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M&A -Yearbook 2012/2013 2

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Fachbeitrag: Fallstricke beim Management‐Buyout vermeiden<br />

Kapitel 1: Der M&A‐Markt <strong>2012</strong><br />

von Dr. Patrick Schmidl, Managing Director der Deutschen Mittelstandsfinanz GmbH, Frankfurt<br />

(August <strong>2012</strong>) Häufig bietet sich für das Management im Rahmen eines Unternehmenskaufs oder –<br />

verkaufs die Chance, selbst Mitunternehmer zu werden. Zwar folgen die unternehmerischen Beteili‐<br />

gungen im Rahmen eines sogenannten Management‐Buyouts oder MBO grundsätzlich denselben Regeln,<br />

doch ihre Ausgestaltung kann der Höhe nach sehr unterschiedlich sein und auch im Risikoprofil deutlich<br />

voneinander abweichen. Ferner bestehen gerade im Vorfeld der Ausgestaltung solcher Regelungen nicht<br />

unbeträchtliche Risiken in den Bereichen Steuern, Arbeitsrecht und Haftung. Es ist daher sehr ratsam,<br />

dass sich Managementteams im Rahmen eines Management‐Buyouts von einem in M&A‐Transaktionen<br />

mit Finanzinvestoren erfahrenen Berater begleiten lassen, der hilft diese Fallstricke zu vermeiden.<br />

Aufgrund der erheblichen wirtschaftlichen Chancen einer unternehmerischen Beteiligung sollte das<br />

Management die sich bietende Chance zum MBO pro‐aktiv ergreifen. Dabei ist die Art des Erwerbers des<br />

Unternehmens für die Beteiligungsmöglichkeit des Managements von entscheidender Bedeutung. Da ein<br />

Finanzinvestor meist ein branchenerfahrenes Managementteam benötigt, wird er versuchen, die<br />

operativen Leistungsträger am Unternehmen zu beteiligen, während ein industrieller Erwerber dies<br />

tendenziell nur in Ausnahmefällen anbieten wird. Dabei ist die Verhandlungsposition des Managements<br />

bei der Ausgestaltung der Beteiligung deutlich höher, wenn es auf einen potenziellen Investor zugeht.<br />

Aber hier lauert bereits der erste Fallstrick: Zur Findung des geeigneten Partners müssen zahlreiche<br />

Sondierungsgespräche geführt werden. Führt das Managementteam diese selbst, besteht die Gefahr, dass<br />

der Eigentümer hiervon Kenntnis erlangt und dies zum Anlass nimmt, sich vom Management zu trennen.<br />

Statt einer unternehmerischen Beteiligung tritt die Arbeitslosigkeit ein. Die direkte Ansprache des<br />

Eigentümers sollte aus demselben Grund unterbleiben. Ein erfahrener M&A‐Berater kann das Risiko des<br />

Arbeitsplatzverlustes für das Management in diesem Stadium weitestgehend vermeiden. Zudem kann der<br />

M&A‐Berater über seine Marktkenntnisse auch für das Management verlässliche Investoren vorschlagen.<br />

So sind Fälle bekannt, bei denen sich selbst scheinbar sehr namhafte Investoren ihren vertraglichen<br />

Verpflichtungen zur Zahlung von Gewinnbeteiligungen aus der Weiterveräußerung von Unternehmen<br />

entziehen wollten und diese Zahlungen gerichtlich eingeklagt werden mussten.<br />

Wurde der Wunschinvestor identifiziert, sollte sich dieser anhand der allgemein verfügbaren Informa‐<br />

tionen gut über das Zielunternehmen informieren, um sein Interesse gegenüber dem Eigentümer<br />

nachhaltig demonstrieren zu können. Das Managementteam kann den Wunschinvestor dabei über das<br />

allgemein bekannte Branchenwissen leiten, muss jedoch stets darauf achten, die Treuepflicht gegenüber<br />

der Gesellschaft und den Eigentümern zu wahren. Betriebsgeheimnisse sollten daher in diesem Stadium<br />

nicht offengelegt werden.<br />

Besondere Anforderungen werden an das Management gestellt, wenn der Eigentümer zur Aufnahme<br />

weiterer Gespräche und der Offenlegung vertiefender Finanzkennzahlen bereit ist. Dabei wird die<br />

Zukunftsplanung des Unternehmens maßgeblich vom Management erstellt. Eine zu ambitionierte Planung<br />

kann über einen zu hohen Kaufpreis zu einem Wertverlust der künftigen Beteiligung des Managements<br />

führen, eine zu niedrige Planung kann andererseits die geplante Transaktion oder sogar den Arbeitsplatz<br />

gefährden. Hier kann dem Management nur angeraten werden, eine realistische, von beiden Seiten als<br />

nachvollziehbar einzustufende, Planung zu entwickeln.<br />

Bei der Gestaltung der unternehmerischen Beteiligung selbst sollte das Management darauf achten, dass<br />

es möglichst direkt am Eigenkapital beteiligt ist und nicht nur virtuell. Der zu leistende Eigenanteil für die<br />

unternehmerische Beteiligung hängt dabei stark vom individuellen Vermögen des Managements ab und<br />

bedarf einer individuellen Betrachtung.<br />

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