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Ein frohes Osterf - Verbandsgemeinde Lauterecken

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27. Jahrgang (137) Mittwoch, den 4. April 2012 Ausgabe 14/2012<br />

<strong>Ein</strong> <strong>frohes</strong> <strong>Osterf</strong>est<br />

wünscht Ihnen auch im Namen<br />

der Ortsbürgermeisterinnen, der Ortsbürgermeister<br />

und des Stadtbürgermeisters<br />

Ihr<br />

Egbert Jung,<br />

Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong>


Rundschau - 2 - Ausgabe 14/2012<br />

Öffnungszeiten<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

Tel. 06382/791-0; Fax: 06382/791-49<br />

Internet: www.vg-lauterecken.de, E-Mail: info@vg-<strong>Lauterecken</strong>.de<br />

Derzeit ist die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong> nicht in der Lage,<br />

verschlüsselte bzw. mit elektronischer Signatur versehene Dokumente<br />

entgegenzunehmen. Hierzu ist ausschließlich der Postweg zu<br />

verwenden.<br />

Montag - Freitag .............................................. 08.30 - 12.00 Uhr<br />

Montag - Mittwoch .......................................... 14.00 - 16.00 Uhr<br />

Donnerstag ...................................................... 14.00 - 18.00 Uhr<br />

im Bereich des Bürgerbüros<br />

einschl. Beantragung und Verlängerung von Fischereischeinen,<br />

Gewerbean-, -um- und -abmeldungen.<br />

Montag - Freitag............................................... 07.15 - 12.30 Uhr<br />

Montag - Mittwoch .......................................... 13.30 - 16.00 Uhr<br />

Donnerstag ......................................................... 13.30 - 18.00 Uhr<br />

Erreichbarkeit der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>werke<br />

Während der üblichen Dienstzeiten sind die Mitarbeiter der <strong>Verbandsgemeinde</strong>werke<br />

wie folgt telefonisch erreichbar:<br />

Verwaltung.................................... Gerhard Grub (techn. Bereich)<br />

............................................. Tel. 06382/791-71, 0151/14388 284<br />

...................................................... Hans L. Altes (kaufm. Bereich)<br />

............................................... Tel. 06382/791-74, 0171/1657 533<br />

................................................................ Techniker Patrick Bauer<br />

............................................... Tel. 06382/791-72, 0160/3667 135<br />

Kläranlage <strong>Lauterecken</strong>.......................................Tel. 06382/8071<br />

Schwimmbad Rüllberg ........................................Tel. 06788/1260<br />

Bereitschaftsdienst<br />

Bei Störungen ist der Bereitschaftsdienst unter folgenden Rufnummern<br />

zu erreichen:<br />

Bereich Wasserversorgung: ................................. 0175/722 9689<br />

Bereich Abwasserbeseitigung:............................. 0175/722 9695<br />

Rufbereitschaft<br />

Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft<br />

Tel. 01802/112244 (gebührenpflichtig) für nachstehende Ortsgemeinden<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong>: Buborn, Deimberg,<br />

Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg,<br />

Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler,<br />

Nerzweiler, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler<br />

Stromversorgung Pfalzwerke AG<br />

Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, 67731 Otterbach, Tel.<br />

06301-705-211 - Fax: 06301-705-252 für nachstehende Ortsgemeinden<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong>, Adenbach, Cronenberg,<br />

Ginsweiler, Heinzenhausen, Hohenöllen, Lohnweiler,<br />

Odenbach, Stadt <strong>Lauterecken</strong> Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr.<br />

46, 66851 Hauptstuhl, Tel. 06372-91160 - Fax. 06372-911620 für<br />

Ortsgemeinde St. Julian . Bei Störungen im Stromnetz Tel. 0800-<br />

797 77 77 (gebührenpflichtig)<br />

Gasversorgung Pfalzgas GmbH<br />

für die Ortsgemeinde Hohenöllen und die Stadt <strong>Lauterecken</strong>.<br />

Bei Störungen in der Gasversorgung Tel. 0800/1003 448.<br />

Dienst des Bezirksbeamten der Polizei<br />

für den Bereich der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong><br />

Herr Dieter Drumm, Bezirksdienstbeamter, ist als Ansprechpartner<br />

für die Bevölkerung der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong> montags<br />

- freitags zwischen 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung<br />

bei der Polizeiinspektion <strong>Lauterecken</strong>, Tel.-Nr. 06382/911-<br />

230, zu erreichen. Nehmen Sie das Angebot wahr und wenden Sie<br />

sich vertrauensvoll an den Kontaktbereichsbeamten.<br />

Finanzamt Kusel-Landstuhl<br />

Telefon 06381/9967-0 (Fax: 06381/9967-21060)<br />

Öffnungszeiten des Service-Centers:<br />

Montag - Mittwoch .......................................... 08.00 - 17.00 Uhr<br />

Donnerstag ...................................................... 08.00 - 18.00 Uhr<br />

Freitag ............................................................. 08.00 - 13.00 Uhr<br />

Internet: ................................. www.finanzamt-kusel-landstuhl.de<br />

E-Mail: ............................................... Poststelle@fa-ku.fin-rlp.de<br />

Info-Hotline der Finanzämter: 0180/3757400*<br />

Montag - Freitag, 08.00 -18.00 Uhr, *9 Cent/Minute via dtms<br />

Der „Jugendtreff“ in <strong>Lauterecken</strong><br />

Offen ist immer: Dienstag - Donnerstag......15.00 bis 21.00 Uhr<br />

Freitag ...........................................................17.00 bis 22.00 Uhr<br />

Zur Unterstützung bei Bewerbungen:<br />

Montag ..........................................................15.00 bis 17.00 Uhr<br />

Bei uns könnt ihr im Internet surfen, Air-Hockey, Tischfußball oder Billard<br />

spielen, aber auch an der Play-Station zocken. Seid ihr schlecht<br />

drauf, könnt ihr im Anti-Aggressions-Raum euren Frust loswerden.<br />

Wer´s lieber ruhiger mag, kann in den Chill-Out-Raum gehen. Aber<br />

auch gute Musik, viele nette Menschen und gute Gespräche warten<br />

auf dich!<br />

Lauterecker Tafel e.V.<br />

Saarbrücker Str. 61, 67742 <strong>Lauterecken</strong><br />

Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln<br />

dienstags .................................................. von 10.00 - 11.00 Uhr<br />

donnerstags .............................................. von 16.00 - 17.00 Uhr<br />

Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise<br />

jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich.<br />

Pflege Stützpunkt Wolfstein/<strong>Lauterecken</strong><br />

Hauptstraße 2 (Historisches Rathaus) 67752 Wolfstein,<br />

E-Mail: wolfstein@psp-kusel.de, Telefax: 06304/4168132,<br />

Tel.: 06304 / 4 16 81 30 oder 06304 / 4 16 81 31<br />

Krankenpflegeverein <strong>Lauterecken</strong> e.V.<br />

Ansprechpartner: Herr Peter Kunert, Wälderbusch 4, 67742 <strong>Lauterecken</strong>,<br />

Tel.: 06382/8460<br />

Herr Hans-Joachim Weinert, Am Horzberg 2 a, 67742 Heinzenhausen,<br />

Tel.: 06382/8625. Beratung nach Absprache.<br />

DRK Kreisverband Kusel e.V.<br />

Schuldner- und Insolvenzberatung<br />

Trierer Str. 72. 66869 Kusel, Tel. 06381/4250361<br />

Ärztlicher Notfalldienst im Bereich<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong><br />

an Wochenenden und Feiertagen<br />

Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112<br />

Bereitschaftsdienstzentrale Glan, in der Glantal-Klinik<br />

55590 Meisenheim, Hinter der Hofstadt 8, im 1. Stock des Krankenhauses,<br />

Tel.-Nr. 01805 - 112080 oder 06753 - 964552, bzw.<br />

www.bereitschaftsdienstzentrale-Glan.de.<br />

Dienstzeiten: Freitags ab 18.00 Uhr bis montags 07.00 Uhr, mittwochs<br />

von 14.00 Uhr bis donnerstags um 07.00 Uhr, sowie an<br />

Feiertagen vom Vorabend des Feiertages 20.00 Uhr bis zum Folgewerktag<br />

07.00 Uhr. Die Bereitschaftsdienstzentrale Glan versorgt<br />

die Bereiche der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n Wolfstein, Meisenheim und<br />

folgende Ortsgemeinden der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong>:<br />

Adenbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Glanbrücken, Ginsweiler,<br />

Grumbach, Hausweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach,<br />

Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler,<br />

<strong>Lauterecken</strong>, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Odenbach,<br />

Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach, Wiesweiler.<br />

Neu, bitte beachten:<br />

Änderung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes des Notdienstbereiches<br />

der Ärzte von Altenglan - Rammelsbach - Theisbergstegen<br />

- St. Julian ab 01.04.2012: Ab diesem Zeitpunkt wird der<br />

Notfalldienst über die Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum<br />

Kusel, Flurstraße 1, Telefon-Nr. 06381 - 935935,<br />

vorgenommen. Dienstzeiten: Freitags ab 18.00 Uhr bis montags<br />

07.00 Uhr, mittwochs von 14.00 Uhr bis donnerstags um 07.00 Uhr,<br />

sowie an Feiertagen vom Vorabend des Feiertages 20.00 Uhr bis<br />

zum Folgewerktag 07.00 Uhr. Der Notdienst umfasst die Orte, die<br />

zu den <strong>Verbandsgemeinde</strong>n Altenglan, Kusel, Glan-Münchweiler,<br />

Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr gehören, sowie die Ortsgemeinden<br />

Reichenbach-Steegen und St. Julian mit allen Ortsteilen.<br />

Apotheken - Notdienst<br />

Der Ansagedienst, sowohl aus dem Festnetz als auch aus dem<br />

Mobilfunknetz, ist über die landesweit gültige Rufnummer Deutsches<br />

Festnetz: 0180-5-258825 plus Postleitzahl des Standortes<br />

(0,14 EUR/Min.) Mobilfunknetz: 0180-5-258825 plus Postleitzahl<br />

(max. 0,42EUR/Min.) zu erreichen. Der Notdienstplan kann auch<br />

auf der Internetseite der Landesapothekenkammer Rheinland-<br />

Pfalz unter www.lak-rlp.de abgerufen werden. Zu beachten ist,<br />

dass der Notdienst immer um 08.30 Uhr beginnt und am folgenden<br />

Tag um 08.30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen.<br />

Impressum<br />

Wochenzeitung für den Bereich der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong> mit dem Amtsblatt der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong><br />

Erscheint in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf<br />

Herausgeber - Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240<br />

Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages, Tel. 06502/9147-213, Fax: 06502/7240<br />

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren<br />

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste.<br />

Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.


Rundschau - 3 - Ausgabe 14/2012<br />

Amtsblatt<br />

der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong><br />

mit den Ortsgemeinden Adenbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Ginsweiler, Glanbrücken,<br />

Grumbach, Hausweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hohenöllen, Homberg,<br />

Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Lohnweiler, Medard, Merzweiler,<br />

Nerzweiler, Odenbach, Offenbach-Hundheim, St. Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler<br />

und der Stadt <strong>Lauterecken</strong>.<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Mittwoch, 4. April 2012 Ausgabe 14/2012<br />

Satzung der Ortsgemeinde Glanbrücken<br />

über die Erhebung von Hundesteuer vom<br />

25.03.2012<br />

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung<br />

(GemO) und der §§ 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes<br />

(KAG) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht<br />

wird:<br />

§ 1<br />

Steuergegenstand, Entstehung der Steuer<br />

(1) Steuergegenstand ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet.<br />

(2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für das die Steuer festzusetzen<br />

ist.<br />

§ 2<br />

Steuerschuldner, Haftung<br />

(1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen<br />

Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat.<br />

(2) Als Halter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen<br />

hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht<br />

nachweisen kann, dass der Hund in einer Gemeinde der Bundesrepublik<br />

bereits steuerlich erfasst ist. Die Steuerpflicht tritt in jedem<br />

Fall ein, sobald die Pflege, Verwahrung oder Haltung auf Probe oder<br />

zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.<br />

(3) Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als gemeinsam<br />

gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen Hund<br />

oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.<br />

§ 3<br />

Anzeigepflicht<br />

(1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung<br />

bei der Gemeinde anzumelden.<br />

Bei der Anmeldung sind<br />

1. Rasse<br />

2. Geburtsdatum<br />

3. Herkunft und Anschaffungstag<br />

glaubhaft nachzuweisen.<br />

(2) Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, der abgeschafft<br />

wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist oder mit dem er<br />

wegzieht, innerhalb von 14 Tagen abzumelden. Im Falle der Abgabe<br />

des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Anschrift des Erwerbers<br />

anzugeben. Falls der Erwerber in einer anderen Gemeinde<br />

wohnt oder der Halter in eine andere Gemeinde umzieht, wird diese<br />

unterrichtet.<br />

(3) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung<br />

fort oder ergeben sich sonstige Änderungen in der Hundehaltung,<br />

so hat der Hundehalter dies binnen 14 Tagen anzuzeigen.<br />

§ 4<br />

Beginn und Ende der Steuerpflicht<br />

(1) Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme eines<br />

Hundes in einen Haushalt folgenden Monats, frühestens mit dem<br />

Monat, in dem er drei Monate alt wird.<br />

(2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der<br />

Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt. Kann der genaue<br />

Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht<br />

mit Ablauf des Monats der Abmeldung.<br />

(3) Bei Wohnortwechsel eines Hundehalters beginnt die Steuerpflicht<br />

entsprechend Absatz 1 und endet entsprechend Absatz 2 Satz 1.<br />

§ 5<br />

Steuersatz<br />

(1) Die Steuer beträgt jährlich:<br />

a) Für den 1. Hund 30,00 EUR<br />

b) Für den 2. Hund 40,00 EUR<br />

c) Für jeden weiteren Hund 50,00 EUR<br />

(2) Das Halten von gefährlichen Hunden wird gesondert besteuert.<br />

Die Steuer beträgt jährlich:<br />

a) Für den 1. gefährlichen Hund 500,00 EUR<br />

b) Für den 2. gefährlichen Hund 1.000,00 EUR<br />

c) Für jeden weiteren gefährlichen Hund<br />

(3) Gefährliche Hunde sind<br />

1.500,00 EUR<br />

1. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,<br />

2. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder<br />

Vieh hetzen oder reißen,<br />

3. Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen<br />

angesprungen haben und<br />

4. Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft,<br />

Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare<br />

Eigenschaft, entwickelt haben.<br />

(4) Bei Hunden der Rassen<br />

- Pit Bull Terrier<br />

- American Staffordshire Terrier und<br />

- Staffordshire Bullterrier<br />

sowie Hunden, die von einer dieser Rassen abstammen, wird die<br />

Eigenschaft als gefährlicher Hund unwiderlegbar vermutet.<br />

(5) Bei den folgenden Hunderassen wird die Gefährlichkeit vermutet,<br />

solange nicht der zuständigen Behörde für den einzelnen Hund<br />

durch geeignete Unterlagen (z. B. tierärztliches Gutachten) nachgewiesen<br />

wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit<br />

aufgezeigt hat:<br />

- Bullmastiff<br />

- Bullterrier<br />

- Dogo Argentino<br />

- Dogue de Bordeaux<br />

- Fila Brasileiro<br />

- Mastiff<br />

- Mastino Napoletano<br />

- Tosa Inu<br />

Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit<br />

anderen als den von Absatz 4 erfassten Hunden.<br />

(6) Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe eines Jahres, so ist die<br />

Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag<br />

festzusetzen.


Rundschau - 4 - Ausgabe 14/2012<br />

§ 6<br />

Festsetzung und Fälligkeit<br />

(1) Die Steuerschuld wird durch Abgabenbescheid als Jahressteuer<br />

festgesetzt.<br />

(2) Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach dem Zugehen des Abgabenbescheides<br />

für die zurückliegende Zeit und dann vierteljährlich<br />

am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11., mit jeweils einem Viertel<br />

des Jahresbetrages fällig.<br />

(3) Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Hundesteuer abweichend<br />

von Absatz 2 am 01.07. in einem Jahresbetrag entrichtet werden.<br />

Der Antrag soll spätestens bis zum 30.09. des vorangehenden<br />

Kalenderjahres gestellt werden.<br />

(4) Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche<br />

Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann die Hundesteuer<br />

durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für<br />

die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung<br />

die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem<br />

Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.<br />

§ 7<br />

Steuerbefreiung<br />

(1) Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von<br />

1. Hunden, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst<br />

hilfloser, Personen unentbehrlich sind. Sonst hilflose Personen sind<br />

solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den<br />

Merkmalen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“, besitzen,<br />

2. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen<br />

oder ähnlichen <strong>Ein</strong>richtungen untergebracht sind.<br />

(2) Hunde, für die nach Absatz 1 Steuerbefreiung gewährt wird, sind<br />

bei der Bemessung der Steuer für zu versteuernde Hunde nicht in<br />

Ansatz zu bringen.<br />

(3) In den Fällen des Absatz 1 Nummer 1 wird Steuerbefreiung nur für<br />

einen Hund gewährt.<br />

§ 8<br />

Steuerfreie Hundehaltung<br />

Nicht besteuerbar ist nach Artikel 105 Absatz 2 a Grundgesetz insbesondere<br />

a) die Hundehaltung durch juristische Personen und Personenvereinigungen,<br />

b) die Hundehaltung durch Personen, die gewerbsmäßig mit Hunden<br />

handeln,<br />

c) die Haltung von Diensthunden, deren Unterhalt überwiegend aus<br />

öffentlichen Mitteln bestritten wird,<br />

d) die Haltung von Hunden, die zur Berufsarbeit und <strong>Ein</strong>kommenserzielung<br />

notwendig sind,<br />

e) die Haltung von Hunden, die von wissenschaftlichen <strong>Ein</strong>richtungen<br />

ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden,<br />

f) Sanitäts- oder Rettungshunde, die von anerkannten Sanitäts- oder<br />

Zivilschutzeinrichtungen gehalten oder ihnen uneingeschränkt zur<br />

Verfügung gestellt werden.<br />

§ 9<br />

Steuerermäßigung<br />

(1) Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die Hälfte zu ermäßigen<br />

für das Halten von<br />

1. Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten<br />

bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen, erforderlich<br />

sind, jedoch für höchstens zwei Hunde,<br />

2. Hunden, die an Bord von ins Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen<br />

gehalten werden.<br />

(2) Werden von einem Hundehalter neben Hunden, für welche die Steuer<br />

nach Absatz 1 ermäßigt wird, voll zu versteuernde Hunde gehalten,<br />

so gelten diese für die Bemessung der Steuer als zweite oder<br />

weitere Hunde.<br />

§ 10<br />

Allgemeine Bestimmungen für die Steuerbefreiung<br />

und Steuerermäßigung<br />

(1) Die Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird wirksam mit Beginn<br />

des auf die Antragstellung folgenden Monats.<br />

(2) Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird nur gewährt, wenn<br />

1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignet sind;<br />

dies kann von der Vorlage eines entsprechenden Nachweises abhängig<br />

gemacht werden,<br />

2. der Halter der Hunde in den letzten fünf Jahren nicht wegen eines<br />

Vergehens gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen belangt wurde,<br />

3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechende,<br />

Unterkunftsräume vorhanden sind,<br />

4. in den Fällen des § 7 Absatz 1 Nummer 2 ordnungsgemäß Bücher<br />

über den Bestand, den Erwerb, die Veräußerung und die Abgänge,<br />

der Hunde geführt und auf Verlangen vorgelegt werden.<br />

(3) Entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung,<br />

so ist dies der Gemeinde innerhalb von zwei Wochen schriftlich<br />

anzuzeigen.<br />

§ 11<br />

Überwachung der Anzeigepflicht<br />

(1) Die Gemeinde kann in Abständen von mindestens einem Jahr im<br />

Gemeindegebiet Hundebestandsaufnahmen durchführen.<br />

Dabei können folgende Daten erhoben werden:<br />

1. Name und Anschrift des Hundehalters,<br />

2. Anzahl der gehaltenen Hunde,<br />

3. Herkunft und Anschaffungstag,<br />

4. Geburtsdatum,<br />

5. Rasse.<br />

§ 12<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 16 KAG handelt, wer vorsätzlich<br />

oder leichtfertig<br />

1. als Hundehalter entgegen § 3 Absatz 1 einen Hund nicht oder nicht<br />

rechtzeitig anmeldet,<br />

2. als Hundehalter entgegen § 3 Absatz 2 einen Hund nicht oder nicht<br />

rechtzeitig abmeldet,<br />

3. als Hundehalter entgegen § 3 Absatz 3 den Wegfall der Voraussetzungen<br />

für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung nicht rechtzeitig<br />

anzeigt,<br />

4. die Auskunftspflicht verletzt, die im Zusammenhang mit der Hundebestandsaufnahme<br />

gemäß § 11 Absatz 1 gegeben ist.<br />

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend<br />

Euro geahndet werden.<br />

§ 13<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2012 in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Hundesteuer<br />

vom 29.11.2002 außer Kraft.<br />

66887 Glanbrücken, den 25.03.2012<br />

gez. Jöckel<br />

Ralf Jöckel, Ortsbürgermeister<br />

Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung<br />

von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen<br />

gemäß § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz:<br />

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes<br />

zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung<br />

als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht,<br />

1. bei Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung,<br />

die Genehmigung, die Ausfertigung, die Bekanntmachung der<br />

Satzung oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den<br />

Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens-<br />

oder Formvorschriften gegenüber der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Lauterecken</strong>, Schulstraße 6 a, 67742 <strong>Lauterecken</strong>, unter<br />

Bezeichnung der Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,<br />

schriftlich geltend gemacht hat.<br />

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann<br />

auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung<br />

geltend machen.<br />

Bekanntmachung<br />

Am Donnerstag, den 12. April 2012, 19:00 Uhr, findet im Bürgerhaus<br />

Heinzenhausen, Hauptstraße 18, eine Sitzung des Ortsgemeinderates<br />

Heinzenhausen statt.<br />

Tagesordnung:<br />

I. Öffentlicher Teil<br />

1. <strong>Ein</strong>wohnerfragestunde<br />

2. Freiwillige Fusion der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong> und Wolfstein;<br />

Zustimmung<br />

3. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes<br />

(LEP IV) des Landes Rheinland-Pfalz<br />

4. Verschiedenes<br />

II. Nichtöffentlicher Teil<br />

5. Vertragsangelegenheit;<br />

Abschluss eines Stromlieferungsvertrages für die Straßenbeleuchtung<br />

6. Rechtsangelegenheiten<br />

Wilhelm Kolter, Ortsbürgermeister


Rundschau - 5 - Ausgabe 14/2012<br />

Satzung der Ortsgemeinde Hoppstädten<br />

über die Erhebung von Friedhofsgebühren<br />

vom 21.03.2012<br />

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für<br />

Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes<br />

(KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit<br />

bekanntgemacht wird:<br />

§ 1<br />

Allgemeines<br />

Für die Benutzung der <strong>Ein</strong>richtung des Friedhofswesens und ihrer Anlagen<br />

werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben<br />

sich aus der Anlage zu dieser Satzung.<br />

§ 2<br />

Gebührenschuldner<br />

Gebührenschuldner sind:<br />

1. Bei Erstbestattungen die Personen, die nach § 9 Bestattungsgesetz<br />

verantwortlich sind und der Antragsteller.<br />

2. Bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.<br />

§ 3<br />

Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit<br />

(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen<br />

nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen<br />

mit der Antragstellung.<br />

(2) Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe<br />

des Gebührenbescheides fällig.<br />

§ 4<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die<br />

Erhebung von Friedhofsgebühren vom 01.04.2006 außer Kraft.<br />

67744 Hoppstädten, den 21.03.2012<br />

gez. Denzer<br />

Günter Denzer, Ortsbürgermeister<br />

Anlage zur Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde<br />

Hoppstädten<br />

I. Reihengrabstätten<br />

1. Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2<br />

der Friedhofssatzung für Verstorbene<br />

a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 77,00 EUR<br />

b) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab 128,00 EUR<br />

2. Überlassung einer Urnenreihengrabstätte an Berechtigte nach Nr. 1<br />

102,00 EUR<br />

II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten<br />

1. Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der<br />

Friedhofssatzung für<br />

a) eine Doppelgrabstätte 230,00 EUR<br />

2. Verlängerung des Nutzungsrechts nach Nrn. 1 und 3 bei späteren<br />

Bestattungen je Jahr für<br />

a) eine Doppelgrabstätte 11,00 EUR<br />

3. Verleihung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte für die<br />

Dauer der Nutzungszeit durch Berechtigte nach Nr. 1<br />

a) in Wahlgrabstätten bis zu 4 Aschen, je Asche 92,00 EUR<br />

III. Ausheben und Schließen der Gräber<br />

1. Reihengräber für Verstorbene (§ 13 der Friedhofssatzung)<br />

a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 175,00 EUR<br />

b) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab 260,00 EUR<br />

c) Urnenbeisetzung je Beisetzung 120,00 EUR<br />

2. Wahlgrabstätten (§ 14 der Friedhofssatzung)<br />

a) Doppelgrabstelle für die erste Beisetzung 260,00 EUR<br />

b) für jede weitere Beisetzung 285,00 EUR<br />

c) Urnenbeisetzung je Beisetzung 120,00 EUR<br />

3. Auf dem alten Friedhof sind die Verantwortlichen bzw. Nutzungsberechtigten<br />

für den Grabaushub und Schließung selbst verantwortlich.<br />

IV. Ausgraben und Umbetten von Verstorbenen<br />

1. Für das Ausgraben zum Umbetten von Verstorbenen werden die der<br />

Ortsgemeinde Hoppstädten entstehenden Auslagen mit einem Zuschlag<br />

von 10 v. H. zu den entstandenen Kosten erhoben.<br />

2. Für die Wiederbestattung des Verstorbenen werden Gebühren nach<br />

III. erhoben.<br />

V. Benutzung der Leichenhalle<br />

1. Für die Benutzung der Leichenhalle einschl.<br />

Stromkosten, pro Tag 14,00 EUR<br />

2. Für die Aufbewahrung von Urnen, pro Tag 6,00 EUR<br />

3. Die Reinigung der Leichenhalle ist jeweils durch die Nutzungsberechtigten<br />

vorzunehmen.<br />

4. Sollte eine Reinigung nicht vorgenommen werden, lässt die Ortsgemeinde<br />

auf Kosten der Nutzungsberechtigten reinigen und fordert<br />

eine Gebühr von 75,00 EUR<br />

VI. Plattenbelag<br />

Die Kosten der von der OG Hoppstädten anzulegenden Grabeinfassungen<br />

(Plattenbelag) werden wie folgt festgelegt:<br />

a) <strong>Ein</strong>zelgrab 230,00 EUR<br />

b) Doppelgrab 365,00 EUR<br />

c) Urnengrab 215,00 EUR<br />

VII. Genehmigungsgebühren<br />

Für die Genehmigung zur Errichtung von Grabmälern, Gedenkplatten<br />

und dergleichen 10,00 EUR<br />

Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung<br />

von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen<br />

gemäß § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz:<br />

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes<br />

zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung<br />

als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht,<br />

1. bei Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung,<br />

die Genehmigung, die Ausfertigung, die Bekanntmachung der<br />

Satzung oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den<br />

Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens-<br />

oder Formvorschriften gegenüber der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Lauterecken</strong>, Schulstraße 6 a, 67742 <strong>Lauterecken</strong>, unter<br />

Bezeichnung der Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,<br />

schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach<br />

Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz<br />

1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />

Bekanntmachung<br />

Am Donnerstag, den 05. April 2012, 19:30 Uhr, findet im Stadthaus,<br />

Hauptstraße 49, eine Sitzung des Stadtrates <strong>Lauterecken</strong> statt.<br />

Tagesordnung:<br />

I. Öffentlicher Teil<br />

1. <strong>Ein</strong>wohnerfragestunde<br />

2. Freiwillige Fusion der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong> und Wolfstein;<br />

Zustimmung<br />

3. Neufassung der Stellplatzsatzung der Stadt <strong>Lauterecken</strong><br />

4. Informationen<br />

II. Nichtöffentlicher Teil<br />

5. Vertragsangelegenheit;<br />

Abschluss eines Stromlieferungsvertrages für die Straßenbeleuchtung<br />

6. Informationen<br />

Heinrich Steinhauer, Stadtbürgermeister<br />

Bekanntmachung<br />

Am Mittwoch, den 11. April 2012, 20:00 Uhr, findet im Bürgerhaus<br />

Wiesweiler, Hauptstraße 31, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Wiesweiler<br />

statt.<br />

Tagesordnung:<br />

Öffentlicher Teil<br />

1. <strong>Ein</strong>wohnerfragestunde<br />

2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2012/2013<br />

3. Freiwillige Fusion der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong> und Wolfstein;<br />

Zustimmung<br />

4. Errichtung einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach des Gemeindehauses<br />

in Wiesweiler<br />

5. Verschiedenes<br />

Ingfried Klahr, Ortsbürgermeister


Rundschau - 6 - Ausgabe 14/2012<br />

Nichtraucherschutzgesetz<br />

E-Zigaretten<br />

Nach Ansicht des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und<br />

Demografie (MSAGD) fällt der Konsum einer E-Zigarette unter das<br />

Rauchverbot des Nichtraucherschutzgesetzes Rheinland-Pfalz. Mit<br />

Schreiben vom 13.03.2012 führt das MSAGD hierin aus:<br />

„Auch die Nutzung einer E-Zigarette fällt unter das Nichtraucherschutzgesetz<br />

Rheinland-Pfalz.<br />

Bei der Nutzung der E-Zigarette ist eine Gesundheitsgefährdung gegeben.<br />

Diese Gefährdung erfolgt u.a. durch die Abgabe von gesundheitsgefährdenden<br />

Stoffen an die Umgebungsluft und durch die ausgeatmete<br />

Luft der Nutzerin bzw. des Nutzers der E-Zigaretten.<br />

Das Bundesinstitut für Risikobewertung betont in einer Stellungnahme<br />

vom 5. Januar 2008, dass für die Nutzung der elektronischen Zigaretten<br />

in Innenräumen keine anderen Vorschriften gelten sollten als für herkömmliche<br />

Zigaretten.<br />

Das Ziel des Nichtraucherschutzgesetzes Rheinland-Pfalz ist es, die<br />

Bevölkerung vor unerwünschtem Tabakrauch (Passivrauchbelastung §<br />

1 Abs. 1 NRSG) zu schützen. In Rheinland-Pfalz gelten daher die Regelungen<br />

des Nichtraucherschutzgesetzes auch für E-Zigaretten.“<br />

Günstige Bauplätze in Lohnweiler<br />

Die Ortsgemeinde Lohnweiler bietet zur Zeit vollerschlossene Bauplätze<br />

für je 50,00 € pro qm an. Es werden insgesamt 10 Grundstücke<br />

zwischen 461 qm und 954 qm bereitgestellt. Insofern kann<br />

bereits ab 23.050,00 € ein voll erschlossenes, sehr schön gelegenes<br />

Baugrundstück erworben werden. Diese besonders günstigen<br />

Preise gelten bis einschließlich 31.12.2012. Danach werden 59,00<br />

€ pro qm fällig. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Walter<br />

Scherer, Ortsbürgermeister unter der Telefonnummer: 06382/6684.<br />

Ebenso können Sie sich unter folgenden Links im Internet informieren:<br />

www.vg-lauterecken.de sowie www.leben-im-pfaelzerbergland.de.<br />

Oberfinanzdirektion<br />

Koblenz<br />

Aktionstag der Info-Hotline<br />

der Finanzämter:<br />

Steuerliche Behandlung von Fotovoltaikanlagen in<br />

privaten Haushalten<br />

Wer eine Fotovoltaikanlage in sein privates Wohnhaus einbauen möchte<br />

oder eingebaut hat, kann die Kosten hierfür steuerlich berücksichtigen.<br />

Jedoch entstehen auch steuerliche Pflichten, die beachtet werden müssen.<br />

Welche Steuerformulare abgegeben werden müssen, ab welchen <strong>Ein</strong>künften<br />

aus der Stromerzeugung sogar Gewerbesteuer anfällt und was<br />

eine <strong>Ein</strong>nahmen-Überschuss-Rechnung ist, beantworten fachkundige<br />

Finanzbeamte im Rahmen eines Aktionstags der Info-Hotline der rheinland-pfälzischen<br />

Finanzämter am Donnerstag, 5. April 2012.<br />

In der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr werden unter der Rufnummer 0180 -<br />

3 757 400 (9 Cent pro Minute aus dem Festnetz und maximal 42 Cent<br />

pro Minute mobil) Fragen rund um das Thema Steuern und Fotovoltaikanlagen<br />

beantwortet. Ab 13:00 Uhr steht zudem Steuerberater Knut<br />

Heinz aus Koblenz, Mitglied der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz,<br />

für steuerliche <strong>Ein</strong>zelfälle zur Verfügung.<br />

Aktuelle Themen rund um Steuern und Finanzen werden auch über Twitter<br />

unter „rlpFinanzNews“ veröffentlicht. Die Vordrucke für die Steuererklärung<br />

gibt es in allen Finanzämtern, im Internet unter www.fin-rlp.<br />

de/Vordrucke oder zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärung<br />

unter www.elster.de.<br />

Ende des amtlichen Teils<br />

----------------- Impressum -----------------<br />

Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche<br />

Bekanntmachungen. amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der <strong>Ein</strong>wohner<br />

nach der Gemeindeordnung):<br />

Der Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

67742 <strong>Lauterecken</strong>.<br />

Druck und Verlag: Druck + Verlag LinUs WiTTicH KG,<br />

54343 Föhren, Europaallee (industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240<br />

Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Lauterecken</strong> durch den Verlag. <strong>Ein</strong>zelstücke zu beziehen bei<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Lauterecken</strong> gegen Entgelt.<br />

Erscheinungsweise: in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf<br />

Sprechstunden für gerichtlich<br />

bestellte Betreuer in der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

Der nächste Sprechtag des Betreuungsvereins der Arbeiterwohlfahrt<br />

findet am 12.04.2012 von 10.00 - 12.00 Uhr bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Lauterecken</strong> statt.<br />

Gerichtlich bestellte Betreuer oder Personen, die sich für eine ehrenamtliche<br />

Betreuung interessieren, können ab sofort wieder von einer<br />

besonderen Serviceleistung des Betreuungsvereins der AWO profitieren.<br />

Der hauptamtl. Mitarbeiter, Matthias Becker (Dipl. Sozialarbeiter FH)<br />

bietet nämlich nicht nur Sprechzeiten in der Geschäftsstelle (Triererstr.<br />

60, Kusel), sondern Außensprechstunden in der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Lauterecken</strong> an. Auch können Personen, die Fragen über die<br />

individuelle Ausgestaltung einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht<br />

oder Betreuungsverfügung haben, planmäßig und kostenlos informiert<br />

werden. Konkrete Terminabsprachen unter der Telefon-Nummer<br />

06381 / 99 32 77 - 78<br />

Aus der Ortsgemeinderatssitzung<br />

vom 05.03.2012<br />

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2012/2013<br />

Den Ratsmitgliedern wurde die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan<br />

für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 erläutert. Im Ergebnishaushalt<br />

2012 sind Erträge i.H.v. 129.193 EUR und Aufwendungen i.H.v. 145.759<br />

EUR veranschlagt. Somit ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von -16.566<br />

EUR. Im Finanzhaushalt 2012 sind <strong>Ein</strong>zahlungen i.H.v. 301.100 EUR und<br />

Auszahlungen i.H.v. 316.854 EUR veranschlagt. Im Ergebnishaushalt<br />

2013 sind Erträge i.H.v. 127.590 EUR und Aufwendungen i.H.v. 143.938<br />

EUR veranschlagt. Somit entsteht ein Jahresfehlbetrag von -16.348<br />

EUR. Im Finanzhaushalt 2013 sind <strong>Ein</strong>zahlungen i.H.v. 145.500 EUR<br />

und Auszahlungen i.H.v. 131.281 EUR veranschlagt. Nach eingehender<br />

Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Haushaltssatzung nebst<br />

Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2012 und 2013.<br />

Rechnungslegung und örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr<br />

2008<br />

a) Feststellung des Jahresabschlusses<br />

b) Entlastungserteilung<br />

Der Ortsgemeinderat beschließt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr<br />

2008.<br />

Dem Ortsbürgermeister bzw. dem Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong>,<br />

sowie den Ortsbeigeordneten und den Beigeordneten der <strong>Verbandsgemeinde</strong>,<br />

soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister bzw.<br />

den Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong> vertreten haben, wird gemäß<br />

§ 114 GemO Entlastung für das Haushaltsjahr 2008 erteilt.<br />

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Deimberg<br />

Im Rahmen des vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Deimberg sollen<br />

u.a. die Gemeindegrenzen zwischen den Ortsgemeinden Buborn<br />

und Deimberg zweckmäßig geändert werden. Die Beschlussfassung<br />

folgte im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.


Rundschau - 7 - Ausgabe 14/2012<br />

Aus der Ortsgemeinderatssitzung<br />

vom 27.02.2012<br />

Haushaltssatzung 2012/2013<br />

Den Ratsmitgliedern wurde die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan<br />

für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 erläutert. Im Ergebnishaushalt 2012<br />

sind Erträge i.H.v. 90.464,— EUR und Aufwendungen i.H.v. 111.317,—<br />

EUR veranschlagt. Somit ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von -20.853,—<br />

EUR. Im Finanzhaushalt 2012 sind <strong>Ein</strong>zahlungen i.H.v. 166.717,— EUR<br />

und Auszahlungen i.H.v. 200.086,— EUR veranschlagt. Im Ergebnishaushalt<br />

2013 sind Erträge i.H.v. 89.663,— EUR und Aufwendungen<br />

i.H.v. 109.434,— EUR veranschlagt. Somit entsteht ein Jahresfehlbetrag<br />

von -19.771,— EUR. Im Finanzhaushalt 2013 sind <strong>Ein</strong>zahlungen i.H.v.<br />

76.667,— EUR und Auszahlungen i.H.v. 109.117,— EUR veranschlagt.<br />

Nach eingehender Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Haushaltssatzung<br />

nebst Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2012 und 2013.<br />

Friedhofsangelegenheiten<br />

a) Reparatur der Friedhofsmauer<br />

Die Vorsitzende teilte mit, dass Teile der Friedhofsmauer saniert werden<br />

müssen. <strong>Ein</strong>ige Sandsteine sind lose bzw. müssen ausgetauscht werden.<br />

Stellenweise sind die Sandsteine neu zu verfugen. Insbesondere<br />

das Teilstück entlang der ehemaligen Abfallgrube für Grünschnitt ist<br />

sanierungsbedürftig. Die Arbeiten sollen im Laufe des Jahres in Eigenleistung<br />

ausgeführt werden. Der Ortsgemeinderat stimmte der Maßnahme<br />

zu.<br />

b) Bepflanzung auf dem Friedhof<br />

Von Seiten einiger Gemeinderäte kam der Vorschlag, die Friedhofsmauer<br />

im <strong>Ein</strong>gangsbereich zum Ehrenmal neu zu begrünen. Außerdem<br />

wurde eine Belegung mit Reihengrabstätten in diesem Feld (Ehrenmal)<br />

in Erwägung gezogen. Nach eingehender Beratung kam der Gemeinderat<br />

überein, entlang der gesamten Friedhofsmauer keine Bepflanzung<br />

durchzuführen. Da auf dem Friedhof der Ortsgemeinde genügend Grabstätten<br />

zur Verfügung stehen, soll das Grabfeld am Ehrenmal nicht mit<br />

Reihengrabstätten belegt werden. Ausgenommen das bereits bestehende<br />

Feld für Rasengrabstätten.<br />

Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom<br />

06.03.2012<br />

Neufassung der Hundesteuersatzung<br />

Aufgrund der festgelegten Konsolidierungsmaßnahmen der Ortsgemeinde,<br />

wurde seitens der Verwaltung eine Neufassung der Hundesteuersatzung<br />

vorbereitet. Nach Erläuterungen durch den Vorsitzenden<br />

wurde die Neufassung der Hundesteuersatzung beschlossen.<br />

Widmung eines Teilstückes (Fahrweg) der Kirrweiler Straße als<br />

Gemeindestraße in der Ortsgemeinde Glanbrücken<br />

Das Teilstück (Fahrweg) der „Kirrweiler Straße“ der Gemarkung Niedereisenbach<br />

wird dem öffentlichen Verkehr gewidmet.<br />

Teilnahme am Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“<br />

Der Ortsgemeinderat beschloss, dass die Ortsgemeinde nicht an dem<br />

Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ teilnimmt.<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Annahme oder Vermittlung<br />

von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen<br />

Der Vorsitzende berichtete, dass eine Spende von verschiedenen Werkzeugen<br />

und Maschinen eingegangen ist. Der Ortsgemeinderat stimmte<br />

der Annahme dieser Spende zu.<br />

Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes<br />

(LEP IV) des Landes Rheinland-Pfalz<br />

Das Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) soll nach der Koalitionsvereinbarung<br />

der die Landesregierung tragenden Parteien in mehreren<br />

Punkten teilfortgeschrieben werden. In einem ersten Schritt sollen die<br />

die Nutzung der Erneuerbaren Energien betreffenden Ziele und Grundsätze<br />

des LEP IV überarbeitet und ergänzt werden. Dadurch soll ein<br />

entscheidender Beitrag geleistet werden, um das klima- und energiepolitische<br />

Ziel der Landesregierung zu erreichen. Die erforderlichen<br />

Änderungen sollen durch eine Teilfortschreibung des LEP IV erfolgen.<br />

Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung<br />

(MWKEL) hat das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren für die<br />

Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms eingeleitet. Im<br />

Rahmen dieses Beteiligungs- und Anhörungsverfahrens haben u. a. die<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>n und die Ortsgemeinden Gelegenheit, zu der beabsichtigten<br />

Teilfortschreibung des LEP IV Stellung zu nehmen bzw. Anregungen<br />

und Bedenken zu äußern. Die vorgesehene Teilfortschreibung<br />

des LEP IV für das Land Rheinland-Pfalz wird seitens der Ortsgemeinde<br />

begrüßt. Gegenüber dem MWKEL als oberster Landesplanungsbehörde<br />

wird deshalb im Rahmen des derzeitigen Beteiligungs- und Anhörungsverfahrens<br />

zu der Teilfortschreibung des LEP IV eine positive Stellungnahme<br />

abgegeben. Parallel zu der Abgabe der Stellungnahme an das<br />

MWKEL wird an die Planungsgemeinschaft Westpfalz appelliert, den<br />

Regionalen Raumordnungsplan Westpfalz ebenfall zügig fortzuschreiben<br />

und an die neuen Planungsziele und -grundsätze des LEP anzupassen,<br />

damit die dreijährige Frist möglichst nicht ausgeschöpft wird.<br />

Aus der Ortsgemeinderatssitzung<br />

vom 06.03.2012<br />

Photovoltaikanlage mit Erneuerung der Dacheindeckung Gemeindehaus<br />

Es ist geplant, auf das Dach des Bürgerhauses sowie Feuerwehrgebäude<br />

eine Photovoltaikanlage zu installieren. Dazu ist es erforderlich,<br />

die Asbest-Wellplatten durch Trapezblecheindeckung auszutauschen.<br />

Auf das Dach des Feuerwehrgebäudes kann die Photovoltaikanlage<br />

direkt aufgebaut werden. Nach dem 31. März wird sich die Förderung<br />

vermindern. Die ab 01.04.2012 vorgesehene Förderung ist nach Meinung<br />

der Gemeinderäte unrentabel. Die Installation und die Dachsanierung<br />

sind in so kurzer Zeit nicht zu verrichten. Der Ortsgemeinderat<br />

beschließt das Projekt ruhen zu lassen. Die Förderung und die Preise<br />

sollen weiterhin beobachtet werden, damit bei einer Änderung sofort<br />

gehandelt werden kann.<br />

Straßenbeleuchtung „Im Boden“<br />

Hinsichtlich der Straßenbeleuchtung muss noch geklärt werden, ob in<br />

der Gemeindestraße „Im Boden“ 3 Leuchten (8 m hoch) oder 4 Leuchten<br />

(5 m hoch) errichtet werden. Außerdem ist das Leuchtmittel noch<br />

zu bestimmen. Hier kommen Natriumdampf- oder LED-Leuchtköpfe in<br />

Frage. Der Ortsgemeinderat beschließt, dass die Variante 4 Straßenleuchten<br />

mit LED-Leuchtkopf mit der OIE ausgearbeitet werden soll.<br />

Der Vorsitzende wird ermächtigt, anstehende Verhandlungen mit den<br />

Anliegern eigenständig zu führen und über Angebote eigenständig zu<br />

entscheiden.<br />

Hallo Kids!<br />

Am 10. April ab 14.00 Uhr wollen wir gemeinsam in Wald und Flur den<br />

Müll einsammeln, den unachtsame Mitmenschen hinterlassen haben. Es<br />

würde uns freuen, wenn wir wieder eine solch große Schar wären wie im<br />

vergangenen Jahr.<br />

Für Essen und Trinken ist gesorgt. Bringt bitte Handschuhe mit.<br />

Es grüßt die Gemeindevertretung Homberg.<br />

Vertretung Ortsbürgermeister<br />

Vom 10.04.2012 bis 14.04.2012 übernimmt der 1. Ortsbeigeordnete<br />

Reinhard Wiedemann, Eichersberg 9, Tel. 06387/8469, die Amtsgeschäfte.<br />

Schnelles kabelgebundenes<br />

DSL für Langweiler,<br />

Merzweiler und Unterjeckenbach<br />

Durch den Ausbau der Infrastruktur im Zuge des Projekts „Breitband<br />

im Nordpfälzer Bergland“ können jetzt auch die Bürger der Gemeinden<br />

Langweiler, Merzweiler und Unterjeckenbach von einem schnellen<br />

kabelgebundenen DSL mit Geschwindigkeiten bis zu 25.000 kbit/s<br />

profitieren. Es werden ab sofort in den drei Gemeinden schnelle DSL-<br />

Komplettanschlüsse inkl. Internetflatrate und Telefonflatrate über die<br />

bestehenden Telefonleitungen angeboten. Interessenten können sich<br />

direkt an den Anbieter PFALZconnect GmbH aus Löllbach wenden<br />

(www.pfalzconnect.de oder 06753-1208990).<br />

Ehejubiläum<br />

11.04.2012 Goldene Hochzeit Eheleute Rosa und Heinrich Maino,<br />

Fischgasse 5, 67742 <strong>Lauterecken</strong>


Rundschau - 8 - Ausgabe 14/2012<br />

Schnelles kabelgebundenes DSL<br />

für Langweiler, Merzweiler<br />

und Unterjeckenbach<br />

Durch den Ausbau der Infrastruktur im Zuge des Projekts „Breitband<br />

im Nordpfälzer Bergland“ können jetzt auch die Bürger der Gemeinden<br />

Langweiler, Merzweiler und Unterjeckenbach von einem schnellen<br />

kabelgebundenen DSL mit Geschwindigkeiten bis zu 25.000 kbit/s<br />

profitieren. Es werden ab sofort in den drei Gemeinden schnelle DSL-<br />

Komplettanschlüsse ink. Internetflatrate und Telefonflatrate über die<br />

bestehenden Telefonleitungen angeboten. Interessenten können sich<br />

direkt an den Anbieter PFALZconnect GmbH aus Löllbach wenden<br />

(www.pfalzconnect.de oder 06753-1208990).<br />

Aus der Ortsgemeinderatssitzung<br />

vom 01.03.2012<br />

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2012/2013<br />

Den Ratsmitgliedern wurde die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan<br />

für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 erläutert. Im Ergebnishaushalt<br />

2012 sind Erträge i.H.v. 126.129,— EUR und Aufwendungen<br />

i.H.v. 207.364,— EUR veranschlagt. Somit ergibt sich ein Jahresfehlbetrag<br />

von -45..235,— EUR. Im Finanzhaushalt 2012 sind <strong>Ein</strong>zahlungen<br />

i.H.v. 233.361,— EUR und Auszahlungen i.H.v. 284.092,— EUR<br />

veranschlagt. Im Ergebnishaushalt 2013 sind Erträge i.H.v. 162..109,—<br />

EUR und Aufwendungen i.H.v. 212.591,— EUR veranschlagt. Somit<br />

entsteht ein Jahresfehlbetrag von -50.482,— EUR. Im Finanzhaushalt<br />

2013 sind <strong>Ein</strong>zahlungen i.H.v. 169.361,— EUR und Auszahlungen i.H.v.<br />

199.092,— EUR veranschlagt. Nach eingehender Beratung beschloss<br />

der Ortsgemeinderat die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für die<br />

Haushaltsjahre 2012 und 2013.<br />

Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen K 67/KUS in der Ortsgemeinde<br />

Merzweiler<br />

Der Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern hat bei der Neuvermessung<br />

der OD-Grenzen der K 67/KUS in der Ortsgemeinde Merzweiler festgestellt,<br />

dass sich die Stationsdaten bei unverändertem Standort in der<br />

Örtlichkeit geändert haben. Daher ist eine Neufestsetzung der OD-Grenzen<br />

erforderlich. Der Ortsgemeinderat beschließt, der Neufestsetzung<br />

der Ortsdurchfahrtsgrenzen K 67/KUS des Landesbetriebes Mobilität<br />

Kaiserslautern zuzustimmen.<br />

Teilnahme am Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2012<br />

Im Jahre 2012 wird wegen diverser Baumaßnahmen, insbesondere im<br />

und am Dorfgemeinschaftshaus, eine Teilnahme am Landeswettbewerb<br />

„Unser Dorf hat Zukunft“ für wenig sinnvoll erachtet. Nach Abschluss<br />

der Maßnahmen sollte die Teilnahme in den Folgejahren jeweils nochmals<br />

geprüft werden. Der Ortsgemeinderat beschließt, im Jahre 2012<br />

am Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ nicht teilzunehmen.<br />

Offenbach-Hundheim<br />

Altersjubiläum<br />

09.04.2012 97. Geburtstag Frau Agnes Horbach, Hauptstraße 40,<br />

67749 Offenbach-Hundheim<br />

Schnelles kabelgebundenes DSL<br />

für Langweiler, Merzweiler<br />

und Unterjeckenbach<br />

Durch den Ausbau der Infrastruktur im Zuge des Projekts „Breitband<br />

im Nordpfälzer Bergland“ können jetzt auch die Bürger der Gemeinden<br />

Langweiler, Merzweiler und Unterjeckenbach von einem schnellen<br />

kabelgebundenen DSL mit Geschwindigkeiten bis zu 25.000 kbit/s<br />

profitieren. Es werden ab sofort in den drei Gemeinden schnelle DSL-<br />

Komplettanschlüsse ink. Internetflatrate und Telefonflatrate über die<br />

bestehenden Telefonleitungen angeboten. Interessenten können sich<br />

direkt an den Anbieter PFALZconnect GmbH aus Löllbach wenden<br />

(www.pfalzconnect.de oder 06753-1208990).<br />

Ev. Kirchengemeinde<br />

Grumbach - Herren-Sulzbach<br />

Gründonnerstag, den 05.04.12: 19:30 Uhr Merzweiler, Gottesdienst mit<br />

Abendmahl<br />

Karfreitag, den 06.04.12: 09:30 Uhr Hoppstädten, Gottesdienst mit<br />

Abendmahl, 11 Uhr Herren-Sulzbach, Gottesdienst mit Abendmahl<br />

Ostersonntag, den 08.04.12: 6 Uhr Grumbach, Osternacht<br />

Ostermontag, den 09.04.12: 9:30 Uhr Kappeln, Gottesdienst mit<br />

Abendmahl, 11 Uhr Deimberg, Gottesdienst mit Abendmahl<br />

Kath. Pfarreiengemeinschaft <strong>Lauterecken</strong> -<br />

Reipoltskirchen - Wolfstein<br />

Donnerstag, 05.04. Gründonnerstag: 17.30 Uhr <strong>Lauterecken</strong> feierliches<br />

Abendmahlsamt mit Übertragung des Allerheiligsten und Ölbergstunde,<br />

19.00 Uhr Reipoltskirchen feierliches Abendmahlsamt mit<br />

Übertragung des Allerheiligsten und Ölbergstunde (Anbetung bis 21.00<br />

Uhr, dabei Beichtgelegenheit)<br />

Freitag, 06.04. Karfreitag: 15.00 Uhr Wolfstein Karfreitagsliturgie (Passion,<br />

große Fürbitten, Kreuzverehrung, Kommunionfeier) anschl. Beichtgelegenheit<br />

Sonntag, 08.04.2012 Ostersonntag - Hochfest der Auferstehung des<br />

Herrn -<br />

Sonntäglicher Vorabend: 21.00 Uhr Reipoltskirchen Osternachtsfeier<br />

(Lichtfeier, Wortgottesdienst, Taufwasserweihe, Eucharistiefeier), anschl.<br />

Agape im Schwesternsaal<br />

Sonntag: 09.00 Uhr <strong>Lauterecken</strong> Amt für die Lebenden und Verstorbenen<br />

der Pfarreiengemeinschaft, 10.30 Uhr Kaulbach Amt für die Pfarrgemeinde<br />

Montag, 09.04. Ostermontag: 09.00 Uhr Reipoltskirchen Amt für die<br />

Pfarrgemeinde, 10.30 Uhr Wolfstein Amt für die Lebenden und Verstorbenen<br />

der Pfarreiengemeinschaft, 18.00 Uhr Kaulbach Messfeier in der<br />

außerordentlichen Form<br />

Dienstag, 10.04.: 10.00 Uhr Reipoltskirchen Amt, anschl. Üben der<br />

Kommunionkinder<br />

Mittwoch, 11.04.: 10.00 Uhr Reipoltskirchen Amt, anschl. Üben der<br />

Kommunionkinder<br />

Prot. Kirchengemeinde <strong>Lauterecken</strong><br />

Gründonnerstag, 05.04.2012: 19.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl.<br />

in der Prot. Kirche<br />

Karfreitag, 06.04.2012: 10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in der<br />

Prot. Kirche<br />

Ostersonntag. 08.04.2012: 06.00 Uhr Osternachtgottesdienst mit<br />

anschließendem Frühstück, 09.00 Uhr Gottesdienst in Cronenberg mit<br />

Abendmahl, 10.00 Uhr Gottesdienst in <strong>Lauterecken</strong> mit Abendmahl<br />

Ostermontag, 09.04.2012: 09.00 Uhr Gottesdienst in Heinzenhausen<br />

mit Abendmahl, 10.00 Uhr Gottesdienst in Lohnweiler mit Abendmahl<br />

Öffnungszeiten Pfarramt Mittwoch von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr, Donnerstag<br />

von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

Ev. Kirchengemeinden Offenbach,<br />

Niedereisenbach und Wiesweiler<br />

Freitag, 06.04.2012: Abteikirche Offenbach 10.00 Uhr Karfreitagsgottesdienst<br />

(Abendm.) mit den Konfirmanden und Chor<br />

Sonntag, 08.04.2012: Abteikirche Offenbach 09.00 Uhr Ostergottesdienst,<br />

Wiesweiler 07.00 Uhr Ostergottesdienst auf dem Friedhof<br />

Montag, 09.04.2012: Niedereisenbach 09.30 Uhr Ostergottesdienst<br />

mit dem Gem. Chor, Abteikirche Offenbach 10.30 Uhr Ök. Gottesdienst<br />

mit dem ök. Chor<br />

Kath. Pfarrei St. Peter + Paul<br />

Offenbach-Hundheim<br />

Gottesdienstzeiten<br />

06.04.12: 15.00 Uhr Karfreitagsgottesdienst mit Choralschola<br />

08.04.12: 10.30 Uhr Hochamt mit Ök. Chor<br />

09.04.12: 10.30 Uhr Ök. Gottesdienst in der Abteikirche<br />

Ev. Kirchengemeinde<br />

St. Julian und Gumbsweiler<br />

Karfreitag, 06.04.2012: 10.00 Uhr St. Julian mit Abendmahl<br />

Ostersonntag, 08.04.2012: 6.00 Uhr St. Julian Osternacht mit Abendmahl<br />

und <strong>Osterf</strong>rühstück, 10.00 Uhr Gumbsweiler mit Abendmahl<br />

Ostermontag, 09.04.2012: 10.00 Uhr St. Julian<br />

Christus spricht: Ich war tot und siehe, ich bin lebendig von Ewigkeit zu<br />

Ewigkeit und habe die Schlüssel des Todes und der Hölle<br />

(Offenbarung 1,18)


Rundschau - 9 - Ausgabe 14/2012<br />

3. Grumbacher Treppenlauf<br />

am 27. Mai 2012 (Pfi ngstsonntag)<br />

Werte Sportfreunde,<br />

sicherlich haben viele von Euch schon von dem Grumbacher Treppenlauf gehört, einige vielleicht auch<br />

schon daran teilgenommen.<br />

Dieses besondere Laufereignis fi ndet in diesem Jahr zum dritten Male statt und zwar am Pfi ngstsonntag,<br />

dem 27. Mai 2012. Erstmals wird in diesem Jahr die stärkste Mannschaft besonders belohnt. Vielleicht<br />

ein Anreiz auch aus Eurem Verein eine laufstarke Mannschaft zusammen zu stellen und ins Rennen zu<br />

schicken. Gerne würden wir Eure Mannschaft beim Start am 27. Mai begrüßen.<br />

Als Preis winkt ein Spanferkel und damit wäre dann auch für die nächste Feier das Essen gesichert.<br />

Na, haben wir Euer Interesse geweckt?<br />

Nähere Informationen können der extra eingerichteten Internetseite unter entnommen werden.<br />

Also, die Veranstaltung vormerken und auf keinen Fall entgehen lassen.<br />

Bis dahin.<br />

Geschicklichkeitsfahren<br />

des Kreis Feuerwehrverbandes Kusel am<br />

Sonntag, dem 15.04.2012 in <strong>Lauterecken</strong><br />

Der Kreisfeuerwehrverband des Landkreis Kusel veranstaltet am Sonntag dem<br />

15.04.2012 auf dem SB Parkplatz an der Saarbrücker Straße ihr Feuerwehrgeschicklichkeitsfahren<br />

der Klasse A bis 3,5 t und der Klasse B bis 7,5 t. Bewerber mit gültigem<br />

Führerschein können sich am selbigen Tag bis 08.30 Uhr melden.<br />

Die Abnahme beginnt um 09.00 Uhr.<br />

An der Veranstaltung sind alle Feuerwehrangehörige sowie Gönner und Freunde der<br />

Feuerwehr recht herzlich eingeladen.


Rundschau - 10 - Ausgabe 14/2012<br />

Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler<br />

Mittwoch, 04.04.2012: 09.30 Uhr Gottesdienst zu Ostern im Kindergarten<br />

Hinzweiler, 14.30 Uhr Frauenkreis Aschbach<br />

Gründonnerstag, 05.04.2012: 19.30 Uhr Passionsandacht mit Abendmahl<br />

(Aschbach)<br />

Karfreitag, 06.04.2012:<br />

10.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Hinzweiler<br />

Ostersonntag, 08.04.2012: 06.00 Uhr Osternachtfeier mit Abendmahl<br />

mit anschließendem <strong>Osterf</strong>rühstück<br />

Ostermontag, 09.04.2012: 10.15 Uhr Abendmahlsgottesdienst in<br />

Hundheim<br />

Kath. Kirchengemeinden<br />

St. Antonius von Padua, Meisenheim<br />

und St. Georg, Lauschied<br />

Pfarrbüro in Meisenheim, Klenkertor 7<br />

Öffnungszeiten: Montag, 09.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag, von<br />

10.00 bis 12.00 Uhr, Tel.: 06753/2381, Fax: 06753/124006<br />

Gründonnerstag, 05.04.2012: Meisenheim: 10.00 - 12.00 Uhr. Das<br />

Pfarrbüro ist geöffnet. Bad Sobernheim: 19.30 Uhr Feier vom Letzten<br />

Abendmahl für die Pfarreiengemeinschaft in Bad Sobernheim<br />

Karfreitag, 06.04.2012: Meisenheim: 10.30 Uhr Gottesdienst für Kinder<br />

zum Karfreitag, Lauschied: 15.00 Uhr Feier vom Leiden und Sterben<br />

Christi (Zur Kreuzverehrung bitte eine Blume mitbringen)<br />

Samstag, 07.04.2012: Meisenheim: 21.00 Uhr Feier der Osternacht;<br />

mitgestaltet vom Kirchenchor anschließend Umtrunk im Kapitelsaal<br />

Ostersonntag, 08.04.2012: Lauschied: 10.00 Uhr Festhochamt; mitgestaltet<br />

vom Kirchenchor, Staudernheim: 18.00 Uhr Osterandacht für die<br />

Pfarreiengemeinschaft<br />

Ostermontag, 09.04.2012: Raumbach: 10.30 Uhr Eucharistiefeier<br />

Mittwoch, 11.04.2012: Meisenheim: 10.00 Uhr Eucharistiefeier und<br />

Üben der Kommunionkinder<br />

Donnerstag, 12.04.2012: Meisenheim: 10.00 -12.00 Uhr Das Pfarrbüro<br />

ist geöffnet, Meisenheim: 10.00 Uhr Eucharistiefeier und Üben der<br />

Kommunionkinder<br />

Freitag, 13.04.2012:<br />

Meisenheim: 10.00 Uhr Üben der Kommunionkinder<br />

TV 1860 Grumbach e.V.<br />

Osterrock<br />

an Ostersonntag<br />

im Bürgerhaus Grumbach<br />

08.04.2012 ab 20.00 Uhr<br />

mit „Cane-Street“<br />

und als Vorgruppe „Sound City Exiles“<br />

Happy-Hour<br />

von 21.00 Uhr bis 21.30 Uhr<br />

und<br />

von 00.30 Uhr bis 01.00 Uhr<br />

Landfrauen Ortsverein Kappeln<br />

Mittwoch, 04.04.2012, 19.30 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus Kappeln:<br />

Vortrag zum Thema Schüssler-Salze<br />

Referentin: Mathilde Labontè<br />

ASV Langweiler/Merzweiler<br />

Termine<br />

2. Mannschaft: Samstag, 7.4.2012, 14:00 Uhr in Langweiler<br />

ASV 2 - SG Idarwald 2<br />

1. Mannschaft: Samstag, 7.4.2012, 16:00 Uhr in Langweiler<br />

ASV - SG Idarwald<br />

D-Junioren: Donnerstag, 12.4.2012, 18:00 Uhr in Bedesbach<br />

JSG Mittleres Glantal - JSG<br />

Sportverein „Veldenz“ <strong>Lauterecken</strong> 1913 e.V.<br />

Am Freitag den 13.04.2012 um 20:00 Uhr findet im Sportheim <strong>Lauterecken</strong><br />

unsere diesjährige Mitgliederversammlung statt.<br />

An alle Mitglieder geht hierzu herzliche <strong>Ein</strong>ladung.<br />

Tagesordnung:<br />

1: Jahresberichte<br />

2: Entlastung der Kassenwartin<br />

3: Sonstiges<br />

Wünsche und Anträge bitte bis 08.04.2012 beim 1. Vorstand Andreas<br />

Jung schriftlich einreichen oder per Mail an A.Jung-Bau@t-online.de<br />

Sportkegelclub <strong>Lauterecken</strong> 1978 e.V.<br />

<strong>Ein</strong>ladung<br />

zur ordentlichen Mitgliederversammlung am Freitag, 13. April 2012,<br />

20.00 Uhr, Hotel Pfälzer Hof <strong>Lauterecken</strong><br />

Tagesordnung :<br />

1. Begrüßung u. Ehrungen<br />

2. Bericht des 1. Vorsitzenden<br />

3. Bericht Sportwart<br />

4. Kassenbericht<br />

5. Bericht der Kassenprüfer<br />

6. Aussprache zu den Berichten<br />

7. Entlastung der Vorstandschaft<br />

8. Beitragsfestlegung<br />

9. Wünsche u. Anträge<br />

10. Verschiedenes<br />

Wünsche u. Anträge sind bis spätestens 5.4.2012 schriftlich beim 1. Vorsitzenden<br />

einzureichen.<br />

Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.<br />

gez. Peter Jakob, 1. Vorsitzender<br />

Schafkopfturnier<br />

Gründonnerstag, 5. April 2012,<br />

um 20.00 Uhr<br />

im Sängerheim Lohnweiler<br />

1. Preis: 75,— Euro und weitere Geld- und Sachpreise.<br />

Startgebühr: 5,— Euro.<br />

Für Speisen und Getränke ist bestens gesorgt.<br />

Es lädt ein: Freizeit- und<br />

Kulturverein Lohnweiler e.V.


Rundschau - 11 - Ausgabe 14/2012<br />

Musikverein Odenbach<br />

unterstützt Nachwuchsförderung<br />

Nachwuchsarbeit wird bei jedem Verein groß geschrieben, so auch beim<br />

Musikverein Odenbach. Der Musikverein bietet einen kostenlosen Kurs<br />

an, in dem die Voraussetzungen eines Musikinstrumentes geschaffen<br />

werden. Notenkenntnis und Rhythmus werden spielerisch vermittelt.<br />

Der Unterricht umfasst ca. 8 bis 10 Übungsstunden und wird Samstagsnachmittags<br />

abgehalten. Gegen Ende des Kurses werden den Schülern/<br />

Schülerinnen die verschiedenen Musikinstrumente vorgestellt.<br />

Kursbeginn ist Samstag, 21. April 2012 um 14.00 Uhr in unserem Probelokal<br />

(Grundschule) in Medard.<br />

Musikinteressierte Personen ab dem 8. Lebensjahr können sich gerne<br />

bei den Vorständen des Musikvereins Axel Knecht 06753/964060 oder<br />

Jürgen Knecht 06753/3813 oder per Mail musikverein-odenbach-ev@tonline.de<br />

melden.<br />

TC 1978 Offenbach-Hundheim<br />

Tennis-Trainerstunden<br />

Der Tennisclub Offenbach-Hundheim bietet seinen Mitgliedern, und solchen<br />

die es werden wollen, auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit,<br />

das Tennisspielen, mit dem Trainer Christian Schübelin, zu erlernen bzw.<br />

zu verbessern.<br />

Für die Jugendlichen wird sich der TC Offenbach-Hundheim, wie in den<br />

vergangenen Jahren, an den Kosten beteiligen!<br />

Das Informationstreffen mit Christian Schübelin findet am Freitag,<br />

13.04.2012, 16 Uhr im Tennisheim Offenbach-Hundheim statt. Wir<br />

würden uns freuen, wenn von diesen Trainingsmöglichkeiten reger<br />

Gebrauch gemacht wird.<br />

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den 1. Vorsitzenden<br />

Christoph Clos, Telefon 06382/33 35<br />

Führerscheinwiederbewerberkurs<br />

Die Fachstelle Sucht des Diakonischen Werkes Kusel bietet ab Montag,<br />

16. April 2012, um 19.00 Uhr, einen Kurs für Führerscheinwiederbewerber<br />

im Katharina von Bora Haus, Marktplatz 4 in Kusel an. Wie<br />

Mathias Sadowski, Mitarbeiter der Beratungsstelle, erläutert, wird bei<br />

alkohol- oder drogenbedingtem Führerscheinentzug vor der Wiedererteilung<br />

der Fahrerlaubnis, in bestimmten Fällen eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung<br />

(MPU) angeordnet. Die MPU soll Aufschluss<br />

darüber geben, ob sich der Antragsteller künftig sicher im Straßenverkehr<br />

bewegen kann. Die Beratungsstelle bietet für solche Verkehrsteilnehmer,<br />

die entweder gravierend gegen die Promillegrenze verstoßen<br />

haben oder wiederholt auffällig geworden sind, Kurse an, die sie befähigen<br />

sollen, künftig sicher und ohne Alkohol oder sonstiger Rauschmittel<br />

am Straßenverkehr teilzunehmen. Die Kurse sollen zum einen Informationen<br />

über die Wirkungen von Alkohol unter physiologischen und<br />

psychologischen Aspekten sowie über Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängigkeit<br />

vermitteln und zum anderen die Teilnehmer dazu anregen,<br />

sich kritisch mit dem eigenen Konsumverhalten auseinander zu setzen.<br />

Diese kritische Auseinandersetzung und eine entsprechende Veränderung<br />

des Konsumverhaltens sei eine der Grundvoraussetzungen für eine<br />

positive Prognose in einem MPU-Gutachten.<br />

Interessierte können sich ab sofort anmelden.<br />

Der Kurs kann nur bei einer ausreichenden Teilnehmerzahl stattfinden.<br />

Informationen unter: 06381/2049 von 08.00 bis 12.00 Uhr oder per<br />

E-Mail unter: fachstellesucht.kus@diakonie-pfalz.de<br />

Nachholspiele<br />

Werte Sportkameraden,<br />

die bisher ausgefallenen Spiele der Bezirksklasse Mitte werden wie folgt<br />

neu angesetzt:<br />

Ostersamstag, den 07.04.2012 um 16:00 Uhr<br />

SV Bann - TSG Wolfstein<br />

SV Kohlbachtal - TuS Jettenbach<br />

Südwestdeutscher Fußballverband<br />

Bezirk Westpfalz - Kreis Kusel-Kaiserslautern<br />

An alle Vereine des Fußballkreises Kusel-Kaiserslautern<br />

<strong>Ein</strong>ladung zum Kreistag 2012<br />

Am Samstag, den 14. April 2012 um 16.00 Uhr findet in der Schulturnhalle<br />

in Konken der ordentliche Kreistag des Kreises Kusel-Kaiserslautern<br />

statt.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Eröffnung und Begrüßung durch die Kreisvorsitzenden<br />

2. Grußworte der Ehrengäste<br />

3. Totenehrung<br />

4. Ehrungen<br />

5. Bericht des Kreisvorsitzenden<br />

6. Berichte der Kreisbehörde (wurden durch elektronische Postfächer<br />

zugestellt)<br />

7. Aussprache über die Berichte<br />

8. SWFV Info „Spielbericht online“ ab Spieljahr 2012/2013<br />

9. Wahl eines Versammlungsleiters und der Wahlkommission<br />

10. Entlastung der Kreisvorstände<br />

11. Neuwahl des Kreisausschusses<br />

a. des/der Kreisvorsitzenden<br />

b. des/der Stellv. Kreisvorsitzenden<br />

c. des/der Beauftragten für Frauen- und Mädchenfußball<br />

d. 6 Beisitzer/Staffelleiter<br />

12. Bestätigung<br />

a. des Vorsitzender des Kreisjugendausschusses<br />

b. des Kreisschiedsrichterobmannes<br />

13. Vorstellung der Personen für Berufungsämter<br />

(Werden vom Präsidium bestätigt)<br />

14. Ortswahl des nächsten Kreistages<br />

15. Erledigung von Anträgen<br />

16. Verschiedenes<br />

17. Schlusswort<br />

Anträge bis 05.04.2012 schriftlich mit Begründung an den Kreisvorsitzenden.<br />

Alle Vereine sind zu diesem Kreistag herzlich eingeladen.<br />

Es wird erwartet, dass alle Vereine durch ein Vorstandsmitglied vertreten<br />

sind.<br />

Mit sportlichen Grüßen<br />

Karl-Heinz Scherer (Kreisvorsitzender)<br />

Nordic-Walking Grundkurs für Anfänger<br />

Der SV Hinzweiler und die SpVgg Hermannsberg bieten in Kooperation<br />

mit dem Bildungswerk Sport auch in diesem Jahr wieder einen Nordic-<br />

Walking Grundkurs an. Der Trendsport, der 1997 erstmals in Finnland<br />

vorgestellt wurde, erfreut sich immer noch großer Beliebtheit. Das (richtige!)<br />

Gehen mit den Stöcken ist ein optimales Training für den gesamten<br />

Körper und somit sowohl für den gesundheits- als auch für den leistungsorientierten<br />

Sportler geradezu ideal. Ziele sind eine Ganzkörperkräftigung<br />

sowie die Verbesserung der Herzleistungsfähigkeit und der<br />

Koordination.<br />

Der Kurs beginnt am Mittwoch, den 25.04.2012.<br />

Treffpunkt ist jeweils mittwochs, um 18:30 Uhr der Sportplatz in Hinzweiler.<br />

Der Kurs umfasst 7 <strong>Ein</strong>heiten zu je 1,5 Stunden und kostet für<br />

Vereinsmitglieder 16 EUR, für Nichtmitglieder 32 EUR.<br />

Anmeldungen sind beim Kursleiter Otto Göttel möglich: Tel.06304-260<br />

oder otto.goettel@web.de.<br />

Der Kurs wird in der Regel von der Krankenkasse bezuschusst, da Verein<br />

und Übungsleiter über das entsprechende Qualitätssiegel verfügen.<br />

Voranzeige:<br />

Samstag, den 19. Mai 2012 - Königslandhalle Hinzweiler<br />

Boppin`B und Die Büddenbacher<br />

Vorverkauf: kai-uwe.wahl@dvag.de<br />

Macht mit beim DFFA-Wettbewerb!<br />

Warum initiieren wir diesen Wettbewerb?<br />

Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz prämiert in Kooperation mit dem Landesfeuerwehrverband<br />

Rheinland-Pfalz die „Fittesten“ Feuerwehrverbände<br />

in unserem Land. Mit diesem Wettbewerb wollen wir möglichst<br />

viele aktive Feuerwehrangehörige motivieren, das Deutsche-Feuerwehr-<br />

Fitnessabzeichen (DFFA) abzulegen.<br />

Sind Sie fit für den <strong>Ein</strong>satz?<br />

Das Deutsche-Feuerwehr-Fitnessabzeichen ist das „Sportabzeichen“<br />

der Feuerwehren. Es bietet jedem Feuerwehrangehörigen die Möglichkeit,<br />

die eigene körperliche Fitness in Bezug auf den Feuerwehreinsatzdienst<br />

zu überprüfen. <strong>Ein</strong>e genaue Beschreibung des DFFA finden Sie<br />

unter www.dfs-ev.de.<br />

Wie wird bewertet?<br />

Die Kreis-/Stadtfeuerwehrverbände sowie der Regional-Feuerwehrverband<br />

Vorderpfalz treten im Wettbewerb gegeneinander an. Wir suchen<br />

den Verband, der prozentual gemessen an seiner aktiven Mitgliederzahl<br />

die meisten Fitnessabzeichen einreicht.<br />

Dabei ist nicht die Leistungsstufe der Abzeichen (Gold, Silber, Bronze)<br />

entscheidend, sondern deren Anzah!<br />

Bitte beachten Sie:<br />

In die Auswertung fallen die abgelegten DFFA aus dem Zeitraum vom 1.<br />

Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012.<br />

Welche Prämien gibt es?<br />

1. Preis 1.000 Euro<br />

2. Preis 750 Euro<br />

3. Preis 500 Euro<br />

4. bis 10. Preis je 300 Euro<br />

Die Preisgelder werden von den prämierten Feuerwehrverbänden anteilmäßig<br />

an die Feuerwehren vergeben, die sich am Wettbewerb beteiligt<br />

haben. Weitere Informationen zum Wettbewerbsablauf und Anregungen<br />

finden Sie in unserem beigefügten Flyer oder auf unserer Internetseite<br />

unter www.ukrlp.de.<br />

Auskunft geben gerne: Jördis Gluch, Unfallkasse Rheinland-Pfalz: Tel.<br />

02632 960-261, E-Mail: j.gluch@ukrlp.de<br />

Andreas Burchert, Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz: Tel. 0176<br />

112 63 109, E-Mail: a.burchert@feuerwehr-kaiserslautern.de.


Rundschau - 12 - Ausgabe 14/2012<br />

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67678 Mehlingen<br />

An der Heide 10<br />

Tel. 06303 804-0<br />

oder 0800 5888885<br />

www.jakob-becker.de<br />

info@jakob-becker.de<br />

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TU<br />

C GGG! G<br />

T<br />

C G!<br />

VORVERLEGUNG<br />

des Anzeigenschlusses in der KW 15 wegen<br />

OSTERMONTAG, 09.04.12<br />

Flotter<br />

Fünfer<br />

Über Ostern sogar<br />

vier Tage lang.<br />

Tarif 1/2012<br />

Felsenmeer<br />

Keltengarten<br />

Weiße Grube<br />

Barfußpfad<br />

Exotenwald<br />

Ticket 24 PLUS<br />

Klosterruine<br />

Kurpark<br />

Fünf fahren – alle sparen!<br />

Schon ab 9,60 Euro durchs VRN-Gebiet.<br />

Farbe macht<br />

gute Laune!!!<br />

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Glockenwiese<br />

Wolfsschlucht<br />

Tropfsteinhöhle<br />

Römersteine<br />

Hochseilgarten<br />

Der Anzeigenschluss für<br />

diese Wochenzeitung wird<br />

vorverlegt von Freitag, dem<br />

06.04. auf<br />

Mittwoch,<br />

den 04.04.2012<br />

9.00 Uhr im Verlag.<br />

Wir bitten um Beachtung!<br />

Verlag + Druck<br />

LINUS WITTICH KG<br />

Anzeigenabteilung


Rundschau - 14 - Ausgabe 14/2012<br />

Regional und verführerisch:<br />

Bauernmärkte in der Pfalz<br />

Pünktlich zum Start in die Freiluft-Saison ist jetzt die neue Broschüre<br />

„Die Pfalz. Bauernmärkte 2012“ erschienen. Die 8-seitige Lang-DIN-<br />

Broschüre des Pfalz.Touristik e.V. enthält Informationen zu insgesamt<br />

33 Bauernmärkten in allen Pfälzer Regionen. Nur wenige Landstriche in<br />

Deutschland sind so vom Klima begünstigt wie die Pfalz. Hier reifen Feigen,<br />

Kiwis, Mandeln und Maronen und natürlich feinste Weine. Außerdem<br />

wird die Pfälzer Rheinebene nicht ohne Grund der „Gemüsegarten<br />

Deutschlands“ genannt. Kein Wunder also, dass sich in der Pfalz eine<br />

Vielzahl an Bauernmärkten findet, wo <strong>Ein</strong>heimische und Gäste die Fülle<br />

der Pfälzer Bodenschätze genießen können.<br />

Los geht es am 22. April mit dem Biosphärenmarkt in Lembach/Elsaß.<br />

Die meisten der Bauernmärkte finden im Frühsommer (Mai / Juni) und im<br />

Herbst (September / Oktober) statt. Den Schlusspunkt der Marktsaison<br />

bildet am 4. November der Bauernmarkt in Neustadt an der Weinstraße.<br />

<strong>Ein</strong>e Besonderheit sind die deutsch-französischen Bauernmärkte, die<br />

sowohl die regionalen Pfälzer Produkte als auch die Spezialitäten der<br />

französischen Nachbarn vermarktet werden. <strong>Ein</strong> besonders international<br />

geprägter Markt ist der „Europäische Bauernmarkt“ im Landkreis Kusel<br />

am 15. und 16. September, auf dem Spezialitäten der europäischen<br />

Partner aus Ungarn, Finnland, Polen und Frankreich angeboten werden.<br />

Besonders umweltschonend produzierte Waren gibt es auf den Biosphären-Bauernmärkten,<br />

auf denen Produkte aus den beiden Naturparken<br />

Pfälzerwald und Nordvogesen präsentiert werden. Hier gibt es Waren<br />

wie Wolle, Schinken, Wurst, Ziegenkäse, Saft, Biowein, Marmelade und<br />

Honig ausschließlich aus heimischem und ökologischem Anbau.<br />

Wer Kräuter liebt, ist in Wachenheim beim „Kräutermarkt“ am 6. Mai<br />

genau richtig, denn hier gibt es Kräuter, Gewürze, Kräutertees, Kräuterpflanzen<br />

und vieles mehr.<br />

In vielen Orten wird der Bauernmarkt mit einem Dorffest oder einer<br />

anderen Veranstaltung kombiniert, so zum Beispiel in Zeiskam mit dem<br />

„Zwewwelfeschd“, in Klingenmünster mit dem Weinfest oder in Neustadt<br />

und Weilerbach mit einem verkaufsoffenen Sonntag. Weiterführende<br />

Informationen: Pfalz.Touristik e.V., Martin-Luther-Str. 69, 67433<br />

Neustadt, Tel: 06321-39160, info@pfalz-touristik.de. Den Bauernmarkt-<br />

Flyer gibt es auch zum kostenlosen download unter www.pfalz.de.<br />

Die Hasen sind los auf dem Dorfplatz in<br />

Katzweiler<br />

Am Sonntag, den 1. April 2012, und das ist ausnahmsweise kein Aprilscherz,<br />

ist großes Ostertreiben auf dem Dorfplatz in Katzweiler. Der<br />

Sonntag beginnt mit einer Frühwanderung mit Besuch des „Sinnenpark<br />

Ostergarten - Die beste Botschaft der Welt mit allen Sinnen erleben!“ auf<br />

dem Kühbörncheshof. Jeder kann sich an der Wanderung, die um 6:00<br />

Uhr am Dorfplatz beginnt und später dort auch endet beteiligen. Um<br />

10:30 Uhr findet in der Remise ein Gottesdienst statt.<br />

Für die Bewirtung der Gäste sorgen die örtlichen Vereine, die Wanderabteilung<br />

des SVK, der VDK sowie die Landfrauen. Außerdem beteiligen<br />

sich die Rentnerband, der Förderverein der Grundschule, der Kindergarten<br />

Regenbogen sowie die Freilichtbühne an dem bunten Nachmittagsprogramm.<br />

Vom Theater, über Basteln bis hin zur Osterhasensuche ist<br />

alles dabei, was das Kinderherz höher schlagen lässt. Acht Osterhasen<br />

bringen kleine Geschenke für die Kinder. Und alle sind herzlich eingeladen.<br />

VRN Ticket 24 und Ticket 24 Plus<br />

OsterSpezial - 1 mal zahlen und 4 Tage fahren<br />

Wer an Ostern einen Ausflug im Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein-<br />

Neckar (VRN) unternehmen möchte, der hat mit dem Ticket 24 für <strong>Ein</strong>zelreisende<br />

oder mit dem Ticket 24 PLUS für Gruppen bis 5 Personen<br />

genau die richtige Fahrkarte. Damit können von Karfreitag am 6. April<br />

bis einschließlich Ostermontag am 9. April preisgünstig die Busse und<br />

Bahnen im VRN genutzt werden.<br />

Bei Entwertung am Freitag ist das Ticket 24 und Ticket 24 Plus 4 Tage<br />

lang gültig. Je nach Preisstufe kostet das Ticket 24 zwischen 5,50 Euro<br />

und 14,70 Euro (Verbundnetz). Das Ticket 24 PLUS für bis zu 5 Personen<br />

kostet zwischen 9,60 Euro und 20,50 Euro (Verbundnetz) und ist<br />

somit das ideale Familien- bzw. Gruppen-Freizeit-Ticket. Am besten<br />

entscheidet man sich für eine verbundweit gültige Variante, womit man<br />

von Würzburg (Hbf) bis Zweibrücken und von Alsenz bis Wissembourg<br />

(Frankreich) viele attraktive Ausflugsziele ansteuern kann.<br />

Darüber hinaus gibt es mit dem Ticket 24 Plus Vergünstigungen bei<br />

vielen <strong>Ein</strong>richtungen und Veranstaltungen im Verbundgebiet wie z.B. im<br />

FunForest Abenteuer Park in Kandel, in den Reiss-Engelhorn-Museen in<br />

Mannheim, im Heidelberger Zoo, im Eisenbahnmuseum Neustadt/W., im<br />

Schwetzinger Schloss oder dem Dynamikum in Pirmasens.<br />

Weitere Ausflugsziele und Ermäßigungen mit VRN-Tickets enthalten die<br />

VRN-Broschüren „Ausflüge Aktiv“ sowie „Burgen, Museen, Zoos und<br />

vieles mehr“, die man auf der VRN-Homepage unter www.vrn.de findet.<br />

VRN Service:<br />

Tarifauskünfte an Werktagen montags bis freitags, 08.00 bis 17 Uhr,<br />

Fahrplanauskünfte rund um die Uhr telefonisch unter 01805-8764636<br />

(14 Cent/Minute aus dem Festnetz; max. 42 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen).<br />

„Gemeinsam anfassen, Spuren<br />

hinterlassen“: Pfalzklinikum und<br />

LandFrauen beginnen Zusammenarbeit<br />

Auftaktveranstaltung mit Ministerpräsident Kurt Beck am Montag,<br />

16. April 2012, ab 17:30 Uhr, in der Protestantischen Stiftskirchengemeinde<br />

Landau.<br />

Krankenbesuche, praktische Unterstützung im Alltag, Familienpflege<br />

- es gibt viele Möglichkeiten, sich ehrenamtlich für psychisch beeinträchtigte<br />

Menschen zu engagieren. Der LandFrauenverband Pfalz<br />

e.V., insbesondere der Kreisverband Südpfalz, und das Pfalzklinikum<br />

haben eine Kooperation ins Leben gerufen, um ehrenamtliche Bürgerhelferinnen<br />

für solche und andere Tätigkeiten zu gewinnen. Unter dem<br />

Motto „Gemeinsam anfassen, Spuren hinterlassen“ suchen die Partner<br />

engagierte Bürgerhelferinnen, die Zeit mit psychisch erkrankten oder<br />

beeinträchtigten Menschen verbringen und sie im Alltag unterstützen.<br />

Ziel ist, dass Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen als gleichberechtigte<br />

Partner am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können. Die<br />

Schirmherrschaft für die Kooperation hat Ministerpräsident Kurt Beck<br />

übernommen.<br />

Den offiziellen Beginn der Zusammenarbeit feiern das Pfalzklinikum und<br />

die LandFrauen am Montag, 16. April, in der Protestantischen Stiftskirchengemeinde<br />

Landau (Stiftsplatz 7, 76829 Landau).<br />

Die Veranstaltung beginnt um 17:30 Uhr mit einem Sektempfang. Um 18<br />

Uhr begrüßt Moderatorin Brigitte Anderl-Doliwa vom Pfalzklinikum die<br />

Gäste, anschließend sprechen Ministerpräsident und Schirmherr Kurt<br />

Beck und der Bezirkstagsvorsitzende Theo Wieder Grußworte.<br />

Ab 18:30 Uhr stellen Vertreterinnen und Vertreter der LandFrauen und<br />

des Pfalzklinikums das Kooperationsprojekt vor. Den Auftakt machen<br />

die Leiterin der <strong>Ein</strong>richtung „Betreuen - Fördern - Wohnen“ des Pfalzklinikums,<br />

Birgit Fuchs und die Präsidentin des LandFrauen-Verbandes<br />

Pfalz e.V., Ilse Wambsganß. Sie präsentieren die Grundideen der Kooperation<br />

und erläutern das Motto „Gemeinsam anfassen, Spuren hinterlassen“.<br />

Konkrete Beispiele für ehrenamtliche Tätigkeiten im Pfalzklinikum<br />

nennen anschließend der pädagogisch-pflegerische Leiter der Kliniken<br />

für Neurologie und Gerontopsychiatrie, Sven Kaufmann, und Birgitta<br />

Kuntz vom LandFrauen-Kreisverband Südpfalz. Mit dabei ist auch Fritz<br />

Brunck, der bereits als ehrenamtlicher Mitarbeiter im Pfalzklinikum tätig<br />

ist. Er berichtet von seinen Erfahrungen im Alltag. Während der gesamten<br />

Veranstaltung stehen Fritz Brunck und weitere ehrenamtliche Helfer<br />

als Ansprechpartner für Fragen rund um die ehrenamtliche Tätigkeit im<br />

Pfalzklinikum zur Verfügung.<br />

Zum Ausklang der Veranstaltung gibt es ab 19 Uhr als kleine Überraschung<br />

noch Improvisationstheater. Die Veranstaltung endet um 20 Uhr.<br />

Europawoche 2012<br />

Auch im Jahr 2012 findet wieder die Europawoche statt. Vom 2. bis 14.<br />

Mai sollen Informationsveranstaltungen, Konzerte, Aufführungen oder<br />

Exkursionen den Menschen das Thema Europa näher bringen. Die jährliche<br />

Gemeinschaftsaktion der 16 deutschen Länder, der Bundesregierung,<br />

der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments<br />

dient der Förderung des europäischen Gedankens in den Ländern.<br />

Unter dem Motto „Europa entdecken. Rheinland-Pfalz macht mit“ sind<br />

alle <strong>Ein</strong>richtungen des öffentlichen Lebens wie Schulen, Vereine, Verbände<br />

sowie Landkreise, Städte und Gemeinden aufgerufen, sich mit<br />

Veranstaltungen zu beteiligen. Im Rahmen der Europawoche wird auch<br />

der Europapreis vergeben, um ehrenamtliche Initiativen in Rheinland-<br />

Pfalz auszuzeichnen, die sich für die europäische <strong>Ein</strong>igung engagieren.<br />

Weitere Informationen können unter www.europa-entdecken.rlp.de<br />

abgerufen werden.<br />

Urlaub im Rotweinparadies Ahrtal<br />

Ferienwohnung „Himmelchen“<br />

im romantischen Ahrweiler<br />

Schön eingerichtete Ferienwohnung (****)<br />

in Ahrweiler für 2 – 4 Personen, direkt am Ahr-Radwanderweg<br />

und 10 Gehminuten zum mittelalterlichen<br />

Stadtkern, ab 45,– € pro Tag. Tel.: 01 63 -7 88 02 36<br />

E-Mail: h.pacyna@web.de · www.himmelchen.de


Rundschau - 15 - Ausgabe 14/2012


Rundschau - 16 - Ausgabe 14/2012<br />

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