Ein frohes Osterf - Verbandsgemeinde Lauterecken
Ein frohes Osterf - Verbandsgemeinde Lauterecken
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Rundschau - 6 - Ausgabe 14/2012<br />
Nichtraucherschutzgesetz<br />
E-Zigaretten<br />
Nach Ansicht des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und<br />
Demografie (MSAGD) fällt der Konsum einer E-Zigarette unter das<br />
Rauchverbot des Nichtraucherschutzgesetzes Rheinland-Pfalz. Mit<br />
Schreiben vom 13.03.2012 führt das MSAGD hierin aus:<br />
„Auch die Nutzung einer E-Zigarette fällt unter das Nichtraucherschutzgesetz<br />
Rheinland-Pfalz.<br />
Bei der Nutzung der E-Zigarette ist eine Gesundheitsgefährdung gegeben.<br />
Diese Gefährdung erfolgt u.a. durch die Abgabe von gesundheitsgefährdenden<br />
Stoffen an die Umgebungsluft und durch die ausgeatmete<br />
Luft der Nutzerin bzw. des Nutzers der E-Zigaretten.<br />
Das Bundesinstitut für Risikobewertung betont in einer Stellungnahme<br />
vom 5. Januar 2008, dass für die Nutzung der elektronischen Zigaretten<br />
in Innenräumen keine anderen Vorschriften gelten sollten als für herkömmliche<br />
Zigaretten.<br />
Das Ziel des Nichtraucherschutzgesetzes Rheinland-Pfalz ist es, die<br />
Bevölkerung vor unerwünschtem Tabakrauch (Passivrauchbelastung §<br />
1 Abs. 1 NRSG) zu schützen. In Rheinland-Pfalz gelten daher die Regelungen<br />
des Nichtraucherschutzgesetzes auch für E-Zigaretten.“<br />
Günstige Bauplätze in Lohnweiler<br />
Die Ortsgemeinde Lohnweiler bietet zur Zeit vollerschlossene Bauplätze<br />
für je 50,00 € pro qm an. Es werden insgesamt 10 Grundstücke<br />
zwischen 461 qm und 954 qm bereitgestellt. Insofern kann<br />
bereits ab 23.050,00 € ein voll erschlossenes, sehr schön gelegenes<br />
Baugrundstück erworben werden. Diese besonders günstigen<br />
Preise gelten bis einschließlich 31.12.2012. Danach werden 59,00<br />
€ pro qm fällig. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Walter<br />
Scherer, Ortsbürgermeister unter der Telefonnummer: 06382/6684.<br />
Ebenso können Sie sich unter folgenden Links im Internet informieren:<br />
www.vg-lauterecken.de sowie www.leben-im-pfaelzerbergland.de.<br />
Oberfinanzdirektion<br />
Koblenz<br />
Aktionstag der Info-Hotline<br />
der Finanzämter:<br />
Steuerliche Behandlung von Fotovoltaikanlagen in<br />
privaten Haushalten<br />
Wer eine Fotovoltaikanlage in sein privates Wohnhaus einbauen möchte<br />
oder eingebaut hat, kann die Kosten hierfür steuerlich berücksichtigen.<br />
Jedoch entstehen auch steuerliche Pflichten, die beachtet werden müssen.<br />
Welche Steuerformulare abgegeben werden müssen, ab welchen <strong>Ein</strong>künften<br />
aus der Stromerzeugung sogar Gewerbesteuer anfällt und was<br />
eine <strong>Ein</strong>nahmen-Überschuss-Rechnung ist, beantworten fachkundige<br />
Finanzbeamte im Rahmen eines Aktionstags der Info-Hotline der rheinland-pfälzischen<br />
Finanzämter am Donnerstag, 5. April 2012.<br />
In der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr werden unter der Rufnummer 0180 -<br />
3 757 400 (9 Cent pro Minute aus dem Festnetz und maximal 42 Cent<br />
pro Minute mobil) Fragen rund um das Thema Steuern und Fotovoltaikanlagen<br />
beantwortet. Ab 13:00 Uhr steht zudem Steuerberater Knut<br />
Heinz aus Koblenz, Mitglied der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz,<br />
für steuerliche <strong>Ein</strong>zelfälle zur Verfügung.<br />
Aktuelle Themen rund um Steuern und Finanzen werden auch über Twitter<br />
unter „rlpFinanzNews“ veröffentlicht. Die Vordrucke für die Steuererklärung<br />
gibt es in allen Finanzämtern, im Internet unter www.fin-rlp.<br />
de/Vordrucke oder zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärung<br />
unter www.elster.de.<br />
Ende des amtlichen Teils<br />
----------------- Impressum -----------------<br />
Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche<br />
Bekanntmachungen. amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der <strong>Ein</strong>wohner<br />
nach der Gemeindeordnung):<br />
Der Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
67742 <strong>Lauterecken</strong>.<br />
Druck und Verlag: Druck + Verlag LinUs WiTTicH KG,<br />
54343 Föhren, Europaallee (industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240<br />
Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Lauterecken</strong> durch den Verlag. <strong>Ein</strong>zelstücke zu beziehen bei<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Lauterecken</strong> gegen Entgelt.<br />
Erscheinungsweise: in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf<br />
Sprechstunden für gerichtlich<br />
bestellte Betreuer in der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
Der nächste Sprechtag des Betreuungsvereins der Arbeiterwohlfahrt<br />
findet am 12.04.2012 von 10.00 - 12.00 Uhr bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Lauterecken</strong> statt.<br />
Gerichtlich bestellte Betreuer oder Personen, die sich für eine ehrenamtliche<br />
Betreuung interessieren, können ab sofort wieder von einer<br />
besonderen Serviceleistung des Betreuungsvereins der AWO profitieren.<br />
Der hauptamtl. Mitarbeiter, Matthias Becker (Dipl. Sozialarbeiter FH)<br />
bietet nämlich nicht nur Sprechzeiten in der Geschäftsstelle (Triererstr.<br />
60, Kusel), sondern Außensprechstunden in der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Lauterecken</strong> an. Auch können Personen, die Fragen über die<br />
individuelle Ausgestaltung einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht<br />
oder Betreuungsverfügung haben, planmäßig und kostenlos informiert<br />
werden. Konkrete Terminabsprachen unter der Telefon-Nummer<br />
06381 / 99 32 77 - 78<br />
Aus der Ortsgemeinderatssitzung<br />
vom 05.03.2012<br />
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2012/2013<br />
Den Ratsmitgliedern wurde die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan<br />
für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 erläutert. Im Ergebnishaushalt<br />
2012 sind Erträge i.H.v. 129.193 EUR und Aufwendungen i.H.v. 145.759<br />
EUR veranschlagt. Somit ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von -16.566<br />
EUR. Im Finanzhaushalt 2012 sind <strong>Ein</strong>zahlungen i.H.v. 301.100 EUR und<br />
Auszahlungen i.H.v. 316.854 EUR veranschlagt. Im Ergebnishaushalt<br />
2013 sind Erträge i.H.v. 127.590 EUR und Aufwendungen i.H.v. 143.938<br />
EUR veranschlagt. Somit entsteht ein Jahresfehlbetrag von -16.348<br />
EUR. Im Finanzhaushalt 2013 sind <strong>Ein</strong>zahlungen i.H.v. 145.500 EUR<br />
und Auszahlungen i.H.v. 131.281 EUR veranschlagt. Nach eingehender<br />
Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Haushaltssatzung nebst<br />
Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2012 und 2013.<br />
Rechnungslegung und örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr<br />
2008<br />
a) Feststellung des Jahresabschlusses<br />
b) Entlastungserteilung<br />
Der Ortsgemeinderat beschließt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr<br />
2008.<br />
Dem Ortsbürgermeister bzw. dem Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong>,<br />
sowie den Ortsbeigeordneten und den Beigeordneten der <strong>Verbandsgemeinde</strong>,<br />
soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister bzw.<br />
den Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong> vertreten haben, wird gemäß<br />
§ 114 GemO Entlastung für das Haushaltsjahr 2008 erteilt.<br />
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Deimberg<br />
Im Rahmen des vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Deimberg sollen<br />
u.a. die Gemeindegrenzen zwischen den Ortsgemeinden Buborn<br />
und Deimberg zweckmäßig geändert werden. Die Beschlussfassung<br />
folgte im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.