Wasserzweckverband „Creußener Gruppe“ - Stadt Creußen
Wasserzweckverband „Creußener Gruppe“ - Stadt Creußen
Wasserzweckverband „Creußener Gruppe“ - Stadt Creußen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Müllabfuhr<br />
Änderung der Abfuhrtage anlässlich<br />
Weihnachten<br />
Montag, 24.12.12 2 Tage früher, am Samstag, 22.12.12<br />
Dienstag, 25.12.12 1 Tag früher, am Montag, 24.12.12<br />
Mittwoch, 26.12.12 1 Tag später, am Donnerstagt, 27.12.12<br />
Donnerstag, 27.12.12 1 Tag später, am Freitag, 28.12.12<br />
Freitag, 28.12.12 1 Tag später, am Samstag, 29.12.12<br />
Neujahr<br />
Dienstag, 01.01.13 1 Tag später, am Mittwoch, 02.01.13<br />
Mittwoch, 02.01.13 1 Tag später, am Donnerstag, 03.01.13<br />
Donnerstag, 03.01.13 1 Tag später, am Freitag, 04.01.13<br />
Freitag, 04.01.13 1 Tag später, am Samstag, 05.01.13<br />
In den Abfuhrplänen des Landkreises sind die Terminverschiebungen<br />
wegen Feiertagen bereits berücksichtigt.<br />
Fundsachen<br />
Beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong> wurde<br />
ein Schlüsselbund<br />
abgegeben.<br />
Die Verlierer werden hiermit aufgefordert, beim Fundamt der<br />
Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong>, Bahnhofstr. 11, Bürgerbüro (Zimmer<br />
11), Telefon 09270-989-14 vorzusprechen und seine Rechte wahr-<br />
zunehmen.<br />
Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Creußen</strong><br />
Publikumsverkehr<br />
Geschäftsstelle <strong>Creußen</strong>, Bahnhofstr. 11<br />
Öffnungszeiten des Bürgerbüros:<br />
Montag bis Mittwoch durchgehend 08.00 bis 14.00 Uhr<br />
Donnerstag durchgehend 08.00 bis 18.00 Uhr<br />
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr<br />
Adresse: Verwaltungsgebäude, Bahnhofstraße 11, 95473 <strong>Creußen</strong><br />
Tel. 09270/989-0, Fax 09270/989-77<br />
Gemeinschaftsvorsitzender:<br />
Harald Mild, 1. Bürgermeister der <strong>Stadt</strong> <strong>Creußen</strong><br />
Geschäftsstellenleiter: Herr A. Rauch<br />
Die E-Mail-Adressen lauten:<br />
stadt@vgem-creussen.bayern.de<br />
tourist-info@vgem-creussen.bayern.de<br />
harald.mild@vgem-creussen.bayern.de<br />
info@vgem-creussen.bayern.de<br />
kaemmerei@vgem-creussen.bayern.de<br />
ordnungsamt@vgem-creussen.bayern.de<br />
bauamt@vgem-creussen.bayern.de<br />
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Home-Page unter:<br />
www.stadt-creussen.de<br />
Abholung von Reisepässen und Personalausweisen<br />
Personalausweise, die bis 30. November 2012 und Reisepässe, die bis<br />
23. November 2012 beantragt worden sind, können abgeholt werden.<br />
Impressum: Herausgeber: Druck & Verlag Böhme, 95473 <strong>Creußen</strong>,<br />
Neuhofer Str. 24, Tel. 09270/9633,<br />
Fax 09270/9635<br />
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Gemeinschaftsvorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Creußen</strong>, 1.Bgm. <strong>Stadt</strong> <strong>Creußen</strong> Harald Mild, 95473 <strong>Creußen</strong>,<br />
Bahnhofstr. 11, Tel. 09270/989-21,<br />
Fax 09270/989-77<br />
Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Druck & Verlag Böhme,<br />
<strong>Creußen</strong>, Neuhofer Str. 24 - email: boehme-creussen@t-online.de<br />
Für den Anzeigenteil gelten die Allgem. Geschäftsbedingungen.<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
Seite 2 25/2012<br />
Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />
der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong><br />
(Landkreis Bayreuth)<br />
für das Haushaltsjahr 2012<br />
nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde<br />
Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 41, 42<br />
KommZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die<br />
Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong> folgende Haushaltssatzung:<br />
§ 1<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012<br />
wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />
im Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.370.233,00 Euro<br />
und<br />
im Vermögenshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit 69.500,00 Euro<br />
ab.<br />
§ 2<br />
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
werden nicht festgesetzt.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />
§ 4<br />
(1) Verwaltungsumlage:<br />
1.<br />
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlage-<br />
Soll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für<br />
das Haushaltsjahr 2012 auf 1.003.471,00 Euro festgesetzt und nach dem<br />
Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.<br />
2.<br />
Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl<br />
nach dem Stand vom 30.06.2011 auf 7.676 Einwohner festgesetzt.<br />
3.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Creußen</strong> trägt 66 % aus 1.003.471,00 Euro, das sind<br />
662.290,86 Euro; die restlichen 34 % werden nach Nr. 2 umgelegt:<br />
Gemeinde Haag 928 Einwohner x 114,22167 E = 105.997,71 Euro<br />
Gemeinde Prebitz 1067 Einwohner x 114,22167 E = 121.874,53 Euro<br />
Markt Schnabelwaid 992 Einwohner x 114,22167 E = 113.307,90 Euro<br />
(2) Investitionsumlage:<br />
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.<br />
§ 5<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben<br />
nach dem Haushaltsplan wird auf 225.000,00 Euro festgesetzt.<br />
§ 6<br />
Die in Deckungsringen zusammengefassten Haushaltsstellen sind jeweils<br />
gegenseitig deckungsfähig.<br />
§ 7<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft.<br />
<strong>Creußen</strong>, den 07.12.2012 gez. H. Mild<br />
Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong> Gemeinschaftsvorsitzender<br />
II.<br />
Das Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben<br />
vom 06.12.2012, Nr. 20-941, festgestellt, dass die Haushaltssatzung<br />
keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält.<br />
III.<br />
Der Haushaltsplan liegt vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung<br />
an eine Woche, die Haushaltssatzung mit allen Anlagen<br />
während der Dauer ihrer Gültigkeit in der Geschäftsstelle der<br />
Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong>, immer 14 EG, Bahnhofstr. 11, 95473<br />
<strong>Creußen</strong>, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme<br />
auf.<br />
<strong>Creußen</strong>, den 07.12.2012 gez. Harald Mild<br />
Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong> Gemeinschaftsvorsitzender