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Wasserzweckverband „Creußener Gruppe“ - Stadt Creußen

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Müllabfuhr<br />

Änderung der Abfuhrtage anlässlich<br />

Weihnachten<br />

Montag, 24.12.12 2 Tage früher, am Samstag, 22.12.12<br />

Dienstag, 25.12.12 1 Tag früher, am Montag, 24.12.12<br />

Mittwoch, 26.12.12 1 Tag später, am Donnerstagt, 27.12.12<br />

Donnerstag, 27.12.12 1 Tag später, am Freitag, 28.12.12<br />

Freitag, 28.12.12 1 Tag später, am Samstag, 29.12.12<br />

Neujahr<br />

Dienstag, 01.01.13 1 Tag später, am Mittwoch, 02.01.13<br />

Mittwoch, 02.01.13 1 Tag später, am Donnerstag, 03.01.13<br />

Donnerstag, 03.01.13 1 Tag später, am Freitag, 04.01.13<br />

Freitag, 04.01.13 1 Tag später, am Samstag, 05.01.13<br />

In den Abfuhrplänen des Landkreises sind die Terminverschiebungen<br />

wegen Feiertagen bereits berücksichtigt.<br />

Fundsachen<br />

Beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong> wurde<br />

ein Schlüsselbund<br />

abgegeben.<br />

Die Verlierer werden hiermit aufgefordert, beim Fundamt der<br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong>, Bahnhofstr. 11, Bürgerbüro (Zimmer<br />

11), Telefon 09270-989-14 vorzusprechen und seine Rechte wahr-<br />

zunehmen.<br />

Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Creußen</strong><br />

Publikumsverkehr<br />

Geschäftsstelle <strong>Creußen</strong>, Bahnhofstr. 11<br />

Öffnungszeiten des Bürgerbüros:<br />

Montag bis Mittwoch durchgehend 08.00 bis 14.00 Uhr<br />

Donnerstag durchgehend 08.00 bis 18.00 Uhr<br />

Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr<br />

Adresse: Verwaltungsgebäude, Bahnhofstraße 11, 95473 <strong>Creußen</strong><br />

Tel. 09270/989-0, Fax 09270/989-77<br />

Gemeinschaftsvorsitzender:<br />

Harald Mild, 1. Bürgermeister der <strong>Stadt</strong> <strong>Creußen</strong><br />

Geschäftsstellenleiter: Herr A. Rauch<br />

Die E-Mail-Adressen lauten:<br />

stadt@vgem-creussen.bayern.de<br />

tourist-info@vgem-creussen.bayern.de<br />

harald.mild@vgem-creussen.bayern.de<br />

info@vgem-creussen.bayern.de<br />

kaemmerei@vgem-creussen.bayern.de<br />

ordnungsamt@vgem-creussen.bayern.de<br />

bauamt@vgem-creussen.bayern.de<br />

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Home-Page unter:<br />

www.stadt-creussen.de<br />

Abholung von Reisepässen und Personalausweisen<br />

Personalausweise, die bis 30. November 2012 und Reisepässe, die bis<br />

23. November 2012 beantragt worden sind, können abgeholt werden.<br />

Impressum: Herausgeber: Druck & Verlag Böhme, 95473 <strong>Creußen</strong>,<br />

Neuhofer Str. 24, Tel. 09270/9633,<br />

Fax 09270/9635<br />

Verantwortlich für den amtlichen Teil: Gemeinschaftsvorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Creußen</strong>, 1.Bgm. <strong>Stadt</strong> <strong>Creußen</strong> Harald Mild, 95473 <strong>Creußen</strong>,<br />

Bahnhofstr. 11, Tel. 09270/989-21,<br />

Fax 09270/989-77<br />

Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Druck & Verlag Böhme,<br />

<strong>Creußen</strong>, Neuhofer Str. 24 - email: boehme-creussen@t-online.de<br />

Für den Anzeigenteil gelten die Allgem. Geschäftsbedingungen.<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Seite 2 25/2012<br />

Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />

der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong><br />

(Landkreis Bayreuth)<br />

für das Haushaltsjahr 2012<br />

nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde<br />

Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 41, 42<br />

KommZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die<br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong> folgende Haushaltssatzung:<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012<br />

wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />

im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.370.233,00 Euro<br />

und<br />

im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 69.500,00 Euro<br />

ab.<br />

§ 2<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

werden nicht festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />

§ 4<br />

(1) Verwaltungsumlage:<br />

1.<br />

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlage-<br />

Soll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für<br />

das Haushaltsjahr 2012 auf 1.003.471,00 Euro festgesetzt und nach dem<br />

Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.<br />

2.<br />

Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl<br />

nach dem Stand vom 30.06.2011 auf 7.676 Einwohner festgesetzt.<br />

3.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Creußen</strong> trägt 66 % aus 1.003.471,00 Euro, das sind<br />

662.290,86 Euro; die restlichen 34 % werden nach Nr. 2 umgelegt:<br />

Gemeinde Haag 928 Einwohner x 114,22167 E = 105.997,71 Euro<br />

Gemeinde Prebitz 1067 Einwohner x 114,22167 E = 121.874,53 Euro<br />

Markt Schnabelwaid 992 Einwohner x 114,22167 E = 113.307,90 Euro<br />

(2) Investitionsumlage:<br />

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.<br />

§ 5<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben<br />

nach dem Haushaltsplan wird auf 225.000,00 Euro festgesetzt.<br />

§ 6<br />

Die in Deckungsringen zusammengefassten Haushaltsstellen sind jeweils<br />

gegenseitig deckungsfähig.<br />

§ 7<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft.<br />

<strong>Creußen</strong>, den 07.12.2012 gez. H. Mild<br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong> Gemeinschaftsvorsitzender<br />

II.<br />

Das Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben<br />

vom 06.12.2012, Nr. 20-941, festgestellt, dass die Haushaltssatzung<br />

keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält.<br />

III.<br />

Der Haushaltsplan liegt vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung<br />

an eine Woche, die Haushaltssatzung mit allen Anlagen<br />

während der Dauer ihrer Gültigkeit in der Geschäftsstelle der<br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong>, immer 14 EG, Bahnhofstr. 11, 95473<br />

<strong>Creußen</strong>, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme<br />

auf.<br />

<strong>Creußen</strong>, den 07.12.2012 gez. Harald Mild<br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong> Gemeinschaftsvorsitzender

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