Vae victis! oder das Nürnberger Unrechts-Tribunal: - dullophob
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Thomas Joseph Dodd bestand die Gruppe der Ankläger zu 75% aus Juden.<br />
Das <strong>Tribunal</strong> fand im Schwurgerichtssaal in Nürnberg statt.<br />
Diese „Kriegsverbrecher-Prozesse” waren ein <strong>Tribunal</strong> der Sieger des II.<br />
Weltkrieges über die Besiegten, <strong>oder</strong>, wie ein britischer Beobachter sagte:<br />
„die Fortsetzung des totalen Krieges mit juristischen Mitteln und die<br />
Fortschreibung der bedingungslosen Kapitulation”. Diese „Prozesse“ waren<br />
ohne Beispiel. Sie sprengten jeglichen bisherigen Rahmen. Zu dem<br />
Verhalten der Siegermächte gehörte <strong>das</strong> offene Bekenntnis zu einer Art<br />
legalen Jurisdiktion im Hinblick auf Gesetze und Gebräuche, die nicht zu<br />
der Zeit bestanden, zu der sie angeblich von den Mächten der Achse<br />
gebrochen worden sein sollen. So starben unter Mißachtung des<br />
europäischen Ehrenkodex, der Jahrhunderte hindurch beachtet wurde,<br />
Zivil- und Militärgefangene, darunter viele höchster Dienstgrade im<br />
Gewahrsam der Alliierten eines gewaltsamen Todes - als Folge dieses<br />
außergewöhnlichen Vorgehens. Den <strong>Nürnberger</strong> „Kriegsverbrecher-<br />
Prozessen” von 1945—1949 ist nichts Vergleichbares gegenüberzustellen,<br />
und Derartiges hat es zuvor auch nie gegeben.<br />
Es war eine unsägliche Justizfarce, bei der sich die Sieger in der<br />
Doppelrolle als Ankläger und Richter gefielen, rückwirkende<br />
"Straftatbestände" konstruierten und damit alle Grundsätze zivilisierten<br />
Prozeßrechts auf den Kopf stellten. Die Urteile standen praktisch schon