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Inkasso Auftrag für neue Bankkunden - Is-Inkasso Service Gmbh ...

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IAABN_TC_07/08<br />

INKASSO AUFTRAG<br />

BITTE IN BLOCKSCHRIFT AUSFÜLLEN!<br />

Firmenname:<br />

Branche:<br />

Adresse:<br />

Telefon:<br />

Fax:<br />

e-mail:<br />

Wir beauftragen Sie, nachstehende Forderung(en) zu den umseitigen <strong>Inkasso</strong>bedingungen einzuziehen:<br />

Name, Anschrift, Arbeitsplatz und Geburtsdatum<br />

(wenn bekannt) des Schuldners:<br />

Schuldner:<br />

Bürgen:<br />

Gerichtliches Urteil vorhanden? ja nein<br />

Schuldner:<br />

Bürgen:<br />

Gerichtliches Urteil vorhanden? ja nein<br />

Schuldner:<br />

Bürgen:<br />

Gerichtliches Urteil vorhanden? ja nein<br />

Ort, Datum<br />

IS <strong>Inkasso</strong> <strong>Service</strong> GmbH, Südtirolerstraße 9, 4020 Linz<br />

Telefon: +43 (0)732 / 600 631, Fax: +43 (0)732 / 66 59 84<br />

net: www.inkasso.at, e-mail: office@inkasso.at<br />

FN: 109129i LG Linz, UID: ATU22000803, DVR: 0635782<br />

Kontaktperson:<br />

Geldanweisungen auf<br />

Bank:<br />

Kto.Nr.:<br />

BLZ.:<br />

UID:<br />

Forderung betrifft: Währung und Höhe<br />

der Forderung:<br />

Kredit<br />

Kontoüberziehung<br />

Kto.Nr.:<br />

Kredit<br />

Kontoüberziehung<br />

Kto.Nr.:<br />

Kredit<br />

Kontoüberziehung<br />

Kto.Nr.:<br />

Zinssatz:<br />

ab<br />

Zinssatz:<br />

ab<br />

Zinssatz:<br />

ab<br />

Firmenmäßige Zeichnung


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />

1. Die IS <strong>Inkasso</strong> <strong>Service</strong> GmbH übernimmt unbestrittene und fällige Forderungen zum außer‐<br />

gerichtlichen <strong>Inkasso</strong>, sowie Aufträge <strong>für</strong> Überwachungs‐ und Dubioseninkasso. Die in diesen<br />

AGB`s angeführten Punkte gelten auch <strong>für</strong> künftige <strong>Auftrag</strong>sübergaben. IS <strong>Inkasso</strong> <strong>Service</strong><br />

kann ohne Angabe von Gründen die Übernahme oder die weitere Bearbeitung eines Auf‐<br />

trages ablehnen.<br />

2. Eingehende Gelder werden unverzüglich an den <strong>Auftrag</strong>geber abgerechnet und überwiesen.<br />

IS <strong>Inkasso</strong> <strong>Service</strong> hat das Recht von den geleisteten Zahlungen zuerst die Kosten und Aus‐<br />

lagen abzudecken. IS <strong>Inkasso</strong> <strong>Service</strong> ist ermächtigt, Zahlungsvereinbarungen nach eigenem<br />

Ermessen zu vereinbaren. Für eintretende Verjährung wird von IS <strong>Inkasso</strong> <strong>Service</strong> keine<br />

Haftung übernommen. Der <strong>Auftrag</strong>geber informiert IS <strong>Inkasso</strong> <strong>Service</strong> schriftlich über alle<br />

Kontakte, Vereinbarungen oder Zahlungen durch den Schuldner innerhalb von 2 Wochen.<br />

3. Bei der außergerichtlichen Betreibung der Forderungen wird der Aufwand von IS <strong>Inkasso</strong><br />

<strong>Service</strong> durch eingebrachte Kosten gedeckt. Bei Überwachungs – und Dubioseninkasso erhält<br />

IS <strong>Inkasso</strong> <strong>Service</strong> ein Erfolgshonorar von 20 % auf Basis des eingebrachten Kapitals.<br />

4. Der <strong>Auftrag</strong>geber ist verpflichtet, alles zu tun und nichts zu unterlassen, um die dem<br />

IS <strong>Inkasso</strong> <strong>Service</strong> gebührenden Vergütungen gemäß dem Bundesgesetzblatt Nr. 141/1996<br />

in der jeweils gültigen Fassung vollständig einbringlich zu machen. Insbesondere werden<br />

dem Schuldner keinerlei Nachlässe auf die zuvor genannten Gebühren eingeräumt oder in<br />

Aussicht gestellt und <strong>für</strong> den Fall einer gerichtlichen Geltendmachung der Forderung die<br />

Gebühren aus dem Titel des Schadensersatzes gegenüber dem Schuldner geltend gemacht.<br />

Für den Fall der Unterlassung dieser Verpflichtung hat der <strong>Auftrag</strong>geber dem IS <strong>Inkasso</strong><br />

<strong>Service</strong> sämtliche Gebühren nach Rechnungslegung zu ersetzen, dies ungeachtet der<br />

Tatsache, ob die Gebühren beim Schuldner einbringlich gemacht hätten werden können<br />

oder nicht.<br />

5. Vorsteuerabzugsberechtigten <strong>Auftrag</strong>gebern wird die Umsatzsteuer aus den eingebrachten<br />

Gebühren in Rechnung gestellt und diese wird spätestens zum nächst möglichen Vorsteuer‐<br />

abzugstermin an IS <strong>Inkasso</strong> <strong>Service</strong> bezahlt. Dies gilt als Rechnungslegung gemäß § 1012<br />

ABGB. Darüber hinaus besteht keine Rechnungslegungspflicht und wird insbesondere auf<br />

die Vorlage von Zahlungsbelegen verzichtet.<br />

6. Der <strong>Auftrag</strong>geber kann innerhalb von 14 Tagen nach <strong>Auftrag</strong>serteilung den <strong>Auftrag</strong> kostenlos<br />

stornieren. Nach Ablauf dieser Frist hat der dem <strong>Auftrag</strong>geber alle bei IS <strong>Inkasso</strong> <strong>Service</strong> auf‐<br />

gelaufenen Kosten und Auslagen zu ersetzen. Dies auch dann, wenn der <strong>Auftrag</strong>geber direkt<br />

mit dem Schuldner Vereinbarungen trifft, ohne diese vorher mit IS <strong>Inkasso</strong> <strong>Service</strong> abge‐<br />

stimmt zu haben, die Forderung unberechtigt /unrichtig ist oder wenn er andere Dritte mit<br />

der Forderungsbetreibung beauftragt.<br />

7. Falls irgendeine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ungültig ist, ist sie durch eine<br />

Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am<br />

nächsten kommt. Alle anderen Bestimmungen bleiben jedenfalls unberührt.<br />

8. Aktenstücke werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vernichtet.<br />

Es gilt österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist 4020 Linz

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