M&A -Yearbook 2012/2013 2
M&A -Yearbook 2012/2013 2
M&A -Yearbook 2012/2013 2
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Fachbeitrag: Fallstricke beim Management‐Buyout vermeiden<br />
Kapitel 1: Der M&A‐Markt <strong>2012</strong><br />
von Dr. Patrick Schmidl, Managing Director der Deutschen Mittelstandsfinanz GmbH, Frankfurt<br />
(August <strong>2012</strong>) Häufig bietet sich für das Management im Rahmen eines Unternehmenskaufs oder –<br />
verkaufs die Chance, selbst Mitunternehmer zu werden. Zwar folgen die unternehmerischen Beteili‐<br />
gungen im Rahmen eines sogenannten Management‐Buyouts oder MBO grundsätzlich denselben Regeln,<br />
doch ihre Ausgestaltung kann der Höhe nach sehr unterschiedlich sein und auch im Risikoprofil deutlich<br />
voneinander abweichen. Ferner bestehen gerade im Vorfeld der Ausgestaltung solcher Regelungen nicht<br />
unbeträchtliche Risiken in den Bereichen Steuern, Arbeitsrecht und Haftung. Es ist daher sehr ratsam,<br />
dass sich Managementteams im Rahmen eines Management‐Buyouts von einem in M&A‐Transaktionen<br />
mit Finanzinvestoren erfahrenen Berater begleiten lassen, der hilft diese Fallstricke zu vermeiden.<br />
Aufgrund der erheblichen wirtschaftlichen Chancen einer unternehmerischen Beteiligung sollte das<br />
Management die sich bietende Chance zum MBO pro‐aktiv ergreifen. Dabei ist die Art des Erwerbers des<br />
Unternehmens für die Beteiligungsmöglichkeit des Managements von entscheidender Bedeutung. Da ein<br />
Finanzinvestor meist ein branchenerfahrenes Managementteam benötigt, wird er versuchen, die<br />
operativen Leistungsträger am Unternehmen zu beteiligen, während ein industrieller Erwerber dies<br />
tendenziell nur in Ausnahmefällen anbieten wird. Dabei ist die Verhandlungsposition des Managements<br />
bei der Ausgestaltung der Beteiligung deutlich höher, wenn es auf einen potenziellen Investor zugeht.<br />
Aber hier lauert bereits der erste Fallstrick: Zur Findung des geeigneten Partners müssen zahlreiche<br />
Sondierungsgespräche geführt werden. Führt das Managementteam diese selbst, besteht die Gefahr, dass<br />
der Eigentümer hiervon Kenntnis erlangt und dies zum Anlass nimmt, sich vom Management zu trennen.<br />
Statt einer unternehmerischen Beteiligung tritt die Arbeitslosigkeit ein. Die direkte Ansprache des<br />
Eigentümers sollte aus demselben Grund unterbleiben. Ein erfahrener M&A‐Berater kann das Risiko des<br />
Arbeitsplatzverlustes für das Management in diesem Stadium weitestgehend vermeiden. Zudem kann der<br />
M&A‐Berater über seine Marktkenntnisse auch für das Management verlässliche Investoren vorschlagen.<br />
So sind Fälle bekannt, bei denen sich selbst scheinbar sehr namhafte Investoren ihren vertraglichen<br />
Verpflichtungen zur Zahlung von Gewinnbeteiligungen aus der Weiterveräußerung von Unternehmen<br />
entziehen wollten und diese Zahlungen gerichtlich eingeklagt werden mussten.<br />
Wurde der Wunschinvestor identifiziert, sollte sich dieser anhand der allgemein verfügbaren Informa‐<br />
tionen gut über das Zielunternehmen informieren, um sein Interesse gegenüber dem Eigentümer<br />
nachhaltig demonstrieren zu können. Das Managementteam kann den Wunschinvestor dabei über das<br />
allgemein bekannte Branchenwissen leiten, muss jedoch stets darauf achten, die Treuepflicht gegenüber<br />
der Gesellschaft und den Eigentümern zu wahren. Betriebsgeheimnisse sollten daher in diesem Stadium<br />
nicht offengelegt werden.<br />
Besondere Anforderungen werden an das Management gestellt, wenn der Eigentümer zur Aufnahme<br />
weiterer Gespräche und der Offenlegung vertiefender Finanzkennzahlen bereit ist. Dabei wird die<br />
Zukunftsplanung des Unternehmens maßgeblich vom Management erstellt. Eine zu ambitionierte Planung<br />
kann über einen zu hohen Kaufpreis zu einem Wertverlust der künftigen Beteiligung des Managements<br />
führen, eine zu niedrige Planung kann andererseits die geplante Transaktion oder sogar den Arbeitsplatz<br />
gefährden. Hier kann dem Management nur angeraten werden, eine realistische, von beiden Seiten als<br />
nachvollziehbar einzustufende, Planung zu entwickeln.<br />
Bei der Gestaltung der unternehmerischen Beteiligung selbst sollte das Management darauf achten, dass<br />
es möglichst direkt am Eigenkapital beteiligt ist und nicht nur virtuell. Der zu leistende Eigenanteil für die<br />
unternehmerische Beteiligung hängt dabei stark vom individuellen Vermögen des Managements ab und<br />
bedarf einer individuellen Betrachtung.<br />
31