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Vae victis! oder das Nürnberger Unrechts-Tribunal: - dullophob

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<strong>Vae</strong> <strong>victis</strong>! <strong>oder</strong> <strong>das</strong> <strong>Nürnberger</strong> <strong>Unrechts</strong>-<strong>Tribunal</strong>:<br />

Vordere Reihe:<br />

Hermann Göring, Rudolf Heß, Joachim von Ribbentrop, Wilhelm Keitel,<br />

Ernst Kaltenbrunner, Alfred Rosenberg, Hans Frank, Wilhelm Frick, Julius<br />

Streicher, Walther Funk, Hjalmar Schacht<br />

Hintere Reihe:<br />

Karl Dönitz, Erich Raeder, Baldur von Schirach, Fritz Sauckel, Alfred Jodl,<br />

Franz von Papen, Arthur Seyss-Inquart, Albert Speer, Konstantin von<br />

Neurath, Hans Fritzsche<br />

Die sogenannten <strong>Nürnberger</strong> Schau-Prozesse umfassen den<br />

<strong>Nürnberger</strong> Prozeß gegen die angeblichen „Hauptkriegsverbrecher” sowie<br />

zwölf weitere „Nachfolge-Prozesse” vor einem alliierten Militärgerichtshof,<br />

die nach dem Zweiten Weltkrieg in Nürnberg zwischen dem 20. November<br />

1945 und dem 14. April 1949 gegen Regierungsmitglieder und<br />

hochrangige Vertreter des Deutschen Reichs zur Zeit des<br />

Nationalsozialismus durchgeführt wurden. Bei diesen Schauprozessen<br />

wurden elementarste Rechtsgrundsätze verletzt. Laut US-Ankläger


2<br />

Thomas Joseph Dodd bestand die Gruppe der Ankläger zu 75% aus Juden.<br />

Das <strong>Tribunal</strong> fand im Schwurgerichtssaal in Nürnberg statt.<br />

Diese „Kriegsverbrecher-Prozesse” waren ein <strong>Tribunal</strong> der Sieger des II.<br />

Weltkrieges über die Besiegten, <strong>oder</strong>, wie ein britischer Beobachter sagte:<br />

„die Fortsetzung des totalen Krieges mit juristischen Mitteln und die<br />

Fortschreibung der bedingungslosen Kapitulation”. Diese „Prozesse“ waren<br />

ohne Beispiel. Sie sprengten jeglichen bisherigen Rahmen. Zu dem<br />

Verhalten der Siegermächte gehörte <strong>das</strong> offene Bekenntnis zu einer Art<br />

legalen Jurisdiktion im Hinblick auf Gesetze und Gebräuche, die nicht zu<br />

der Zeit bestanden, zu der sie angeblich von den Mächten der Achse<br />

gebrochen worden sein sollen. So starben unter Mißachtung des<br />

europäischen Ehrenkodex, der Jahrhunderte hindurch beachtet wurde,<br />

Zivil- und Militärgefangene, darunter viele höchster Dienstgrade im<br />

Gewahrsam der Alliierten eines gewaltsamen Todes - als Folge dieses<br />

außergewöhnlichen Vorgehens. Den <strong>Nürnberger</strong> „Kriegsverbrecher-<br />

Prozessen” von 1945—1949 ist nichts Vergleichbares gegenüberzustellen,<br />

und Derartiges hat es zuvor auch nie gegeben.<br />

Es war eine unsägliche Justizfarce, bei der sich die Sieger in der<br />

Doppelrolle als Ankläger und Richter gefielen, rückwirkende<br />

"Straftatbestände" konstruierten und damit alle Grundsätze zivilisierten<br />

Prozeßrechts auf den Kopf stellten. Die Urteile standen praktisch schon


3<br />

vorher fest. Auf der alliierten Konferenz von Teheran im November 1943<br />

hatte Stalin gefordert, 50.000 deutsche Offiziere kurzerhand zu<br />

erschießen (wie es von den Sowjets drei Jahre zuvor an polnischen<br />

Gefangenen in Katyn praktiziert worden war). Auch Churchill setzte sich<br />

zunächst für summarische Hinrichtungen ein, hielt nur die vom<br />

Kremlherrscher vorgeschlagene Opferzahl für zu hoch. Schließlich einigten<br />

sich die Alliierten auf die Durchführung eines Schauprozesses. Er sollte<br />

den Rachegelüsten einen juristischen Tarnanstrich geben und zugleich den<br />

Besiegten alle Kriegsschuld aufbürden.<br />

Am 8. August 1945 unterzeichneten die Siegermächte USA, UdSSR,<br />

Großbritannien und Frankreich ein "Abkommen über die Verfolgung der<br />

Hauptkriegsverbrecher" und erließen <strong>das</strong> Statut für einen Internationalen<br />

Militärgerichtshof (IMT) http://de.wikipedia.org/wiki/Londoner_Statut.<br />

Schon die Bezeichnung war ein Schwindel. Die "Internationalität"<br />

beschränkte sich auf den Kreis der Signatarstaaten. Unabhängige Juristen<br />

aus neutralen Ländern waren unerwünscht.<br />

Den Angeklagten wurde übel mitgespielt. Julius Streicher, als Ex-<br />

Herausgeber des antisemitischen "Stürmers" einem Teil der Bewacher<br />

besonders verhaßt, teilte mit, man habe ihn vier Tage lang nackt in seiner<br />

Zelle liegen lassen. "Man hat mich gezwungen, Negern die Füße zu<br />

küssen. Man hat mich gepeitscht. Man gab mir Speichel zu trinken. Man<br />

öffnete mir den Mund gewaltsam mit einem Stück Holz und spuckte mir in<br />

den Mund. Als ich ein Glas Wasser zu trinken begehrte, führte man mich<br />

zur Latrine und sagte, trinke!" Eine von Hauptankläger Jacksons ersten


Verrichtungen bestand in der Anweisung, den als Kriegsverbrecher<br />

verdächtigten Deutschen ungeachtet ihres Rangs all die Privilegien zu<br />

verweigern, die Kriegsgefangenen üblicherweise zustanden.<br />

Die <strong>Nürnberger</strong> Schauprozess gegen sogenannte<br />

„Kriegsverbrecher“ waren rechtlich gesehen durch die Missachtung<br />

folgender Rechts-Grundsätze gekennzeichnet:<br />

4<br />

* Unabhängigkeit der Richter<br />

* Ablehnung von Richtern wegen Befangenheit<br />

* Ausreichende (nicht behinderte) Verteidigung<br />

* Freie Zeugenaussagen<br />

* Wertung von Beweisen<br />

* Gleichheit vor dem Gesetz<br />

* Keine Strafe ohne bestehendes Gesetz<br />

* Straffreiheit für Taten unter Befehl <strong>oder</strong> Zwang<br />

* Niemand darf seinem Richter entzogen werden<br />

* Niemand darf in eigener Sache richten<br />

* Niemand darf für die Taten anderer zur Rechenschaft gezogen werden<br />

* Kein Gefangener darf gefoltert <strong>oder</strong> erpreßt werden<br />

* Möglichkeit der Berufung<br />

Man hatte vier „Anklagepunkte” konstruiert:<br />

1. „Verschwörung zur Führung eines Angriffskrieges”<br />

2. „Verbrechen gegen den Frieden”<br />

3. „Kriegsverbrechen”<br />

4. „Verbrechen gegen die Menschlichkeit”<br />

Angeklagt wurden:<br />

Für die nationalsozialistische Führung:<br />

1. Reichsmarschall Hermann Göring (Anklagepunkte 1–4)<br />

2. Hitlers Stellvertreter in der NSDAP Rudolf Heß (Anklagepunkte 1–4)<br />

3. Leiter der Parteikanzlei Martin Bormann (Verbleib damals unbekannt)<br />

(Anklagepunkte 1, 3, 4)<br />

4. Außenminister Joachim von Ribbentrop (Anklagepunkte 1–4)<br />

5. Reichsorganisationsleiter der NSDAP Robert Ley (Anklagepunkte 1, 3,<br />

4)<br />

6. der ehemalige Reichskanzler Franz von Papen (als „Wegbereiter”<br />

Hitlers) (Anklagepunkte 1–4)<br />

Für <strong>das</strong> Oberkommando der Wehrmacht (OKW):<br />

1. Der Chef des OKW Wilhelm Keitel (Anklagepunkte 1–4)


2. der Chef des Wehrmachtführungsstabes Alfred Jodl (Anklagepunkte 1–<br />

4)<br />

Für die Kriegsmarine:<br />

1. Großadmiral Dr. Erich Raeder (Oberbefehlshaber bis 1943)<br />

(Anklagepunkte 1, 2, 3)<br />

2. Großadmiral Karl Dönitz (Oberbefehlshaber von 1943–1945)<br />

(Anklagepunkte 1, 2, 3)<br />

Für <strong>das</strong> Reichssicherheitshauptamt (RSHA) – und damit auch<br />

für die Gestapo, Kriminalpolizei und SD:<br />

1. Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD Dr. Ernst Kaltenbrunner<br />

(Anklagepunkte 1, 3, 4)<br />

Für die Kriegswirtschaft:<br />

5<br />

1. Reichsminister für Bewaffnung und Munition Albert Speer<br />

(Anklagepunkte 1–4)<br />

2. der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz Fritz Sauckel<br />

(Anklagepunkte 1–4)<br />

3. Reichsbankpräsident (bis 1939) Dr. Hjalmar Schacht (Anklagepunkte 1,<br />

2)<br />

4. Reichsbankpräsident (von 1939–1945) Walther Funk (Anklagepunkte<br />

1–4)<br />

5. Unternehmer Dr. Gustav Krupp von Bohlen und Halbach<br />

(krankheitsbedingt prozeßunfähig).<br />

Für die "Verbrechen" in den (ehemals) besetzten Gebieten:<br />

1. Der Generalgouverneur in Polen Hans Frank (Anklagepunkte 1, 3, 4)<br />

2. der Reichskommissar in den Niederlanden Dr. Arthur Seyß-Inquart<br />

(Anklagepunkte 1–4)<br />

3. Reichsminister für die besetzten Ostgebiete Alfred Rosenberg<br />

(Anklagepunkte 1–4)<br />

4. der Reichsprotektor für Böhmen und Mähren (bis 1943) Konstantin von<br />

Neurath (Anklagepunkte 1–4)<br />

5. der Reichsminister des Innern (1933 bis 1943) und Reichsprotektor für<br />

Böhmen und Mähren (1943–1945) Wilhelm Frick (Anklagepunkte 1–4)<br />

Für die nationalsozialistische Propaganda:<br />

1. Der Herausgeber der Wochenzeitung Der Stürmer Julius Streicher<br />

(Anklagepunkte 1, 4)<br />

2. der Leiter der Rundfunkabteilung im Reichsministerium für<br />

Volksaufklärung und Propaganda Hans Fritzsche (Anklagepunkte 1, 3, 4)


6<br />

3. (im weitesten Sinne dazugehörend) der Reichsjugendführer Baldur von<br />

Schirach (Anklagepunkte 1, 4)<br />

Die Urteile<br />

Nach fast einem Jahr Verhandlungsdauer wurden am 30. September und<br />

1. Oktober 1946, 12 der 24 Angeklagten zum Tode verurteilt; sieben<br />

Angeklagte erhielten langjährige <strong>oder</strong> lebenslange Haftstrafen. In drei<br />

Fällen lautete <strong>das</strong> Urteil auf Freispruch.<br />

Die Vollstreckung<br />

Die Richter verkündeten gegen die Besiegten den Tod durch Erhängen. In<br />

Form eines Gesuches beantragte Hermann Göring deshalb vor einem<br />

Erschießungskommando zu sterben. Nachdem dies vom Gericht abgelehnt<br />

wurde beging Göring ca. drei Stunden vor der geplanten Hinrichtung<br />

Suizid.<br />

Die zehn Todesurteile wurden am 16. Oktober 1946 zwischen 1,00<br />

und 2,57 Uhr in der Sporthalle des <strong>Nürnberger</strong> Gefängnisses vollstreckt.<br />

Die Hinrichtungen vollzog der US-amerikanische Henker John C. Woods,<br />

assistiert von Joseph Malta. Den Verurteilten wurden Hände und Füße<br />

gefesselt und eine schwarze Kapuze über den Kopf gezogen nachdem die<br />

Schlinge umgelegt wurde, öffneten die Henker die Falltür. Da Göring<br />

bereits tot war, mußte Joachim von Ribbentrop als erster sterben. Die<br />

Größe der Falltür und die Stricklänge wurde so gering bemessen, daß der<br />

Tod nach langen Qualen eintrat. Durch den zu kurzen Strick reichte die<br />

Fallgeschwindigkeit nicht aus um <strong>das</strong> Genick zu brechen. Die meisten<br />

Verurteilten mußten also einen langen Todeskampf durchmachen. Von<br />

Alfred Jodl ist überliefert, daß er erst nach qualvollen 16 Minuten<br />

verstorben ist. Joachim von Ribbentrop quälte sich 15 Minuten am Strick.<br />

Noch während sich Joachim von Ribbentrop am Galgen im Todeskampf<br />

befand, wurde Wilhelm Keitel zum Galgen geführt. Die Hinrichtungen<br />

wurden von diversen Zuschauern verfolgt. Als Deutsche waren der<br />

bayerische Ministerpräsident, Wilhelm Hoegner und der<br />

Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Nürnberg, Friedrich Leistner<br />

anwesend.<br />

Nach den Hinrichtungen wurden die 11 Leichen im Krematorium des<br />

Münchner Ostfriedhofs eingeäschert. Die Asche wurde in München in der<br />

Nähe der Conwentzstraße in den Wenzbach gestreut. Die Stelle befindet<br />

sich in etwa 150 Meter vor der Einmündung des Baches in den Floßkanal.<br />

Nachdem US-Offiziere die Urnen im Wenzbach entleert hatten,<br />

zerschlugen sie die Urnen mit Äxten und traten <strong>das</strong> zerfetzte Blech mit<br />

ihren Stiefeln platt.


Um die Endgültigkeit der verbrecherischen Urteile zu<br />

unterstreichen, wurde den Deutschen untersagt, jemals die <strong>Nürnberger</strong><br />

Prozesse zu revidieren. In der ganzen europäischen Geschichte hat es<br />

keinen einzigen Krieg gegeben, der auf diese Weise endete.<br />

Heuchleriche Schauprozesse<br />

Mit Befangenheit wird der Zustand eingeschränkter (d.h. nicht<br />

unabhängiger) Urteilsfähigkeit einer Person auf Grund einer im speziellen<br />

vorliegenden persönlichen Motiv- <strong>oder</strong> Sachlage <strong>oder</strong> eingeschränktem<br />

Urteilsvermögen auf Grund von einseitig, d.h. nicht in ausgewogenem<br />

Verhältnis vorliegenden Vorabinformationen, bezeichnet. Schon aus<br />

diesem Grund ist <strong>das</strong> <strong>Nürnberger</strong> <strong>Tribunal</strong> als reiner Schauprozess<br />

einzuordnen. Hinzu kommt folgendes:<br />

7<br />

Als die Sieger des 2. Weltkriegs Deutschland verwüstet hatten, stellten sie<br />

die besiegten Deutschen vor ein von ihnen geschaffenes Gericht - <strong>das</strong><br />

sogenannte "Internationale Militär-<strong>Tribunal</strong>" von Nürnberg. Hierfür<br />

erließen die vier Siegermächte USA, Großbritannien, Frankreich und die<br />

Sowjetunion eigene Gerichtsstatuten (die Londoner Statuten)<br />

http://de.wikipedia.org/wiki/Londoner_Statut. Diese verlangten, <strong>das</strong>s die<br />

von den Siegern vorgebrachten Anklagen gegen die Besiegten nicht<br />

hinterfragt werden durften, sondern automatisch als Tatsachen anerkannt<br />

werden mussten. Darüber hinaus garantierten die Statuten, <strong>das</strong>s die<br />

Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, begangen<br />

von den Siegern an den Deutschen, nicht angeklagt werden durften.<br />

In Nürnberg hätten sich selbstverständlich auch Truman, Churchill und<br />

Stalin, mitsamt ihren Militärstrategen, wegen Kriegsverbrechen und<br />

Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten müssen. Winston<br />

Churchill wegen seiner "Strategie der Städteverbrennung". Der Mörder<br />

Josef Stalin sowieso. Auch US-Präsident Harry Truman hätte verurteilt<br />

werden müssen, ließ er doch auf <strong>das</strong> kapitulationsbereite Japan zwei<br />

Atombomben zu Testzwecken abwerfen.<br />

In Nürnberg wurden Julius Streicher und Alfred Rosenberg alleine wegen<br />

publizistischer Arbeiten zum Tode durch den Strang verurteilt. Streicher<br />

wegen "judenfeindlicher" Zeitungspropaganda (ohne Gewaltaufrufe) und<br />

Rosenberg wegen seines wissenschaftlichen Buchs über <strong>das</strong> Judentum<br />

("Der Mythos des 20. Jahrhunderts"). Was Streicher und Rosenberg<br />

seinerzeit schrieben, stellte in keinem Land der Erde eine Straftat dar.


Was die Missachtung fundamentaler Rechts-Grundsätze<br />

anbetrifft, so trifft dies insbesondere auf folgendes zu:<br />

Die Trennung von Verfasser der Prozessordnung und Richter wurde nicht<br />

eingehalten: Iona Nikitchenko und Robert Falco beteiligten sich an der<br />

Ausarbeitung des Londoner Statutes und waren danach Richter am<br />

Internationalen Militärgerichtshof.<br />

8<br />

Der Militärgerichtshof entschied laut Artikel 24 des Statuts<br />

http://de.wikipedia.org/wiki/Londoner_Statut uneingeschränkt über die<br />

Zulassung von Beweismitteln. Art. 18 legte fest, <strong>das</strong>s der Prozess auf eine<br />

beschleunigte Verhandlung zu beschränken sei. Im Artikel 19 stand, <strong>das</strong>s<br />

der Gerichtshof nicht an die üblichen Grundsätze der Beweisführung<br />

gebunden sei. Im Artikel 21 wurde geschrieben, „allgemein anerkannte<br />

Tatsachen“ müssten nicht mehr bewiesen werden. Die Verteidigung<br />

konnte mögliche Belastungen somit nur zur Kenntnis nehmen, durfte aber<br />

in dem Falle keine möglichen Gegenbeweise vorlegen, was die Möglichkeit<br />

der Berufung ausschloss.<br />

Das Verbrechen der Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung, <strong>das</strong><br />

so genannte „Organisationsverbrechen“ bewirkte, <strong>das</strong>s jeder aufgrund<br />

seiner Mitgliedschaft in einer NS-Organisation, die als verbrecherisch<br />

verurteilt worden war, in allen Staaten, welche <strong>das</strong> Statut unterzeichnet<br />

hatten, wegen der Zugehörigkeit zu dieser Organisationen verurteilt<br />

werden konnte. Bei der Verurteilung spielte es keine Rolle, ob der<br />

Angeklagte sich persönlich eines Verbrechens schuldig gemacht hatte<br />

(Artikel 9–11).<br />

Ein weiterer Rechtsgrundsatz, der bei den Prozessen missachtet wurde,<br />

lautet „nullum crimen sine lege praevia, nulla poena sine lege“ (kein<br />

Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz). Dies bezieht sich insbesondere auf<br />

den Anklagepunkt „Führen eines Angriffskrieges (Verbrechen gegen den<br />

Frieden. Seit den Tagen Ciceros ist eine Bestrafung ex post facto<br />

verdammt worden.<br />

Ein weiterer missachteter Rechtsgrundsatz ist die „Tu-quoque-<br />

Argumentation“: Auch die Alliierten haben Angriffskriege geführt und<br />

Kriegsverbrechen begangen, z. B. die Morde von Katyn und Nemmersdorf,<br />

die Bomben- und Atomangriffe auf zivile Ziele und Personen.<br />

Zitate<br />

Außenminister Joachim von Ribbentrop:<br />

„Daß Deutschland keine Angriffskriege geplant hatte, wird durch die<br />

Tatsache bewiesen, welche Stärke wir im Verlauf des Zweiten Weltkrieges<br />

entfaltet haben und wie schwach wir dagegen zu Beginn des Krieges<br />

waren. Die Geschichte wird es uns glauben, wenn ich (Ribbentrop) sage,


9<br />

daß wir einen Angriffskrieg ungleich besser vorbereitet haben würden ...<br />

Was wir beabsichtigten, war, unsere elementaren Lebensbedingungen<br />

wahrzunehmen, genau so wie England sein Interesse wahrgenommen hat,<br />

um sich ein Fünftel der Erde untertan zu machen, wie die USA und<br />

Rußland einen ganzen Kontinent unter ihre Hegemonie gebracht ... Der<br />

einzige Unterschied der Politik dieser Länder zu der unsrigen lag darin,<br />

daß wir die gegen jedes Recht uns genommenen Länderpartikel wie<br />

Danzig und den Korridor beanspruchten, während jene Mächte nur in<br />

Kontinenten zu denken gewohnt sind."<br />

Reichsmarschall Hermann Göring:<br />

„Solange Hitler Führer des deutschen Volkes war, bestimmte er<br />

ausschließlich die Kriegsführung. Solange mich ein Gegner damit bedroht,<br />

daß er nur eine bedingungslose und völlig bedingungslose Kapitulation<br />

fordert, kämpfe ich bis zum letzten Atemzug, weil mir doch nichts anderes<br />

übrigbleibt, als nur noch die Chance, unter Umständen <strong>das</strong> Schicksal zu<br />

wenden, selbst wenn es hoffnungslos erscheint. (...) Die Ermordung<br />

Hitlers hätte meine Nachfolge hervorgerufen. Wenn der Gegner mir die<br />

selbe Antwort gegeben hätte, bedingungslos zu Kapitulieren und zwar zu<br />

jenen furchtbaren Bedingungen, die angedeutet waren, hätte ich unter<br />

allen Umständen weitergefochten!”<br />

Der Stellvertreter des Führers Rudolf Heß:<br />

„Ich verteidige mich nicht gegen Ankläger, denen ich <strong>das</strong> Recht<br />

abspreche, gegen mich und meine Volksgenossen Anklage zu erheben. Ich<br />

setze mich nicht mit Vorwürfen auseinander, die sich mit Dingen befassen,<br />

die innerdeutsche Angelegenheiten sind und daher Ausländer nichts<br />

angehen. Ich erhebe keinen Einspruch gegen Äußerungen, die darauf<br />

abzielen, mich <strong>oder</strong> <strong>das</strong> ganze deutsche Volk in der Ehre zu treffen. Ich<br />

betrachte solche Anwürfe von Gegnern als Ehrenerweisung. Es war mir<br />

vergönnt, viele Jahre meines Lebens unter dem größten Sohne zu wirken,<br />

den mein Volk in seiner tausendjährigen Geschichte hervorgebracht hat.<br />

Selbst wenn ich es könnte, wollte ich diese Zeit nicht auslöschen aus<br />

meinem Dasein. Ich bin glücklich, zu wissen, daß ich meine Pflicht getan<br />

habe meinem Volke gegenüber, meine Pflicht als Deutscher, als<br />

Nationalsozialist, als treuer Gefolgsmann meines Führers. Ich bereue<br />

nichts. Stünde ich wieder am Anfang, würde ich wieder handeln wie ich<br />

handelte, auch wenn ich wüßte, daß am Ende ein Scheiterhaufen für<br />

meinen Flammentod brennt. Gleichgültig was Menschen tun, dereinst<br />

stehe ich vor dem Richterstuhl des Ewigen. Ihm werde ich mich<br />

verantworten, und ich weiß, er spricht mich frei.”<br />

Erling Björnson, Norwegen:<br />

„Die sogenannten Kriegsverbrecherprozesse, auf rückwirkenden Gesetzen<br />

basierend, waren ein Rückschritt in die seit Jahrhunderten überwundene<br />

Barbarei. Europa, die USA und sonstige an dieser Rachejustiz


10<br />

teilnehmende Staaten dürfen sich erst dann wieder als Rechtsstaaten<br />

bezeichnen, wenn sie die Urteile von Nürnberg wie auch die in vielen<br />

anderen Staaten durchgeführten ‚Landesverräter- Urteile‘ als reinrassige<br />

Barbarei, Rache und Angstpsychose erklärt haben.“<br />

Father E. J. Reichenberger, USA:<br />

„Ich hörte am Radio einen Auszug aus dem <strong>Nürnberger</strong> Scheinprozeß.<br />

Jedes Wort, <strong>das</strong> der Ankläger gegen die Nazis sagte, kann man<br />

hundertprozentig auf die Väter von Potsdam und ihre Spießgesellen<br />

anwenden.“<br />

Douglas Reed, England:<br />

„Von zwei gleichwertigen Parteien saß die eine über die andere zu Gericht.<br />

Falls dies <strong>das</strong> Verfahren für die Zukunft sein soll, dann kann der<br />

<strong>Nürnberger</strong> Prozeß selbst als eine der tiefsten Tragödien der<br />

Weltgeschichte angesehen werden.“<br />

Dr. Per Engdahl, Schweden:<br />

„Die von den Westalliierten erhobene Anklage ist die Vollstreckung einer<br />

Rache, die durch völkerrechtliche Bemäntelung nur noch widerlicher<br />

geworden ist. Für die Bolschewiken hingegen ist die Anklage dagegen die<br />

einzig mögliche Konsequenz in der von ihnen praktizierten<br />

Ausrottungspolitik gegen jede antikommunistische Kraft in der Welt. Diese<br />

Ausrottungspolitik hat durch <strong>das</strong> gleichzeitige Verfahren ihrer westlichen<br />

Verbündeten eine wirkungsvolle propagandistische Rechtfertigung<br />

bekommen.“<br />

Dr. Savitri Dewi Mukerji, Indien:<br />

„In meinen Augen sind die sogenannten ‚Kriegsverbrecherprozesse‘ von<br />

Nürnberg und anderen Orten nichts anderes als die Vollendung jener<br />

ekligen Heuchelei, jener hämischen Niederträchtigkeit und jenes<br />

grenzenlosen Rachedurstes, welche die angeblichen ‚Verteidiger der<br />

westlichen Zivilisation‘ schon immer auszeichnete. Niemals konnte man<br />

vielleicht schärfer empfinden, was für ein Fluch diese vielgepriesene<br />

christliche Zivilisation sein kann, als im Fall Nürnberg. Wir Heiden hätten<br />

uns bis zu diesem Grad niemals entehrt.“<br />

Feldmarschall Montgomery, England:<br />

„Die <strong>Nürnberger</strong> Prozesse haben jeden verlorenen Krieg zu einem<br />

Verbrechen gestempelt, für <strong>das</strong> die besiegten Generale vor Gericht gestellt<br />

und dann gehenkt werden.“<br />

Nahabinode Pal, Indien:<br />

„Der sogenannte Prozeß, der unter der Begriffsbestimmung dessen<br />

durchgeführt wurde, was die Sieger jetzt als Verbrechen erklärten,löscht<br />

Jahrhunderte der Zivilisation aus, die zwischen uns und der summarischen<br />

Erschlagung der im Krieg Besiegten liegen. Ein Prozeß unter einem derart


vorgeschriebenen Recht ist nichts weiter als eine Scheinanwendung von<br />

Recht und Gesetz zur Befriedigung des Rachedurstes.“<br />

11<br />

R. T. Paget, England:<br />

„Ob wir in Afrika, in Italien <strong>oder</strong> in Frankreich auf die deutsche Wehrmacht<br />

trafen, immer fanden wir in ihr einen anständigen Gegner. Nach der<br />

russischen Propaganda glaubten wir, daß die Deutschen im Osten wie die<br />

Wilden gekämpft hätten. Die nun vorliegenden Beweise zeigen <strong>das</strong> nicht.<br />

Sie zeigen im Gegenteil, daß der deutsche Soldat unter Verhältnissen von<br />

unvorstellbarer Grausamkeit ein großes Maß von Zurückhaltung und<br />

Disziplin an den Tag gelegt hat.“<br />

Militärschriftstellers Lidell-Hart:<br />

„Es ist mehr als an der Zeit, daß wir sowohl die Notwendigkeit als auch die<br />

Gerechtigkeit einer gründlichen Revision der Kriegsverbrecherurteile<br />

anerkennen ... Jeder, der Verfahren und Beweismaterial objektiv prüft,<br />

wird eine Überfülle von Material finden, <strong>das</strong> ihn veranlaßt, viele der Urteile<br />

anzuzweifeln und zu dem Schluß zu kommen, daß ein neutrales <strong>oder</strong><br />

unparteiisches Gericht, <strong>das</strong> nicht an die höchst fragwürdigen<br />

Präzedenzfälle von Nürnberg gebunden ist, wahrscheinlich revidieren<br />

würde.“<br />

Der amerikanische Brigadegeneral Telford Taylor (als Chefankläger in<br />

Nürnberg Nachfolger von Richter Jackson):<br />

„Die <strong>Nürnberger</strong> Prozesse bedeuten einen klaren Rückschritt; sie haben<br />

keineswegs den ‚Standard der Moral‘ wiederhergestellt, sondern im<br />

Gegenteil ... einen Präzedenzfall geschaffen, den wahrscheinlich alle<br />

zivilisierten Völker eines Tages verfluchen werden — daß nämlich Macht<br />

Recht ist und <strong>das</strong> schwerste aller Kriegsverbrechen <strong>das</strong> ist, einen Krieg zu<br />

verlieren.“<br />

Der amerikanische Anwalt Carrol:<br />

„Nürnberg, als Sinnbild der Gerechtigkeit gedacht, wurde in ein Werkzeug<br />

der Rache verkehrt ... Dadurch haben Sie dieses Volk in den Sumpf<br />

internationaler Mißachtung gezogen. Sie haben unsterbliche Schande über<br />

Amerika gebracht.“<br />

S. J. Pinter, amerikanischer Rechtsanwalt und Gerichtsoffizier in Dachau:<br />

„Die Prozesse in Nürnberg nach dem zweiten Weltkrieg entbehren jeder<br />

rechtlichen Grundlage.“<br />

US-Senator Taft:<br />

„Mein Einwand gegen die <strong>Nürnberger</strong> Verhandlungen ist, daß diese,<br />

während sie in die Formen der Justiz gekleidet sind, tatsächlich nur ein<br />

Instrument der Regierungspolitik der Alliierten darstellen, die Monate<br />

vorher in Teheran festgesetzt worden ist.“


12<br />

Professor Maurice Bardèche, Frankreich:<br />

„Ich werde an <strong>das</strong> Recht, über Kriegsverbrechen der Gegner Gericht zu<br />

halten, glauben, wenn ich oberkommandierende amerikanische und<br />

russische Generale im Gericht von Nürnberg auf der Bank der Angeklagten<br />

Platz nehmen gesehen habe. Und an ihrer Seite kleinere Herren, wie<br />

unseren General de Gaulle, viel unmittelbarer verantwortlich für eine<br />

große Anzahl von Greueltaten als Jodl und Keitel.“<br />

G. A. Amaudruz, Schweiz:<br />

„Nürnberg ist antieuropäisch, weil Amerika und Rußland über ein<br />

europäisches Land zu Gericht saßen ..., weil dieses Gericht seine<br />

Entstehung nur dem Haß und dem Wunsch nach Rache verdankt, weil es<br />

uns in den Abgrund führt, da es Männer dem Galgen überantwortet hat,<br />

deren Handlungen man völlig willkürlich beurteilte — Männer, denen man<br />

Tapferkeit, Edelmut und Tatkraft zubilligen muß, mithin jene<br />

Führereigenschaften, die man gegenwärtig weniger als jemals verächtlich<br />

machen dürfte, und schließlich, weil auf Befehl der siegreichen Nationen<br />

der Henker seine Hand an Repräsentanten des europäischen Gedankens<br />

gelegt hat.“<br />

Der amerikanische Senator Joseph McCarthy:<br />

„Das Statut, in dessen Namen die Angeklagten abgeurteilt werden, ist<br />

eine eigenste Erfindung Jacksons [US-Hauptankläger] und widerspricht<br />

dem Völkerrecht, so wie es in der zweiten Haager Übereinkunft definiert<br />

ist. Durch die Erfindung eines solchen Statuts verleiht Jackson der<br />

Lynchjustiz die Legalität.”<br />

Der US-amerikanische Schriftsteller A.O. Tittmann:<br />

„Man kann mit Bestimmtheit sagen, daß mit dem Ende dieses Krieges<br />

gleichzeitig auch <strong>das</strong> Ende des christlichen Zeitalters herangekommen ist.<br />

Alle Lehren über gutes Benehmen, die bis heute Geltung hatten, wurden<br />

beseitigt und an ihre Stelle trat der Rachegeist des mosaischen Gesetzes<br />

…”<br />

Der portugiesische Völkerrechtler Prof. Dr. Joao <strong>das</strong> Regras:<br />

„Der Inhalt des Beweismaterials, auf dem der Urteilsspruch beruht,<br />

stellt eine Fälschung der wirklichen Geschichte dar, die schwerlich<br />

überboten werden kann.”


Zusammenfassung<br />

13


14<br />

Das Sieger-<strong>Tribunal</strong> der Alliierten (Sowjetunion, USA, Großbritannien und<br />

Frankreich) in Nürnberg nach dem 2. Weltkrieg stellt einen einmaligen<br />

Zivilisationsbruch in der Menschheitsgeschichte dar. Zum ersten Mal in der<br />

Weltgeschichte spielten sich die Sieger über die Besiegten unter dem<br />

Mantel einer sogenannten Rechtsstaatlichkeit als Richter auf. Es wäre<br />

ehrlicher gewesen, sie hätten die unterworfenen Deutschen ohne viel<br />

Federlesens einfach erschossen. Rache wurde in der langen<br />

Kriegsgeschichte der Menschheit immer wieder geübt. Aber die eigenen<br />

Verbrechen mit dem Etikett Rechtsstaatlichkeit zu bemänteln ist an<br />

Verlogenheit und Zynismus nicht mehr zu überbieten.<br />

Bei den Terror-<strong>Tribunal</strong>en von Tokio und Nürnberg haben die Sieger<br />

eigens Straftatbestände gegen die Besiegten erfunden. Die ehrbare<br />

Kriegshandlung wurde plötzlich zu einem Verbrechen gemacht, allerdings<br />

nur auf Seiten der Besiegten. Schlimmer noch, die Sieger erließen<br />

<strong>Tribunal</strong>-Statute, die es den widerrechtlich gefangen genommenen<br />

Besiegten verwehrten, ihre Unschuld mit Beweisen zu verteidigen und zu<br />

dokumentieren. Auch jede Lüge in den Anklagen mußte als "offenkundige<br />

Tatsache" hingenommen werden, Gegenbeweise waren verboten.<br />

Diese Art Rechtsprechung geht übrigens bei politischen Prozessen vor<br />

BDR-Gerichten unvermindert weiter, wenn die Kriegspropaganda der<br />

Sieger von freien Forschern hinterfragt wird. HOLOCAUST-Kritiker und -<br />

Revisionisten dürfen für ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse vor Gericht<br />

keine Beweisanträge stellen. Tun sie es dennoch, werden sie zusätzlich<br />

bestraft.<br />

Nürnberg war also der Ort, an dem der große Zivilisationsbruch der<br />

Weltgeschichte stattfand - durch die sogenannten "Befreier". Ein<br />

Schauprozeß wurde gegen die unterlegenen Feinde inszeniert, der gegen<br />

den von allen zivilisierten Staaten anerkannten Rechtsgrundsatz "nulla<br />

poena sine lege" (latein. = keine Strafe ohne Gesetz) und andere seit<br />

Jahrtausenden geltende Prinzipien verstieß.<br />

Stalin und seine Mit-Kriegsverbrecher Roosevelt, Truman und Churchill<br />

saßen im selben Boot, weshalb es keiner großen Überredungskünste<br />

Stalins bedurfte, die neuen Straftatbestände<br />

1. „Verschwörung zur Führung eines Angriffskrieges”<br />

2. „Verbrechen gegen den Frieden”<br />

3. „Kriegsverbrechen”<br />

4. „Verbrechen gegen die Menschlichkeit”<br />

nur gegen die Achsenmächte Italien-Deutschland-Japan gelten zu lassen.<br />

Die eigenen Angriffskriege, die eigenen Verbrechen gegen die<br />

Menschlichkeit usw. wurden in Nürnberg immunisiert: Die<br />

Anklagekompetenz des Gerichts sollte auf die angeblichen Untaten der<br />

Achsenmächte beschränkt werden. Als die Sieger über die Besiegten zu<br />

Gericht saßen, hatten die USA unter ihrem Präsidenten Harry Truman<br />

gerade zwei Atombomben auf <strong>das</strong> kapitulationsbereite Japan geworfen,


und ihre Mitkumpane Stalin und Churchill Millionen von unschuldigen<br />

Menschen ermordet, vergewaltigt und ihrer Heimat beraubt.<br />

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