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2007-06-11 - Stadt Creußen

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Protokoll<br />

der Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates <strong>Creußen</strong><br />

vom <strong>11</strong>. Juni <strong>2007</strong><br />

im Sitzungssaal, Verwaltungsgebäude <strong>Creußen</strong>;<br />

Beginn: 19.00 Uhr, Ende: 21.25 Uhr;<br />

Anwesend: ab/bis TOP.: Abwesend: Grund:<br />

Bürgermeister:<br />

1. BGM Mild, Harald<br />

3. BGM`in Abel,<br />

Marianne<br />

bis 20.00 Uhr<br />

<strong>Stadt</strong>räte:<br />

Birkner, Hans-Rainer<br />

Busch, Monika<br />

Büttner, Fritz ab 19.10 Uhr<br />

Freiberger, Georg<br />

Goldbach, Peter<br />

Müller-Wilfing,<br />

Christa<br />

Ohlraun, Bernhard<br />

Raimund, Walter<br />

Schirmer, Hans<br />

Schuster, Otmar<br />

Walter, Andreas<br />

Wölfel, Egbert<br />

Ortssprecher:<br />

Kolb, Thomas<br />

(Althaidhof)<br />

2. BGM Dostal, Josef Urlaub<br />

Nols, Raimund beruflich verhindert<br />

Vogtmann, Hans<br />

Erster Bürgermeister Mild eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß erfolgte<br />

und das Gremium beschlussfähig ist. Gegen die Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben.<br />

TAGESORDNUNG:<br />

I. Öffentliche Sitzung<br />

82. Bürgersprechzeit -keine Anmeldungen- ;<br />

83. Bericht des Bürgermeisters / Bekanntgabe nicht-öffentl. Beschlüsse (vom 30.04.<strong>2007</strong>);


• Bekanntgabe eines Schreibens des FSV Schnabelwaid / Sportschützen Preunersfeld wg. 17.<br />

Wanderpokalschießen der VG <strong>Creußen</strong> in Preunersfeld;<br />

• Das Bürgerforum auf der Homepage der <strong>Stadt</strong> <strong>Creußen</strong> wurde aufgrund der Vielzahl der<br />

unqualifizierten Beiträge herausgenommen;<br />

• Hinweis des 1. Bürgermeisters, dass die A-Jugend des 1. FC <strong>Creußen</strong> sowie die 1. und 2. Mannschaft<br />

des SV Lindenhardt jeweils die Meisterschaft errungen haben;<br />

• Für den Töpfermarkt am 08.07.<strong>2007</strong> haben sich 57 Töpfereien angemeldet; für den Keramikpreis<br />

liegen 21 Anmeldungen vor;<br />

• Eine Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ist lt. 1. Bürgermeister Mild<br />

grundsätzlich möglich wenn die Verkehrswichtigkeit für eine Straße gegeben ist oder eine<br />

vorhandene Straße in Teilbereichen in einem schlechten Zustand ist. Auch bei Engstellen oder bei<br />

unübersichtlichen Stellen wäre eine Förderung möglich. Die momentane Förderung liegt bei ca. 60<br />

%. Die Bagatellgrenze wurde von 100.000,- EUR auf 50.000 EUR heruntergesetzt;<br />

84. Vorstellung „Helfer vor Ort“ durch Herrn Schabert;<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt 1. BGM Mild Herrn Schabert, der eingangs den Sinn und Zweck<br />

der Helfer vor Ort vorstellt. Das Team der „Helfer vor Ort“ hat die Aufgabe, die Zeit bis zum Eintreffen<br />

der ersten Rettungsmittel zu verkürzen und Maßnahmen der Ersten Hilfe einzuleiten. Es handelt sich hier<br />

um Basismaßnahmen. „Helfer vor Ort“ kann jede volljährige Person werden, die die vorgeschriebene und<br />

teilweise erweiterte Mindestausbildung (Praxiserfahrung Rettungsdienst, Ausbildung Frühdefibrillation,<br />

Krankenhauspraktikum) absolviert hat. Die Präsenzpflicht des Helfers vor Ort besteht anfangs<br />

grundsätzlich in der Zeit von Freitag ab 18.00 Uhr durchgehend bis Montag <strong>06</strong>.00 Uhr. Ziel ist es, dass<br />

letztendlich eine Einsatzbereitschaft von 24 h jeden Tag in der Woche gegeben ist. Für das Projekt wird<br />

ein Förderverein gegründet, über den dann die anfallenden Kosten gedeckt sein werden. Da die „Helfer<br />

vor Ort“ im Gegensatz zum hauptamtlichen Rettungsdienst die Hilfeleistungen nicht über die<br />

Krankenkassen abrechnen, werden diese ausschließlich über Spenden finanziert.<br />

Beschluss:<br />

Grundsätzlich wird die Einrichtung „Helfer vor Ort“ im Gremium als positiv befürwortet. Über eine<br />

mögliche Spendenbeteiligung wird separat in der nächsten Sitzung entschieden. Ferner wäre denkbar,<br />

Herrn Schabert die Möglichkeit zu geben, das Projekt „Helfer vor Ort“ bei einer öffentlichen<br />

Veranstaltung der <strong>Stadt</strong> <strong>Creußen</strong> den Bürgern vorzustellen.<br />

13 : 0<br />

85. Bearbeitung der Projektliste „ILEK Regionales Wirtschaftsband A9/Fränkische Schweiz“;<br />

Den Gremiumsmitgliedern liegt eine Listung mit Umsetzungsstrategien zu den verschiedenen<br />

Handlungsfeldern in Ablichtung vor – die Unterlagen werden zur Kenntnis genommen.<br />

Schwerpunktmäßig werden seitens der <strong>Stadt</strong> <strong>Creußen</strong> folgende Handlungsfelder abgefasst:<br />

„Regionale Identität schaffen“, „Landwirtschaft und Landschaft“, „Modellregion Klimaschutz“,<br />

„Dörfliche- und städtebauliche Entwicklung“ und „Ausbildung und Kommunikation“. Die Einzelheiten<br />

zu den Handlungsfeldern sind nach und nach zu klären.<br />

13 : 0<br />

86. Vollzug der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (ABS), Erhebung von<br />

Vorauszahlungen für den Bau des Gehweges entlang der Ortsdurchfahrt (St 2184) sowie<br />

Ausbau der „Tiefenthaler Straße“ in Seidwitz;


Beschluss:<br />

Die Aktenvermerke der Verwaltung vom 29.05.<strong>2007</strong> nebst den Berechnungsunterlagen zum Bau des<br />

Gehweges entlang der Ortsdurchfahrt (St 2184) sowie zum Ausbau der „Tiefenthaler Straße“ in Seidwitz<br />

liegen in Ablichtung vor und werden zur Kenntnis genommen.<br />

Gehweg entlang der Ortsdurchfahrt:<br />

Nachdem mangels Feststellbarkeit des Aufwandes wegen Fehlens des erforderlichen Grunderwerbs und<br />

von Schlussrechnungen des Planungsbüros Planergemeinschaft Lindenhardt und der Baufirma Walter<br />

KG, Seidwitz, die endgültige Beitragspflicht nicht entstanden ist, werden Vorauszahlungen in Höhe der<br />

bisher entstandenen Kosten laut Berechnung der Verwaltung erhoben. Demnach beträgt der Beitragssatz<br />

unter Berücksichtigung des Nutzungsfaktors 1,79167 € je m² der beitragspflichtigen Grundstücksfläche.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, die Erhebung von Vorauszahlungen nach vorher gehender Anhörung der<br />

beitragspflichtigen Eigentümer zu veranlassen.<br />

Tiefenthaler Straße:<br />

Bei der Erschließungsanlage „Tiefenthaler Straße“ handelt es sich um eine Durchgangsstraße, diese wird<br />

daher als „Hauptverkehrsstraße“ klassifiziert. Nachdem mangels Feststellbarkeit des Aufwandes wegen<br />

Fehlens des erforderlichen Grunderwerbs und der Schlussrechnung des Planungsbüros<br />

Planergemeinschaft Lindenhardt die endgültige Beitragspflicht nicht entstanden ist, werden<br />

Vorauszahlungen in Höhe der bisher entstandenen Kosten laut Berechnung der Verwaltung erhoben.<br />

Demnach beträgt der Beitragssatz unter Berücksichtigung des Nutzungsfaktors 3,44961 € je m² der<br />

beitragspflichtigen Grundstücksfläche. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erhebung von<br />

Vorauszahlungen nach vorher gehender Anhörung der beitragspflichtigen Eigentümer zu veranlassen.<br />

13 : 0<br />

87. Anfragen und Bekanntgaben zu Ende der öffentlichen Sitzung;<br />

• An der Abzweigung B 2 – Neumühle fand ein Ortstermin mit Vertretern der Polizeiinspektion<br />

Pegnitz, Landratsamt Bayreuth, Straßenbauamt und <strong>Stadt</strong> <strong>Creußen</strong> statt. Der betroffene Bereich ist<br />

nicht in der Unfallstatistik der Polizeiinspektion aufgeführt. Laut Aussage des Landratsamtes besteht<br />

kein akuter Handlungsbedarf. Eine Möglichkeit wäre den Bewuchs zurückzuschneiden und das<br />

Verkehrsschild zurückzusetzen.<br />

Weiterhin wurden die Kanaldeckel in der B 2 auf Höhe des Zimmerplatzes begutachtet. Diese<br />

werden durch die <strong>Stadt</strong> ausgewechselt.<br />

• Anfrage bezüglich der an der B 2 (Neuenreuth-Nord) lagernden Hackschnitzel. Der Sachstand wird<br />

dem Gremium in der nächsten Sitzung zur Kenntnis gegeben.<br />

• Anfrage wg. eines genehmigten Bauvorhabens im Bereich des <strong>Stadt</strong>teiles Althaidhof (FlNr. 51,<br />

Gmkg. Haidhof – Familie Bläsing) – BV liegt außerhalb der ursprünglich festgelegten<br />

Entwicklungsgrenze des <strong>Stadt</strong>teiles Althaidhof;<br />

II. Nichtöffentliche Sitzung

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