Vae victis! oder das Nürnberger Unrechts-Tribunal: - dullophob
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Verrichtungen bestand in der Anweisung, den als Kriegsverbrecher<br />
verdächtigten Deutschen ungeachtet ihres Rangs all die Privilegien zu<br />
verweigern, die Kriegsgefangenen üblicherweise zustanden.<br />
Die <strong>Nürnberger</strong> Schauprozess gegen sogenannte<br />
„Kriegsverbrecher“ waren rechtlich gesehen durch die Missachtung<br />
folgender Rechts-Grundsätze gekennzeichnet:<br />
4<br />
* Unabhängigkeit der Richter<br />
* Ablehnung von Richtern wegen Befangenheit<br />
* Ausreichende (nicht behinderte) Verteidigung<br />
* Freie Zeugenaussagen<br />
* Wertung von Beweisen<br />
* Gleichheit vor dem Gesetz<br />
* Keine Strafe ohne bestehendes Gesetz<br />
* Straffreiheit für Taten unter Befehl <strong>oder</strong> Zwang<br />
* Niemand darf seinem Richter entzogen werden<br />
* Niemand darf in eigener Sache richten<br />
* Niemand darf für die Taten anderer zur Rechenschaft gezogen werden<br />
* Kein Gefangener darf gefoltert <strong>oder</strong> erpreßt werden<br />
* Möglichkeit der Berufung<br />
Man hatte vier „Anklagepunkte” konstruiert:<br />
1. „Verschwörung zur Führung eines Angriffskrieges”<br />
2. „Verbrechen gegen den Frieden”<br />
3. „Kriegsverbrechen”<br />
4. „Verbrechen gegen die Menschlichkeit”<br />
Angeklagt wurden:<br />
Für die nationalsozialistische Führung:<br />
1. Reichsmarschall Hermann Göring (Anklagepunkte 1–4)<br />
2. Hitlers Stellvertreter in der NSDAP Rudolf Heß (Anklagepunkte 1–4)<br />
3. Leiter der Parteikanzlei Martin Bormann (Verbleib damals unbekannt)<br />
(Anklagepunkte 1, 3, 4)<br />
4. Außenminister Joachim von Ribbentrop (Anklagepunkte 1–4)<br />
5. Reichsorganisationsleiter der NSDAP Robert Ley (Anklagepunkte 1, 3,<br />
4)<br />
6. der ehemalige Reichskanzler Franz von Papen (als „Wegbereiter”<br />
Hitlers) (Anklagepunkte 1–4)<br />
Für <strong>das</strong> Oberkommando der Wehrmacht (OKW):<br />
1. Der Chef des OKW Wilhelm Keitel (Anklagepunkte 1–4)