Fortbildungen - Jugend
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Fortbildungen - Jugend
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Leitlinien<br />
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Wichtiges für die Teamer/-innen<br />
10 Die Teamer/-innen respektieren die Teilnehmer/-innen als eigenständige<br />
Persönlichkeiten und nutzen ihre Stellung nicht aus.<br />
Teamer/-innen pfl egen einen respektvollen und partnerschaftlichen<br />
Umgang mit den Teilnehmern/-innen. Es ist selbstverständlich,<br />
dass Kinder und <strong>Jugend</strong>liche nicht zum persönlichen Vorteil<br />
(private Besorgungen erledigen, persönliche Dinge aufräumen,<br />
Körperkontakt) ausgenutzt werden.<br />
11 Alle unsere Veranstaltungen sind offi zielle und öffentliche Angebote.<br />
Alle Gruppentreffen, egal wo sie stattfi nden, sind öffentliche Veranstaltungen<br />
und werden im Vorfeld bekannt gemacht (Jahresprogramm,<br />
Mitteilung an Eltern etc.). Kein/e Teamer/-in darf ein Gruppenmitglied<br />
bevorzugen. Teamer-/innen dürfen keine Privatgeschenke<br />
an einzelne Kinder vergeben.<br />
12 Teamer/-innen und Leiter/-innen sind verpfl ichtet, Beobachtungen zur<br />
Kindeswohlgefährdung (Vernachlässigung, Gewaltanwendung etc.) an<br />
Kollegen/-innen und Fachkräfte weiterzugeben.<br />
Teamer-/innen müssen, sobald ihnen oder ihren Kollegen/-innen<br />
Vernachlässigungen, Gewaltanwendungen gegenüber Kindern<br />
und <strong>Jugend</strong>lichen auffallen, diese Beobachtungen an ihre Kontaktpersonen<br />
in den Vereinen und/oder den <strong>Jugend</strong>geschäftsstellen<br />
weitergeben. Im Gespräch werden gemeinsam weitere Schritte<br />
besprochen. Es geht nicht darum, Familien oder einzelne Personen<br />
„anzuschwärzen“, sondern nur darum Kinder zu schützen und<br />
dem wichtigen gesetzlichen Auftrag (§ 8a SGB VIII) zur Weiterleitung<br />
von Beobachtungen nachzukommen.<br />
Wichtig ist: Ruhe bewahren, Hilfe bei einer Vertrauensperson suchen,<br />
beobachten und dokumentieren, nicht bewerten, nicht eingreifen<br />
und die Übergabe an eine Fachstelle.<br />
Selbstverständlich unterliegen alle unsere Veranstaltungen den geltenden<br />
gesetzlichen Bestimmungen. Manche Gruppenregeln vor Ort reichen weiter<br />
als die gesetzlichen Vorgaben, dann gelten die weiterreichenden Regeln. Die<br />
Teamer/-innen sind verpfl ichtet, sich mit den gesetzlichen Grundlagen der<br />
Arbeit auseinanderzusetzen, sie einzuhalten und deren Einhaltung aktiv zu<br />
unterstützen. Sie sind sich ihrer Vorbildfunktion jederzeit bewusst.<br />
… und wir halten uns dran!<br />
FreiZeiten<br />
Infos zu unseren FreiZeiten<br />
An unseren Veranstaltungen kann jede Person teilnehmen. Mitgliedern<br />
gewähren wir in der Regel eine Preisermäßigung. Mitglied werden lohnt<br />
sich!<br />
Reservierungen halten wir maximal eine Woche aufrecht. Du kannst<br />
schriftlich, telefonisch oder online reservieren.<br />
Wenn nicht anders angegeben, sende deine Anmeldung schriftlich per<br />
Post oder Fax an die unten genannte Adresse. Benutze ausschließlich die<br />
Anmeldebögen am Ende des Heftes ab Seite 69 oder Online zum Ausfüllen<br />
und Ausdrucken. Minderjährige benötigen zur Anmeldung die Unterschrift<br />
der Eltern oder einer personensorgeberechtigten Person. Da wir<br />
eine rechtsverbindliche Unterschrift benötigen, sind elektronische Anmeldungen<br />
nicht möglich. AGBs siehe Seite 65 f.<br />
Alle Freizeiten werden von ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeitern geplant und durchgeführt. Unsere Freizeitleiter verfügen<br />
über eine langjährige Erfahrung und umfassende Ausbildung. Mehr über<br />
unser Fortbildungsangebot erfährst du ab Seite 42.<br />
Frühbucherrabatt gewähren wir, wenn die Anmeldung bis zu einem bestimmten<br />
Termin bei uns eingegangen ist.<br />
Veranstalter der nachfolgenden Freizeiten ist in der Regel die Schwäbischen<br />
Albvereinsjugend. Freizeiten anderer Veranstalter sind durch eine<br />
Kontaktadresse gekennzeichnet.<br />
Wir empfehlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Infos auf<br />
Seite 67.<br />
Finanzschwache Familien können bis 10 Tage vor Freizeitbeginn Zuschüsse<br />
zu den Freizeitkosten beantragen. Nähere Informationen gibt es auf<br />
unserer <strong>Jugend</strong>- und Familiengeschäftsstelle, Telefon 0711 22585-74.<br />
Mehr Informationen zur Freizeit erhältst du ca. zwei Wochen vor Freizeitbeginn<br />
per Post. Das Schreiben enthält die genaue Adresse und Wegbeschreibung<br />
zum Freizeitort, eine Packliste, die Uhrzeit für die Anreise<br />
sowie weitere freizeitspezifi sche Informationen.<br />
Die An- und Abreise zum Freizeitort erfolgt auf eigene Kosten und Verantwortung,<br />
sofern nicht ausdrücklich anders in der Ausschreibung vermerkt.<br />
Eine Abholung vom nächstgelegenen Bahnhof ist auf Anfrage möglich.<br />
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