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Ein frohes Osterf - Verbandsgemeinde Lauterecken

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Rundschau - 6 - Ausgabe 14/2012<br />

Nichtraucherschutzgesetz<br />

E-Zigaretten<br />

Nach Ansicht des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und<br />

Demografie (MSAGD) fällt der Konsum einer E-Zigarette unter das<br />

Rauchverbot des Nichtraucherschutzgesetzes Rheinland-Pfalz. Mit<br />

Schreiben vom 13.03.2012 führt das MSAGD hierin aus:<br />

„Auch die Nutzung einer E-Zigarette fällt unter das Nichtraucherschutzgesetz<br />

Rheinland-Pfalz.<br />

Bei der Nutzung der E-Zigarette ist eine Gesundheitsgefährdung gegeben.<br />

Diese Gefährdung erfolgt u.a. durch die Abgabe von gesundheitsgefährdenden<br />

Stoffen an die Umgebungsluft und durch die ausgeatmete<br />

Luft der Nutzerin bzw. des Nutzers der E-Zigaretten.<br />

Das Bundesinstitut für Risikobewertung betont in einer Stellungnahme<br />

vom 5. Januar 2008, dass für die Nutzung der elektronischen Zigaretten<br />

in Innenräumen keine anderen Vorschriften gelten sollten als für herkömmliche<br />

Zigaretten.<br />

Das Ziel des Nichtraucherschutzgesetzes Rheinland-Pfalz ist es, die<br />

Bevölkerung vor unerwünschtem Tabakrauch (Passivrauchbelastung §<br />

1 Abs. 1 NRSG) zu schützen. In Rheinland-Pfalz gelten daher die Regelungen<br />

des Nichtraucherschutzgesetzes auch für E-Zigaretten.“<br />

Günstige Bauplätze in Lohnweiler<br />

Die Ortsgemeinde Lohnweiler bietet zur Zeit vollerschlossene Bauplätze<br />

für je 50,00 € pro qm an. Es werden insgesamt 10 Grundstücke<br />

zwischen 461 qm und 954 qm bereitgestellt. Insofern kann<br />

bereits ab 23.050,00 € ein voll erschlossenes, sehr schön gelegenes<br />

Baugrundstück erworben werden. Diese besonders günstigen<br />

Preise gelten bis einschließlich 31.12.2012. Danach werden 59,00<br />

€ pro qm fällig. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Walter<br />

Scherer, Ortsbürgermeister unter der Telefonnummer: 06382/6684.<br />

Ebenso können Sie sich unter folgenden Links im Internet informieren:<br />

www.vg-lauterecken.de sowie www.leben-im-pfaelzerbergland.de.<br />

Oberfinanzdirektion<br />

Koblenz<br />

Aktionstag der Info-Hotline<br />

der Finanzämter:<br />

Steuerliche Behandlung von Fotovoltaikanlagen in<br />

privaten Haushalten<br />

Wer eine Fotovoltaikanlage in sein privates Wohnhaus einbauen möchte<br />

oder eingebaut hat, kann die Kosten hierfür steuerlich berücksichtigen.<br />

Jedoch entstehen auch steuerliche Pflichten, die beachtet werden müssen.<br />

Welche Steuerformulare abgegeben werden müssen, ab welchen <strong>Ein</strong>künften<br />

aus der Stromerzeugung sogar Gewerbesteuer anfällt und was<br />

eine <strong>Ein</strong>nahmen-Überschuss-Rechnung ist, beantworten fachkundige<br />

Finanzbeamte im Rahmen eines Aktionstags der Info-Hotline der rheinland-pfälzischen<br />

Finanzämter am Donnerstag, 5. April 2012.<br />

In der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr werden unter der Rufnummer 0180 -<br />

3 757 400 (9 Cent pro Minute aus dem Festnetz und maximal 42 Cent<br />

pro Minute mobil) Fragen rund um das Thema Steuern und Fotovoltaikanlagen<br />

beantwortet. Ab 13:00 Uhr steht zudem Steuerberater Knut<br />

Heinz aus Koblenz, Mitglied der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz,<br />

für steuerliche <strong>Ein</strong>zelfälle zur Verfügung.<br />

Aktuelle Themen rund um Steuern und Finanzen werden auch über Twitter<br />

unter „rlpFinanzNews“ veröffentlicht. Die Vordrucke für die Steuererklärung<br />

gibt es in allen Finanzämtern, im Internet unter www.fin-rlp.<br />

de/Vordrucke oder zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärung<br />

unter www.elster.de.<br />

Ende des amtlichen Teils<br />

----------------- Impressum -----------------<br />

Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche<br />

Bekanntmachungen. amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der <strong>Ein</strong>wohner<br />

nach der Gemeindeordnung):<br />

Der Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

67742 <strong>Lauterecken</strong>.<br />

Druck und Verlag: Druck + Verlag LinUs WiTTicH KG,<br />

54343 Föhren, Europaallee (industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240<br />

Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Lauterecken</strong> durch den Verlag. <strong>Ein</strong>zelstücke zu beziehen bei<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Lauterecken</strong> gegen Entgelt.<br />

Erscheinungsweise: in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf<br />

Sprechstunden für gerichtlich<br />

bestellte Betreuer in der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

Der nächste Sprechtag des Betreuungsvereins der Arbeiterwohlfahrt<br />

findet am 12.04.2012 von 10.00 - 12.00 Uhr bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Lauterecken</strong> statt.<br />

Gerichtlich bestellte Betreuer oder Personen, die sich für eine ehrenamtliche<br />

Betreuung interessieren, können ab sofort wieder von einer<br />

besonderen Serviceleistung des Betreuungsvereins der AWO profitieren.<br />

Der hauptamtl. Mitarbeiter, Matthias Becker (Dipl. Sozialarbeiter FH)<br />

bietet nämlich nicht nur Sprechzeiten in der Geschäftsstelle (Triererstr.<br />

60, Kusel), sondern Außensprechstunden in der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Lauterecken</strong> an. Auch können Personen, die Fragen über die<br />

individuelle Ausgestaltung einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht<br />

oder Betreuungsverfügung haben, planmäßig und kostenlos informiert<br />

werden. Konkrete Terminabsprachen unter der Telefon-Nummer<br />

06381 / 99 32 77 - 78<br />

Aus der Ortsgemeinderatssitzung<br />

vom 05.03.2012<br />

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2012/2013<br />

Den Ratsmitgliedern wurde die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan<br />

für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 erläutert. Im Ergebnishaushalt<br />

2012 sind Erträge i.H.v. 129.193 EUR und Aufwendungen i.H.v. 145.759<br />

EUR veranschlagt. Somit ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von -16.566<br />

EUR. Im Finanzhaushalt 2012 sind <strong>Ein</strong>zahlungen i.H.v. 301.100 EUR und<br />

Auszahlungen i.H.v. 316.854 EUR veranschlagt. Im Ergebnishaushalt<br />

2013 sind Erträge i.H.v. 127.590 EUR und Aufwendungen i.H.v. 143.938<br />

EUR veranschlagt. Somit entsteht ein Jahresfehlbetrag von -16.348<br />

EUR. Im Finanzhaushalt 2013 sind <strong>Ein</strong>zahlungen i.H.v. 145.500 EUR<br />

und Auszahlungen i.H.v. 131.281 EUR veranschlagt. Nach eingehender<br />

Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Haushaltssatzung nebst<br />

Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2012 und 2013.<br />

Rechnungslegung und örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr<br />

2008<br />

a) Feststellung des Jahresabschlusses<br />

b) Entlastungserteilung<br />

Der Ortsgemeinderat beschließt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr<br />

2008.<br />

Dem Ortsbürgermeister bzw. dem Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong>,<br />

sowie den Ortsbeigeordneten und den Beigeordneten der <strong>Verbandsgemeinde</strong>,<br />

soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister bzw.<br />

den Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong> vertreten haben, wird gemäß<br />

§ 114 GemO Entlastung für das Haushaltsjahr 2008 erteilt.<br />

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Deimberg<br />

Im Rahmen des vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Deimberg sollen<br />

u.a. die Gemeindegrenzen zwischen den Ortsgemeinden Buborn<br />

und Deimberg zweckmäßig geändert werden. Die Beschlussfassung<br />

folgte im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

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