2007-06-11 - Stadt Creußen
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Protokoll<br />
der Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates <strong>Creußen</strong><br />
vom <strong>11</strong>. Juni <strong>2007</strong><br />
im Sitzungssaal, Verwaltungsgebäude <strong>Creußen</strong>;<br />
Beginn: 19.00 Uhr, Ende: 21.25 Uhr;<br />
Anwesend: ab/bis TOP.: Abwesend: Grund:<br />
Bürgermeister:<br />
1. BGM Mild, Harald<br />
3. BGM`in Abel,<br />
Marianne<br />
bis 20.00 Uhr<br />
<strong>Stadt</strong>räte:<br />
Birkner, Hans-Rainer<br />
Busch, Monika<br />
Büttner, Fritz ab 19.10 Uhr<br />
Freiberger, Georg<br />
Goldbach, Peter<br />
Müller-Wilfing,<br />
Christa<br />
Ohlraun, Bernhard<br />
Raimund, Walter<br />
Schirmer, Hans<br />
Schuster, Otmar<br />
Walter, Andreas<br />
Wölfel, Egbert<br />
Ortssprecher:<br />
Kolb, Thomas<br />
(Althaidhof)<br />
2. BGM Dostal, Josef Urlaub<br />
Nols, Raimund beruflich verhindert<br />
Vogtmann, Hans<br />
Erster Bürgermeister Mild eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß erfolgte<br />
und das Gremium beschlussfähig ist. Gegen die Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben.<br />
TAGESORDNUNG:<br />
I. Öffentliche Sitzung<br />
82. Bürgersprechzeit -keine Anmeldungen- ;<br />
83. Bericht des Bürgermeisters / Bekanntgabe nicht-öffentl. Beschlüsse (vom 30.04.<strong>2007</strong>);
• Bekanntgabe eines Schreibens des FSV Schnabelwaid / Sportschützen Preunersfeld wg. 17.<br />
Wanderpokalschießen der VG <strong>Creußen</strong> in Preunersfeld;<br />
• Das Bürgerforum auf der Homepage der <strong>Stadt</strong> <strong>Creußen</strong> wurde aufgrund der Vielzahl der<br />
unqualifizierten Beiträge herausgenommen;<br />
• Hinweis des 1. Bürgermeisters, dass die A-Jugend des 1. FC <strong>Creußen</strong> sowie die 1. und 2. Mannschaft<br />
des SV Lindenhardt jeweils die Meisterschaft errungen haben;<br />
• Für den Töpfermarkt am 08.07.<strong>2007</strong> haben sich 57 Töpfereien angemeldet; für den Keramikpreis<br />
liegen 21 Anmeldungen vor;<br />
• Eine Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ist lt. 1. Bürgermeister Mild<br />
grundsätzlich möglich wenn die Verkehrswichtigkeit für eine Straße gegeben ist oder eine<br />
vorhandene Straße in Teilbereichen in einem schlechten Zustand ist. Auch bei Engstellen oder bei<br />
unübersichtlichen Stellen wäre eine Förderung möglich. Die momentane Förderung liegt bei ca. 60<br />
%. Die Bagatellgrenze wurde von 100.000,- EUR auf 50.000 EUR heruntergesetzt;<br />
84. Vorstellung „Helfer vor Ort“ durch Herrn Schabert;<br />
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt 1. BGM Mild Herrn Schabert, der eingangs den Sinn und Zweck<br />
der Helfer vor Ort vorstellt. Das Team der „Helfer vor Ort“ hat die Aufgabe, die Zeit bis zum Eintreffen<br />
der ersten Rettungsmittel zu verkürzen und Maßnahmen der Ersten Hilfe einzuleiten. Es handelt sich hier<br />
um Basismaßnahmen. „Helfer vor Ort“ kann jede volljährige Person werden, die die vorgeschriebene und<br />
teilweise erweiterte Mindestausbildung (Praxiserfahrung Rettungsdienst, Ausbildung Frühdefibrillation,<br />
Krankenhauspraktikum) absolviert hat. Die Präsenzpflicht des Helfers vor Ort besteht anfangs<br />
grundsätzlich in der Zeit von Freitag ab 18.00 Uhr durchgehend bis Montag <strong>06</strong>.00 Uhr. Ziel ist es, dass<br />
letztendlich eine Einsatzbereitschaft von 24 h jeden Tag in der Woche gegeben ist. Für das Projekt wird<br />
ein Förderverein gegründet, über den dann die anfallenden Kosten gedeckt sein werden. Da die „Helfer<br />
vor Ort“ im Gegensatz zum hauptamtlichen Rettungsdienst die Hilfeleistungen nicht über die<br />
Krankenkassen abrechnen, werden diese ausschließlich über Spenden finanziert.<br />
Beschluss:<br />
Grundsätzlich wird die Einrichtung „Helfer vor Ort“ im Gremium als positiv befürwortet. Über eine<br />
mögliche Spendenbeteiligung wird separat in der nächsten Sitzung entschieden. Ferner wäre denkbar,<br />
Herrn Schabert die Möglichkeit zu geben, das Projekt „Helfer vor Ort“ bei einer öffentlichen<br />
Veranstaltung der <strong>Stadt</strong> <strong>Creußen</strong> den Bürgern vorzustellen.<br />
13 : 0<br />
85. Bearbeitung der Projektliste „ILEK Regionales Wirtschaftsband A9/Fränkische Schweiz“;<br />
Den Gremiumsmitgliedern liegt eine Listung mit Umsetzungsstrategien zu den verschiedenen<br />
Handlungsfeldern in Ablichtung vor – die Unterlagen werden zur Kenntnis genommen.<br />
Schwerpunktmäßig werden seitens der <strong>Stadt</strong> <strong>Creußen</strong> folgende Handlungsfelder abgefasst:<br />
„Regionale Identität schaffen“, „Landwirtschaft und Landschaft“, „Modellregion Klimaschutz“,<br />
„Dörfliche- und städtebauliche Entwicklung“ und „Ausbildung und Kommunikation“. Die Einzelheiten<br />
zu den Handlungsfeldern sind nach und nach zu klären.<br />
13 : 0<br />
86. Vollzug der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (ABS), Erhebung von<br />
Vorauszahlungen für den Bau des Gehweges entlang der Ortsdurchfahrt (St 2184) sowie<br />
Ausbau der „Tiefenthaler Straße“ in Seidwitz;
Beschluss:<br />
Die Aktenvermerke der Verwaltung vom 29.05.<strong>2007</strong> nebst den Berechnungsunterlagen zum Bau des<br />
Gehweges entlang der Ortsdurchfahrt (St 2184) sowie zum Ausbau der „Tiefenthaler Straße“ in Seidwitz<br />
liegen in Ablichtung vor und werden zur Kenntnis genommen.<br />
Gehweg entlang der Ortsdurchfahrt:<br />
Nachdem mangels Feststellbarkeit des Aufwandes wegen Fehlens des erforderlichen Grunderwerbs und<br />
von Schlussrechnungen des Planungsbüros Planergemeinschaft Lindenhardt und der Baufirma Walter<br />
KG, Seidwitz, die endgültige Beitragspflicht nicht entstanden ist, werden Vorauszahlungen in Höhe der<br />
bisher entstandenen Kosten laut Berechnung der Verwaltung erhoben. Demnach beträgt der Beitragssatz<br />
unter Berücksichtigung des Nutzungsfaktors 1,79167 € je m² der beitragspflichtigen Grundstücksfläche.<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, die Erhebung von Vorauszahlungen nach vorher gehender Anhörung der<br />
beitragspflichtigen Eigentümer zu veranlassen.<br />
Tiefenthaler Straße:<br />
Bei der Erschließungsanlage „Tiefenthaler Straße“ handelt es sich um eine Durchgangsstraße, diese wird<br />
daher als „Hauptverkehrsstraße“ klassifiziert. Nachdem mangels Feststellbarkeit des Aufwandes wegen<br />
Fehlens des erforderlichen Grunderwerbs und der Schlussrechnung des Planungsbüros<br />
Planergemeinschaft Lindenhardt die endgültige Beitragspflicht nicht entstanden ist, werden<br />
Vorauszahlungen in Höhe der bisher entstandenen Kosten laut Berechnung der Verwaltung erhoben.<br />
Demnach beträgt der Beitragssatz unter Berücksichtigung des Nutzungsfaktors 3,44961 € je m² der<br />
beitragspflichtigen Grundstücksfläche. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erhebung von<br />
Vorauszahlungen nach vorher gehender Anhörung der beitragspflichtigen Eigentümer zu veranlassen.<br />
13 : 0<br />
87. Anfragen und Bekanntgaben zu Ende der öffentlichen Sitzung;<br />
• An der Abzweigung B 2 – Neumühle fand ein Ortstermin mit Vertretern der Polizeiinspektion<br />
Pegnitz, Landratsamt Bayreuth, Straßenbauamt und <strong>Stadt</strong> <strong>Creußen</strong> statt. Der betroffene Bereich ist<br />
nicht in der Unfallstatistik der Polizeiinspektion aufgeführt. Laut Aussage des Landratsamtes besteht<br />
kein akuter Handlungsbedarf. Eine Möglichkeit wäre den Bewuchs zurückzuschneiden und das<br />
Verkehrsschild zurückzusetzen.<br />
Weiterhin wurden die Kanaldeckel in der B 2 auf Höhe des Zimmerplatzes begutachtet. Diese<br />
werden durch die <strong>Stadt</strong> ausgewechselt.<br />
• Anfrage bezüglich der an der B 2 (Neuenreuth-Nord) lagernden Hackschnitzel. Der Sachstand wird<br />
dem Gremium in der nächsten Sitzung zur Kenntnis gegeben.<br />
• Anfrage wg. eines genehmigten Bauvorhabens im Bereich des <strong>Stadt</strong>teiles Althaidhof (FlNr. 51,<br />
Gmkg. Haidhof – Familie Bläsing) – BV liegt außerhalb der ursprünglich festgelegten<br />
Entwicklungsgrenze des <strong>Stadt</strong>teiles Althaidhof;<br />
II. Nichtöffentliche Sitzung