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Reifen von Dauerwaren - Wooly Pigs

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Kapitel 9 Das <strong>Reifen</strong> <strong>von</strong> <strong>Dauerwaren</strong><br />

• Die Räume, in denen gereift wird, müssen die nötigen Schutzmaßnahmen gegen Insekten und<br />

andere Schädlinge (Fliegengitter, selbstschließende Türen etc.) aufweisen. Solche Räume<br />

müssen in regelmäßigen Abständen auf Schädlinge kontrolliert werden.<br />

• Lagerbedingungen: <strong>Dauerwaren</strong> sollen am besten hängend gelagert werden. Liegende Produkte<br />

können auf der Auflagefläche leicht schimmelig werden. Bei bereits verpackten Waren<br />

besteht bei ungenügender Abtrocknung die Gefahr der Kondensation.<br />

• Fertig gereifte <strong>Dauerwaren</strong> dürfen auf keinen Fall gemeinsam mit halbfertigen bzw. sogar rohen<br />

Produkten gelagert werden.<br />

<strong>Dauerwaren</strong> sollten am besten in sauberen Räumen bei einer Luftfeuchtigkeit <strong>von</strong> 75–78% und einer<br />

Temperatur <strong>von</strong> 12–14°C gelagert bzw. nachgereift werden. Eine zu hohe Luftgeschwindigkeit im<br />

Reiferaum, z.B. durch übermäßige Luftentwicklung <strong>von</strong> Kühlaggregaten, sollte unbedingt vermieden<br />

werden. Als empfohlene Luftgeschwindigkeit für die Lagerung wird 0,05–0,1 m/sec angegeben. Zu<br />

wenig Luftentwicklung kann zu Schimmelbildung führen.<br />

Bei der Nachreifung erfolgt zugleich die Abtrocknung der Produkte. Der Trocknungsverlust kann mit<br />

folgender Formel berechnet werden:<br />

Gewicht x 100<br />

Trockenverlust = 100 - ------------------------------<br />

Frischgewicht<br />

9.2. Haltbarkeit <strong>von</strong> Fleisch und Fleischwaren<br />

Die Haltbarkeit <strong>von</strong> Frischfleisch ist abhängig <strong>von</strong> den hygienischen Voraussetzungen, der Warenart,<br />

der angewendeten Technologie (Erhitzen, Braten, Räuchern, Nitritverwendung, <strong>Reifen</strong> u.a.) und <strong>von</strong><br />

der Wasseraktivität des Produktes. Die Mindesthaltbarkeitsdauer wird vom Verpacker so bemessen,<br />

dass bei Einhaltung der deklarierten Lagerbedingungen, die einwandfreie Beschaffenheit des Produktes<br />

bis zum Fristablauf gewährleistet ist. Jede Unterbrechung der vorgeschriebenen Kühlung führt zu<br />

einer Verringerung der Haltbarkeit. Im Allgemeinen erfolgt die Deklaration <strong>von</strong> Haltbarkeitsfristen<br />

auf Grund betriebsbezogener Lagerversuche im Rahmen des redlichen Herstellungsbrauches. Bloßes<br />

Würzen ist keine geeignete Behandlung zur Verlängerung der Haltbarkeit.<br />

Folgende Usancen (Handelsbräuche) gelten hinsichtlich der Mindesthaltbarkeit und Lagerung <strong>von</strong><br />

(vor)verpackten Fleisch- und Wurstwaren und in Verpackungen, die für den Letztverbraucher bestimmt<br />

sind:<br />

• Fleischwaren wie Bündnerfleisch, Rohschinken, Hamburger, Rohwürste und dergleichen im<br />

Stück oder in Teilstücken: bei kühler Lagerung mindestens 45 Tage<br />

• Fleischwürste, gebratene Selchwaren, wie Rauchfleisch, Bratspeck und dergleichen im Stück<br />

oder in Teilstücken gekühlt gelagert: bei gekühlter Lagerung bei 2°–6°C, mindestens<br />

32 Tage<br />

• Brätwürste, Kochschinken, Selchfleisch, Streichwürste, streichfähige Rohwürste, Rouladen und<br />

dergleichen in Stangen, abgepasst oder in Teilstücken: gekühlt gelagert bei 2°–6°C, mindestens<br />

20 Tage<br />

• Kochwürste, wie Presswurst, Blutwurst, Pasteten und dergleichen im ganzen oder in Teilstücken:<br />

Gekühlt gelagert bei 2–6°C, mindestens 14 Tage<br />

Rohpökelwaren, Kochwürste, Rohwürste etc. können auch im Tiefkühlfach bei mindestens -18°C,<br />

jedoch nicht länger als 6 Monate gelagert werden. Vor allem Speck und Würste mit höherem Fettanteil<br />

sind für Gefrierschäden und Oxidationen empfindlich. Das Einfrieren sollte möglichst rasch geschehen,<br />

um die Fleischstruktur nicht durch die Bildung großer Eiskristalle zu zerstören. Viele moderne<br />

Gefriergeräte verfügen daher über eine Schockfrostkammer.<br />

Qualitätshandbuch Fleisch und Fleischerzeugnisse 5

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