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BREITENFELDER STRASSE 84 LEIPZIG- - Dekor, Putz & Bau ...

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38<br />

<strong>Bau</strong>beschreibung<br />

Breitenfelder Straße <strong>84</strong>, 04157 Leipzig-Gohlis<br />

1. Allgemeine Angaben<br />

1.1 Angaben zum Gebäudetyp<br />

Die Gebäude sind in massiver Ziegelbauweise<br />

errichtet (<strong>Bau</strong>jahr ca. 1900).<br />

Es handelt sich um ein mehrgeschossige<br />

Wohngebäude mit Dachgeschoss. Das<br />

Gebäude ist vollständig unterkellert.<br />

Grundlagen der Ausführung bzw. der<br />

Instandsetzung- und Renovierungsarbeiten<br />

sind die allgemein anerkannten<br />

Regeln der Technik, die behördlichen<br />

Bestimmungen der Verwal-tungs- und<br />

<strong>Bau</strong>aufsichtbehörden, die einschlägigen<br />

Gesetze sowie die für das <strong>Bau</strong>vorhaben<br />

maßgeblichen <strong>Bau</strong>vorschriften und Verordnungen.<br />

Soweit die gültigen DIN-Normen oder<br />

die anerkannten Regeln der Technik<br />

aufgrund der Besonderheiten des historischen<br />

<strong>Bau</strong>werks nicht eingehalten<br />

werden können, stellt dies keinen Mangel<br />

dar. Die <strong>Bau</strong>ausführungen haben<br />

allerdings so zu erfolgen, dass sie den<br />

vorstehend genannten Regelungen<br />

möglichst nahe kommen.<br />

Grundsätzlich gilt, dass „Sollbruchrisse“<br />

zwischen Trockenbau und massiven<br />

<strong>Bau</strong>teilen keine Mängel darstellen, da<br />

sie nicht vermeidbar sind, es sei denn,<br />

der Riss wird im Einzelfall als Mangel<br />

bestätigt. Altbaubedingte Unebenheiten<br />

in Böden, Wänden und Decken<br />

stellen ebenfalls keinen Mangel dar.<br />

Neu ausgeführte <strong>Bau</strong>leistungen am Gebäude<br />

entsprechen den anerkannten<br />

Regeln der Technik. Für vorhandene<br />

<strong>Bau</strong>teile in die während der Sanierung<br />

nicht eingegriffen wird, gelten die Bestimmungen<br />

der gültigen DIN-Vorschriften<br />

bzw. die anerkannten Regelnder<br />

Technik nicht.<br />

Der <strong>Bau</strong>träger kann die <strong>Bau</strong>beschreibung<br />

ohne Zustimmung des Käufers<br />

ändern, wenn dies aufgrund tatsächlicher<br />

oder rechtlicher Gegebenheiten<br />

insbesondere behördlicher Auflagennotwendig<br />

wird und sich für den Käufer<br />

keine den Wert oder die Tauglichkeit<br />

des Vertragsgegenstandes negativ beeinflussende<br />

Abweichung ergibt. Dieses<br />

gilt auch für Abstandsflächen von Sanitärobjekten<br />

in Bad oder WC-Bereich.<br />

Von der Planung abweichende Grundrissänderungen<br />

bleiben vorbehalten,<br />

soweit sie aus technischen Gründen<br />

erforderlich sind.<br />

1.2 Flächenberechnungen<br />

Die Flächenberechnung für Wohnungen<br />

nach DIN wird nach der Betriebskosten-<br />

und Wohnflächenverordnung<br />

(WoFlV) seit 7/2004 auf der Grundlage<br />

eines digital erstellten Aufmasses mittels<br />

CAD- Programm erstellt.<br />

1.3 Gutachten<br />

Holzschutzgutachten<br />

Es wird eine holzschutztechnische Untersuchung<br />

zur Ermittlung von biotischen<br />

Schäden durch holzzerstörende<br />

Pilze und Insekten durchgeführt. Die<br />

Untersuchung erfolgt durch einen geprüften<br />

Fachmann (Sachverständiger)<br />

für Holzschutz, Pilz- und Insektenschäden<br />

verbauter Hölzer im Hochbau auf<br />

der Grundlage der DIN 68 800, Teil 2-<br />

4, welcher die fachgerechte Sanierung<br />

überwacht und die Abnahme dieser<br />

Sanierungsarbeiten durchführt. Bei längerer<br />

Zeit leer stehenden Gebäuden<br />

kann ein Hausschwammbefall nicht<br />

ausgeschlossen werden. Sollte dieser<br />

festgestellt werden, erfolgt eine fachgerechte<br />

Beseitigung nach den Vorgaben<br />

und unter Überwachung des Sachverständigen<br />

für Holzschutz.<br />

Gutachten durch vereidigten<br />

Sachverständigen für Brandschutz,<br />

Standsicherheit und<br />

Wärmeschutz<br />

Der jeweils erforderliche Nachweis über<br />

Standsicherheit einschließlich der Feuerwider-standsdauer<br />

der tragenden<br />

<strong>Bau</strong>teile, Schall-, Wärme- und vorbeugenden<br />

baulichen Brandschutz werden<br />

von einem Tragwerksplaner erstellt.<br />

Diese Unterlagen werden durch staatlich<br />

anerkannte Sachverständige oder<br />

eine sachverständige Stelle gemäß §<br />

82 (4) SächsBO geprüft. Die ergangenen<br />

Prüfberichte werden dem <strong>Bau</strong>ordnungsamt<br />

vorgelegt.<br />

Wärmeschutznachweis für<br />

Gebäude<br />

Die <strong>Bau</strong>ausführungen erfolgen, soweit<br />

dies möglich ist, nach den gültigen<br />

DIN-Normen sowie der Energieeinsparverordnung<br />

nach Maßgabe der behördlichen<br />

Auflagen (Denkmalschutz) sowie<br />

der zulässigen Abweichung für Altbausanierung.<br />

TÜV – <strong>Bau</strong>begleitendes<br />

Qualitätscontrolling<br />

Der TÜV Süd führt während der Sanierung<br />

ein „<strong>Bau</strong>begleitendes Qualitätscontrolling“<br />

durch.<br />

Auftrag der <strong>Bau</strong>stellenkontrollen ist es,<br />

die <strong>Bau</strong>leistung der jeweils wesentlichen<br />

bautechnischen Schwerpunkte und<br />

deren Grundlagen zu überprüfen und<br />

das Ergebnis zu dokumentieren. Die<br />

wesentlichen bautechnischen Schwerpunkte<br />

der <strong>Bau</strong>maßnahme sind im <strong>Bau</strong>stellenkontrollplan<br />

des BC-Vertrages<br />

festgelegt.<br />

Nach jeder Begehung wird vom TÜV<br />

ein schriftlicher Bericht erstellt; sofern<br />

es der <strong>Bau</strong>fortschritt zulässt, wird die<br />

Beseitigung der vom TÜV festgestellten<br />

Mängel im Zuge der nächsten Begehung<br />

kontrolliert und dokumentiert.<br />

TÜV – Technische Abnahme<br />

Nach bzw. im Zuge der Fertigstellung<br />

des <strong>Bau</strong>vorhabens erfolgt durch den<br />

TÜV Süd die technische Abnahme der<br />

Wohneinheiten (Sondereigentum). Der<br />

TÜV Süd überwacht die Mängelbeseitigung.<br />

Hierfür werden Mängelprotokolle<br />

im Sinne von VOB Teil B § 12 Abs.<br />

4 erstellt.<br />

2. Technische Anlagen<br />

Hausanschluss und Haustechnik<br />

2.1 Hausanschlüsse<br />

Heizungsanlage<br />

Die Heizungsanlage (Gaszentralheizung<br />

mit Brennwerttechnik) ist außentemperaturgeführt<br />

und wird als Zweirohrsystem<br />

errichtet. Die Installation des Heizkessels<br />

erfolgt in einer Heizzentrale. Der<br />

Anschluss erfolgt über das vorhandene<br />

Gasnetz der Stadt Leipzig. Die Heizungsanlage<br />

ist für die gesamte bauliche<br />

Anlage geplant. Änderungen durch<br />

behördliche Auflagen oder baulicher<br />

Gegebenheiten müssen berücksichtigt<br />

werden und können zu Planungsänderungen<br />

führen.<br />

Wasseranschluss und<br />

-aufbereitung<br />

Das Warmwasser wird zentral aufbereitet,<br />

die Größe des Warmwasserbehälters<br />

ergibt sich aus den Berechnungen des<br />

Fachingenieurs. Die Verteilungsleitungen<br />

für Kalt- und Warmwasserleitungen<br />

sowie die Zirkulationsleitungen werden<br />

aus Edelstahlrohren oder modernen<br />

Metallverbundrohrsystemen hergestellt<br />

und in den dafür vorgesehenen Installationsschächten<br />

verlegt. Gleiches gilt<br />

für Leitungen der Wohnungsinstallation.<br />

Die Trinkwasserversorgung erfolgt über<br />

das vorhandene Trinkwassernetz der<br />

Stadt Leipzig. Der vorhandene Trinkwasseranschluss<br />

wird überprüft und<br />

ggf. erneuert. Alte Versorgungsleitungen<br />

werden demontiert und entsorgt.<br />

Es wird ein zentraler Trinkwasserfilter<br />

installiert, der rückspülbar ist.<br />

Wärmemengen- und<br />

Wasserzähler<br />

Wärmemengen- und Wasserzähler werden<br />

bei einer entsprechenden Fachfirma<br />

über die Hausverwaltung gemietet.<br />

Regenwasser<br />

Alte Entwässerungsleitungen werden<br />

demontiert und entsorgt. Die Entwäs-

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