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Fortbildungen - Jugend

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Leitlinien<br />

10<br />

Wichtiges für die Teamer/-innen<br />

10 Die Teamer/-innen respektieren die Teilnehmer/-innen als eigenständige<br />

Persönlichkeiten und nutzen ihre Stellung nicht aus.<br />

Teamer/-innen pfl egen einen respektvollen und partnerschaftlichen<br />

Umgang mit den Teilnehmern/-innen. Es ist selbstverständlich,<br />

dass Kinder und <strong>Jugend</strong>liche nicht zum persönlichen Vorteil<br />

(private Besorgungen erledigen, persönliche Dinge aufräumen,<br />

Körperkontakt) ausgenutzt werden.<br />

11 Alle unsere Veranstaltungen sind offi zielle und öffentliche Angebote.<br />

Alle Gruppentreffen, egal wo sie stattfi nden, sind öffentliche Veranstaltungen<br />

und werden im Vorfeld bekannt gemacht (Jahresprogramm,<br />

Mitteilung an Eltern etc.). Kein/e Teamer/-in darf ein Gruppenmitglied<br />

bevorzugen. Teamer-/innen dürfen keine Privatgeschenke<br />

an einzelne Kinder vergeben.<br />

12 Teamer/-innen und Leiter/-innen sind verpfl ichtet, Beobachtungen zur<br />

Kindeswohlgefährdung (Vernachlässigung, Gewaltanwendung etc.) an<br />

Kollegen/-innen und Fachkräfte weiterzugeben.<br />

Teamer-/innen müssen, sobald ihnen oder ihren Kollegen/-innen<br />

Vernachlässigungen, Gewaltanwendungen gegenüber Kindern<br />

und <strong>Jugend</strong>lichen auffallen, diese Beobachtungen an ihre Kontaktpersonen<br />

in den Vereinen und/oder den <strong>Jugend</strong>geschäftsstellen<br />

weitergeben. Im Gespräch werden gemeinsam weitere Schritte<br />

besprochen. Es geht nicht darum, Familien oder einzelne Personen<br />

„anzuschwärzen“, sondern nur darum Kinder zu schützen und<br />

dem wichtigen gesetzlichen Auftrag (§ 8a SGB VIII) zur Weiterleitung<br />

von Beobachtungen nachzukommen.<br />

Wichtig ist: Ruhe bewahren, Hilfe bei einer Vertrauensperson suchen,<br />

beobachten und dokumentieren, nicht bewerten, nicht eingreifen<br />

und die Übergabe an eine Fachstelle.<br />

Selbstverständlich unterliegen alle unsere Veranstaltungen den geltenden<br />

gesetzlichen Bestimmungen. Manche Gruppenregeln vor Ort reichen weiter<br />

als die gesetzlichen Vorgaben, dann gelten die weiterreichenden Regeln. Die<br />

Teamer/-innen sind verpfl ichtet, sich mit den gesetzlichen Grundlagen der<br />

Arbeit auseinanderzusetzen, sie einzuhalten und deren Einhaltung aktiv zu<br />

unterstützen. Sie sind sich ihrer Vorbildfunktion jederzeit bewusst.<br />

… und wir halten uns dran!<br />

FreiZeiten<br />

Infos zu unseren FreiZeiten<br />

An unseren Veranstaltungen kann jede Person teilnehmen. Mitgliedern<br />

gewähren wir in der Regel eine Preisermäßigung. Mitglied werden lohnt<br />

sich!<br />

Reservierungen halten wir maximal eine Woche aufrecht. Du kannst<br />

schriftlich, telefonisch oder online reservieren.<br />

Wenn nicht anders angegeben, sende deine Anmeldung schriftlich per<br />

Post oder Fax an die unten genannte Adresse. Benutze ausschließlich die<br />

Anmeldebögen am Ende des Heftes ab Seite 69 oder Online zum Ausfüllen<br />

und Ausdrucken. Minderjährige benötigen zur Anmeldung die Unterschrift<br />

der Eltern oder einer personensorgeberechtigten Person. Da wir<br />

eine rechtsverbindliche Unterschrift benötigen, sind elektronische Anmeldungen<br />

nicht möglich. AGBs siehe Seite 65 f.<br />

Alle Freizeiten werden von ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeitern geplant und durchgeführt. Unsere Freizeitleiter verfügen<br />

über eine langjährige Erfahrung und umfassende Ausbildung. Mehr über<br />

unser Fortbildungsangebot erfährst du ab Seite 42.<br />

Frühbucherrabatt gewähren wir, wenn die Anmeldung bis zu einem bestimmten<br />

Termin bei uns eingegangen ist.<br />

Veranstalter der nachfolgenden Freizeiten ist in der Regel die Schwäbischen<br />

Albvereinsjugend. Freizeiten anderer Veranstalter sind durch eine<br />

Kontaktadresse gekennzeichnet.<br />

Wir empfehlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Infos auf<br />

Seite 67.<br />

Finanzschwache Familien können bis 10 Tage vor Freizeitbeginn Zuschüsse<br />

zu den Freizeitkosten beantragen. Nähere Informationen gibt es auf<br />

unserer <strong>Jugend</strong>- und Familiengeschäftsstelle, Telefon 0711 22585-74.<br />

Mehr Informationen zur Freizeit erhältst du ca. zwei Wochen vor Freizeitbeginn<br />

per Post. Das Schreiben enthält die genaue Adresse und Wegbeschreibung<br />

zum Freizeitort, eine Packliste, die Uhrzeit für die Anreise<br />

sowie weitere freizeitspezifi sche Informationen.<br />

Die An- und Abreise zum Freizeitort erfolgt auf eigene Kosten und Verantwortung,<br />

sofern nicht ausdrücklich anders in der Ausschreibung vermerkt.<br />

Eine Abholung vom nächstgelegenen Bahnhof ist auf Anfrage möglich.<br />

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