Ein frohes Osterf - Verbandsgemeinde Lauterecken
Ein frohes Osterf - Verbandsgemeinde Lauterecken
Ein frohes Osterf - Verbandsgemeinde Lauterecken
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27. Jahrgang (137) Mittwoch, den 4. April 2012 Ausgabe 14/2012<br />
<strong>Ein</strong> <strong>frohes</strong> <strong>Osterf</strong>est<br />
wünscht Ihnen auch im Namen<br />
der Ortsbürgermeisterinnen, der Ortsbürgermeister<br />
und des Stadtbürgermeisters<br />
Ihr<br />
Egbert Jung,<br />
Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong>
Rundschau - 2 - Ausgabe 14/2012<br />
Öffnungszeiten<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
Tel. 06382/791-0; Fax: 06382/791-49<br />
Internet: www.vg-lauterecken.de, E-Mail: info@vg-<strong>Lauterecken</strong>.de<br />
Derzeit ist die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong> nicht in der Lage,<br />
verschlüsselte bzw. mit elektronischer Signatur versehene Dokumente<br />
entgegenzunehmen. Hierzu ist ausschließlich der Postweg zu<br />
verwenden.<br />
Montag - Freitag .............................................. 08.30 - 12.00 Uhr<br />
Montag - Mittwoch .......................................... 14.00 - 16.00 Uhr<br />
Donnerstag ...................................................... 14.00 - 18.00 Uhr<br />
im Bereich des Bürgerbüros<br />
einschl. Beantragung und Verlängerung von Fischereischeinen,<br />
Gewerbean-, -um- und -abmeldungen.<br />
Montag - Freitag............................................... 07.15 - 12.30 Uhr<br />
Montag - Mittwoch .......................................... 13.30 - 16.00 Uhr<br />
Donnerstag ......................................................... 13.30 - 18.00 Uhr<br />
Erreichbarkeit der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>werke<br />
Während der üblichen Dienstzeiten sind die Mitarbeiter der <strong>Verbandsgemeinde</strong>werke<br />
wie folgt telefonisch erreichbar:<br />
Verwaltung.................................... Gerhard Grub (techn. Bereich)<br />
............................................. Tel. 06382/791-71, 0151/14388 284<br />
...................................................... Hans L. Altes (kaufm. Bereich)<br />
............................................... Tel. 06382/791-74, 0171/1657 533<br />
................................................................ Techniker Patrick Bauer<br />
............................................... Tel. 06382/791-72, 0160/3667 135<br />
Kläranlage <strong>Lauterecken</strong>.......................................Tel. 06382/8071<br />
Schwimmbad Rüllberg ........................................Tel. 06788/1260<br />
Bereitschaftsdienst<br />
Bei Störungen ist der Bereitschaftsdienst unter folgenden Rufnummern<br />
zu erreichen:<br />
Bereich Wasserversorgung: ................................. 0175/722 9689<br />
Bereich Abwasserbeseitigung:............................. 0175/722 9695<br />
Rufbereitschaft<br />
Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft<br />
Tel. 01802/112244 (gebührenpflichtig) für nachstehende Ortsgemeinden<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong>: Buborn, Deimberg,<br />
Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg,<br />
Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler,<br />
Nerzweiler, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler<br />
Stromversorgung Pfalzwerke AG<br />
Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, 67731 Otterbach, Tel.<br />
06301-705-211 - Fax: 06301-705-252 für nachstehende Ortsgemeinden<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong>, Adenbach, Cronenberg,<br />
Ginsweiler, Heinzenhausen, Hohenöllen, Lohnweiler,<br />
Odenbach, Stadt <strong>Lauterecken</strong> Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr.<br />
46, 66851 Hauptstuhl, Tel. 06372-91160 - Fax. 06372-911620 für<br />
Ortsgemeinde St. Julian . Bei Störungen im Stromnetz Tel. 0800-<br />
797 77 77 (gebührenpflichtig)<br />
Gasversorgung Pfalzgas GmbH<br />
für die Ortsgemeinde Hohenöllen und die Stadt <strong>Lauterecken</strong>.<br />
Bei Störungen in der Gasversorgung Tel. 0800/1003 448.<br />
Dienst des Bezirksbeamten der Polizei<br />
für den Bereich der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong><br />
Herr Dieter Drumm, Bezirksdienstbeamter, ist als Ansprechpartner<br />
für die Bevölkerung der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong> montags<br />
- freitags zwischen 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung<br />
bei der Polizeiinspektion <strong>Lauterecken</strong>, Tel.-Nr. 06382/911-<br />
230, zu erreichen. Nehmen Sie das Angebot wahr und wenden Sie<br />
sich vertrauensvoll an den Kontaktbereichsbeamten.<br />
Finanzamt Kusel-Landstuhl<br />
Telefon 06381/9967-0 (Fax: 06381/9967-21060)<br />
Öffnungszeiten des Service-Centers:<br />
Montag - Mittwoch .......................................... 08.00 - 17.00 Uhr<br />
Donnerstag ...................................................... 08.00 - 18.00 Uhr<br />
Freitag ............................................................. 08.00 - 13.00 Uhr<br />
Internet: ................................. www.finanzamt-kusel-landstuhl.de<br />
E-Mail: ............................................... Poststelle@fa-ku.fin-rlp.de<br />
Info-Hotline der Finanzämter: 0180/3757400*<br />
Montag - Freitag, 08.00 -18.00 Uhr, *9 Cent/Minute via dtms<br />
Der „Jugendtreff“ in <strong>Lauterecken</strong><br />
Offen ist immer: Dienstag - Donnerstag......15.00 bis 21.00 Uhr<br />
Freitag ...........................................................17.00 bis 22.00 Uhr<br />
Zur Unterstützung bei Bewerbungen:<br />
Montag ..........................................................15.00 bis 17.00 Uhr<br />
Bei uns könnt ihr im Internet surfen, Air-Hockey, Tischfußball oder Billard<br />
spielen, aber auch an der Play-Station zocken. Seid ihr schlecht<br />
drauf, könnt ihr im Anti-Aggressions-Raum euren Frust loswerden.<br />
Wer´s lieber ruhiger mag, kann in den Chill-Out-Raum gehen. Aber<br />
auch gute Musik, viele nette Menschen und gute Gespräche warten<br />
auf dich!<br />
Lauterecker Tafel e.V.<br />
Saarbrücker Str. 61, 67742 <strong>Lauterecken</strong><br />
Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln<br />
dienstags .................................................. von 10.00 - 11.00 Uhr<br />
donnerstags .............................................. von 16.00 - 17.00 Uhr<br />
Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise<br />
jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich.<br />
Pflege Stützpunkt Wolfstein/<strong>Lauterecken</strong><br />
Hauptstraße 2 (Historisches Rathaus) 67752 Wolfstein,<br />
E-Mail: wolfstein@psp-kusel.de, Telefax: 06304/4168132,<br />
Tel.: 06304 / 4 16 81 30 oder 06304 / 4 16 81 31<br />
Krankenpflegeverein <strong>Lauterecken</strong> e.V.<br />
Ansprechpartner: Herr Peter Kunert, Wälderbusch 4, 67742 <strong>Lauterecken</strong>,<br />
Tel.: 06382/8460<br />
Herr Hans-Joachim Weinert, Am Horzberg 2 a, 67742 Heinzenhausen,<br />
Tel.: 06382/8625. Beratung nach Absprache.<br />
DRK Kreisverband Kusel e.V.<br />
Schuldner- und Insolvenzberatung<br />
Trierer Str. 72. 66869 Kusel, Tel. 06381/4250361<br />
Ärztlicher Notfalldienst im Bereich<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong><br />
an Wochenenden und Feiertagen<br />
Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112<br />
Bereitschaftsdienstzentrale Glan, in der Glantal-Klinik<br />
55590 Meisenheim, Hinter der Hofstadt 8, im 1. Stock des Krankenhauses,<br />
Tel.-Nr. 01805 - 112080 oder 06753 - 964552, bzw.<br />
www.bereitschaftsdienstzentrale-Glan.de.<br />
Dienstzeiten: Freitags ab 18.00 Uhr bis montags 07.00 Uhr, mittwochs<br />
von 14.00 Uhr bis donnerstags um 07.00 Uhr, sowie an<br />
Feiertagen vom Vorabend des Feiertages 20.00 Uhr bis zum Folgewerktag<br />
07.00 Uhr. Die Bereitschaftsdienstzentrale Glan versorgt<br />
die Bereiche der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n Wolfstein, Meisenheim und<br />
folgende Ortsgemeinden der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong>:<br />
Adenbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Glanbrücken, Ginsweiler,<br />
Grumbach, Hausweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach,<br />
Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler,<br />
<strong>Lauterecken</strong>, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Odenbach,<br />
Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach, Wiesweiler.<br />
Neu, bitte beachten:<br />
Änderung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes des Notdienstbereiches<br />
der Ärzte von Altenglan - Rammelsbach - Theisbergstegen<br />
- St. Julian ab 01.04.2012: Ab diesem Zeitpunkt wird der<br />
Notfalldienst über die Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum<br />
Kusel, Flurstraße 1, Telefon-Nr. 06381 - 935935,<br />
vorgenommen. Dienstzeiten: Freitags ab 18.00 Uhr bis montags<br />
07.00 Uhr, mittwochs von 14.00 Uhr bis donnerstags um 07.00 Uhr,<br />
sowie an Feiertagen vom Vorabend des Feiertages 20.00 Uhr bis<br />
zum Folgewerktag 07.00 Uhr. Der Notdienst umfasst die Orte, die<br />
zu den <strong>Verbandsgemeinde</strong>n Altenglan, Kusel, Glan-Münchweiler,<br />
Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr gehören, sowie die Ortsgemeinden<br />
Reichenbach-Steegen und St. Julian mit allen Ortsteilen.<br />
Apotheken - Notdienst<br />
Der Ansagedienst, sowohl aus dem Festnetz als auch aus dem<br />
Mobilfunknetz, ist über die landesweit gültige Rufnummer Deutsches<br />
Festnetz: 0180-5-258825 plus Postleitzahl des Standortes<br />
(0,14 EUR/Min.) Mobilfunknetz: 0180-5-258825 plus Postleitzahl<br />
(max. 0,42EUR/Min.) zu erreichen. Der Notdienstplan kann auch<br />
auf der Internetseite der Landesapothekenkammer Rheinland-<br />
Pfalz unter www.lak-rlp.de abgerufen werden. Zu beachten ist,<br />
dass der Notdienst immer um 08.30 Uhr beginnt und am folgenden<br />
Tag um 08.30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen.<br />
Impressum<br />
Wochenzeitung für den Bereich der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong> mit dem Amtsblatt der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong><br />
Erscheint in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf<br />
Herausgeber - Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240<br />
Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages, Tel. 06502/9147-213, Fax: 06502/7240<br />
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren<br />
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste.<br />
Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Rundschau - 3 - Ausgabe 14/2012<br />
Amtsblatt<br />
der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong><br />
mit den Ortsgemeinden Adenbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Ginsweiler, Glanbrücken,<br />
Grumbach, Hausweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hohenöllen, Homberg,<br />
Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Lohnweiler, Medard, Merzweiler,<br />
Nerzweiler, Odenbach, Offenbach-Hundheim, St. Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler<br />
und der Stadt <strong>Lauterecken</strong>.<br />
_______________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Mittwoch, 4. April 2012 Ausgabe 14/2012<br />
Satzung der Ortsgemeinde Glanbrücken<br />
über die Erhebung von Hundesteuer vom<br />
25.03.2012<br />
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung<br />
(GemO) und der §§ 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes<br />
(KAG) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht<br />
wird:<br />
§ 1<br />
Steuergegenstand, Entstehung der Steuer<br />
(1) Steuergegenstand ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet.<br />
(2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für das die Steuer festzusetzen<br />
ist.<br />
§ 2<br />
Steuerschuldner, Haftung<br />
(1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen<br />
Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat.<br />
(2) Als Halter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen<br />
hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht<br />
nachweisen kann, dass der Hund in einer Gemeinde der Bundesrepublik<br />
bereits steuerlich erfasst ist. Die Steuerpflicht tritt in jedem<br />
Fall ein, sobald die Pflege, Verwahrung oder Haltung auf Probe oder<br />
zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.<br />
(3) Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als gemeinsam<br />
gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen Hund<br />
oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.<br />
§ 3<br />
Anzeigepflicht<br />
(1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung<br />
bei der Gemeinde anzumelden.<br />
Bei der Anmeldung sind<br />
1. Rasse<br />
2. Geburtsdatum<br />
3. Herkunft und Anschaffungstag<br />
glaubhaft nachzuweisen.<br />
(2) Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, der abgeschafft<br />
wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist oder mit dem er<br />
wegzieht, innerhalb von 14 Tagen abzumelden. Im Falle der Abgabe<br />
des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Anschrift des Erwerbers<br />
anzugeben. Falls der Erwerber in einer anderen Gemeinde<br />
wohnt oder der Halter in eine andere Gemeinde umzieht, wird diese<br />
unterrichtet.<br />
(3) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung<br />
fort oder ergeben sich sonstige Änderungen in der Hundehaltung,<br />
so hat der Hundehalter dies binnen 14 Tagen anzuzeigen.<br />
§ 4<br />
Beginn und Ende der Steuerpflicht<br />
(1) Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme eines<br />
Hundes in einen Haushalt folgenden Monats, frühestens mit dem<br />
Monat, in dem er drei Monate alt wird.<br />
(2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der<br />
Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt. Kann der genaue<br />
Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht<br />
mit Ablauf des Monats der Abmeldung.<br />
(3) Bei Wohnortwechsel eines Hundehalters beginnt die Steuerpflicht<br />
entsprechend Absatz 1 und endet entsprechend Absatz 2 Satz 1.<br />
§ 5<br />
Steuersatz<br />
(1) Die Steuer beträgt jährlich:<br />
a) Für den 1. Hund 30,00 EUR<br />
b) Für den 2. Hund 40,00 EUR<br />
c) Für jeden weiteren Hund 50,00 EUR<br />
(2) Das Halten von gefährlichen Hunden wird gesondert besteuert.<br />
Die Steuer beträgt jährlich:<br />
a) Für den 1. gefährlichen Hund 500,00 EUR<br />
b) Für den 2. gefährlichen Hund 1.000,00 EUR<br />
c) Für jeden weiteren gefährlichen Hund<br />
(3) Gefährliche Hunde sind<br />
1.500,00 EUR<br />
1. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,<br />
2. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder<br />
Vieh hetzen oder reißen,<br />
3. Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen<br />
angesprungen haben und<br />
4. Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft,<br />
Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare<br />
Eigenschaft, entwickelt haben.<br />
(4) Bei Hunden der Rassen<br />
- Pit Bull Terrier<br />
- American Staffordshire Terrier und<br />
- Staffordshire Bullterrier<br />
sowie Hunden, die von einer dieser Rassen abstammen, wird die<br />
Eigenschaft als gefährlicher Hund unwiderlegbar vermutet.<br />
(5) Bei den folgenden Hunderassen wird die Gefährlichkeit vermutet,<br />
solange nicht der zuständigen Behörde für den einzelnen Hund<br />
durch geeignete Unterlagen (z. B. tierärztliches Gutachten) nachgewiesen<br />
wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit<br />
aufgezeigt hat:<br />
- Bullmastiff<br />
- Bullterrier<br />
- Dogo Argentino<br />
- Dogue de Bordeaux<br />
- Fila Brasileiro<br />
- Mastiff<br />
- Mastino Napoletano<br />
- Tosa Inu<br />
Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit<br />
anderen als den von Absatz 4 erfassten Hunden.<br />
(6) Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe eines Jahres, so ist die<br />
Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag<br />
festzusetzen.
Rundschau - 4 - Ausgabe 14/2012<br />
§ 6<br />
Festsetzung und Fälligkeit<br />
(1) Die Steuerschuld wird durch Abgabenbescheid als Jahressteuer<br />
festgesetzt.<br />
(2) Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach dem Zugehen des Abgabenbescheides<br />
für die zurückliegende Zeit und dann vierteljährlich<br />
am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11., mit jeweils einem Viertel<br />
des Jahresbetrages fällig.<br />
(3) Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Hundesteuer abweichend<br />
von Absatz 2 am 01.07. in einem Jahresbetrag entrichtet werden.<br />
Der Antrag soll spätestens bis zum 30.09. des vorangehenden<br />
Kalenderjahres gestellt werden.<br />
(4) Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche<br />
Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann die Hundesteuer<br />
durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für<br />
die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung<br />
die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem<br />
Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.<br />
§ 7<br />
Steuerbefreiung<br />
(1) Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von<br />
1. Hunden, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst<br />
hilfloser, Personen unentbehrlich sind. Sonst hilflose Personen sind<br />
solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den<br />
Merkmalen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“, besitzen,<br />
2. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen<br />
oder ähnlichen <strong>Ein</strong>richtungen untergebracht sind.<br />
(2) Hunde, für die nach Absatz 1 Steuerbefreiung gewährt wird, sind<br />
bei der Bemessung der Steuer für zu versteuernde Hunde nicht in<br />
Ansatz zu bringen.<br />
(3) In den Fällen des Absatz 1 Nummer 1 wird Steuerbefreiung nur für<br />
einen Hund gewährt.<br />
§ 8<br />
Steuerfreie Hundehaltung<br />
Nicht besteuerbar ist nach Artikel 105 Absatz 2 a Grundgesetz insbesondere<br />
a) die Hundehaltung durch juristische Personen und Personenvereinigungen,<br />
b) die Hundehaltung durch Personen, die gewerbsmäßig mit Hunden<br />
handeln,<br />
c) die Haltung von Diensthunden, deren Unterhalt überwiegend aus<br />
öffentlichen Mitteln bestritten wird,<br />
d) die Haltung von Hunden, die zur Berufsarbeit und <strong>Ein</strong>kommenserzielung<br />
notwendig sind,<br />
e) die Haltung von Hunden, die von wissenschaftlichen <strong>Ein</strong>richtungen<br />
ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden,<br />
f) Sanitäts- oder Rettungshunde, die von anerkannten Sanitäts- oder<br />
Zivilschutzeinrichtungen gehalten oder ihnen uneingeschränkt zur<br />
Verfügung gestellt werden.<br />
§ 9<br />
Steuerermäßigung<br />
(1) Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die Hälfte zu ermäßigen<br />
für das Halten von<br />
1. Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten<br />
bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen, erforderlich<br />
sind, jedoch für höchstens zwei Hunde,<br />
2. Hunden, die an Bord von ins Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen<br />
gehalten werden.<br />
(2) Werden von einem Hundehalter neben Hunden, für welche die Steuer<br />
nach Absatz 1 ermäßigt wird, voll zu versteuernde Hunde gehalten,<br />
so gelten diese für die Bemessung der Steuer als zweite oder<br />
weitere Hunde.<br />
§ 10<br />
Allgemeine Bestimmungen für die Steuerbefreiung<br />
und Steuerermäßigung<br />
(1) Die Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird wirksam mit Beginn<br />
des auf die Antragstellung folgenden Monats.<br />
(2) Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird nur gewährt, wenn<br />
1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignet sind;<br />
dies kann von der Vorlage eines entsprechenden Nachweises abhängig<br />
gemacht werden,<br />
2. der Halter der Hunde in den letzten fünf Jahren nicht wegen eines<br />
Vergehens gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen belangt wurde,<br />
3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechende,<br />
Unterkunftsräume vorhanden sind,<br />
4. in den Fällen des § 7 Absatz 1 Nummer 2 ordnungsgemäß Bücher<br />
über den Bestand, den Erwerb, die Veräußerung und die Abgänge,<br />
der Hunde geführt und auf Verlangen vorgelegt werden.<br />
(3) Entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung,<br />
so ist dies der Gemeinde innerhalb von zwei Wochen schriftlich<br />
anzuzeigen.<br />
§ 11<br />
Überwachung der Anzeigepflicht<br />
(1) Die Gemeinde kann in Abständen von mindestens einem Jahr im<br />
Gemeindegebiet Hundebestandsaufnahmen durchführen.<br />
Dabei können folgende Daten erhoben werden:<br />
1. Name und Anschrift des Hundehalters,<br />
2. Anzahl der gehaltenen Hunde,<br />
3. Herkunft und Anschaffungstag,<br />
4. Geburtsdatum,<br />
5. Rasse.<br />
§ 12<br />
Ordnungswidrigkeiten<br />
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 16 KAG handelt, wer vorsätzlich<br />
oder leichtfertig<br />
1. als Hundehalter entgegen § 3 Absatz 1 einen Hund nicht oder nicht<br />
rechtzeitig anmeldet,<br />
2. als Hundehalter entgegen § 3 Absatz 2 einen Hund nicht oder nicht<br />
rechtzeitig abmeldet,<br />
3. als Hundehalter entgegen § 3 Absatz 3 den Wegfall der Voraussetzungen<br />
für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung nicht rechtzeitig<br />
anzeigt,<br />
4. die Auskunftspflicht verletzt, die im Zusammenhang mit der Hundebestandsaufnahme<br />
gemäß § 11 Absatz 1 gegeben ist.<br />
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend<br />
Euro geahndet werden.<br />
§ 13<br />
Inkrafttreten<br />
(1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2012 in Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Hundesteuer<br />
vom 29.11.2002 außer Kraft.<br />
66887 Glanbrücken, den 25.03.2012<br />
gez. Jöckel<br />
Ralf Jöckel, Ortsbürgermeister<br />
Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung<br />
von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen<br />
gemäß § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz:<br />
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes<br />
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung<br />
als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht,<br />
1. bei Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung,<br />
die Genehmigung, die Ausfertigung, die Bekanntmachung der<br />
Satzung oder<br />
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den<br />
Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens-<br />
oder Formvorschriften gegenüber der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Lauterecken</strong>, Schulstraße 6 a, 67742 <strong>Lauterecken</strong>, unter<br />
Bezeichnung der Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,<br />
schriftlich geltend gemacht hat.<br />
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann<br />
auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung<br />
geltend machen.<br />
Bekanntmachung<br />
Am Donnerstag, den 12. April 2012, 19:00 Uhr, findet im Bürgerhaus<br />
Heinzenhausen, Hauptstraße 18, eine Sitzung des Ortsgemeinderates<br />
Heinzenhausen statt.<br />
Tagesordnung:<br />
I. Öffentlicher Teil<br />
1. <strong>Ein</strong>wohnerfragestunde<br />
2. Freiwillige Fusion der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong> und Wolfstein;<br />
Zustimmung<br />
3. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes<br />
(LEP IV) des Landes Rheinland-Pfalz<br />
4. Verschiedenes<br />
II. Nichtöffentlicher Teil<br />
5. Vertragsangelegenheit;<br />
Abschluss eines Stromlieferungsvertrages für die Straßenbeleuchtung<br />
6. Rechtsangelegenheiten<br />
Wilhelm Kolter, Ortsbürgermeister
Rundschau - 5 - Ausgabe 14/2012<br />
Satzung der Ortsgemeinde Hoppstädten<br />
über die Erhebung von Friedhofsgebühren<br />
vom 21.03.2012<br />
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für<br />
Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes<br />
(KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit<br />
bekanntgemacht wird:<br />
§ 1<br />
Allgemeines<br />
Für die Benutzung der <strong>Ein</strong>richtung des Friedhofswesens und ihrer Anlagen<br />
werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben<br />
sich aus der Anlage zu dieser Satzung.<br />
§ 2<br />
Gebührenschuldner<br />
Gebührenschuldner sind:<br />
1. Bei Erstbestattungen die Personen, die nach § 9 Bestattungsgesetz<br />
verantwortlich sind und der Antragsteller.<br />
2. Bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.<br />
§ 3<br />
Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit<br />
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen<br />
nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen<br />
mit der Antragstellung.<br />
(2) Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe<br />
des Gebührenbescheides fällig.<br />
§ 4<br />
Inkrafttreten<br />
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die<br />
Erhebung von Friedhofsgebühren vom 01.04.2006 außer Kraft.<br />
67744 Hoppstädten, den 21.03.2012<br />
gez. Denzer<br />
Günter Denzer, Ortsbürgermeister<br />
Anlage zur Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde<br />
Hoppstädten<br />
I. Reihengrabstätten<br />
1. Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2<br />
der Friedhofssatzung für Verstorbene<br />
a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 77,00 EUR<br />
b) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab 128,00 EUR<br />
2. Überlassung einer Urnenreihengrabstätte an Berechtigte nach Nr. 1<br />
102,00 EUR<br />
II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten<br />
1. Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der<br />
Friedhofssatzung für<br />
a) eine Doppelgrabstätte 230,00 EUR<br />
2. Verlängerung des Nutzungsrechts nach Nrn. 1 und 3 bei späteren<br />
Bestattungen je Jahr für<br />
a) eine Doppelgrabstätte 11,00 EUR<br />
3. Verleihung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte für die<br />
Dauer der Nutzungszeit durch Berechtigte nach Nr. 1<br />
a) in Wahlgrabstätten bis zu 4 Aschen, je Asche 92,00 EUR<br />
III. Ausheben und Schließen der Gräber<br />
1. Reihengräber für Verstorbene (§ 13 der Friedhofssatzung)<br />
a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 175,00 EUR<br />
b) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab 260,00 EUR<br />
c) Urnenbeisetzung je Beisetzung 120,00 EUR<br />
2. Wahlgrabstätten (§ 14 der Friedhofssatzung)<br />
a) Doppelgrabstelle für die erste Beisetzung 260,00 EUR<br />
b) für jede weitere Beisetzung 285,00 EUR<br />
c) Urnenbeisetzung je Beisetzung 120,00 EUR<br />
3. Auf dem alten Friedhof sind die Verantwortlichen bzw. Nutzungsberechtigten<br />
für den Grabaushub und Schließung selbst verantwortlich.<br />
IV. Ausgraben und Umbetten von Verstorbenen<br />
1. Für das Ausgraben zum Umbetten von Verstorbenen werden die der<br />
Ortsgemeinde Hoppstädten entstehenden Auslagen mit einem Zuschlag<br />
von 10 v. H. zu den entstandenen Kosten erhoben.<br />
2. Für die Wiederbestattung des Verstorbenen werden Gebühren nach<br />
III. erhoben.<br />
V. Benutzung der Leichenhalle<br />
1. Für die Benutzung der Leichenhalle einschl.<br />
Stromkosten, pro Tag 14,00 EUR<br />
2. Für die Aufbewahrung von Urnen, pro Tag 6,00 EUR<br />
3. Die Reinigung der Leichenhalle ist jeweils durch die Nutzungsberechtigten<br />
vorzunehmen.<br />
4. Sollte eine Reinigung nicht vorgenommen werden, lässt die Ortsgemeinde<br />
auf Kosten der Nutzungsberechtigten reinigen und fordert<br />
eine Gebühr von 75,00 EUR<br />
VI. Plattenbelag<br />
Die Kosten der von der OG Hoppstädten anzulegenden Grabeinfassungen<br />
(Plattenbelag) werden wie folgt festgelegt:<br />
a) <strong>Ein</strong>zelgrab 230,00 EUR<br />
b) Doppelgrab 365,00 EUR<br />
c) Urnengrab 215,00 EUR<br />
VII. Genehmigungsgebühren<br />
Für die Genehmigung zur Errichtung von Grabmälern, Gedenkplatten<br />
und dergleichen 10,00 EUR<br />
Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung<br />
von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen<br />
gemäß § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz:<br />
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes<br />
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung<br />
als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht,<br />
1. bei Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung,<br />
die Genehmigung, die Ausfertigung, die Bekanntmachung der<br />
Satzung oder<br />
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den<br />
Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens-<br />
oder Formvorschriften gegenüber der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Lauterecken</strong>, Schulstraße 6 a, 67742 <strong>Lauterecken</strong>, unter<br />
Bezeichnung der Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,<br />
schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach<br />
Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz<br />
1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />
Bekanntmachung<br />
Am Donnerstag, den 05. April 2012, 19:30 Uhr, findet im Stadthaus,<br />
Hauptstraße 49, eine Sitzung des Stadtrates <strong>Lauterecken</strong> statt.<br />
Tagesordnung:<br />
I. Öffentlicher Teil<br />
1. <strong>Ein</strong>wohnerfragestunde<br />
2. Freiwillige Fusion der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong> und Wolfstein;<br />
Zustimmung<br />
3. Neufassung der Stellplatzsatzung der Stadt <strong>Lauterecken</strong><br />
4. Informationen<br />
II. Nichtöffentlicher Teil<br />
5. Vertragsangelegenheit;<br />
Abschluss eines Stromlieferungsvertrages für die Straßenbeleuchtung<br />
6. Informationen<br />
Heinrich Steinhauer, Stadtbürgermeister<br />
Bekanntmachung<br />
Am Mittwoch, den 11. April 2012, 20:00 Uhr, findet im Bürgerhaus<br />
Wiesweiler, Hauptstraße 31, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Wiesweiler<br />
statt.<br />
Tagesordnung:<br />
Öffentlicher Teil<br />
1. <strong>Ein</strong>wohnerfragestunde<br />
2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2012/2013<br />
3. Freiwillige Fusion der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong> und Wolfstein;<br />
Zustimmung<br />
4. Errichtung einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach des Gemeindehauses<br />
in Wiesweiler<br />
5. Verschiedenes<br />
Ingfried Klahr, Ortsbürgermeister
Rundschau - 6 - Ausgabe 14/2012<br />
Nichtraucherschutzgesetz<br />
E-Zigaretten<br />
Nach Ansicht des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und<br />
Demografie (MSAGD) fällt der Konsum einer E-Zigarette unter das<br />
Rauchverbot des Nichtraucherschutzgesetzes Rheinland-Pfalz. Mit<br />
Schreiben vom 13.03.2012 führt das MSAGD hierin aus:<br />
„Auch die Nutzung einer E-Zigarette fällt unter das Nichtraucherschutzgesetz<br />
Rheinland-Pfalz.<br />
Bei der Nutzung der E-Zigarette ist eine Gesundheitsgefährdung gegeben.<br />
Diese Gefährdung erfolgt u.a. durch die Abgabe von gesundheitsgefährdenden<br />
Stoffen an die Umgebungsluft und durch die ausgeatmete<br />
Luft der Nutzerin bzw. des Nutzers der E-Zigaretten.<br />
Das Bundesinstitut für Risikobewertung betont in einer Stellungnahme<br />
vom 5. Januar 2008, dass für die Nutzung der elektronischen Zigaretten<br />
in Innenräumen keine anderen Vorschriften gelten sollten als für herkömmliche<br />
Zigaretten.<br />
Das Ziel des Nichtraucherschutzgesetzes Rheinland-Pfalz ist es, die<br />
Bevölkerung vor unerwünschtem Tabakrauch (Passivrauchbelastung §<br />
1 Abs. 1 NRSG) zu schützen. In Rheinland-Pfalz gelten daher die Regelungen<br />
des Nichtraucherschutzgesetzes auch für E-Zigaretten.“<br />
Günstige Bauplätze in Lohnweiler<br />
Die Ortsgemeinde Lohnweiler bietet zur Zeit vollerschlossene Bauplätze<br />
für je 50,00 € pro qm an. Es werden insgesamt 10 Grundstücke<br />
zwischen 461 qm und 954 qm bereitgestellt. Insofern kann<br />
bereits ab 23.050,00 € ein voll erschlossenes, sehr schön gelegenes<br />
Baugrundstück erworben werden. Diese besonders günstigen<br />
Preise gelten bis einschließlich 31.12.2012. Danach werden 59,00<br />
€ pro qm fällig. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Walter<br />
Scherer, Ortsbürgermeister unter der Telefonnummer: 06382/6684.<br />
Ebenso können Sie sich unter folgenden Links im Internet informieren:<br />
www.vg-lauterecken.de sowie www.leben-im-pfaelzerbergland.de.<br />
Oberfinanzdirektion<br />
Koblenz<br />
Aktionstag der Info-Hotline<br />
der Finanzämter:<br />
Steuerliche Behandlung von Fotovoltaikanlagen in<br />
privaten Haushalten<br />
Wer eine Fotovoltaikanlage in sein privates Wohnhaus einbauen möchte<br />
oder eingebaut hat, kann die Kosten hierfür steuerlich berücksichtigen.<br />
Jedoch entstehen auch steuerliche Pflichten, die beachtet werden müssen.<br />
Welche Steuerformulare abgegeben werden müssen, ab welchen <strong>Ein</strong>künften<br />
aus der Stromerzeugung sogar Gewerbesteuer anfällt und was<br />
eine <strong>Ein</strong>nahmen-Überschuss-Rechnung ist, beantworten fachkundige<br />
Finanzbeamte im Rahmen eines Aktionstags der Info-Hotline der rheinland-pfälzischen<br />
Finanzämter am Donnerstag, 5. April 2012.<br />
In der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr werden unter der Rufnummer 0180 -<br />
3 757 400 (9 Cent pro Minute aus dem Festnetz und maximal 42 Cent<br />
pro Minute mobil) Fragen rund um das Thema Steuern und Fotovoltaikanlagen<br />
beantwortet. Ab 13:00 Uhr steht zudem Steuerberater Knut<br />
Heinz aus Koblenz, Mitglied der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz,<br />
für steuerliche <strong>Ein</strong>zelfälle zur Verfügung.<br />
Aktuelle Themen rund um Steuern und Finanzen werden auch über Twitter<br />
unter „rlpFinanzNews“ veröffentlicht. Die Vordrucke für die Steuererklärung<br />
gibt es in allen Finanzämtern, im Internet unter www.fin-rlp.<br />
de/Vordrucke oder zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärung<br />
unter www.elster.de.<br />
Ende des amtlichen Teils<br />
----------------- Impressum -----------------<br />
Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche<br />
Bekanntmachungen. amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der <strong>Ein</strong>wohner<br />
nach der Gemeindeordnung):<br />
Der Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
67742 <strong>Lauterecken</strong>.<br />
Druck und Verlag: Druck + Verlag LinUs WiTTicH KG,<br />
54343 Föhren, Europaallee (industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240<br />
Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Lauterecken</strong> durch den Verlag. <strong>Ein</strong>zelstücke zu beziehen bei<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Lauterecken</strong> gegen Entgelt.<br />
Erscheinungsweise: in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf<br />
Sprechstunden für gerichtlich<br />
bestellte Betreuer in der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
Der nächste Sprechtag des Betreuungsvereins der Arbeiterwohlfahrt<br />
findet am 12.04.2012 von 10.00 - 12.00 Uhr bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Lauterecken</strong> statt.<br />
Gerichtlich bestellte Betreuer oder Personen, die sich für eine ehrenamtliche<br />
Betreuung interessieren, können ab sofort wieder von einer<br />
besonderen Serviceleistung des Betreuungsvereins der AWO profitieren.<br />
Der hauptamtl. Mitarbeiter, Matthias Becker (Dipl. Sozialarbeiter FH)<br />
bietet nämlich nicht nur Sprechzeiten in der Geschäftsstelle (Triererstr.<br />
60, Kusel), sondern Außensprechstunden in der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Lauterecken</strong> an. Auch können Personen, die Fragen über die<br />
individuelle Ausgestaltung einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht<br />
oder Betreuungsverfügung haben, planmäßig und kostenlos informiert<br />
werden. Konkrete Terminabsprachen unter der Telefon-Nummer<br />
06381 / 99 32 77 - 78<br />
Aus der Ortsgemeinderatssitzung<br />
vom 05.03.2012<br />
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2012/2013<br />
Den Ratsmitgliedern wurde die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan<br />
für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 erläutert. Im Ergebnishaushalt<br />
2012 sind Erträge i.H.v. 129.193 EUR und Aufwendungen i.H.v. 145.759<br />
EUR veranschlagt. Somit ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von -16.566<br />
EUR. Im Finanzhaushalt 2012 sind <strong>Ein</strong>zahlungen i.H.v. 301.100 EUR und<br />
Auszahlungen i.H.v. 316.854 EUR veranschlagt. Im Ergebnishaushalt<br />
2013 sind Erträge i.H.v. 127.590 EUR und Aufwendungen i.H.v. 143.938<br />
EUR veranschlagt. Somit entsteht ein Jahresfehlbetrag von -16.348<br />
EUR. Im Finanzhaushalt 2013 sind <strong>Ein</strong>zahlungen i.H.v. 145.500 EUR<br />
und Auszahlungen i.H.v. 131.281 EUR veranschlagt. Nach eingehender<br />
Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Haushaltssatzung nebst<br />
Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2012 und 2013.<br />
Rechnungslegung und örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr<br />
2008<br />
a) Feststellung des Jahresabschlusses<br />
b) Entlastungserteilung<br />
Der Ortsgemeinderat beschließt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr<br />
2008.<br />
Dem Ortsbürgermeister bzw. dem Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong>,<br />
sowie den Ortsbeigeordneten und den Beigeordneten der <strong>Verbandsgemeinde</strong>,<br />
soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister bzw.<br />
den Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong> vertreten haben, wird gemäß<br />
§ 114 GemO Entlastung für das Haushaltsjahr 2008 erteilt.<br />
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Deimberg<br />
Im Rahmen des vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Deimberg sollen<br />
u.a. die Gemeindegrenzen zwischen den Ortsgemeinden Buborn<br />
und Deimberg zweckmäßig geändert werden. Die Beschlussfassung<br />
folgte im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.
Rundschau - 7 - Ausgabe 14/2012<br />
Aus der Ortsgemeinderatssitzung<br />
vom 27.02.2012<br />
Haushaltssatzung 2012/2013<br />
Den Ratsmitgliedern wurde die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan<br />
für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 erläutert. Im Ergebnishaushalt 2012<br />
sind Erträge i.H.v. 90.464,— EUR und Aufwendungen i.H.v. 111.317,—<br />
EUR veranschlagt. Somit ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von -20.853,—<br />
EUR. Im Finanzhaushalt 2012 sind <strong>Ein</strong>zahlungen i.H.v. 166.717,— EUR<br />
und Auszahlungen i.H.v. 200.086,— EUR veranschlagt. Im Ergebnishaushalt<br />
2013 sind Erträge i.H.v. 89.663,— EUR und Aufwendungen<br />
i.H.v. 109.434,— EUR veranschlagt. Somit entsteht ein Jahresfehlbetrag<br />
von -19.771,— EUR. Im Finanzhaushalt 2013 sind <strong>Ein</strong>zahlungen i.H.v.<br />
76.667,— EUR und Auszahlungen i.H.v. 109.117,— EUR veranschlagt.<br />
Nach eingehender Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Haushaltssatzung<br />
nebst Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2012 und 2013.<br />
Friedhofsangelegenheiten<br />
a) Reparatur der Friedhofsmauer<br />
Die Vorsitzende teilte mit, dass Teile der Friedhofsmauer saniert werden<br />
müssen. <strong>Ein</strong>ige Sandsteine sind lose bzw. müssen ausgetauscht werden.<br />
Stellenweise sind die Sandsteine neu zu verfugen. Insbesondere<br />
das Teilstück entlang der ehemaligen Abfallgrube für Grünschnitt ist<br />
sanierungsbedürftig. Die Arbeiten sollen im Laufe des Jahres in Eigenleistung<br />
ausgeführt werden. Der Ortsgemeinderat stimmte der Maßnahme<br />
zu.<br />
b) Bepflanzung auf dem Friedhof<br />
Von Seiten einiger Gemeinderäte kam der Vorschlag, die Friedhofsmauer<br />
im <strong>Ein</strong>gangsbereich zum Ehrenmal neu zu begrünen. Außerdem<br />
wurde eine Belegung mit Reihengrabstätten in diesem Feld (Ehrenmal)<br />
in Erwägung gezogen. Nach eingehender Beratung kam der Gemeinderat<br />
überein, entlang der gesamten Friedhofsmauer keine Bepflanzung<br />
durchzuführen. Da auf dem Friedhof der Ortsgemeinde genügend Grabstätten<br />
zur Verfügung stehen, soll das Grabfeld am Ehrenmal nicht mit<br />
Reihengrabstätten belegt werden. Ausgenommen das bereits bestehende<br />
Feld für Rasengrabstätten.<br />
Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom<br />
06.03.2012<br />
Neufassung der Hundesteuersatzung<br />
Aufgrund der festgelegten Konsolidierungsmaßnahmen der Ortsgemeinde,<br />
wurde seitens der Verwaltung eine Neufassung der Hundesteuersatzung<br />
vorbereitet. Nach Erläuterungen durch den Vorsitzenden<br />
wurde die Neufassung der Hundesteuersatzung beschlossen.<br />
Widmung eines Teilstückes (Fahrweg) der Kirrweiler Straße als<br />
Gemeindestraße in der Ortsgemeinde Glanbrücken<br />
Das Teilstück (Fahrweg) der „Kirrweiler Straße“ der Gemarkung Niedereisenbach<br />
wird dem öffentlichen Verkehr gewidmet.<br />
Teilnahme am Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“<br />
Der Ortsgemeinderat beschloss, dass die Ortsgemeinde nicht an dem<br />
Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ teilnimmt.<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme oder Vermittlung<br />
von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen<br />
Der Vorsitzende berichtete, dass eine Spende von verschiedenen Werkzeugen<br />
und Maschinen eingegangen ist. Der Ortsgemeinderat stimmte<br />
der Annahme dieser Spende zu.<br />
Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes<br />
(LEP IV) des Landes Rheinland-Pfalz<br />
Das Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) soll nach der Koalitionsvereinbarung<br />
der die Landesregierung tragenden Parteien in mehreren<br />
Punkten teilfortgeschrieben werden. In einem ersten Schritt sollen die<br />
die Nutzung der Erneuerbaren Energien betreffenden Ziele und Grundsätze<br />
des LEP IV überarbeitet und ergänzt werden. Dadurch soll ein<br />
entscheidender Beitrag geleistet werden, um das klima- und energiepolitische<br />
Ziel der Landesregierung zu erreichen. Die erforderlichen<br />
Änderungen sollen durch eine Teilfortschreibung des LEP IV erfolgen.<br />
Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung<br />
(MWKEL) hat das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren für die<br />
Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms eingeleitet. Im<br />
Rahmen dieses Beteiligungs- und Anhörungsverfahrens haben u. a. die<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>n und die Ortsgemeinden Gelegenheit, zu der beabsichtigten<br />
Teilfortschreibung des LEP IV Stellung zu nehmen bzw. Anregungen<br />
und Bedenken zu äußern. Die vorgesehene Teilfortschreibung<br />
des LEP IV für das Land Rheinland-Pfalz wird seitens der Ortsgemeinde<br />
begrüßt. Gegenüber dem MWKEL als oberster Landesplanungsbehörde<br />
wird deshalb im Rahmen des derzeitigen Beteiligungs- und Anhörungsverfahrens<br />
zu der Teilfortschreibung des LEP IV eine positive Stellungnahme<br />
abgegeben. Parallel zu der Abgabe der Stellungnahme an das<br />
MWKEL wird an die Planungsgemeinschaft Westpfalz appelliert, den<br />
Regionalen Raumordnungsplan Westpfalz ebenfall zügig fortzuschreiben<br />
und an die neuen Planungsziele und -grundsätze des LEP anzupassen,<br />
damit die dreijährige Frist möglichst nicht ausgeschöpft wird.<br />
Aus der Ortsgemeinderatssitzung<br />
vom 06.03.2012<br />
Photovoltaikanlage mit Erneuerung der Dacheindeckung Gemeindehaus<br />
Es ist geplant, auf das Dach des Bürgerhauses sowie Feuerwehrgebäude<br />
eine Photovoltaikanlage zu installieren. Dazu ist es erforderlich,<br />
die Asbest-Wellplatten durch Trapezblecheindeckung auszutauschen.<br />
Auf das Dach des Feuerwehrgebäudes kann die Photovoltaikanlage<br />
direkt aufgebaut werden. Nach dem 31. März wird sich die Förderung<br />
vermindern. Die ab 01.04.2012 vorgesehene Förderung ist nach Meinung<br />
der Gemeinderäte unrentabel. Die Installation und die Dachsanierung<br />
sind in so kurzer Zeit nicht zu verrichten. Der Ortsgemeinderat<br />
beschließt das Projekt ruhen zu lassen. Die Förderung und die Preise<br />
sollen weiterhin beobachtet werden, damit bei einer Änderung sofort<br />
gehandelt werden kann.<br />
Straßenbeleuchtung „Im Boden“<br />
Hinsichtlich der Straßenbeleuchtung muss noch geklärt werden, ob in<br />
der Gemeindestraße „Im Boden“ 3 Leuchten (8 m hoch) oder 4 Leuchten<br />
(5 m hoch) errichtet werden. Außerdem ist das Leuchtmittel noch<br />
zu bestimmen. Hier kommen Natriumdampf- oder LED-Leuchtköpfe in<br />
Frage. Der Ortsgemeinderat beschließt, dass die Variante 4 Straßenleuchten<br />
mit LED-Leuchtkopf mit der OIE ausgearbeitet werden soll.<br />
Der Vorsitzende wird ermächtigt, anstehende Verhandlungen mit den<br />
Anliegern eigenständig zu führen und über Angebote eigenständig zu<br />
entscheiden.<br />
Hallo Kids!<br />
Am 10. April ab 14.00 Uhr wollen wir gemeinsam in Wald und Flur den<br />
Müll einsammeln, den unachtsame Mitmenschen hinterlassen haben. Es<br />
würde uns freuen, wenn wir wieder eine solch große Schar wären wie im<br />
vergangenen Jahr.<br />
Für Essen und Trinken ist gesorgt. Bringt bitte Handschuhe mit.<br />
Es grüßt die Gemeindevertretung Homberg.<br />
Vertretung Ortsbürgermeister<br />
Vom 10.04.2012 bis 14.04.2012 übernimmt der 1. Ortsbeigeordnete<br />
Reinhard Wiedemann, Eichersberg 9, Tel. 06387/8469, die Amtsgeschäfte.<br />
Schnelles kabelgebundenes<br />
DSL für Langweiler,<br />
Merzweiler und Unterjeckenbach<br />
Durch den Ausbau der Infrastruktur im Zuge des Projekts „Breitband<br />
im Nordpfälzer Bergland“ können jetzt auch die Bürger der Gemeinden<br />
Langweiler, Merzweiler und Unterjeckenbach von einem schnellen<br />
kabelgebundenen DSL mit Geschwindigkeiten bis zu 25.000 kbit/s<br />
profitieren. Es werden ab sofort in den drei Gemeinden schnelle DSL-<br />
Komplettanschlüsse inkl. Internetflatrate und Telefonflatrate über die<br />
bestehenden Telefonleitungen angeboten. Interessenten können sich<br />
direkt an den Anbieter PFALZconnect GmbH aus Löllbach wenden<br />
(www.pfalzconnect.de oder 06753-1208990).<br />
Ehejubiläum<br />
11.04.2012 Goldene Hochzeit Eheleute Rosa und Heinrich Maino,<br />
Fischgasse 5, 67742 <strong>Lauterecken</strong>
Rundschau - 8 - Ausgabe 14/2012<br />
Schnelles kabelgebundenes DSL<br />
für Langweiler, Merzweiler<br />
und Unterjeckenbach<br />
Durch den Ausbau der Infrastruktur im Zuge des Projekts „Breitband<br />
im Nordpfälzer Bergland“ können jetzt auch die Bürger der Gemeinden<br />
Langweiler, Merzweiler und Unterjeckenbach von einem schnellen<br />
kabelgebundenen DSL mit Geschwindigkeiten bis zu 25.000 kbit/s<br />
profitieren. Es werden ab sofort in den drei Gemeinden schnelle DSL-<br />
Komplettanschlüsse ink. Internetflatrate und Telefonflatrate über die<br />
bestehenden Telefonleitungen angeboten. Interessenten können sich<br />
direkt an den Anbieter PFALZconnect GmbH aus Löllbach wenden<br />
(www.pfalzconnect.de oder 06753-1208990).<br />
Aus der Ortsgemeinderatssitzung<br />
vom 01.03.2012<br />
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2012/2013<br />
Den Ratsmitgliedern wurde die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan<br />
für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 erläutert. Im Ergebnishaushalt<br />
2012 sind Erträge i.H.v. 126.129,— EUR und Aufwendungen<br />
i.H.v. 207.364,— EUR veranschlagt. Somit ergibt sich ein Jahresfehlbetrag<br />
von -45..235,— EUR. Im Finanzhaushalt 2012 sind <strong>Ein</strong>zahlungen<br />
i.H.v. 233.361,— EUR und Auszahlungen i.H.v. 284.092,— EUR<br />
veranschlagt. Im Ergebnishaushalt 2013 sind Erträge i.H.v. 162..109,—<br />
EUR und Aufwendungen i.H.v. 212.591,— EUR veranschlagt. Somit<br />
entsteht ein Jahresfehlbetrag von -50.482,— EUR. Im Finanzhaushalt<br />
2013 sind <strong>Ein</strong>zahlungen i.H.v. 169.361,— EUR und Auszahlungen i.H.v.<br />
199.092,— EUR veranschlagt. Nach eingehender Beratung beschloss<br />
der Ortsgemeinderat die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für die<br />
Haushaltsjahre 2012 und 2013.<br />
Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen K 67/KUS in der Ortsgemeinde<br />
Merzweiler<br />
Der Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern hat bei der Neuvermessung<br />
der OD-Grenzen der K 67/KUS in der Ortsgemeinde Merzweiler festgestellt,<br />
dass sich die Stationsdaten bei unverändertem Standort in der<br />
Örtlichkeit geändert haben. Daher ist eine Neufestsetzung der OD-Grenzen<br />
erforderlich. Der Ortsgemeinderat beschließt, der Neufestsetzung<br />
der Ortsdurchfahrtsgrenzen K 67/KUS des Landesbetriebes Mobilität<br />
Kaiserslautern zuzustimmen.<br />
Teilnahme am Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2012<br />
Im Jahre 2012 wird wegen diverser Baumaßnahmen, insbesondere im<br />
und am Dorfgemeinschaftshaus, eine Teilnahme am Landeswettbewerb<br />
„Unser Dorf hat Zukunft“ für wenig sinnvoll erachtet. Nach Abschluss<br />
der Maßnahmen sollte die Teilnahme in den Folgejahren jeweils nochmals<br />
geprüft werden. Der Ortsgemeinderat beschließt, im Jahre 2012<br />
am Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ nicht teilzunehmen.<br />
Offenbach-Hundheim<br />
Altersjubiläum<br />
09.04.2012 97. Geburtstag Frau Agnes Horbach, Hauptstraße 40,<br />
67749 Offenbach-Hundheim<br />
Schnelles kabelgebundenes DSL<br />
für Langweiler, Merzweiler<br />
und Unterjeckenbach<br />
Durch den Ausbau der Infrastruktur im Zuge des Projekts „Breitband<br />
im Nordpfälzer Bergland“ können jetzt auch die Bürger der Gemeinden<br />
Langweiler, Merzweiler und Unterjeckenbach von einem schnellen<br />
kabelgebundenen DSL mit Geschwindigkeiten bis zu 25.000 kbit/s<br />
profitieren. Es werden ab sofort in den drei Gemeinden schnelle DSL-<br />
Komplettanschlüsse ink. Internetflatrate und Telefonflatrate über die<br />
bestehenden Telefonleitungen angeboten. Interessenten können sich<br />
direkt an den Anbieter PFALZconnect GmbH aus Löllbach wenden<br />
(www.pfalzconnect.de oder 06753-1208990).<br />
Ev. Kirchengemeinde<br />
Grumbach - Herren-Sulzbach<br />
Gründonnerstag, den 05.04.12: 19:30 Uhr Merzweiler, Gottesdienst mit<br />
Abendmahl<br />
Karfreitag, den 06.04.12: 09:30 Uhr Hoppstädten, Gottesdienst mit<br />
Abendmahl, 11 Uhr Herren-Sulzbach, Gottesdienst mit Abendmahl<br />
Ostersonntag, den 08.04.12: 6 Uhr Grumbach, Osternacht<br />
Ostermontag, den 09.04.12: 9:30 Uhr Kappeln, Gottesdienst mit<br />
Abendmahl, 11 Uhr Deimberg, Gottesdienst mit Abendmahl<br />
Kath. Pfarreiengemeinschaft <strong>Lauterecken</strong> -<br />
Reipoltskirchen - Wolfstein<br />
Donnerstag, 05.04. Gründonnerstag: 17.30 Uhr <strong>Lauterecken</strong> feierliches<br />
Abendmahlsamt mit Übertragung des Allerheiligsten und Ölbergstunde,<br />
19.00 Uhr Reipoltskirchen feierliches Abendmahlsamt mit<br />
Übertragung des Allerheiligsten und Ölbergstunde (Anbetung bis 21.00<br />
Uhr, dabei Beichtgelegenheit)<br />
Freitag, 06.04. Karfreitag: 15.00 Uhr Wolfstein Karfreitagsliturgie (Passion,<br />
große Fürbitten, Kreuzverehrung, Kommunionfeier) anschl. Beichtgelegenheit<br />
Sonntag, 08.04.2012 Ostersonntag - Hochfest der Auferstehung des<br />
Herrn -<br />
Sonntäglicher Vorabend: 21.00 Uhr Reipoltskirchen Osternachtsfeier<br />
(Lichtfeier, Wortgottesdienst, Taufwasserweihe, Eucharistiefeier), anschl.<br />
Agape im Schwesternsaal<br />
Sonntag: 09.00 Uhr <strong>Lauterecken</strong> Amt für die Lebenden und Verstorbenen<br />
der Pfarreiengemeinschaft, 10.30 Uhr Kaulbach Amt für die Pfarrgemeinde<br />
Montag, 09.04. Ostermontag: 09.00 Uhr Reipoltskirchen Amt für die<br />
Pfarrgemeinde, 10.30 Uhr Wolfstein Amt für die Lebenden und Verstorbenen<br />
der Pfarreiengemeinschaft, 18.00 Uhr Kaulbach Messfeier in der<br />
außerordentlichen Form<br />
Dienstag, 10.04.: 10.00 Uhr Reipoltskirchen Amt, anschl. Üben der<br />
Kommunionkinder<br />
Mittwoch, 11.04.: 10.00 Uhr Reipoltskirchen Amt, anschl. Üben der<br />
Kommunionkinder<br />
Prot. Kirchengemeinde <strong>Lauterecken</strong><br />
Gründonnerstag, 05.04.2012: 19.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl.<br />
in der Prot. Kirche<br />
Karfreitag, 06.04.2012: 10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in der<br />
Prot. Kirche<br />
Ostersonntag. 08.04.2012: 06.00 Uhr Osternachtgottesdienst mit<br />
anschließendem Frühstück, 09.00 Uhr Gottesdienst in Cronenberg mit<br />
Abendmahl, 10.00 Uhr Gottesdienst in <strong>Lauterecken</strong> mit Abendmahl<br />
Ostermontag, 09.04.2012: 09.00 Uhr Gottesdienst in Heinzenhausen<br />
mit Abendmahl, 10.00 Uhr Gottesdienst in Lohnweiler mit Abendmahl<br />
Öffnungszeiten Pfarramt Mittwoch von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr, Donnerstag<br />
von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
Ev. Kirchengemeinden Offenbach,<br />
Niedereisenbach und Wiesweiler<br />
Freitag, 06.04.2012: Abteikirche Offenbach 10.00 Uhr Karfreitagsgottesdienst<br />
(Abendm.) mit den Konfirmanden und Chor<br />
Sonntag, 08.04.2012: Abteikirche Offenbach 09.00 Uhr Ostergottesdienst,<br />
Wiesweiler 07.00 Uhr Ostergottesdienst auf dem Friedhof<br />
Montag, 09.04.2012: Niedereisenbach 09.30 Uhr Ostergottesdienst<br />
mit dem Gem. Chor, Abteikirche Offenbach 10.30 Uhr Ök. Gottesdienst<br />
mit dem ök. Chor<br />
Kath. Pfarrei St. Peter + Paul<br />
Offenbach-Hundheim<br />
Gottesdienstzeiten<br />
06.04.12: 15.00 Uhr Karfreitagsgottesdienst mit Choralschola<br />
08.04.12: 10.30 Uhr Hochamt mit Ök. Chor<br />
09.04.12: 10.30 Uhr Ök. Gottesdienst in der Abteikirche<br />
Ev. Kirchengemeinde<br />
St. Julian und Gumbsweiler<br />
Karfreitag, 06.04.2012: 10.00 Uhr St. Julian mit Abendmahl<br />
Ostersonntag, 08.04.2012: 6.00 Uhr St. Julian Osternacht mit Abendmahl<br />
und <strong>Osterf</strong>rühstück, 10.00 Uhr Gumbsweiler mit Abendmahl<br />
Ostermontag, 09.04.2012: 10.00 Uhr St. Julian<br />
Christus spricht: Ich war tot und siehe, ich bin lebendig von Ewigkeit zu<br />
Ewigkeit und habe die Schlüssel des Todes und der Hölle<br />
(Offenbarung 1,18)
Rundschau - 9 - Ausgabe 14/2012<br />
3. Grumbacher Treppenlauf<br />
am 27. Mai 2012 (Pfi ngstsonntag)<br />
Werte Sportfreunde,<br />
sicherlich haben viele von Euch schon von dem Grumbacher Treppenlauf gehört, einige vielleicht auch<br />
schon daran teilgenommen.<br />
Dieses besondere Laufereignis fi ndet in diesem Jahr zum dritten Male statt und zwar am Pfi ngstsonntag,<br />
dem 27. Mai 2012. Erstmals wird in diesem Jahr die stärkste Mannschaft besonders belohnt. Vielleicht<br />
ein Anreiz auch aus Eurem Verein eine laufstarke Mannschaft zusammen zu stellen und ins Rennen zu<br />
schicken. Gerne würden wir Eure Mannschaft beim Start am 27. Mai begrüßen.<br />
Als Preis winkt ein Spanferkel und damit wäre dann auch für die nächste Feier das Essen gesichert.<br />
Na, haben wir Euer Interesse geweckt?<br />
Nähere Informationen können der extra eingerichteten Internetseite unter entnommen werden.<br />
Also, die Veranstaltung vormerken und auf keinen Fall entgehen lassen.<br />
Bis dahin.<br />
Geschicklichkeitsfahren<br />
des Kreis Feuerwehrverbandes Kusel am<br />
Sonntag, dem 15.04.2012 in <strong>Lauterecken</strong><br />
Der Kreisfeuerwehrverband des Landkreis Kusel veranstaltet am Sonntag dem<br />
15.04.2012 auf dem SB Parkplatz an der Saarbrücker Straße ihr Feuerwehrgeschicklichkeitsfahren<br />
der Klasse A bis 3,5 t und der Klasse B bis 7,5 t. Bewerber mit gültigem<br />
Führerschein können sich am selbigen Tag bis 08.30 Uhr melden.<br />
Die Abnahme beginnt um 09.00 Uhr.<br />
An der Veranstaltung sind alle Feuerwehrangehörige sowie Gönner und Freunde der<br />
Feuerwehr recht herzlich eingeladen.
Rundschau - 10 - Ausgabe 14/2012<br />
Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler<br />
Mittwoch, 04.04.2012: 09.30 Uhr Gottesdienst zu Ostern im Kindergarten<br />
Hinzweiler, 14.30 Uhr Frauenkreis Aschbach<br />
Gründonnerstag, 05.04.2012: 19.30 Uhr Passionsandacht mit Abendmahl<br />
(Aschbach)<br />
Karfreitag, 06.04.2012:<br />
10.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Hinzweiler<br />
Ostersonntag, 08.04.2012: 06.00 Uhr Osternachtfeier mit Abendmahl<br />
mit anschließendem <strong>Osterf</strong>rühstück<br />
Ostermontag, 09.04.2012: 10.15 Uhr Abendmahlsgottesdienst in<br />
Hundheim<br />
Kath. Kirchengemeinden<br />
St. Antonius von Padua, Meisenheim<br />
und St. Georg, Lauschied<br />
Pfarrbüro in Meisenheim, Klenkertor 7<br />
Öffnungszeiten: Montag, 09.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag, von<br />
10.00 bis 12.00 Uhr, Tel.: 06753/2381, Fax: 06753/124006<br />
Gründonnerstag, 05.04.2012: Meisenheim: 10.00 - 12.00 Uhr. Das<br />
Pfarrbüro ist geöffnet. Bad Sobernheim: 19.30 Uhr Feier vom Letzten<br />
Abendmahl für die Pfarreiengemeinschaft in Bad Sobernheim<br />
Karfreitag, 06.04.2012: Meisenheim: 10.30 Uhr Gottesdienst für Kinder<br />
zum Karfreitag, Lauschied: 15.00 Uhr Feier vom Leiden und Sterben<br />
Christi (Zur Kreuzverehrung bitte eine Blume mitbringen)<br />
Samstag, 07.04.2012: Meisenheim: 21.00 Uhr Feier der Osternacht;<br />
mitgestaltet vom Kirchenchor anschließend Umtrunk im Kapitelsaal<br />
Ostersonntag, 08.04.2012: Lauschied: 10.00 Uhr Festhochamt; mitgestaltet<br />
vom Kirchenchor, Staudernheim: 18.00 Uhr Osterandacht für die<br />
Pfarreiengemeinschaft<br />
Ostermontag, 09.04.2012: Raumbach: 10.30 Uhr Eucharistiefeier<br />
Mittwoch, 11.04.2012: Meisenheim: 10.00 Uhr Eucharistiefeier und<br />
Üben der Kommunionkinder<br />
Donnerstag, 12.04.2012: Meisenheim: 10.00 -12.00 Uhr Das Pfarrbüro<br />
ist geöffnet, Meisenheim: 10.00 Uhr Eucharistiefeier und Üben der<br />
Kommunionkinder<br />
Freitag, 13.04.2012:<br />
Meisenheim: 10.00 Uhr Üben der Kommunionkinder<br />
TV 1860 Grumbach e.V.<br />
Osterrock<br />
an Ostersonntag<br />
im Bürgerhaus Grumbach<br />
08.04.2012 ab 20.00 Uhr<br />
mit „Cane-Street“<br />
und als Vorgruppe „Sound City Exiles“<br />
Happy-Hour<br />
von 21.00 Uhr bis 21.30 Uhr<br />
und<br />
von 00.30 Uhr bis 01.00 Uhr<br />
Landfrauen Ortsverein Kappeln<br />
Mittwoch, 04.04.2012, 19.30 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus Kappeln:<br />
Vortrag zum Thema Schüssler-Salze<br />
Referentin: Mathilde Labontè<br />
ASV Langweiler/Merzweiler<br />
Termine<br />
2. Mannschaft: Samstag, 7.4.2012, 14:00 Uhr in Langweiler<br />
ASV 2 - SG Idarwald 2<br />
1. Mannschaft: Samstag, 7.4.2012, 16:00 Uhr in Langweiler<br />
ASV - SG Idarwald<br />
D-Junioren: Donnerstag, 12.4.2012, 18:00 Uhr in Bedesbach<br />
JSG Mittleres Glantal - JSG<br />
Sportverein „Veldenz“ <strong>Lauterecken</strong> 1913 e.V.<br />
Am Freitag den 13.04.2012 um 20:00 Uhr findet im Sportheim <strong>Lauterecken</strong><br />
unsere diesjährige Mitgliederversammlung statt.<br />
An alle Mitglieder geht hierzu herzliche <strong>Ein</strong>ladung.<br />
Tagesordnung:<br />
1: Jahresberichte<br />
2: Entlastung der Kassenwartin<br />
3: Sonstiges<br />
Wünsche und Anträge bitte bis 08.04.2012 beim 1. Vorstand Andreas<br />
Jung schriftlich einreichen oder per Mail an A.Jung-Bau@t-online.de<br />
Sportkegelclub <strong>Lauterecken</strong> 1978 e.V.<br />
<strong>Ein</strong>ladung<br />
zur ordentlichen Mitgliederversammlung am Freitag, 13. April 2012,<br />
20.00 Uhr, Hotel Pfälzer Hof <strong>Lauterecken</strong><br />
Tagesordnung :<br />
1. Begrüßung u. Ehrungen<br />
2. Bericht des 1. Vorsitzenden<br />
3. Bericht Sportwart<br />
4. Kassenbericht<br />
5. Bericht der Kassenprüfer<br />
6. Aussprache zu den Berichten<br />
7. Entlastung der Vorstandschaft<br />
8. Beitragsfestlegung<br />
9. Wünsche u. Anträge<br />
10. Verschiedenes<br />
Wünsche u. Anträge sind bis spätestens 5.4.2012 schriftlich beim 1. Vorsitzenden<br />
einzureichen.<br />
Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.<br />
gez. Peter Jakob, 1. Vorsitzender<br />
Schafkopfturnier<br />
Gründonnerstag, 5. April 2012,<br />
um 20.00 Uhr<br />
im Sängerheim Lohnweiler<br />
1. Preis: 75,— Euro und weitere Geld- und Sachpreise.<br />
Startgebühr: 5,— Euro.<br />
Für Speisen und Getränke ist bestens gesorgt.<br />
Es lädt ein: Freizeit- und<br />
Kulturverein Lohnweiler e.V.
Rundschau - 11 - Ausgabe 14/2012<br />
Musikverein Odenbach<br />
unterstützt Nachwuchsförderung<br />
Nachwuchsarbeit wird bei jedem Verein groß geschrieben, so auch beim<br />
Musikverein Odenbach. Der Musikverein bietet einen kostenlosen Kurs<br />
an, in dem die Voraussetzungen eines Musikinstrumentes geschaffen<br />
werden. Notenkenntnis und Rhythmus werden spielerisch vermittelt.<br />
Der Unterricht umfasst ca. 8 bis 10 Übungsstunden und wird Samstagsnachmittags<br />
abgehalten. Gegen Ende des Kurses werden den Schülern/<br />
Schülerinnen die verschiedenen Musikinstrumente vorgestellt.<br />
Kursbeginn ist Samstag, 21. April 2012 um 14.00 Uhr in unserem Probelokal<br />
(Grundschule) in Medard.<br />
Musikinteressierte Personen ab dem 8. Lebensjahr können sich gerne<br />
bei den Vorständen des Musikvereins Axel Knecht 06753/964060 oder<br />
Jürgen Knecht 06753/3813 oder per Mail musikverein-odenbach-ev@tonline.de<br />
melden.<br />
TC 1978 Offenbach-Hundheim<br />
Tennis-Trainerstunden<br />
Der Tennisclub Offenbach-Hundheim bietet seinen Mitgliedern, und solchen<br />
die es werden wollen, auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit,<br />
das Tennisspielen, mit dem Trainer Christian Schübelin, zu erlernen bzw.<br />
zu verbessern.<br />
Für die Jugendlichen wird sich der TC Offenbach-Hundheim, wie in den<br />
vergangenen Jahren, an den Kosten beteiligen!<br />
Das Informationstreffen mit Christian Schübelin findet am Freitag,<br />
13.04.2012, 16 Uhr im Tennisheim Offenbach-Hundheim statt. Wir<br />
würden uns freuen, wenn von diesen Trainingsmöglichkeiten reger<br />
Gebrauch gemacht wird.<br />
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den 1. Vorsitzenden<br />
Christoph Clos, Telefon 06382/33 35<br />
Führerscheinwiederbewerberkurs<br />
Die Fachstelle Sucht des Diakonischen Werkes Kusel bietet ab Montag,<br />
16. April 2012, um 19.00 Uhr, einen Kurs für Führerscheinwiederbewerber<br />
im Katharina von Bora Haus, Marktplatz 4 in Kusel an. Wie<br />
Mathias Sadowski, Mitarbeiter der Beratungsstelle, erläutert, wird bei<br />
alkohol- oder drogenbedingtem Führerscheinentzug vor der Wiedererteilung<br />
der Fahrerlaubnis, in bestimmten Fällen eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung<br />
(MPU) angeordnet. Die MPU soll Aufschluss<br />
darüber geben, ob sich der Antragsteller künftig sicher im Straßenverkehr<br />
bewegen kann. Die Beratungsstelle bietet für solche Verkehrsteilnehmer,<br />
die entweder gravierend gegen die Promillegrenze verstoßen<br />
haben oder wiederholt auffällig geworden sind, Kurse an, die sie befähigen<br />
sollen, künftig sicher und ohne Alkohol oder sonstiger Rauschmittel<br />
am Straßenverkehr teilzunehmen. Die Kurse sollen zum einen Informationen<br />
über die Wirkungen von Alkohol unter physiologischen und<br />
psychologischen Aspekten sowie über Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängigkeit<br />
vermitteln und zum anderen die Teilnehmer dazu anregen,<br />
sich kritisch mit dem eigenen Konsumverhalten auseinander zu setzen.<br />
Diese kritische Auseinandersetzung und eine entsprechende Veränderung<br />
des Konsumverhaltens sei eine der Grundvoraussetzungen für eine<br />
positive Prognose in einem MPU-Gutachten.<br />
Interessierte können sich ab sofort anmelden.<br />
Der Kurs kann nur bei einer ausreichenden Teilnehmerzahl stattfinden.<br />
Informationen unter: 06381/2049 von 08.00 bis 12.00 Uhr oder per<br />
E-Mail unter: fachstellesucht.kus@diakonie-pfalz.de<br />
Nachholspiele<br />
Werte Sportkameraden,<br />
die bisher ausgefallenen Spiele der Bezirksklasse Mitte werden wie folgt<br />
neu angesetzt:<br />
Ostersamstag, den 07.04.2012 um 16:00 Uhr<br />
SV Bann - TSG Wolfstein<br />
SV Kohlbachtal - TuS Jettenbach<br />
Südwestdeutscher Fußballverband<br />
Bezirk Westpfalz - Kreis Kusel-Kaiserslautern<br />
An alle Vereine des Fußballkreises Kusel-Kaiserslautern<br />
<strong>Ein</strong>ladung zum Kreistag 2012<br />
Am Samstag, den 14. April 2012 um 16.00 Uhr findet in der Schulturnhalle<br />
in Konken der ordentliche Kreistag des Kreises Kusel-Kaiserslautern<br />
statt.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Eröffnung und Begrüßung durch die Kreisvorsitzenden<br />
2. Grußworte der Ehrengäste<br />
3. Totenehrung<br />
4. Ehrungen<br />
5. Bericht des Kreisvorsitzenden<br />
6. Berichte der Kreisbehörde (wurden durch elektronische Postfächer<br />
zugestellt)<br />
7. Aussprache über die Berichte<br />
8. SWFV Info „Spielbericht online“ ab Spieljahr 2012/2013<br />
9. Wahl eines Versammlungsleiters und der Wahlkommission<br />
10. Entlastung der Kreisvorstände<br />
11. Neuwahl des Kreisausschusses<br />
a. des/der Kreisvorsitzenden<br />
b. des/der Stellv. Kreisvorsitzenden<br />
c. des/der Beauftragten für Frauen- und Mädchenfußball<br />
d. 6 Beisitzer/Staffelleiter<br />
12. Bestätigung<br />
a. des Vorsitzender des Kreisjugendausschusses<br />
b. des Kreisschiedsrichterobmannes<br />
13. Vorstellung der Personen für Berufungsämter<br />
(Werden vom Präsidium bestätigt)<br />
14. Ortswahl des nächsten Kreistages<br />
15. Erledigung von Anträgen<br />
16. Verschiedenes<br />
17. Schlusswort<br />
Anträge bis 05.04.2012 schriftlich mit Begründung an den Kreisvorsitzenden.<br />
Alle Vereine sind zu diesem Kreistag herzlich eingeladen.<br />
Es wird erwartet, dass alle Vereine durch ein Vorstandsmitglied vertreten<br />
sind.<br />
Mit sportlichen Grüßen<br />
Karl-Heinz Scherer (Kreisvorsitzender)<br />
Nordic-Walking Grundkurs für Anfänger<br />
Der SV Hinzweiler und die SpVgg Hermannsberg bieten in Kooperation<br />
mit dem Bildungswerk Sport auch in diesem Jahr wieder einen Nordic-<br />
Walking Grundkurs an. Der Trendsport, der 1997 erstmals in Finnland<br />
vorgestellt wurde, erfreut sich immer noch großer Beliebtheit. Das (richtige!)<br />
Gehen mit den Stöcken ist ein optimales Training für den gesamten<br />
Körper und somit sowohl für den gesundheits- als auch für den leistungsorientierten<br />
Sportler geradezu ideal. Ziele sind eine Ganzkörperkräftigung<br />
sowie die Verbesserung der Herzleistungsfähigkeit und der<br />
Koordination.<br />
Der Kurs beginnt am Mittwoch, den 25.04.2012.<br />
Treffpunkt ist jeweils mittwochs, um 18:30 Uhr der Sportplatz in Hinzweiler.<br />
Der Kurs umfasst 7 <strong>Ein</strong>heiten zu je 1,5 Stunden und kostet für<br />
Vereinsmitglieder 16 EUR, für Nichtmitglieder 32 EUR.<br />
Anmeldungen sind beim Kursleiter Otto Göttel möglich: Tel.06304-260<br />
oder otto.goettel@web.de.<br />
Der Kurs wird in der Regel von der Krankenkasse bezuschusst, da Verein<br />
und Übungsleiter über das entsprechende Qualitätssiegel verfügen.<br />
Voranzeige:<br />
Samstag, den 19. Mai 2012 - Königslandhalle Hinzweiler<br />
Boppin`B und Die Büddenbacher<br />
Vorverkauf: kai-uwe.wahl@dvag.de<br />
Macht mit beim DFFA-Wettbewerb!<br />
Warum initiieren wir diesen Wettbewerb?<br />
Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz prämiert in Kooperation mit dem Landesfeuerwehrverband<br />
Rheinland-Pfalz die „Fittesten“ Feuerwehrverbände<br />
in unserem Land. Mit diesem Wettbewerb wollen wir möglichst<br />
viele aktive Feuerwehrangehörige motivieren, das Deutsche-Feuerwehr-<br />
Fitnessabzeichen (DFFA) abzulegen.<br />
Sind Sie fit für den <strong>Ein</strong>satz?<br />
Das Deutsche-Feuerwehr-Fitnessabzeichen ist das „Sportabzeichen“<br />
der Feuerwehren. Es bietet jedem Feuerwehrangehörigen die Möglichkeit,<br />
die eigene körperliche Fitness in Bezug auf den Feuerwehreinsatzdienst<br />
zu überprüfen. <strong>Ein</strong>e genaue Beschreibung des DFFA finden Sie<br />
unter www.dfs-ev.de.<br />
Wie wird bewertet?<br />
Die Kreis-/Stadtfeuerwehrverbände sowie der Regional-Feuerwehrverband<br />
Vorderpfalz treten im Wettbewerb gegeneinander an. Wir suchen<br />
den Verband, der prozentual gemessen an seiner aktiven Mitgliederzahl<br />
die meisten Fitnessabzeichen einreicht.<br />
Dabei ist nicht die Leistungsstufe der Abzeichen (Gold, Silber, Bronze)<br />
entscheidend, sondern deren Anzah!<br />
Bitte beachten Sie:<br />
In die Auswertung fallen die abgelegten DFFA aus dem Zeitraum vom 1.<br />
Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012.<br />
Welche Prämien gibt es?<br />
1. Preis 1.000 Euro<br />
2. Preis 750 Euro<br />
3. Preis 500 Euro<br />
4. bis 10. Preis je 300 Euro<br />
Die Preisgelder werden von den prämierten Feuerwehrverbänden anteilmäßig<br />
an die Feuerwehren vergeben, die sich am Wettbewerb beteiligt<br />
haben. Weitere Informationen zum Wettbewerbsablauf und Anregungen<br />
finden Sie in unserem beigefügten Flyer oder auf unserer Internetseite<br />
unter www.ukrlp.de.<br />
Auskunft geben gerne: Jördis Gluch, Unfallkasse Rheinland-Pfalz: Tel.<br />
02632 960-261, E-Mail: j.gluch@ukrlp.de<br />
Andreas Burchert, Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz: Tel. 0176<br />
112 63 109, E-Mail: a.burchert@feuerwehr-kaiserslautern.de.
Rundschau - 12 - Ausgabe 14/2012<br />
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An der Heide 10<br />
Tel. 06303 804-0<br />
oder 0800 5888885<br />
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VORVERLEGUNG<br />
des Anzeigenschlusses in der KW 15 wegen<br />
OSTERMONTAG, 09.04.12<br />
Flotter<br />
Fünfer<br />
Über Ostern sogar<br />
vier Tage lang.<br />
Tarif 1/2012<br />
Felsenmeer<br />
Keltengarten<br />
Weiße Grube<br />
Barfußpfad<br />
Exotenwald<br />
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Schon ab 9,60 Euro durchs VRN-Gebiet.<br />
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Wolfsschlucht<br />
Tropfsteinhöhle<br />
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Hochseilgarten<br />
Der Anzeigenschluss für<br />
diese Wochenzeitung wird<br />
vorverlegt von Freitag, dem<br />
06.04. auf<br />
Mittwoch,<br />
den 04.04.2012<br />
9.00 Uhr im Verlag.<br />
Wir bitten um Beachtung!<br />
Verlag + Druck<br />
LINUS WITTICH KG<br />
Anzeigenabteilung
Rundschau - 14 - Ausgabe 14/2012<br />
Regional und verführerisch:<br />
Bauernmärkte in der Pfalz<br />
Pünktlich zum Start in die Freiluft-Saison ist jetzt die neue Broschüre<br />
„Die Pfalz. Bauernmärkte 2012“ erschienen. Die 8-seitige Lang-DIN-<br />
Broschüre des Pfalz.Touristik e.V. enthält Informationen zu insgesamt<br />
33 Bauernmärkten in allen Pfälzer Regionen. Nur wenige Landstriche in<br />
Deutschland sind so vom Klima begünstigt wie die Pfalz. Hier reifen Feigen,<br />
Kiwis, Mandeln und Maronen und natürlich feinste Weine. Außerdem<br />
wird die Pfälzer Rheinebene nicht ohne Grund der „Gemüsegarten<br />
Deutschlands“ genannt. Kein Wunder also, dass sich in der Pfalz eine<br />
Vielzahl an Bauernmärkten findet, wo <strong>Ein</strong>heimische und Gäste die Fülle<br />
der Pfälzer Bodenschätze genießen können.<br />
Los geht es am 22. April mit dem Biosphärenmarkt in Lembach/Elsaß.<br />
Die meisten der Bauernmärkte finden im Frühsommer (Mai / Juni) und im<br />
Herbst (September / Oktober) statt. Den Schlusspunkt der Marktsaison<br />
bildet am 4. November der Bauernmarkt in Neustadt an der Weinstraße.<br />
<strong>Ein</strong>e Besonderheit sind die deutsch-französischen Bauernmärkte, die<br />
sowohl die regionalen Pfälzer Produkte als auch die Spezialitäten der<br />
französischen Nachbarn vermarktet werden. <strong>Ein</strong> besonders international<br />
geprägter Markt ist der „Europäische Bauernmarkt“ im Landkreis Kusel<br />
am 15. und 16. September, auf dem Spezialitäten der europäischen<br />
Partner aus Ungarn, Finnland, Polen und Frankreich angeboten werden.<br />
Besonders umweltschonend produzierte Waren gibt es auf den Biosphären-Bauernmärkten,<br />
auf denen Produkte aus den beiden Naturparken<br />
Pfälzerwald und Nordvogesen präsentiert werden. Hier gibt es Waren<br />
wie Wolle, Schinken, Wurst, Ziegenkäse, Saft, Biowein, Marmelade und<br />
Honig ausschließlich aus heimischem und ökologischem Anbau.<br />
Wer Kräuter liebt, ist in Wachenheim beim „Kräutermarkt“ am 6. Mai<br />
genau richtig, denn hier gibt es Kräuter, Gewürze, Kräutertees, Kräuterpflanzen<br />
und vieles mehr.<br />
In vielen Orten wird der Bauernmarkt mit einem Dorffest oder einer<br />
anderen Veranstaltung kombiniert, so zum Beispiel in Zeiskam mit dem<br />
„Zwewwelfeschd“, in Klingenmünster mit dem Weinfest oder in Neustadt<br />
und Weilerbach mit einem verkaufsoffenen Sonntag. Weiterführende<br />
Informationen: Pfalz.Touristik e.V., Martin-Luther-Str. 69, 67433<br />
Neustadt, Tel: 06321-39160, info@pfalz-touristik.de. Den Bauernmarkt-<br />
Flyer gibt es auch zum kostenlosen download unter www.pfalz.de.<br />
Die Hasen sind los auf dem Dorfplatz in<br />
Katzweiler<br />
Am Sonntag, den 1. April 2012, und das ist ausnahmsweise kein Aprilscherz,<br />
ist großes Ostertreiben auf dem Dorfplatz in Katzweiler. Der<br />
Sonntag beginnt mit einer Frühwanderung mit Besuch des „Sinnenpark<br />
Ostergarten - Die beste Botschaft der Welt mit allen Sinnen erleben!“ auf<br />
dem Kühbörncheshof. Jeder kann sich an der Wanderung, die um 6:00<br />
Uhr am Dorfplatz beginnt und später dort auch endet beteiligen. Um<br />
10:30 Uhr findet in der Remise ein Gottesdienst statt.<br />
Für die Bewirtung der Gäste sorgen die örtlichen Vereine, die Wanderabteilung<br />
des SVK, der VDK sowie die Landfrauen. Außerdem beteiligen<br />
sich die Rentnerband, der Förderverein der Grundschule, der Kindergarten<br />
Regenbogen sowie die Freilichtbühne an dem bunten Nachmittagsprogramm.<br />
Vom Theater, über Basteln bis hin zur Osterhasensuche ist<br />
alles dabei, was das Kinderherz höher schlagen lässt. Acht Osterhasen<br />
bringen kleine Geschenke für die Kinder. Und alle sind herzlich eingeladen.<br />
VRN Ticket 24 und Ticket 24 Plus<br />
OsterSpezial - 1 mal zahlen und 4 Tage fahren<br />
Wer an Ostern einen Ausflug im Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein-<br />
Neckar (VRN) unternehmen möchte, der hat mit dem Ticket 24 für <strong>Ein</strong>zelreisende<br />
oder mit dem Ticket 24 PLUS für Gruppen bis 5 Personen<br />
genau die richtige Fahrkarte. Damit können von Karfreitag am 6. April<br />
bis einschließlich Ostermontag am 9. April preisgünstig die Busse und<br />
Bahnen im VRN genutzt werden.<br />
Bei Entwertung am Freitag ist das Ticket 24 und Ticket 24 Plus 4 Tage<br />
lang gültig. Je nach Preisstufe kostet das Ticket 24 zwischen 5,50 Euro<br />
und 14,70 Euro (Verbundnetz). Das Ticket 24 PLUS für bis zu 5 Personen<br />
kostet zwischen 9,60 Euro und 20,50 Euro (Verbundnetz) und ist<br />
somit das ideale Familien- bzw. Gruppen-Freizeit-Ticket. Am besten<br />
entscheidet man sich für eine verbundweit gültige Variante, womit man<br />
von Würzburg (Hbf) bis Zweibrücken und von Alsenz bis Wissembourg<br />
(Frankreich) viele attraktive Ausflugsziele ansteuern kann.<br />
Darüber hinaus gibt es mit dem Ticket 24 Plus Vergünstigungen bei<br />
vielen <strong>Ein</strong>richtungen und Veranstaltungen im Verbundgebiet wie z.B. im<br />
FunForest Abenteuer Park in Kandel, in den Reiss-Engelhorn-Museen in<br />
Mannheim, im Heidelberger Zoo, im Eisenbahnmuseum Neustadt/W., im<br />
Schwetzinger Schloss oder dem Dynamikum in Pirmasens.<br />
Weitere Ausflugsziele und Ermäßigungen mit VRN-Tickets enthalten die<br />
VRN-Broschüren „Ausflüge Aktiv“ sowie „Burgen, Museen, Zoos und<br />
vieles mehr“, die man auf der VRN-Homepage unter www.vrn.de findet.<br />
VRN Service:<br />
Tarifauskünfte an Werktagen montags bis freitags, 08.00 bis 17 Uhr,<br />
Fahrplanauskünfte rund um die Uhr telefonisch unter 01805-8764636<br />
(14 Cent/Minute aus dem Festnetz; max. 42 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen).<br />
„Gemeinsam anfassen, Spuren<br />
hinterlassen“: Pfalzklinikum und<br />
LandFrauen beginnen Zusammenarbeit<br />
Auftaktveranstaltung mit Ministerpräsident Kurt Beck am Montag,<br />
16. April 2012, ab 17:30 Uhr, in der Protestantischen Stiftskirchengemeinde<br />
Landau.<br />
Krankenbesuche, praktische Unterstützung im Alltag, Familienpflege<br />
- es gibt viele Möglichkeiten, sich ehrenamtlich für psychisch beeinträchtigte<br />
Menschen zu engagieren. Der LandFrauenverband Pfalz<br />
e.V., insbesondere der Kreisverband Südpfalz, und das Pfalzklinikum<br />
haben eine Kooperation ins Leben gerufen, um ehrenamtliche Bürgerhelferinnen<br />
für solche und andere Tätigkeiten zu gewinnen. Unter dem<br />
Motto „Gemeinsam anfassen, Spuren hinterlassen“ suchen die Partner<br />
engagierte Bürgerhelferinnen, die Zeit mit psychisch erkrankten oder<br />
beeinträchtigten Menschen verbringen und sie im Alltag unterstützen.<br />
Ziel ist, dass Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen als gleichberechtigte<br />
Partner am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können. Die<br />
Schirmherrschaft für die Kooperation hat Ministerpräsident Kurt Beck<br />
übernommen.<br />
Den offiziellen Beginn der Zusammenarbeit feiern das Pfalzklinikum und<br />
die LandFrauen am Montag, 16. April, in der Protestantischen Stiftskirchengemeinde<br />
Landau (Stiftsplatz 7, 76829 Landau).<br />
Die Veranstaltung beginnt um 17:30 Uhr mit einem Sektempfang. Um 18<br />
Uhr begrüßt Moderatorin Brigitte Anderl-Doliwa vom Pfalzklinikum die<br />
Gäste, anschließend sprechen Ministerpräsident und Schirmherr Kurt<br />
Beck und der Bezirkstagsvorsitzende Theo Wieder Grußworte.<br />
Ab 18:30 Uhr stellen Vertreterinnen und Vertreter der LandFrauen und<br />
des Pfalzklinikums das Kooperationsprojekt vor. Den Auftakt machen<br />
die Leiterin der <strong>Ein</strong>richtung „Betreuen - Fördern - Wohnen“ des Pfalzklinikums,<br />
Birgit Fuchs und die Präsidentin des LandFrauen-Verbandes<br />
Pfalz e.V., Ilse Wambsganß. Sie präsentieren die Grundideen der Kooperation<br />
und erläutern das Motto „Gemeinsam anfassen, Spuren hinterlassen“.<br />
Konkrete Beispiele für ehrenamtliche Tätigkeiten im Pfalzklinikum<br />
nennen anschließend der pädagogisch-pflegerische Leiter der Kliniken<br />
für Neurologie und Gerontopsychiatrie, Sven Kaufmann, und Birgitta<br />
Kuntz vom LandFrauen-Kreisverband Südpfalz. Mit dabei ist auch Fritz<br />
Brunck, der bereits als ehrenamtlicher Mitarbeiter im Pfalzklinikum tätig<br />
ist. Er berichtet von seinen Erfahrungen im Alltag. Während der gesamten<br />
Veranstaltung stehen Fritz Brunck und weitere ehrenamtliche Helfer<br />
als Ansprechpartner für Fragen rund um die ehrenamtliche Tätigkeit im<br />
Pfalzklinikum zur Verfügung.<br />
Zum Ausklang der Veranstaltung gibt es ab 19 Uhr als kleine Überraschung<br />
noch Improvisationstheater. Die Veranstaltung endet um 20 Uhr.<br />
Europawoche 2012<br />
Auch im Jahr 2012 findet wieder die Europawoche statt. Vom 2. bis 14.<br />
Mai sollen Informationsveranstaltungen, Konzerte, Aufführungen oder<br />
Exkursionen den Menschen das Thema Europa näher bringen. Die jährliche<br />
Gemeinschaftsaktion der 16 deutschen Länder, der Bundesregierung,<br />
der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments<br />
dient der Förderung des europäischen Gedankens in den Ländern.<br />
Unter dem Motto „Europa entdecken. Rheinland-Pfalz macht mit“ sind<br />
alle <strong>Ein</strong>richtungen des öffentlichen Lebens wie Schulen, Vereine, Verbände<br />
sowie Landkreise, Städte und Gemeinden aufgerufen, sich mit<br />
Veranstaltungen zu beteiligen. Im Rahmen der Europawoche wird auch<br />
der Europapreis vergeben, um ehrenamtliche Initiativen in Rheinland-<br />
Pfalz auszuzeichnen, die sich für die europäische <strong>Ein</strong>igung engagieren.<br />
Weitere Informationen können unter www.europa-entdecken.rlp.de<br />
abgerufen werden.<br />
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Rundschau - 15 - Ausgabe 14/2012
Rundschau - 16 - Ausgabe 14/2012<br />
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