Inkasso Auftrag für neue Bankkunden - Is-Inkasso Service Gmbh ...
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IAABN_TC_07/08<br />
INKASSO AUFTRAG<br />
BITTE IN BLOCKSCHRIFT AUSFÜLLEN!<br />
Firmenname:<br />
Branche:<br />
Adresse:<br />
Telefon:<br />
Fax:<br />
e-mail:<br />
Wir beauftragen Sie, nachstehende Forderung(en) zu den umseitigen <strong>Inkasso</strong>bedingungen einzuziehen:<br />
Name, Anschrift, Arbeitsplatz und Geburtsdatum<br />
(wenn bekannt) des Schuldners:<br />
Schuldner:<br />
Bürgen:<br />
Gerichtliches Urteil vorhanden? ja nein<br />
Schuldner:<br />
Bürgen:<br />
Gerichtliches Urteil vorhanden? ja nein<br />
Schuldner:<br />
Bürgen:<br />
Gerichtliches Urteil vorhanden? ja nein<br />
Ort, Datum<br />
IS <strong>Inkasso</strong> <strong>Service</strong> GmbH, Südtirolerstraße 9, 4020 Linz<br />
Telefon: +43 (0)732 / 600 631, Fax: +43 (0)732 / 66 59 84<br />
net: www.inkasso.at, e-mail: office@inkasso.at<br />
FN: 109129i LG Linz, UID: ATU22000803, DVR: 0635782<br />
Kontaktperson:<br />
Geldanweisungen auf<br />
Bank:<br />
Kto.Nr.:<br />
BLZ.:<br />
UID:<br />
Forderung betrifft: Währung und Höhe<br />
der Forderung:<br />
Kredit<br />
Kontoüberziehung<br />
Kto.Nr.:<br />
Kredit<br />
Kontoüberziehung<br />
Kto.Nr.:<br />
Kredit<br />
Kontoüberziehung<br />
Kto.Nr.:<br />
Zinssatz:<br />
ab<br />
Zinssatz:<br />
ab<br />
Zinssatz:<br />
ab<br />
Firmenmäßige Zeichnung
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />
1. Die IS <strong>Inkasso</strong> <strong>Service</strong> GmbH übernimmt unbestrittene und fällige Forderungen zum außer‐<br />
gerichtlichen <strong>Inkasso</strong>, sowie Aufträge <strong>für</strong> Überwachungs‐ und Dubioseninkasso. Die in diesen<br />
AGB`s angeführten Punkte gelten auch <strong>für</strong> künftige <strong>Auftrag</strong>sübergaben. IS <strong>Inkasso</strong> <strong>Service</strong><br />
kann ohne Angabe von Gründen die Übernahme oder die weitere Bearbeitung eines Auf‐<br />
trages ablehnen.<br />
2. Eingehende Gelder werden unverzüglich an den <strong>Auftrag</strong>geber abgerechnet und überwiesen.<br />
IS <strong>Inkasso</strong> <strong>Service</strong> hat das Recht von den geleisteten Zahlungen zuerst die Kosten und Aus‐<br />
lagen abzudecken. IS <strong>Inkasso</strong> <strong>Service</strong> ist ermächtigt, Zahlungsvereinbarungen nach eigenem<br />
Ermessen zu vereinbaren. Für eintretende Verjährung wird von IS <strong>Inkasso</strong> <strong>Service</strong> keine<br />
Haftung übernommen. Der <strong>Auftrag</strong>geber informiert IS <strong>Inkasso</strong> <strong>Service</strong> schriftlich über alle<br />
Kontakte, Vereinbarungen oder Zahlungen durch den Schuldner innerhalb von 2 Wochen.<br />
3. Bei der außergerichtlichen Betreibung der Forderungen wird der Aufwand von IS <strong>Inkasso</strong><br />
<strong>Service</strong> durch eingebrachte Kosten gedeckt. Bei Überwachungs – und Dubioseninkasso erhält<br />
IS <strong>Inkasso</strong> <strong>Service</strong> ein Erfolgshonorar von 20 % auf Basis des eingebrachten Kapitals.<br />
4. Der <strong>Auftrag</strong>geber ist verpflichtet, alles zu tun und nichts zu unterlassen, um die dem<br />
IS <strong>Inkasso</strong> <strong>Service</strong> gebührenden Vergütungen gemäß dem Bundesgesetzblatt Nr. 141/1996<br />
in der jeweils gültigen Fassung vollständig einbringlich zu machen. Insbesondere werden<br />
dem Schuldner keinerlei Nachlässe auf die zuvor genannten Gebühren eingeräumt oder in<br />
Aussicht gestellt und <strong>für</strong> den Fall einer gerichtlichen Geltendmachung der Forderung die<br />
Gebühren aus dem Titel des Schadensersatzes gegenüber dem Schuldner geltend gemacht.<br />
Für den Fall der Unterlassung dieser Verpflichtung hat der <strong>Auftrag</strong>geber dem IS <strong>Inkasso</strong><br />
<strong>Service</strong> sämtliche Gebühren nach Rechnungslegung zu ersetzen, dies ungeachtet der<br />
Tatsache, ob die Gebühren beim Schuldner einbringlich gemacht hätten werden können<br />
oder nicht.<br />
5. Vorsteuerabzugsberechtigten <strong>Auftrag</strong>gebern wird die Umsatzsteuer aus den eingebrachten<br />
Gebühren in Rechnung gestellt und diese wird spätestens zum nächst möglichen Vorsteuer‐<br />
abzugstermin an IS <strong>Inkasso</strong> <strong>Service</strong> bezahlt. Dies gilt als Rechnungslegung gemäß § 1012<br />
ABGB. Darüber hinaus besteht keine Rechnungslegungspflicht und wird insbesondere auf<br />
die Vorlage von Zahlungsbelegen verzichtet.<br />
6. Der <strong>Auftrag</strong>geber kann innerhalb von 14 Tagen nach <strong>Auftrag</strong>serteilung den <strong>Auftrag</strong> kostenlos<br />
stornieren. Nach Ablauf dieser Frist hat der dem <strong>Auftrag</strong>geber alle bei IS <strong>Inkasso</strong> <strong>Service</strong> auf‐<br />
gelaufenen Kosten und Auslagen zu ersetzen. Dies auch dann, wenn der <strong>Auftrag</strong>geber direkt<br />
mit dem Schuldner Vereinbarungen trifft, ohne diese vorher mit IS <strong>Inkasso</strong> <strong>Service</strong> abge‐<br />
stimmt zu haben, die Forderung unberechtigt /unrichtig ist oder wenn er andere Dritte mit<br />
der Forderungsbetreibung beauftragt.<br />
7. Falls irgendeine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ungültig ist, ist sie durch eine<br />
Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am<br />
nächsten kommt. Alle anderen Bestimmungen bleiben jedenfalls unberührt.<br />
8. Aktenstücke werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vernichtet.<br />
Es gilt österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist 4020 Linz