Vae victis! oder das Nürnberger Unrechts-Tribunal: - dullophob
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<strong>Vae</strong> <strong>victis</strong>! <strong>oder</strong> <strong>das</strong> <strong>Nürnberger</strong> <strong>Unrechts</strong>-<strong>Tribunal</strong>:<br />
Vordere Reihe:<br />
Hermann Göring, Rudolf Heß, Joachim von Ribbentrop, Wilhelm Keitel,<br />
Ernst Kaltenbrunner, Alfred Rosenberg, Hans Frank, Wilhelm Frick, Julius<br />
Streicher, Walther Funk, Hjalmar Schacht<br />
Hintere Reihe:<br />
Karl Dönitz, Erich Raeder, Baldur von Schirach, Fritz Sauckel, Alfred Jodl,<br />
Franz von Papen, Arthur Seyss-Inquart, Albert Speer, Konstantin von<br />
Neurath, Hans Fritzsche<br />
Die sogenannten <strong>Nürnberger</strong> Schau-Prozesse umfassen den<br />
<strong>Nürnberger</strong> Prozeß gegen die angeblichen „Hauptkriegsverbrecher” sowie<br />
zwölf weitere „Nachfolge-Prozesse” vor einem alliierten Militärgerichtshof,<br />
die nach dem Zweiten Weltkrieg in Nürnberg zwischen dem 20. November<br />
1945 und dem 14. April 1949 gegen Regierungsmitglieder und<br />
hochrangige Vertreter des Deutschen Reichs zur Zeit des<br />
Nationalsozialismus durchgeführt wurden. Bei diesen Schauprozessen<br />
wurden elementarste Rechtsgrundsätze verletzt. Laut US-Ankläger
2<br />
Thomas Joseph Dodd bestand die Gruppe der Ankläger zu 75% aus Juden.<br />
Das <strong>Tribunal</strong> fand im Schwurgerichtssaal in Nürnberg statt.<br />
Diese „Kriegsverbrecher-Prozesse” waren ein <strong>Tribunal</strong> der Sieger des II.<br />
Weltkrieges über die Besiegten, <strong>oder</strong>, wie ein britischer Beobachter sagte:<br />
„die Fortsetzung des totalen Krieges mit juristischen Mitteln und die<br />
Fortschreibung der bedingungslosen Kapitulation”. Diese „Prozesse“ waren<br />
ohne Beispiel. Sie sprengten jeglichen bisherigen Rahmen. Zu dem<br />
Verhalten der Siegermächte gehörte <strong>das</strong> offene Bekenntnis zu einer Art<br />
legalen Jurisdiktion im Hinblick auf Gesetze und Gebräuche, die nicht zu<br />
der Zeit bestanden, zu der sie angeblich von den Mächten der Achse<br />
gebrochen worden sein sollen. So starben unter Mißachtung des<br />
europäischen Ehrenkodex, der Jahrhunderte hindurch beachtet wurde,<br />
Zivil- und Militärgefangene, darunter viele höchster Dienstgrade im<br />
Gewahrsam der Alliierten eines gewaltsamen Todes - als Folge dieses<br />
außergewöhnlichen Vorgehens. Den <strong>Nürnberger</strong> „Kriegsverbrecher-<br />
Prozessen” von 1945—1949 ist nichts Vergleichbares gegenüberzustellen,<br />
und Derartiges hat es zuvor auch nie gegeben.<br />
Es war eine unsägliche Justizfarce, bei der sich die Sieger in der<br />
Doppelrolle als Ankläger und Richter gefielen, rückwirkende<br />
"Straftatbestände" konstruierten und damit alle Grundsätze zivilisierten<br />
Prozeßrechts auf den Kopf stellten. Die Urteile standen praktisch schon
3<br />
vorher fest. Auf der alliierten Konferenz von Teheran im November 1943<br />
hatte Stalin gefordert, 50.000 deutsche Offiziere kurzerhand zu<br />
erschießen (wie es von den Sowjets drei Jahre zuvor an polnischen<br />
Gefangenen in Katyn praktiziert worden war). Auch Churchill setzte sich<br />
zunächst für summarische Hinrichtungen ein, hielt nur die vom<br />
Kremlherrscher vorgeschlagene Opferzahl für zu hoch. Schließlich einigten<br />
sich die Alliierten auf die Durchführung eines Schauprozesses. Er sollte<br />
den Rachegelüsten einen juristischen Tarnanstrich geben und zugleich den<br />
Besiegten alle Kriegsschuld aufbürden.<br />
Am 8. August 1945 unterzeichneten die Siegermächte USA, UdSSR,<br />
Großbritannien und Frankreich ein "Abkommen über die Verfolgung der<br />
Hauptkriegsverbrecher" und erließen <strong>das</strong> Statut für einen Internationalen<br />
Militärgerichtshof (IMT) http://de.wikipedia.org/wiki/Londoner_Statut.<br />
Schon die Bezeichnung war ein Schwindel. Die "Internationalität"<br />
beschränkte sich auf den Kreis der Signatarstaaten. Unabhängige Juristen<br />
aus neutralen Ländern waren unerwünscht.<br />
Den Angeklagten wurde übel mitgespielt. Julius Streicher, als Ex-<br />
Herausgeber des antisemitischen "Stürmers" einem Teil der Bewacher<br />
besonders verhaßt, teilte mit, man habe ihn vier Tage lang nackt in seiner<br />
Zelle liegen lassen. "Man hat mich gezwungen, Negern die Füße zu<br />
küssen. Man hat mich gepeitscht. Man gab mir Speichel zu trinken. Man<br />
öffnete mir den Mund gewaltsam mit einem Stück Holz und spuckte mir in<br />
den Mund. Als ich ein Glas Wasser zu trinken begehrte, führte man mich<br />
zur Latrine und sagte, trinke!" Eine von Hauptankläger Jacksons ersten
Verrichtungen bestand in der Anweisung, den als Kriegsverbrecher<br />
verdächtigten Deutschen ungeachtet ihres Rangs all die Privilegien zu<br />
verweigern, die Kriegsgefangenen üblicherweise zustanden.<br />
Die <strong>Nürnberger</strong> Schauprozess gegen sogenannte<br />
„Kriegsverbrecher“ waren rechtlich gesehen durch die Missachtung<br />
folgender Rechts-Grundsätze gekennzeichnet:<br />
4<br />
* Unabhängigkeit der Richter<br />
* Ablehnung von Richtern wegen Befangenheit<br />
* Ausreichende (nicht behinderte) Verteidigung<br />
* Freie Zeugenaussagen<br />
* Wertung von Beweisen<br />
* Gleichheit vor dem Gesetz<br />
* Keine Strafe ohne bestehendes Gesetz<br />
* Straffreiheit für Taten unter Befehl <strong>oder</strong> Zwang<br />
* Niemand darf seinem Richter entzogen werden<br />
* Niemand darf in eigener Sache richten<br />
* Niemand darf für die Taten anderer zur Rechenschaft gezogen werden<br />
* Kein Gefangener darf gefoltert <strong>oder</strong> erpreßt werden<br />
* Möglichkeit der Berufung<br />
Man hatte vier „Anklagepunkte” konstruiert:<br />
1. „Verschwörung zur Führung eines Angriffskrieges”<br />
2. „Verbrechen gegen den Frieden”<br />
3. „Kriegsverbrechen”<br />
4. „Verbrechen gegen die Menschlichkeit”<br />
Angeklagt wurden:<br />
Für die nationalsozialistische Führung:<br />
1. Reichsmarschall Hermann Göring (Anklagepunkte 1–4)<br />
2. Hitlers Stellvertreter in der NSDAP Rudolf Heß (Anklagepunkte 1–4)<br />
3. Leiter der Parteikanzlei Martin Bormann (Verbleib damals unbekannt)<br />
(Anklagepunkte 1, 3, 4)<br />
4. Außenminister Joachim von Ribbentrop (Anklagepunkte 1–4)<br />
5. Reichsorganisationsleiter der NSDAP Robert Ley (Anklagepunkte 1, 3,<br />
4)<br />
6. der ehemalige Reichskanzler Franz von Papen (als „Wegbereiter”<br />
Hitlers) (Anklagepunkte 1–4)<br />
Für <strong>das</strong> Oberkommando der Wehrmacht (OKW):<br />
1. Der Chef des OKW Wilhelm Keitel (Anklagepunkte 1–4)
2. der Chef des Wehrmachtführungsstabes Alfred Jodl (Anklagepunkte 1–<br />
4)<br />
Für die Kriegsmarine:<br />
1. Großadmiral Dr. Erich Raeder (Oberbefehlshaber bis 1943)<br />
(Anklagepunkte 1, 2, 3)<br />
2. Großadmiral Karl Dönitz (Oberbefehlshaber von 1943–1945)<br />
(Anklagepunkte 1, 2, 3)<br />
Für <strong>das</strong> Reichssicherheitshauptamt (RSHA) – und damit auch<br />
für die Gestapo, Kriminalpolizei und SD:<br />
1. Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD Dr. Ernst Kaltenbrunner<br />
(Anklagepunkte 1, 3, 4)<br />
Für die Kriegswirtschaft:<br />
5<br />
1. Reichsminister für Bewaffnung und Munition Albert Speer<br />
(Anklagepunkte 1–4)<br />
2. der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz Fritz Sauckel<br />
(Anklagepunkte 1–4)<br />
3. Reichsbankpräsident (bis 1939) Dr. Hjalmar Schacht (Anklagepunkte 1,<br />
2)<br />
4. Reichsbankpräsident (von 1939–1945) Walther Funk (Anklagepunkte<br />
1–4)<br />
5. Unternehmer Dr. Gustav Krupp von Bohlen und Halbach<br />
(krankheitsbedingt prozeßunfähig).<br />
Für die "Verbrechen" in den (ehemals) besetzten Gebieten:<br />
1. Der Generalgouverneur in Polen Hans Frank (Anklagepunkte 1, 3, 4)<br />
2. der Reichskommissar in den Niederlanden Dr. Arthur Seyß-Inquart<br />
(Anklagepunkte 1–4)<br />
3. Reichsminister für die besetzten Ostgebiete Alfred Rosenberg<br />
(Anklagepunkte 1–4)<br />
4. der Reichsprotektor für Böhmen und Mähren (bis 1943) Konstantin von<br />
Neurath (Anklagepunkte 1–4)<br />
5. der Reichsminister des Innern (1933 bis 1943) und Reichsprotektor für<br />
Böhmen und Mähren (1943–1945) Wilhelm Frick (Anklagepunkte 1–4)<br />
Für die nationalsozialistische Propaganda:<br />
1. Der Herausgeber der Wochenzeitung Der Stürmer Julius Streicher<br />
(Anklagepunkte 1, 4)<br />
2. der Leiter der Rundfunkabteilung im Reichsministerium für<br />
Volksaufklärung und Propaganda Hans Fritzsche (Anklagepunkte 1, 3, 4)
6<br />
3. (im weitesten Sinne dazugehörend) der Reichsjugendführer Baldur von<br />
Schirach (Anklagepunkte 1, 4)<br />
Die Urteile<br />
Nach fast einem Jahr Verhandlungsdauer wurden am 30. September und<br />
1. Oktober 1946, 12 der 24 Angeklagten zum Tode verurteilt; sieben<br />
Angeklagte erhielten langjährige <strong>oder</strong> lebenslange Haftstrafen. In drei<br />
Fällen lautete <strong>das</strong> Urteil auf Freispruch.<br />
Die Vollstreckung<br />
Die Richter verkündeten gegen die Besiegten den Tod durch Erhängen. In<br />
Form eines Gesuches beantragte Hermann Göring deshalb vor einem<br />
Erschießungskommando zu sterben. Nachdem dies vom Gericht abgelehnt<br />
wurde beging Göring ca. drei Stunden vor der geplanten Hinrichtung<br />
Suizid.<br />
Die zehn Todesurteile wurden am 16. Oktober 1946 zwischen 1,00<br />
und 2,57 Uhr in der Sporthalle des <strong>Nürnberger</strong> Gefängnisses vollstreckt.<br />
Die Hinrichtungen vollzog der US-amerikanische Henker John C. Woods,<br />
assistiert von Joseph Malta. Den Verurteilten wurden Hände und Füße<br />
gefesselt und eine schwarze Kapuze über den Kopf gezogen nachdem die<br />
Schlinge umgelegt wurde, öffneten die Henker die Falltür. Da Göring<br />
bereits tot war, mußte Joachim von Ribbentrop als erster sterben. Die<br />
Größe der Falltür und die Stricklänge wurde so gering bemessen, daß der<br />
Tod nach langen Qualen eintrat. Durch den zu kurzen Strick reichte die<br />
Fallgeschwindigkeit nicht aus um <strong>das</strong> Genick zu brechen. Die meisten<br />
Verurteilten mußten also einen langen Todeskampf durchmachen. Von<br />
Alfred Jodl ist überliefert, daß er erst nach qualvollen 16 Minuten<br />
verstorben ist. Joachim von Ribbentrop quälte sich 15 Minuten am Strick.<br />
Noch während sich Joachim von Ribbentrop am Galgen im Todeskampf<br />
befand, wurde Wilhelm Keitel zum Galgen geführt. Die Hinrichtungen<br />
wurden von diversen Zuschauern verfolgt. Als Deutsche waren der<br />
bayerische Ministerpräsident, Wilhelm Hoegner und der<br />
Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Nürnberg, Friedrich Leistner<br />
anwesend.<br />
Nach den Hinrichtungen wurden die 11 Leichen im Krematorium des<br />
Münchner Ostfriedhofs eingeäschert. Die Asche wurde in München in der<br />
Nähe der Conwentzstraße in den Wenzbach gestreut. Die Stelle befindet<br />
sich in etwa 150 Meter vor der Einmündung des Baches in den Floßkanal.<br />
Nachdem US-Offiziere die Urnen im Wenzbach entleert hatten,<br />
zerschlugen sie die Urnen mit Äxten und traten <strong>das</strong> zerfetzte Blech mit<br />
ihren Stiefeln platt.
Um die Endgültigkeit der verbrecherischen Urteile zu<br />
unterstreichen, wurde den Deutschen untersagt, jemals die <strong>Nürnberger</strong><br />
Prozesse zu revidieren. In der ganzen europäischen Geschichte hat es<br />
keinen einzigen Krieg gegeben, der auf diese Weise endete.<br />
Heuchleriche Schauprozesse<br />
Mit Befangenheit wird der Zustand eingeschränkter (d.h. nicht<br />
unabhängiger) Urteilsfähigkeit einer Person auf Grund einer im speziellen<br />
vorliegenden persönlichen Motiv- <strong>oder</strong> Sachlage <strong>oder</strong> eingeschränktem<br />
Urteilsvermögen auf Grund von einseitig, d.h. nicht in ausgewogenem<br />
Verhältnis vorliegenden Vorabinformationen, bezeichnet. Schon aus<br />
diesem Grund ist <strong>das</strong> <strong>Nürnberger</strong> <strong>Tribunal</strong> als reiner Schauprozess<br />
einzuordnen. Hinzu kommt folgendes:<br />
7<br />
Als die Sieger des 2. Weltkriegs Deutschland verwüstet hatten, stellten sie<br />
die besiegten Deutschen vor ein von ihnen geschaffenes Gericht - <strong>das</strong><br />
sogenannte "Internationale Militär-<strong>Tribunal</strong>" von Nürnberg. Hierfür<br />
erließen die vier Siegermächte USA, Großbritannien, Frankreich und die<br />
Sowjetunion eigene Gerichtsstatuten (die Londoner Statuten)<br />
http://de.wikipedia.org/wiki/Londoner_Statut. Diese verlangten, <strong>das</strong>s die<br />
von den Siegern vorgebrachten Anklagen gegen die Besiegten nicht<br />
hinterfragt werden durften, sondern automatisch als Tatsachen anerkannt<br />
werden mussten. Darüber hinaus garantierten die Statuten, <strong>das</strong>s die<br />
Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, begangen<br />
von den Siegern an den Deutschen, nicht angeklagt werden durften.<br />
In Nürnberg hätten sich selbstverständlich auch Truman, Churchill und<br />
Stalin, mitsamt ihren Militärstrategen, wegen Kriegsverbrechen und<br />
Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten müssen. Winston<br />
Churchill wegen seiner "Strategie der Städteverbrennung". Der Mörder<br />
Josef Stalin sowieso. Auch US-Präsident Harry Truman hätte verurteilt<br />
werden müssen, ließ er doch auf <strong>das</strong> kapitulationsbereite Japan zwei<br />
Atombomben zu Testzwecken abwerfen.<br />
In Nürnberg wurden Julius Streicher und Alfred Rosenberg alleine wegen<br />
publizistischer Arbeiten zum Tode durch den Strang verurteilt. Streicher<br />
wegen "judenfeindlicher" Zeitungspropaganda (ohne Gewaltaufrufe) und<br />
Rosenberg wegen seines wissenschaftlichen Buchs über <strong>das</strong> Judentum<br />
("Der Mythos des 20. Jahrhunderts"). Was Streicher und Rosenberg<br />
seinerzeit schrieben, stellte in keinem Land der Erde eine Straftat dar.
Was die Missachtung fundamentaler Rechts-Grundsätze<br />
anbetrifft, so trifft dies insbesondere auf folgendes zu:<br />
Die Trennung von Verfasser der Prozessordnung und Richter wurde nicht<br />
eingehalten: Iona Nikitchenko und Robert Falco beteiligten sich an der<br />
Ausarbeitung des Londoner Statutes und waren danach Richter am<br />
Internationalen Militärgerichtshof.<br />
8<br />
Der Militärgerichtshof entschied laut Artikel 24 des Statuts<br />
http://de.wikipedia.org/wiki/Londoner_Statut uneingeschränkt über die<br />
Zulassung von Beweismitteln. Art. 18 legte fest, <strong>das</strong>s der Prozess auf eine<br />
beschleunigte Verhandlung zu beschränken sei. Im Artikel 19 stand, <strong>das</strong>s<br />
der Gerichtshof nicht an die üblichen Grundsätze der Beweisführung<br />
gebunden sei. Im Artikel 21 wurde geschrieben, „allgemein anerkannte<br />
Tatsachen“ müssten nicht mehr bewiesen werden. Die Verteidigung<br />
konnte mögliche Belastungen somit nur zur Kenntnis nehmen, durfte aber<br />
in dem Falle keine möglichen Gegenbeweise vorlegen, was die Möglichkeit<br />
der Berufung ausschloss.<br />
Das Verbrechen der Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung, <strong>das</strong><br />
so genannte „Organisationsverbrechen“ bewirkte, <strong>das</strong>s jeder aufgrund<br />
seiner Mitgliedschaft in einer NS-Organisation, die als verbrecherisch<br />
verurteilt worden war, in allen Staaten, welche <strong>das</strong> Statut unterzeichnet<br />
hatten, wegen der Zugehörigkeit zu dieser Organisationen verurteilt<br />
werden konnte. Bei der Verurteilung spielte es keine Rolle, ob der<br />
Angeklagte sich persönlich eines Verbrechens schuldig gemacht hatte<br />
(Artikel 9–11).<br />
Ein weiterer Rechtsgrundsatz, der bei den Prozessen missachtet wurde,<br />
lautet „nullum crimen sine lege praevia, nulla poena sine lege“ (kein<br />
Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz). Dies bezieht sich insbesondere auf<br />
den Anklagepunkt „Führen eines Angriffskrieges (Verbrechen gegen den<br />
Frieden. Seit den Tagen Ciceros ist eine Bestrafung ex post facto<br />
verdammt worden.<br />
Ein weiterer missachteter Rechtsgrundsatz ist die „Tu-quoque-<br />
Argumentation“: Auch die Alliierten haben Angriffskriege geführt und<br />
Kriegsverbrechen begangen, z. B. die Morde von Katyn und Nemmersdorf,<br />
die Bomben- und Atomangriffe auf zivile Ziele und Personen.<br />
Zitate<br />
Außenminister Joachim von Ribbentrop:<br />
„Daß Deutschland keine Angriffskriege geplant hatte, wird durch die<br />
Tatsache bewiesen, welche Stärke wir im Verlauf des Zweiten Weltkrieges<br />
entfaltet haben und wie schwach wir dagegen zu Beginn des Krieges<br />
waren. Die Geschichte wird es uns glauben, wenn ich (Ribbentrop) sage,
9<br />
daß wir einen Angriffskrieg ungleich besser vorbereitet haben würden ...<br />
Was wir beabsichtigten, war, unsere elementaren Lebensbedingungen<br />
wahrzunehmen, genau so wie England sein Interesse wahrgenommen hat,<br />
um sich ein Fünftel der Erde untertan zu machen, wie die USA und<br />
Rußland einen ganzen Kontinent unter ihre Hegemonie gebracht ... Der<br />
einzige Unterschied der Politik dieser Länder zu der unsrigen lag darin,<br />
daß wir die gegen jedes Recht uns genommenen Länderpartikel wie<br />
Danzig und den Korridor beanspruchten, während jene Mächte nur in<br />
Kontinenten zu denken gewohnt sind."<br />
Reichsmarschall Hermann Göring:<br />
„Solange Hitler Führer des deutschen Volkes war, bestimmte er<br />
ausschließlich die Kriegsführung. Solange mich ein Gegner damit bedroht,<br />
daß er nur eine bedingungslose und völlig bedingungslose Kapitulation<br />
fordert, kämpfe ich bis zum letzten Atemzug, weil mir doch nichts anderes<br />
übrigbleibt, als nur noch die Chance, unter Umständen <strong>das</strong> Schicksal zu<br />
wenden, selbst wenn es hoffnungslos erscheint. (...) Die Ermordung<br />
Hitlers hätte meine Nachfolge hervorgerufen. Wenn der Gegner mir die<br />
selbe Antwort gegeben hätte, bedingungslos zu Kapitulieren und zwar zu<br />
jenen furchtbaren Bedingungen, die angedeutet waren, hätte ich unter<br />
allen Umständen weitergefochten!”<br />
Der Stellvertreter des Führers Rudolf Heß:<br />
„Ich verteidige mich nicht gegen Ankläger, denen ich <strong>das</strong> Recht<br />
abspreche, gegen mich und meine Volksgenossen Anklage zu erheben. Ich<br />
setze mich nicht mit Vorwürfen auseinander, die sich mit Dingen befassen,<br />
die innerdeutsche Angelegenheiten sind und daher Ausländer nichts<br />
angehen. Ich erhebe keinen Einspruch gegen Äußerungen, die darauf<br />
abzielen, mich <strong>oder</strong> <strong>das</strong> ganze deutsche Volk in der Ehre zu treffen. Ich<br />
betrachte solche Anwürfe von Gegnern als Ehrenerweisung. Es war mir<br />
vergönnt, viele Jahre meines Lebens unter dem größten Sohne zu wirken,<br />
den mein Volk in seiner tausendjährigen Geschichte hervorgebracht hat.<br />
Selbst wenn ich es könnte, wollte ich diese Zeit nicht auslöschen aus<br />
meinem Dasein. Ich bin glücklich, zu wissen, daß ich meine Pflicht getan<br />
habe meinem Volke gegenüber, meine Pflicht als Deutscher, als<br />
Nationalsozialist, als treuer Gefolgsmann meines Führers. Ich bereue<br />
nichts. Stünde ich wieder am Anfang, würde ich wieder handeln wie ich<br />
handelte, auch wenn ich wüßte, daß am Ende ein Scheiterhaufen für<br />
meinen Flammentod brennt. Gleichgültig was Menschen tun, dereinst<br />
stehe ich vor dem Richterstuhl des Ewigen. Ihm werde ich mich<br />
verantworten, und ich weiß, er spricht mich frei.”<br />
Erling Björnson, Norwegen:<br />
„Die sogenannten Kriegsverbrecherprozesse, auf rückwirkenden Gesetzen<br />
basierend, waren ein Rückschritt in die seit Jahrhunderten überwundene<br />
Barbarei. Europa, die USA und sonstige an dieser Rachejustiz
10<br />
teilnehmende Staaten dürfen sich erst dann wieder als Rechtsstaaten<br />
bezeichnen, wenn sie die Urteile von Nürnberg wie auch die in vielen<br />
anderen Staaten durchgeführten ‚Landesverräter- Urteile‘ als reinrassige<br />
Barbarei, Rache und Angstpsychose erklärt haben.“<br />
Father E. J. Reichenberger, USA:<br />
„Ich hörte am Radio einen Auszug aus dem <strong>Nürnberger</strong> Scheinprozeß.<br />
Jedes Wort, <strong>das</strong> der Ankläger gegen die Nazis sagte, kann man<br />
hundertprozentig auf die Väter von Potsdam und ihre Spießgesellen<br />
anwenden.“<br />
Douglas Reed, England:<br />
„Von zwei gleichwertigen Parteien saß die eine über die andere zu Gericht.<br />
Falls dies <strong>das</strong> Verfahren für die Zukunft sein soll, dann kann der<br />
<strong>Nürnberger</strong> Prozeß selbst als eine der tiefsten Tragödien der<br />
Weltgeschichte angesehen werden.“<br />
Dr. Per Engdahl, Schweden:<br />
„Die von den Westalliierten erhobene Anklage ist die Vollstreckung einer<br />
Rache, die durch völkerrechtliche Bemäntelung nur noch widerlicher<br />
geworden ist. Für die Bolschewiken hingegen ist die Anklage dagegen die<br />
einzig mögliche Konsequenz in der von ihnen praktizierten<br />
Ausrottungspolitik gegen jede antikommunistische Kraft in der Welt. Diese<br />
Ausrottungspolitik hat durch <strong>das</strong> gleichzeitige Verfahren ihrer westlichen<br />
Verbündeten eine wirkungsvolle propagandistische Rechtfertigung<br />
bekommen.“<br />
Dr. Savitri Dewi Mukerji, Indien:<br />
„In meinen Augen sind die sogenannten ‚Kriegsverbrecherprozesse‘ von<br />
Nürnberg und anderen Orten nichts anderes als die Vollendung jener<br />
ekligen Heuchelei, jener hämischen Niederträchtigkeit und jenes<br />
grenzenlosen Rachedurstes, welche die angeblichen ‚Verteidiger der<br />
westlichen Zivilisation‘ schon immer auszeichnete. Niemals konnte man<br />
vielleicht schärfer empfinden, was für ein Fluch diese vielgepriesene<br />
christliche Zivilisation sein kann, als im Fall Nürnberg. Wir Heiden hätten<br />
uns bis zu diesem Grad niemals entehrt.“<br />
Feldmarschall Montgomery, England:<br />
„Die <strong>Nürnberger</strong> Prozesse haben jeden verlorenen Krieg zu einem<br />
Verbrechen gestempelt, für <strong>das</strong> die besiegten Generale vor Gericht gestellt<br />
und dann gehenkt werden.“<br />
Nahabinode Pal, Indien:<br />
„Der sogenannte Prozeß, der unter der Begriffsbestimmung dessen<br />
durchgeführt wurde, was die Sieger jetzt als Verbrechen erklärten,löscht<br />
Jahrhunderte der Zivilisation aus, die zwischen uns und der summarischen<br />
Erschlagung der im Krieg Besiegten liegen. Ein Prozeß unter einem derart
vorgeschriebenen Recht ist nichts weiter als eine Scheinanwendung von<br />
Recht und Gesetz zur Befriedigung des Rachedurstes.“<br />
11<br />
R. T. Paget, England:<br />
„Ob wir in Afrika, in Italien <strong>oder</strong> in Frankreich auf die deutsche Wehrmacht<br />
trafen, immer fanden wir in ihr einen anständigen Gegner. Nach der<br />
russischen Propaganda glaubten wir, daß die Deutschen im Osten wie die<br />
Wilden gekämpft hätten. Die nun vorliegenden Beweise zeigen <strong>das</strong> nicht.<br />
Sie zeigen im Gegenteil, daß der deutsche Soldat unter Verhältnissen von<br />
unvorstellbarer Grausamkeit ein großes Maß von Zurückhaltung und<br />
Disziplin an den Tag gelegt hat.“<br />
Militärschriftstellers Lidell-Hart:<br />
„Es ist mehr als an der Zeit, daß wir sowohl die Notwendigkeit als auch die<br />
Gerechtigkeit einer gründlichen Revision der Kriegsverbrecherurteile<br />
anerkennen ... Jeder, der Verfahren und Beweismaterial objektiv prüft,<br />
wird eine Überfülle von Material finden, <strong>das</strong> ihn veranlaßt, viele der Urteile<br />
anzuzweifeln und zu dem Schluß zu kommen, daß ein neutrales <strong>oder</strong><br />
unparteiisches Gericht, <strong>das</strong> nicht an die höchst fragwürdigen<br />
Präzedenzfälle von Nürnberg gebunden ist, wahrscheinlich revidieren<br />
würde.“<br />
Der amerikanische Brigadegeneral Telford Taylor (als Chefankläger in<br />
Nürnberg Nachfolger von Richter Jackson):<br />
„Die <strong>Nürnberger</strong> Prozesse bedeuten einen klaren Rückschritt; sie haben<br />
keineswegs den ‚Standard der Moral‘ wiederhergestellt, sondern im<br />
Gegenteil ... einen Präzedenzfall geschaffen, den wahrscheinlich alle<br />
zivilisierten Völker eines Tages verfluchen werden — daß nämlich Macht<br />
Recht ist und <strong>das</strong> schwerste aller Kriegsverbrechen <strong>das</strong> ist, einen Krieg zu<br />
verlieren.“<br />
Der amerikanische Anwalt Carrol:<br />
„Nürnberg, als Sinnbild der Gerechtigkeit gedacht, wurde in ein Werkzeug<br />
der Rache verkehrt ... Dadurch haben Sie dieses Volk in den Sumpf<br />
internationaler Mißachtung gezogen. Sie haben unsterbliche Schande über<br />
Amerika gebracht.“<br />
S. J. Pinter, amerikanischer Rechtsanwalt und Gerichtsoffizier in Dachau:<br />
„Die Prozesse in Nürnberg nach dem zweiten Weltkrieg entbehren jeder<br />
rechtlichen Grundlage.“<br />
US-Senator Taft:<br />
„Mein Einwand gegen die <strong>Nürnberger</strong> Verhandlungen ist, daß diese,<br />
während sie in die Formen der Justiz gekleidet sind, tatsächlich nur ein<br />
Instrument der Regierungspolitik der Alliierten darstellen, die Monate<br />
vorher in Teheran festgesetzt worden ist.“
12<br />
Professor Maurice Bardèche, Frankreich:<br />
„Ich werde an <strong>das</strong> Recht, über Kriegsverbrechen der Gegner Gericht zu<br />
halten, glauben, wenn ich oberkommandierende amerikanische und<br />
russische Generale im Gericht von Nürnberg auf der Bank der Angeklagten<br />
Platz nehmen gesehen habe. Und an ihrer Seite kleinere Herren, wie<br />
unseren General de Gaulle, viel unmittelbarer verantwortlich für eine<br />
große Anzahl von Greueltaten als Jodl und Keitel.“<br />
G. A. Amaudruz, Schweiz:<br />
„Nürnberg ist antieuropäisch, weil Amerika und Rußland über ein<br />
europäisches Land zu Gericht saßen ..., weil dieses Gericht seine<br />
Entstehung nur dem Haß und dem Wunsch nach Rache verdankt, weil es<br />
uns in den Abgrund führt, da es Männer dem Galgen überantwortet hat,<br />
deren Handlungen man völlig willkürlich beurteilte — Männer, denen man<br />
Tapferkeit, Edelmut und Tatkraft zubilligen muß, mithin jene<br />
Führereigenschaften, die man gegenwärtig weniger als jemals verächtlich<br />
machen dürfte, und schließlich, weil auf Befehl der siegreichen Nationen<br />
der Henker seine Hand an Repräsentanten des europäischen Gedankens<br />
gelegt hat.“<br />
Der amerikanische Senator Joseph McCarthy:<br />
„Das Statut, in dessen Namen die Angeklagten abgeurteilt werden, ist<br />
eine eigenste Erfindung Jacksons [US-Hauptankläger] und widerspricht<br />
dem Völkerrecht, so wie es in der zweiten Haager Übereinkunft definiert<br />
ist. Durch die Erfindung eines solchen Statuts verleiht Jackson der<br />
Lynchjustiz die Legalität.”<br />
Der US-amerikanische Schriftsteller A.O. Tittmann:<br />
„Man kann mit Bestimmtheit sagen, daß mit dem Ende dieses Krieges<br />
gleichzeitig auch <strong>das</strong> Ende des christlichen Zeitalters herangekommen ist.<br />
Alle Lehren über gutes Benehmen, die bis heute Geltung hatten, wurden<br />
beseitigt und an ihre Stelle trat der Rachegeist des mosaischen Gesetzes<br />
…”<br />
Der portugiesische Völkerrechtler Prof. Dr. Joao <strong>das</strong> Regras:<br />
„Der Inhalt des Beweismaterials, auf dem der Urteilsspruch beruht,<br />
stellt eine Fälschung der wirklichen Geschichte dar, die schwerlich<br />
überboten werden kann.”
Zusammenfassung<br />
13
14<br />
Das Sieger-<strong>Tribunal</strong> der Alliierten (Sowjetunion, USA, Großbritannien und<br />
Frankreich) in Nürnberg nach dem 2. Weltkrieg stellt einen einmaligen<br />
Zivilisationsbruch in der Menschheitsgeschichte dar. Zum ersten Mal in der<br />
Weltgeschichte spielten sich die Sieger über die Besiegten unter dem<br />
Mantel einer sogenannten Rechtsstaatlichkeit als Richter auf. Es wäre<br />
ehrlicher gewesen, sie hätten die unterworfenen Deutschen ohne viel<br />
Federlesens einfach erschossen. Rache wurde in der langen<br />
Kriegsgeschichte der Menschheit immer wieder geübt. Aber die eigenen<br />
Verbrechen mit dem Etikett Rechtsstaatlichkeit zu bemänteln ist an<br />
Verlogenheit und Zynismus nicht mehr zu überbieten.<br />
Bei den Terror-<strong>Tribunal</strong>en von Tokio und Nürnberg haben die Sieger<br />
eigens Straftatbestände gegen die Besiegten erfunden. Die ehrbare<br />
Kriegshandlung wurde plötzlich zu einem Verbrechen gemacht, allerdings<br />
nur auf Seiten der Besiegten. Schlimmer noch, die Sieger erließen<br />
<strong>Tribunal</strong>-Statute, die es den widerrechtlich gefangen genommenen<br />
Besiegten verwehrten, ihre Unschuld mit Beweisen zu verteidigen und zu<br />
dokumentieren. Auch jede Lüge in den Anklagen mußte als "offenkundige<br />
Tatsache" hingenommen werden, Gegenbeweise waren verboten.<br />
Diese Art Rechtsprechung geht übrigens bei politischen Prozessen vor<br />
BDR-Gerichten unvermindert weiter, wenn die Kriegspropaganda der<br />
Sieger von freien Forschern hinterfragt wird. HOLOCAUST-Kritiker und -<br />
Revisionisten dürfen für ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse vor Gericht<br />
keine Beweisanträge stellen. Tun sie es dennoch, werden sie zusätzlich<br />
bestraft.<br />
Nürnberg war also der Ort, an dem der große Zivilisationsbruch der<br />
Weltgeschichte stattfand - durch die sogenannten "Befreier". Ein<br />
Schauprozeß wurde gegen die unterlegenen Feinde inszeniert, der gegen<br />
den von allen zivilisierten Staaten anerkannten Rechtsgrundsatz "nulla<br />
poena sine lege" (latein. = keine Strafe ohne Gesetz) und andere seit<br />
Jahrtausenden geltende Prinzipien verstieß.<br />
Stalin und seine Mit-Kriegsverbrecher Roosevelt, Truman und Churchill<br />
saßen im selben Boot, weshalb es keiner großen Überredungskünste<br />
Stalins bedurfte, die neuen Straftatbestände<br />
1. „Verschwörung zur Führung eines Angriffskrieges”<br />
2. „Verbrechen gegen den Frieden”<br />
3. „Kriegsverbrechen”<br />
4. „Verbrechen gegen die Menschlichkeit”<br />
nur gegen die Achsenmächte Italien-Deutschland-Japan gelten zu lassen.<br />
Die eigenen Angriffskriege, die eigenen Verbrechen gegen die<br />
Menschlichkeit usw. wurden in Nürnberg immunisiert: Die<br />
Anklagekompetenz des Gerichts sollte auf die angeblichen Untaten der<br />
Achsenmächte beschränkt werden. Als die Sieger über die Besiegten zu<br />
Gericht saßen, hatten die USA unter ihrem Präsidenten Harry Truman<br />
gerade zwei Atombomben auf <strong>das</strong> kapitulationsbereite Japan geworfen,
und ihre Mitkumpane Stalin und Churchill Millionen von unschuldigen<br />
Menschen ermordet, vergewaltigt und ihrer Heimat beraubt.<br />
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