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Ein Leitfadenfür Industrie und Gewerbe zum Erstellen des ...

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Merkblatt<br />

Umsetzung der Störfallverordnung<br />

<strong>Ein</strong> <strong>Leitfadenfür</strong> <strong>Industrie</strong> <strong>und</strong> <strong>Gewerbe</strong><br />

<strong>zum</strong> <strong>Erstellen</strong> <strong>des</strong> Kurzberichts<br />

<strong>und</strong> <strong>zum</strong> weiteren Vorgehen


Störfallverordnung setzt auf<br />

Eigenverantwortung<br />

Dieses Merkblatt richtet sich an Betriebe, die mit gefährlichen<br />

Stoffen oder Organismen arbeiten <strong>und</strong> unter die<br />

Störfallverordnung (StFV) fallen. Es hilft Ihnen, die Vorschriften<br />

der Störfallverordnung in Ihrem Betrieb oder Ihrer Anlage<br />

umzusetzen oder bei Neu- <strong>und</strong> Umbauten frühzeitig in die<br />

Planung einzubeziehen. Neben den Inhaberinnen <strong>und</strong><br />

Inhabern sind <strong>des</strong>halb auch Fachleute von Planungs- <strong>und</strong><br />

Architekturbüros angesprochen.<br />

Bei Unklarheiten unterstützen wir Sie gerne. Unsere Kontaktangaben<br />

finden Sie auf Seite 4 <strong>des</strong> Merkblatts.<br />

Betriebe oder Betriebs-Anlagen<br />

die der Störfallverordnung unterstehen, bergen ein bestimmtes<br />

Risiko*, dass bei einem Unfall Menschen <strong>und</strong>/oder die<br />

Umwelt geschädigt werden. Es liegt in der Verantwortung<br />

der Inhaberinnen <strong>und</strong> Inhaber, das Unfallrisiko <strong>und</strong> die<br />

Schäden eines Unfalls möglichst klein zu halten. Sie sind<br />

verpflichtet, alle Sicherheitsmassnahmen zu treffen, die nach<br />

dem Stand der Sicherheitstechnik* verfügbar <strong>und</strong> wirtschaftlich<br />

tragbar sind. Mögliche Sicherheitsmassnahmen sind:<br />

Herabsetzen <strong>des</strong> Gefahrenpotenzials, z.B.<br />

· Ersatz gefährlicher Stoffe oder Mengenreduktion<br />

· Sichere Prozessbedingungen (Temperatur / Druck)<br />

Verhindern von Störfällen, z.B.<br />

· Sicherheitskultur / Sicherheitsmanagement<br />

· Ausbilden / Motivieren der Mitarbeitenden<br />

· Überwachen der Produktion / Lager<br />

· Kontrollieren / Warten von Anlageteilen<br />

· getrennte Lagerung inkompatibler Stoffe<br />

· Anfahrschutz oder Hochwasserschutz<br />

Reduzieren <strong>des</strong> Ausmasses, z.B.<br />

· Auffangwannen / Löschwasserrückhalt<br />

· Brandmelder <strong>und</strong> Sprinkler<br />

· sichere Explosionsentlastung<br />

· Notfallkonzept / <strong>Ein</strong>satzplanung<br />

· Alarmierung / Evakuation<br />

· Sicherheitsabstand zu gefährdeten Objekten<br />

Fällt Ihr Betrieb unter die Störfallverordnung?<br />

Verwenden oder lagern Sie Stoffe, Zubereitungen oder<br />

Sonderabfälle in Mengen oberhalb der Mengenschwelle<br />

der Störfallverordnung? Oder arbeiten Sie mit gentechnisch<br />

veränderten oder krankheitserregenden Organismen der<br />

Gefahrenklassen 3 oder 4? Das Formular StFV „Fällt Ihr<br />

Betrieb unter die Störfallverordnung“ hilft Ihnen, diese Fragen<br />

zu beantworten.<br />

Der Fachbereich Risikovorsorge<br />

der Dienststelle Umwelt <strong>und</strong> Energie <strong>des</strong> Kantons Luzern<br />

beurteilt die Tragbarkeit <strong>des</strong> Risikos Ihres Betriebs bzw. Ihrer<br />

Anlage, berät Sie bei der Risikovorsorge <strong>und</strong> kontrolliert periodisch<br />

die Sicherheitsmassnahmen. Die Störfallverordnung<br />

regelt das konkrete Vorgehen.<br />

Die Störfallverordnung (StFV)<br />

verhindert grosse Unfälle bzw. Störfälle* oder reduziert<br />

<strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t deren Schäden an Mensch <strong>und</strong> Umwelt.<br />

- MB „Störfallverordnung“ / Seite 2 -<br />

Vorgehen gemäss StFV<br />

In einem mehrstufigen Verfahren beurteilt der Fachbereich<br />

Risikovorsorge die Risiken von Betrieben <strong>und</strong> Anlagen.<br />

Risikokataster<br />

<strong>Ein</strong> Betrieb, der unter die Störfallverordnung fällt, wird in den<br />

kantonalen Risikokataster aufgenommen. Der Kataster enthält<br />

die relevanten Daten der Kapitel 1, 2 <strong>und</strong> 4 der Tabelle auf<br />

Seite 3. Die Daten werden von den Betrieben erfasst <strong>und</strong><br />

periodisch aktualisiert. Dabei unterstützt Sie eine von uns beauftragte<br />

externe Fachfirma. Damit wird die Datenerfassung<br />

vereinheitlicht <strong>und</strong> eine Gleichbehandlung aller Betriebe<br />

gewährleistet. Die Kontaktangaben der Firma finden Sie auf<br />

Seite 4.<br />

Der Kataster ist Teil <strong>des</strong> Kurzberichtes gemäss Störfallverordnung,<br />

dient als Planungsgr<strong>und</strong>lage für die Ereignisdienste<br />

(z.B. Chemiewehr) <strong>und</strong> hilft, Raumplanungskonflikte zu<br />

vermeiden.<br />

Kurzbericht<br />

Der Kurzbericht umfasst die im Risikokataster erfassten Daten<br />

Ihres Betriebes <strong>und</strong> eine <strong>Ein</strong>schätzung <strong>des</strong> Ausmasses* eines<br />

möglichen Schadens aufgr<strong>und</strong> eines Störfalls. Dabei zeigen<br />

Sie anhand verschiedenen Freisetzungszenarien* auf, ob<br />

bei einem Störfall in Ihrem Betrieb schwere Schäden* an<br />

Mensch <strong>und</strong> Umwelt möglich sind. Das konkrete Vorgehen<br />

<strong>zum</strong> <strong>Erstellen</strong> <strong>des</strong> Kurzberichts ist auf der nächsten Seite<br />

beschrieben.<br />

Beurteilung <strong>des</strong> Kurzberichts<br />

Der Fachbereich Risikovorsorge prüft anhand <strong>des</strong> Kurzberichts,<br />

ob Sie alle zur Verminderung <strong>des</strong> Risikos geeigneten<br />

Sicherheitsmassnahmen getroffen haben <strong>und</strong> entscheidet, ob<br />

eine Risikoermittlung erforderlich ist. Dies ist dann der Fall,<br />

wenn bei einem Störfall schwere Schäden nicht ausgeschlossen<br />

werden können.<br />

Risikoermittlung<br />

In der Risikoermittlung analysieren Sie im Detail die Risiken<br />

Ihres Betriebs für Mensch <strong>und</strong> Umwelt. Neben dem möglichen<br />

Ausmass eines Schadens wird dabei auch die Wahrscheinlichkeit<br />

berücksichtigt, mit der ein Störfall <strong>und</strong> <strong>des</strong>sen<br />

Folgen eintreten.<br />

Die Risikoermittlung ist sehr komplex <strong>und</strong> sollte daher durch<br />

eine erfahrene Fachfirma erstellt werden.<br />

Beurteilung der Risikoermittlung<br />

Der Fachbereich Risikovorsorge beurteilt anhand quantitativer<br />

Kriterien <strong>des</strong> B<strong>und</strong>esamtes für Umwelt, ob die Risiken<br />

Ihres Betriebs für Mensch <strong>und</strong> Umwelt tragbar sind. Falls<br />

nicht, können weitere Sicherheitsmassnahmen nötig werden.<br />

Betriebsbegehungen / Betriebskontrollen<br />

Bei periodischen Betriebsbegehungen überprüft der Fachbereich<br />

Risikovorsorge die Sicherheitsmassnahmen Ihres<br />

Betriebs.<br />

Die mit * bezeichneten Begriffe werden auf Seite 4 dieses<br />

Merkblattes näher erklärt.


<strong>Erstellen</strong> eines Kurzberichts<br />

Im Kurzbericht gemäss Störfallverordnung beschreiben Sie Ihren Betrieb <strong>und</strong> seine Umgebung, das vorhandene Gefahrenpotential,<br />

die bestehenden Sicherheitsmassnahmen sowie mögliche Störfallszenarien <strong>und</strong> die daraus entstehenden Schäden an<br />

Mensch <strong>und</strong> Umwelt. Wichtig ist, dass sie nachvollziehbar aufzeigen, ob bei einem Störfall eine schwere Schädigung* möglich<br />

ist oder nicht. Die dazu nötige Berechnung <strong>des</strong> Schadenausmasses ist komplex. Wir empfehlen Ihnen <strong>des</strong>halb, diese durch<br />

erfahrene Fachleute durchführen zu lassen. Gerne können wir Ihnen entsprechende Adressen angeben. Auf unserer Homepage<br />

finden Sie ein Hilfsmittel für eine erste Grobabschätzung <strong>des</strong> Ausmasses.<br />

Bitte senden Sie den Kurzbericht an die Kontaktadresse der Dienststelle Umwelt <strong>und</strong> Energie auf Seite 4 <strong>des</strong> Merkblatts. Wir<br />

werden Ihnen dann unsere schriftliche Beurteilung zusenden.<br />

Kapitel im Kurzbericht (gemäss Handbuch I zur StFV, Anhang 3)<br />

Die Kapitel 1, 2, <strong>und</strong> 4 werden im Risikokataster erfasst. Falls Sie zu den dort erfassten Daten Ergänzungen<br />

haben, können Sie diese in einem separaten Dokument beilegen.<br />

1. Beschreibung Betrieb <strong>und</strong> Umgebung<br />

• Adresse, Eigentum, Ansprechpersonen, Branche <strong>und</strong> Tätigkeit<br />

• Gebäude- <strong>und</strong> Areal: z.B. Lager, Produktion, Umschlag, Transport, Entwässerung<br />

• Umgebung Bevölkerung: z.B. Arbeiten, Wohnen, Spitäler, Schulen, <strong>Ein</strong>kaufen, Autobahn<br />

• Umgebung Umwelt: z.B. Oberflächengewässer, Gr<strong>und</strong>wasser, Trinkwasserfassungen<br />

2. Stoffdaten (Stoffe, Zubereitungen, Sonderabfälle)<br />

• Stoffbezeichnung <strong>und</strong> maximale Lagermenge (kg)<br />

• Gefahreneigenschaften (Gift, Brand, Umweltgefährdung)<br />

• Anzahl Gebinde, Gebindegrössen, Gebindetyp<br />

3. Gr<strong>und</strong>lagen zu Sach- <strong>und</strong> Betriebshaftpflichtversicherung<br />

Legen Sie eine Kopie dieser Versicherungen bei.<br />

4. Sicherheitsmassnahmen<br />

• Sicherheitsorganisation: Sicherheitsmanagementsystem, Ausbildung, Anweisungen, Überprüfungen,<br />

Wartungen, Notfallkonzept, Alarmierungs- <strong>und</strong> <strong>Ein</strong>satzpläne etc.<br />

• Massnahmen zur sicheren Prozessführung <strong>und</strong> zur richtigen Lagerung gefährlicher Stoffe<br />

• Massnahmen für den gesicherten Umschlag gefährlicher Stoffe<br />

• Brand- <strong>und</strong> Explosionsschutzmassnahmen<br />

• Gewässerschutz-, Havarie- <strong>und</strong> Löschwasserrückhaltemassnahmen<br />

• Massnahmen zur Verhinderung eines Austritts von Giftgas<br />

• Zutrittsregelung <strong>und</strong> sichere Notausgänge<br />

5. <strong>Ein</strong>schätzung <strong>des</strong> maximalen Ausmasses* einer möglichen Schädigung<br />

von Bevölkerung <strong>und</strong>/oder Umwelt<br />

• Auswählen der Orte (Lager, Produktion oder Umschlagplatz), wo bei einem Störfall mit den<br />

grössten Schäden zu rechnen ist<br />

• Beschreiben der Freisetzungsszenarien*: durch welche internen oder externen Ursachen<br />

<strong>und</strong> in welchen Mengen werden Stoffe, kontaminiertes Löschwasser oder Energien (z.B.<br />

Hitzestrahlung, Druckwellen) in die Umgebung freigesetzt? [1]<br />

• Ausbreitungsberechnungen <strong>und</strong> Wirkungsanalyse für die Bevölkerung: Wie weit <strong>und</strong> in<br />

welchen Konzentrationen können sich die freigesetzten Stoffe, Hitzestrahlung oder Druckwellen<br />

ausbreiten? Mit welcher Letalität ist in welchen Distanzen zur rechnen?<br />

• Ausbreitungsberechnungen <strong>und</strong> Wirkungsanalyse für die Umwelt: Welches Volumen oder<br />

welche Fläche eines Oberflächengewässers kann kontaminiert werden? Wie lange kann<br />

eine Trinkwasserfassung ausfallen?<br />

• Beschreibung der Gefährdungssituation: Wieviele Personen, welche Oberflächengewässer,<br />

welche Trinkwasserfassungen können konkret betroffen sein?<br />

• Berechnen der möglichen Schädigungen: Ist eine schwere Schädigung* möglich?<br />

• Legen Sie die Berechnungsgr<strong>und</strong>lagen bei (z.B. Modelle, Unfallstatistiken, Literatur).<br />

[1] Falls passive Sicherheitsmassnahmen eine Freisetzung verhindern, können Sie auf eine quantitative Ausmasseinschätzung<br />

verzichten, wenn Sie dies nachvollziehbar aufzeigen: Z.B. Auffangwanne mit 100 % Auffangvolumen<br />

gemäss Stand der Sicherheitstechnik kann bei einem Leck den Inhalt eines Tanks vollständig zurückhalten.<br />

6. Bescheinigung<br />

• Ort, Datum<br />

• Unterschrift der verantwortlichen Person für den Kurzbericht<br />

• Unterschrift der Betriebsinhaberin oder <strong>des</strong> Betriebsinhabers<br />

- MB „Störfallverordnung“ / Seite 3 -<br />

Hilfsmittel<br />

• Pläne (sind dem Kurzbericht beizulegen):<br />

z.B. Situation, Gebäude,<br />

Kanalisation, Brandschutz<br />

• Geo-Portal <strong>des</strong> Kanton Luzern<br />

(Link)<br />

• Inventarlisten<br />

• Sicherheitsdatenblatt<br />

• Gefahrensymbole<br />

• Pläne: Situation, Gebäude,<br />

Kanalisation, Brandschutz<br />

• Prozess-Schemas / Technische<br />

Beschriebe<br />

• Leitfaden ‚Lagerung gefährlicher<br />

Stoffe’ (Link)<br />

• Sicherheitsdatenblatt<br />

• Löschwasserrückhaltekonzept*<br />

• Wartungsberichte<br />

• Pläne: Umgebung (Siedlung,<br />

Gewässer), Situation, Gebäude,<br />

Kanalisation<br />

• Sicherheitsdatenblatt<br />

• Methoden zur Gefahrenermittlung<br />

(z.B. Checklisten, HAZOP,<br />

Fehlerbaum- <strong>und</strong> Ereignisbaumanalyse)<br />

• Ausbreitungsmodelle u. Wirkungsmodelle<br />

• Beurteilungskriterien I zur StFV<br />

(Link)<br />

• Grobabschätzung <strong>des</strong> Ausmasses


Neubau oder Umbau<br />

Planen Sie in Ihrem Betrieb einen Neubau oder Umbau?<br />

Falls ja, reichen Sie bitte mit den Baugesuchsunterlagen<br />

einen aktualisierten Kurzbericht oder eine aktualisierte<br />

Risikoermittlung von Ihrem Betrieb ein. Analysieren Sie auch,<br />

ob der neue Betriebsteil bei einem Störfall den bestehenden<br />

Betrieb beeinträchtigen kann <strong>und</strong> umgekehrt. Notwendige<br />

Sicherheitsmassnahmen werden so frühzeitig erkannt <strong>und</strong><br />

können sinnvoll in die Planung integriert werden. Dadurch<br />

beschleunigen Sie das Verfahren <strong>und</strong> sparen unnötige Kosten.<br />

Bei komplexeren Bauvorhaben stehen wir Ihnen gerne<br />

beratend zur Seite <strong>und</strong> bieten Ihnen an, Ihr Projekt mit uns<br />

vorgängig zu besprechen.<br />

Änderungen im Betrieb<br />

Werden in Ihrem Betrieb neue Stoffe verwendet oder gelagert?<br />

Wurden einzelne Stoffmengen erhöht? Arbeiten Sie mit<br />

neuen Produktionsverfahren?<br />

Falls ja, senden Sie uns bitte einen aktualisierten Kurzbericht<br />

bzw. eine aktualisierte Risikoermittlung. Wir werden dann<br />

die Risikosituation neu beurteilen.<br />

Änderungen in der Nachbarschaft<br />

Leben nach einer Überbauung in Ihrer Nachbarschaft mehr<br />

Personen in der Umgebung Ihres Betriebs?<br />

Falls ja, kann sich dadurch gemäss Störfallverordnung das<br />

Risiko Ihres Betriebs erhöhen. Senden Sie uns bitte einen<br />

aktualisierten Kurzbericht bzw. eine aktualisierte Risikoermittlung.<br />

Wir werden dann die Risikosituation neu beurteilen.<br />

Kontaktadresse:<br />

Umwelt <strong>und</strong> Energie Luzern (uwe)<br />

Fachbereich Risikovorsorge<br />

Libellenrain 15, Postfach 3439, 6002 Luzern<br />

Tel: 041 228 60 60, Fax: 041 228 64 22<br />

uwe@lu.ch, www.uwe.lu.ch<br />

daniela.burkart@lu.ch (Fachleiterin)<br />

judith.capello@lu.ch<br />

sarah.omlin@lu.ch<br />

Kontakt Datenerfassung Risikokataster:<br />

Andreas Schönenberger, Basler & Hofmann<br />

044 387 13 28<br />

andreas.schoenenberger@baslerhofmann.ch<br />

Ausgabe: Mai 2012<br />

- MB „Störfallverordnung“ / Seite 4 -<br />

Wichtige Begriffe<br />

<strong>Ein</strong>schätzung <strong>des</strong> Ausmasses: bei der <strong>Ein</strong>schätzung,<br />

ob eine schwere Schädigung möglich ist oder nicht, dürfen<br />

nur ‚passive’ Sicherheitsmassnahmen wie z.B. Auffangwannen<br />

berücksichtigt werden. Technische oder organisatorische Massnahmen<br />

können ausfallen.<br />

Freisetzungsszenarien: durch Leckage oder bei Brand/<br />

Explosion können gefährliche Stoffe in die Umwelt gelangen<br />

oder Hitzestrahlung <strong>und</strong> Druckwellen sowie belastetes Löschwasser<br />

entstehen. Dabei sind neben innerbetrieblicher Ursachen<br />

(z.B. menschliches Versagen, mechanische Beschädigung,<br />

Materialversagen, defektes Ventil, elektrostatische Entladungen,<br />

Selbstentzündung) auch externe Auslöser zu betrachten (z.B.<br />

Flugzeugabsturz, Hochwasser, Blitz, Sabotage, Störfall im<br />

Nachbarbetrieb).<br />

Löschwasserrückhaltekonzept: die Pflicht <strong>zum</strong> Löschwasserrückhalt<br />

<strong>und</strong> das Vorgehen <strong>zum</strong> <strong>Erstellen</strong> eines Rückhaltekonzeptes<br />

ist im Merkblatt „Richtiger Umgang mit Löschwasser“<br />

beschrieben.<br />

Risiko: ist die Möglichkeit negativer Auswirkungen als Folge<br />

eines Ereignisses oder einer Handlung. Risiken sind nicht messbar,<br />

sondern werden aus dem Produkt der <strong>Ein</strong>trittswahrscheinlichkeit<br />

eines Unfalls <strong>und</strong> seinem möglichen Schadensausmass<br />

berechnet.<br />

Schwere Schäden: In den Beurteilungskriterien I wird<br />

definiert, was als schwere Schädigung gilt. Zum Beispiel, wenn<br />

infolge eines Störfalles mehr als 10 Personen getötet oder mehr<br />

als 1 Mio. Kubikmeter Wasser verschmutzt werden.<br />

Stand der Sicherheitstechnik: beinhaltet das aktuelle, in<br />

der Fachwelt vorhandene <strong>und</strong> objektiv zugängliche technische<br />

Wissen über Sicherheitsmassnahmen.<br />

Störfall: ist ein ausserordentliches Ereignis bzw. ein Unfall,<br />

bei dem Menschen <strong>und</strong>/oder die Umwelt ausserhalb <strong>des</strong><br />

Betriebsareals geschädigt werden können.<br />

Weitere Informationen<br />

Fachbereich Risikovorsorge LU<br />

• Merkblatt „Vorschriften zur Risikovorsorge“<br />

• Merkblatt „Umsetzung der Störfallverordnung“<br />

• Merkblatt „Richtiger Umgang mit Löschwasser“<br />

• Merkblatt „Risikovorsorge in der Raumplanung“<br />

• Leitfaden für die Lagerung von gefährlichen Stoffen<br />

B<strong>und</strong>esamt für Umwelt<br />

• Störfallverordnung<br />

• <strong>Ein</strong>schliessungsverordnung<br />

• Mengenschwelle gemäss Störfallverordnung<br />

• Mengenschwelle für Sonderabfälle<br />

• Klassierung von Organismen<br />

• Handbuch I zur Störfallverordnung<br />

• Beurteilungsrichtlinie I zur Störfallverordnung<br />

International<br />

• Klassierung von wassergefährdenden Stoffen


Formular StFV<br />

Fällt Ihr Betrieb unter die Störfallverordnung?<br />

Um zu ermitteln, ob Ihr Betrieb unter die Störfallverordnung fällt, beantworten Sie bitte die folgenden Fragen. Sie beziehen sich<br />

jeweils auf die maximal verwendete oder gelagerte Stoffmenge.<br />

Unter den Begriff ‚Stoffe‘ fallen auch Zubereitungen wie z.B. Medikamente, Dünger, Spirituosen, Farben, Feuerwerkskörper<br />

sowie Hilfsmittel wie z.B. Kältemittel, Trägeröle, Galvanikbäder, Propangas, Heizöl, Benzin, Batterieflüssigkeiten, Reinigungsmittel.<br />

Stoffe mit gleichen Eigenschaften aber verschiedenen Produktenamen können zusammengezählt werden.<br />

Bei Unklarheiten helfen wir Ihnen gerne weiter (vgl. Kontaktadresse auf Seite 4 dieses Merkblattes).<br />

Hilfsmittel H1: Mengenschwellen gemäss Störfallverordnung (Link) <strong>und</strong> Ausnahmeliste (Link)<br />

H2: Mengenschwellen für Sonderabfälle (Link)<br />

H3: Mengenschwellen für Stoffe, die nicht in Hilfsmittel H1 oder H2 aufgeführt sind, können Sie anhand der<br />

Tabellen auf der Rückseite dieses Formulars selber bestimmen, mit Hilfe von H4.<br />

H4: Gefahrensymbole auf den Verpackungen oder dem Sicherheitsdatenblatt der Lieferfirma<br />

1. Werden die Mengenschwellen für giftige, ätzende oder ges<strong>und</strong>heitsschädliche Stoffe überschritten?<br />

Hilfsmittel: H1, H3, H4<br />

T + , T C Xn, Xi GHS06 GHS05 GHS08 GHS07<br />

2. Werden die Mengenschwellen für brand- <strong>und</strong> explosionsgefährliche Stoffe überschritten?<br />

Hilfsmittel: H1, H3, H4<br />

E O F, F + GHS01 GHS03 GHS02 GHS04<br />

3. Werden die Mengenschwellen für umweltgefährdende Stoffe überschritten?<br />

� Ja � Nein<br />

� Ja � Nein<br />

� Ja � Nein<br />

Hilfsmittel: H1, H3, H4<br />

N GHS9<br />

4. Werden mehr als 200‘000 kg brennbare Materialien wie z.B. Verpackungsmaterialien, Kunststoffe,<br />

Pneus, Altholz oder Zucker gelagert?<br />

� Ja � Nein<br />

5. Werden die Mengenschwellen für Sonderabfälle überschritten? Hilfsmittel: H2 � Ja � Nein<br />

6. Führen Sie in Ihrem Betrieb Tätigkeiten mit gentechnisch veränderten oder krankheitserregenden<br />

Organismen der (Risiko-) Klasse 3 oder 4 durch (z.B. Milzbrand, Tuberkulose, HIV-, Ebola- oder<br />

Pockenviren)? Hilfsmittel: Klassierung von Organismen (Link) oder Formular ESV<br />

� Ja � Nein<br />

7. Bitte geben Sie hier an, für welche Stoffe die Mengenschwellen überschritten werden. Listen Sie zusätzlich auch jene<br />

Stoffe oder Sonderabfälle auf, für die die verwendeten oder gelagerten Höchstmengen grösser als 50 % der entsprechenden<br />

Mengenschwellen sind. Bei mehr als 3 Stoffen legen Sie bitte eine separate Liste bei.<br />

1.....................................................2.......................................................3....................................................<br />

� Ich bestätige, dass alle Angaben richtig sind<br />

Name <strong>des</strong> Betriebes Branche<br />

Postadresse Homepage<br />

Name der verantwortlichen Person<br />

Telefon E-Mail<br />

Datum Unterschrift<br />

Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an: Dienststelle Umwelt <strong>und</strong> Energie, Fachbereich Risikovorsorge, Postfach 3439,<br />

6002 Luzern.<br />

Weiteres Vorgehen<br />

Falls Sie eine der Fragen mit JA beantwortet haben, fällt ihr Betrieb unter die Störfallverordnung. Wir werden mit Ihnen Kontakt<br />

aufnehmen <strong>und</strong> Sie über das weitere Vorgehen informieren. Angaben dazu finden Sie im Merkblatt „Umsetzung der Störfallverordnung“<br />

<strong>und</strong> auf unserer Homepage unter www.uwe.lu.ch/index/themen/risiken.htm . Falls Sie keine der Fragen mit JA<br />

beantwortet haben, gilt die Sorgfaltspflicht.<br />

- Formular StFV / Seite 1-


Formular StFV<br />

Mengenschwellen selber bestimmen<br />

Die Mengenschwelle eines Stoffs, der nicht in den Listen (Hilfsmittel H1 <strong>und</strong> H2) aufgeführt ist, können Sie anhand der Giftigkeit,<br />

der Brand- <strong>und</strong> Explosionseigenschaften sowie der Ökotoxizität (Umweltgefärdung) <strong>des</strong> Stoffs selber bestimmen. Sie finden<br />

die nötigen Angaben im Sicherheitsdatenblatt der Lieferfirma.<br />

1. Bestimmen Sie die Mengenschwelle aufgr<strong>und</strong> der Giftigkeit gemäss Tabelle 1<br />

2. Bestimmen Sie die Mengenschwelle aufgr<strong>und</strong> der Brand- <strong>und</strong> Explosionseigenschaften gemäss Tabelle 2<br />

3. Bestimmen Sie die Mengenschwelle aufgr<strong>und</strong> der Ökotoxizität gemäss Tabelle 3<br />

4. Massgebend ist die tiefste Mengenschwelle dieser drei Bereiche. Falls zu einem der Bereiche keine Angaben existieren,<br />

bestimmen Sie die tiefste Mengenschwelle aus den anderen Bereichen.<br />

Kriterien zur Ermittlung der Mengenschwellen<br />

Tab 1 Kriterium Giftigkeit<br />

MS1) in kg 200 2‘000 20‘000 200‘000<br />

EU-Klassierung T + akute Toxizität<br />

T, C Xn Xi<br />

- oral (mg/kg) < 25 25 bis ≤ 200 200 bis ≤ 2‘000<br />

- dermal (mg/kg) < 50 50 bis ≤ 400 400 bis ≤ 2000<br />

- inhalativ (mg/l<br />

4h)<br />

SDR<br />

< 0,5 0,5 bis ≤ 2 2 bis ≤ 20<br />

2) Klassierung<br />

- Kl. 8 VG3) I, II VG III<br />

- Kl. 6.1 VG I VG II VG III<br />

Tab 2 Kriterium Brand- <strong>und</strong> Explosionseigenschaften<br />

MS in kg 2‘000 20‘000 200‘000<br />

Brandgefährlichkeitsgrad nach SI24)) E1 E2, AF, HF,F1, F2,<br />

O1,O2<br />

F3, F4, 03<br />

EU-Klassierung E F + , F, O, R10<br />

Flammpunkt °C ≤ 55 > 55<br />

SDR-Klassierung – Kl 3 VG I,II VG III<br />

Tab 3 Kriterium Ökotoxizität<br />

MS in kg 2‘000 kg<br />

akute Toxizität für Daphnien EC505) (mg/l) nach einem Tag: ≤ 10<br />

akute Toxizität für Fische6) . LC507) (mg/l) nach zwei bis vier Tagen ≤ 10<br />

1) MS = Mengenschwelle<br />

2) SR 741.621 Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR)<br />

3) Verpackungsgruppe<br />

4) Sicherheitsinstitut<br />

5) Mittlere effektive Konzentration der Schwimmunfähigkeit für 50 % der Daphnien<br />

6) Die Bestimmungen der Tierschutzgesetzgebung sind zu beachten<br />

7) Mittlere letale Konzentration<br />

- Formular StFV / Seite 2 -

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