Bedienungs- und Aufstellanleitung - Feuer-Fuchs!
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Aufstellung<br />
2. Aufstellung<br />
2.1 Vorschriften<br />
Für die Aufstellung <strong>und</strong> den abgasseitigen<br />
Anschluss sind die Forderungen der<br />
<strong>Feuer</strong>ungsverordnung (FeuVO), die<br />
jeweiligen Länderbauverordnungen sowie<br />
DIN 4705, DIN EN 13384, DIN 18160,<br />
DIN EN 1856-2 <strong>und</strong> DIN EN 15287 zu<br />
beachten. Zur einwandfreien Funktion Ihres<br />
Gerätes muss der Schornstein, an den Sie<br />
das Gerät anschließen wollen, in<br />
einwandfreiem Zustand sein.<br />
2.2 Aufstellungsraum<br />
Wenn der Herd die zur Verbrennung<br />
benötige Luft dem Aufstellungsraum<br />
entnimmt ist dafür zu sorgen, dass über die<br />
Undichtheiten des Fensters oder Außentüren<br />
stets genügend Luft nachströmt. Zusätzlich<br />
ist sicherzustellen, dass ein Raum-<br />
Leistungsverhältnis von 4 m 3 je kW<br />
Nennwärmeleistung gewährleistet ist. Ist das<br />
Volumen geringer, muss über<br />
Lüftungsöffnungen ein<br />
Verbrennungsluftverb<strong>und</strong> mit anderen<br />
Räumen hergestellt werden<br />
(Verb<strong>und</strong>öffnungen mind. 150 cm²).<br />
2.3 Sicherheitsabstände<br />
Die Sicherheitsabstände von brennbaren<br />
Gegenständen <strong>und</strong> von tragenden Wänden<br />
aus Stahlbeton, sowie Stellwänden die aus<br />
brennbaren Baustoffen hergestellt, oder mit<br />
brennbaren Baustoffen verkleidet sind<br />
einzuhalten:<br />
<strong>Feuer</strong>raumseite ein mind. Abstand von 30<br />
cm bei K 138 JH. Der Abstand zu<br />
brennbaren Baustoffen auf der<br />
Backofenseite 20 cm bei K 138 JH. Der<br />
Abstand zu brennbaren Baustoffen zur<br />
Rückwand mind. 20 cm betragen. Vor dem<br />
Herd darf sich im Strahlungsbereich<br />
innerhalb von 50 cm kein brennbares oder<br />
temperaturempfindliches Material befinden.<br />
Eventuelle über dem Gerät angebrachte<br />
brennbare Gegenstände sind in<br />
angemessener Entfernung zu halten. Der<br />
Mindestabstand nach oben beträgt 70 cm<br />
<strong>und</strong> seitlich im Strahlungsbereich der<br />
Herdplatte mind. 30 cm.<br />
Vor der <strong>Feuer</strong>ungsöffnung sind Fußböden<br />
aus brennbaren Baustoffen durch einen<br />
Belag aus nicht brennbaren Baustoffen zu<br />
schützen. Der Belag muss sich nach vorn<br />
auf mindestens 50 cm <strong>und</strong> seitlich auf<br />
mindestens 30 cm über die<br />
<strong>Feuer</strong>ungsöffnung hinaus erstrecken.<br />
2.4 Schornsteinanschluss<br />
Der für den Anschluss vorgesehene<br />
Schornstein muss bis 400 °C belastbar sein.<br />
ACHTUNG<br />
Vor dem Anschluss des Gerätes ist in<br />
jedem Fall der zuständige<br />
Bezirksschornsteinfegermeister zu Rate<br />
zu ziehen!<br />
Das Abgasrohr zwischen Herd <strong>und</strong><br />
Schornstein soll den gleichen Querschnitt<br />
haben wie der Rohrstutzen am Gerät. Der<br />
Schornsteinquerschnitt soll gleich bleibend<br />
<strong>und</strong> möglichst quadratisch oder <strong>und</strong><br />
ausgeführt sein. Hausschornsteine sind<br />
gegen Abkühlung zu schützen. Dies gilt<br />
besonders für das Abgasrohr <strong>und</strong> Kamine<br />
aus Stahlblech. An Stellen, an denen sie<br />
starker Abkühlung ausgesetzt sind, sollten<br />
sie starker Abkühlung ausgesetzt sind,<br />
sollten sie mit einer guten Wärmeisolierung<br />
versehen werden.<br />
Schornsteine aus Fertigteilen oder in Mehrschalenkonstruktion<br />
sind, sofern sie durch<br />
die örtlichen Baubehörden zugelassen sind,<br />
zu bevorzugen. Waagerechte Abgasrohrstücke<br />
über 0,5 m Länge sollen zum<br />
Schornstein hin um 10° ansteigen. Rohre,<br />
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