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Bedienungs- und Aufstellanleitung - Feuer-Fuchs!

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Aufstellung<br />

2. Aufstellung<br />

2.1 Vorschriften<br />

Für die Aufstellung <strong>und</strong> den abgasseitigen<br />

Anschluss sind die Forderungen der<br />

<strong>Feuer</strong>ungsverordnung (FeuVO), die<br />

jeweiligen Länderbauverordnungen sowie<br />

DIN 4705, DIN EN 13384, DIN 18160,<br />

DIN EN 1856-2 <strong>und</strong> DIN EN 15287 zu<br />

beachten. Zur einwandfreien Funktion Ihres<br />

Gerätes muss der Schornstein, an den Sie<br />

das Gerät anschließen wollen, in<br />

einwandfreiem Zustand sein.<br />

2.2 Aufstellungsraum<br />

Wenn der Herd die zur Verbrennung<br />

benötige Luft dem Aufstellungsraum<br />

entnimmt ist dafür zu sorgen, dass über die<br />

Undichtheiten des Fensters oder Außentüren<br />

stets genügend Luft nachströmt. Zusätzlich<br />

ist sicherzustellen, dass ein Raum-<br />

Leistungsverhältnis von 4 m 3 je kW<br />

Nennwärmeleistung gewährleistet ist. Ist das<br />

Volumen geringer, muss über<br />

Lüftungsöffnungen ein<br />

Verbrennungsluftverb<strong>und</strong> mit anderen<br />

Räumen hergestellt werden<br />

(Verb<strong>und</strong>öffnungen mind. 150 cm²).<br />

2.3 Sicherheitsabstände<br />

Die Sicherheitsabstände von brennbaren<br />

Gegenständen <strong>und</strong> von tragenden Wänden<br />

aus Stahlbeton, sowie Stellwänden die aus<br />

brennbaren Baustoffen hergestellt, oder mit<br />

brennbaren Baustoffen verkleidet sind<br />

einzuhalten:<br />

<strong>Feuer</strong>raumseite ein mind. Abstand von 30<br />

cm bei K 138 JH. Der Abstand zu<br />

brennbaren Baustoffen auf der<br />

Backofenseite 20 cm bei K 138 JH. Der<br />

Abstand zu brennbaren Baustoffen zur<br />

Rückwand mind. 20 cm betragen. Vor dem<br />

Herd darf sich im Strahlungsbereich<br />

innerhalb von 50 cm kein brennbares oder<br />

temperaturempfindliches Material befinden.<br />

Eventuelle über dem Gerät angebrachte<br />

brennbare Gegenstände sind in<br />

angemessener Entfernung zu halten. Der<br />

Mindestabstand nach oben beträgt 70 cm<br />

<strong>und</strong> seitlich im Strahlungsbereich der<br />

Herdplatte mind. 30 cm.<br />

Vor der <strong>Feuer</strong>ungsöffnung sind Fußböden<br />

aus brennbaren Baustoffen durch einen<br />

Belag aus nicht brennbaren Baustoffen zu<br />

schützen. Der Belag muss sich nach vorn<br />

auf mindestens 50 cm <strong>und</strong> seitlich auf<br />

mindestens 30 cm über die<br />

<strong>Feuer</strong>ungsöffnung hinaus erstrecken.<br />

2.4 Schornsteinanschluss<br />

Der für den Anschluss vorgesehene<br />

Schornstein muss bis 400 °C belastbar sein.<br />

ACHTUNG<br />

Vor dem Anschluss des Gerätes ist in<br />

jedem Fall der zuständige<br />

Bezirksschornsteinfegermeister zu Rate<br />

zu ziehen!<br />

Das Abgasrohr zwischen Herd <strong>und</strong><br />

Schornstein soll den gleichen Querschnitt<br />

haben wie der Rohrstutzen am Gerät. Der<br />

Schornsteinquerschnitt soll gleich bleibend<br />

<strong>und</strong> möglichst quadratisch oder <strong>und</strong><br />

ausgeführt sein. Hausschornsteine sind<br />

gegen Abkühlung zu schützen. Dies gilt<br />

besonders für das Abgasrohr <strong>und</strong> Kamine<br />

aus Stahlblech. An Stellen, an denen sie<br />

starker Abkühlung ausgesetzt sind, sollten<br />

sie starker Abkühlung ausgesetzt sind,<br />

sollten sie mit einer guten Wärmeisolierung<br />

versehen werden.<br />

Schornsteine aus Fertigteilen oder in Mehrschalenkonstruktion<br />

sind, sofern sie durch<br />

die örtlichen Baubehörden zugelassen sind,<br />

zu bevorzugen. Waagerechte Abgasrohrstücke<br />

über 0,5 m Länge sollen zum<br />

Schornstein hin um 10° ansteigen. Rohre,<br />

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