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Eierlikör – nach Art des Hauses - beim SV der Züchter der ...

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Aus diesem Grunde wird weltweit bei Neuausbrüchen in einer bisher freien Region<br />

z.Zt. <strong>der</strong> Tötung infizierter Bestände <strong>der</strong> Vorzug gegeben, da nur auf diesem Wege<br />

eine seuchenhafte Ausbreitung verhin<strong>der</strong>t werden. Impfmaßnahmen könnten in<br />

diesem Fall eine Hilfsmaßnahme sein, um als Ringimpfung die weitere Ausbreitung<br />

um einen Seuchenherd herum zu unterbinden, müssen aber von <strong>der</strong> zuständigen<br />

Behörde mit Zustimmung <strong>der</strong> EU in Brüssel genehmigt werden.<br />

Alle für Vorbeugemaßnahmen und <strong>der</strong> eventuellen Bekämpfung <strong>der</strong> Seuche<br />

verantwortlichen Behörden treffen sich in kurzem Zeitabständen, um auf Grund einer<br />

Risikoabschätzung <strong>der</strong> Seuchenlage notwendige Maßnahmen zu beschließen, wozu<br />

auch das Gebot zur Aufstallung von Geflügel o<strong>der</strong> das Verbot von Ausstellungen<br />

gehören kann. Dazu kann weiterhin eine Ausnahmegenehmigung zur Impfung<br />

seltener, vom Aussterben bedrohter Vogelarten in Zoologischen Gärten o<strong>der</strong><br />

Wissenschaftlichen Einrichtungen gehören, die dann aber in ihren Gehegen bleiben<br />

müssen. Die Impfung erfolgt ausschließlich parenteral ( per Injektion ) mit einer<br />

Totvakzine. Diese Auflagen werden regelmäßig vom zuständigen Amtstierarzt<br />

überprüft und dokumentiert.<br />

Die für diesen Einzelfall vorgesehenen Maßnahmen sind jedoch für den<br />

Rassegeflügelzüchter nicht praktikabel. Abgesehen davon, daß z.Zt. kein geeigneter<br />

Impfstoff zugelassen ist, scheitert eine grundsätzlich mögliche Impfung schon an den<br />

hohen Kosten, da je<strong>des</strong> Tier <strong>des</strong> Bestan<strong>des</strong> einzeln geimpft werden müßte. Hinzu<br />

käme die vorgeschriebene Buchführung, die vom Amtstierarzt in regelmäßigen<br />

Abständen gebührenpflichtig zu überwachen wäre. Außerdem müssen geimpfte Tiere<br />

im Bestand bleiben und können nicht verkauft werden o<strong>der</strong> an einer Ausstellung<br />

teilnehmen.<br />

Mit einer lan<strong>des</strong>weiten Impfung ist auch in Zukunft nicht zu rechnen, da sich sowohl<br />

die kommerzielle Geflügelzucht sicherlich gegen eine Impfung aussprechen wird, als<br />

auch die nicht organisierten Geflügelhalter kaum für eine Impfung begeistern<br />

könnten.<br />

Resumee: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist, mit Ausnahme genehmigter<br />

Vakzinationen in Zoologischen Gärten und Wissenschaftlichen Einrichtungen, mit <strong>der</strong><br />

allgemeinen Freigabe <strong>der</strong> Impfung gegen die Vogelgrippe nicht zu rechnen. Wie<br />

allerdings die Situation sein könnte, wenn Europa von einem Seuchenzug überzogen<br />

wird, bleibt offen, zumal dann auch die Humanmedizin ihre For<strong>der</strong>ungen stellen wird.<br />

Gegenwärtig haben wir es aber ausschließlich mit einer Tierseuche zu tun. Die<br />

zuständigen Stellen in Deutschland und Europa sind dabei bemüht, alle Maßnahmen<br />

zu prüfen und zu ergreifen, um eine Ausbreitung <strong>der</strong> Vogelgrippe zu verhin<strong>der</strong>n.<br />

Dr. Lüthgen<br />

RUNDSCHREIBEN 3/2005 17

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