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Vae victis! oder das Nürnberger Unrechts-Tribunal: - dullophob

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Was die Missachtung fundamentaler Rechts-Grundsätze<br />

anbetrifft, so trifft dies insbesondere auf folgendes zu:<br />

Die Trennung von Verfasser der Prozessordnung und Richter wurde nicht<br />

eingehalten: Iona Nikitchenko und Robert Falco beteiligten sich an der<br />

Ausarbeitung des Londoner Statutes und waren danach Richter am<br />

Internationalen Militärgerichtshof.<br />

8<br />

Der Militärgerichtshof entschied laut Artikel 24 des Statuts<br />

http://de.wikipedia.org/wiki/Londoner_Statut uneingeschränkt über die<br />

Zulassung von Beweismitteln. Art. 18 legte fest, <strong>das</strong>s der Prozess auf eine<br />

beschleunigte Verhandlung zu beschränken sei. Im Artikel 19 stand, <strong>das</strong>s<br />

der Gerichtshof nicht an die üblichen Grundsätze der Beweisführung<br />

gebunden sei. Im Artikel 21 wurde geschrieben, „allgemein anerkannte<br />

Tatsachen“ müssten nicht mehr bewiesen werden. Die Verteidigung<br />

konnte mögliche Belastungen somit nur zur Kenntnis nehmen, durfte aber<br />

in dem Falle keine möglichen Gegenbeweise vorlegen, was die Möglichkeit<br />

der Berufung ausschloss.<br />

Das Verbrechen der Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung, <strong>das</strong><br />

so genannte „Organisationsverbrechen“ bewirkte, <strong>das</strong>s jeder aufgrund<br />

seiner Mitgliedschaft in einer NS-Organisation, die als verbrecherisch<br />

verurteilt worden war, in allen Staaten, welche <strong>das</strong> Statut unterzeichnet<br />

hatten, wegen der Zugehörigkeit zu dieser Organisationen verurteilt<br />

werden konnte. Bei der Verurteilung spielte es keine Rolle, ob der<br />

Angeklagte sich persönlich eines Verbrechens schuldig gemacht hatte<br />

(Artikel 9–11).<br />

Ein weiterer Rechtsgrundsatz, der bei den Prozessen missachtet wurde,<br />

lautet „nullum crimen sine lege praevia, nulla poena sine lege“ (kein<br />

Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz). Dies bezieht sich insbesondere auf<br />

den Anklagepunkt „Führen eines Angriffskrieges (Verbrechen gegen den<br />

Frieden. Seit den Tagen Ciceros ist eine Bestrafung ex post facto<br />

verdammt worden.<br />

Ein weiterer missachteter Rechtsgrundsatz ist die „Tu-quoque-<br />

Argumentation“: Auch die Alliierten haben Angriffskriege geführt und<br />

Kriegsverbrechen begangen, z. B. die Morde von Katyn und Nemmersdorf,<br />

die Bomben- und Atomangriffe auf zivile Ziele und Personen.<br />

Zitate<br />

Außenminister Joachim von Ribbentrop:<br />

„Daß Deutschland keine Angriffskriege geplant hatte, wird durch die<br />

Tatsache bewiesen, welche Stärke wir im Verlauf des Zweiten Weltkrieges<br />

entfaltet haben und wie schwach wir dagegen zu Beginn des Krieges<br />

waren. Die Geschichte wird es uns glauben, wenn ich (Ribbentrop) sage,

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