Vae victis! oder das Nürnberger Unrechts-Tribunal: - dullophob
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Was die Missachtung fundamentaler Rechts-Grundsätze<br />
anbetrifft, so trifft dies insbesondere auf folgendes zu:<br />
Die Trennung von Verfasser der Prozessordnung und Richter wurde nicht<br />
eingehalten: Iona Nikitchenko und Robert Falco beteiligten sich an der<br />
Ausarbeitung des Londoner Statutes und waren danach Richter am<br />
Internationalen Militärgerichtshof.<br />
8<br />
Der Militärgerichtshof entschied laut Artikel 24 des Statuts<br />
http://de.wikipedia.org/wiki/Londoner_Statut uneingeschränkt über die<br />
Zulassung von Beweismitteln. Art. 18 legte fest, <strong>das</strong>s der Prozess auf eine<br />
beschleunigte Verhandlung zu beschränken sei. Im Artikel 19 stand, <strong>das</strong>s<br />
der Gerichtshof nicht an die üblichen Grundsätze der Beweisführung<br />
gebunden sei. Im Artikel 21 wurde geschrieben, „allgemein anerkannte<br />
Tatsachen“ müssten nicht mehr bewiesen werden. Die Verteidigung<br />
konnte mögliche Belastungen somit nur zur Kenntnis nehmen, durfte aber<br />
in dem Falle keine möglichen Gegenbeweise vorlegen, was die Möglichkeit<br />
der Berufung ausschloss.<br />
Das Verbrechen der Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung, <strong>das</strong><br />
so genannte „Organisationsverbrechen“ bewirkte, <strong>das</strong>s jeder aufgrund<br />
seiner Mitgliedschaft in einer NS-Organisation, die als verbrecherisch<br />
verurteilt worden war, in allen Staaten, welche <strong>das</strong> Statut unterzeichnet<br />
hatten, wegen der Zugehörigkeit zu dieser Organisationen verurteilt<br />
werden konnte. Bei der Verurteilung spielte es keine Rolle, ob der<br />
Angeklagte sich persönlich eines Verbrechens schuldig gemacht hatte<br />
(Artikel 9–11).<br />
Ein weiterer Rechtsgrundsatz, der bei den Prozessen missachtet wurde,<br />
lautet „nullum crimen sine lege praevia, nulla poena sine lege“ (kein<br />
Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz). Dies bezieht sich insbesondere auf<br />
den Anklagepunkt „Führen eines Angriffskrieges (Verbrechen gegen den<br />
Frieden. Seit den Tagen Ciceros ist eine Bestrafung ex post facto<br />
verdammt worden.<br />
Ein weiterer missachteter Rechtsgrundsatz ist die „Tu-quoque-<br />
Argumentation“: Auch die Alliierten haben Angriffskriege geführt und<br />
Kriegsverbrechen begangen, z. B. die Morde von Katyn und Nemmersdorf,<br />
die Bomben- und Atomangriffe auf zivile Ziele und Personen.<br />
Zitate<br />
Außenminister Joachim von Ribbentrop:<br />
„Daß Deutschland keine Angriffskriege geplant hatte, wird durch die<br />
Tatsache bewiesen, welche Stärke wir im Verlauf des Zweiten Weltkrieges<br />
entfaltet haben und wie schwach wir dagegen zu Beginn des Krieges<br />
waren. Die Geschichte wird es uns glauben, wenn ich (Ribbentrop) sage,