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Vollzug der amtlichen Lebensmittelüberwachung im Jahr 2003

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<strong>Jahr</strong>esbericht<br />

<strong>der</strong> <strong>amtlichen</strong><br />

<strong>Lebensmittelüberwachung</strong><br />

<strong>2003</strong><br />

Thüringer Landesamt<br />

für Lebensmittelsicherheit<br />

und Verbraucherschutz


Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

ein bekanntes Sprichwort lautet: „Essen und<br />

Trinken hält Leib und Seele zusammen“.<br />

Damit Speisen und Getränke dies auch tatsächlich<br />

tun, müssen sie ständig überprüft<br />

werden. Der Verbraucher hat ein Anrecht darauf,<br />

vor gesundheitlichen Risiken und vor<br />

Täuschungen geschützt zu werden – übrigens<br />

nicht nur hinsichtlich <strong>der</strong> Lebensmittel,<br />

son<strong>der</strong>n beispielsweise auch in Bezug<br />

auf kosmetische Mittel o<strong>der</strong> Bedarfsgegenstände.<br />

Für diesen Schutz ist die amtliche <strong>Lebensmittelüberwachung</strong><br />

zuständig. Die Thüringer<br />

Landesregierung legt großen Wert auf die<br />

Sicherheit <strong>der</strong> Verbraucher und misst <strong>der</strong><br />

<strong>Lebensmittelüberwachung</strong> demgemäß eine<br />

hohe Bedeutung zu. Davon zeugt auch dieser<br />

<strong>Jahr</strong>esbericht, <strong>der</strong> bereits zum elften<br />

Mal erscheint und einen umfassenden Überblick<br />

über die Ergebnisse <strong>der</strong> Kontrollen <strong>im</strong><br />

Freistaat bietet.<br />

Zusammenfassend lässt sich feststellen,<br />

dass die weit überwiegende Zahl <strong>der</strong> Erzeugnisse<br />

keinen Anlass zur Beanstandung<br />

gab. Dies ist auch <strong>der</strong> kontinuierlichen Arbeit<br />

<strong>der</strong> <strong>amtlichen</strong> <strong>Lebensmittelüberwachung</strong><br />

zu verdanken, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />

des Thüringer Landesamtes für Lebensmittelsicherheit<br />

und Verbraucherschutz<br />

und <strong>der</strong> Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>sämter<br />

in den Landkreisen und kreisfreien<br />

Städten. Ihnen sage ich meinen herzlichen<br />

Dank für die engagierte Arbeit zum<br />

Wohle <strong>der</strong> Thüringer Verbraucher! Es ist<br />

eine Arbeit, die Vertrauen schafft. Anerkennung<br />

verdienen auch die Erzeuger- und<br />

Vorwort des Thüringer Ministers für Soziales, Familie und Gesundheit<br />

Handelsbetriebe, die in den allermeisten Fällen<br />

verantwortungsvoll handeln und bei Herstellung<br />

und Vertrieb ihrer Produkte die gebotene<br />

Sorgfalt walten lassen.<br />

Trotz umfangreicher Maßnahmen lassen<br />

sich fehlerhafte Erzeugnisse allerdings nie<br />

völlig ausschließen. Deshalb sind nach wie<br />

vor auch die Verbraucher gefor<strong>der</strong>t, achtsam<br />

mit den Produkten umzugehen und Risiken<br />

zu vermeiden. Wenn alle Beteiligten <strong>der</strong>art<br />

zusammenwirken, wird sich die Lebensmittelsicherheit<br />

in Thüringen auch weiterhin auf<br />

dem jetzigen hohen Niveau bewegen.<br />

Dr. Klaus Zeh<br />

Thüringer Minister<br />

für Soziales, Familie und Gesundheit<br />

3


Liebe Thüringerinnen und Thüringer,<br />

auch <strong>im</strong> 11. <strong>Jahr</strong> seines Erscheinens gibt <strong>der</strong><br />

„<strong>Jahr</strong>esbericht <strong>der</strong> <strong>amtlichen</strong> <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>“<br />

wie<strong>der</strong> einen repräsentativen<br />

Überblick über die Qualität von Lebensmitteln,<br />

Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln<br />

und Tabakerzeugnissen. Bis auf Einzelfälle<br />

zeigen die Untersuchungsergebnisse<br />

des TLLV erneut, dass die große Mehrzahl<br />

<strong>der</strong> Lebensmittelbetriebe und Handelseinrichtungen<br />

die geltenden Rechtsvorschriften<br />

beachten und bemüht sind, Mängel zu vermeiden<br />

bzw. aufzudecken und zu beheben<br />

sowie neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen<br />

z. B. über Acrylamidbelastungen durch<br />

Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Technologie Rechnung<br />

zu tragen.<br />

Das ständig wachsende Angebot an Produkten,<br />

die kontinuierlich steigende Zahl an Zusatzstoffen<br />

für Lebensmittel und kosmetische<br />

Mittel, <strong>der</strong> Einsatz neuer Tierarznei- und<br />

Pflanzenschutzmittel sowie die zunehmende<br />

Zahl neuartiger Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel<br />

stellen die Mitarbeiter des Thüringer<br />

Landesamtes für Lebensmittelsicherheit<br />

und Verbraucherschutz, aber auch die auf<br />

kommunaler Ebene tätigen Kontrolleure <strong>der</strong><br />

Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>sämter<br />

<strong>Jahr</strong> für <strong>Jahr</strong> vor neue Herausfor<strong>der</strong>ungen.<br />

Mit großer Kompetenz und in enger Zusammenarbeit<br />

bemühen sich alle Beteiligten<br />

um einen zuverlässigen Verbraucherschutz.<br />

Dabei geht es nicht allein um den Schutz <strong>der</strong><br />

Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen<br />

Risiken und Beeinträchtigungen,<br />

son<strong>der</strong>n auch um die Wahrung ihrer<br />

Interessen als Konsumenten, d. h. um den<br />

Schutz vor Irreführung und Täuschung. Kennzeichnungsmängel<br />

und Falschdeklarationen<br />

zeigen <strong>im</strong>mer wie<strong>der</strong>, dass Überprüfungen<br />

<strong>der</strong> wertbest<strong>im</strong>menden Bestandteile eines<br />

Lebensmittels, Untersuchungen zur Richtig-<br />

Vorwort des Präsidenten des Thüringer Landesamtes für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz<br />

keit von Werbeaussagen insbeson<strong>der</strong>e bei<br />

kosmetischen Mitteln o<strong>der</strong> Kontrollen auf<br />

gentechnische Zutaten wichtige und richtige<br />

Maßnahmen sind, damit <strong>der</strong> Verbraucher seine<br />

Wahlfreiheit am Warenregal auch tatsächlich<br />

ausüben kann.<br />

Lebensmittelsicherheit und gesundheitlicher<br />

Verbraucherschutz haben in Thüringen einen<br />

hohen Stellenwert. Um den weiter wachsenden<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen auf diesem Gebiet noch<br />

besser und auf höchstem wissenschaftlichen<br />

Niveau gerecht werden zu können, werden<br />

die bisherigen Standorte des TLLV in Jena,<br />

We<strong>im</strong>ar und Erfurt beginnend mit dem <strong>Jahr</strong><br />

2005 am Standort Bad Langensalza konzentriert.<br />

Am Standort Bad Langensalza wird<br />

eine bessere Verzahnung <strong>der</strong> Untersuchungsbereiche,<br />

eine effizientere Logistik und die<br />

Vernetzung wissenschaftlicher Ergebnisse zu<br />

Synergieeffekten führen. Sicher ist damit<br />

schon heute, dass diese Entscheidung eine<br />

Entscheidung für den Verbraucher war.<br />

Dr. med. habil.Wolfgang Hühn<br />

Präsident des Thüringer Landesamtes für<br />

Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz<br />

5


Inhalt<br />

Inhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

Die amtliche <strong>Lebensmittelüberwachung</strong> in Thüringen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

<strong>Vollzug</strong> <strong>der</strong> <strong>amtlichen</strong> <strong>Lebensmittelüberwachung</strong> <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

• Kontrolle von Betrieben und Einrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

• Amtliche Fleischhygieneüberwachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />

· BSE- und TSE-Untersuchungen an Rin<strong>der</strong>n und Schafen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />

• Spezielle Überprüfungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21<br />

· Kontrolle zur Abwehr von Gefahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21<br />

· Vorsorgemaßnahmen nach Havarien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22<br />

· Gruppenerkrankungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />

· Kontrollen nach dem Infektionsschutzgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25<br />

· Kontrolle <strong>der</strong> Rindfleischetikettierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25<br />

· Kontrolle von Transportfahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26<br />

· Einfuhrkontrollen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26<br />

• Zeitlich begrenzte <strong>Vollzug</strong>sschwerpunkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27<br />

· Eigenkontrollen in Gemeinschaftsküchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27<br />

· Kennzeichnung von Zusatzstoffen in Gaststätten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27<br />

· Hygiene be<strong>im</strong> Betrieb von Speise- und Getränkeautomaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28<br />

· Herstellung von Tiernahrung in Lebensmittelbetrieben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28<br />

• Zulassungen und Genehmigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29<br />

• Weitere Aktivitäten <strong>der</strong> <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>sbehörden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .30<br />

· Beratung von Verbrauchern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />

· Informationsveranstaltungen und Schulungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />

· Stellungnahmen für an<strong>der</strong>e Behörden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />

· Abnahme von Prüfungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen,<br />

kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32<br />

• Tabellarische Gesamtübersicht nach Warencode . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35<br />

• Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung einzelner Warengruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39<br />

· Milch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39<br />

· Milchprodukte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />

· Käse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41<br />

· Butter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41<br />

· Eier, Eiprodukte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42<br />

· Fleisch, Geflügel, Wild . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42<br />

· Fleischerzeugnisse, Fleischzubereitungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43<br />

· Wurstwaren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44<br />

· Fisch, Fischzuschnitte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46<br />

· Fischerzeugnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46<br />

· Krusten-, Schalen-, Weichtiere und Erzeugnisse daraus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .47<br />

· Fette, Öle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48<br />

· Suppen, Soßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49<br />

· Getreide . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49<br />

· Getreideprodukte, Backvormischungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />

· Brote, Kleingebäcke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />

· Feine Backwaren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51<br />

· Mayonnaisen, emulgierte Soßen, kalte Fertigsoßen, Feinkostsalate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52<br />

· Puddinge, Kremspeisen, Desserts, süße Soßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53<br />

· Teigwaren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53<br />

· Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53<br />

· Kartoffeln, stärkereiche Pflanzenteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54<br />

· Frischgemüse, ausgenommen Rhabarber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54<br />

· Gemüseerzeugnisse, ausgenommen Rhabarber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55<br />

6


· Pilze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56<br />

· Pilzerzeugnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57<br />

· Frischobst, einschließlich Rhabarber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57<br />

· Obstprodukte, einschließlich Rhabarber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58<br />

· Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Fruchtsirupe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .58<br />

· Alkoholfreie Getränke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59<br />

· Wein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .60<br />

· Erzeugnisse aus Wein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60<br />

· Weinähnliche und schaumweinähnliche Getränke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .60<br />

· Biere, bierähnliche Getränke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61<br />

· Spirituosen, spirituosenhaltige Getränke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61<br />

· Zucker . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61<br />

· Honige, Brotaufstriche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61<br />

· Konfitüren, Gelees, Marmeladen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62<br />

· Speiseeis, Speiseeishalberzeugnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63<br />

· Süßwaren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64<br />

· Schokoladen, Schokoladenwaren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65<br />

· Kakao . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65<br />

· Kaffee, Kaffeeersatzstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66<br />

· Tee, teeähnliche Erzeugnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66<br />

· Säuglings- und Kleinkin<strong>der</strong>nahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67<br />

· Diätetische Lebensmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67<br />

· Fertiggerichte, zubereitete Speisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68<br />

· Nährstoffkonzentrate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68<br />

· Würzmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69<br />

· Gewürze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69<br />

· Hilfsmittel aus Zusatzstoffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70<br />

· Zusatzstoffe und wie Zusatzstoffe verwendete Lebensmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70<br />

· Mineral-, Tafel-, Quellwasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70<br />

· Tabak- und Tabakerzeugnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71<br />

· Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71<br />

· Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt und zur Körperpflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73<br />

· Bedarfsgegenstände zur Reinigung und Pflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75<br />

· Spielwaren und Scherzartikel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76<br />

· Kosmetische Mittel und Stoffe zu <strong>der</strong>en Herstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77<br />

• Rückstandsuntersuchungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80<br />

• Mykotoxine in Lebensmitteln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86<br />

• Lebensmittel-Monitoring . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92<br />

• Untersuchung auf Lebensmittelbestrahlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94<br />

• Radioaktivitätsuntersuchung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95<br />

• Untersuchung von Lebensmitteln auf Acrylamid . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96<br />

• Untersuchung von Lebensmitteln auf gentechnische Verän<strong>der</strong>ungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98<br />

• Molekularbiologische Untersuchungen zur Pflanzen- und Tierartendifferenzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101<br />

• Bakteriologische Fleischuntersuchung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101<br />

• Nationaler Rückstandskontrollplan für lebende und geschlachtete Tiere und tierische Erzeugnisse . . . . . . .103<br />

• Mikrobiologische Untersuchungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106<br />

· Salmonellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106<br />

· Listerien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109<br />

· Campylobacter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110<br />

· Verotoxinbildende Escherichia coli . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111<br />

• Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113<br />

• Adressen <strong>der</strong> <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>sbehörden in Thüringen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116<br />

• Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117<br />

Inhalt<br />

7


Die amtliche <strong>Lebensmittelüberwachung</strong><br />

in Thüringen<br />

Der Schutz <strong>der</strong> Verbraucher vor gesundheitlichen<br />

Gefahren sowie vor Irreführung und Täuschung<br />

<strong>im</strong> Verkehr mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen,<br />

kosmetischen Mitteln und Tabakerzeugnissen<br />

ist Bestandteil <strong>der</strong> staatlichen Daseinsvorsorge<br />

und Aufgabe <strong>der</strong> <strong>amtlichen</strong> <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>.<br />

Für die Überwachung <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> lebensmittelrechtlichen<br />

Vorschriften sind <strong>im</strong> Freistaat<br />

Thüringen zuständig:<br />

• das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie<br />

und Gesundheit (TMSFG),<br />

• das Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit<br />

und Verbraucherschutz (TLLV),<br />

• die Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>sämter<br />

(VLÜÄ) <strong>der</strong> Landkreise und <strong>der</strong> kreisfreien<br />

Städte.<br />

Grundsätzlich sind die Betriebe und Einrichtungen,<br />

die Lebensmittel, kosmetische Mittel und<br />

Bedarfsgegenstände herstellen, be- o<strong>der</strong> verarbeiten<br />

und in Verkehr bringen, dafür verantwortlich,<br />

dass von den Produkten keine gesundheitlichen<br />

Gefahren ausgehen. Die Unternehmen<br />

haben <strong>im</strong> Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht angemessene<br />

Eigenkontrollen durchzuführen und die<br />

zum Schutz <strong>der</strong> Verbraucher erlassenen Hygienebest<strong>im</strong>mungen<br />

und sonstigen lebensmittelrechtlichen<br />

Best<strong>im</strong>mungen einzuhalten.<br />

Zur <strong>amtlichen</strong> Kontrolle <strong>der</strong> betriebseigenen Kontrollen<br />

führen die Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>sämter<br />

auf allen Handelsstufen vom<br />

Hersteller bzw. Importeur bis zum Einzelhandel<br />

bzw. <strong>der</strong> Gastronomie planmäßig stichprobenartige<br />

Überprüfungen durch.<br />

Darüber hinaus werden die Überwachungsämter<br />

in Verdachtsfällen und bei Warnungen an<strong>der</strong>er<br />

Behörden tätig. Dabei arbeiten die <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>sbehörden<br />

<strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong> eng<br />

zusammen, tauschen Informationen aus und<br />

koordinieren ihre <strong>Vollzug</strong>smaßnahmen. Falls gesundheitsschädliche<br />

Produkte in den Verkehr<br />

gelangt sind, werden die relevanten Informationen<br />

über ein Schnellwarnsystem innerhalb <strong>der</strong><br />

Europäischen Union an alle Mitgliedstaaten<br />

weitergegeben. Zur Behebung von Mängeln und<br />

Beseitigung von Gefahren für die Gesundheit <strong>der</strong><br />

Verbraucher werden geeignete Maßnahmen eingeleitet.<br />

Welche Maßnahmen ergriffen werden,<br />

richtet sich nach <strong>der</strong> Bewertung des gesundheitlichen<br />

Risikos, <strong>der</strong> Vermarktungsstufe bzw. <strong>der</strong><br />

Art <strong>der</strong> Verbreitung <strong>der</strong> Produkte.<br />

9


<strong>Vollzug</strong> <strong>der</strong> <strong>amtlichen</strong> <strong>Lebensmittelüberwachung</strong> <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

<strong>Vollzug</strong> <strong>der</strong> <strong>amtlichen</strong> <strong>Lebensmittelüberwachung</strong> <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

10<br />

Kontrolle von Betrieben und Einrichtungen<br />

Die Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>sämter<br />

überwachen die Betriebe und Einrichtungen<br />

regelmäßig in Form von<br />

• Betriebskontrollen<br />

• Probenahmen und<br />

• Kontrollen schriftlicher Unterlagen und Aufzeichnungen.<br />

Der Überwachung unterliegen alle Betriebe von<br />

<strong>der</strong> Herstellung bzw. dem Import, dem Transport<br />

und Großhandel bis zum Einzelhandel und gastronomischen<br />

Einrichtungen.<br />

Bei den Betriebskontrollen (Inspektionen) werden<br />

sowohl die hygienischen Bedingungen, unter<br />

denen Lebensmittel hergestellt, behandelt<br />

und in Verkehr gebracht werden, als auch Umfang<br />

und Zweckmäßigkeit <strong>der</strong> betrieblichen Eigenkontrollmaßnahmen<br />

geprüft. Die Kontrollen beziehen<br />

sich auf den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln<br />

und <strong>der</strong>en Rohstoffen, ferner auf die Beschaffenheit<br />

und Ausstattung <strong>der</strong> Betriebsräume,<br />

den hygienisch einwandfreien Zustand <strong>der</strong> Maschinen,<br />

Anlagen und Arbeitsgeräte sowie die<br />

Lagerung <strong>der</strong> Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte.<br />

Zu den von den Betrieben selbst durchzuführenden<br />

Eigenkontrollen gehören u.a. Maßnahmen<br />

zur Verhin<strong>der</strong>ung des vorzeitigen Ver<strong>der</strong>bs<br />

<strong>der</strong> Lebensmittel und zur Vermeidung von Schädlingsbefall.<br />

In Thüringen wird die Frequenz <strong>der</strong> <strong>amtlichen</strong><br />

Kontrollen nach einer einheitlichen Vorgabe für<br />

jeden Betrieb individuell festgelegt. Dazu wird<br />

eine Bewertung auf <strong>der</strong> Basis des produktbezogenen<br />

Risikos, <strong>der</strong> Betriebsstruktur und des für<br />

die Verbraucher ggf. zu erwartenden Risikos vorgenommen.<br />

Berücksichtigt werden auch die Er-<br />

gebnisse vorangegangener Überprüfungen und<br />

die Ergebnisse aus <strong>der</strong> Untersuchung <strong>der</strong> <strong>amtlichen</strong><br />

Proben. Die Anwendung dieses in Thüringen<br />

<strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> 2001 eingeführten Bewertungssystems<br />

hat zur Verbesserung <strong>der</strong> Effizienz <strong>der</strong><br />

Kontrolltätigkeit beigetragen. Bei Betrieben mit<br />

gut funktionierenden Eigenkontrollen kann die<br />

Frequenz <strong>der</strong> Inspektionen erheblich reduziert<br />

werden.<br />

Für die Überprüfung größerer (industrieller) Produktionsbetriebe<br />

werden interdisziplinär besetzte<br />

Sachverständigen-Teams gebildet. Diese werden<br />

jedes <strong>Jahr</strong> in einem Teil <strong>der</strong> in Betracht<br />

kommenden Betriebe planmäßig, darüber hinaus<br />

auch auf Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>sämter<br />

tätig. Das Sachverständigen-Team<br />

bewertet insbeson<strong>der</strong>e den<br />

Umfang und die Qualität <strong>der</strong> betrieblichen Eigenkontrollen,<br />

die auf <strong>der</strong> Basis von Risikoanalysen<br />

konzipiert werden.<br />

Die bei den Betriebskontrollen entnommenen<br />

<strong>amtlichen</strong> Proben wurden in den Laboratorien<br />

des Thüringer Landesamtes für Lebensmittelsicherheit<br />

und Verbraucherschutz an den Standorten<br />

Bad Langensalza, Erfurt und Jena untersucht.<br />

Die bei Beanstandungen erstellten Gutachten<br />

führten zu <strong>Vollzug</strong>smaßnahmen gegenüber den<br />

Betrieben und lösten bei festgestellten Verstößen<br />

gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften weitere<br />

Ermittlungen bzw. Maßnahmen aus.<br />

Im Berichtsjahr <strong>2003</strong> waren 34.420 Objekte<br />

(Betriebe, Einrichtungen, Fahrzeuge) zu kontrollieren.<br />

Gegenüber 2002 (34.222) stieg die Anzahl<br />

<strong>der</strong> Kontrollobjekte leicht (0,6 %) an. Seit 4 <strong>Jahr</strong>en<br />

liegt die Zahl <strong>der</strong> Betriebe bei etwa 34.400.


80.000<br />

70.000<br />

60.000<br />

50.000<br />

40.000<br />

30.000<br />

20.000<br />

10.000<br />

0<br />

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 <strong>2003</strong><br />

Objekte 36.812 37.240 37.090 35.890 35.430 34.404 34.840 34.222 34.420<br />

Kontrollen 74.587 74.183 75.352 69.026 63.312 53.601 55.053 55.593 58.624<br />

Abbildung 1: Anzahl <strong>der</strong> Kontrollobjekte und Kontrollen in den <strong>Jahr</strong>en 1995 bis <strong>2003</strong><br />

Die Mitarbeiter <strong>der</strong> Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>sämter<br />

konnten die Anzahl <strong>der</strong><br />

Kontrollen auf 58.624 Überprüfungen steigern.<br />

Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Plus von<br />

mehr als 5 % und gegenüber dem <strong>Jahr</strong> 2000<br />

ein Zuwachs von 9,4%. Möglich wurde dies durch<br />

eine Verbesserung <strong>der</strong> behördeninternen Arbeitsabläufe,<br />

wodurch sich die Effektivität <strong>der</strong> Kontrolltätigkeit<br />

erhöht hat.<br />

Im Durchschnitt entfielen auf jeden Betrieb 1,7<br />

Kontrollen. Für die einzelnen Branchen kann die<br />

Kontrollquote sehr unterschiedlich sein, wie nachstehend<br />

dargestellt.<br />

Die durchschnittliche Anzahl <strong>der</strong> Kontrollen pro<br />

kontrolliertem Betrieb betrug:<br />

• 6,8 bei großen Hersteller- und Abpackbetrieben,<br />

• 2,6 bei Großhändlern, Lager- und Umpackbetrieben,<br />

• 2,6 be<strong>im</strong> Lebensmittelhandwerk,<br />

Kontrolle von Betrieben und Einrichtungen<br />

• 1,9 be<strong>im</strong> Lebensmittel-Einzelhandel,<br />

• 1,4 bei Gaststätten, Küchen und Kantinen,<br />

• 0,7 bei Erzeuger-Betrieben <strong>der</strong> landwirtschaftlichen<br />

Urproduktion.<br />

Die <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>sbehörden sichern<br />

auch eine regelmäßige Überprüfung von „Kleinbetrieben“<br />

sowie von Betrieben mit lediglich<br />

potenzieller lebensmittelhygienerechtlicher Relevanz,<br />

z. B. Getränkehändler, Drogerien, Betriebe<br />

<strong>der</strong> landwirtschaftlichen Urproduktion, Getreidelager,<br />

Imker, bei Volksfesten erfasste Händler,<br />

Reisebusse, Haushaltwarengeschäfte, Spielzeugläden.<br />

Derartige Betriebe werden auf <strong>der</strong> Grundlage<br />

des geringen lebensmittelhygienischen Risikos<br />

z.T. in Zeitabständen von mehr als einem<br />

<strong>Jahr</strong> kontrolliert.<br />

Weitere Angaben zum <strong>Vollzug</strong> <strong>der</strong> <strong>amtlichen</strong><br />

<strong>Lebensmittelüberwachung</strong> sind <strong>der</strong> Tabelle 1 zu<br />

entnehmen.<br />

11


<strong>Vollzug</strong> <strong>der</strong> <strong>amtlichen</strong> <strong>Lebensmittelüberwachung</strong> <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

Tabelle 1: Objektkontrollen, Probenahmen, eingeleitete Maßnahmen<br />

12<br />

Betriebsart<br />

Erzeuger (Urproduktion)<br />

Erzeuger von Lebensmitteln<br />

tierischer Herkunft<br />

(ohne Fischereibetriebe)<br />

Fischereibetriebe<br />

Imkereien<br />

Erzeuger von Lebensmitteln<br />

pflanzlicher Herkunft<br />

Hersteller und Abpacker<br />

Hersteller von Milch und<br />

Erzeugnissen auf<br />

Milchbasis und Eis<br />

Betriebe zur Behandlung von<br />

Eiern, Hersteller von<br />

Eiprodukten<br />

Hersteller von Fleisch und<br />

Fleischerzeugnissen<br />

Fisch-, Krusten-,<br />

Schalen- und Weichtierbe-<br />

und verarbeitungsbetriebe<br />

Hersteller von pflanzlichen<br />

Lebensmitteln inkl. Abpacker<br />

Hersteller von an<strong>der</strong>en<br />

Lebensmitteln und Zusatzstoffen<br />

inkl. Abpacker<br />

Hersteller von Tabak und<br />

Tabakerzeugnissen<br />

Hersteller von<br />

kosmetischen Mitteln<br />

Hersteller von<br />

Bedarfsgegenständen<br />

Vertriebsunternehmer und<br />

Transporteure (Importeure,<br />

Exporteure, Großhändler,<br />

Transporteure)<br />

Großhändler, Importeure und<br />

Exporteure von Lebensmitteln<br />

Objekte<br />

kontrollierten Betriebe<br />

Anzahl <strong>der</strong><br />

Betriebe mit Verstößen<br />

Kontrollen gesamt<br />

Kontrollberichte<br />

Verwarnungen ohne<br />

Verwarnungsgeld<br />

Maßnahmen aus Kontrollen und<br />

Probenbeanstandungen<br />

Verwarnungen mit<br />

Verwarnungsgeld<br />

1.771 653 210 1.284 867 2 0 2 6 0 26 1<br />

1.080 545 184 1.063 728 1 0 2 6 0 25 0<br />

33 15 7 71 30 0 0 0 0 0 0 1<br />

529 34 19 59 36 1 0 0 0 0 1 0<br />

129 59 0 91 73 0 0 0 0 0 0 0<br />

542 395 81 3.662 3.203 78 17 11 14 4 14 5<br />

14 10 4 120 78 8 0 0 1 3 0 0<br />

26 24 1 98 76 1 0 0 1 0 0 0<br />

139 120 38 2.556 2.358 65 10 2 7 0 10 1<br />

11 9 2 67 56 0 0 0 0 0 0 0<br />

218 176 28 718 555 4 7 8 4 1 4 3<br />

13 11 1 25 19 0 0 0 0 0 0 0<br />

2 1 0 4 2 0 0 0 0 0 0 0<br />

16 11 3 27 23 0 0 1 1 0 0 0<br />

104 33 4 47 36 0 0 0 0 0 0 1<br />

670 458 37 1.762 1.468 5 8 1 0 0 7 4<br />

212 139 11 306 236 2 4 0 0 0 1 3<br />

Verfügungen<br />

eingeleitete<br />

Bußgeldverfahren<br />

Strafanzeigen<br />

Sicherstellungen<br />

Schließungen


Betriebsart<br />

Lebensmittellager<br />

Umpackbetriebe<br />

Transporteure von<br />

Lebensmitteln<br />

Großhändler von Tabak und<br />

Tabakerzeugnissen<br />

Großhändler von<br />

kosmetischen Mitteln<br />

Großhändler von<br />

Bedarfsgegenständen<br />

Einzelhändler<br />

Lebensmitteleinzelhandel<br />

an<strong>der</strong>er Einzelhandel<br />

Einzelhandel von Tabak und<br />

Tabakerzeugnissen<br />

Einzelhandel von<br />

kosmetischen Mitteln<br />

Einzelhandel von<br />

Bedarfsgegenständen<br />

Dienstleistungsbetriebe<br />

Küchen und Kantinen<br />

Gaststätten und<br />

Imbisseinrichtungen<br />

Hersteller, die <strong>im</strong> wesentlichen<br />

auf <strong>der</strong> Stufe des<br />

Einzelhandels verkaufen<br />

Gewerbebetriebe<br />

Direktvermarkter mit eigener<br />

Herstellung von Lebensmitteln<br />

tierischer Herkunft<br />

Direktvermarkter mit eigener<br />

Herstellung von Lebensmitteln<br />

pflanzlicher Herkunft<br />

Objekte<br />

kontrollierten Betriebe<br />

Anzahl <strong>der</strong><br />

Betriebe mit Verstößen<br />

Kontrollen gesamt<br />

Kontrollberichte<br />

Verwarnungen ohne<br />

Verwarnungsgeld<br />

Maßnahmen aus Kontrollen und<br />

Probenbeanstandungen<br />

Verwarnungen mit<br />

Verwarnungsgeld<br />

Kontrolle von Betrieben und Einrichtungen<br />

168 118 11 398 308 0 1 1 0 0 3 0<br />

10 8 0 36 32 0 0 0 0 0 0 0<br />

245 170 12 981 860 3 3 0 0 0 1 0<br />

3 3 0 4 2 0 0 0 0 0 0 0<br />

7 4 0 5 5 0 0 0 0 0 0 0<br />

25 16 3 32 25 0 0 0 0 0 2 1<br />

12.232 8.449 1.053 22.823 18.425 181 337 78 56 38 213 35<br />

10.088 7.281 899 20.458 16.665 177 323 75 54 37 156 31<br />

1.520 912 131 1.923 1.432 4 13 3 1 1 49 4<br />

24 16 1 19 17 0 0 0 0 0 0 0<br />

221 62 2 70 64 0 0 0 0 0 0 0<br />

379 178 20 353 247 0 1 0 1 0 8 0<br />

17.101 12.195 1.430 23.612 21.157 236 539 199 60 23 33 15<br />

4.582 3.464 283 5.931 5.482 32 37 42 4 4 8 4<br />

12.519 10.064 1.147 17.681 15.675 204 502 157 56 19 68 11<br />

2.104 1.760 279 5.419 4.763 62 137 57 44 16 12 13<br />

1.694 1.493 257 4765 4.200 60 133 49 39 13 6 13<br />

382 248 19 621 535 2 4 8 5 3 6 0<br />

28 19 3 33 28 0 0 0 0 0 0 0<br />

34.420 25.243 1.857 58.624 49.821 564 1.038 348 180 81 305 73<br />

Verfügungen<br />

eingeleitete<br />

Bußgeldverfahren<br />

Strafanzeigen<br />

Sicherstellungen<br />

Schließungen<br />

13


<strong>Vollzug</strong> <strong>der</strong> <strong>amtlichen</strong> <strong>Lebensmittelüberwachung</strong> <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

Die bei Betriebskontrollen festgestellten Mängel<br />

sind in 49.821 Kontrollberichten dokumentiert.<br />

In den weitaus meisten Fällen wurden kleinere<br />

Mängel unmittelbar von den Betreibern behoben<br />

o<strong>der</strong> es handelte sich um Hinweise zur Durchführung<br />

routinemäßiger Instandsetzungen, zur Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Einrichtung und Ausstattung <strong>der</strong><br />

Betriebe o<strong>der</strong> um Empfehlungen zur Durchführung<br />

<strong>der</strong> betrieblichen Eigenkontrollen.<br />

In 1.857 Betrieben wurden bei Kontrollen Verstöße<br />

gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften<br />

festgestellt, die mit verwaltungs- und ordnungsrechtlichen<br />

Maßnahmen geahndet werden mussten.<br />

Die Beanstandungsquote <strong>im</strong> Vergleich zur<br />

Gesamtzahl <strong>der</strong> kontrollierten Betriebe lag mit<br />

7,4 % etwa in <strong>der</strong> gleichen Größenordnung wie <strong>im</strong><br />

Vorjahr: 7,1 %. In diesen Betrieben leiteten die<br />

Tabelle 2: Amtliche Maßnahmen von 1998 bis <strong>2003</strong><br />

14<br />

<strong>Jahr</strong><br />

1998<br />

1999<br />

2000<br />

2001<br />

2002<br />

<strong>2003</strong><br />

Betriebsschließungen<br />

Strafanzeigen<br />

Bußgel<strong>der</strong><br />

Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>sämter<br />

insgesamt 2.508 amtliche Maßnahmen ein und<br />

erstatteten in 81 Fällen Strafanzeige bei <strong>der</strong><br />

zuständigen Staatsanwaltschaft (Vorjahr: 2.501<br />

Maßnahmen in 1.722 Betrieben).<br />

Die Mehrzahl <strong>der</strong> Strafanzeigen betrafen, wie in<br />

den vergangenen <strong>Jahr</strong>en, Verstöße gegen Best<strong>im</strong>mungen<br />

<strong>der</strong> Hackfleisch-Verordnung, z. B.<br />

Überschreiten <strong>der</strong> gesetzlich begrenzten Verkehrsfrist,<br />

Verstöße gegen die Kühl- und Einfriervorschriften.<br />

Die Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>sämter<br />

haben auf Grund festgestellter Mängel bei<br />

Betriebskontrollen und wegen <strong>der</strong> Beanstandung<br />

amtlicher Proben die nachstehenden Maßnahmen<br />

veranlasst:<br />

Sicherstellungen<br />

Verfügungen<br />

Verwarnungsgel<strong>der</strong><br />

kostenfreie<br />

Verwarnungen<br />

95 119 336 145 1.433 888 nicht erfasst<br />

55 144 297 157 1.150 857 nicht erfasst<br />

56 131 246 214 425 919 255<br />

80 95 289 197 475 982 509<br />

84 66 177 234 351 975 614<br />

73 81 180 305 348 1.038 564<br />

Während die Zahl <strong>der</strong> Verfügungen (schriftliche<br />

Anordnungen) sowie <strong>der</strong> eingeleiteten Bußgeldverfahren<br />

annähernd gleich blieb (Vorjahr: 351<br />

Verfügungen und 177 Bußgeldverfahren), war bei<br />

den Strafanzeigen eine leichte Zunahme (Vorjahr<br />

66 Anzeigen) zu verzeichnen. Der seit dem <strong>Jahr</strong><br />

1999 rückläufige Trend bei den Strafanzeigen hat<br />

sich damit nicht weiter fortgesetzt.<br />

Bei 73 Kontrollen in Betrieben, dies entspricht<br />

0,1 % aller Kontrollen, waren die vorgefundenen<br />

Hygienemängel bei <strong>der</strong> Lagerung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Be-


und Verarbeitung von Lebensmitteln so schwerwiegend,<br />

dass eine gesundheitliche Gefahr für<br />

Verbraucher nicht ausgeschlossen werden konnte.<br />

In diesen Fällen wurde die sofortige Schließung<br />

des Betriebes bzw. des betroffenen Betriebsteiles<br />

für einen unbest<strong>im</strong>mten Zeitraum<br />

amtlich verfügt (<strong>im</strong> Vorjahr: 84 Schließungen).<br />

Etwa unverän<strong>der</strong>t gegenüber dem Vorjahr blieb<br />

die Zahl von 1602 Verwarnungen (Vorjahr: 1589).<br />

1038 Verwarnungen (Vorjahr: 975) wurden mit<br />

Verwarnungsgel<strong>der</strong>n bis 75,00 € geahndet.<br />

Die Summe <strong>der</strong> verhängten Bußgel<strong>der</strong> betrug<br />

37.445 € (Vorjahr: 25.192 €), die Summe <strong>der</strong> festgesetzten<br />

Verwarnungsgel<strong>der</strong> betrug 32.790 €<br />

(Vorjahr: 24.613 €).<br />

Schließungen<br />

Sicherstellungen<br />

Strafanzeigen<br />

Bußgel<strong>der</strong><br />

Verfügungen<br />

Verwarnungsgel<strong>der</strong><br />

kostenfreie Verwarnungen<br />

0,12%<br />

0,11%<br />

0,21%<br />

0,40%<br />

0,57%<br />

0,92%<br />

1,65%<br />

0 0,2 0,4 0,6 0,8 1,0 1,2 1,4 1,6 1,8<br />

Häufigkeit <strong>der</strong> Maßnahmen in %<br />

Abbildung 2: Amtliche Maßnahmen auf Grund von Beanstandungen bei Betriebskontrollen<br />

Kontrolle von Betrieben und Einrichtungen<br />

Gesundheitliche Gefährdungen <strong>der</strong> Verbraucher<br />

wurden in nur wenigen Einzelfällen festgestellt.<br />

Zum Schutz <strong>der</strong> Verbraucher leiteten die zuständigen<br />

Behörden bei Beanstandungen an Ort<br />

und Stelle Sofortmaßnahmen ein. Gesundheitsschädliche<br />

Lebensmittel wurden vernichtet, amtlich<br />

sichergestellt o<strong>der</strong> mit einem Verkehrsverbot<br />

belegt. Darüber hinaus wurde die Beseitigung<br />

<strong>der</strong> Ursachen veranlasst und eine Dokumentation<br />

<strong>der</strong> Beweismittel zur Vorbereitung einer angemessenen<br />

Ahndung erstellt. Wenn keine nachteilige<br />

Beeinflussung <strong>der</strong> Lebensmittel zu befürchten<br />

war, z. B. bei baulichen Mängeln o<strong>der</strong><br />

verschlissenen Einrichtungsgegenständen, erging<br />

eine Auflage zur Mängelbeseitigung mit Fristsetzung.<br />

15


<strong>Vollzug</strong> <strong>der</strong> <strong>amtlichen</strong> <strong>Lebensmittelüberwachung</strong> <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

Wegen nachgewiesener gesundheitsrelevanter<br />

Mängel o<strong>der</strong> wegen eines entsprechenden Verdachtes<br />

mussten die folgenden Produkte mit<br />

einem Verkehrsverbot belegt o<strong>der</strong> sichergestellt<br />

werden:<br />

• 38.823 Kilogramm Lebensmittel,<br />

• 190 Liter flüssige Lebensmittel (Getränke, Öle)<br />

und Speiseeis,<br />

• 524 Stück kosmetische Mittel,<br />

• 985 Stück Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt,<br />

• 728 Stück Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt<br />

und zur Körperpflege,<br />

• 572 Stück Spielwaren.<br />

16<br />

Schließungen<br />

Sicherstellungen<br />

Strafanzeigen<br />

Bußgel<strong>der</strong><br />

Verfügungen<br />

Verwarnungsgel<strong>der</strong><br />

kostenfreie Verwarnungen<br />

0,01%<br />

0,11%<br />

0,09%<br />

0,18%<br />

0,36%<br />

0,43%<br />

0,44%<br />

Abbildung 3: Amtliche Maßnahmen auf Grund <strong>der</strong> Beanstandung von Proben<br />

0 0,2 0,4 0,6 0,8 1,0 1,2 1,4 1,6 1,8<br />

Häufigkeit <strong>der</strong> Maßnahmen in %<br />

Produkt-Chargen, über die ein Verkehrsverbot<br />

verhängt worden ist, wurden aus dem Verkauf<br />

genommen und entwe<strong>der</strong> vom Betrieb selbst<br />

vernichtet o<strong>der</strong> unter amtlicher Aufsicht an den<br />

Hersteller, Großhändler o<strong>der</strong> Importeur zurückgesendet.<br />

Be<strong>im</strong> Empfänger wurden sie wie<strong>der</strong>um<br />

unter amtlicher Aufsicht aus dem Verkehr genommen.<br />

Die Tabelle 3 gibt einen Überblick über die Produktgruppen<br />

und die jeweiligen Mengen <strong>der</strong><br />

Produkte, welche von Sicherstellungen, Verkehrsverboten<br />

und Rückführungen (Rückrufen) betroffen<br />

waren. Die Mengen sind je nach <strong>der</strong> Art des<br />

Produktes in Kilogramm, Liter o<strong>der</strong> Stück angegeben.


Tabelle 3: Sicherstellungen, Verkehrsverbote, Rückführungen<br />

Lebensmittel, Bedarfsgegenstände,<br />

kosmetische Mittel<br />

Milch<br />

Milchprodukte, Käse<br />

Eier, Eiprodukte<br />

Fleisch, Fleischerzeugnisse, Wurstwaren<br />

Fische, Fischerzeugnisse<br />

Krusten-, Schalen-, Weichtiere<br />

und Erzeugnisse daraus<br />

Fette, Öle<br />

Suppen, Soßen<br />

Getreideprodukte, Backvormischungen,<br />

Brotteige, Massen und Teige für Backwaren<br />

Brote, Feine Backwaren<br />

Mayonnaisen, emulgierte Soßen,<br />

Fertigsoßen, Feinkostsalate<br />

Teigwaren<br />

Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst<br />

Kartoffeln und stärkereiche Pflanzenteile<br />

Frischgemüse<br />

Gemüseerzeugnisse, Gemüsezubereitungen<br />

Pilze, Pilzerzeugnisse<br />

Frischobst<br />

Obstprodukte<br />

Alkoholfreie Getränke<br />

Weine und Traubenmoste<br />

Erzeugnisse aus Wein, auch Vor- und<br />

Nebenprodukte <strong>der</strong> Weinbereitung<br />

Honige und Honigzubereitungen,<br />

Blütenpollen<br />

Speiseeis, Speiseeishalberzeugnisse<br />

Süßwaren, Schokolade<br />

Tee, teeähnliche Erzeugnisse<br />

Fertiggerichte, zubereitete Speisen<br />

Nährstoffkonzentrate und<br />

Nahrungsergänzungsmittel<br />

Gewürze, Würzmittel<br />

Summe Lebensmittel<br />

Mengen Beanstandungsgründe<br />

kg Liter Stück sensori- mikrobio- chemi- Kennzeich- sonssche<br />

logische sche nungsmängel tige<br />

3 •<br />

15 • • •<br />

13.759 • • •<br />

16.937 • • • • •<br />

2.429 • • •<br />

17 • •<br />

2 • •<br />

10 • •<br />

814 • • •<br />

46 • •<br />

7 • •<br />

28 • • •<br />

209 • •<br />

11 •<br />

2.640 •<br />

24 • • • •<br />

16 • •<br />

1 •<br />

36 • •<br />

26 •<br />

3 •<br />

78 •<br />

130 •<br />

92 78 • •<br />

8 • •<br />

1.521 • •<br />

60 • • •<br />

1 •<br />

12 • • •<br />

38.823 190<br />

Kontrolle von Betrieben und Einrichtungen<br />

17


<strong>Vollzug</strong> <strong>der</strong> <strong>amtlichen</strong> <strong>Lebensmittelüberwachung</strong> <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

Lebensmittel, Bedarfsgegenstände,<br />

kosmetische Mittel<br />

Bedarfsgegenstände mit<br />

Lebensmittelkontakt<br />

Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt<br />

und zur Körperpflege<br />

Kosmetische Mittel und Rohstoffe<br />

zu <strong>der</strong>en Herstellung<br />

18<br />

Spielwaren und Scherzartikel<br />

Die Gewinnung von Fleisch unterliegt einer<br />

sorgfältigen Kontrolle, um eine Übertragung von<br />

Infektionskrankheiten und Parasiten auf den<br />

Menschen zu verhin<strong>der</strong>n. Der Gesundheitszustand<br />

<strong>der</strong> Schlachttiere wird unmittelbar vor dem<br />

Schlachten geprüft, um sicherzustellen, dass nur<br />

gesunde Tiere geschlachtet werden.<br />

Nach dem Schlachten erfolgt auf <strong>der</strong> Grundlage<br />

fleischhygienerechtlicher Vorschriften die amtliche<br />

Fleischuntersuchung.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Fleischuntersuchung werden<br />

spezielle Laboruntersuchungen, wie die obligatorische<br />

Trichinenuntersuchung bei Schweinen,<br />

Wildschweinen und Pferden sowie die seit dem<br />

6. Dezember 2000 vorgeschriebene BSE-Untersuchung<br />

bei allen über 24 Monate alten Rin<strong>der</strong>n<br />

vorgenommen. Außerdem werden planmäßige<br />

Rückstandsuntersuchungen sowie <strong>im</strong> Verdachtsfall<br />

weitere spezielle Untersuchungen durchgeführt.<br />

Verantwortlich für die Durchführung <strong>der</strong> Fleischuntersuchung<br />

sind die Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>sämter.<br />

Die vorgeschriebenen<br />

BSE-Tests werden <strong>im</strong> Thüringer Landesamt für<br />

Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz<br />

durchgeführt. Nur die „freiwilligen BSE-Tests“,<br />

Mengen Beanstandungsgründe<br />

kg Liter Stück sensori- mikrobio- chemi- Kennzeich- sonssche<br />

logische sche nungsmängel tige<br />

985 • • •<br />

728 •<br />

524 • • •<br />

572 • •<br />

Amtliche Fleischhygieneüberwachung<br />

d.h. die Untersuchung <strong>der</strong> bis zu 24 Monate alten<br />

Rin<strong>der</strong> darf privaten Laboren in Auftrag gegeben<br />

werden.<br />

Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung wurde<br />

<strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong> insgesamt an 1.641.791 Großtieren<br />

(Vorjahr: 1.694.820) durchgeführt. Vor und<br />

nach <strong>der</strong> Schlachtung wurden untersucht:<br />

1.558.391 Schweine,<br />

71.854 Rin<strong>der</strong>,<br />

2.038 Kälber,<br />

7.830 Schafe und Ziegen,<br />

111 Pferde,<br />

1.567 Stück Gehegewild.<br />

Das Fleisch von 4.023 Tieren (Vorjahr: 5.118)<br />

wurde als untauglich für den menschlichen Verzehr<br />

beurteilt und unschädlich beseitigt. Damit<br />

ist die Beanstandungsquote weiter gesunken<br />

und lag <strong>2003</strong> bei 0,25%.<br />

Ferner wurden 22.160 Stück Schwarzwild auf Trichinen<br />

untersucht (Vorjahr: 24.837). Ein Trichinenbefall<br />

ist <strong>im</strong> Gegensatz zu den Vorjahren nicht<br />

nachgewiesen worden.<br />

Geflügel unterliegt in gewerblichen Schlachtbetrieben<br />

ebenfalls <strong>der</strong> <strong>amtlichen</strong> Schlachttier- und<br />

Fleischuntersuchung. Die Gesamtzahl <strong>der</strong> unter-


suchten Hühner, Puten, Enten, Gänse und Perlhühner<br />

betrug 26.367.048. Die Beanstandungsquote<br />

lag bei 2,65 %.<br />

Außer <strong>der</strong> Schlachttier- und Fleischuntersuchung<br />

zählen auch umfangreiche Hygienekontrollen zu<br />

den Aufgaben <strong>der</strong> Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>sämter.<br />

In den Schlachtbetrieben<br />

werden diese während <strong>der</strong> gesamten Betriebszeit,<br />

in Fleischzerlegungsbetrieben mindestens<br />

einmal täglich durchgeführt. Für an<strong>der</strong>e Fleisch<br />

verarbeitende Betriebe wird die Frequenz <strong>der</strong><br />

Hygienekontrollen für jeden einzelnen Betrieb<br />

anhand einer schriftlich dokumentierten Risikobewertung<br />

festgelegt.<br />

In Fleisch verarbeitenden Betrieben sowie <strong>im</strong><br />

Handel und Transport konzentrieren sich die<br />

Kontrollen auf die Einhaltung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen<br />

hygienischen Bedingungen. Sowohl Räume und<br />

Gerätschaften als auch <strong>der</strong> sachgerechte<br />

Umgang mit dem Fleisch, die Einhaltung <strong>der</strong><br />

vorgeschriebenen Kühltemperaturen sowie die<br />

ordnungsgemäße Durchführung <strong>der</strong> Reinigungsarbeiten<br />

werden überprüft. Zur Sicherung eines<br />

hohen Hygienestandards wird <strong>der</strong> Überwachung<br />

<strong>der</strong> betrieblichen Eigenkontrollen beson<strong>der</strong>e<br />

Aufmerksamkeit gewidmet. Darüber hinaus wird<br />

Tabelle 4: BSE-Untersuchungen von geschlachteten Rin<strong>der</strong>n mit dem ELISA-Test<br />

gesund<br />

geschlachtete<br />

Tiere<br />

notgeschlachtete<br />

Tiere<br />

unter<br />

24 Monate<br />

Amtliche Fleischhygieneüberwachung<br />

durch Eigenkontrollen u.a. <strong>der</strong> lückenlose Nachweis<br />

über die Herkunft <strong>der</strong> Schlachttiere und die<br />

Abgabe des Fleisches geführt. Im <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

waren in diesen Bereichen keine wesentlichen<br />

Verstöße zu verzeichnen.<br />

BSE- und TSE-Untersuchungen an Rin<strong>der</strong>n<br />

und Schafen<br />

Nach den Vorschriften <strong>der</strong> Europäischen Union<br />

ist jedes geschlachtete Rind, das älter als 30<br />

Monate ist, auf BSE zu untersuchen. In Deutschland<br />

wurde diese Altersgrenze mit Wirkung vom<br />

31. Januar 2001 auf 24 Monate herabgesetzt. Die<br />

Untersuchungen sind in einem zu diesem Zweck<br />

staatlich zugelassenen Labor durchzuführen. Die<br />

amtliche Freigabe <strong>der</strong> Rin<strong>der</strong> <strong>im</strong> Schlachtbetrieb<br />

(Endbeurteilung) erfolgt grundsätzlich erst nach<br />

<strong>der</strong> Mitteilung des Testergebnisses.<br />

Im <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong> wurden <strong>im</strong> Thüringer Landesamt für<br />

Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz<br />

insgesamt 56.328 Proben von geschlachteten<br />

Rin<strong>der</strong>n getestet. Lediglich das BSE-Testergebnis<br />

von einem Rind, das aus einem an<strong>der</strong>en<br />

Bundesland stammte, ergab einen positiven<br />

Befund.<br />

Alter <strong>der</strong> untersuchten Tiere<br />

24 bis 30<br />

Monate<br />

über<br />

30 Monate<br />

Summe<br />

13.272 5.504 37.222 55.998<br />

35 35 260 330<br />

13.307 5.539 37.482 56.328<br />

19


<strong>Vollzug</strong> <strong>der</strong> <strong>amtlichen</strong> <strong>Lebensmittelüberwachung</strong> <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

Außer dem einen positiven BSE-Befund bei<br />

einem geschlachteten Rind sind noch drei BSE-<br />

Fälle bei verendeten Tieren nachgewiesen worden.<br />

Nach europäischem Recht sind alle verendeten<br />

Rin<strong>der</strong> über 24 Monate auf BSE zu<br />

untersuchen.<br />

Tabelle 5: BSE-Statistik Deutschland und Thüringen<br />

Die 54 BSE-Fälle des <strong>Jahr</strong>es <strong>2003</strong> entsprechen<br />

0,0021 % <strong>der</strong> insgesamt auf BSE untersuchten<br />

Rin<strong>der</strong>. Nur bei 0,0009 % <strong>der</strong> geschlachteten<br />

Rin<strong>der</strong> war BSE <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong> nachgewiesen<br />

worden.<br />

Seit dem 1. Januar 2002 werden in <strong>der</strong> Europäischen<br />

Union auch TSE-Stichproben-Tests von<br />

geschlachteten, verendeten und getöteten Schafen<br />

und Ziegen durchgeführt.<br />

Gemäß dieser Vorschriften sind u.a. Proben von<br />

über 18 Monate alten, zum menschlichen Verzehr<br />

geschlachteten Schafen und Ziegen zu untersuchen.<br />

In Thüringen wurden <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong> nach<br />

einem Stichproben-Programm 168 Schafe und<br />

34 Ziegen <strong>im</strong> Zusammenhang mit <strong>der</strong> Fleischuntersuchung<br />

auf BSE getestet. Alle Proben<br />

waren negativ.<br />

Als wesentliche Schutzmaßnahme zur Min<strong>im</strong>ierung<br />

des Risikos für die Verbraucher ist außer<br />

den Untersuchungen an geschlachteten Tieren<br />

seit Oktober 2000 die Entfernung des sogenannten<br />

spezifizierten Risikomaterials während und<br />

nach <strong>der</strong> Schlachtung von Rin<strong>der</strong>n, Schafen und<br />

20<br />

<strong>Jahr</strong><br />

2000<br />

2001<br />

2002<br />

<strong>2003</strong><br />

verendete<br />

Rin<strong>der</strong><br />

In Tabelle 5 wird die Entwicklung <strong>der</strong> festgestellten<br />

BSE-Fälle in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland<br />

und in Thüringen vom <strong>Jahr</strong> 2000 bis <strong>2003</strong><br />

dargestellt.<br />

BSE-Fälle in Deutschland BSE-Fälle in Thüringen<br />

geschlachtete<br />

Rin<strong>der</strong><br />

Rin<strong>der</strong><br />

gesamt<br />

verendete<br />

Rin<strong>der</strong><br />

geschlachtete<br />

Rin<strong>der</strong><br />

Rin<strong>der</strong><br />

gesamt<br />

2 5 7 0 0 0<br />

88 36 124 2 0 2<br />

39 67 106 1 0 1<br />

23 31 54 3 1 4<br />

Ziegen in <strong>der</strong> gesamten Europäischen Union<br />

vorgeschrieben. Diese Maßnahme beruht auf <strong>der</strong><br />

Erkenntnis, dass best<strong>im</strong>mte Tierkörperteile als<br />

mögliche Überträger <strong>der</strong> BSE gelten.<br />

Zum spezifizierten Risikomaterial zählen bei Rin<strong>der</strong>n,<br />

die über 12 Monate alt sind, <strong>der</strong> Schädel mit<br />

Gehirn und Augen, die Mandeln und die Wirbelsäule,<br />

einschließlich des Rückenmarks und <strong>der</strong><br />

hier abzweigenden Nervenzellansammlungen<br />

(Spinalganglien).<br />

Der Darm mit Darm-Gekröse (Darm-Aufhängung)<br />

wird bei Rin<strong>der</strong>n aller Altersstufen als spezifiziertes<br />

Risikomaterial eingestuft. Nicht zum Risikomaterial<br />

zählt die Schwanzwirbelsäule.<br />

Bei Schafen und Ziegen, die über 12 Monate alt<br />

sind, gehören ebenfalls <strong>der</strong> Schädel mit Gehirn<br />

und Augen, die Mandeln und das Rückenmark<br />

zum spezifizierten Risikomaterial, zusätzlich die<br />

Milz bei Tieren aller Altersklassen.<br />

Die Entfernung <strong>der</strong> Risikomaterialien wird durch<br />

amtliche Kontrolleure <strong>der</strong> Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>sämter<br />

intensiv überwacht.


Beseitigt werden diese Fleischteile – getrennt von<br />

den übrigen Schlachtabfällen – durch Verbren-<br />

Kontrolle zur Abwehr von Gefahren<br />

Die Kommission <strong>der</strong> Europäischen Union hat auf<br />

<strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> am 28.01.2002 erlassenen Verordnung<br />

(EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung <strong>der</strong> allgemeinen<br />

Grundsätze und Anfor<strong>der</strong>ungen des<br />

Lebensmittelrechts, zur Errichtung <strong>der</strong> Europäischen<br />

Behörde für Lebensmittelsicherheit und<br />

zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit<br />

ein detailliert festgelegtes Benachrichtigungs-<br />

und Warnverfahren für Lebensmittel,<br />

Bedarfsgegenstände und Futtermittel unter<br />

<strong>der</strong> Bezeichnung „Schnellwarnsystem“ (Rapid-<br />

Alert-System for Food and Feed/RASFF) eingerichtet.<br />

Ein ähnliches System zum Austausch<br />

von Informationen wird <strong>im</strong> Falle von gesundheitsschädlichen<br />

kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen<br />

auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> EU-Richtlinie<br />

2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit<br />

angewendet. Anlass zur Auslösung einer<br />

Warnmeldung besteht, wenn Produkte mit einer<br />

potentiellen Gesundheitsgefahr für Verbraucher<br />

bereits in den Warenverkehr gelangt sind.<br />

Unter den von den Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>sämtern<br />

entnommenen <strong>amtlichen</strong><br />

Proben waren 43 Produkte, die auf Grund <strong>der</strong><br />

Untersuchungsergebnisse des Thüringer Landesamtes<br />

für <strong>Lebensmittelüberwachung</strong> und Verbraucherschutz<br />

aus dem Verkehr genommen<br />

werden mussten. Parallel zu den Sofortmaßnahmen<br />

zum Schutz <strong>der</strong> Verbraucher wurden<br />

Informationen über die beanstandete Charge an<br />

das europäische Schnellwarnsystem weitergegeben.<br />

Spezielle Überprüfungen<br />

Spezielle Überprüfungen<br />

nung in hierfür zugelassenen Anlagen und unter<br />

amtlicher Kontrolle.<br />

Die in Thüringen ausgesprochenen und an das<br />

Schnellwarnsystem mitgeteilten Beanstandungen<br />

betrafen u.a.:<br />

• Kontamination von Fischkonserven mit Benzo(a)pyren<br />

und policyclischen aromatischen<br />

Kohlenwasserstoffen,<br />

• Rückstände des Tierarzne<strong>im</strong>ittels Nitrofuran in<br />

Hauskaninchenfleisch,<br />

• Rückstände des Tierarzne<strong>im</strong>ittels Nitrofuran in<br />

Eiprodukten (Eipulver und getrocknetes Eiklar),<br />

• Nachweise von Salmonellen in frischem Bauernmett,<br />

Hühnereiern, Trockenpilzen (getrocknete<br />

Morcheln), Pfeffer, in Anis-Fenchel-Kümmeltee<br />

und Blaumohn,<br />

• Nachweis des Sch<strong>im</strong>melpilzgiftes Aflatoxin in<br />

getrockneten Feigen und gemahlenen Haselnüssen,<br />

• überhöhter Jodgehalt in Meerkohlsalat,<br />

• Bleiverunreinigungen in <strong>der</strong> Glasur eines Desserttellers.<br />

Über die eigenen Feststellungen hinaus haben<br />

die Thüringer <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>sbehörden<br />

aus dem Schnellwarnsystem 982 Mitteilungen<br />

zu 620 beanstandeten Produkten erhalten.<br />

Davon bezogen sich<br />

• 289 auf Lebensmittel tierischer Herkunft,<br />

• 288 auf pflanzliche Lebensmittel einschließlich<br />

neuartige Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel,<br />

• 16 auf Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt,<br />

• 20 auf Bedarfsgegenstände mit Hautkontakt<br />

einschließlich Spielwaren,<br />

• 7 auf kosmetische Mittel.<br />

21


<strong>Vollzug</strong> <strong>der</strong> <strong>amtlichen</strong> <strong>Lebensmittelüberwachung</strong> <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

Nach jeweiliger Einzelfall-Prüfung <strong>der</strong> angegebenen<br />

Produktbeschreibung, Kennzeichnung, Verkehrsfrist,<br />

des Beanstandungsgrundes und <strong>der</strong><br />

Vermarktungswege war bei 185 RASFF-Mitteilungen<br />

sowie bei den 43 in Thüringen festgestellten<br />

Fällen nicht auszuschließen, dass potentiell gesundheitsschädliche<br />

Produkte auch in Thüringen<br />

<strong>im</strong> Handel sein konnten. Zu diesen Produkten<br />

wurden in allen Thüringer Kreisen und kreisfreien<br />

Städten Nachforschungen <strong>im</strong> Groß- und Einzelhandel<br />

und ggf. auch in Produktionsbetrieben und<br />

in <strong>der</strong> Gastronomie veranlasst.<br />

Im Folgenden ausgewählte Beispiele, die über<br />

das Schnellwarnsystem Überprüfungsaktionen in<br />

Thüringen auslösten:<br />

• Salmonellen in Camembert,<br />

• Chloramphenicol-Rückstände in Geflügelfleisch,<br />

• Verunreinigungen von Wurstwaren mit dem<br />

Farbstoff Sudanrot,<br />

• Histamin in Sardellenfilets,<br />

• Glassplitter in einem Fischerzeugnis,<br />

• Quecksilber-Rückstände in Schwertfisch,<br />

• Listeria monocytogenes in Gorgonzola,<br />

• Rückstände des Tierarzne<strong>im</strong>ittels Lasalocid-<br />

Natrium in Hühnereiern,<br />

• Nachweis <strong>der</strong> Bestrahlung von getrocknetem<br />

Tintenfisch,<br />

• Aflatoxine (Pilzgifte) in Pistazien,<br />

• Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Reis,<br />

• Glassplitter in Knoblauchsuppe,<br />

• Salmonellen in Nudeln,<br />

• Verunreinigungen von Gewürzen mit dem<br />

Farbstoff Sudanrot,<br />

• Staphylococcus aureus in Baumkuchen,<br />

• Dioxin-Rückstände in Lachsöl,<br />

• Fremdkörper in grünen Bohnen,<br />

• überhöhter Schwefeldioxidgehalt in getrockneten<br />

Aprikosen,<br />

• Nitrosamin-Abson<strong>der</strong>ungen in Milchsaugern<br />

und Schnullern,<br />

• starker Geruch durch aromatische Amine bei<br />

Suppenkellen und Pfannenwen<strong>der</strong>n,<br />

22<br />

• abweichen<strong>der</strong> Geruch und Geschmack bei<br />

Kin<strong>der</strong>trinkflaschen,<br />

• überhöhte Benzolgehalte in Faserstiften,<br />

• Nitrosamine in W<strong>im</strong>perntusche und Haargel.<br />

Als Ergebnis <strong>der</strong> in Thüringen durchgeführten<br />

Überprüfungsaktionen wurden 35 <strong>der</strong> beanstandeten<br />

Waren von Lebensmittelkontrolleuren<br />

in einem o<strong>der</strong> mehreren Thüringer Betrieben o<strong>der</strong><br />

Einzelhandelsgeschäften vorgefunden und das<br />

weitere Inverkehrbringen unterbunden. Dabei<br />

wurden je nach Lage des Einzelfalles Sicherstellungen<br />

vorgenommen o<strong>der</strong> ein Vermarktungsverbot<br />

in Verbindung mit einem bereits laufenden<br />

Rückruf des Herstellers o<strong>der</strong> Importeurs verfügt.<br />

Sofern ein Thüringer Herstellerbetrieb o<strong>der</strong> Großhändler<br />

betroffen war, wurden Rückholaktionen<br />

<strong>der</strong> Waren aus dem Einzelhandel, die sich ggf.<br />

auch auf an<strong>der</strong>e Bundeslän<strong>der</strong> erstreckten, angeordnet<br />

und amtlich überwacht.<br />

Vorsorgemaßnahmen nach Havarien<br />

Kontamination von Futtermitteln mit Dioxinen<br />

Im Januar <strong>2003</strong> wurden die Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>sämter<br />

über eine Belastung<br />

von Futtermitteln mit Dioxinen informiert. Die<br />

Kontamination <strong>der</strong> Futtermittel beruhte auf einem<br />

technischen Fehler bei <strong>der</strong> Trocknung von Backabfällen<br />

in einem Trocknungswerk in Thüringen.<br />

Die Backabfälle waren zur Verfütterung an Mastschweine<br />

und zur Herstellung von Mischfuttermitteln<br />

best<strong>im</strong>mt.<br />

Die Ermittlungen <strong>der</strong> Futtermittelüberwachungsbehörden<br />

hatten ergeben, dass ca. 250t Backabfall<br />

als dioxinbelastet anzusehen waren. Außerdem<br />

musste davon ausgegangen werden, dass<br />

auch an<strong>der</strong>e Futtermittel, wie Trockengrün kontaminiert<br />

sein konnten.<br />

Der größte Teil des belasteten Backabfalls war<br />

direkt an einen Schweinemastbetrieb mit ca.<br />

10.000 Tieren geliefert worden. Die unter Verwen-


dung des Backabfalls hergestellten Mischfuttermittel<br />

und weitere getrocknete Futtermittel gelangten<br />

an eine Vielzahl von landwirtschaftlichen<br />

Betrieben. Insgesamt wurden 63 landwirtschaftliche<br />

Betriebe ermittelt, die <strong>im</strong> fraglichen Zeitraum<br />

Backabfälle, mit Backabfällen hergestellte Mischfuttermittel<br />

o<strong>der</strong> weitere getrocknete Futtermittel<br />

bezogen und teilweise bereits an Nutztiere verfüttert<br />

hatten. In erster Linie waren Schweinemastbetriebe,<br />

aber auch Lämmeraufzucht- und<br />

Milcherzeugerbetriebe betroffen.<br />

Bei <strong>der</strong> Einleitung von <strong>Vollzug</strong>smaßnahmen war<br />

eine abgestufte Herangehensweise notwendig,<br />

es war zu berücksichtigen, wie lange und in<br />

welcher Menge das belastete Futtermittel verfüttert<br />

worden war. Die noch vorrätigen Futtermittel<br />

wurden gesperrt. Sofern die Veterinär- und<br />

<strong>Lebensmittelüberwachung</strong>sämter bei ihren Überprüfungen<br />

feststellten, dass Tiere das inkr<strong>im</strong>inierte<br />

Futter aufgenommen hatten, wurde<br />

eine Anmeldepflicht zur Schlachtung sowie ein<br />

vorläufiges Verbringungsverbot verfügt. Landwirtschaftsbetriebe,<br />

die Schlachttiere abgeben<br />

wollten, hatten durch Untersuchungen aus Probeschlachtungen<br />

zu belegen, dass <strong>der</strong> Dioxinhöchstwert<br />

<strong>im</strong> Fleisch nicht überschritten wurde.<br />

Aus dem betroffenen Schweinemastbetrieb, in<br />

dem kontaminierter Backabfall direkt verfüttert<br />

worden war, sind anteilig die meisten Proben zur<br />

Untersuchung auf Dioxine entnommen worden,<br />

da alle Stalleinheiten zu berücksichtigen waren.<br />

Aus dem Viehbestand mussten ca. 2.500 Tiere<br />

getötet und unschädlich beseitigt werden. Es<br />

handelte sich hierbei um Mastgruppen, die bis<br />

zum Erreichen des Schlachtgewichts dioxinkontaminiertes<br />

Futter aufgenommen hatten. Die<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> Dioxinuntersuchungen bei Probeschlachtungen<br />

dieser Tiere zeigten eine deutliche<br />

Überschreitung des zulässigen Höchstwertes.<br />

Eine Nutzung <strong>der</strong> Tiere zum Zwecke <strong>der</strong><br />

Lebensmittelgewinnung war deshalb nicht möglich.<br />

Die übrigen Mastgruppen wurden vier bis<br />

sechs Wochen nach Absetzen des belasteten<br />

Futters nochmals untersucht. Da die Schweine in<br />

<strong>der</strong> Zwischenzeit ihr Gewicht deutlich erhöht hatten,<br />

bestand die begründete Aussicht, dass die<br />

Dioxingehalte zum Zeitpunkt <strong>der</strong> zweiten Untersuchung<br />

unterhalb <strong>der</strong> Höchstwerte liegen würden.<br />

Dies hat sich bestätigt.<br />

Im Fall <strong>der</strong> Verfütterung verdächtiger Futtermittel<br />

in Milchviehbeständen wurden Milchproben entnommen.<br />

Die Untersuchung <strong>der</strong> Milchproben erbrachte<br />

Dioxingehalte, die teilweise gegenüber<br />

<strong>der</strong> bekannten, regelmäßig nachweisbaren Hintergrundbelastung<br />

geringfügig erhöht waren, aber<br />

deutlich unter dem zulässigen Höchstwert lagen.<br />

Insgesamt sind 103 Fleischproben und 10<br />

Milchproben auf Dioxine untersucht worden. Der<br />

überwiegende Teil <strong>der</strong> angeordneten Probeuntersuchungen<br />

ist von den landwirtschaftlichen<br />

Betrieben privaten Laboratorien in Auftrag gegeben<br />

worden. Die Probenahme ist jeweils unter<br />

amtlicher Aufsicht erfolgt. Die ersten Fleischproben,<br />

die für die Einschätzung erfor<strong>der</strong>lich waren,<br />

in welcher Größenordnung die Dioxinkontamination<br />

<strong>der</strong> Futtermittel auf die Tiere übergegangen<br />

war, und die Milchproben wurden in <strong>amtlichen</strong><br />

Laboratorien an<strong>der</strong>er Län<strong>der</strong> in Amtshilfe untersucht.<br />

Außer den Fleisch- und Milchproben waren<br />

auch die Ergebnisse <strong>der</strong> Futtermitteluntersuchung<br />

bei <strong>der</strong> Veranlassung von Sperrmaßnahmen<br />

maßgeblich zu berücksichtigen. Erst <strong>im</strong> Laufe<br />

des Monats Mai <strong>2003</strong> konnten die letzten<br />

Beschränkungen aufgehoben werden.<br />

Umweltkontamination durch<br />

einen Großbrand<br />

Spezielle Überprüfungen<br />

Infolge eines Brandgeschehens in einer Recyclinganlage<br />

<strong>im</strong> August <strong>2003</strong> sind vorsorglich Obstund<br />

Gemüseproben auf mögliche Schadstoffbelastungen,<br />

unter an<strong>der</strong>em Dioxine, untersucht<br />

worden. Die Proben stammten aus privaten Gärten<br />

<strong>im</strong> Umfeld <strong>der</strong> Brandstelle und umfassten<br />

Äpfel, Rotkohl, Tomaten und Birnen. Hinsicht-<br />

23


<strong>Vollzug</strong> <strong>der</strong> <strong>amtlichen</strong> <strong>Lebensmittelüberwachung</strong> <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

lich des Dioxingehaltes wurden Ergebnisse in<br />

<strong>der</strong> Größenordnung <strong>der</strong> üblicherweise zu erwartenden<br />

Hintergrundbelastung von Lebensmitteln<br />

pflanzlicher Herkunft ermittelt. Auch bei<br />

<strong>der</strong> Untersuchung auf weitere Schadstoffe wie<br />

polychlorierte Biphenyle, Schwermetalle und<br />

Benzapyren gab es keine auffälligen Ergebnisse.<br />

Die vorsorgliche Empfehlung, den Verzehr<br />

<strong>der</strong> Gartenfrüchte vorerst einzuschränken,<br />

konnte angesichts <strong>der</strong> festgestellten geringen<br />

Schadstoffgehalte aufgehoben werden. Bei <strong>der</strong><br />

Untersuchung von Sammelmilchproben aus zwei<br />

Milchviehhaltungsbetrieben <strong>im</strong> Umfeld <strong>der</strong> Brandstelle<br />

wurden Dioxingehalte festgestellt, die deutlich<br />

unter dem zulässigen Höchstwert lagen.<br />

Gruppenerkrankungen<br />

Die zuständigen Gesundheitsämter erfassten insgesamt<br />

134 Erkrankungsgeschehen (Gruppenerkrankungen)<br />

mit zusammen 2.319 erkrankten<br />

Personen in Hotels, Kin<strong>der</strong>gärten, Seniorenhe<strong>im</strong>en<br />

und an<strong>der</strong>en sozialen Einrichtungen, die<br />

von Groß- bzw. Gemeinschaftsküchen mit Essen<br />

vorsorgt werden. Gegenüber dem Vorjahr (189<br />

Erkrankungsgeschehen mit 6.003 erkrankten<br />

Personen) stellt dies einen deutlichen Rückgang<br />

dar.<br />

Be<strong>im</strong> Auftreten <strong>der</strong>artiger Erkrankungsgeschehen<br />

wird in Zusammenarbeit mit dem zuständigen<br />

Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>samt<br />

sofort abgeklärt, ob die <strong>im</strong> fraglichen<br />

Zeitraum angebotenen Speisen Ursache <strong>der</strong><br />

Erkrankungen sein könnten. In die Ermittlungen<br />

zur Feststellung <strong>der</strong> Lebensmittel-Bezugsquellen<br />

waren zum Teil weitere gewerbliche Zulieferbetriebe,<br />

z. B. Bäckereien und Metzgereien<br />

einbezogen.<br />

Bei 23 Erkrankungsgeschehen wurden Salmonellosen<br />

bei den Patienten festgestellt, 21 ausgelöst<br />

durch Salmonella Enteritidis, 2 durch<br />

Salmonella Typh<strong>im</strong>urium. Die Ergebnisse erhär-<br />

24<br />

teten den Verdacht auf einen lebensmittelbedingten<br />

Übertragungsweg. Jedoch konnten die<br />

gleichen Ke<strong>im</strong>e nur in 6 Fällen in den <strong>im</strong> fraglichen<br />

Zeitraum verzehrten Lebensmitteln gefunden<br />

werden, u. a. in Kuchen, Hackfleisch und<br />

Speisen, die mit rohen Eiern zubereitet worden<br />

waren. An<strong>der</strong>e Fälle waren durch Salmonellen-<br />

Ausschei<strong>der</strong> o<strong>der</strong> mangelhafte Küchenhygiene<br />

verursacht worden.<br />

Bei zahlreichen Gruppenerkrankungen wurden<br />

Noroviren (70 Fälle), Rotaviren (15 Fälle), Shigellen<br />

(2 Fälle) und Campylobakter (2 Fälle) nachgewiesen,<br />

ohne dass eine Zuordnung zu Lebensmitteln<br />

möglich war.<br />

Die Aufklärung <strong>der</strong> Krankheitsursachen dient<br />

<strong>der</strong> weiteren Verbesserung des gesundheitlichen<br />

Verbraucherschutzes. Hygienefehler und<br />

vermeidbare Risiken bei <strong>der</strong> Herstellung und<br />

Verarbeitung von Lebensmitteln in gewerblichen<br />

Betrieben, z. B. Unterbrechungen <strong>der</strong> Kühlkette<br />

o<strong>der</strong> zu lange Standzeiten von Zwischenprodukten<br />

des Herstellungsprozesses können gefunden<br />

und <strong>der</strong> Produktionsablauf opt<strong>im</strong>iert<br />

werden.<br />

Salmonelleninfektionen sind klassische Lebensmittelvergiftungen,<br />

sie zählen weltweit zu den<br />

am häufigsten vorkommenden lebensmittelbedingten<br />

Erkrankungen. Die Erreger werden vor<br />

allem über Lebensmittel tierischer Herkunft auf<br />

Menschen übertragen (Zoonosen). Etwa 2.000<br />

verschiedene Salmonellenarten (Serovare) sind<br />

bekannt.<br />

Darüber hinaus spielt <strong>der</strong> Übertragungsweg von<br />

Mensch zu Mensch sowie die indirekte Infektion<br />

über infizierte Gegenstände eine nicht unbedeutende<br />

Rolle. Eine <strong>der</strong> häufigsten Ursachen für<br />

Salmonellenerkrankungen ist die mangelhafte<br />

Küchenhygiene. Weil sich Salmonellen in Lebensmitteln<br />

schnell vermehren können, ohne diese <strong>im</strong><br />

Geschmack o<strong>der</strong> Geruch zu verän<strong>der</strong>n, kann <strong>der</strong><br />

Verbraucher be<strong>im</strong> Verzehr eines befallenen Le-


ensmittels das Risiko nicht bemerken. Als beson<strong>der</strong>s<br />

kritisch gilt <strong>der</strong> unsachgemäße Umgang<br />

mit rohem Fleisch, Geflügel, Eiern, Milch, Fisch,<br />

Muscheln, kremhaltigen Backwaren, Desserts,<br />

Mayonnaise. Unsauberkeit bei <strong>der</strong> Verarbeitung<br />

dieser Lebensmittel, unzureichende Kühlung o<strong>der</strong><br />

zu lange Aufbewahrungszeiten zubereiteter Speisen<br />

begünstigen die schnelle Vermehrung <strong>der</strong><br />

Mikroorganismen und erhöhen das Erkrankungsrisiko.<br />

Kontrollen nach<br />

dem Infektionsschutzgesetz<br />

Nach den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes<br />

müssen die Beschäftigten von Lebensmittelbetrieben<br />

vor ihrer Einstellung und in jährlichen<br />

Wie<strong>der</strong>holungen über die Risiken be<strong>im</strong> Umgang<br />

mit Lebensmitteln sowie über lebensmittelhygienisch<br />

wichtige Krankheiten belehrt werden. Bei<br />

best<strong>im</strong>mten Erkrankungen besteht ein gesetzliches<br />

Arbeitsverbot. Die Lebensmittelunternehmer<br />

müssen nachweisen, dass ihre Mitarbeiter entsprechend<br />

geschult worden sind.<br />

Die Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>sämter<br />

überprüften bei Betriebskontrollen die<br />

Nachweise entsprechen<strong>der</strong> Schulungsmaßnahmen<br />

bei 14.736 Personen und stellten bei<br />

2.403 Beschäftigten fehlende Schulungen o<strong>der</strong><br />

Mängel bei <strong>der</strong> Dokumentation <strong>der</strong> Belehrungen<br />

fest. In diesen Fällen wurden den Betrieben<br />

Auflagen erteilt. Soweit Mitarbeiter <strong>der</strong> Betriebe<br />

erkrankt waren, wurde ein vorübergehendes<br />

Beschäftigungsverbot ausgesprochen.<br />

Kontrolle <strong>der</strong> Rindfleischetikettierung<br />

Zur Erhaltung und Stärkung des Vertrauens <strong>der</strong><br />

Verbraucher in die Qualität und Sicherheit von<br />

Rindfleisch wurden vom Europäischen Parlament<br />

und dem Rat <strong>der</strong> Europäischen Union mit <strong>der</strong><br />

Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 Regelungen zur<br />

Kennzeichnung von Rindfleisch erlassen. Seit dem<br />

Spezielle Überprüfungen<br />

<strong>Jahr</strong> 2001 ist diese VO in allen Mitgliedstaaten –<br />

auch für Importe aus Drittlän<strong>der</strong>n – verbindlich.<br />

Gemäß dieser Vorschrift dürfen die Unternehmen<br />

<strong>der</strong> Fleischwirtschaft, des Fleischerhandwerks<br />

und des Lebensmittelhandels Rindfleisch nicht<br />

mehr ohne best<strong>im</strong>mte obligatorische Angaben,<br />

mit <strong>der</strong>en Hilfe die Herkunft feststellbar ist, vermarkten.<br />

An <strong>der</strong> Ladentheke sind Herkunftsinformationen<br />

zur Geburt, Mast und Schlachtung des<br />

Rindes sowie zur Zerlegung des Fleisches anzugeben.<br />

Der gefor<strong>der</strong>te Identifizierungscode (Referenznummer)<br />

ermöglicht die Rückverfolgung eines<br />

Stückes Rindfleisch über alle Vermarktungsstufen<br />

bis zum Einzeltier o<strong>der</strong> einer Gruppe von<br />

Tieren. Das Rückverfolgungssystem erfor<strong>der</strong>t,<br />

dass <strong>der</strong> Identifizierungscode auf allen Handelsstufen<br />

exakt dokumentiert und an den jeweils<br />

nächsten Groß- o<strong>der</strong> Einzelhändler weitergegeben<br />

wird. Bei Kontrollen müssen die Angaben <strong>der</strong><br />

am Fleisch angebrachten Etiketten mit denen <strong>der</strong><br />

Lieferscheine und <strong>der</strong> betrieblichen Dokumentation<br />

übereinst<strong>im</strong>men.<br />

Für die Kontrollen zur Überwachung <strong>der</strong> Rindfleischetikettierung<br />

ist in Abhängigkeit von dem<br />

angewendeten Etikettierungsverfahren entwe<strong>der</strong><br />

die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung<br />

o<strong>der</strong> die entsprechende Behörde des Bundeslandes<br />

zuständig.<br />

In Thüringen ist seit <strong>2003</strong> <strong>der</strong> Thüringer Verband<br />

für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in <strong>der</strong> Tierzucht<br />

e.V. beauftragt, die dem Freistaat obliegenden<br />

Kontrollen durchzuführen. Soweit auf<br />

Grund <strong>der</strong> Kontrollergebnisse amtliche Maßnahmen,<br />

wie Anordnungen o<strong>der</strong> Sanktionen, einzuleiten<br />

sind, ist dafür das Thüringer Landesamt<br />

für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz<br />

zuständig. Dieses legt auch die Planvorgaben für<br />

die Kontrolltätigkeit fest und prüft <strong>der</strong>en Einhaltung.<br />

25


<strong>Vollzug</strong> <strong>der</strong> <strong>amtlichen</strong> <strong>Lebensmittelüberwachung</strong> <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

Tabelle 6: Kontrollen in 1.938 Rindfleisch vermarktenden<br />

Betrieben<br />

Planvorgabe Anzahl <strong>der</strong> Kontrollen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong> 388<br />

Kontrollquote nach Plan in % 20<br />

durchgeführte Kontrollen 612<br />

tatsächliche Kontrollquote in % 32<br />

Im <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong> wurden in Thüringen 612 Betriebe,<br />

<strong>im</strong> wesentlichen Fleischereien und <strong>der</strong>en Verkaufsfilialen,<br />

überprüft. Dies entspricht einer<br />

Stichprobenquote von 32 % <strong>der</strong> Rindfleisch vermarktenden<br />

Betriebe. Bei je<strong>der</strong> Betriebsprüfung<br />

wurde die korrekte Anwendung des vorgeschriebenen<br />

Kennzeichnungsverfahrens mindestens<br />

an einer Fleischprobe innerhalb <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Handelsstufe zurückverfolgt. Bei einem Teil <strong>der</strong><br />

Proben ist die Rückverfolgung über mehrere<br />

Handelsstufen geprüft worden. Die Feststellung<br />

<strong>der</strong> Herkunft war in <strong>der</strong> Regel möglich. Allerdings<br />

verfügte das Verkaufspersonal nicht <strong>im</strong>mer über<br />

die nötigen Kenntnisse, um den Verbrauchern<br />

korrekte Auskünfte zur Herkunft des Fleisches<br />

geben zu können. Daher wurden zahlreiche Belehrungen<br />

vor Ort durchgeführt. Bei fehlerhaften<br />

Etikettierungen wurden schriftliche Verwarnungen<br />

versandt. In einem Fall musste wegen einer Ordnungswidrigkeit<br />

ermittelt werden.<br />

Kontrolle von Transportfahrzeugen<br />

Die Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>sämter<br />

überprüften <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong> Transportfahrzeuge<br />

von 670 Lebensmittelbetrieben und<br />

speziellen Transportunternehmen (Speditionen).<br />

Dabei wurden 1.762 Fahrzeuge kontrolliert.<br />

Einen wesentlichen Anteil stellten Fahrzeuge<br />

von außerhalb Thüringens ansässigen Speditionen,<br />

die Thüringer Betriebe belieferten o<strong>der</strong><br />

<strong>im</strong> Rahmen von Straßenkontrollen gemeinsam<br />

mit einem Einsatzteam <strong>der</strong> Polizei o<strong>der</strong> dem<br />

Bundesamt für Güterfernverkehr überprüft wurden.<br />

26<br />

Bei den festgestellten Mängeln handelte es sich<br />

vorwiegend um die Überschreitung von Kühltemperaturen,<br />

beanstandet wurden ferner beschädigte<br />

Verpackungen und Verschmutzungen<br />

sowie schadhafte Ladeflächen bzw. La<strong>der</strong>äume.<br />

Bußgeld- und Strafverfahren mussten nicht<br />

eingeleitet werden. Lediglich Verwarnungsgel<strong>der</strong><br />

mit einer Gesamtsumme von 165,- € wurden<br />

verhängt. Als amtliche Maßnahmen wegen<br />

<strong>der</strong> an den Fahrzeugen festgestellten Mängel<br />

wurden u. a. 7 Verwarnungen ausgesprochen<br />

und in 7 Fällen Lebensmittel sichergestellt. Bei<br />

4 Fahrzeugen wurde die weitere Benutzung <strong>im</strong><br />

vorgefundenen Zustand untersagt, da die Kühlgeräte<br />

defekt waren.<br />

Einfuhrkontrollen<br />

Innerhalb des Binnenmarktes <strong>der</strong> Europäischen<br />

Union werden an den Grenzen <strong>der</strong> EU-Mitgliedsstaaten<br />

keine Einfuhrkontrollen mehr durchgeführt.<br />

Die aus Drittlän<strong>der</strong>n eingeführten Lebensmittel<br />

werden entwe<strong>der</strong> an den Außengrenzen<br />

<strong>der</strong> Gemeinschaft o<strong>der</strong> am Best<strong>im</strong>mungsort, d. h.<br />

<strong>im</strong> Betrieb des Importeurs, kontrolliert.<br />

Für Importe best<strong>im</strong>mter Lebensmittel tierischer<br />

Herkunft aus Drittlän<strong>der</strong>n sind von <strong>der</strong> Kommission<br />

<strong>der</strong> Europäischen Union Einfuhruntersuchungsstellen,<br />

beispielweise an Häfen, Flughäfen<br />

o<strong>der</strong> an Fernverkehrsstraßen in <strong>der</strong> Nähe<br />

<strong>der</strong> Außengrenzen <strong>der</strong> Gemeinschaft, zugelassen<br />

worden. Dort sind die Importe zur lebensmittelhygienischen<br />

Überprüfung vorzustellen. An<br />

den Thüringer Flughäfen sind keine Einfuhruntersuchungsstellen<br />

zugelassen.<br />

Importe <strong>der</strong> Lebensmittel pflanzlicher Herkunft<br />

aus Drittlän<strong>der</strong>n werden in <strong>der</strong> Regel am Best<strong>im</strong>mungsort<br />

zollrechtlich abgefertigt. Dabei<br />

informiert die Zollbehörde das für den Empfänger<br />

zuständige Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>samt,<br />

welches die lebensmittelhygienische<br />

Kontrolle <strong>der</strong> Ware durchführt und dabei


ggf. Proben entn<strong>im</strong>mt. Der Umfang dieser Direkt<strong>im</strong>porte<br />

ist <strong>im</strong> Berichtsjahr in Thüringen stark<br />

zurückgegangen und belief sich nur noch auf<br />

13.036 kg kontrollierte Waren (2002: 51.670 kg;<br />

Die Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>sämter<br />

bearbeiten jedes <strong>Jahr</strong> einige spezielle Fragestellungen,<br />

die als landesweite <strong>Vollzug</strong>sschwerpunkte<br />

inhaltlich und zeitlich vom TLLV<br />

vorgegeben und mit dem TMSFG abgest<strong>im</strong>mt<br />

werden. Die Ergebnisse sind nachstehend zusammengefasst.<br />

Eigenkontrollen in Gemeinschaftsküchen<br />

Ein Kontrollschwerpunkt waren Gemeinschaftsküchen,<br />

welche die Essenversorgung in Kureinrichtungen,<br />

Wohnhe<strong>im</strong>en, Behin<strong>der</strong>tenwerkstätten,<br />

Kin<strong>der</strong>gärten, Schüler- und Studentenkantinen<br />

und ähnlichen Einrichtungen sicherstellen. Bevorzugt<br />

berücksichtigt wurden dabei Einrichtungen,<br />

die in den letzten <strong>Jahr</strong>en bereits einmal<br />

von einem lebensmittelbedingten Erkrankungsgeschehen<br />

(Gruppenerkrankung) betroffen waren.<br />

Ziel <strong>der</strong> Schwerpunktprüfungen war es, festzustellen,<br />

mit welchen Hygienemaßnahmen die<br />

Einrichtungen sicherstellen, dass Erkrankungen<br />

in Folge des Verzehrs von Lebensmitteln ausgeschlossen<br />

bzw. vermieden werden. Beson<strong>der</strong>es<br />

Augenmerk wird <strong>der</strong> Einhaltung kurzer Lagerzeiten<br />

bei ver<strong>der</strong>blichen Lebensmitteln, <strong>der</strong><br />

schnellen Verwertung zubereiteter Speisen, <strong>der</strong><br />

konsequenten Einhaltung und Prüfung <strong>der</strong> Kühl-<br />

2001: 781.600 kg). Die Einfuhrsendungen aus<br />

Drittlän<strong>der</strong>n waren <strong>im</strong> Berichtsjahr ohne Beanstandung.<br />

Größter Einzelposten war eine Sendung<br />

Käsewürfel in Gläsern aus Bulgarien.<br />

Zeitlich begrenzte <strong>Vollzug</strong>sschwerpunkte<br />

Zeitlich begrenzte <strong>Vollzug</strong>sschwerpunkte<br />

o<strong>der</strong> ggf. <strong>der</strong> Heißhaltetemperaturen, <strong>der</strong> Beachtung<br />

<strong>der</strong> Haltbarkeitsfristen, <strong>der</strong> Abdeckung<br />

zubereiteter Speisen und einer kontrollierten<br />

Vorratshaltung gewidmet.<br />

Darüber hinaus wurde geprüft, ob bei Erkrankungsfällen<br />

die vorgeschriebene Meldung an das<br />

zuständige Gesundheitsamt sichergestellt ist und<br />

die hierfür verantwortlichen Personen über den<br />

Meldeweg geschult wurden. Ferner wird von den<br />

Einrichtungen erwartet, dass sie Rückstellproben<br />

einlagern, ordnungsgemäß kennzeichnen und<br />

sachgerecht aufbewahren.<br />

Überprüft wurden 747 Gemeinschaftsküchen.<br />

Wesentliche Beanstandungen wurden nicht festgestellt.<br />

Abgesehen von Belehrungen und Auflagen<br />

waren keine Maßnahmen erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Kennzeichnung von Zusatzstoffen<br />

in Gaststätten<br />

Zusatzstoffe, die Lebensmitteln zugesetzt werden,<br />

unterliegen <strong>der</strong> Kennzeichnungspflicht. Dies<br />

dient insbeson<strong>der</strong>e dem Schutz von Allergikern.<br />

Auch verzehrfertige Speisen in Gaststätten<br />

müssen auf <strong>der</strong> Speisekarte entsprechend gekennzeichnet<br />

werden. Die früher weit verbreitete<br />

Kennzeichnung auf einer separaten Liste, die <strong>der</strong><br />

Gast erst auf Nachfrage einsehen konnte, ist nicht<br />

mehr zulässig.<br />

27


<strong>Vollzug</strong> <strong>der</strong> <strong>amtlichen</strong> <strong>Lebensmittelüberwachung</strong> <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

Da nach bisherigen Erfahrungen die jetzt geltende<br />

Kennzeichnung nur teilweise umgesetzt<br />

wurde, sollte dieser <strong>Vollzug</strong>sschwerpunkt zur Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Verbraucherinformation beitragen.<br />

Ausgewertet wurden Kontrollen in 4.195 Gaststätten.<br />

In 2.222 Betrieben (53 %) gab es keinerlei<br />

Beanstandungen <strong>der</strong> Kennzeichnung. In den<br />

übrigen Fällen war die Angabe von Zusatzstoffen<br />

auf den Speisekarten mangelhaft. Beanstandungsgründe<br />

waren das teilweise o<strong>der</strong><br />

generelle Fehlen <strong>der</strong> Kennzeichnung o<strong>der</strong> die<br />

schlechte Zuordnung o<strong>der</strong> Lesbarkeit <strong>der</strong> Angaben.<br />

In keinem Fall wurden Zusatzstoffe gefunden,<br />

<strong>der</strong>en Verwendung nicht zugelassen ist.<br />

Die hohe Beanstandungsquote bei <strong>der</strong> Kennzeichnung<br />

ist daraus zu erklären, dass es sich<br />

nicht um Zusatzstoffe handelt, die von den<br />

Köchen angewendet werden, son<strong>der</strong>n dass die<br />

Gaststätten verpflichtet sind, auch solche Zusatzstoffe,<br />

die in Rohprodukten und Zutaten enthalten<br />

sind, in den zubereiteten Speisen zu deklarieren.<br />

Die <strong>im</strong> Beanstandungsfall eingeleiteten Maßnahmen<br />

reichten von Belehrungen bis zur Einleitung<br />

von Bußgeldverfahren gegen die Verantwortlichen.<br />

Hygiene be<strong>im</strong> Betrieb von Speise- und<br />

Getränkeautomaten in Schulen<br />

Speise- und Getränkeautomaten finden sich in<br />

vielen öffentlichen Einrichtungen, so auch beson<strong>der</strong>s<br />

häufig in Schulen. In 169 Schulen wurden<br />

solche Automaten überprüft.<br />

Nur vereinzelt wurden Mängel hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Warenbeschaffenheit festgestellt (3,6 %). Eine<br />

hygienisch nachteilige Beeinflussung des Inhaltes<br />

<strong>der</strong> Automaten von außen war in keinem Fall<br />

nachweisbar. In vier Fällen wurden technische<br />

Mängel an den Automaten beanstandet, wie<br />

Ausfall <strong>der</strong> Kühlung, fehlerhafte Mischung be<strong>im</strong><br />

28<br />

Zubereiten <strong>der</strong> Getränke, defekte Abdichtungen<br />

und ungenügende Erhitzung <strong>der</strong> Heißgetränke.<br />

In zwei Fällen wiesen Proben eine erhöhte<br />

Ke<strong>im</strong>zahl auf, wobei jedoch keine Grenzwertüberschreitungen<br />

auftraten und eine Gefährdung<br />

<strong>der</strong> Verbraucher noch nicht zu erwarten war. Die<br />

Beseitigung <strong>der</strong> Mängel wurde veranlasst. Technisch<br />

defekte Automaten wurden entfernt.<br />

Herstellung von Tiernahrung<br />

in Lebensmittelbetrieben<br />

Mit diesem Kontrollschwerpunkt sollte ermittelt<br />

werden, in welchen Lebensmittelbetrieben<br />

auch Tiernahrung produziert wird und ob dabei<br />

die lebensmittelrechtlichen Hygienebedingungen<br />

eingehalten werden. Es ist bekannt, dass einige<br />

Lebensmittelhersteller, z. B. Fleischverarbeitungsbetriebe,<br />

einen Teil ihrer nicht bzw. nur bedingt als<br />

Lebensmittel geeigneten Nebenprodukte sowie<br />

qualitätsgemin<strong>der</strong>te Rohstoffe zu Tiernahrung<br />

verarbeiten. Mit <strong>der</strong> entsprechenden Kennzeichnung<br />

ist die Vermarktung solcher Produkte zulässig,<br />

sofern in den Betrieben keine Lebensmittel<br />

nachteilig beeinflusst werden und jede<br />

Verwechslungsmöglichkeit ausgeschlossen ist.<br />

Daher muss die Tiernahrung unverwechselbar<br />

als solche gekennzeichnet sein, z. B. mit eindeutigen<br />

Bezeichnungen o<strong>der</strong> zusätzlich aufgedruckten<br />

Tierköpfen. Bei <strong>der</strong> Produktion dieser<br />

Artikel in den Lebensmittelbetrieben werden<br />

die gleichen Hygienestandards angewendet, die<br />

auch für Lebensmittel gelten.<br />

Es wurden 694 Herstellerbetriebe überprüft. In<br />

86 Betrieben (12 %) wurde außer Lebensmitteln<br />

Tiernahrung hergestellt, oft nur in sehr geringem<br />

Umfang. Es handelte sich dabei meist<br />

um größere Fleischverarbeitungsbetriebe, welche<br />

Würste für Hunde und Katzen herstellen.<br />

Nur in 4 Fällen musste die Kennzeichnung beanstandet<br />

werden, da diese den Artikel nicht<br />

eindeutig genug von Lebensmitteln abgrenzte


o<strong>der</strong> missverständlich war, z. B. die Produktbezeichnung<br />

„Hundewurst“ ohne zusätzliche Erklärung.<br />

Hygienevorschriften wurden in keinem<br />

Fall verletzt. Die Trennung von Lebensmitteln<br />

Um <strong>im</strong> Binnenmarkt <strong>der</strong> Europäischen Union<br />

Lebensmittel grenzüberschreitend ohne Grenzkontrollen<br />

und ohne das Mitführen von am<br />

Herkunftsort ausgestellten <strong>amtlichen</strong> Bescheinigungen<br />

handeln zu können, wurde insbeson<strong>der</strong>e<br />

für die Herstellung und Verarbeitung<br />

leicht ver<strong>der</strong>blicher Lebensmittel tierischer Herkunft<br />

(Fleisch, Milch, Fisch, Eier) europaweit ein<br />

System von Betriebszulassungen geschaffen.<br />

Die zulassungspflichtigen Betriebe erhalten eine<br />

Veterinärkontrollnummer zur Identifizierung des<br />

Herstellerbetriebes und seiner Produkte. Die<br />

mit dieser Nummer gekennzeichneten Lebensmittel<br />

sind <strong>im</strong> Binnenmarkt uneingeschränkt verkehrsfähig.<br />

Bei eventuellen Beanstandungen<br />

kann jede Überwachungsbehörde in Europa den<br />

Herstellerbetrieb und die zuständige Veterinärbzw.<br />

<strong>Lebensmittelüberwachung</strong>sbehörde leicht<br />

ermitteln. Voraussetzung für das Funktionieren<br />

dieses Systems ist die Anwendung einheitlicher<br />

Zulassungskriterien, die in Richtlinien <strong>der</strong> Europäischen<br />

Union vorgegeben sind. Entsprechende<br />

Rechtsgrundlagen sind <strong>im</strong> deutschen Lebensmittel-<br />

und Fleischhygienerecht, wie auch<br />

in Regelungen <strong>der</strong> übrigen EU-Mitgliedsstaaten<br />

enthalten. Die Anwendung des europäischen<br />

Rechts wird von <strong>der</strong> Europäischen Kommission<br />

durch regelmäßige Inspektionen in den Behörden<br />

und Betrieben <strong>der</strong> Mitgliedsstaaten überprüft.<br />

Im Zulassungsverfahren werden u. a. die Anwendung<br />

sicherer Produktionsmethoden, die in-<br />

Zulassungen und Genehmigungen<br />

Zulassungen und Genhemigungen<br />

sowohl während des Herstellungsverfahrens als<br />

auch nach <strong>der</strong> Endverpackung war ausreichend<br />

gewährleistet.<br />

nerbetrieblichen Maßnahmen zur Personal- und<br />

Arbeitshygiene, die Eignung und Ausstattung<br />

<strong>der</strong> Betriebsräume für die jeweils vorgesehenen<br />

Verwendungszwecke sowie das Konzept und die<br />

Realisierung des Systems zur betrieblichen<br />

Eigenkontrolle geprüft.<br />

Im <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong> sind zu 13 noch aus dem Vorjahr<br />

anhängigen Verfahren 7 weitere veterinärhygienerechtliche<br />

Zulassungen für den Binnenmarkt<br />

<strong>der</strong> Europäischen Union (EU-Zulassung) für<br />

neu errichtete Betriebsstätten o<strong>der</strong> Produktionserweiterungen<br />

beantragt worden. Für 9 Betriebe<br />

konnte die Betriebszulassung erteilt werden.<br />

8 Betriebe haben ihren Antrag <strong>im</strong> Verlauf des<br />

Zulassungsverfahrens zurückgezogen. In 3 Verfahren<br />

ergingen vor <strong>der</strong> Erteilung einer Zulassung<br />

Auflagen.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> 20 anhängigen Zulassungsverfahren<br />

führte das TLLV 39 Kontrollen durch.<br />

An 12 weiteren Kontrollen <strong>der</strong> für die routinemäßige<br />

Überwachung zuständigen Veterinärund<br />

<strong>Lebensmittelüberwachung</strong>sämter war die<br />

Zulassungsbehörde beteiligt. Dabei musste in<br />

keinem Fall die Zulassung wegen hygienischer<br />

o<strong>der</strong> lebensmittelrechtlicher Mängel wi<strong>der</strong>rufen<br />

werden. In 2 zugelassenen Betriebsstätten wurde<br />

die Produktion aufgegeben und die Zulassung<br />

aus diesem Grund wi<strong>der</strong>rufen.<br />

Betriebe des Fleischerhandwerks, die best<strong>im</strong>mte<br />

Produktionskapazitäten nicht überschreiten,<br />

können auf Antrag die Berechtigung zu Vermark-<br />

29


<strong>Vollzug</strong> <strong>der</strong> <strong>amtlichen</strong> <strong>Lebensmittelüberwachung</strong> <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

tung ihrer Erzeugnisse auch über ein vereinfachtes<br />

Registrierverfahren statt über die mit aufwendigen<br />

Kontrollen verbundene Betriebszulassung<br />

erhalten. An<strong>der</strong>s als zugelassene Unternehmen<br />

dürfen sie ihre Produkte jedoch nur<br />

innerhalb von Deutschland vertreiben. Gemäß<br />

diesem Verfahren registrierte das TLLV 36 Unternehmen<br />

ohne vorherige Betriebskontrolle. Eine<br />

laufende Überwachung dieser Betriebe durch<br />

die Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>s-<br />

Beratung von Verbrauchern<br />

Im <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong> haben sich in 1.354 Fällen Verbraucher<br />

mit Beschwerden, Hinweisen und Anfragen<br />

zur Lebensmittelsicherheit an die Veterinär- und<br />

<strong>Lebensmittelüberwachung</strong>sämter gewandt. Zur<br />

Ursachenfindung wurden außerplanmäßige Betriebskontrollen<br />

durchgeführt und Verdachtsproben<br />

zur Untersuchung entnommen. Bei den<br />

Kontrollen wurden teilweise Hygienemängel in<br />

den Betrieben festgestellt und <strong>der</strong>en Beseitigung<br />

veranlasst.<br />

Für die Berichterstattungen <strong>der</strong> Medien zu Fragen<br />

<strong>der</strong> <strong>Lebensmittelüberwachung</strong> beantworteten<br />

die Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>sämter<br />

43 Anfragen.<br />

Informationsveranstaltungen<br />

und Schulungen<br />

Die <strong>im</strong> August 1998 in <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />

Deutschland in Kraft getretene Lebensmittelhygiene-Verordnung<br />

for<strong>der</strong>t von den Betrieben<br />

die Durchführung von innerbetrieblichen Eigenkontrollen<br />

zur Gewährleistung <strong>der</strong> Lebensmit-<br />

30<br />

ämter sichert die Einhaltung lebensmittelrechtlicher<br />

Vorschriften.<br />

Die Genehmigung zur Nutzung von Trinkwasser,<br />

das von den Normen <strong>der</strong> Trinkwasserverordnung<br />

abwich, erhielt ein Lebensmittelbetrieb.<br />

Die Abweichungen stellten kein hygienisches Risiko<br />

dar und betrafen nur den Gehalt an Mineralien.<br />

Weitere Aktivitäten <strong>der</strong> <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>sbehörden<br />

telsicherheit ihrer Produkte. Dazu haben die<br />

Betriebe die gesundheitlichen Risiken zu bewerten,<br />

die bei einer fehlerhaften Herstellung<br />

ihrer Lebensmittel für die Verbraucher entstehen<br />

können, und angemessene Maßnahmen zum<br />

Schutz <strong>der</strong> Verbraucher festzulegen. Um die<br />

Betriebe bei <strong>der</strong> Erfüllung dieser Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

zu unterstützen, wurden von den Mitarbeitern<br />

<strong>der</strong> Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>sämter<br />

207 Schulungen und Vorträge für<br />

Betriebsleiter und die in <strong>der</strong> Lebensmittelproduktion<br />

tätigen Mitarbeiter durchgeführt.<br />

327 Fleischkontrolleure wurden <strong>im</strong> Rahmen von<br />

Schulungen fortgebildet.<br />

Stellungnahmen für an<strong>der</strong>e Behörden<br />

Bei Um- und Neubauten von Lebensmittelbetrieben<br />

werden die Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>sämter<br />

regelmäßig von den Baugenehmigungsbehörden<br />

in das Verfahren einbezogen.<br />

784 Bauprojekte wurden fachlich geprüft und in<br />

619 Fällen Baustellenberatungen auf Anfor<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Bauherren durchgeführt. Dabei wurden<br />

Hinweise und Auflagen zur baulichen Konzeption


<strong>der</strong> Räume einschließlich Be- und Entwässerung,<br />

Luftführung und innerbetriebliche Personal- und<br />

Warenbewegungen gegeben.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> nach dem Gaststättenrecht<br />

durchzuführenden Konzessionsverfahren wurden<br />

1.250 lebensmittelrechtliche Stellungnahmen abgegeben,<br />

die zu Auflagen <strong>der</strong> Konzessionsbehörde<br />

führten. 606 Gutachten und Stellungnahmen<br />

zu lebensmittelrechtlichen Fragestellungen waren<br />

auf Ersuchen an<strong>der</strong>er Behörden zu erstellen.<br />

Weitere Aktivitäten <strong>der</strong> <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>sbehörden<br />

Abnahme von Prüfungen<br />

259 Fleischereifachverkäuferinnen und -verkäufer<br />

haben in speziellen Prüfungen gegenüber den<br />

Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>sämtern<br />

die nach <strong>der</strong> Hackfleisch-Verordnung gefor<strong>der</strong>ten<br />

zusätzlichen Kenntnisse <strong>im</strong> Umgang mit rohem<br />

Fleisch und Hackfleisch nachgewiesen.<br />

31


Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

Die von den Lebensmittelkontrolleuren in den<br />

Landkreisen und kreisfreien Städten entnommenen<br />

Proben werden <strong>im</strong> Thüringer Landesamt<br />

für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz<br />

untersucht und beurteilt. Nachfolgend werden<br />

die durchgeführten Untersuchungen sowie <strong>der</strong>en<br />

Ergebnisse dargestellt.<br />

Der Freistaat Thüringen beteiligte sich, wie auch<br />

in den vorangegangenen <strong>Jahr</strong>en, an nationalen<br />

und EU-weiten Überwachungsprogrammen zum<br />

Schutz <strong>der</strong> Verbraucher vor gesundheitlichen<br />

Risiken. Im Rahmen des Koordinierten Überwachungsprogrammes<br />

<strong>der</strong> EU für die amtliche<br />

<strong>Lebensmittelüberwachung</strong> (KÜP) wurden <strong>der</strong><br />

mikrobiologische Status von gekochten Krusten-<br />

und Schalentieren und die Kennzeichnung<br />

von Olivenölen überprüft. Nach dem Nationalen<br />

Rückstandskontrollplan für lebende und geschlachtete<br />

Tiere und tierische Erzeugnisse sind<br />

zahlreiche Proben auf pharmakologisch wirksame<br />

Stoffe und Umweltkontaminanten untersucht<br />

worden. Nach den Vorgaben des bundesweiten<br />

Lebensmittel-Monitorings erfolgte<br />

die Best<strong>im</strong>mung von Pflanzenschutzmittelrückständen,<br />

Mykotoxinen und weiteren Kontaminanten.<br />

Auf Grund <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen spezifischer Rechtsbest<strong>im</strong>mungen<br />

und infolge beson<strong>der</strong>er Vorkommnisse<br />

<strong>im</strong> Verkehr mit Lebensmitteln sowie unter<br />

Berücksichtigung bisheriger Untersuchungsergebnisse<br />

richtete sich die Untersuchungstätigkeit<br />

vor allem auf folgende Schwerpunkte:<br />

• Mikrobiologische Untersuchung von leicht ver<strong>der</strong>blichen<br />

und sonstigen Risikolebensmitteln<br />

auf pathogene und hygienerelevante Ke<strong>im</strong>e,<br />

• Best<strong>im</strong>mung von Pestizidrückständen in Frischobst<br />

und Frischgemüse,<br />

32<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln,<br />

Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen<br />

Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

• Radioaktivitätsuntersuchungen von erlegtem<br />

Schwarzwild,<br />

• Mykotoxinbest<strong>im</strong>mungen in beson<strong>der</strong>s gefährdeten<br />

Lebensmitteln,<br />

• Best<strong>im</strong>mung von Zusatzstoffen in Lebensmitteln,<br />

• Untersuchungen zur Acrylamidbelastung von<br />

stärkereichen erhitzten Lebensmitteln,<br />

• Überprüfung von Chili und chilihaltigen Erzeugnissen<br />

auf den verbotenen Farbstoff<br />

Sudanrot,<br />

• Untersuchung von Luftballons und Trinksaugern<br />

auf die Abgabe von Nitrosaminen,<br />

• Best<strong>im</strong>mung von wertgebenden Wirkstoffen in<br />

kosmetischen Mitteln zur Überprüfung <strong>der</strong><br />

Redlichkeit <strong>der</strong> Auslobung.<br />

Wesentliches Ziel <strong>der</strong> Bemühungen um den Verbraucherschutz<br />

ist die Risikomin<strong>im</strong>ierung. Um<br />

dies zu erreichen, ist die ständige Weiterentwicklung<br />

<strong>der</strong> Analysenmethoden, insbeson<strong>der</strong>e die<br />

Erhöhung <strong>der</strong> Nachweisempfindlichkeit für Rückstände,<br />

Kontaminanten, aber auch unerwünschte<br />

Inhaltsstoffe unerlässlich. Warnmeldungen über<br />

das Auffinden von Schadstoffen erfor<strong>der</strong>n das<br />

schnelle Reagieren des Analytikers, um <strong>im</strong> Ergebnis<br />

<strong>der</strong> durchgeführten Untersuchungen Maßnahmen<br />

zum Verbraucherschutz einleiten zu können.<br />

Im Folgenden einige Beispiele für neu eingeführte<br />

Untersuchungsmethoden:<br />

• Erweiterung des Monitoring-Untersuchungsspektrums<br />

um die PSM-Wirkstoffe Cyproconazol,<br />

Pir<strong>im</strong>iphosethyl, Tetraconazol,<br />

• Best<strong>im</strong>mung von Kokzidiostatikarückständen<br />

in Ei mit LC-MS/MS,<br />

• Best<strong>im</strong>mung des Gehaltes an Gesamt-Delta<br />

9-THC in Hanföl,


Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

• Nachweis und Best<strong>im</strong>mung von Aloin (TLC/<br />

HPTLC),<br />

• Best<strong>im</strong>mung von Sudanrot mittels HPLC,<br />

• Anreicherungsverfahren zum Verotoxin (VT)-<br />

Nachweis mit dem Enzyme Immuno Assay,<br />

• Campylobacter-Diagnostik mit Hilfe des minividas-Gerätes;<br />

Nutzung <strong>der</strong> ELFA (Enzym linked<br />

fluorescens assay)-Technologie.<br />

Die Bearbeitung <strong>der</strong> Proben wird nach einem<br />

strengen Qualitätssicherungssystem vorgenommen.<br />

<strong>2003</strong> stand die Überprüfung seiner richtlinienkonformen<br />

Anwendung durch ein externes<br />

Audit an.<br />

Nach einem erfolgreich bestandenen Akkreditierungsverfahren<br />

wurde dem TLLV durch die Staatliche<br />

Anerkennungsstelle <strong>der</strong> <strong>Lebensmittelüberwachung</strong><br />

in Wiesbaden (SAL) erneut bestätigt,<br />

dass die Anfor<strong>der</strong>ungen des Art. 3 (1) <strong>der</strong> Richtlinie<br />

93/99/EWG des Rates über zusätzliche<br />

Maßnahmen <strong>im</strong> Bereich <strong>der</strong> <strong>amtlichen</strong> <strong>Lebensmittelüberwachung</strong><br />

erfüllt werden. Die Akkreditierungsurkunde<br />

dokumentiert die Anwendung<br />

<strong>der</strong> Kriterien nach DIN EN ISO/IEC 17025, ergänzt<br />

durch Standard-Arbeitsanweisungen und die<br />

Überwachung ihrer Einhaltung mittels Stichproben<br />

durch das Qualitätsmanagementpersonal<br />

gemäß den Grundsätzen <strong>der</strong> OECD für die gute<br />

Laborpraxis Nr. 2 und Nr. 7.<br />

Zu den Aufgaben des TLLV gehört die praktische<br />

Ausbildung von Lebensmittelchemikern/innen.<br />

2 Lebensmittelchemikerinnen bestanden erfolgreich<br />

den 3. Prüfungsabschnitt <strong>der</strong> Staatsprüfung.<br />

Weiterhin absolvierten 2 Veterinärreferendarinnen,<br />

ein Arzt in Ausbildung zum Facharzt für<br />

Hygiene und Umweltmedizin, 2 in Ausbildung<br />

befindliche Lebensmittelkontrolleure und ein Gesundheitsaufseher<br />

mehrwöchige Praktika.<br />

7 technische Assistenten erlangten o<strong>der</strong> erweiterten<br />

ihre Kenntnisse in <strong>der</strong> Lebensmittel- und<br />

Bedarfsgegenständeuntersuchung durch praktische<br />

Labortätigkeit.<br />

Ferner erhielten Studenten <strong>der</strong> Ernährungswissenschaften<br />

die Möglichkeit, die Aufgaben <strong>der</strong><br />

<strong>amtlichen</strong> <strong>Lebensmittelüberwachung</strong> kennenzulernen.<br />

In Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Friedrich-<br />

Schiller-Universität Jena wurde eine Diplomarbeit<br />

betreut.<br />

Die Sachverständigen erarbeiteten zahlreiche<br />

Stellungnahmen zu fachlichen und rechtlichen<br />

Problemen für die oberste Landesbehörde, das<br />

Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und<br />

Gesundheit, und wirkten in den verschiedenen<br />

Fachgremien mit.<br />

Die Homepage des TLLV wurde durch spezielle<br />

Beiträge aus dem Gebiet Lebensmittel- und<br />

Bedarfsgegenständeuntersuchung ergänzt. Der<br />

Beschluss <strong>der</strong> Thüringer Landesregierung, alle<br />

Bereiche des Landesamtes an einem Ort zu<br />

konzentrieren, erfor<strong>der</strong>te umfangreiche Planungsarbeiten<br />

für die zukünftigen Laboreinrichtungen<br />

und Geräteausstattungen. Im Rahmen <strong>der</strong> <strong>amtlichen</strong><br />

<strong>Lebensmittelüberwachung</strong> sind <strong>im</strong> Thüringer<br />

Landesamt für Lebensmittelsicherheit und<br />

Verbraucherschutz 16.972 Proben und gemäß<br />

den Vorgaben des Nationalen Rückstandskontrollplanes<br />

für lebende und geschlachtete Tiere<br />

und tierische Erzeugnisse 9.094 Proben untersucht<br />

worden. An 2.506 Proben wurde eine bakteriologische<br />

Fleischuntersuchung durchgeführt.<br />

Die nachfolgende Übersicht gibt Auskunft über<br />

die Art, Anzahl und Herkunft <strong>der</strong> untersuchten<br />

Proben.<br />

33


Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

34<br />

Art und Anzahl <strong>der</strong> Proben<br />

Amtliche Proben, gesamt 16.972<br />

Lebensmittel 15.566<br />

kosmetische Mittel 362<br />

sonstige Bedarfsgegenstände 973<br />

Tabakerzeugnisse 71<br />

Herkunft <strong>der</strong> Proben<br />

Inland 15.368<br />

davon Thüringen 7.503<br />

Europäische Union 928<br />

Drittlän<strong>der</strong> 329<br />

Herkunftsland unbekannt 347<br />

Sonstige Überwachungsaufgaben<br />

Hygienetests 1.464<br />

Bakteriologische Fleischuntersuchung 2.506<br />

Nationaler Rückstandskontrollplan für lebende<br />

und geschlachtete Tiere und tierische Erzeugnisse 9.094


Tabelle 7: Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln<br />

Warencode<br />

01 Milch<br />

02 Milchprodukte<br />

03 Käse<br />

04 Butter<br />

05 Eier, Eiprodukte<br />

06 Fleisch, Geflügel, Wild<br />

07 Fleischerzeugnisse,<br />

Fleischzubereitungen<br />

08 Wurstwaren<br />

10 Fische, Fischzuschnitte<br />

11 Fischerzeugnisse<br />

12 Krusten-, Schalen-, Weichtiere<br />

und Erzeugnisse daraus<br />

13 Fette, Öle<br />

14 Suppen, Soßen<br />

15 Getreide<br />

Lebensmittel<br />

16 Getreideprodukte,<br />

Backvormischungen<br />

17 Brote, Kleingebäcke<br />

18 Feine Backwaren<br />

20 Mayonnaisen, emulgierte Soßen<br />

kalte Fertigsoßen, Feinkostsalate<br />

21 Puddinge, Kremspeisen,<br />

Desserts, süße Soßen<br />

22 Teigwaren<br />

23 Hülsenfrüchte, Ölsamen,<br />

Schalenobst<br />

24 Kartoffeln, stärkereiche<br />

Pflanzenteile<br />

Tabellarische Gesamtübersicht nach Warencode<br />

Im Folgenden werden die Ergebnisse <strong>der</strong> untersuchten<br />

Proben tabellarisch dargestellt. Für die<br />

Beanstandung einer Probe können mehrere<br />

Gründe vorliegen.<br />

Die Probenehmer suchten gezielt nach auffälligen<br />

Produkten, das heißt die Probenahme erfolgte<br />

A B C 01 03 05 07 09 11 13 15 17 19 21 34<br />

02 04 06 08 10 12 14 16 18 20 24<br />

375 13 3,5<br />

5 1<br />

1 6<br />

893 63 7,1<br />

5<br />

1<br />

2<br />

6 49<br />

752 37 4,9 1 4 5<br />

17 13<br />

173 5 2,9<br />

1<br />

1 4<br />

416 25 6,0 4<br />

1<br />

1<br />

13<br />

1<br />

3 1 3<br />

1<br />

1.088 55 5,1<br />

4 5<br />

4<br />

8<br />

13<br />

1<br />

1<br />

3<br />

2 15<br />

1.162 80 6,9 13 10<br />

2<br />

7<br />

19<br />

3<br />

7<br />

15<br />

4<br />

1.649 122 7,4<br />

7 17<br />

6<br />

41<br />

16<br />

3<br />

13<br />

10<br />

6<br />

4<br />

2<br />

234 13 5,6<br />

3<br />

1<br />

2<br />

7 1<br />

526 23 4,4<br />

4<br />

3<br />

6<br />

2<br />

3 2<br />

5 3<br />

173 4 2,3<br />

1<br />

1<br />

1 1<br />

330 12 3,6<br />

10 1<br />

1<br />

145 4 2,8<br />

1 1 1 1<br />

1<br />

93 4 4,3<br />

3<br />

1<br />

218 0 0<br />

106 19 17,9<br />

483 42 8,7<br />

532 24 4,5<br />

69 0 0<br />

40 2 5,0<br />

410 13 3,2<br />

145 3 2,1<br />

Beanstandungsgründe<br />

1<br />

9<br />

6<br />

1<br />

1<br />

2<br />

4 11 6 6<br />

1 7 3 11<br />

10 8 1<br />

1 2 1 2<br />

2<br />

1 1 2 1 1 1<br />

5 1<br />

1<br />

1 1<br />

Tabellarische Gesamtübersicht nach Warencode<br />

nicht zufällig. Daraus ergab sich ein höherer<br />

Anteil an Produkten, die von den gesetzlichen<br />

Best<strong>im</strong>mungen abwichen. Die dargestellten Ergebnisse<br />

spiegeln also nicht die Lebensmittelqualität<br />

<strong>der</strong> tatsächlich <strong>im</strong> Handel angebotenen<br />

Erzeugnisse wi<strong>der</strong>.<br />

35


Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

Warencode<br />

25 Frischgemüse,<br />

ausgenommen Rhabarber<br />

26 Gemüseerzeugnisse,<br />

ausgenommen Rhabarber<br />

27 Pilze<br />

28 Pilzerzeugnisse<br />

29 Frischobst,<br />

einschließlich Rhabarber<br />

30 Obstprodukte,<br />

einschließlich Rhabarber<br />

31 Fruchtsäfte, Fruchtnektare<br />

Fruchtsirupe<br />

32 alkoholfreie Getränke<br />

36 Biere, bierähnliche Getränke<br />

37 Spirituosen,<br />

spirituosenhaltige Getränke<br />

39 Zucker<br />

40 Honige, Brotaufstriche<br />

41 Konfitüren, Gelees, Marmeladen<br />

42 Speiseeis,<br />

Speiseeishalberzeugnisse<br />

43 Süßwaren<br />

44 Schokoladen, Schokoladenwaren<br />

45 Kakao<br />

46 Kaffee, Kaffeeersatzstoffe<br />

47 Tee, teeähnliche Erzeugnisse<br />

48 Säuglings- und Kleinkin<strong>der</strong>nahrung<br />

49 diätetische Lebensmittel<br />

50 Fertiggerichte, zubereitete Speisen<br />

51 Nährstoffkonzentrate<br />

52 Würzmittel<br />

53 Gewürze<br />

56 Hilfsmittel aus Zusatzstoffen<br />

57 Zusatzstoffe<br />

59 Mineral-, Tafel-, Quellwasser<br />

36<br />

Lebensmittel<br />

A Anzahl <strong>der</strong> untersuchten Proben<br />

B Anzahl <strong>der</strong> beanstandeten Proben<br />

Beanstandungsgründe<br />

A B C 01 03 05 07 09 11 13 15 17 19 21 34<br />

02 04 06 08 10 12 14 16 18 20 24<br />

253 6 2,4<br />

298 10 3,4<br />

33 0 0<br />

49 2 4,1<br />

230 3 1,3<br />

216 8 3,7<br />

250 10 4,0<br />

239 15 6,3<br />

379 22 5,8<br />

152 15 9,9<br />

30 0 0<br />

134 13 9,7<br />

21 3 14,3<br />

729 167 22,9<br />

309 19 6,1<br />

64 1 1,6<br />

30 0 0<br />

60 0 0<br />

166 6 3,6<br />

124 1 0,8<br />

154 12 7,8<br />

736 27 3,7<br />

43 6 14,0<br />

220 7 3,2<br />

148 1 0,7<br />

29 0 0<br />

11 0 0<br />

197 23 11,7<br />

3 1 2<br />

2 4<br />

1 1 1 1<br />

1 1<br />

1 2<br />

2<br />

1 5<br />

2 3 3<br />

2 3<br />

1<br />

9 2<br />

2<br />

1 1<br />

1<br />

2<br />

1 7<br />

3<br />

5<br />

3<br />

1<br />

14 1<br />

10<br />

2<br />

1<br />

1 1<br />

2 2<br />

3 5 1<br />

1 13 18 135<br />

1<br />

2<br />

1 1<br />

15<br />

1<br />

1<br />

2 2<br />

1 1<br />

1<br />

1<br />

7<br />

4<br />

1<br />

3<br />

2 4 7 4 1<br />

2 3 5 1<br />

6<br />

1<br />

4<br />

1<br />

2 1<br />

1<br />

3 1 9<br />

3 10<br />

C Anteil <strong>der</strong> beanstandeten Proben in %


Beanstandungsgründe:<br />

Tabelle 9: Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Wein<br />

Warencode<br />

Erzeugnis<br />

A B C<br />

Tabellarische Gesamtübersicht nach Warencode<br />

01 gesundheitsschädlich (mikrobiologische Verunreinigung) § 8 LMBG<br />

02 gesundheitsschädlich (an<strong>der</strong>e Ursachen) § 8 LMBG<br />

03 gesundheitsgefährdend (mikrobiologische Verunreinigung) VO nach § 9 (1) LMBG<br />

04 gesundheitsgefährdend (an<strong>der</strong>e Ursachen) VO nach § 9 (1) LMBG<br />

05 nicht zum Verzehr geeignet (mikrobiologische Verunreingung) § 17 (1) Nr. 1 LMBG<br />

06 nicht zum Verzehr geeignet (an<strong>der</strong>e Ursachen) § 17 (1) Nr. 1 LMBG<br />

07 nachgemacht, wertgemin<strong>der</strong>t § 17 (1) Nr. 2 LMBG<br />

08 irreführend § 17 (1) Nr. 5 LMBG<br />

09 unzulässiger Hinweis auf „naturrein“ o. ä. § 17 (1) Nr. 4 LMBG<br />

10 unzulässige gesundheitsbezogene Angaben § 18 LMBG<br />

11 Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften VO nach § 19 LMBG;VO (EWG)<br />

12 Zusatzstoffe, fehlende Kenntlichmachung § 16 LMBG<br />

13 Zusatzstoffe, unzulässige Verwendung § 11 (1) LMBG<br />

14 Pflanzenschutzmittel, Höchstmengenüberschreitung § 14 (1) Nr. 1 LMBG<br />

15 Pflanzenschutzmittel, unzulässige Anwendung § 14 (1) Nr. 2 LMBG<br />

16 pharmakologisch wirksame Stoffe, Überschreitung von § 15 LMBG, Anl. 1 Kap. III<br />

Höchstmengen o<strong>der</strong> Beurteilungswerten Nr. 2, 6 FlHV<br />

17 Schadstoffe, Höchstmengenüberschreitung VO nach § 9 (4) LMBG<br />

18 Verstöße gegen sonstige Vorschriften des LMBG o<strong>der</strong><br />

darauf gestützte Verordnungen<br />

19 Verstöße gegen sonstige, Lebensmittel betreffende nationale z. B. Milch- und MargarineG,<br />

Rechtsvorschriften Branntwein-MonopolG u. a.<br />

20 Verstöße gegen unmittelbar geltendes EG-Recht<br />

(ausgenommen Kennzeichnung)<br />

21 keine Übereinst<strong>im</strong>mung mit Hilfsnormen, BGA, DFG, DIN u. a.;<br />

stoffliche Beschaffenheit freiwillige Vereinbarungen<br />

24 keine Übereinst<strong>im</strong>mung mit Hilfsnormen, z.B. BGA, DFG, DGHM u. a.;<br />

stoffliche Beschaffenheit, mikrobiologische Verunreinigung freiwillige Vereinbarungen<br />

34 unappetitliche und Ekel erregende Beschaffenheit LMHV mit ggf. nach § 17 (1)<br />

LMBG zu beanstandenden<br />

Lebensmitteln<br />

Tabelle 8: Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Tabak und Tabakerzeugnissen<br />

Warencode<br />

Erzeugnis<br />

60 Tabak und Tabakerzeugnisse<br />

33 Wein<br />

34 Erzeugnisse aus Wein<br />

35 weinähnliche Getränke<br />

147 7 4,8<br />

77 5 6,5<br />

26 3 11,5<br />

A B C<br />

71 0 0<br />

Beanstandungsgründe<br />

07 08 11 18 21 71 76 77<br />

2 2 1 2 1<br />

5 1 1<br />

5<br />

37


Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

Beanstandungsgründe:<br />

38<br />

07 nachgemacht, wertgemin<strong>der</strong>t § 17 (1) Nr. 2 LMBG<br />

08 irreführend § 17 (1) Nr. 5 LMBG<br />

11 Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften VO nach § 19 LMBG; VO (EWG)<br />

18 Verstöße gegen sonstige Vorschriften des LMBG o<strong>der</strong><br />

darauf gestützte Verordnungen<br />

21 Keine Übereinst<strong>im</strong>mung mit Hilfsnormen, BGA, DFG, DIN u.a.;<br />

stoffliche Beschaffenheit freiwillige Vereinbarungen<br />

71 nicht handelsübliche Beschaffenheit, sensorische Mängel VO (EWG) Nr. 822/87<br />

Art. 73 Abs. 1<br />

76 irreführende Bezeichnung, Aufmachung VO (EWG) Nr. 2392/89 Art. 40;<br />

VO (EWG) Nr. 2333/92 Art. 13;<br />

WeinG § 25<br />

77 nicht vorschriftsgemäße Bezeichnung und Aufmachung VO (EG) Nr. 1493/1999 Art. 49<br />

§ 24 WeinG; §§ 49, 50 WeinV<br />

Tabelle 10: Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Bedarfsgegenständen<br />

Warencode<br />

Erzeugnis<br />

82 Bearfsgegenstände<br />

mit Körperkontakt<br />

und zur Körperpflege<br />

83 Bedarfsgegenstände<br />

zur Reinigung und Pflege<br />

85 Spielwaren und Scherzartikel<br />

86 Bedarfsgegenstände<br />

mit Lebensmittelkontakt<br />

Beanstandungsgründe:<br />

A B C<br />

234 10 4,3<br />

144 7 4,9<br />

176 25 14,2<br />

419 24 5,7<br />

Beanstandungsgründe<br />

18 33 35 36 37 38 39 40 55<br />

4 4 2 2<br />

3 4<br />

6 1 3 13 4 1<br />

1 13 13 5<br />

18 Verstöße gegen sonstige Vorschriften des LMBG<br />

o<strong>der</strong> darauf gestützte Verordnungen<br />

33 Übergang von Stoffen auf Lebensmittel §31 LMBG<br />

35 Verstöße gegen sonstige Rechtsvorschriften, Produkt-Verordnungen nach<br />

stoffliche Beschaffenheit §32 LMBG<br />

36 Verstöße gegen sonstige Rechtsvorschriften, Produkt-Verordnungen nach<br />

Kennzeichnung, Aufmachung §32 LMBG<br />

37 Verstöße gegen sonstige Rechtsvorschriften, WRMG, GefStoffV, Gerätestoffliche<br />

Beschaffenheit sicherheitsG<br />

38 Verstöße gegen sonstige Rechtsvorschriften, WRMG, GefStoffV, Geräte-<br />

Kennzeichnung, Aufmachung sicherheitsG<br />

39 keine Übereinst<strong>im</strong>mung mit Hilfsnormen, BGA, DFG, DIN u. a.,<br />

stoffliche Beschaffenheit freiwillige Vereinbarungen


Beanstandungsgründe:<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung einzelner Warengruppen<br />

40 Keine Übereinst<strong>im</strong>mung mit Hilfsnormen (z.B. BGA, DFG, DIN<br />

u.a. freiwillige Vereinbarungen), Kennzeichnung, Aufmachung<br />

LMBG<br />

55 Verstöße gegen sonstige Kennzeichnungsvorschriften TRG, IKW-, BGA-Empfehlunund<br />

Hilfsnormen gen, freiwillige Vereinbarungen<br />

Tabelle 11: Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von kosmetischen Mitteln<br />

Warencode<br />

Erzeugnis<br />

84 Kosmetische Mittel<br />

Beanstandungsgründe:<br />

A B C<br />

362 20 5,5<br />

51<br />

Beanstandungsgründe<br />

52 53<br />

1 18 3<br />

51 Irreführend § 27 LMBG<br />

52 Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften Verordnung nach<br />

(Hersteller, Chargen-Nr., Mindesthaltbarkeitsdatum) § 29 Nr. 1 LMBG<br />

53 Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften<br />

(Warnhinweise, Anwendungsbedingungen,<br />

Deklaration von Stoffen)<br />

§ 4 (2) KosmV<br />

Milch<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung einzelner Warengruppen<br />

untersuchte Proben: 375<br />

davon beanstandet: 13<br />

Proben aus Thüringen: 216<br />

davon beanstandet: 10<br />

Es wurden 375 Proben Konsummilch sensorisch<br />

und mikrobiologisch untersucht. Außerdem erfolgten<br />

eine Überprüfung des Fettgehaltes, die<br />

Best<strong>im</strong>mung des Gefrierpunktes <strong>im</strong> Rahmen <strong>der</strong><br />

Fremdwasseruntersuchung sowie Untersuchungen<br />

auf Hemmstoffe.<br />

Den größten Anteil am gesamten Probenumfang<br />

dieser Warengruppe umfasste wärmebehandelte<br />

Konsummilch. Darüber hinaus wurden 40 Proben<br />

roh zu verzehren<strong>der</strong> Vorzugsmilch aus einem<br />

Rin<strong>der</strong>-, einem Ziegenbestand und aus 2 Pferdebeständen<br />

untersucht.<br />

Wegen erheblicher sensorischer Abweichungen<br />

und beträchtlichen mikrobiologischen Mängeln<br />

waren 2 Planproben pasteurisierte Milch und eine<br />

Beschwerdeprobe ultrahocherhitzte Milch nicht<br />

mehr zum Verzehr geeignet. Eine Beschwerdeprobe<br />

Ziegenmilch musste ebenso beurteilt werden,<br />

weil sie geronnen war und einen hohen<br />

Gehalt an Pseudomonaden aufwies.<br />

Die Untersuchung von Vorzugsmilch, welche<br />

beson<strong>der</strong>s auf das Vorhandensein pathogener<br />

Ke<strong>im</strong>e geprüft wird, ergab bei einer Probe aus<br />

einem Thüringer Ziegenbestand den Nachweis<br />

von verotoxinbildenden E. coli. Auch diese Probe<br />

war nicht zum Verzehr geeignet. Bei den übrigen<br />

39 Proben Vorzugsmilch konnten keine pathoge-<br />

39


Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

nen Ke<strong>im</strong>e wie Salmonellen, Listeria monocytogenes,<br />

Campylobacter jejuni o<strong>der</strong> pathogene E.<br />

coli nachgewiesen werden. 2 weitere Proben Vorzugsmilch<br />

hatten einen zu hohen Ke<strong>im</strong>gehalt an<br />

hygienisch relevanten coliformen Ke<strong>im</strong>en bzw.<br />

eine zu hohe Anzahl somatischer Zellen.<br />

Eine Verfolgsprobe ultrahocherhitzte Ziegenmilch,<br />

die als „aus 100 % Bio-Ziegenmilch“ ausgelobt<br />

war, enthielt außer Ziegenmilch auch Kuhmilch.<br />

Die Kennzeichnung wurde deshalb als irreführend<br />

beurteilt.<br />

Bei 4 Proben wärmebehandelter Konsummilch<br />

entsprach <strong>der</strong> ermittelte Gefrierpunkt nicht den<br />

Vorgaben <strong>der</strong> Anlage 6 <strong>der</strong> Milchverordnung. Die<br />

bei diesen Proben nachgewiesene Gefrierpunkterhöhung<br />

war als Hinweis auf mögliches Fremdwasser<br />

zu werten.<br />

Untersuchungen von Rohmilchproben auf verbotene<br />

Stoffe, Antibiotika, Anthelminthika, Antiphlogistika,<br />

organische Chlorverbindungen ergaben<br />

keine Hinweise auf <strong>der</strong>artige Belastungen. Es<br />

wird auf den Berichtsteil „Nationaler Rückstandskontrollplan<br />

für lebende und geschlachtete Tiere<br />

und tierische Erzeugnisse“ verwiesen. Die Ergebnisse<br />

<strong>der</strong> Untersuchungen von Rohmilchproben<br />

auf Dioxine sind <strong>im</strong> Berichtsteil „Vorsorgemaßnahmen<br />

nach Havarien“ dargestellt.<br />

40<br />

Milchprodukte<br />

untersuchte Proben: 893<br />

davon beanstandet: 63<br />

Proben aus Thüringen: 441<br />

davon beanstandet: 57<br />

Untersuchungsschwerpunkt bei dieser Warengruppe<br />

war wie in den vergangenen <strong>Jahr</strong>en die<br />

sensorische und mikrobiologische Prüfung geschlagener<br />

Sahne aus Automaten in Eisdielen,<br />

Bäckereien und Konditoreien. Von 139 Plan- und<br />

Verfolgsproben wurden 39 (28,1 %) in Anwen-<br />

dung des § 3 Lebensmittelhygieneverordnung<br />

beanstandet und 73 weitere Proben (52,5 %) bemängelt.<br />

Als Hauptbeanstandungsgrund erwiesen sich<br />

Mängel <strong>im</strong> mikrobiologischen Status wie Überschreitung<br />

<strong>der</strong> Gesamtke<strong>im</strong>zahl sowie erhöhte<br />

Gehalte an E. coli, coliformen Ke<strong>im</strong>en und Pseudomonas<br />

spp.<br />

2 Proben wurden auf Grund erheblicher sensorischer<br />

Abweichungen <strong>im</strong> Sinne von § 17 Abs. 1<br />

Nr. 1 LMBG als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt.<br />

Von 122 Vergleichsproben ungeschlagene Sahne<br />

waren nur 13 Proben mikrobiologisch auffällig.<br />

Folglich kann davon ausgegangen werden, dass<br />

die Ursachen für die erhöhten Ke<strong>im</strong>zahlen bei<br />

geschlagener Sahne auf Mängel <strong>im</strong> Hygienereg<strong>im</strong>e,<br />

insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Reinigung und Desinfektion<br />

<strong>der</strong> Aufschlagautomaten zu suchen sind.<br />

Hygienisch auffällig zeigte sich auch Schmand,<br />

ein nicht gesäuertes, wärmebehandeltes Erzeugnis.<br />

Eine Probe mit sehr hoher Gesamtke<strong>im</strong>zahl<br />

und sehr hoher Belastung an E. coli und Pseudomonaden<br />

war nicht zum Verzehr geeignet. Bei<br />

weiteren 8 Proben überschritten die Gehalte an<br />

coliformen Ke<strong>im</strong>en den zulässigen Höchstwert<br />

gemäß Anlage 6 <strong>der</strong> Milchverordnung.<br />

2 Proben Schlagsahne von Thüringer Herstellern<br />

wiesen bereits am Ende <strong>der</strong> deklarierten Mindesthaltbarkeitsdauer<br />

käsigen Geschmack und eine<br />

hohe Pseudomonadenke<strong>im</strong>zahl auf. Eine weitere<br />

Probe wies einen hohen Gehalt an Hefen auf.<br />

Bei einer Beschwerdeprobe Kondensmilch war<br />

ein untypischer Geruch und Geschmack feststellbar.<br />

Die Probe war deshalb in ihrem Genusswert<br />

nicht unerheblich gemin<strong>der</strong>t.<br />

Eine frische Schokomilch mit sehr hoher Gesamtke<strong>im</strong>zahl<br />

und Pseudomonadenbefall musste<br />

als nicht mehr zum Verzehr geeignet beurteilt<br />

werden. Eine Planprobe Bio-Joghurt und eine


Beschwerdeprobe Sahnejoghurt waren wegen<br />

Sch<strong>im</strong>melbefalls ebenso zu beurteilen. Eine weitere<br />

Beschwerdeprobe Vanillejoghurt war wegen<br />

untypischen Geruchs und Geschmacks <strong>im</strong> Genusswert<br />

gemin<strong>der</strong>t.<br />

Kennzeichnungsmängel lagen bei 2 Proben vor.<br />

Bei einem Joghurt war <strong>der</strong> Fettgehalt nicht angegeben<br />

und eine saure Sahne war nur in russischer<br />

Sprache gekennzeichnet. Die erfor<strong>der</strong>liche<br />

deutsche Kennzeichnung fehlte.<br />

Käse<br />

untersuchte Proben: 752<br />

davon beanstandet: 37<br />

Proben aus Thüringen: 200<br />

davon beanstandet: 19<br />

Zur Untersuchung gelangten Käse <strong>der</strong> Gruppen<br />

Hartkäse, Schnittkäse, halbfester Schnittkäse,<br />

Sauermilchkäse, Weichkäse und Frischkäse sowie<br />

Erzeugnisse aus Käse, z.B. Schmelz- und<br />

Kochkäse o<strong>der</strong> auch Käsezubereitungen und<br />

-kompositionen.<br />

Die Proben wurden sensorisch und mikrobiologisch,<br />

teils auch chemisch-analytisch untersucht.<br />

Etwa ein Viertel <strong>der</strong> Proben wurde einem Lagerungsversuch<br />

zur Überprüfung <strong>der</strong> deklarierten<br />

Mindesthaltbarkeit unterzogen.<br />

Eine Verfolgsprobe Mozzarella wies bitteren Geschmack<br />

und sehr hohen Ke<strong>im</strong>gehalt an E. coli,<br />

coliformen Ke<strong>im</strong>en und Pseudomonaden auf. Die<br />

Probe war zum Verzehr nicht geeignet.<br />

Eine Verfolgs- und eine Beschwerdeprobe Holländischer<br />

Edamer waren wegen Sch<strong>im</strong>melbefalls,<br />

eine Verdachtsprobe Feta wegen stark hefigen<br />

Geschmacks und hoher Hefeke<strong>im</strong>zahl nicht mehr<br />

zum Verzehr geeignet.<br />

Hefiger Geschmack und eine erhöhte Hefeke<strong>im</strong>zahl<br />

traten auch bei einem Speisequark auf.<br />

12 Proben verschiedener Käse wiesen am Ende<br />

<strong>der</strong> deklarierten Mindesthaltbarkeit z. T. beträchtliche<br />

Mängel meist in Verbindung mit Sch<strong>im</strong>melbefall<br />

auf.<br />

Eine bei <strong>der</strong> Kontrolle eines Thüringer Herstellers<br />

entnommene Probe Weichkäse hatte eine zu<br />

hohe Ke<strong>im</strong>zahl an E. coli und coliformen Ke<strong>im</strong>en.<br />

Sie erfüllte damit nicht die mikrobiologischen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen gemäß Anlage 6 <strong>der</strong> Milchverordnung.<br />

Bei einem Ziegenkäse aus Rohmilch wurden<br />

verotoxinbildende E. coli (potentielle EHEC) nachgewiesen.<br />

Die Probe war geeignet, die menschliche<br />

Gesundheit zu schädigen. Auf § 8 LMBG<br />

wurde verwiesen.<br />

Die übrigen Beanstandungsgründe waren Kennzeichnungsmängel<br />

wie fehlerhafte bzw. fehlende<br />

Angabe <strong>der</strong> Verkehrsbezeichnung, <strong>der</strong> Zutaten,<br />

des Mindesthaltbarkeitsdatums und des Fettgehaltes.<br />

Butter<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung einzelner Warengruppen<br />

untersuchte Proben: 173<br />

davon beanstandet: 5<br />

Proben aus Thüringen: 60<br />

davon beanstandet: 4<br />

Von 173 Proben waren nur 5 zu beanstanden.<br />

4 als Planproben in Erzeugerbetrieben entnommene<br />

Proben Butter erfüllten die mikrobiologischen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen gemäß Anlage 6 <strong>der</strong><br />

Milchverordnung nicht. Die ermittelte Zahl coliformer<br />

Ke<strong>im</strong>e lag bei diesen Proben über dem<br />

zulässigen Höchstwert.<br />

Bei einer <strong>im</strong> Einzelhandel entnommenen Probe<br />

wurde nach Ablauf des Lagerversuches zur<br />

Überprüfung <strong>der</strong> deklarierten Mindesthaltbarkeit<br />

beginnende Ranzigkeit festgestellt. Sie musste<br />

deshalb als <strong>im</strong> Genusswert gemin<strong>der</strong>t beurteilt<br />

werden.<br />

41


Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

Eier, Eiprodukte<br />

untersuchte Proben: 416<br />

davon beanstandet: 25<br />

Proben aus Thüringen: 181<br />

davon beanstandet: 10<br />

Bei <strong>der</strong> mikrobiologischen Untersuchung von 326<br />

Proben wurden in 3 Proben frische Eier Salmonellen<br />

sowohl auf <strong>der</strong> Schale als auch <strong>im</strong> Dotter<br />

nachgewiesen, darunter 2-mal Salmonella Enteritidis<br />

und je einmal Salmonella Derby und Salmonellen<br />

<strong>der</strong> Gruppe D1. Diese Proben waren<br />

geeignet, die menschliche Gesundheit zu schädigen<br />

und wurden deshalb mit dem Verweis auf<br />

§ 8 LMBG beanstandet. Die Untersuchung von<br />

frischen Eiern <strong>im</strong> Zusammenhang mit einer Erkrankung<br />

erbrachte ebenfalls den Nachweis von<br />

Salmonella Enteritidis, jedoch nur auf <strong>der</strong> Eischale.<br />

Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> aufgetretenen<br />

Erkrankung erschien jedoch eine sekundäre<br />

Kontamination von an<strong>der</strong>en Lebensmitteln<br />

möglich, weshalb diese Verdachtsprobe ebenfalls<br />

nach § 8 LMBG beanstandet wurde.<br />

Bei 7 weiteren Planproben Hühnereier konnten<br />

Salmonellen von <strong>der</strong> Eischale isoliert werden. Da<br />

be<strong>im</strong> sachgerechten Umgang mit diesen Eiern<br />

keine Gefährdung <strong>der</strong> Gesundheit <strong>der</strong> Verbraucher<br />

zu erwarten war, erging lediglich ein Hinweis<br />

an das einsendende Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>samt.<br />

Eine Planprobe „10 frische Eier“ wies erhebliche<br />

sensorische Mängel auf (ein Ei verdorben,<br />

ein Ei nach dem Garen blassgelbes Dotter in<br />

schmutzig weißem Eiweiß mit bräunlich verfärbter<br />

Schaleninnenhaut, Geruch und Geschmack alt,<br />

Schwefelnote) und wurde auf Grund dieser Ekel<br />

erregenden Beschaffenheit als nicht mehr zum<br />

Verzehr geeignet beurteilt. Außerdem war die<br />

Eischale mit Salmonellen kontaminiert.<br />

Weitere Beanstandungen betrafen irreführende<br />

Angaben zur Gewichtsklasse, zur Mindesthaltbarkeit<br />

und an<strong>der</strong>e Kennzeichnungsfehler.<br />

42<br />

In 3 Proben Eipulver wurde Furazolidon bzw.<br />

Furaltadon nachgewiesen. Diese beiden Verbindungen<br />

gehören zu den Nitrofuranen, pharmakologisch<br />

wirksamen Stoffen, <strong>der</strong>en Einsatz bei<br />

Tieren, die <strong>der</strong> Lebensmittelgewinnung dienen, in<br />

<strong>der</strong> EU verboten ist.<br />

Fleisch, Geflügel,Wild<br />

untersuchte Proben: 1.088<br />

davon beanstandet: 55<br />

Proben aus Thüringen: 607<br />

davon beanstandet: 43<br />

Bei diesen Produkten wurden sensorische, mikrobiologische<br />

sowie chemisch-analytische Untersuchungen<br />

durchgeführt.<br />

Auf Grund des Nachweises von Salmonellen<br />

mussten 3 Proben Schweinehackfleisch und eine<br />

Probe Schweineleber als geeignet, die Gesundheit<br />

zu schädigen beurteilt werden. Eine dieser<br />

Proben war <strong>im</strong> Zusammenhang mit einem Erkrankungsgeschehen<br />

eingesandt worden.<br />

Weitere Proben mit positivem Salmonellennachweis<br />

wurden zwar nicht beanstandet, da es sich<br />

um Produkte handelte, die bei best<strong>im</strong>mungsgemäßem<br />

Verzehr noch einem Erhitzungsverfahren<br />

unterzogen werden, jedoch ist dem zuständigen<br />

Überwachungsamt eine Ermittlung <strong>der</strong><br />

Ursache für die Salmonellenkontamination empfohlen<br />

worden.<br />

Wie in den vorangegangenen <strong>Jahr</strong>en war Geflügelfleisch<br />

beson<strong>der</strong>s häufig mit Salmonellen kontaminiert.<br />

So konnten 32-mal Salmonellen aus<br />

286 untersuchten Proben isoliert werden.<br />

Außer Salmonellen spielen thermophile Campylobacter-Ke<strong>im</strong>e<br />

als Verursacher von Lebensmittelinfektionen<br />

eine <strong>im</strong>mer größere Rolle. Deshalb<br />

wurden schwerpunktmäßig 183 Proben Geflügelfleisch<br />

über ein Anreicherungsverfahren auf<br />

Campylobacter untersucht. In 28 Proben wurden


Campylobacter spp. nachgewiesen, wobei es<br />

sich bei 24 Isolierungen um Campylobacter jejuni<br />

und bei 3 Isolierungen um Campylobacter<br />

coli handelte. In einem Fall war keine spezifische<br />

Zuordnung möglich.<br />

Eine Beanstandung <strong>der</strong> Proben mit Nachweis <strong>der</strong><br />

pathogenen Campylobacter spp. erfolgte nicht,<br />

da durch den Garprozess ein zuverlässiges<br />

Abtöten <strong>der</strong> Ke<strong>im</strong>e vor dem Verzehr gewährleistet<br />

ist. Allerdings waren die nachgewiesene<br />

Kontaminationsrate von 15,3 % sowie die Tatsache,<br />

dass bereits 3 bis 4 Ke<strong>im</strong>e ausreichen, um<br />

eine schwere Magen-Darm-Infektion auszulösen,<br />

ausreichen<strong>der</strong> Anlass, auf die beson<strong>der</strong>e<br />

Notwendigkeit einer speziellen Küchenhygiene<br />

be<strong>im</strong> Umgang mit rohem Geflügelfleisch hinzuweisen.<br />

1 Probe Rindfleisch und je 4 Proben Schweinefleisch<br />

und Wild waren auf Grund schwerwiegen<strong>der</strong><br />

sensorischer und/o<strong>der</strong> mikrobiologischer<br />

Verän<strong>der</strong>ungen nicht mehr zum Verzehr<br />

geeignet. 8 weitere Proben dieser Gruppe (Rind-,<br />

Schweine- und Geflügelfleisch, Wild) waren wegen<br />

erheblicher sensorischer und mikrobiologischer<br />

Verän<strong>der</strong>ungen in ihrem Nähr- und Genusswert<br />

nicht unerheblich gemin<strong>der</strong>t.<br />

2 Proben Hauskaninchen und 1 Gänsekeule wurden<br />

<strong>im</strong> Rahmen des Schnellwarnsystems <strong>der</strong><br />

Europäischen Kommission auf ihren Gehalt an<br />

Nitrofuranrückständen untersucht. In einer dieser<br />

Proben (Hauskaninchen) konnte 3-Amino-2-Oxazolidinon<br />

(AOZ) als Metabolit des Wirkstoffes<br />

Furazolidon mit einem Gehalt von 1,62 µg/kg<br />

nachgewiesen werden.<br />

Nitrofurane bzw. Furazolidon wurden bereits<br />

1993 bzw. 1995 in Anhang IV <strong>der</strong> VO (EWG) Nr.<br />

2377/90 aufgenommen. Damit ist die Anwendung<br />

dieser Stoffe bei Lebensmittel liefernden<br />

Tieren verboten. Entsprechend Artikel 5, Satz 1<br />

<strong>der</strong> VO (EWG) Nr. 2377/90 ist bei Stoffen, die in<br />

Anhang IV aufgenommen worden sind, davon<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung einzelner Warengruppen<br />

auszugehen, dass sie „in je<strong>der</strong> Konzentration<br />

eine Gefahr für die Gesundheit des Verbrauchers<br />

darstellen“. Die Risikocharakterisierung<br />

von Nitrofuranen bezieht sich insbeson<strong>der</strong>e auf<br />

das mutagene und karzinogene Potential dieser<br />

Stoffe.<br />

Im Zusammenhang mit einem Schadensfall bei<br />

<strong>der</strong> Futtermitteltrocknung in dessen Folge Futtermittel<br />

mit Dioxinen kontaminiert worden waren,<br />

wurden 3 Proben Muskelfleisch von Schlachtschweinen<br />

auf ihren Gehalt an PCDD/F-Verbindungen<br />

untersucht. Die Werte lagen zwischen<br />

2 und 3 Pikogramm I-TEQ (Internationale Toxizitätsäquivalente)<br />

pro Gramm Fett. Diese 3 Proben<br />

wurden wegen <strong>der</strong> Überschreitung <strong>der</strong> festgelegten<br />

Schadstoffhöchstmenge beanstandet.<br />

Weitere Proben mussten wegen irreführen<strong>der</strong><br />

Kennzeichnung beanstandet werden, z.B. fehlten<br />

die Deklaration des Rindfleischanteils, die Angaben<br />

zur Tierart und die Kennzeichnung von<br />

zubereitetem Hackfleisch.<br />

Spezifische Untersuchungsergebnisse werden<br />

in den Berichtsteilen „Mikrobiologische Untersuchungen“,<br />

„Radioaktivitätsuntersuchung“ und „Nationaler<br />

Rückstandskontrollplan für lebende und<br />

geschlachtete Tiere und tierische Erzeugnisse“<br />

sowie „Rückstandsuntersuchungen“ dargestellt.<br />

Fleischerzeugnisse, Fleischzubereitungen<br />

untersuchte Proben: 1.162<br />

davon beanstandet: 80<br />

Proben aus Thüringen: 784<br />

davon beanstandet: 71<br />

In dieser Warengruppe sind Fleischerzeugnisse,<br />

die einem Behandlungsverfahren unterlagen<br />

(z. B. Erhitzung), und Fleischzubereitungen, bei<br />

denen durch das Hinzufügen von Würz- und Zusatzstoffen<br />

o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er Lebensmittel <strong>der</strong> rohe<br />

Charakter des Fleisches erhalten bleibt, erfasst.<br />

43


Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

Die Proben sind sowohl mikrobiologisch als auch<br />

chemisch-analytisch untersucht worden. Der Untersuchungsumfang<br />

richtete sich nach <strong>der</strong> Art des<br />

Erzeugnisses.<br />

Fleischzubereitungen und an<strong>der</strong>e Erzeugnisse,<br />

die <strong>der</strong> Hackfleischverordnung unterliegen, wurden<br />

insbeson<strong>der</strong>e auf pathogene Ke<strong>im</strong>e, in erster<br />

Linie Salmonellen und Listerien, untersucht. Chemisch-analytisch<br />

wurden Inhaltsstoffe und mögliche<br />

Zusatzstoffe best<strong>im</strong>mt.<br />

So konnten in gewürztem Hackfleisch 12-mal Salmonellen<br />

nachgewiesen werden. Da es sich bei<br />

diesen Proben um verzehrfertige Lebensmittel<br />

handelte, waren sie geeignet <strong>im</strong> Sinne des § 8<br />

Nr. 1 LMBG, die Gesundheit des Verbrauchers zu<br />

schädigen. Bei <strong>der</strong> serologischen Differenzierung<br />

wurden in den meisten Fällen S. Typh<strong>im</strong>urium,<br />

außerdem S. Derby, S. Infantis, S. Oranienburg<br />

und Salmonellen <strong>der</strong> Gruppe B festgestellt.<br />

Im Falle eines Hackepeters mit dem Nachweis<br />

von S. Oranienburg ergab die weitere Untersuchung<br />

von 2 Verfolgsproben (ungewürztes Hackfleisch<br />

und schwarzer Pfeffer), dass die Gewürzprobe<br />

ebenfalls S. Oranienburg enthielt. Da<br />

<strong>im</strong> ungewürzten Hackfleisch keine Salmonellen<br />

nachweisbar waren, war <strong>der</strong> Eintrag <strong>der</strong> Salmonellen<br />

durch das Gewürz sehr wahrscheinlich.<br />

In rohem Kassler konnte S. Typh<strong>im</strong>urium nachgewiesen<br />

werden. Weil diese Lebensmittel auch<br />

<strong>im</strong> rohen Zustand verzehrt werden, erfolgte eine<br />

Beanstandung unter Hinweis auf § 8 Nr. 1 LMBG.<br />

Die quantitative Untersuchung auf Listerien ergab<br />

bei einer Probe Hackepeter 1,1 x 103 KbE/g Listeria<br />

monocytogenes. Da Hackepeter ein verzehrfertiges<br />

Lebensmittel ist, welches we<strong>der</strong> wärmebehandelt<br />

noch an<strong>der</strong>weitig stabilisiert ist, war<br />

diese Probe nach den „Empfehlungen zum Nachweis<br />

und zur Bewertung von Listeria monocytogenes<br />

in Lebensmitteln <strong>im</strong> Rahmen <strong>der</strong> <strong>amtlichen</strong><br />

<strong>Lebensmittelüberwachung</strong>“ (BgVV Juli 2000)<br />

als nicht mehr verkehrsfähig zu beurteilen.<br />

44<br />

Weitere 3 Proben, die <strong>der</strong> Hackfleischverordnung<br />

unterliegen, waren auf Grund sensorischer o<strong>der</strong><br />

mikrobiologischer Mängel nicht mehr zum Verzehr<br />

geeignet.<br />

Diese Ergebnisse belegen erneut, dass bei <strong>der</strong><br />

Herstellung von Hackfleisch und Hackfleischerzeugnissen<br />

eine beson<strong>der</strong>e Sorgfalt erfor<strong>der</strong>lich<br />

ist.<br />

Mehrere Proben waren als verdorben zu beurteilen:<br />

Gewürzbraten, gebratene Bratwurst,<br />

Rostbrätl, Frühstücksfleisch <strong>im</strong> Glas, Döner und<br />

Hühnerfrikassee. Die letztgenannte Probe war<br />

<strong>im</strong> Verfolg eines Erkrankungsgeschehens eingesandt<br />

worden.<br />

Bei 201 Pökelwaren (Lachsschinken, Kasseler<br />

u. ä.) wurde <strong>der</strong> Gesamtgehalt an Nitrit/Nitrat <strong>im</strong><br />

Fertigerzeugnis ermittelt. 16 Proben waren wegen<br />

Überschreitung <strong>der</strong> zulässigen Höchstmenge<br />

zu beanstanden.<br />

Eine Probe Corned Beef war auf Grund <strong>der</strong><br />

Unterschreitung ihres BEFFE-Wertes (Maß für<br />

den Anteil an schierem Muskelfleisch) und eine<br />

Probe gebrühte Bratwurst wegen eines erhöhten<br />

Wasser/Eiweiß-Quotienten als wertgemin<strong>der</strong>t zu<br />

beurteilen.<br />

Weitere Beanstandungen betrafen die Kennzeichnung<br />

zahlreicher Lebensmittel. Vor allem<br />

die Angabe <strong>der</strong> Tierarten war irreführend o<strong>der</strong><br />

fehlte gänzlich. Beispielsweise wurde 5-mal bei<br />

gewürztem Hackfleisch vom Schwein (Hackepeter,<br />

Thüringer Mett) die Tierart Rind nachgewiesen.<br />

In einem Fall betrug <strong>der</strong> Rin<strong>der</strong>anteil 13 %.<br />

Wurstwaren<br />

untersuchte Proben: 1.649<br />

davon beanstandet: 122<br />

Proben aus Thüringen: 1.367<br />

davon beanstandet: 105


Im Vor<strong>der</strong>grund <strong>der</strong> Untersuchungen standen<br />

Prüfungen zur mikrobiologischen und sensorischen<br />

Beschaffenheit, zur Einhaltung <strong>der</strong><br />

Höchstmengen zugelassener Zusatzstoffe und<br />

die Ermittlung <strong>der</strong> den Nähr- und Genusswert<br />

best<strong>im</strong>menden Bestandteile.<br />

Bei <strong>der</strong> mikrobiologischen Untersuchung von<br />

547 Rohwürsten wurden 7-mal Salmonellen isoliert<br />

und die Serovare S. Typh<strong>im</strong>urium, S. Infantis,<br />

S. Cholerasuis und S. Subspezies II differenziert.<br />

Diese Proben waren geeignet, die menschliche<br />

Gesundheit zu schädigen und nach § 8 Nr.1<br />

LMBG zu beurteilen.<br />

Weitere als Rohwurst deklarierte Erzeugnisse<br />

entsprachen in ihrer sensorischen, mikrobiologischen<br />

und chemisch-analytischen Beschaffenheit<br />

einem rohen gewürzten Hackfleisch, jedoch nicht<br />

einer Rohwurst. Ein Produkt aus zerkleinertem<br />

gepökeltem Fleisch gilt erst dann als Rohwurst,<br />

wenn es durch die Merkmale Umrötung, Aromatisierung<br />

und Bindung sowie <strong>der</strong> daraus resultierenden<br />

Konservierungseffekte den Status<br />

„Wurst“ erreicht hat. 6 Proben erfüllten diese<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen hinsichtlich <strong>der</strong> Reifeparameter<br />

nicht und waren geeignet, den Verbraucher zu<br />

täuschen.<br />

Insgesamt waren 23 Lebensmittel auf Grund sensorischer,<br />

aber auch mikrobiologischer Mängel<br />

nicht mehr zum Verzehr geeignet. Beson<strong>der</strong>s<br />

auffällig waren eine Rohwurst mit Fliegenmadenbefall<br />

und eine Bockwurst mit Fremdkörpern<br />

(Kunststoffteile).<br />

474 Wursterzeugnisse aus handwerklicher und<br />

industrieller Herstellung wurden auf die Einhaltung<br />

<strong>der</strong> Höchstmenge an Nitrat und Nitrit<br />

untersucht. Überschreitungen für Nitrat lagen<br />

bei 16 Würsten vor, die Höchstmenge für Nitrit<br />

war bei 4 Würsten überschritten.<br />

Eine Probe Wildschweinknackwurst fiel äußerlich<br />

durch schwarz-klebrige Beläge auf. Die<br />

Untersuchung ergab einen 3,4-Benzo(a)pyren-<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung einzelner Warengruppen<br />

gehalt von 1,5 µg/kg. In geräucherten Fleischerzeugnissen<br />

darf <strong>der</strong> durchschnittliche Gehalt an<br />

3,4-Benzo(a)pyren den Wert von 1 Mikrogramm in<br />

einem Kilogramm nicht überschreiten. Auf § 3<br />

Abs. 3 <strong>der</strong> Aromenverordnung wurde verwiesen.<br />

41 Wurstproben waren in ihrem Nähr- und Genusswert<br />

nicht unerheblich gemin<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> geschönt.<br />

Die Ursachen für diese Qualitätsabweichungen<br />

lagen vor allem in sensorischen und<br />

mikrobiologischen Mängeln.<br />

In 8 Fällen war zu viel Bindegewebe verarbeitet<br />

worden, was sich in einem zu geringen Gehalt<br />

an bindegewebseiweißfreiem Fleischeiweiß<br />

(BEFFE) äußerte. 5 Proben enthielten zu viel<br />

Fettgewebe, bei weiteren 5 Proben war <strong>der</strong><br />

Wasser/Eiweißquotient erhöht, was auf einen<br />

zu geringen Einsatz von Muskelgewebe hinweist.<br />

Eine Probe Bierschinken unterschritt die für diese<br />

Brühwurst gefor<strong>der</strong>ten 50 % grobe Fleischeinlagen.<br />

Bei einer Leberwurst wurde ein sehr hoher<br />

Cholesteringehalt ermittelt, was auf die Verarbeitung<br />

von zentralem Nervengewebe schließen<br />

ließ. Die Ergebnisse weiterer Untersuchungen<br />

bestätigten, dass unzulässigerweise Nervengewebe<br />

vom Schwein verarbeitet worden war.<br />

Bei 185 Wurstproben wurde eine Differenzierung<br />

nach Tierarten (Rind, Schwein, Schaf, Geflügel)<br />

vorgenommen, um zu ermitteln, von welcher Tierart<br />

die verwendeten Rohstoffe stammten. Beanstandet<br />

werden mussten je 2 Proben Leber- und<br />

Rotwurst und je eine Probe Geflügelleberpastete<br />

und Geflügelwurst, weil <strong>der</strong> Rindfleischeinsatz<br />

nicht gekennzeichnet war.<br />

2 Proben erfüllten die Vorgaben <strong>der</strong> Aromenverordnung<br />

nicht. Dabei handelte es sich um<br />

eine Wurst nach Art einer Cabanossi mit dem<br />

Zusatz von Taurin und Coffein und eine Wurstprobe<br />

Salamisnack mit dem Zusatz von Guarana,<br />

Taurin und Ginseng. Ein direkter Zusatz<br />

von Taurin zur Wurst ist nicht erlaubt. Taurin ist<br />

nur als Zusatzstoff zu Aromen zur Geschmacks-<br />

45


Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

beeinflussung zugelassen und darf nur über das<br />

Aroma in das verzehrfertige Lebensmittel gelangen.<br />

Dabei dürfen nicht mehr als 300 mg/kg Taurin<br />

eingebracht werden. Die ermittelten Werte von<br />

1.320 mg/kg und 3.730 mg/kg lagen weit darüber.<br />

Zusätzlich zu den ausgesprochenen Beanstandungen<br />

ergingen zahlreiche Hinweise. Ein<br />

Großteil betraf Kennzeichnungsmängel, z. B. die<br />

fehlende o<strong>der</strong> falsche Kennzeichnung von Zusatzstoffen<br />

o<strong>der</strong> eine unkorrekte Umsetzung <strong>der</strong><br />

Mengenkennzeichnung (QUID-Regelung).<br />

46<br />

Fische, Fischzuschnitte<br />

untersuchte Proben: 234<br />

davon beanstandet: 13<br />

Proben aus Thüringen: 69<br />

davon beanstandet: 1<br />

Sowohl frische als auch tiefgefrorene Fische<br />

und Fischzuschnitte wurden sensorisch, mikrobiologisch<br />

und chemisch-analytisch untersucht.<br />

Eine Beschwerdeprobe sowie eine Planprobe<br />

Seelachsfilet waren infolge erheblicher sensorischer<br />

Mängel als nicht zum Verzehr geeignet<br />

zu beurteilen. Das Seelachsfilet wies gleichzeitig<br />

eine erhebliche bakterielle Belastung auf.<br />

Eine Probe Schellfisch wurde wegen sensorischer<br />

Mängel in Verbindung mit einem erhöhten<br />

TVB-N-Gehalt als nicht verkehrsfähig beurteilt.<br />

Der TVB-N-Wert ist die Summe aller flüchtigen<br />

stickstoffhaltigen basischen Komponenten,<br />

er wird als Parameter zur chemisch-analytischen<br />

Absicherung bei sensorischen Mängeln<br />

von Frischfisch herangezogen.<br />

2 Proben grüne Heringe fielen durch stark ranzigen<br />

Geruch und Geschmack auf und waren<br />

daher nicht mehr zum Verzehr geeignet.<br />

Eine Probe Barsch musste auf Grund beginnen<strong>der</strong><br />

Ranzigkeit als in ihrem Genusswert<br />

nicht unerheblich gemin<strong>der</strong>t beurteilt werden.<br />

Ein Untersuchungsschwerpunkt war die Überprüfung<br />

von Frischfisch auf Nematodenbefall.<br />

Nach <strong>der</strong> Fischhygiene-Verordnung sind die<br />

fischverarbeitenden Betriebe für die Entfernung<br />

von Nematoden bzw. nematodenhaltigen Fischteilen<br />

verantwortlich. Eine Probe roher Meeraal<br />

wies zahlreiche, z. T. lebende Nematoden auf.<br />

Diese Probe wurde als Ekel erregend und damit<br />

als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt. Bei<br />

7 weiteren Planproben von verschiedenen Frischfischen<br />

wurden ebenfalls Nematoden nachgewiesen<br />

und nach <strong>der</strong> Fischhygiene-Verordnung<br />

beanstandet. Eine Probe grüne Heringe war nicht<br />

ausgenommen, was ebenfalls nicht den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> Fischhygiene-Verordnung entsprach.<br />

Die Untersuchungen auf Schwermetalle ergaben<br />

bei 2 Proben Brachsen aus einem Angelsee<br />

messbare Nickelgehalte, die nicht zu Beanstandungen<br />

führten.<br />

Im Ergebnis aller an<strong>der</strong>en durchgeführten chemisch-analytischen<br />

Untersuchungen auf ausgewählte<br />

Schwermetalle, organische Schadstoffe<br />

und Farbstoffe zur antiparasitären Behandlung<br />

von Aquakulturen lagen die Gehalte<br />

entwe<strong>der</strong> unterhalb <strong>der</strong> Nachweisgrenzen bzw.<br />

weit unter den festgelegten Höchstmengen bzw.<br />

Richtwerten. Weitere Ergebnisse sind in den<br />

Berichtsteilen „Rückstandsuntersuchungen“ und<br />

„Lebensmittel-Monitoring“ zusammengefasst. 20<br />

Untersuchungen auf Lebensmittelbestrahlung<br />

verliefen negativ.<br />

Fischerzeugnisse<br />

untersuchte Proben: 526<br />

davon beanstandet: 23<br />

Proben aus Thüringen: 106<br />

davon beanstandet: 4<br />

Von den 23 Beanstandungen standen 9 <strong>im</strong><br />

Zusammenhang mit eingesandten Beschwerdebzw.<br />

Verdachtsproben. Eine Beschwerdeprobe


Heilbutt geräuchert wies erhebliche sensorische<br />

und mikrobiologische Mängel auf. Abartiger chemischer<br />

Geruch und Geschmack waren Anlass<br />

für die Einsendung einer Beschwerdeprobe<br />

Sprotten in Öl, eine weitere Beschwerdeprobe<br />

Meeraal gegart war deutlich sichtbar von Endoparasiten<br />

(Anisakislarven) befallen. Alle 3 Proben<br />

waren als nicht zum Verzehr geeignet zu<br />

beurteilen. 2 Beschwerdeproben „Sushi-Arten“<br />

aus einer Gastronomieeinrichtung, die aus verschiedenen<br />

Arten Maki- und Negirisushi bestanden,<br />

zeigten beginnende sensorische Mängel<br />

und wurden als in ihrem Genusswert gemin<strong>der</strong>t<br />

beurteilt. Bei Sushi handelt es sich um eine<br />

japanische Spezialität, die außer Reis und Gemüse<br />

vor allem rohen Fisch o<strong>der</strong> Garnelen enthält.<br />

Gute Küchenhygiene und mikrobiologisch<br />

einwandfreies Ausgangsmaterial sind deshalb für<br />

die gute Qualität von Sushi unerlässlich.<br />

Eine Verdachtsprobe Räucherlachs in Scheiben<br />

war ebenfalls <strong>im</strong> Genusswert gemin<strong>der</strong>t, da sie<br />

beginnende sensorische Abweichungen aufwies.<br />

3 weitere Verdachtsproben Räucherlachs in<br />

Scheiben wurden <strong>im</strong> Zusammenhang mit einem<br />

Erkrankungsgeschehen eingesandt. Die mikrobiologische<br />

Belastung <strong>der</strong> Proben war erheblich,<br />

insbeson<strong>der</strong>e wurde ein hoher Ke<strong>im</strong>gehalt an<br />

Enterobacteriaceae nachgewiesen. Diese Erzeugnisse<br />

waren nach <strong>der</strong> Empfehlung <strong>der</strong><br />

Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie<br />

als hygienisch bedenklich zu beanstanden.<br />

Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen<br />

dem Verzehr und <strong>der</strong> Erkrankung war<br />

jedoch nicht nachweisbar.<br />

Infolge sensorischer und mikrobiologischer Mängel<br />

waren 2 Planproben Holländische Räuchermatjes<br />

und Heilbutt nicht zum Verzehr geeignet.<br />

Auch 2 Planproben Deutscher Kaviar aus Seehasenrogen<br />

und Gabelrollmops in Aspik mussten<br />

auf Grund starker Geruchs- bzw. Geschmacksabweichungen<br />

in diesem Sinne beurteilt werden.<br />

3 weitere Planproben Rollmops-Konserve, Matjes<br />

in Öl und Sahne-Heringsfilet zeigten bei <strong>der</strong><br />

Untersuchung beginnende sensorische Mängel<br />

und wurden deshalb als in ihrem Genusswert<br />

gemin<strong>der</strong>t beanstandet.<br />

Die lebensmittelchemischen Untersuchungen<br />

ergaben bei 5 Proben Verstöße gegen die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung.<br />

In 4 Fällen wurde<br />

eine Überschreitung <strong>der</strong> dort festgelegten<br />

Höchstmengen für den Süßstoff Saccharin und<br />

bei einer Probe für den Konservierungsstoff Benzoesäure<br />

festgestellt. 2 Proben Holländische<br />

Matjes wiesen einen zu niedrigen Fettgehalt auf,<br />

um als Matjes bezeichnet werden zu können. Die<br />

Verkehrsbezeichnung war als irreführend zu beurteilen.<br />

Im Rahmen des KÜP wurde <strong>der</strong> Histamingehalt<br />

von Fischereierzeugnissen <strong>der</strong> Fischarten<br />

Scombridae (Makrelenfische), Culpeidae (Heringsfische),<br />

Engraulidae (Sardellen) und Coryphaenidae<br />

(Grenadierfische) best<strong>im</strong>mt. Die Untersuchung<br />

umfasste 25 Proben, insbeson<strong>der</strong>e<br />

Thunfisch-, Herings- und Makrelenerzeugnisse.<br />

Jede Probe bestand aus jeweils 9 Teilproben. Bei<br />

allen 225 Teilproben lagen die Histamingehalte<br />

weit unter dem in <strong>der</strong> Fischhygiene-Verordnung<br />

festgelegten Grenzwert von 200 mg/kg.<br />

.<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung einzelner Warengruppen<br />

Krusten-, Schalen-,Weichtiere und<br />

Erzeugnisse daraus<br />

untersuchte Proben: 173<br />

davon beanstandet: 4<br />

Proben aus Thüringen: 14<br />

davon beanstandet: 1<br />

Untersucht wurden hauptsächlich Garnelen,<br />

Krabben, Shr<strong>im</strong>ps und <strong>der</strong>en Erzeugnisse, auch<br />

Muscheln, insbeson<strong>der</strong>e zubereitet als Salate<br />

o<strong>der</strong> Cocktails, in Mischung mit Krusten- und<br />

Weichtieren und als Muschelfleisch. Vereinzelt<br />

sind auch Erzeugnisse wie Sur<strong>im</strong>i, zubereitete<br />

Tintenfischteile und zu Krem verarbeitete Erzeugnisse<br />

eingesandt worden. Eine Verdachts-<br />

47


Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

probe Garnelen in Öl eingelegt, die aus einer<br />

gastronomischen Einrichtung entnommen worden<br />

war, wies erhebliche sensorische und mikrobiologische<br />

Mängel auf und war als nicht zum<br />

Verzehr geeignet zu beanstanden. Eine weitere<br />

Verdachtsprobe, von einem asiatischen Großhändler<br />

als Krebsfleisch bezeichnet, bestand aus<br />

einer dunkelgrau-braunen, breiigen, verdorbenen<br />

Masse ohne jede erkennbare Struktur mit einem<br />

hohen Anteil an weißen Chitinsplittern. Außerdem<br />

fehlte jegliche Kennzeichnung. Diese Probe<br />

musste ebenfalls <strong>im</strong> Sinne des § 17 Abs. 1 Nr. 1<br />

LMBG beanstandet werden. Eine Planprobe<br />

Riesengarnelen wies vereinzelt Gefrierbrandstellen<br />

sowie beginnende sensorische Mängel<br />

auf. Da eine nicht unerhebliche Genusswertmin<strong>der</strong>ung<br />

vorlag, wurde die Probe als wertgemin<strong>der</strong>t<br />

beurteilt. Bei einer Fertigpackung Tintenfisch<br />

fehlten die Angaben zum Hersteller.<br />

Im Rahmen des KÜP wurden 22 Proben gekochte<br />

Krebs- und Weichtiere auf ihre mikrobiologische<br />

Sicherheit geprüft. Jede Probe bestand<br />

aus 5 Teilproben. Das Untersuchungsspektrum<br />

umfasste den möglichen Nachweis von Salmonellen,<br />

Staphylococcus aureus, Escherichia<br />

coli und Vibrio parahaemolyticus. In keiner <strong>der</strong><br />

110 Proben konnten diese pathogenen Ke<strong>im</strong>e<br />

nachgewiesen werden.<br />

112 Proben dieser Warengruppe wurden auf ausgewählte<br />

Schwermetalle untersucht. Die Mehrzahl<br />

<strong>der</strong> ermittelten Bleigehalte lag unterhalb <strong>der</strong><br />

Best<strong>im</strong>mungsgrenze. Die Cadmium- und Quecksilbermittelwerte<br />

lagen weit unterhalb <strong>der</strong> entsprechenden<br />

Höchstwerte. Auch die Untersuchungen<br />

auf pharmakologisch wirksame Stoffe,<br />

chlororganische Verbindungen sowie Lebensmittelbestrahlung<br />

verliefen negativ. In diesem Zusammenhang<br />

wird auf die Berichtsteile „Rückstandsuntersuchungen“,<br />

„Lebensmittel-Monitoring“<br />

und „Lebensmittelbestrahlung“ verwiesen. 15 Proben<br />

Muscheln und Muschelerzeugnisse, wurden<br />

auf fett- und wasserlösliche Algentoxine unter-<br />

48<br />

sucht. Sie gaben keinen Anlass zu Beanstandungen.<br />

Fette, Öle<br />

untersuchte Proben: 330<br />

davon beanstandet: 12<br />

Proben aus Thüringen: 135<br />

davon beanstandet: 9<br />

In dieser Warengruppe wurden außer Frittierfetten<br />

hauptsächlich Pflanzenöle, tierische Fette<br />

und Streichfette zur Untersuchung eingesandt.<br />

Werden Frittierfette zu hoch o<strong>der</strong> zu lange erhitzt<br />

bzw. zum Frittieren ungeeignete, wenig hitzestabile<br />

Fette verwendet, entstehen durch chemische<br />

Verän<strong>der</strong>ungen Zersetzungsprodukte, die<br />

sich auf den Geruch und den Geschmack des<br />

Fettes und des frittierten Lebensmittels negativ<br />

auswirken.<br />

Einer dieser unerwünschten und zudem gesundheitlich<br />

bedenklichen Stoffe ist Acrylamid. Eine<br />

entscheidende Rolle für dessen Bildung während<br />

des Frittierprozesses spielt die gewählte<br />

Temperatur. Das Überschreiten <strong>der</strong> vom BfR<br />

empfohlenen Höchsttemperatur von 175 °C beschleunigt<br />

die Fettzersetzung und begünstigt die<br />

Entstehung von Acrylamid. Ausführliche Informationen<br />

hierzu enthält <strong>der</strong> Berichtsteil „Untersuchung<br />

von Lebensmitteln auf Acrylamid“.<br />

Schwerpunktmäßig wurden Frittierfette aus Gaststätten,<br />

Imbissständen und Bäckereien untersucht.<br />

Von <strong>im</strong> Gebrauch befindlichen 98 Frittierfetten<br />

wurden 8 % als zum Verzehr nicht mehr<br />

geeignet beurteilt. Damit lag die Beanstandungsquote<br />

niedriger als <strong>im</strong> Vorjahr. Ein deutlicher<br />

Trend zum sorgfältigeren Umgang mit dem Lebensmittel<br />

Frittierfett ist zu erkennen.<br />

Im Rahmen des KÜP wurde die Etikettierung<br />

von 20 Olivenölen überprüft. Hintergrund war die<br />

Problematik <strong>der</strong> Verunreinigung von Olivenölen<br />

mit polycyclischen aromatischen Kohlenwasser-


stoffen (PAK) durch das Verschneiden hochwertiger<br />

Olivenölkategorien mit min<strong>der</strong>wertigen<br />

Ölen. Nach dem Erlass von neuen Vermarktungsvorschriften<br />

durch die EU-Kommission<br />

wurde verstärkt die korrekte Angabe <strong>der</strong> Olivenölkategorie<br />

hinsichtlich Ursprungsbezeichnung<br />

und Komponentenangabe kontrolliert. Kennzeichnungsmängel<br />

wurden nicht festgestellt. Die<br />

untersuchten Öle wiesen keine erhöhten PAK-<br />

Gehalte mit Benzo(a)pyren als Leitsubstanz auf.<br />

In Restaurants entnommene Olivenöle, die dort<br />

in Tischspen<strong>der</strong>n vorrätig gehalten wurden, gaben<br />

ebenfalls keinen Anlass zu Beanstandungen.<br />

Ein Schweineschmalz und eine Probe Traubenkernöl<br />

waren ranzig und daher nicht mehr zum<br />

Verzehr geeignet.<br />

Die Untersuchung von 2 Pflanzenölen ergab, dass<br />

<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Nährwertkennzeichnung angegebene<br />

Vitamin-E-Gehalt auch unter Berücksichtigung<br />

zugelassener Toleranzen deutlich unterschritten<br />

war. Grundsätzlich sind vom Hersteller die gekennzeichneten<br />

Vitaminmengen bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum<br />

zu gewährleisten. Ein eventuell<br />

zu erwarten<strong>der</strong> Vitaminabbau ist durch Überdosierung<br />

zu kompensieren.<br />

Bei den <strong>im</strong> Rahmen des Lebensmittel-Monitoring<br />

auf Pestizide untersuchten 20 Proben Maiske<strong>im</strong>öl<br />

wurden keine Überschreitungen von<br />

Höchstmengen festgestellt (vgl. Berichtsteil „Lebensmittel-Monitoring“).<br />

Suppen, Soßen<br />

untersuchte Proben: 145<br />

davon beanstandet: 4<br />

Proben aus Thüringen: 74<br />

davon beanstandet: 4<br />

Außer industriell hergestellten Suppen und<br />

Soßen (Konserven und Trockenerzeugnissen)<br />

wurden Proben aus Küchen <strong>der</strong> Gemeinschafts-<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung einzelner Warengruppen<br />

verpflegung, Gaststätten und Imbisseinrichtungen<br />

untersucht. Im Vergleich zum Vorjahr war<br />

die Zahl <strong>der</strong> Beanstandungen rückläufig.<br />

Eine Suppe aus einer Gaststätte hatte einen<br />

Kochsalz-Gehalt, <strong>der</strong> deutlich über dem in <strong>der</strong><br />

Richtlinie zur Beurteilung von Suppen und Soßen<br />

festgelegten Max<strong>im</strong>algehalt von 15 g/l lag.<br />

Die Probe wurde in Verbindung mit <strong>der</strong> abweichenden<br />

Sensorik als nicht unerheblich in ihrem<br />

Wert gemin<strong>der</strong>t beurteilt.<br />

Bei einer Pekingsuppe, die <strong>im</strong> Verfolg eines<br />

Erkrankungsgeschehens eingesandt worden<br />

war, wurde die zulässige Höchstmenge des eingesetzten<br />

Geschmacksverstärkers Glutamat von<br />

10 g in 1 kg verzehrfertigem Erzeugnis um mehr<br />

als das Vierfache überschritten. Bei einem solchen<br />

Gehalt ist die Auslösung akuter Krankheitssymptome<br />

bei Glutaminsäure empfindlichen Personen<br />

nicht auszuschließen.<br />

Eine zur Prüfung auf Genusstauglichkeit aus<br />

einer Gemeinschaftsverpflegung entnommene<br />

Suppe war wegen erheblicher sensorischer und<br />

mikrobiologischer Mängel nicht zum Verzehr<br />

geeignet. Bei einer Fertigpackung eines Direktvermarkters<br />

war die Kennzeichnung zu beanstanden.<br />

Getreide<br />

untersuchte Proben: 93<br />

davon beanstandet: 4<br />

Proben aus Thüringen: 57<br />

davon beanstandet: 0<br />

Eine Verbraucherbeschwerde Dinkelkörner enthielt<br />

mehr als 40 lebende Reismehlkäfer und war<br />

damit nicht zum Verzehr geeignet. Die beiden<br />

Vergleichsproben waren ebenfalls von Reismehlkäfern<br />

befallen.<br />

In einer Probe Roggen aus einem Mühlenbetrieb<br />

wurde ein erhöhter Mutterkorngehalt ermittelt. Die<br />

49


Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

Probe war als nicht unerheblich in ihrem Genusswert<br />

gemin<strong>der</strong>t zu beurteilen. Durch Pilzbefall<br />

während <strong>der</strong> Wachstumsperiode kann es<br />

zur Bildung von Mutterkorn kommen. Mit mo<strong>der</strong>ner<br />

industrieller Technik können die befallenen<br />

Körner aussortiert werden, womit sich <strong>der</strong> Mutterkornanteil<br />

auf Gehalte unter 0,05 % reduzieren<br />

lässt. Von 44 Proben Weizen, Roggen, Dinkel<br />

und Gerste waren 33 frei von Mutterkorn.<br />

Mykotoxin-Gehalte <strong>im</strong> Bereich <strong>der</strong> Höchstmengen<br />

wurden nur vereinzelt festgestellt.<br />

Auffällig war eine Probe Weizen mit einem Deoxynivalenolgehalt<br />

von 634 µg/kg. Hier erging ein<br />

Hinweis an den Mühlenbetrieb. Als künftig gelten<strong>der</strong><br />

Höchstwert für Getreide werden 500 µg/kg<br />

diskutiert. 26 von 33 Proben enthielten Deoxynivalenol<br />

in Mengen von unter 200 µg/kg, davon<br />

18 Proben wiesen Gehalte unter 100 µg/kg auf.<br />

Ochratoxin A war in 23 von 33 Proben nicht<br />

nachweisbar. In 4 Proben lagen die Gehalte unter<br />

0,3 µg/kg. Nur in 6 Proben wurden Gehalte<br />

bis 0,9 µg/kg ermittelt (Grenzwert: 3 µg/kg).<br />

Insgesamt lagen die Mykotoxingehalte in Getreide<br />

deutlich unter den jeweils zulässigen Höchstmengen.<br />

Weitere Ausführungen zu Mykotoxinen, Schwermetallen,<br />

gentechnisch verän<strong>der</strong>ten Organismen<br />

sowie Rückständen von Pflanzen- und Vorratsschutzmitteln<br />

sind in den spezifischen Berichtsteilen<br />

zu finden.<br />

Getreideprodukte, Backvormischungen<br />

untersuchte Proben: 218<br />

davon beanstandet: 0<br />

Proben aus Thüringen: 38<br />

In Übereinst<strong>im</strong>mung mit den für Getreide ermittelten<br />

Ergebnissen wurden Mykotoxin-Gehalte<br />

<strong>im</strong> Bereich <strong>der</strong> Höchstmengen nur vereinzelt<br />

festgestellt.<br />

50<br />

Ein Weizenmehl enthielt die Mykotoxine Deoxynivalenol<br />

und Zearalenon jeweils <strong>im</strong> Bereich <strong>der</strong><br />

künftig geltenden Höchstmengen von 500 µg/kg<br />

bzw. 50 µg/kg. An den überprüften Mühlenbetrieb<br />

erging ein Hinweis.<br />

Von 16 Backmischungen waren 8 mit Ochratoxin<br />

A belastet. Die Proben enthielten 0,3 µg/kg<br />

bis 1,6 µg/kg dieser Kontaminante. In 14 von<br />

20 untersuchten Weizen- und Roggenmehlen<br />

war Ochratoxin A nicht nachweisbar, 5 Proben<br />

wiesen Gehalte zwischen 0,3 µg/kg bis 0,6 µg/kg<br />

auf, in einer Probe wurden 1,3 µg/kg (Grenzwert:<br />

3 µg/kg) ermittelt.<br />

Der Deoxynivalenolgehalt in 19 von 20 Mehlen<br />

betrug weniger als 200 µg/kg, in 12 Proben lag er<br />

unter 100 µg/kg. Auf Zearalenon wurden 17 Mehle<br />

untersucht. 6-mal wurden Gehalte von unter<br />

3 µg/kg sonst zwischen 20 µg/kg und 30 µg/kg<br />

ermittelt.<br />

21 auf Aflatoxine untersuchte Müsli-Erzeugnisse<br />

erwiesen sich als unbelastet.<br />

Im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes<br />

sind Belastungen durch Mykotoxine für den<br />

Verbraucher möglichst gering zu halten. Aus den<br />

Ergebnissen lässt sich ableiten, dass genügend<br />

nicht o<strong>der</strong> nur gering kontaminierte Erzeugnisse<br />

für die Backwarenhersteller zur Verfügung stehen,<br />

um dieser For<strong>der</strong>ung Rechnung zu tragen.<br />

Brote, Kleingebäcke<br />

untersuchte Proben: 106<br />

davon beanstandet: 19<br />

Proben aus Thüringen: 63<br />

davon beanstandet: 9<br />

Die Proben dieser Produktgruppe stammen überwiegend<br />

aus Thüringer Bäckereien.<br />

In 15 Proben Laugengebäck wurde <strong>der</strong> Aluminiumgehalt<br />

überprüft und keine Überschreitungen<br />

des empfohlenen Richtwertes festgestellt. Auch


die Untersuchung von 23 verpackten Schnittbroten<br />

auf Konservierungsstoffe sowie die Best<strong>im</strong>mung<br />

des Vollkornanteils in 30 Vollkornerzeugnissen<br />

ergab keine Verstöße gegen<br />

Rechtsbest<strong>im</strong>mungen.<br />

15 Proben Brot wurden auf Acrylamid untersucht.<br />

Die Ergebnisse sind <strong>im</strong> Berichtsteil „Untersuchung<br />

von Lebensmitteln auf Acrylamid“ dargestellt.<br />

Die Bezeichnung von 2 Proben wurde als irreführend<br />

bezeichnet, darunter bei einem Kümmelbrot<br />

die wertende Angabe „Gute Zutaten für<br />

guten Geschmack“. Die Hervorhebung gegenüber<br />

an<strong>der</strong>en Erzeugnissen gleicher Gattung<br />

und den Angeboten <strong>der</strong> Mitbewerber war unbegründet.<br />

Die an<strong>der</strong>e Probe war als glutenfrei<br />

ausgelobt. Wegen des Nachweises von 7 % Gluten<br />

konnte eine Gesundheitsschädigung <strong>im</strong> Sinne<br />

des § 8 LMBG für Personen mit einer<br />

Zöliakieerkrankung nicht ausgeschlossen werden.<br />

Infolge eines zu hohen Kochsalzgehaltes<br />

von 4,4 % war eine Probe Vollkornbrot in ihrem<br />

Genusswert nicht unerheblich gemin<strong>der</strong>t.<br />

Bemerkenswert hoch lag <strong>im</strong> Berichtszeitraum <strong>der</strong><br />

Anteil an verpacktem und geschnittenem Brot,<br />

das bereits vor Erreichen des Mindesthaltbarkeitsdatums<br />

versch<strong>im</strong>melt war. Von 23 untersuchten<br />

Proben mussten 9 beanstandet werden.<br />

6 Proben wiesen Verunreinigungen z. B. wollartige<br />

Fasern, Brotkäfer, Schaben und amerikanische<br />

Reismehlkäfer auf, eine Probe roch untypisch.<br />

Diese Proben waren nicht zum Verzehr geeignet.<br />

Feine Backwaren<br />

untersuchte Proben: 483<br />

davon beanstandet: 42<br />

Proben aus Thüringen: 421<br />

davon beanstandet: 40<br />

Die untersuchten Backwaren waren überwiegend<br />

in Thüringer Bäckereien entnommen worden. Wie<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung einzelner Warengruppen<br />

in den vergangenen <strong>Jahr</strong>en wurden schwerpunktmäßig<br />

die Zusammensetzung spezieller<br />

Backwaren, wie Bienenstich, Biskuit, Plun<strong>der</strong>,<br />

Blätterteig, Nugaterzeugnisse o<strong>der</strong> Stollen, die<br />

Auslobung wertbest<strong>im</strong>men<strong>der</strong> Zutaten, wie Butter,<br />

Ei o<strong>der</strong> Kuvertüre, die Verwendung von<br />

Zusatzstoffen sowie die mikrobiologische Beschaffenheit<br />

überprüft. Die Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung<br />

von Getreideknabbererzeugnissen auf<br />

gentechnisch verän<strong>der</strong>te Bestandteile sind <strong>im</strong><br />

Berichtsteil „Untersuchung von Lebensmitteln auf<br />

gentechnisch verän<strong>der</strong>te Bestandteile“ dargelegt.<br />

Auch die ermittelten Acrylamidgehalte von 56<br />

Proben <strong>der</strong> Sorten Pfannkuchen, Kekse, Waffelbrote,<br />

Waffelerzeugnisse, Butterstollen, Windbeutel<br />

und Zwieback sind geson<strong>der</strong>t <strong>im</strong> entsprechenden<br />

Berichtsteil zusammengefasst.<br />

7 Beanstandungen wurden wegen irreführen<strong>der</strong><br />

Bezeichnungen ausgesprochen: Die Kremzusammensetzung<br />

von 4 Nugaterzeugnissen entsprach<br />

nicht <strong>der</strong> einer Nugatmasse. 3 mit Kokosraspeln<br />

belegte Proben waren unkorrekt als Bienenstich<br />

bezeichnet.<br />

6 Proben Backwaren wiesen Kennzeichnungsmängel<br />

auf, u. a. eine lose angebotene Sahneschnitte,<br />

bei <strong>der</strong> die Kenntlichmachung <strong>der</strong> verwendeten<br />

Farbstoffe fehlte.<br />

Nach wie vor wird an Stelle von Kuvertüre kakaohaltige<br />

Fettglasur als Überzugsmasse für Feine<br />

Backwaren ohne die entsprechende Kenntlichmachung<br />

verwendet. Aus diesem Grund mussten<br />

4 lose angebotene Proben als nachgemacht beurteilt<br />

werden.<br />

12 Beschwerde- bzw. Verdachtsproben waren<br />

nicht zum Verzehr geeignet:<br />

• eine Probe Mohnkuchen wies einen deutlichen<br />

Fremdgeruch bzw. Fremdgeschmack auf,<br />

• in 2 bereits sensorisch auffälligen Proben<br />

wurden wesentlich erhöhte Gesamtke<strong>im</strong>zahlen<br />

festgestellt,<br />

51


Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

• 3 Proben mit erhöhten Werten für die Gesamtke<strong>im</strong>zahl<br />

und Hefen waren mit Enterobacteriaceen<br />

kontaminiert,<br />

• in 2 Backwaren wurden Pseudomonaden<br />

nachgewiesen,<br />

• 4 Proben waren versch<strong>im</strong>melt,<br />

• ein verpackter, feuchter Kuchen ohne sichtbare<br />

Mängel, <strong>der</strong> direkt be<strong>im</strong> Hersteller entnommen<br />

worden war, zeigte vor Ablauf des<br />

Mindesthaltbarkeitsdatums großflächige Sch<strong>im</strong>melbildung.<br />

Aufgrund des Nachweises von Salmonella Enteritidis<br />

wurden 4 Backwaren als gesundheitsschädigend<br />

nach § 8 LMBG beurteilt. 3 dieser Proben<br />

wurden <strong>im</strong> Zusammenhang mit Erkrankungsgeschehen<br />

eingesandt. Mehr als die Hälfte <strong>der</strong> Proben<br />

dieser Warengruppe wurden mikrobiologisch<br />

untersucht. Es handelte sich dabei um Proben mit<br />

nicht durcherhitzten Füllungen aus Krem o<strong>der</strong><br />

Schlagsahne vorwiegend aus handwerklicher<br />

Produktion. Als Grundlage <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong><br />

mikrobiologischen Beschaffenheit dienten die von<br />

<strong>der</strong> Arbeitsgruppe Lebensmittelmikrobiologie und<br />

-hygiene <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Hygiene<br />

und Mikrobiologie empfohlenen Richt- und<br />

Warnwertempfehlungen für Feine Backwaren<br />

mit nicht durchgebackener Füllung.<br />

9 dieser Proben mussten infolge ihrer mangelhaften<br />

mikrobiologischen Beschaffenheit gemäß<br />

§ 3 in Verbindung mit § 2 Nr. 2 <strong>der</strong> Lebensmittelhygiene-VO<br />

als hygienewidrig beanstandet<br />

werden, davon 4 Proben wegen Warnwertüberschreitungen<br />

bei Enterobakteriaceen und<br />

5 Proben wegen Warnwertüberschreitungen bei<br />

E. coli. Listerien o<strong>der</strong> erhöhte Staphylococcusaureus-Gehalte<br />

wurden in diesem <strong>Jahr</strong> in kremhaltigen<br />

Feinen Backwaren nicht nachgewiesen.<br />

Richtwertüberschreitungen für mikrobiologische<br />

Parameter wurden bei 43 Proben festgestellt<br />

und deshalb Hinweise zur Durchführung einer<br />

Betriebskontrolle gegeben und die Einsendung<br />

von Nachproben empfohlen.<br />

52<br />

Mayonnaisen, emulgierte Soßen,<br />

kalte Fertigsoßen, Feinkostsalate<br />

untersuchte Proben: 532<br />

davon beanstandet: 24<br />

Proben aus Thüringen: 350<br />

davon beanstandet: 23<br />

Kontrollschwerpunkt in dieser Warengruppe war<br />

die Untersuchung von Feinkostsalaten und Mayonnaisen,<br />

welche überwiegend als lose Ware<br />

be<strong>im</strong> Hersteller entnommen wurden.<br />

Bei den Beanstandungen handelte es sich<br />

vorrangig um Proben, bei denen eine hohe<br />

Ke<strong>im</strong>belastung mit Geruchs- und Geschmacksabweichungen<br />

korrelierte. Dies betraf insbeson<strong>der</strong>e<br />

mehrere Proben Fleischsalat, die in<br />

Fleischereien über die Ladentheke verkauft wurden.<br />

Insgesamt mussten 11 Feinkostsalate als<br />

nicht mehr zum Verzehr geeignet beanstandet<br />

werden. In Einzelfällen wurde außer Escherichia<br />

coli als pathogener und hygienisch relevanter<br />

Ke<strong>im</strong> auch Listeria monocytogenes<br />

nachgewiesen.<br />

Eine Präserve Olivensalat zeigte bereits eine<br />

deutliche Bombagebildung.<br />

8 weitere Feinkosterzeugnisse wurden <strong>im</strong> Zusammenhang<br />

mit sensorischen Abweichungen und<br />

hohen Ke<strong>im</strong>belastungen als nicht unerheblich<br />

wertgemin<strong>der</strong>t beurteilt. Die z.T. deutliche Überschreitung<br />

<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft<br />

für Hygiene und Mikrobiologie empfohlenen<br />

Richt- und Warnwerte deutete auf gravierende<br />

Hygienemängel hin. Zu den Hauptursachen zählten<br />

die unsachgemäße Verwertung von Resten,<br />

<strong>der</strong> Einsatz ke<strong>im</strong>belasteter Rohware sowie Überschreitungen<br />

<strong>der</strong> Lagerdauer.<br />

Mehrere Proben mit erhöhten Ke<strong>im</strong>gehalten gaben<br />

Anlass zu entsprechenden Hinweisen an die<br />

Hersteller und zur Anfor<strong>der</strong>ung von Nachproben.<br />

Untersuchungen dieser Erzeugnisgruppe werden


auch künftig einen Schwerpunkt <strong>der</strong> Kontrolltätigkeit<br />

bilden.<br />

2 Feinkostsalate entsprachen in ihrer Zusammensetzung<br />

nicht den deklarierten Zutaten und<br />

wurden wegen Irreführung beanstandet.<br />

Weitere Beanstandungen betrafen Kennzeichnungsmängel,<br />

z.B. war die Bezeichnung <strong>der</strong><br />

Klassennamen in <strong>der</strong> Zutatenliste von Feinkostsalaten<br />

in Fertigpackungen nicht korrekt bzw.<br />

die Angabe von Zusatzstoffen, die über Zutaten<br />

(z.B. Mayonnaise) ins Lebensmittel gelangen,<br />

unvollständig o<strong>der</strong> unkorrekt. 2 lose verkaufte<br />

Feinkostsalate waren ohne die vorschriftsmäßige<br />

Kenntlichmachung <strong>der</strong> Zusatzstoffe (insbeson<strong>der</strong>e<br />

Konservierungs- und Süßstoffe) angeboten<br />

worden. Nicht konsequent umgesetzt<br />

wurde zudem die Mengenkennzeichnung von<br />

Zutaten (QUID) entsprechend § 8 Lebensmittel-<br />

Kennzeichnungsverordnung. Die Hersteller hatten<br />

offenbar nicht beachtet, dass mit <strong>der</strong> einheitlichen<br />

Definition des Begriffes „Fleisch“ seit Juli<br />

<strong>2003</strong> die QUID-Regelung auch für Fleischerzeugnisse<br />

anzuwenden ist.<br />

Die Untersuchung von Feinkostsalaten auf Gemüsebasis<br />

ergab keine erhöhten Nitratgehalte.<br />

Ebenso führte die Überprüfung des Histamingehaltes<br />

bei fischhaltigen Salaten nicht zu Beanstandungen.<br />

Puddinge, Kremspeisen, Desserts,<br />

süße Soßen<br />

untersuchte Proben: 69<br />

davon beanstandet: 0<br />

Proben aus Thüringen: 13<br />

Schwerpunktaufgabe war auch in diesem <strong>Jahr</strong><br />

die Untersuchung von Süßspeisen, Puddings<br />

und Desserts auf Zusatzstoffe wie Farbstoffe<br />

und Konservierungsstoffe. Im Ergebnis konnten<br />

we<strong>der</strong> die Verwendung nicht zugelassener<br />

Zusatzstoffe, noch Höchstmengenüberschreitungen<br />

festgestellt werden. Auch die Überprüfung<br />

mengenmäßiger Angaben an Zutaten ergab keine<br />

Auffälligkeiten.<br />

Kakao ist ein wertbest<strong>im</strong>men<strong>der</strong> Inhaltsstoff<br />

in Schokoladenpudding und -desserts. In allen<br />

überprüften Proben entsprach <strong>der</strong> Kakaogehalt<br />

den For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Leitsätze des Deutschen<br />

Lebensmittelbuches.<br />

Teigwaren<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung einzelner Warengruppen<br />

untersuchte Proben: 40<br />

davon beanstandet: 2<br />

Proben aus Thüringen: 18<br />

davon beanstandet: 1<br />

Untersucht wurden sowohl Teigwaren in Fertigpackungen<br />

als auch vorgegarte feuchte Teigwaren<br />

aus Gaststätten und Imbisseinrichtungen.<br />

Wegen erhöhten Gehaltes an Bacillus cereus<br />

in vorgegarten Nudeln erging ein Hinweis an<br />

eine gastronomische Einrichtung. Eine weitere<br />

vorgekochte Teigware fiel mit sensorischen Mängeln<br />

auf. Auch hier erfolgte ein entsprechen<strong>der</strong><br />

Hinweis.<br />

Bei 2 Fertigpackungen war die Kennzeichnung<br />

nicht korrekt.<br />

Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst<br />

untersuchte Proben: 410<br />

davon beanstandet: 13<br />

Proben aus Thüringen: 33<br />

davon beanstandet: 1<br />

Untersuchungsschwerpunkt war die Überprüfung<br />

dieser Erzeugnisse auf Schwermetalle, Mykotoxine<br />

sowie auf ihre sensorische Beschaffenheit.<br />

Zusätzlich wurden Ölsamen hinsichtlich ihrer<br />

mikrobiologischen Belastung und Hülsenfrüchte<br />

auf Bestrahlung untersucht. Dabei wiesen eine<br />

53


Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

Probe Sesam und eine Beschwerdeprobe Mohn<br />

eine abweichende mikrobiologische Beschaffenheit<br />

auf und mussten beanstandet werden.<br />

Die Beschwerdeprobe Mohn enthielt Salmonellen<br />

und wurde nach § 8 Nr. 1 LMBG beurteilt, da<br />

in Abhängigkeit von <strong>der</strong> Verwendung des Mohns,<br />

zum Beispiel als Zutat in unerhitzten Süßspeisen,<br />

eine Gefährdung <strong>der</strong> Gesundheit nicht ausgeschlossen<br />

werden konnte. Eine weitere Beanstandung<br />

betraf die fehlende Kenntlichmachung<br />

des zugesetzten Farbstoffes bei einer Probe Melonenkerne<br />

mit auffällig rotem Aussehen. 7 Proben<br />

Schalenobst (Walnusskerne, Haselnusskerne,<br />

Mandeln) wurden als nicht zum Verzehr<br />

geeignet o<strong>der</strong> wertgemin<strong>der</strong>t beurteilt, da sie<br />

eine abweichende Beschaffenheit (Fraßspuren,<br />

Sch<strong>im</strong>melbefall, Gespinste) aufwiesen.<br />

Bei einer Beschwerdeprobe Walnusskerne bestätigte<br />

sich <strong>der</strong> abweichende ranzige Geruch und<br />

Geschmack, <strong>der</strong> zur Beschwerde geführt hatte.<br />

Im Ergebnis <strong>der</strong> Prüfung auf Mykotoxine wurden<br />

in einer Probe gemahlene Haselnusskerne sowie<br />

einer Probe Sonnenblumenkerne erhöhte<br />

Aflatoxingehalte nachgewiesen. Detaillierte Ergebnisse<br />

sind dem Berichtsteil Mykotoxine in<br />

Lebensmitteln zu entnehmen.<br />

Ein weiterer Schwerpunkt war die Feststellung<br />

möglicher gentechnischer Verän<strong>der</strong>ungen von<br />

Sojaerzeugnissen. Einzelheiten sind <strong>im</strong> Berichtsteil<br />

„Untersuchung von Lebensmitteln auf gentechnische<br />

Verän<strong>der</strong>ungen“ zu finden.<br />

Kartoffeln, stärkereiche Pflanzenteile<br />

untersuchte Proben: 145<br />

davon beanstandet: 3<br />

Proben aus Thüringen: 48<br />

davon beanstandet: 1<br />

Die Untersuchungen umfassten Kartoffeln und<br />

Kartoffelerzeugnisse, u. a. Kartoffelteige, Kartoffelpuffer<br />

und Kartoffelknabbererzeugnisse.<br />

54<br />

Die Kartoffelproben waren hinsichtlich <strong>der</strong> Rückstände<br />

an Pflanzenschutzmitteln, Nitrat und<br />

Schwermetallen unauffällig. Auch die durchgeführten<br />

Untersuchungen auf Lebensmittelbestrahlung<br />

verliefen negativ. Wie in den Vorjahren<br />

wurde bei relevanten Kartoffelerzeugnissen die<br />

Einhaltung <strong>der</strong> Rechtsbest<strong>im</strong>mungen hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Verwendung von Zusatzstoffen wie<br />

Schwefeldioxid und Konservierungsstoffen überprüft.<br />

Alle untersuchten Proben entsprachen den<br />

gesetzlichen Vorschriften. Bezüglich <strong>der</strong> Ergebnisse<br />

aus <strong>der</strong> Untersuchung auf Acrylamid wird<br />

auf den entsprechenden Berichtsteil verwiesen.<br />

Eine Verdachtsprobe Kartoffelchips wurde auf<br />

Grund <strong>der</strong> sensorischen Abweichungen, die <strong>im</strong><br />

Zusammenhang mit <strong>der</strong> Beschädigung des Verpackungsmaterials<br />

standen, als nicht zum Verzehr<br />

geeignet beurteilt. Die dunklen Verfärbungen<br />

auf <strong>der</strong> Oberfläche einer Verdachtsprobe<br />

gekochte Kartoffeln waren auf natürliche enzymatische<br />

Reaktionen zurückzuführen.<br />

In einer als „glutenfrei“ gekennzeichneten Probe<br />

Kartoffelchips wurde Gluten nachgewiesen.<br />

Eine Probe Kloßmasse fiel durch Ver<strong>der</strong>bniserscheinungen<br />

vor Ablauf <strong>der</strong> Mindesthaltbarkeitsdauer<br />

auf.<br />

Frischgemüse, ausgenommen Rhabarber<br />

untersuchte Proben: 253<br />

davon beanstandet: 6<br />

Proben aus Thüringen: 39<br />

davon beanstandet: 0<br />

Das Frischgemüse wurde vorwiegend auf seinen<br />

Nitrat- und Schwermetallgehalt sowie auf Rückstände<br />

von Pflanzenschutz- und Vorratsschutzmitteln<br />

untersucht.<br />

Im Ergebnis dieser Prüfungen mussten 2 Proben<br />

(Spitzpaprika, Kopfsalat) wegen Überschreitung<br />

<strong>der</strong> festgesetzten Höchstmengen an Pflanzen-


schutzmitteln beanstandet werden. Ausführliche<br />

Informationen sind den Berichten „Rückstandsuntersuchungen“,<br />

„Nitrat“ sowie „Elemente“ zu<br />

entnehmen.<br />

19 Proben verzehrfertig zubereitete Gemüsevormischungen<br />

für Salate, die auf Grund ihrer beson<strong>der</strong>en<br />

hygienischen Relevanz schwerpunktmäßig<br />

sensorisch und mikrobiologisch untersucht<br />

wurden, waren mikrobiologisch unauffällig. Bei<br />

3 Proben wurden Hinweise zu Kennzeichnungsmängeln<br />

bzw. sensorischen Auffälligkeiten gegeben.<br />

Im Vergleich zu den Vorjahren bestätigen<br />

diese Ergebnisse eine Verbesserung <strong>im</strong> Umgang<br />

mit diesen leicht ver<strong>der</strong>blichen Erzeugnissen.<br />

Durch gentechnische Untersuchungen konnte<br />

eindeutig nachgewiesen werden, dass es sich bei<br />

<strong>der</strong> eingesandten Verdachtsprobe Sojake<strong>im</strong>linge<br />

um Mungbohnen-Ke<strong>im</strong>linge handelte. Verwechslungen<br />

zwischen den zur Erzeugung <strong>der</strong> Ke<strong>im</strong>linge<br />

verwendeten Sojabohnen und Mungbohnen<br />

sind auf Grund des äußeren Erscheinungsbildes,<br />

wie Farbe, Form und Härte sowie des grundsätzlich<br />

verschiedenen Ke<strong>im</strong>ungsverhaltens auszuschließen.<br />

Die Mungbohnen zeichnen sich jedoch<br />

durch ein um mindestens drei Tage früheres<br />

Erscheinen und damit Ernten <strong>der</strong> Ke<strong>im</strong>linge aus.<br />

3 Beschwerde- bzw. Verdachtsproben (Lollo rosso,<br />

grüne Bohnen, Kohlrabi) waren sensorisch zu<br />

beanstanden. Die von mehreren Verbrauchern<br />

als abweichend empfundenen sensorischen Eigenschaften<br />

von 4 Beschwerde- bzw. Verdachtsproben<br />

(Tomaten, Strauchtomaten, Möhren, Paprika)<br />

hinsichtlich fremdartigen Geruchs und Geschmacks<br />

konnten nicht bestätigt werden. Auch<br />

den brennenden Geschmack eines Kopfsalates<br />

stellten die Gutachter nicht fest. Die Untersuchungen<br />

ergaben keine Hinweise auf toxische<br />

Stoffe bzw. erhöhte Rückstandsgehalte an Pflanzen-<br />

und Vorratsschutzmitteln. Die in den letzten<br />

<strong>Jahr</strong>en zunehmende Anzahl dieser Art von Beschwerde-<br />

und Verdachtsproben zeigt, dass<br />

insbeson<strong>der</strong>e unter dem Eindruck von Lebens-<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung einzelner Warengruppen<br />

mittelskandalen <strong>im</strong>mer mehr Verbraucher auf<br />

leichte anbau- und sortenbedingte Geruchs- und<br />

Geschmacksnuancen sensibel reagieren.<br />

Gemüseerzeugnisse,<br />

ausgenommen Rhabarber<br />

untersuchte Proben: 298<br />

davon beanstandet: 10<br />

Proben aus Thüringen: 27<br />

davon beanstandet: 3<br />

Außer Tiefkühlgemüse und getrocknetem Gemüse<br />

wurden hauptsächlich Gemüsekonserven<br />

untersucht. Dabei stand die Prüfung auf den<br />

Gehalt an Zusatzstoffen, wie Konservierungsstoffen,<br />

Süßstoffen und Schwefeldioxid <strong>im</strong> Vor<strong>der</strong>grund.<br />

Die untersuchten Proben waren <strong>im</strong> Ergebnis<br />

dieser Untersuchungen unauffällig.<br />

Darüber hinaus wurde die Überprüfung von<br />

getrockneten Algen- und Seetangprodukten auf<br />

ihren Jod-Gehalt fortgesetzt. Dabei fiel eine Probe<br />

eingelegter Meerkohl auf, die geeignet war, die<br />

Gesundheit zu schädigen. In einer Stellungnahme<br />

des BgVV zur Problematik von überhöhten<br />

Jodgehalten in Seetang wird ausgeführt, dass<br />

in Deutschland als Folge eines langjährigen<br />

Jodmangels, wie er insbeson<strong>der</strong>e bei älteren<br />

Menschen vorliegen kann, vielfach mit unerkannten<br />

funktionellen Autonomien <strong>der</strong> Schilddrüse<br />

zu rechnen ist. Unter diesen Umständen<br />

sollte die al<strong>im</strong>entäre Jodzufuhr bei Erwachsenen<br />

500 mg/Tag generell nicht überschreiten<br />

und deshalb aus jodreichen Algenerzeugnissen<br />

nicht mehr als 200 mg Jod pro Tag zusätzlich<br />

aufgenommen werden.<br />

Von 62 auf Rückstände an Pflanzenschutz- und<br />

Vorratsschutzmitteln untersuchten Gemüseerzeugnissen<br />

war eine Probe tiefgefrorener Spinat<br />

mit einer Höchstmengenüberschreitung an<br />

Lambda-Cyhalothrin auffällig. Nähere Informationen<br />

sind dem Berichtsteil Rückstandsuntersuchungen<br />

zu entnehmen.<br />

55


Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

Zur Untersuchung auf mögliche gentechnische<br />

Verän<strong>der</strong>ungen gelangten 11 Proben Gemüsemais.<br />

Alle Proben waren einwandfrei.<br />

Eine Beschwerdeprobe Karottensaft und eine<br />

Verdachtsprobe Sauerkraut wurden wegen sensorischer<br />

Abweichungen beanstandet. Der Verdacht,<br />

dass entgegen <strong>der</strong> Deklaration zur Herstellung<br />

einer Probe Senfgurken keine Gurken,<br />

son<strong>der</strong>n Zucchinis verwendet wurden, konnte<br />

durch mikroskopische Untersuchung nicht bestätigt<br />

werden. Die gelben punktförmigen Strukturen<br />

auf den Zwiebelhäuten einer Verdachtsprobe<br />

Perlzwiebeln waren nicht auf „chemische“<br />

Rückstände, son<strong>der</strong>n auf die Auskristallisation<br />

natürlicher Inhaltsstoffe zurückzuführen.<br />

Weitere Beanstandungen betrafen überwiegend<br />

Kennzeichnungsmängel, wie unvollständige Deklaration<br />

<strong>der</strong> Zutaten, fehlende Mengenkennzeichnung<br />

von Zutaten und Kennzeichnung ausschließlich<br />

in vietnamesischer Sprache.<br />

Tabelle 12: Untersuchung von Pilzen auf Cadmium und Quecksilber<br />

56<br />

Gehalt in mg/kg<br />

bezogen auf Frischgewicht<br />

≤ 0,050<br />

0,051 bis 0,100<br />

0,101 bis 0,200<br />

0,201 bis 0,300<br />

0,301 bis 0,400<br />

0,401 bis 0,500<br />

> 0,500<br />

Höchstmengen o<strong>der</strong> Richtwerte für Cadmium<br />

und Quecksilber sind für Wild-Pilze nicht festgelegt,<br />

jedoch in <strong>der</strong> Diskussion. Die ermittelten<br />

Analysenwerte lagen unterhalb dieser Werte. Alle<br />

Pilze<br />

untersuchte Proben: 33<br />

davon beanstandet: 0<br />

Proben aus Thüringen: 24<br />

Im <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong> war erst Ende September ein<br />

nennenswertes Pilzaufkommen zu verzeichnen.<br />

Es wurden 14 Proben Wildpilze aus Thüringer<br />

Wäl<strong>der</strong>n und Fluren auf eine radioaktive Kontamination<br />

und 12 Proben auf die Schwermetalle<br />

Cadmium und Quecksilber untersucht. In keiner<br />

Probe überstieg die kumulierte Radioaktivität<br />

von Cäsium-134 und Cäsium-137 den zulässigen<br />

Höchstwert von 600 Bq/kg Frischgewicht.<br />

Bei 13 Proben lag die Radioaktivität unter<br />

100 Bq/kg Frischmasse, nur bei einer Probe<br />

Maronen wurde ein Wert von 146,6 Bq/kg Frischmasse<br />

gemessen.<br />

Die Einzelergebnisse <strong>der</strong> Untersuchungen auf<br />

Cadmium und Quecksilber sind in Tabelle 12<br />

aufgeführt.<br />

Anzahl <strong>der</strong> Proben<br />

Cadmium Quecksilber<br />

3 11<br />

3 1<br />

3 0<br />

0 0<br />

1 0<br />

2 0<br />

0 0<br />

Wildpilzproben wurden daher als nicht zu beanstanden<br />

beurteilt. Die Verzehrsempfehlungen<br />

des BgVV für Wildpilze sollten jedoch beachtet<br />

werden.


Bei 20 untersuchten Proben Kultur-Pilze wurden<br />

we<strong>der</strong> eine Behandlung mit ionisierenden<br />

Strahlen, noch Höchstmengenüberschreitungen<br />

an Pflanzenschutzmittelrückständen sowie an den<br />

Schwermetallen Blei und Cadmium festgestellt.<br />

Pilzerzeugnisse<br />

untersuchte Proben: 49<br />

davon beanstandet: 2<br />

Proben aus Thüringen: 3<br />

davon beanstandet: 0<br />

23 Proben Trockenpilze ergaben keinen Nachweis<br />

einer Behandlung mit ionisierenden Strahlen.<br />

Der mikrobiologische Status, speziell <strong>der</strong><br />

Gehalt an Salmonellen und Bacillus cereus, war<br />

bei 21 Proben ebenfalls nicht zu beanstanden.<br />

2 Planproben als schwarze Morcheln gekennzeichnete<br />

MuErr-Pilze waren mikrobiologisch auffällig.<br />

Eine Fertigpackung enthielt die Ke<strong>im</strong>e Salmonella<br />

Aberdeen und Bacillus cereus in einer Menge von<br />

15.000 KbE/g. Da es nicht sicher war, dass die<br />

getrockneten Pilze vor dem Verzehr ausreichend<br />

durcherhitzt, d.h. die Salmonellen sicher abgetötet<br />

werden, und weil entsprechende Verarbeitungshinweise<br />

auf <strong>der</strong> Verpackung fehlten, wurde<br />

die Probe als geeignet, die Gesundheit zu schädigen<br />

beurteilt.<br />

Eine Charge war sichtbar versch<strong>im</strong>melt und deshalb<br />

nicht mehr zum Verzehr geeignet. Auch 2<br />

Proben, in denen Ke<strong>im</strong>zahlen an enterotoxinbildenden<br />

Bacillus cereus von 15.000 kbE/g und<br />

19.000 KbE/g nachgewiesen wurden, erfüllten<br />

nicht die Kriterien eines hygienisch hergestellten<br />

Lebensmittels.<br />

Bei 22 untersuchten Pilz-Konserven in Weißblechdosen<br />

lagen die ermittelten Zinngehalte<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung einzelner Warengruppen<br />

unterhalb von 150 mg/kg. Werte darüber sind als<br />

technisch vermeidbar und gesundheitlich bedenklich<br />

einzustufen. Auffallend war die Tatsache,<br />

dass bei Verwendung von lackiertem Dosenmaterial<br />

<strong>der</strong> Konserveninhalt kein Zinn enthielt, während<br />

bei marmorierten Dosen tolerierbare Werte<br />

bis 97 mg Zinn je kg Doseninhalt gefunden wurden.<br />

Die radiometrische Untersuchung von 4 Proben<br />

Pilzkonserven und einer Probe getrocknete Pilze<br />

ergab Cäsium-Werte unter 1,4 Bq/kg.<br />

Frischobst, einschließlich Rhabarber<br />

untersuchte Proben: 230<br />

davon beanstandet: 3<br />

Proben aus Thüringen: 15<br />

davon beanstandet: 0<br />

Die Untersuchungen konzentrierten sich auf<br />

den Nachweis und die Best<strong>im</strong>mung von Rückständen<br />

an Pflanzenschutz- und Vorratsschutzmitteln<br />

sowie auf Lebensmittelbestrahlung.<br />

2 Proben (Nektarinen, Weintrauben) mussten<br />

wegen Überschreitung <strong>der</strong> festgesetzten Höchstmengen<br />

an Pflanzenschutzmitteln beanstandet<br />

werden. Im Ergebnis <strong>der</strong> Untersuchung auf Lebensmittelbestrahlung<br />

waren die geprüften Proben<br />

unauffällig. Ausführliche Informationen sind<br />

den Berichten „Rückstandsuntersuchungen“ sowie<br />

„Lebensmittelbestrahlung“ zu entnehmen.<br />

Beschwerdeproben wurden aus unterschiedlichen<br />

Gründen eingesandt. Das „wie eine kleine<br />

Schildkröte“ aussehende „Lebewesen“ unter <strong>der</strong><br />

Schale einer Banane entpuppte sich als ein<br />

eingetrocknetes Bruchstück des Fruchtstieles.<br />

Die tierischen Verunreinigungen in einer Probe<br />

Clementinen wurden als Larven <strong>der</strong> Schmeißfliege<br />

identifiziert.<br />

57


Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

Obstprodukte, einschließlich Rhabarber<br />

untersuchte Proben: 216<br />

davon beanstandet: 8<br />

Proben aus Thüringen: 3<br />

davon beanstandet: 0<br />

Wie in den Vorjahren wurden Trockenfrüchte (Feigen,<br />

Datteln, Sultaninen, Trockenplaumen etc.)<br />

auf ihren Mykotoxin-Gehalt untersucht. Von 118<br />

Proben fielen 3 Proben getrocknete Feigen wegen<br />

eines erhöhten Aflatoxingehaltes und 2 Proben<br />

Sultaninen wegen Überschreitung <strong>der</strong> zulässigen<br />

Gehalte an Ochratoxin auf (vgl. Berichtsteil<br />

Mykotoxine). Die Trockenfrüchte wurden<br />

außerdem auf den Gehalt an Zusatzstoffen, wie<br />

Schwefeldioxid und Sorbinsäure geprüft. Im Ergebnis<br />

<strong>der</strong> Untersuchungen wurden in keiner<br />

Probe Überschreitungen <strong>der</strong> aus Gründen des<br />

vorbeugenden Gesundheitsschutzes festgelegten<br />

Höchstmengen festgestellt.<br />

Die auf radioaktive Belastung untersuchten<br />

Beeren-Konserven (Skandinavische Wildpreiselbeeren,<br />

Preiselbeeren, Heidelbeeren) entsprachen<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Gesamt-Cäsiumaktivität den<br />

gesetzlichen Best<strong>im</strong>mungen.<br />

Eine Beschwerdeprobe Apfelmus wurde wegen<br />

sensorischer Abweichungen als nicht zum Verzehr<br />

geeignet beurteilt. Eine Pflaumenkonserve<br />

wurde wegen ihres hohen Anteils an wurmstichigen<br />

Früchten sowie <strong>der</strong> dadurch bedingten<br />

Verfärbungen und Fruchtfleischverän<strong>der</strong>ungen<br />

beanstandet.<br />

Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Fruchtsirupe<br />

untersuchte Proben: 250<br />

davon beanstandet: 10<br />

Proben aus Thüringen: 51<br />

davon beanstandet: 6<br />

58<br />

Wie in den Vorjahren wurden die eingesandten<br />

Proben auf spezifische Inhaltsstoffe, relevante<br />

Zusatzstoffe sowie auf ihren mikrobiologischen<br />

Status geprüft, um Aussagen hinsichtlich ihrer<br />

Authentizität und Beschaffenheit treffen zu können.<br />

Dabei fiel ein Apfelsaft durch einen Gehalt an<br />

Hydroxymethylfurfural (HMF) von 135 mg/l auf.<br />

HMF ist eine Substanz, die bei <strong>der</strong> nichtenzymatischen<br />

Bräunung (auch Maillard-Reaktion genannt)<br />

aus Zuckern und freien Aminosäuren <strong>im</strong><br />

sauren Milieu gebildet wird. Die HMF-Bildung ist<br />

temperaturabhängig und kann bei <strong>der</strong> Herstellung,<br />

Einlagerung sowie Abfüllung von Fruchtsäften<br />

ablaufen. HMF-Gehalte bis max<strong>im</strong>al 20<br />

mg/l werden toleriert. Erhöhte Werte zeigen eine<br />

technologisch vermeidbare Wärmebelastung an.<br />

Die ermittelte Relative Dichte eines Grapefruitsaftes<br />

aus Grapefruitsaftkonzentrat unterschritt<br />

deutlich den in den Leitsätzen für Fruchtsäfte<br />

angegebenen Mindestwert. Dieses Analysenergebnis<br />

deutet darauf hin, dass bei <strong>der</strong> Rückverdünnung<br />

des Konzentrates unzulässigerweise<br />

eine größere Menge Wasser zugesetzt wurde<br />

als diesem bei <strong>der</strong> Konzentrierung entzogen<br />

worden war. Ebenfalls unterschritten wurde <strong>der</strong> in<br />

<strong>der</strong> Verordnung über Fruchtnektar und Fruchtsirup<br />

festgelegte Mindestgehalt an löslicher<br />

Trockenmasse bei einer Probe Fruchtsirup H<strong>im</strong>beere.<br />

Damit entsprach das Erzeugnis nicht <strong>der</strong><br />

Definition Fruchtsirup und hätte unter dieser<br />

Bezeichnung nicht in den Verkehr gebracht<br />

werden dürfen.<br />

4 Proben Obstsäfte (Orangen-, Birnen-, 2 Apfelsäfte)<br />

wurden auf Grund sensorischer und mikrobiologischer<br />

Abweichungen als wertgemin<strong>der</strong>t<br />

bzw. als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt.<br />

Die Untersuchung von 3 Beschwerdeproben<br />

(Orangensaft, Multivitamin-12-Fruchtsaft, Orangennektar)<br />

ergab keine Anhaltspunkte für einen<br />

Zusammenhang zwischen den Säften und den<br />

angegebenen gesundheitlichen Problemen Übel-


keit, Schweißausbrüche sowie Atemnot. Die Proben<br />

entsprachen in sensorischer, chemischer und<br />

mikrobiologischer Hinsicht den gesetzlichen Best<strong>im</strong>mungen.<br />

Die übrigen Beanstandungsgründe betrafen<br />

Kennzeichnungsmängel wie fehlende quantitative<br />

Kennzeichnung <strong>der</strong> Zutaten (QUID), fehlerhaftes<br />

Zutatenverzeichnis sowie unkorrekte Verkehrsbezeichnungen.<br />

Alkoholfreie Getränke<br />

untersuchte Proben: 229<br />

davon beanstandet: 15<br />

Proben aus Thüringen: 103<br />

davon beanstandet: 5<br />

Ein Untersuchungsschwerpunkt war die Überprüfung<br />

des mikrobiellen Status von alkoholfreien<br />

Erfrischungsgetränken aus Getränkeautomaten,<br />

da unsachgemäßer Umgang mit Getränkeautomaten<br />

seitens <strong>der</strong> Betreiber zu unerwünschten<br />

Verunreinigungen <strong>der</strong> entnommenen Getränke<br />

führen kann. Längere Standzeiten <strong>der</strong> Getränke<br />

<strong>im</strong> Automaten ohne zwischenzeitliche Reinigungs-<br />

und Desinfektionsmaßnahmen, z.B.<br />

übers Wochenende, o<strong>der</strong> fehlen<strong>der</strong> Getränkeabsatz<br />

begünstigen die Vermehrung mikrobieller<br />

Kontaminanten.<br />

Die Proben wurden vorwiegend in Schulen, aber<br />

auch in Fitnesscentern, Betriebskantinen, Kliniken<br />

und Kinos entnommen. Von 46 untersuchten<br />

Proben waren 36 von einwandfreier Beschaffenheit.<br />

Eine Probe L<strong>im</strong>onade war überlagert,<br />

sensorisch abweichend, mikrobiologisch kontaminiert<br />

und deshalb nicht mehr zum Verzehr<br />

geeignet. Als wertgemin<strong>der</strong>t musste eine Probe<br />

Sauerkirschgetränk wegen sensorischer Mängel<br />

beurteilt werden.<br />

8 weitere Proben waren zwar mikrobiell kontaminiert<br />

– es wurden erhöhte aerobe mesophile<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung einzelner Warengruppen<br />

Ke<strong>im</strong>zahlen, coliforme Bakterien, Laktobakterien,<br />

Hefen, auch Pseudomonaden nachgewiesen –<br />

jedoch noch nicht zu beanstanden. Hier erhielten<br />

die Betreiber <strong>der</strong> Automaten entsprechende<br />

Hinweise.<br />

Die Untersuchungen ergaben, dass bei 21 % <strong>der</strong><br />

Proben die mikrobiologische Beschaffenheit verbesserungsbedürftig<br />

war. Die Problematik wird<br />

daher weiter verfolgt.<br />

Von 193 Proben alkoholfreie Erfrischungsgetränke<br />

in Fertigpackungen waren 13 zu beanstanden.<br />

Eine Verdachtsprobe Erdbeerfruchtsaftgetränk<br />

war in Gärung übergegangen, somit<br />

verdorben und nicht mehr zum Verzehr geeignet.<br />

Bei 2 L<strong>im</strong>onaden waren die zulässigen Höchstmengen<br />

an Süßungsmitteln Saccharin bzw. Cyclamat<br />

überschritten.<br />

9 Proben waren mangelhaft gekennzeichnet: z. B.<br />

falsche Angabe des Klassennamens von Zusatzstoffen,<br />

fehlende Losnummer und fehlendes<br />

Mindesthaltbarkeitsdatum, Angabe von Zutaten,<br />

die <strong>im</strong> Getränk nicht nachweisbar waren, Menge<br />

des Fruchtsaftgehaltes nicht angegeben (Verstoß<br />

gegen die QUID-Regelung), Bezeichnung<br />

mit einem Fantasienamen ohne Verkehrsbezeichnung<br />

o<strong>der</strong> ohne weitere Beschreibung <strong>der</strong><br />

Art des Getränkes.<br />

Im Verfolg einer Verbraucherbeschwerde über<br />

den untypisch faden Geschmack eines Cola-<br />

Getränkes wurden 2 Proben als wertgemin<strong>der</strong>t<br />

beurteilt. Vermutlich waren die Proben überlagert.<br />

Das Mindesthaltbarkeitsdatum war nicht eindeutig<br />

erkennbar und eine vorsätzliche Manipulation<br />

nicht auszuschließen.<br />

Der mikrobiologische Status alkoholfreier Erfrischungsgetränke<br />

in Fertigpackungen war gut.<br />

Nur in einer Verfolgsprobe L<strong>im</strong>onade wurde ein<br />

leicht erhöhter Sch<strong>im</strong>melpilzgehalt nachgewiesen.<br />

59


Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

Wein<br />

untersuchte Proben: 147<br />

davon beanstandet: 7<br />

Proben aus Thüringen: 13<br />

davon beanstandet: 3<br />

Der überwiegende Teil <strong>der</strong> untersuchten Weine<br />

war <strong>im</strong> Rahmen <strong>der</strong> durchgeführten Untersuchungen<br />

bezüglich <strong>der</strong> sensorischen Eigenschaften<br />

und <strong>der</strong> chemischen Zusammensetzung von handelsüblicher<br />

Beschaffenheit.<br />

Die häufigsten Beanstandungsgründe waren sensorische<br />

Mängel wie oxidative Noten o<strong>der</strong> Korktöne.<br />

Derartige sensorische Abweichungen wurden<br />

auch bei 2 <strong>der</strong> 4 als Verbraucherbeschwerde<br />

eingereichten Proben bestätigt.<br />

2 Thüringer Erzeugnisse mussten beanstandet<br />

werden, weil <strong>der</strong> analytisch ermittelte Alkoholgehalt<br />

höher als <strong>der</strong> deklarierte war.<br />

Die dritte beanstandete Thüringer Weinprobe<br />

wies außer <strong>der</strong> sensorischen Abweichung einen<br />

hohen Gehalt an D-Milchsäure (1,7 g/l) auf. Hier<br />

konnte davon ausgegangen werden, dass be<strong>im</strong><br />

biologischen Säureabbau außer L-Milchsäure<br />

auch ein ungewöhnlich hoher Gehalt an D-Milchsäure<br />

gebildet wurde, <strong>der</strong> ein Zeichen für eine<br />

unkontrollierte, bei höheren Temperaturen ablaufende<br />

Gärung ist.<br />

Von den Zolldienststellen war ein Rotwein zur<br />

Prüfung auf Einfuhrfähigkeit eingereicht worden.<br />

Die Zulassung zur Einfuhr wurde erteilt.<br />

Erzeugnisse aus Wein<br />

untersuchte Proben: 77<br />

davon beanstandet: 5<br />

Proben aus Thüringen: 31<br />

davon beanstandet: 5<br />

60<br />

In Auswertung <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> vergangenen<br />

<strong>Jahr</strong>e bildete in dieser Warengruppe die Überprüfung<br />

von auf Weihnachtsmärkten angebotenen<br />

Glühweinen hinsichtlich ihrer Qualität wie<strong>der</strong><br />

einen Untersuchungsschwerpunkt.<br />

5 Proben waren als zur Irreführung geeignet zu<br />

beanstanden, weil <strong>der</strong> heiß angebotene Glühwein<br />

den gefor<strong>der</strong>ten Alkoholgehalt von mindestens<br />

7 vol% unterschritt.<br />

Ein Vergleich ergab eine deutliche Differenz<br />

zwischen dem Alkoholgehalt des Originalgetränks<br />

und dem des erhitzten Glühweins. Bei<br />

9 erhitzten Glühweinen wurden deutlich unter<br />

dem Alkoholgehalt des Originalglühweins liegende<br />

Alkoholgehalte ermittelt. Da die ermittelten<br />

Werte noch über dem gefor<strong>der</strong>ten Mindestgehalt<br />

von 7 vol% lagen, wurde zwar keine Beanstandung<br />

ausgesprochen, das Personal <strong>der</strong> Verkaufsstände<br />

wurde aber auf mögliche Qualitätsverluste<br />

durch unsachgemäßes Erhitzen hingewiesen.<br />

Weinähnliche und<br />

schaumweinähnliche Getränke<br />

untersuchte Proben: 26<br />

davon beanstandet: 3<br />

Proben aus Thüringen: 8<br />

davon beanstandet: 3<br />

Die Beanstandungen betrafen 3 Thüringer Erzeugnisse.<br />

Eine dieser Proben und die <strong>im</strong> Nachgang<br />

eingereichte Vergleichsprobe wiesen sensorische<br />

Mängel (Essigstich) auf, was durch den<br />

chemisch-analytisch ermittelten Gehalt an flüchtiger<br />

Säure bestätigt werden konnte.<br />

Wie auch in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches<br />

beschrieben, sind <strong>der</strong> zuckerfreie<br />

Extrakt und die nichtflüchtige Säure wichtige<br />

Qualitätskriterien bei weinähnlichen Getränken.<br />

Auf Grund des zu geringen Gehaltes an diesen<br />

2 Parametern war ein Erzeugnis als vom Handelsbrauch<br />

abweichend zu bemängeln.


Biere, bierähnliche Getränke<br />

untersuchte Proben: 379<br />

davon beanstandet: 22<br />

Proben aus Thüringen: 160<br />

davon beanstandet: 9<br />

Eine Beschwerdeprobe wurde als gesundheitsschädlich<br />

beurteilt, da es sich be<strong>im</strong> Inhalt dieser<br />

Bierflasche um Reinigungslauge handelte.<br />

2 weitere Beschwerdeproben, welche auf Grund<br />

von Abweichungen <strong>im</strong> Aussehen, Geruch und<br />

Geschmack eingesandt wurden, mussten als<br />

nicht zum Verzehr geeignet beurteilt werden. Bei<br />

beiden Beschwerdeproben waren die festgestellten<br />

Mängel offenbar durch mikrobiologische<br />

Kontaminationen verursacht worden: eine Beschwerdeprobe<br />

enthielt Bakterien, in <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

wurde Sch<strong>im</strong>melpilzmycel nachgewiesen.<br />

Eine Verdachtsprobe Bier Pilsener Brauart, bei<br />

<strong>der</strong> allerdings das Mindesthaltbarkeitsdatum zum<br />

Zeitpunkt <strong>der</strong> Probeneinsendung bereits überschritten<br />

war, wurde ebenfalls als nicht zum Verzehr<br />

geeignet beurteilt. Bei dieser Probe waren<br />

Verunreinigungen (Schwebeteilchen) <strong>der</strong> Grund<br />

für die Beanstandung.<br />

Da bei <strong>der</strong> Herstellung eines Bieres Süßungsmittel<br />

zum Einsatz kamen, wurde diese Probe<br />

wegen Verstoßes gegen die Best<strong>im</strong>mungen des<br />

Vorläufigen Biergesetzes („Reinheitsgebot“) beanstandet.<br />

27 Bierproben und 4 Proben Braugerste wurden<br />

auf ihren Gehalt an Mykotoxinen untersucht.<br />

Alle Proben waren unauffällig. Die ausführliche<br />

Auswertung <strong>der</strong> Ergebnisse ist <strong>im</strong> Berichtsteil<br />

Mykotoxine in Lebensmitteln nachzulesen.<br />

Spirituosen,<br />

spirituosenhaltige Getränke<br />

untersuchte Proben: 151<br />

davon beanstandet: 15<br />

Proben aus Thüringen: 71<br />

davon beanstandet: 10<br />

Im Ergebnis <strong>der</strong> durchgeführten Untersuchungen<br />

waren unvollständige Kennzeichnung (fehlende<br />

Loskennzeichnung) sowie Toleranzüber- o<strong>der</strong><br />

-unterschreitungen des vorhandenen Alkoholgehaltes<br />

zu beanstanden.<br />

Beson<strong>der</strong>s auffällig war eine Probe Eierlikör,<br />

<strong>der</strong>en Alkoholgehalt erheblich unter dem in <strong>der</strong><br />

VO (EG) 1576/89 für Eierlikör festgelegten Mindestalkoholgehalt<br />

von 14 vol% lag. Die Spirituose<br />

entsprach <strong>im</strong> Sinne dieser VO nicht <strong>der</strong> Definition<br />

eines Eierlikörs.<br />

Zucker<br />

untersuchte Proben: 30<br />

davon beanstandet: 0<br />

Proben aus Thüringen: 0<br />

Vorrangig wurden Raffinade und Weißzucker<br />

untersucht. Alle Proben erfüllten die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> Zuckerarten-Verordnung.<br />

Honige, Brotaufstriche<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung einzelner Warengruppen<br />

untersuchte Proben: 134<br />

davon beanstandet: 13<br />

Proben aus Thüringen: 50<br />

davon beanstandet: 11<br />

96 Honigproben und 38 Brotaufstriche wurden<br />

untersucht. 21 Brotaufstriche, davon 8 vegetarische<br />

und 13 Nussnugatkrems, sind molekularbiologisch<br />

auf das Vorhandensein gentechnisch<br />

verän<strong>der</strong>ter Zutaten geprüft worden. Die Proben<br />

61


Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

waren nicht zu beanstanden, eine Bewertung<br />

erfolgt <strong>im</strong> Berichtsteil „Gentechnisch verän<strong>der</strong>te<br />

Lebensmittel“. Die Ergebnisse von 14 auf Mykotoxine<br />

untersuchten Nusskrems waren unauffällig.<br />

Untersuchungsschwerpunkt <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong> war die<br />

Best<strong>im</strong>mung von Chloramphenicol und Streptomycin<br />

in 16 Honigproben, da in den letzten <strong>Jahr</strong>en<br />

wie<strong>der</strong>holt festgestellt wurde, dass Importhonig,<br />

u.a. aus China, mit den Tierarzne<strong>im</strong>itteln<br />

Chloramphenicol und Streptomycin belastet war.<br />

Chloramphenicol ist in Anlage IV <strong>der</strong> Verordnung<br />

2377/90/EWG aufgeführt und zählt zu den verbotenen<br />

pharmakologisch wirksamen Stoffen.<br />

Honig mit Rückständen von Chloramphenicol darf<br />

demzufolge nicht in den Verkehr gebracht werden.<br />

Für Streptomycin ist ein Höchstwert von<br />

0,02 mg/kg nach Rückstands-Höchstmengenverordnung<br />

vorgeschrieben. Die untersuchten Honigproben<br />

wiesen we<strong>der</strong> Rückstände an Chloramphenicol,<br />

noch an Streptomycin auf.<br />

Ein weiterer Untersuchungsschwerpunkt war die<br />

Best<strong>im</strong>mung von Carbendaz<strong>im</strong> und Tebuconazol<br />

in Rapshonigen aus Thüringen. Diese Wirkstoffe<br />

sind Bestandteil zugelassener Pflanzenschutzmittel<br />

<strong>im</strong> Rapsanbau und können be<strong>im</strong> Nektarsammeln<br />

<strong>der</strong> Bienen in den Honig gelangen. In<br />

diesem Zusammenhang wurden 19 Honigproben<br />

von Thüringer Imkern auf Rückstände an Pflanzenschutzmitteln<br />

untersucht. In 3 Proben waren<br />

zwar Rückstände nachweisbar, eine Beanstandung<br />

jedoch nicht erfor<strong>der</strong>lich. Auf die Ausführungen<br />

in den Berichtsteilen Rückstandsuntersuchungen<br />

und Nationaler Rückstandskontrollplan<br />

wird verwiesen.<br />

Qualitätshervorhebende Angaben waren bei 2<br />

Honigproben, die unter dem Warenzeichen des<br />

Deutschen Imkerbundes in den Verkehr gebracht<br />

worden waren, unzulässig. Die Enzymaktivität<br />

dieser Proben genügte nicht den rechtlichen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen. Weiterhin war die Sortendeklaration<br />

einer Probe nicht gerechtfertigt. Entsprechend<br />

<strong>der</strong> Honigverordnung ist eine Sortenbe-<br />

62<br />

zeichnung best<strong>im</strong>mter Blüten o<strong>der</strong> Pflanzen nur<br />

zulässig, wenn <strong>der</strong> Honig überwiegend den<br />

genannten Blüten o<strong>der</strong> Pflanzen entstammt und<br />

entsprechende sensorische, physikalisch-chemische<br />

und mikroskopische Merkmale aufweist.<br />

Eine Probe Honig aus dem Handel war auf Grund<br />

des ermittelten hohen Hydroxymethylfurfural-<br />

(HMF)-Gehaltes nicht als Speisehonig, son<strong>der</strong>n<br />

nur als Backhonig verkehrsfähig. Der HMF-Gehalt<br />

ist ein Qualitätskriterium und darf nach<br />

Honigverordnung 40 mg/kg nicht überschreiten.<br />

Erhöhter HMF-Gehalt entsteht <strong>im</strong> Honig nach<br />

längerer unsachgemäßer Lagerung bei höheren<br />

Temperaturen (ab 30°C) o<strong>der</strong> Erwärmung.<br />

Bei einigen weiteren Proben fehlte die Loskennzeichnung.<br />

Konfitüren, Gelees, Marmeladen<br />

untersuchte Proben: 21<br />

davon beanstandet: 3<br />

Proben aus Thüringen: 4<br />

davon beanstandet: 3<br />

Schwerpunktmäßig wurden brennwertreduzierte<br />

und ohne Zuckerzusatz hergestellte Erzeugnisse<br />

geprüft. Das Untersuchungsspektrum umfasste<br />

Tests zur Überprüfung <strong>der</strong> deklarierten Nährwertangaben<br />

sowie <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> Best<strong>im</strong>mungen<br />

<strong>der</strong> Zusatzstoff-Zulassungsverordnung. Dabei<br />

fielen 2 Proben Gelee durch die fehlende<br />

Kennzeichnung des Konservierungsstoffes Sorbinsäure<br />

auf. Offenbar war nicht beachtet worden,<br />

dass <strong>der</strong> verwendete Gelierzucker Sorbinsäure<br />

in technologisch wirksamen Mengen<br />

enthielt, was gemäß Zusatzstoff-Zulassungsverordnung<br />

die Kenntlichmachung des Zusatzstoffes<br />

vorschreibt.<br />

Auch <strong>im</strong> Berichtsjahr <strong>2003</strong> wurden in 17 Proben<br />

Pflaumenmus zum Teil sehr hohe Gehalte an<br />

Hydroxymethylfurfural (HMF) ermittelt. Be<strong>im</strong> Erhitzen<br />

von Lebensmitteln wird diese Substanz


aus Aminoverbindungen und reduzierenden Zuckern<br />

gebildet (Maillard-Reaktion). Die dabei ablaufenden<br />

komplexen Reaktionen sind für die<br />

Farbgebung und das Aroma einer Vielzahl gekochter,<br />

gebratener, gebackener und gerösteter<br />

Lebensmittel von Bedeutung. Wissenschaftliche<br />

Forschungen schließen mutagene und karzinogene<br />

Wirkungen des Hydroxymethylfurfural nicht<br />

aus. Hersteller sollten darauf achten, dass durch<br />

eine sorgfältige Rohstoffauswahl und eine schonende<br />

Verarbeitung ein geschmacklich vergleichbares<br />

Produkt mit relativ niedrigem HMF-Gehalt<br />

hergestellt werden kann.<br />

Die übrigen Beanstandungen betrafen Kennzeichnungsmängel,<br />

wie fehlende Mengenkennzeichnung<br />

<strong>der</strong> Zutaten (QUID) und fehlende<br />

Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD).<br />

Speiseeis, Speiseeishalberzeugnisse<br />

untersuchte Proben: 729<br />

davon beanstandet: 167<br />

Proben aus Thüringen: 651<br />

davon beanstandet: 156<br />

In dieser Warengruppe stand die Überprüfung<br />

<strong>der</strong> mikrobiologischen Beschaffenheit von unverpacktem<br />

Speiseeis <strong>im</strong> Vor<strong>der</strong>grund. 673 Proben,<br />

davon 634 Proben von Thüringer Herstellern,<br />

wurden mikrobiologisch untersucht. Mit einer<br />

Beanstandungsquote von 20 % setzt sich die<br />

gleichbleibende Tendenz <strong>der</strong> vergangenen <strong>Jahr</strong>e<br />

fort. Bei 89 % <strong>der</strong> beanstandeten Proben war<br />

<strong>der</strong> Höchstwert für coliforme Ke<strong>im</strong>e überschritten,<br />

während nur knapp 1 % <strong>der</strong> beanstandeten<br />

Proben die zulässige Gesamtke<strong>im</strong>zahl überschritt.<br />

In 10 % <strong>der</strong> Proben lagen sowohl Coliformenke<strong>im</strong>zahl<br />

als auch Gesamtke<strong>im</strong>zahl über<br />

den geltenden Höchstwerten. Bei 13 % <strong>der</strong> Speiseeisproben<br />

wurde eine Schwellenwertüberschreitung,<br />

überwiegend des Coliformengehaltes, festgestellt.<br />

Entsprechend <strong>der</strong> Milchverordnung ist<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung einzelner Warengruppen<br />

die Einsendung von Nachproben empfohlen worden.<br />

In einer <strong>der</strong> fünf Nachproben war <strong>der</strong> Höchstwert<br />

für coliforme Ke<strong>im</strong>e überschritten, die<br />

ermittelten Staphylokokkengehalte aller 5 Einzelproben<br />

lagen zwischen Schwellen- und Höchstwert.<br />

Listerien o<strong>der</strong> Salmonellen waren in keiner<br />

Speiseeisprobe nachweisbar.<br />

Einer chemischen Untersuchung, welche hauptsächlich<br />

die Überprüfung <strong>der</strong> sensorischen<br />

Beschaffenheit, die Best<strong>im</strong>mung des Anteils an<br />

Milchfett und den Nachweis von eingesetzten<br />

Farbstoffen beinhaltete, wurden 240 Speiseeisproben,<br />

davon 230 Proben von Thüringer Herstellern,<br />

unterzogen. Mit einer Beanstandungsquote<br />

von 15,3 % ist <strong>im</strong> Vergleich zum Vorjahr<br />

eine geringfügige Erhöhung zu verzeichnen. Erneut<br />

waren die fehlende Kenntlichmachung von<br />

Farbstoffen, die auch bei <strong>der</strong> Abgabe von unverpackten<br />

Lebensmitteln gefor<strong>der</strong>t ist, und die Unterschreitung<br />

des Milchfettgehaltes die häufigsten<br />

Beanstandungsgründe. Fehlerhafte Verkehrsbezeichnungen,<br />

z.B. „Arabeschi Kirsch-Sahne“,<br />

„Stracciatella“ o<strong>der</strong> „Vanille Classic“, aus denen<br />

die Art des Lebensmittels nicht deutlich wird,<br />

sowie Min<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> sensorischen Beschaffenheit<br />

waren weitere Beanstandungsgründe.<br />

Eine Speiseeisprobe wurde auf Grund ihrer sensorischen<br />

Beschaffenheit als nicht zum Verzehr<br />

geeignet beurteilt. Starke Temperaturschwankungen<br />

hatten dazu geführt, dass das Speiseeis<br />

eine sandige Konsistenz und einen grießigsandigen<br />

Geschmack aufwies. Zudem war eine<br />

deutliche Eiskristallbildung mit einer teilweisen<br />

Entmischung <strong>der</strong> Eismasse eingetreten.<br />

In 22 Speiseeisproben wurde <strong>der</strong> Gehalt an Silber<br />

best<strong>im</strong>mt. Silberrückstände können durch<br />

Anwendung silberhaltiger Desinfektionsmittel für<br />

die Reinigung <strong>der</strong> Geräte <strong>der</strong> Speiseeisherstellung<br />

ins Speiseeis gelangen. Die Ergebnisse blieben<br />

unauffällig.<br />

Fortgeführt wurde die Untersuchung von Speiseeishalberzeugnissen<br />

aus Schalenobst auf ihren<br />

63


Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

Gehalt an Aflatoxinen. Die Ergebnisse <strong>der</strong> 32<br />

untersuchten Proben sind dem Berichtsteil „Mykotoxine<br />

in Lebensmitteln“ zu entnehmen.<br />

Süßwaren<br />

untersuchte Proben: 309<br />

davon beanstandet: 19<br />

Proben aus Thüringen: 24<br />

davon beanstandet: 1<br />

Zu den Süßwaren zählen Bonbons mit verschiedenen<br />

wertbest<strong>im</strong>menden Bestandteilen,<br />

Schaum- und Gummizuckerwaren, dragierte Erzeugnisse,<br />

Eiskonfekt, Lakritzwaren, Gelee-Erzeugnisse,<br />

Kaugummis, Kaubonbons, Brauseund<br />

L<strong>im</strong>onadenpulver/-tabletten, Fruchtschnitten<br />

sowie Marzipan- und Nugaterzeugnisse. Aus all<br />

den genannten Erzeugnisgruppen wurden Proben<br />

untersucht. Mit 6 % ist die Zahl <strong>der</strong> Beanstandungen<br />

<strong>im</strong> Vergleich zum Vorjahr nur unwesentlich<br />

verän<strong>der</strong>t. Fast 80 % <strong>der</strong> Beanstandungen<br />

betrafen Kennzeichnungsmängel. Eine Probe<br />

wies einen zu geringen Anteil <strong>der</strong> wertbest<strong>im</strong>menden<br />

Zutat auf. Wegen starker sensorischer<br />

Mängel war eine Probe nicht zum Verzehr geeignet.<br />

Als in ihrem Genusswert deutlich gemin<strong>der</strong>t<br />

mussten 2 Süßwarenproben bewertet werden.<br />

Die unzulässige gesundheitsbezogene Werbung<br />

wurde bei einer Hartkaramelle beanstandet. Weitere<br />

Beanstandungsgründe betrafen fehlende<br />

Angabe von Zusatzstoffen sowie die fehlende<br />

Mengenangabe einer hervorgehobenen Zutat.<br />

Die Untersuchungen von Lakritz bzw. Lakritzerzeugnissen<br />

auf ihren Gehalt an Glycyrrhizinsäure<br />

wurden fortgeführt. Beanstandungen ergaben<br />

sich nicht. Von <strong>der</strong> Europäischen Kommission<br />

liegt nunmehr <strong>der</strong> Entwurf einer Richtlinie zur<br />

Begrenzung des Gehaltes an Glycyrrhizinsäure<br />

und <strong>der</strong>en Ammoniumsalz in Lebensmitteln vor.<br />

Im Entwurf wird die Auffassung vertreten, dass<br />

die Begrenzung <strong>der</strong> täglichen Höchstmenge auf<br />

64<br />

100 mg Glycyrrhizinsäure und ihres Ammoniumsalzes<br />

bei <strong>der</strong> Mehrheit <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

einen ausreichenden Schutz darstellt. Zugleich<br />

wird aber <strong>im</strong> Richtlinienentwurf darauf hingewiesen,<br />

dass bei best<strong>im</strong>mten Personen <strong>der</strong> regelmäßige<br />

Verzehr von über diesem Wert liegenden<br />

Dosen zu erhöhtem Blutdruck führen<br />

kann. Dazu zählen Menschen, die an Erkrankungen<br />

<strong>im</strong> Zusammenhang mit einer gestörten<br />

Wasser- und Elektrolyt-Homöostase leiden. Zum<br />

Schutz <strong>der</strong> Verbraucher muss das Etikett eindeutig<br />

über den Gehalt an Glycyrrhizinsäure und<br />

ihrem Ammoniumsalz informieren. Damit die Information<br />

dem Verbraucher leicht verständlich<br />

ist, soll vorzugsweise <strong>der</strong> allgemein bekannte<br />

Begriff „Lakritzextrakt/Lakritz“ verwendet werden.<br />

Je nach <strong>der</strong> Höhe des Gehaltes an „Lakritz“ ist<br />

ein entsprechen<strong>der</strong> Warnhinweis anzubringen.<br />

Außer <strong>der</strong> Glycyrrhizinsäure und ihrem Ammoniumsalz<br />

kann auch das in Lakritzerzeugnissen<br />

enthaltene Ammoniumchlorid den Wasser- und<br />

Mineralstoffgehalt des Körpers beeinflussen. Es<br />

bewirkt den typischen Salmiak-Geschmack. Der<br />

Gehalt an Ammoniumchlorid darf laut Aromenverordnung<br />

höchstens 2 g pro 100 g Lakritz<br />

betragen. Allerdings sind durch Erteilung von<br />

Ausnahmegenehmigungen auch Lakritzerzeugnisse<br />

mit einem Gehalt an Ammoniumchlorid von<br />

bis zu 7,99 g pro 100 g <strong>im</strong> Handel. Bei diesen<br />

Produkten wird das Anbringen eines entsprechenden<br />

Warnhinweises gefor<strong>der</strong>t. Nunmehr liegt<br />

auch eine amtliche Methode nach § 35 LMBG<br />

zur Best<strong>im</strong>mung von Ammoniumchlorid in Lakritzerzeugnissen<br />

vor. Diese ist in die Routineanalytik<br />

eingearbeitet worden. Überschreitungen<br />

des in <strong>der</strong> Aromenverordnung festgelegten<br />

Höchstwertes wurden nicht ermittelt. Die <strong>im</strong> letzten<br />

<strong>Jahr</strong> begonnene Untersuchung von Lakritz<br />

auf Ochratoxin A wurde fortgeführt. Die Ergebnisse<br />

<strong>der</strong> 10 untersuchten Lakritzproben sind<br />

dem Berichtsteil Mykotoxine in Lebensmitteln zu<br />

entnehmen.


61 Proben schalenobsthaltige Süßwaren, davon<br />

14 Thüringer Erzeugnisse, z.B. Marzipanund<br />

Nugaterzeugnisse, dragierte bzw. gebrannte<br />

Nüsse und Fruchtschnitten wurden auf Aflatoxine<br />

untersucht. Die Ergebnisse sind ebenfalls <strong>im</strong><br />

Berichtsteil Mykotoxine in Lebensmitteln aufgeführt.<br />

Schokoladen, Schokoladenwaren<br />

untersuchte Proben: 64<br />

davon beanstandet: 1<br />

Proben aus Thüringen: 8<br />

davon beanstandet: 1<br />

In dieser Warengruppe wurden Erzeugnisse aus<br />

Milchschokolade, aus bitterer Schokolade, Schokoladestreusel<br />

und Pralinen mit verschiedenen<br />

Füllungen untersucht.<br />

Untersuchungsschwerpunkte waren die Überprüfung<br />

<strong>der</strong> wertbest<strong>im</strong>menden Inhaltsstoffe, wie<br />

Milchfett- und Kakaogehalt, sowie die Ermittlung<br />

des Cadmiumgehaltes <strong>im</strong> Schokoladeanteil.<br />

Für bittere Schokolade wurde ein durchschnittlicher<br />

Cadmiumgehalt von 0,10 mg/kg ermittelt,<br />

für Milchschokolade 0,04 mg/kg und für Pralinen<br />

0,06 mg/kg. Wie in den Vorjahren lagen alle Werte<br />

unterhalb des vom BgVV empfohlenen Cadmium-Richtwertes<br />

von 0,3 mg/kg für Schokolade<br />

und 0,1 mg/kg für Milchschokolade. Für Kakaoerzeugnisse<br />

schreibt die VO (EG) Nr. 466/2001<br />

keinen Cadmiumgrenzwert vor.<br />

Die Mengen an wertbest<strong>im</strong>menden Inhaltsstoffen<br />

erfüllten bei allen überprüften Produkten die<br />

gesetzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen. Zur einzigen Beanstandung<br />

führten Kennzeichnungsmängel bei<br />

einer Probe Pralinen, die von einer Thüringer<br />

Konditorei angeboten wurde.<br />

Ein weiterer Untersuchungsschwerpunkt war die<br />

Erfassung von Haselnussbestandteilen in Scho-<br />

koladenerzeugnissen unter Anwendung von molekularbiologischen<br />

Methoden. Lebensmittel mit<br />

Nussanteilen, auch in geringen Konzentrationen,<br />

können bei empfindlichen Personen eine allergische<br />

Reaktion auslösen. Eine Kennzeichnungspflicht<br />

<strong>der</strong>artiger Zutaten wird zur Zeit diskutiert.<br />

Die mikrobiologische Beschaffenheit <strong>der</strong> untersuchten<br />

Proben war unauffällig.<br />

Kakao<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung einzelner Warengruppen<br />

untersuchte Proben: 30<br />

davon beanstandet: 0<br />

Proben aus Thüringen: 0<br />

Es wurden 16 Proben Kakaopulver und 14 kakaohaltige<br />

Getränkepulver untersucht. Schwerpunkte<br />

waren die Best<strong>im</strong>mung des Cadmiumgehaltes<br />

in Kakaopulver und die Überprüfung des<br />

Vitamin-C-Gehaltes in Getränkepulver. Die analysierten<br />

Vitamin-C-Gehalte entsprachen den deklarierten<br />

Werten.<br />

Der durchschnittliche Cadmiumgehalt in den Kakaoproben<br />

lag bei 0,14 mg/kg und somit in <strong>der</strong><br />

gleichen Größenordnung wie in den vergangenen<br />

<strong>Jahr</strong>en. Für den Cadmiumgehalt in Kakaopulver<br />

und Schokoladenerzeugnissen existiert nach VO<br />

(EG) Nr. 466/2001 kein Grenzwert. Da sich Cadmium<br />

<strong>im</strong> menschlichen Körper anreichert und<br />

eine karzinogene Wirkung nicht ausgeschlossen<br />

werden kann, wird aus Gründen des vorbeugenden<br />

Gesundheitsschutzes die Untersuchung von<br />

Kakao und kakaohaltigen Erzeugnissen bezüglich<br />

<strong>der</strong> Cadmiumbelastung weitergeführt. Zur<br />

Bewertung <strong>der</strong> Kontaminationssituation werden<br />

die <strong>im</strong> Bundesgesundheitsblatt 5/1997 veröffentlichten<br />

Richtwerte für Schadstoffe in Lebensmitteln<br />

zu Grunde gelegt.<br />

65


Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

Kaffee, Kaffeeersatzstoffe<br />

untersuchte Proben: 60<br />

davon beanstandet: 0<br />

Proben aus Thüringen: 0<br />

In dieser Warengruppe wurden 21 Proben Röstkaffee,<br />

14 entcoffeinierte Röstkaffees, 14 Proben<br />

löslicher Kaffee, 6 Ersatzkaffees und 5 Kaffeegetränke<br />

aus Getränkeautomaten untersucht.<br />

Untersuchungsschwerpunkte waren die Best<strong>im</strong>mung<br />

des Ochratoxin-A-Gehaltes in Röstkaffee<br />

und Ersatzkaffee sowie die Best<strong>im</strong>mung des<br />

Hydroxymethylfurfural (HMF)-Gehaltes in Ersatzkaffee.<br />

Einen Grenzwert für Ochratoxin A in<br />

Kaffee gab es <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong> noch nicht. Ab Februar<br />

2004 ist gemäß <strong>der</strong> VO zur Än<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Mykotoxin-Höchstmengen-Verordnung vom<br />

4. Februar 2004 ein Höchstgehalt von 3 µg/kg<br />

für Röstkaffee vorgeschrieben.<br />

Der durchschnittliche Ochratoxin-A-Gehalt lag bei<br />

1,3 µg/kg, nur in einer Probe Röstkaffee war <strong>der</strong><br />

Gehalt größer als 3,0 µg/kg. In 13 Proben wurde<br />

kein Ochratoxin A nachgewiesen. Der Ochratoxin-<br />

A-Gehalt in den Ersatzkaffeeproben lag in <strong>der</strong> gleichen<br />

Größenordnung wie <strong>der</strong> <strong>im</strong> Röstkaffee. Im<br />

Vergleich zu den vergangenen <strong>Jahr</strong>en ist ein Rückgang<br />

<strong>der</strong> Ochratoxin-A-Belastung zu verzeichnen.<br />

Der HMF-Gehalt wurde in 6 Proben Kaffeeersatz<br />

best<strong>im</strong>mt. Der durchschnittliche Gehalt betrug<br />

5.785 mg/kg (Min<strong>im</strong>um: 4.616 mg/kg; Max<strong>im</strong>um:<br />

9.824 mg/kg). Bei <strong>der</strong> Herstellung von Lebensmitteln,<br />

die einem Röstvorgang unterzogen werden,<br />

wird durch Hitzeeinwirkung HMF (Maillardreaktion)<br />

gebildet. Da dieser Substanz eine<br />

kanzerogene Wirkung zugeschrieben wird, ist die<br />

Ermittlung des HMF-Gehaltes verschiedener Lebensmitteln<br />

von gesundheitlichem Interesse. Geeignete<br />

Röstbedingungen könnten dazu beitragen,<br />

den Gehalt zu verringern.<br />

Die mikrobiologisch untersuchten Kaffeegetränke<br />

aus Getränkeautomaten waren nicht zu beanstanden.<br />

66<br />

Tee, teeähnliche Getränke<br />

untersuchte Proben: 166<br />

davon beanstandet: 6<br />

Proben aus Thüringen: 54<br />

davon beanstandet: 3<br />

24 Schwarztee-, 7 Grüntee-, 121 Kräuterteeproben<br />

und 14 Instanterzeugnisse lagen zur Untersuchung<br />

vor. Auf radioaktive Belastung mit<br />

Cäsium-134 und Cäsium-137 wurden 8 Schwarztees<br />

und 27 Kräutertees überprüft, davon 17 Thüringer<br />

Erzeugnisse. Die Messergebnisse waren<br />

unauffällig und sind <strong>im</strong> Berichtsteil Radioaktivitätsuntersuchung<br />

dargelegt.<br />

Das Robert Koch Institut informierte das Bundesinstitut<br />

für Risikobewertung Anfang des<br />

<strong>Jahr</strong>es <strong>2003</strong> über eine Häufung von Salmonella-<br />

Agona-Infektionen bei Kleinkin<strong>der</strong>n. Als mögliche<br />

Kontaminationsursache kamen auch Kräutertees<br />

mit Fenchel und Anis in Frage, weshalb bundesweit<br />

verstärkt diese Kräuterteemischungen auf<br />

Salmonellen untersucht worden sind. Dabei wurden<br />

gehäuft positive Salmonellenbefunde festgestellt.<br />

Es handelte sich hauptsächlich um den<br />

Typ Salmonella Agona, aber auch an<strong>der</strong>e Salmonellentypen<br />

wie Salmonella Enteritidis wurden<br />

nachgewiesen.<br />

Im TLLV wurden <strong>im</strong> Berichtszeitraum 45 Kräutertees<br />

auf Salmonellen untersucht. 2 mit Salmonella<br />

Enteritidis kontaminierte Teemischungen<br />

wurden nach § 8 Nr. 1 LMBG beurteilt, da sie geeignet<br />

waren, die Gesundheit <strong>der</strong> Verbraucher zu<br />

gefährden. Salmonellen sind hitzelabile Bakterien.<br />

Wenn bei <strong>der</strong> Getränkezubereitung <strong>der</strong> Tee<br />

mit kochendem Wasser übergossen und die vom<br />

Hersteller vorgeschriebene Ziehzeit eingehalten<br />

wird, werden eventuell vorhandene Salmonellen<br />

abgetötet. Wird das zum Aufbrühen verwendete<br />

Wasser allerdings nicht bis zum Sieden erhitzt,<br />

z.B. nur bis 70 °C, besteht die Möglichkeit, dass


Salmonellen überleben und mit dem Getränk<br />

vom Menschen aufgenommen werden.<br />

Die Erfassung des Nitratgehaltes in Kräuterteeproben<br />

war ein weiterer Untersuchungsschwerpunkt.<br />

Der Nitratgehalt von Mischkräutertees lag<br />

<strong>im</strong> Durchschnitt bei 1,13 g/kg. In Pfefferminzteeproben<br />

wurden hohe Nitratgehalte <strong>im</strong> Bereich von<br />

2,9 bis 6,0 g/kg ermittelt. Sie lagen teilweise über<br />

den Höchstwerten, die für Frischgemüse existieren.<br />

Die VO (EG) Nr. 466/2001 enthält keinen<br />

Grenzwert für den Nitratgehalt in Kräutertee. Im<br />

Interesse des Verbraucherschutzes werden diese<br />

Untersuchungen weitergeführt, da bei regelmäßigem<br />

Verzehr einige Kräutertees nicht unwesentlich<br />

zur erhöhten Nitrataufnahme beitragen.<br />

Eine Strahlenbehandlung war bei den untersuchten<br />

Kräuterteeproben aus Thüringen nicht nachweisbar.<br />

Eine Probe Hanftee wurde als nicht zum Verzehr<br />

geeignet beurteilt, da <strong>der</strong> Gehalt an Delta-<br />

9-Tetrahydrocannabinol (THC) den vom BgVV<br />

<strong>im</strong> <strong>Jahr</strong>e 2000 empfohlenen Richtwert für zubereitete<br />

Getränke um ein Vielfaches überschritt.<br />

Der Richtwert für alkoholische und nicht alkoholische<br />

Getränke beträgt 5 µg/kg. Bei Einhaltung<br />

<strong>der</strong> Richtwerte wird den Grundsätzen<br />

des vorsorgenden Verbraucherschutzes entsprochen,<br />

es ist somit nicht mit dem Auftreten bedenklicher<br />

Wirkungen des berauschenden Inhaltsstoffes<br />

THC zu rechnen. Weitere Beanstandungen<br />

betrafen Kennzeichnungsmängel.<br />

Säuglings- und Kleinkin<strong>der</strong>nahrung<br />

untersuchte Proben: 124<br />

davon beanstandet: 1<br />

Proben aus Thüringen: 4<br />

davon beanstandet: 0<br />

Eine Probe „Gemüsekrem mit Geflügel“ war als<br />

Beschwerdeprobe eingesandt worden, weil sie<br />

einen Fremdkörper enthielt. Bei <strong>der</strong> sensorischen<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung einzelner Warengruppen<br />

Prüfung wurde <strong>im</strong> Brei ein dunkler, kleiner fadenförmiger<br />

Fremdkörper von ca. 5 mm Länge gefunden,<br />

<strong>der</strong> unter dem Mikroskop als Fe<strong>der</strong> erkennbar<br />

war. Die Probe wurde als nicht zum Verzehr<br />

geeignet beurteilt. Zur Herkunft <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong> konnte<br />

keine Aussage getroffen werden, da die Probe<br />

geöffnet eingesandt worden war.<br />

10 Proben standen <strong>im</strong> Zusammenhang mit Erkrankungsgeschehen.<br />

Die Ergebnisse <strong>der</strong> mikrobiologischen<br />

und sensorischen Untersuchungen<br />

sowie die Prüfung auf akute Toxine lieferten jedoch<br />

keine Anhaltspunkte für einen Zusammenhang<br />

mit den aufgetretenen Erkrankungen.<br />

Eine Probe, bestehend aus 3 Teilproben, wurde in<br />

Folge einer Warnmeldung über den Nachweis<br />

von sulfitreduzierenden Clostridien eingesandt.<br />

Im Ergebnis <strong>der</strong> mikrobiologischen Untersuchungen<br />

waren alle 3 Teilproben <strong>im</strong> Vergleich zu den<br />

Erfahrungswerten auffällig hoch mit aeroben<br />

Sporenbildnern belastet. In einer Teilprobe war<br />

nach Anreicherung toxinbilden<strong>der</strong> Bacillus cereus<br />

nachweisbar. Der Bacillus-cereus-Gehalt war jedoch<br />

so gering, dass von <strong>der</strong> vorliegenden Probe<br />

keine Gesundheitsgefährdung zu erwarten war.<br />

Diätetische Lebensmittel<br />

untersuchte Proben: 154<br />

davon beanstandet: 12<br />

Proben aus Thüringen: 40<br />

davon beanstandet: 11<br />

Wie schon in den vergangenen <strong>Jahr</strong>en betrafen<br />

die Beanstandungen hauptsächlich Backwaren<br />

für Diabetiker. Die beiden Hauptbeanstandungsgründe<br />

waren die fehlende Angabe „mit Süßungsmitteln“<br />

in Verbindung mit <strong>der</strong> Verkehrsbezeichnung<br />

und die fehlende Nährwertkennzeichnung.<br />

2 Proben mussten wegen eines Zusatzes von<br />

Saccharose beanstandet werden. In einer Probe<br />

war die zulässige Höchstmenge für Saccharin<br />

überschritten.<br />

67


Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

Eine Planprobe Diabetiker-Eis wurde wegen fehlen<strong>der</strong><br />

Kennzeichnungselemente beanstandet und<br />

eine Probe Diät-Orangen-Nektar verstieß gegen<br />

die Lebensmittel-Kennzeichnungs-VO, da sie<br />

ohne Zutatenverzeichnis in den Verkehr gebracht<br />

worden war.<br />

In einer Probe Diät-Kartoffelsuppe, die laut Probenahme-Protokoll<br />

keine Zusatzstoffe enthalten<br />

sollte, wurde <strong>der</strong> Geschmacksverstärker Mononatriumglutamat<br />

nachgewiesen. Die Verwendung<br />

dieses Zusatzstoffes ist bis zu einer Höchstmenge<br />

von 10 g pro kg zulässig, muss allerdings auf<br />

<strong>der</strong> Zutatenliste kenntlich gemacht werden.<br />

68<br />

Fertiggerichte, zubereitete Speisen<br />

untersuchte Proben: 736<br />

davon beanstandet: 27<br />

Proben aus Thüringen: 554<br />

davon beanstandet: 24<br />

Zubereitete Speisen aus Gaststätten, Imbisseinrichtungen<br />

und Küchen <strong>der</strong> Gemeinschaftsverpflegung<br />

einschließlich Catering-Firmen waren<br />

Schwerpunkt <strong>der</strong> Untersuchung. Aus dieser Produktgruppe<br />

kam auch die überwiegende Anzahl<br />

<strong>der</strong> Beanstandungen.<br />

Auffällig war die große Zahl von Beschwerde-,<br />

Verdachts- und Verfolgsproben, die <strong>im</strong> Zusammenhang<br />

mit Erkrankungsgeschehen eingingen.<br />

Davon wurden 2 Thunfisch-Pizzen wegen stark<br />

erhöhten Histamingehaltes als geeignet, die Gesundheit<br />

zu schädigen beurteilt. 5 weitere Proben<br />

mussten wegen auffälliger mikrobiologischer Beschaffenheit,<br />

z.T. verbunden mit sensorischen<br />

Abweichungen beanstandet werden. Ein Zusammenhang<br />

mit <strong>der</strong> Erkrankung konnte nicht<br />

nachgewiesen werden. Von diesen Proben waren<br />

3 nicht mehr zum Verzehr geeignet.<br />

Verschiedene Proben wurden zur Prüfung auf<br />

Genusstauglichkeit eingesandt. Dabei festgestell-<br />

te sensorische Mängel bedeuteten bei 4 Speisen<br />

eine nicht unerhebliche Wertmin<strong>der</strong>ung, eine weitere<br />

Probe musste wegen sensorischer Abweichungen<br />

in Verbindung mit auffälliger mikrobiologischer<br />

Beschaffenheit als nicht zum Verzehr<br />

geeignet beurteilt werden.<br />

Erhebliche sensorische und mikrobiologische<br />

Mängel wiesen ebenfalls 4 Planproben aus Gaststätten<br />

auf, wovon eine Probe nicht mehr zum<br />

Verzehr geeignet war. Aus Asia-Küchen waren<br />

4 Proben zu beanstanden, weil <strong>der</strong> ermittelte Gehalt<br />

des Geschmacksverstärkers Glutamat über<br />

<strong>der</strong> zulässigen Höchstmenge lag.<br />

Die vegetarische Füllung einer Teigware fiel durch<br />

fleischfarbene Bestandteile auf; <strong>der</strong> <strong>im</strong>munologische<br />

und molekularbiologische Nachweis von<br />

Schweinefleischbestandteilen führte zur Beanstandung.<br />

Die Probe wurde als irreführend i. S.<br />

§ 17 Abs. 1 Nr. 5 b LMBG beurteilt.<br />

Bei 2 Pizzen eines Herstellers fehlte die angegebene<br />

Zutat Champignon fast völlig, an<strong>der</strong>s als<br />

deklariert, war auch kein Schinken verwendet<br />

worden.<br />

Eine Trockenmischung für Bio-Dinkel-Bratlinge<br />

wurde beanstandet, weil <strong>der</strong> zulässige Höchstgehalt<br />

für Blei in Getreide überschritten war.<br />

Nährstoffkonzentrate<br />

untersuchte Proben: 43<br />

davon beanstandet: 6<br />

Proben aus Thüringen: 0<br />

Die Mehrzahl <strong>der</strong> untersuchten Proben betraf<br />

Erzeugnisse aus <strong>der</strong> Gruppe <strong>der</strong> Mineralstoffpräparate<br />

einschließlich einiger Vitamin/Mineralstoff-Kombinationspräparate<br />

und Erzeugnisse mit<br />

essentiellen Fettsäuren, die bezüglich <strong>der</strong> korrekten<br />

Deklaration an wertbest<strong>im</strong>menden Bestandteilen<br />

überprüft wurden.


Beanstandungen bei den Mineralstoffpräparaten<br />

ergaben sich nicht, 6 Proben Nahrungsergänzungsmittel<br />

unterschiedlicher Art waren allerdings<br />

zur Täuschung des Verbrauchers geeignet:<br />

• Eine Probe Kapseln mit Schwarzkümmelöl,<br />

Vitamin E und Betacarotin zur Nahrungsergänzung<br />

enthielt kein Betacarotin.<br />

• In 3 Proben Lachsöl-Kapseln eines Herstellers<br />

wurden wesentlich höhere Gehalte an gesättigten<br />

und einfach ungesättigten Fettsäuren ermittelt<br />

als deklariert war.<br />

• Bei einer Probe Kieselerdepulver war die<br />

Bezeichnung „zur Nahrungsergänzung“ irreführend,<br />

da Silicium nach dem gegenwärtigen<br />

Kenntnisstand nicht gesichert essentiell<br />

ist.<br />

• Ein als Nahrungsergänzungsmittel ausgelobter<br />

Aloe-Vera-Saft war aus verschiedenen Gründen<br />

nicht verkehrsfähig. Der ermittelte Aloingehalt<br />

lag wesentlich über dem Höchstwert gem.<br />

Anlage 4 zu § 2 Abs. 3 AromenV. Die Bezeichnung<br />

Nahrungsergänzungsmittel war als irreführend<br />

zu beurteilen, darüber hinaus waren<br />

For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> LMKV nicht erfüllt.<br />

Untersucht wurden weiterhin 4 isotonische Getränke<br />

für Sportler. Sie waren nicht zu beanstanden.<br />

Würzmittel<br />

untersuchte Proben: 220<br />

davon beanstandet: 7<br />

Proben aus Thüringen: 33<br />

davon beanstandet: 4<br />

2 Planproben Apfelessig wiesen extrem niedrige<br />

Kalium- und Sorbitwerte auf. Speiseessig entsteht<br />

ausschließlich durch den doppelten Vorgang<br />

<strong>der</strong> biologischen Gärung, den <strong>der</strong> alkoholischen<br />

und <strong>der</strong> nachfolgenden Essigsäuregärung.<br />

Es ist anzunehmen, dass hier nur ein ganz geringer<br />

Anteil Apfelsaft/-wein zu Essig vergoren wurde,<br />

offenbar waren an<strong>der</strong>e vergärbare Rohstoffe<br />

eingesetzt worden. Beide Proben wurden <strong>im</strong> Sinne<br />

von § 17 Abs. 1 Nr. 5 LMBG als irreführend<br />

gekennzeichnet beurteilt.<br />

Eine Probe Letscho war auf Grund <strong>der</strong> fehlerhaften<br />

Kennzeichnung des Konservierungsstoffes<br />

Benzoesäure zu beanstanden. 4 weitere Beanstandungen<br />

betrafen Kennzeichnungsmängel.<br />

57 Proben pflanzliche Würzmittel, die Gewürze<br />

und Kräuter enthielten, wurden auf eventuelle<br />

Behandlung mit ionisierenden Strahlen überprüft,<br />

und 18 Proben auf Mykotoxine untersucht. Alle<br />

Proben waren unauffällig.<br />

Die Untersuchung von 11 Proben chilihaltigen<br />

Würzmitteln ergab keinen Nachweis des nicht erlaubten<br />

Farbstoffes Sudan I (siehe auch Berichtsteil<br />

Gewürze).<br />

Gewürze<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung einzelner Warengruppen<br />

untersuchte Proben: 148<br />

davon beanstandet: 1<br />

Proben aus Thüringen: 19<br />

davon beanstandet: 0<br />

Gewürze und getrocknete Kräuter können naturgemäß<br />

hoch mit Ke<strong>im</strong>en belastet sein. Bei<br />

guter Herstellungspraxis werden die Ke<strong>im</strong>zahlen<br />

reduziert.<br />

29 überprüfte Proben waren mikrobiologisch<br />

unauffällig. Bei einer Verfolgsprobe schwarzer<br />

Pfeffer wurde Salmonella Oranienburg nachgewiesen.<br />

Die Beurteilung erfolgte nach § 8 LMBG.<br />

Zur Ke<strong>im</strong>zahlreduzierung und zur Vermeidung<br />

möglicher Gesundheitsrisiken ist in <strong>der</strong> EU ausschließlich<br />

die Bestrahlung von Gewürzen und<br />

aromatischen Kräutern erlaubt. Es wurden 95<br />

Proben untersucht, eine Behandlung mit ionisierenden<br />

Strahlen war jedoch nicht nachzuweisen.<br />

Weiterhin sind 53 Gewürze auf Mykotoxine untersucht<br />

worden. Überschreitungen <strong>der</strong> Höchstwerte<br />

69


Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

für Aflatoxin B1, B2, G1, und G2 ergaben sich<br />

nicht. Die ermittelten Ochratoxin-A-Werte lagen<br />

<strong>im</strong> tolerierbaren Bereich.<br />

Über das Schnellwarnsystem <strong>der</strong> EU gingen<br />

wie<strong>der</strong>holt Meldungen ein, wonach die nicht<br />

zugelassenen Farbstoffe Sudan I bis IV in Lebensmitteln,<br />

vorwiegend in Chilipulver sowie in<br />

damit zubereiteten Erzeugnissen, nachgewiesen<br />

wurden. Die Untersuchungsergebnisse deuten<br />

auf eine Verfälschung einzelner Chargen hin, die<br />

dadurch ein schwerwiegendes Gesundheitsrisiko<br />

darstellen. Sudan I steht <strong>im</strong> Verdacht, ein genotoxisches<br />

Kanzerogen zu sein.<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Entscheidung <strong>der</strong> Kommission<br />

über Dringlichkeitsmaßnahmen hinsichtlich<br />

Chilis und Chilierzeugnissen waren die Mitgliedsstaaten<br />

aufgefor<strong>der</strong>t u. a. Stichproben von<br />

Chilis und Chilierzeugnissen, die sich bereits <strong>im</strong><br />

Handel befanden, zu entnehmen und zu analysieren.<br />

Deshalb erstreckten sich die Untersuchungen<br />

vorerst auf den Nachweis des künstlichen<br />

Farbstoffes Sudan I. 5 Proben Chili- und<br />

Paprika-Gewürz waren nicht zu beanstanden<br />

(siehe auch chilihaltige Würzmittel – 11 Proben).<br />

Inzwischen wurde die Analytik auf die gleichfalls<br />

bedenklichen Farbstoffe Sudan II, Sudan III und<br />

Scharlachrot (Sudan IV) ausgedehnt.<br />

Hilfsmittel aus Zusatzstoffen<br />

untersuchte Proben: 29<br />

davon beanstandet: 0<br />

Proben aus Thüringen: 2<br />

Bei den untersuchten Proben handelte es sich um<br />

Nitritpökelsalz, Hilfsmittel zur Speiseeisherstellung<br />

sowie für Backwarenfüllungen und -überzüge.<br />

Beschaffenheit und Kennzeichnung <strong>der</strong> Proben<br />

waren nicht zu bemängeln.<br />

70<br />

Zusatzstoffe und wie Zusatzstoffe<br />

verwendete Lebensmittel<br />

untersuchte Proben: 11<br />

davon beanstandet: 0<br />

Proben aus Thüringen: 5<br />

Untersucht wurden speziell Lebensmittelfarbstoffe.<br />

Die auf chemische und mikrobiologische Parameter<br />

untersuchten Proben waren unauffällig,<br />

die Kennzeichnung entsprach den rechtlichen Anfor<strong>der</strong>ungen.<br />

Mineral-,Tafel-, Quellwasser<br />

untersuchte Proben: 197<br />

davon beanstandet: 23<br />

Proben aus Thüringen: 78<br />

davon beanstandet: 8<br />

Bei den untersuchten Proben handelte es sich<br />

fast ausschließlich um Fertigpackungen, ausgenommen<br />

8 Proben, die aus sogenannten Trinkwasserspen<strong>der</strong>n<br />

entnommen worden waren. Die<br />

Untersuchungen umfassten die Überprüfung <strong>der</strong><br />

Zusammensetzung <strong>der</strong> natürlichen Mineralwässer<br />

sowie die Einhaltung <strong>der</strong> Grenzwerte für<br />

toxische Schwermetalle. Weiterhin wurde <strong>der</strong><br />

mikrobiologische Status kontrolliert und bei Mineralwässern,<br />

welche als „geeignet für die Zubereitung<br />

von Säuglingsnahrung“ deklariert waren,<br />

<strong>der</strong> Nitrat- und Mangangehalt best<strong>im</strong>mt. Erhöhte<br />

Nitrat- o<strong>der</strong> Mangangehalte können für Säuglinge<br />

gesundheitliche Risiken beinhalten.<br />

Bei natürlichen Mineralwässern aus 13 verschiedenen<br />

Quellen st<strong>im</strong>mten die Gehalte an charakteristischen<br />

Ionen (Natrium, Calcium, Magnesium,<br />

Sulfat) nicht mit den deklarierten Mengen<br />

überein. In diesen Fällen sind die Hersteller aufgefor<strong>der</strong>t<br />

worden, weitere Untersuchungen durchzuführen.<br />

Wenn sich die Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zusammensetzung<br />

als konstant erweist, muss dies<br />

kenntlich gemacht werden, um eine Täuschung


des Verbrauchers auszuschließen. Die Gehalte<br />

an toxischen Metallen lagen bei fast allen Proben<br />

weit unter den in <strong>der</strong> Mineral- und Tafelwasser-<br />

Verordnung (MTV) festgesetzten Grenzwerten.<br />

Zum besseren Schutz des Verbrauchers wurde<br />

mit <strong>der</strong> 2. VO zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Mineral- und<br />

Tafelwasser-Verordnung vom 3. März <strong>2003</strong> <strong>der</strong><br />

Grenzwert für den zulässigen Bleigehalt von<br />

0,05 mg/l auf 0,01 mg/l herabgesetzt.<br />

In einer Probe Tafelwasser wurde ein leicht<br />

erhöhter Nickelgehalt nachgewiesen.<br />

Bei 9 Mineralwässern, z.T. ausländischen Erzeugnissen,<br />

war die Kennzeichnung unvollständig<br />

o<strong>der</strong> nicht korrekt; es fehlten z. B. <strong>der</strong><br />

Quellenname, <strong>der</strong> Herkunftsort, die Verkehrsbezeichnung<br />

o<strong>der</strong> die Losnummer.<br />

11 Beschwerde- o<strong>der</strong> Verdachtsproben wurden<br />

wegen sensorischer Abweichungen eingesandt.<br />

6 Proben waren nicht mehr zum Verzehr geeignet.<br />

Meist handelte es sich um Einzelfälle, da bei<br />

den gleichzeitig untersuchten Vergleichsproben<br />

keinerlei Auffälligkeiten festzustellen waren.<br />

Im Verfolg <strong>der</strong> Befunde von 2 Verdachtsproben<br />

mit stark abweichendem schwefelwasserstoffartigen<br />

Geruch und hoher mikrobieller Kontamination<br />

stellte sich heraus, dass eine größere<br />

Menge verdorbenen Mineralwassers in den Verkehr<br />

gelangt war. Die Charge wurde vom Hersteller<br />

zurückgerufen.<br />

Von den 8 Proben aus Trinkwasserspen<strong>der</strong>n,<br />

zumeist Tafelwässer, waren 4 auf Grund des<br />

hohen Ke<strong>im</strong>gehaltes und somit hygienewidriger<br />

Beschaffenheit zu beanstanden.<br />

Unzureichende Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen<br />

sowie unsachgemäße Betriebsweise<br />

dieser Wasserspen<strong>der</strong> können zu mikrobiologischen<br />

Kontaminationen des darin befindlichen<br />

Wassers führen und damit den Verbraucher gefährden.<br />

Aufgrund dieser Problematik werden<br />

2004 umfangreiche Kontrollen und mikrobiolo-<br />

gische Untersuchungen von Trinkwasserspen<strong>der</strong>n<br />

durchgeführt.<br />

Tabak und Tabakerzeugnisse<br />

untersuchte Proben: 71<br />

davon beanstandet: 0<br />

Proben aus Thüringen: 7<br />

Es wurden 50 Zigarettenproben, 12 Zigarrenproben<br />

und 9 Rauchtabakproben untersucht. Alle Proben<br />

entsprachen hinsichtlich <strong>der</strong> Beschaffenheit<br />

und <strong>der</strong> Kennzeichnung den rechtlichen Anfor<strong>der</strong>ungen.<br />

Bedarfsgegenstände<br />

mit Lebensmittelkontakt<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung einzelner Warengruppen<br />

untersuchte Proben: 419<br />

davon beanstandet: 23<br />

Proben aus Thüringen: 43<br />

davon beanstandet: 1<br />

aus Kunststoffen und an<strong>der</strong>en Polymeren<br />

Zur Untersuchung gelangten:<br />

• 119 Proben Verpackungsmittel,<br />

• 64 Proben Bedarfsgegenstände zum Verzehr<br />

von Lebensmitteln,<br />

• 16 Proben Bedarfsgegenstände zum Kochen,<br />

Backen, Braten o<strong>der</strong> Grillen von Lebensmitteln,<br />

• 22 Proben sonstige Gegenstände zur Herstellung<br />

und Behandlung von Lebensmitteln.<br />

Trinkflaschen aus Polycarbonat wurden schwerpunktmäßig<br />

zur Untersuchung auf die Abgabe<br />

von Bisphenol A angefor<strong>der</strong>t. Für diese Substanz,<br />

die als Ausgangsstoff für Kunststoffe Verwendung<br />

findet, enthält die Bedarfsgegenständeverordnung<br />

einen spezifischen Migrationsgrenzwert.<br />

Dieser bemisst den max<strong>im</strong>al zulässigen Übergang<br />

einer Substanz vom Bedarfsgegenstand auf<br />

ein Lebensmittel und beträgt in diesem Fall 3 mg<br />

71


Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

Bisphenol A pro Kilogramm Lebensmittels<strong>im</strong>ulanz.<br />

Im <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong> wurden insgesamt 20 Trinkflaschen<br />

für Kleinkin<strong>der</strong> aus Polycarbonat untersucht.<br />

Die Best<strong>im</strong>mung von Bisphenol A erfolgte<br />

mittels Hochdruckflüssigchromatografie aus <strong>der</strong><br />

Migrationslösung. Im Ergebnis <strong>der</strong> chemischen<br />

Analyse blieben alle Trinkflaschen unauffällig; Bisphenol<br />

A war in keinem Migrat nachweisbar.<br />

Wegen des Übergangs von Stoffen auf ein S<strong>im</strong>ulanzlebensmittel<br />

fielen 13 Proben auf. Diese<br />

Proben entsprachen nicht den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

des § 31 Absatz 1 LMBG und wurden bemängelt.<br />

Im Einzelnen handelte es sich um folgende<br />

Erzeugnisse:<br />

5 für die Verpackung von Käse vorgesehene<br />

Folien bestanden aus weich gemachtem Polyvinylchlorid.<br />

Bei Kontakt mit best<strong>im</strong>mten Lebensmitteln<br />

besteht die Gefahr, dass Weichmacher auf<br />

das Lebensmittel übergehen können. Nach einer<br />

Empfehlung <strong>der</strong> Kunststoffkommission be<strong>im</strong> BfR<br />

sind <strong>der</strong>artige Folien deshalb nicht für die Verpackung<br />

von fetthaltigen Lebensmitteln geeignet.<br />

3 Gefrier- bzw. Vorratsdosen für die Aufbewahrung<br />

von Lebensmitteln <strong>im</strong> Kühlschrank waren mit<br />

einem Mikrowellensymbol versehen. Viele <strong>der</strong>artige<br />

Artikel aus einfachem Polyethylen o<strong>der</strong><br />

Polypropylen weisen durch eine Prägung <strong>im</strong><br />

Boden einen materialbedingten eingeschränkten<br />

Anwendungsbereich aus, z. B. „max. 90 °C“. Diese<br />

Art <strong>der</strong> Kennzeichnung ist ohne ergänzende<br />

Hinweise unzureichend. Mikrowellengeschirre<br />

aus Kunststoffen müssen hohe Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Temperaturstabilität erfüllen. Ist<br />

das Material nicht ausreichend hitzebeständig,<br />

sind eindeutige Hinweise für den Verbraucher erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Die Proben ließen außerdem sensorische<br />

Mängel erkennen. Das darin erwärmte Prüflebensmittel<br />

fiel gegenüber <strong>der</strong> Vergleichsprobe<br />

(in einem Glasgefäß erwärmtes Prüflebensmittel)<br />

durch einen deutlich abweichenden Geruch und<br />

Geschmack auf. Diese Unterschiede waren auf<br />

72<br />

den Übergang sensorisch aktiver Substanzen<br />

zurückzuführen.<br />

Eine Schale aus Melaminharzpressmasse erwies<br />

sich als gänzlich untauglich für den haushaltsüblichen<br />

Gebrauch. Nach <strong>der</strong> Migrationsprüfung,<br />

die darin bestand, dass die Schale mit Wasser<br />

gefüllt für 24 Stunden bei 40 °C gelagert wurde,<br />

traten be<strong>im</strong> späteren Trocknen bei Raumtemperatur<br />

Verformungen und Risse auf. Weiterhin wurde<br />

ein zu hoher Gesamtübergang an Stoffen auf<br />

das Prüflebensmittel sowie eine erhöhte Abgabe<br />

von Formaldehyd festgestellt.<br />

Ein als Verdachtsprobe eingesandter Pfannenwen<strong>der</strong><br />

aus Polyamid verursachte eine unzulässige<br />

sensorische Beeinträchtigung des Prüflebensmittels.<br />

Die thermische Stabilität des Produktes<br />

war unzureichend, ein Einsatz z.B. als Wen<strong>der</strong><br />

für heiße Kartoffelpuffer wäre nicht möglich.<br />

Verpackungstüten aus dem Bäckereibedarf wurden<br />

unter dem Verdacht unzulässiger sensorischer<br />

Beeinflussung von Lebensmitteln eingesandt.<br />

Der Verdacht wurde bestätigt.<br />

Als Beschwerdeprobe gelangte ein Pastatopf aus<br />

dem TV-Handel wegen mangeln<strong>der</strong> Lebensmittelechtheit<br />

zur Untersuchung. Zusammen mit dem<br />

Topf wurde eine Probe schwach rosa gefärbten<br />

Wassers zur Untersuchung übergeben. Im Kochversuch<br />

ließ sich <strong>der</strong> Abfärbeeffekt jedoch nicht<br />

nachvollziehen. Da die Abfärbung möglicherweise<br />

nur bei erstmaligem Gebrauch auftritt, wurde<br />

<strong>der</strong> Vorgang an die für den Inverkehrbringer zuständige<br />

Überwachungsbehörde abgegeben.<br />

Fertiggerichte in einer Großpackung aus dem Gastronomiebedarf<br />

fielen wegen stark abweichenden<br />

Geruchs auf, nachdem sie – noch in <strong>der</strong> Kunststoffverpackung<br />

befindlich – <strong>im</strong> Mikrowellengerät<br />

erwärmt wurden. Bei <strong>der</strong> Kennzeichnung dieser<br />

Produkte fehlten Gebrauchshinweise bezüglich<br />

<strong>der</strong> Zubereitung <strong>im</strong> Mikrowellengerät, so dass<br />

davon auszugehen war, dass das Material nicht<br />

für diesen Zweck best<strong>im</strong>mt war.


10 Proben Verpackungsmaterial aus Kunststoff<br />

wiesen Kennzeichnungsmängel auf.<br />

aus Metallen und Metalllegierungen<br />

56 Bedarfsgegenstände aus Metallen und Metalllegierungen,<br />

vorwiegend Koch- und Backgeschirr<br />

sowie Besteckteile, wurden auf eventuelle Bleilässigkeit<br />

geprüft. Die zur Beurteilung herangezogene,<br />

in <strong>der</strong> Bedarfsgegenständeverordnung<br />

festgelegte zulässige Höchstmenge für Blei bei<br />

Keramik wurde in keinem Fall überschritten. Bei<br />

den untersuchten Proben ergaben sich keine<br />

Beanstandungen. Auch <strong>im</strong> Hinblick auf die Kennzeichnung<br />

<strong>der</strong> Erzeugnisse waren keine Mängel<br />

feststellbar.<br />

aus Glas, Keramik, Porzellan, Emaille<br />

73 Proben Geschirrteile, Gläser u. ä. aus Porzellan,<br />

Keramik o<strong>der</strong> Glas wurden auf ihre Blei- und<br />

Cadmiumlässigkeit geprüft. Die dabei festgestellten<br />

Migrationswerte lagen meist weit unter<br />

den in <strong>der</strong> Bedarfsgegenständeverordnung festgelegten<br />

Höchstmengen. Ein Dessert-Teller wurde<br />

gemäß § 31 LMBG als nicht verkehrsfähig<br />

beurteilt. Im Essigsäuremigrat <strong>der</strong> Probe war ein<br />

Bleigehalt von 17,4 mg/dm2 ermittelt worden,<br />

womit <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Bedarfsgegenständeverordnung<br />

festgelegte Höchstwert um das fast 22-fache<br />

überschritten war.<br />

aus Papier, Pappe und Karton<br />

69 Bedarfsgegenstände aus Papier, Pappe o<strong>der</strong><br />

Karton, wobei es sich vorwiegend um Verpackungsmaterial<br />

wie Butterbrotpapier, Tüten sowie<br />

Packpapiere für Fleisch- und Backwaren handelte,<br />

wurden unter an<strong>der</strong>em auf polychlorierte<br />

Biphenyle (PCB) untersucht. Überschreitungen<br />

des vom BgVV empfohlenen Richtwertes von<br />

10 mg Gesamt-PCB pro kg wurden nicht festgestellt.<br />

Ebenso ergaben Gebrauchstests keine<br />

Auffälligkeiten.<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung einzelner Warengruppen<br />

Ein zur mikrobiologischen Untersuchung als Verdachtsprobe<br />

eingesandtes Brotwännchen war<br />

stark versch<strong>im</strong>melt und wurde beanstandet.<br />

Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt<br />

und zur Körperpflege<br />

untersuchte Proben: 234<br />

davon beanstandet: 10<br />

Proben aus Thüringen: 1<br />

davon beanstandet: 0<br />

Bedarfsgegenstände, die mit <strong>der</strong> Haut in<br />

Kontakt kommen<br />

142 Bedarfsgegenstände aus textilen Materialien<br />

bzw. Le<strong>der</strong>, vorrangig Ober- und Unterbekleidung<br />

sowie Schuhe, wurden unter an<strong>der</strong>em auf folgende<br />

Merkmale geprüft:<br />

• Gehalt an Formaldehyd und Glyoxal, die als<br />

biozide Substanzen eingesetzt werden,<br />

• Schweiß- und Speichelechtheit von farbigen<br />

Textilien,<br />

• Abgabe von Arylaminen, die als Spaltprodukte<br />

best<strong>im</strong>mter Azofarbstoffe entstehen können.<br />

Azofarbstoffe, die in kanzerogen wirkende Arylamine<br />

aufspalten, dürfen nach § 3 <strong>der</strong> Bedarfsgegenständeverordnung<br />

nicht für die Färbung<br />

körpernah getragener Kleidung verwendet werden.<br />

Die untersuchten Erzeugnisse blieben in<br />

allen Parametern unauffällig.<br />

24 Bedarfsgegenstände aus Le<strong>der</strong>, hauptsächlich<br />

Schuhe, Einlegesohlen, Handschuhe und Uhrarmbän<strong>der</strong>,<br />

die auf ihren Gehalt an Chrom(VI),<br />

welches allergen und kanzerogen wirken kann,<br />

auf verbotenes Pentachlorphenol sowie an<strong>der</strong>e<br />

Chlorphenole geprüft wurden, zeigten keine<br />

Mängel.<br />

Lammfelle für Babys erregten in 2 Fällen wegen<br />

ihres unangenehmen, stark stechenden „chemischen“<br />

Geruches Verdacht und wurden als nicht<br />

73


Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

<strong>der</strong> Verbrauchererwartung entsprechend beanstandet.<br />

Als wahrscheinliche Ursache für den<br />

Geruch wurde Tetrachlorethylen identifiziert, das<br />

als sehr giftig und reizend eingestuft ist und<br />

wegen möglicher Krebs erregen<strong>der</strong> Wirkung be<strong>im</strong><br />

Menschen Anlass zur Besorgnis gibt.<br />

Die an 15 Proben Modeschmuck bzw. Uhrarmbandverschlüssen<br />

durchgeführten Tests auf unzulässige<br />

Nickelabgabe führten nicht zu Beanstandungen.<br />

Einmalhandschuhe sind <strong>im</strong> Sinne des LMBG als<br />

Bedarfsgegenstände mit Hautkontakt einzuordnen.<br />

Je nach Verwendungszweck können sie<br />

gleichzeitig Lebensmittelbedarfsgegenstände sein,<br />

müssen also die Anfor<strong>der</strong>ungen an Lebensmittelbedarfsgegenstände<br />

erfüllen und eine eindeutige<br />

Kennzeichnung aufweisen. In mehr als <strong>der</strong> Hälfte<br />

<strong>der</strong> untersuchten Handschuhe lag die Zweckbest<strong>im</strong>mung<br />

„Für Lebensmittel“ nicht vor. Die Lebensmittelhändler<br />

wurden darauf hingewiesen,<br />

dass an Bedienungstheken diese Handschuhe<br />

nicht zum Einsatz kommen dürfen.<br />

Die Beschaffenheit eines Halsschmuckes aus<br />

einem Le<strong>der</strong><strong>im</strong>itat führte zu einer Verbraucherbeschwerde<br />

wegen des von ihm ausgehenden<br />

auffälligen Geruches. Ursache waren Methyl<strong>der</strong>ivate<br />

des Naphthalins, insbeson<strong>der</strong>e Methyl-,<br />

D<strong>im</strong>ethyl- und Tr<strong>im</strong>ethylnaphthalin. Es handelt<br />

sich dabei um polyaromatische Verbindungen,<br />

<strong>der</strong>en Wirkung auf den Menschen nicht o<strong>der</strong> nur<br />

unzureichend bekannt ist. Der einschlägigen Literatur<br />

zufolge gibt es bisher aber keine Hinweise<br />

auf eine karzinogene Wirkung dieser Substanzen.<br />

In Anbetracht <strong>der</strong> geringen Menge des in<br />

dem Schmuck verarbeiteten Materials und des<br />

geringen Anteils <strong>der</strong> genannten Stoffe war mit<br />

einer akuten Gesundheitsgefahr nicht zu rechnen.<br />

Die Beschaffenheit <strong>der</strong> Probe stellte dennoch<br />

eine vermeidbare Belastung des menschlichen<br />

Organismus mit organischen Stoffen dar,<br />

zumal es sich dabei um einen meist direkt auf <strong>der</strong><br />

Haut getragenen Artikel handelte.<br />

74<br />

Bedarfsgegenstände, die mit den Schle<strong>im</strong>häuten<br />

des Mundes in Kontakt kommen<br />

Die Untersuchungen von Luftballons auf eine<br />

potentielle Abgabe von N-Nitrosaminen ergab,<br />

dass 43 von 63 untersuchten Proben <strong>der</strong> Empfehlung<br />

des BfR entsprachen. Bei zwei Dritteln <strong>der</strong><br />

untersuchen Produkte betrug die Abgabe weniger<br />

als 10 µg N-Nitrosamine pro kg Luftballonmasse.<br />

14 Proben überschritten den Richtwert max<strong>im</strong>al<br />

um das 2,5-fache, 6 Proben wiesen Abgabewerte<br />

<strong>im</strong> Bereich von 30 µg N-Nitrosamine pro kg<br />

Ballonmasse auf. Die nachfolgende Grafik veranschaulicht<br />

die Untersuchungsergebnisse <strong>der</strong><br />

letzten 5 <strong>Jahr</strong>e. Sie kann nicht als repräsentativ<br />

gelten, da die Darstellung auf Stichproben<br />

basiert. Die <strong>der</strong> Grafik zu entnehmende positive<br />

Entwicklung spiegelt möglicherweise nicht die<br />

reale Marktsituation wi<strong>der</strong>.<br />

Abbildung 4: N-Nitrosaminabgabe<br />

aus Luftballons 1999 bis <strong>2003</strong><br />

N-Nitrosamine sind eine toxikologisch äußerst<br />

bedenkliche Stoffgruppe. Bisher durchgeführte<br />

Untersuchungen führten zu dem Ergebnis, dass<br />

die Aufnahme dieser Substanz aus Luftballons <strong>im</strong><br />

Einzelfall höher liegen kann als be<strong>im</strong> Verzehr von<br />

Lebensmitteln. Selbst wenn das Aufblasen von<br />

Luftballons eine einmalige Exposition darstellt,<br />

handelt es sich um eine vermeidbare gesundheit-


liche Belastung. Hersteller sollten daher beson<strong>der</strong>s<br />

berücksichtigen, dass<br />

• zumeist Kin<strong>der</strong> <strong>der</strong> Belastung ausgesetzt sind,<br />

• kumulative Effekte eintreten können<br />

• und die Belastung technologisch vermeidbar<br />

ist.<br />

Die bedenklichen Befunde (Ergebnisse, die über<br />

dem Richtwert des BfR lagen) wurden mit entsprechenden<br />

Hinweisen an die für den Inverkehrbringer<br />

zuständigen Behörden übermittelt.<br />

Die Überprüfung von 16 Trinksaugern aus Kautschuk<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Abgabe von N-Nitrosaminen<br />

und nitrosierbaren Stoffen blieb ohne auffällige<br />

Ergebnisse. Alle Proben entsprachen den<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Bedarfsgegenständeverordnung.<br />

Gemäß Verordnung dürfen aus dem fertigen<br />

Erzeugnis nicht mehr als 10 µg N-Nitrosamine<br />

bzw. nicht mehr als 100 µg nitrosierbare<br />

Stoffe bezogen auf 1 kg Kautschukmasse in eine<br />

Testlösung übergehen.<br />

Ein transparenter Kühlbeißring fiel durch einen<br />

charakteristischen, abweichenden Geruch auf, hervorgerufen<br />

durch darin enthaltenes Isophoron.<br />

Da es sich bei Beißringen um Artikel handelt, die<br />

von Kleinkin<strong>der</strong>n in den Mund genommen werden,<br />

können enthaltene Substanzen be<strong>im</strong> Lutschen<br />

herausgelöst o<strong>der</strong> be<strong>im</strong> Spielen mit <strong>der</strong><br />

Atemluft aufgenommen werden. Die Probe wurde<br />

entsprechend bemängelt.<br />

Die mikrobiologische Untersuchung <strong>der</strong> Füllflüssigkeit<br />

eines an<strong>der</strong>en Kühlbeißringes ergab eine<br />

erhöhte aerobe mesophile Koloniezahl ohne<br />

Nachweis pathogener o<strong>der</strong> potenziell pathogener<br />

Ke<strong>im</strong>e. Auch bei best<strong>im</strong>mungsgemäßem Gebrauch<br />

des Beißrings konnte eine durch mechanische<br />

Belastung verursachte Beschädigung <strong>der</strong><br />

Hülle und spätere Freisetzung <strong>der</strong> kontaminierten<br />

Flüssigkeit nicht ausgeschlossen werden. Die<br />

Höhe <strong>der</strong> nachgewiesenen Ke<strong>im</strong>belastung und<br />

des Ke<strong>im</strong>spektrums ließ zwar keine Gesundheitsgefährdung<br />

erwarten, eine weitere Ke<strong>im</strong>vermeh-<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung einzelner Warengruppen<br />

rung wäre aber durchaus möglich. Der Hersteller<br />

wurde über den Befund informiert und auf das<br />

gesundheitliche Risiko hingewiesen.<br />

Bedarfsgegenstände zur Reinigung<br />

und Pflege<br />

untersuchte Proben: 144<br />

davon beanstandet: 7<br />

Proben aus Thüringen: 24<br />

davon beanstandet: 2<br />

Keine <strong>der</strong> untersuchten Proben musste auf Grund<br />

einer Eignung zur Gesundheitsschädigung beanstandet<br />

werden. Jedoch wiesen 7 Proben Kennzeichnungs-<br />

o<strong>der</strong> Gestaltungsmängel auf.<br />

Reinigungsmittel, die zur Beseitigung von Kalkrückständen<br />

verwendet werden, z.B. Entkalker,<br />

Bad- und Sanitärreiniger o<strong>der</strong> Zementschleierentferner,<br />

besitzen saure Eigenschaften. Es kann<br />

sich um ätzende o<strong>der</strong> reizende Gefahrstoffe handeln,<br />

die organische o<strong>der</strong> anorganische Säuren<br />

enthalten. Solche Erzeugnisse unterliegen<br />

definierten Kennzeichnungspflichten mit denen<br />

Verbraucher auf potenzielle Gefahren hingewiesen<br />

werden. Unter best<strong>im</strong>mten Voraussetzungen<br />

müssen sie mit Kin<strong>der</strong>sicherheitsverschlüssen<br />

versehen sein. Von den untersuchten 36 sauren<br />

Reinigern erfüllte eine Flasche diese Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

nicht, es fehlte <strong>der</strong> kin<strong>der</strong>sichere Verschluss.<br />

Reinigungsmittel können auch auf Grund alkalischer<br />

Eigenschaften ätzende o<strong>der</strong> reizende<br />

Gefahrstoffe sein, z.B. Backofenreiniger, Maschinengeschirrspülmittel<br />

o<strong>der</strong> Abflussrohrreiniger.<br />

Hier gelten die gleichen Best<strong>im</strong>mungen wie bei<br />

sauren Erzeugnissen. Keine <strong>der</strong> untersuchten 21<br />

Proben lieferte einen Grund für eine Beanstandung.<br />

Ausgelöst durch z.T. dramatische Ingestionsunfälle<br />

mit Lampenölen werden seit 1998 niedrigviskose<br />

kohlenwasserstoffhaltige Zubereitungen,<br />

z. B. Fleckenentfernungsmittel und best<strong>im</strong>mte Mö-<br />

75


Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

bel- o<strong>der</strong> Kunststoffpflegemittel, mit einem Koh-<br />

lenwasserstoffgehalt ≥ 10 % als gesundheitsschäd-<br />

lich eingestuft und müssen dementsprechend<br />

gekennzeichnet und kin<strong>der</strong>gesichert verschlossen<br />

sein. Obwohl die Anzahl <strong>der</strong> Erzeugnisse, bei<br />

denen diese Anfor<strong>der</strong>ungen nicht berücksichtigt<br />

worden waren, in den letzten <strong>Jahr</strong>en ständig<br />

zurückging, mussten auch <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong> wie<strong>der</strong><br />

2 Produkte beanstandet werden.<br />

Die Deklaration von Erzeugnissen, die dem<br />

Wasch- und Reinigungsmittelgesetz unterliegen,<br />

muss auch die Anmeldenummer be<strong>im</strong> Umweltbundesamt<br />

beinhalten. Bei einem Erzeugnis fehlte<br />

diese Nummer.<br />

Die Verwendung von Konservierungsstoffen soll<br />

gemäß Empfehlung 89/452/EG unabhängig von<br />

<strong>der</strong>en Konzentration auf <strong>der</strong> Verpackung angegeben<br />

werden. Eine solche Deklaration stellt auch<br />

einen Schutz für allergische o<strong>der</strong> leicht sensibilisierbare<br />

Personen dar. Bei 3 <strong>der</strong> untersuchten<br />

52 Proben Körperreinigungs und -pflegemittel<br />

wurden Konservierungsstoffe nachgewiesen, die<br />

nicht gekennzeichnet waren.<br />

Spielwaren und Scherzartikel<br />

untersuchte Proben: 176<br />

davon beanstandet: 25<br />

Proben aus Thüringen: 2<br />

davon beanstandet: 1<br />

Die Untersuchungen von Spielzeug und Scherzartikeln<br />

erstreckten sich vorrangig auf Artikel, die<br />

für Kin<strong>der</strong> unter 36 Monaten best<strong>im</strong>mt sind, auf<br />

Utensilien zum Malen und Schreiben sowie auf<br />

Werkzeug zum Spielen, Spielzeuggeschirr, Kin<strong>der</strong>musikinstrumente,<br />

Spielzeugfiguren und -fahrzeuge.<br />

2 kleine, aus weichem Material bestehende Bälle,<br />

die entsprechend den „DIN-Leitlinien zur Klassifizierung<br />

von Spielzeug“ für Kin<strong>der</strong> unter 36 Mo-<br />

76<br />

naten best<strong>im</strong>mt waren, enthielten Phthalsäureester<br />

als Weichmacher. Damit lag ein Verstoß<br />

gegen § 3 Bedarfsgegenständeverordnung in<br />

Verbindung mit Anlage 1 Nummer 8b vor.<br />

Außer <strong>der</strong> chemischen Untersuchung werden bei<br />

<strong>der</strong> Beurteilung von Spielwaren stets auch <strong>der</strong>en<br />

mechanische Eigenschaften überprüft. Die europäische<br />

Norm DIN EN 71 enthält <strong>im</strong> Teil 1 die<br />

wesentlichen Sicherheitsanfor<strong>der</strong>ungen an Spielzeug<br />

hinsichtlich dieser Merkmale. Sofern <strong>der</strong><br />

Verdacht vorliegt, dass ein Erzeugnis diesen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen nicht gerecht wird, erfolgt die<br />

Weiterleitung des Vorgangs an die für die Überwachung<br />

<strong>der</strong> Einhaltung dieser Vorschriften zuständigen<br />

Behörden. Im <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong> betraf dies<br />

zum Beispiel ein Ziehtier in Form einer Holzente.<br />

Die Zugschnur <strong>der</strong> Spielware hatte eine Kugel als<br />

Griffhilfe. Die Länge <strong>der</strong> Schnur ist gemäß Vorschrift<br />

so begrenzt, dass sich kleine Kin<strong>der</strong> be<strong>im</strong><br />

Spielen nicht erdrosseln können. Die Schnur an<br />

<strong>der</strong> bemängelten Spielware war zu lang bzw. wies<br />

nicht die vorgeschriebenen Sollbruchstellen auf.<br />

An Spielzeuge für Kin<strong>der</strong>, die noch nicht ohne<br />

Hilfe sitzen können, werden nach <strong>der</strong> o. g. Norm<br />

zusätzliche Anfor<strong>der</strong>ungen gestellt. Ein Clown<br />

zum Zusammenstecken aus Holz entsprach hinsichtlich<br />

Form und Größe diesen Vorgaben nicht.<br />

Mit Ausnahme eines Verstoßes gegen Kennzeichnungsvorschriften<br />

blieben alle an<strong>der</strong>en getesteten<br />

Spielzeuge für Kleinkin<strong>der</strong> unauffällig.<br />

Von 11 Packungen Fasermalern mit bis zu 10<br />

verschiedenen Farben wiesen Stifte aus 4 Packungen<br />

einen unzulässig hohen Anteil an Benzol<br />

auf. Die Filzminen von 15 Stiften enthielten<br />

mehr als den in <strong>der</strong> Bedarfsgegenständeverordnung<br />

für Spielwaren festgelegten Höchstgehalt<br />

von 5 mg Benzol pro kg Spielware.<br />

Fingermalfarben sind auf Grund ihrer Zusammensetzung<br />

ideale Nährböden für Mikroorganismen.<br />

Aus diesem Grund sind für die Haltbarmachung<br />

<strong>der</strong>artiger Farben best<strong>im</strong>mte Konservierungsmit-


tel erlaubt. In allen getesteten Proben wurden nur<br />

zugelassene Stoffe in Mengen unterhalb <strong>der</strong><br />

Höchstwerte nachgewiesen. Es erfolgte ferner<br />

die Prüfung <strong>der</strong> mikrobiologischen Beschaffenheit.<br />

In einem Fall wiesen 2 Farben aus einer<br />

Packung eine erhöhte aerobe mesophile Koloniezahl<br />

auf, wobei es sich überwiegend um<br />

Pseudomonas aeruginosa handelte. Somit lag<br />

ein Verstoß gegen § 2 <strong>der</strong> Verordnung über die<br />

Sicherheit von Spielzeug in Verbindung mit <strong>der</strong><br />

europäischen Richtlinie 88/378/EWG vor. Spielzeug<br />

ist nach diesen Best<strong>im</strong>mungen u. a. so zu<br />

gestalten und herzustellen, dass die Hygieneund<br />

Reinheitsanfor<strong>der</strong>ungen erfüllt werden, um<br />

Infektions-, Krankheits- und Ansteckungsgefahren<br />

zu vermeiden.<br />

Eine Verbraucherbeschwerde führte zur Einsendung<br />

einer als „Stinkerfigur“ ausgelobten<br />

Spielfigur, <strong>der</strong> ein deutlicher lösungsmittelartiger<br />

Geruch anhaftete. Der entsprechend seines<br />

Namens „Fred Fischmaul“ zu erwartende Fischgeruch<br />

war hingegen nicht wahrnehmbar. Das<br />

Gaschromatogramm <strong>der</strong> Probe zeigte eine Vielzahl<br />

von Substanzpeaks, die auf flüchtige organische<br />

Verbindungen hinwiesen, aber nicht näher<br />

identifiziert werden konnten. Ein von dem<br />

Spielzeug ausgehen<strong>der</strong> unangenehmer belästigen<strong>der</strong><br />

Geruch war seitens des Herstellers<br />

offenbar gewollt, eine akute Gesundheitsgefahr<br />

konnte nicht nachgewiesen werden. Die Beschaffenheit<br />

<strong>der</strong> Probe wurde in Anbetracht <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en<br />

Sensibilität eines kindlichen Organismus<br />

dennoch als vermeidbare Belastung mit organisch-chemischen<br />

Stoffen beurteilt.<br />

Wasserjojos lagen ebenfalls als Verbraucherbeschwerde<br />

wegen des von den Artikeln ausgehenden<br />

Geruches zur Untersuchung vor. Die<br />

Spielzeuge wiesen einen an Benzin erinnernden<br />

Geruch auf. Die Extraktion, anschließende gaschromatografische<br />

Auftrennung des Substanzgemisches<br />

und massenspektrometrische Detektion<br />

seiner Bestandteile lieferte den Nachweis<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung einzelner Warengruppen<br />

diverser gesättigter aliphatischer Kohlenwasserstoffverbindungen.<br />

Toxikologische Wirkungen<br />

gehen von diesen Substanzen nicht aus. Auch<br />

gefährliche Begleitsubstanzen konnten nicht<br />

nachgewiesen werden. Die Proben entsprachen<br />

wegen des Restgehaltes an flüchtigen Substanzen<br />

nicht den Anfor<strong>der</strong>ungen an Spielwaren. Der<br />

Inverkehrbringer wurde über diesen Sachverhalt<br />

informiert und auf seine Sorgfaltspflicht<br />

hingewiesen.<br />

Ein „Magic Sea Ball“ erregte wegen <strong>der</strong> darin<br />

enthaltenen Füllflüssigkeit Verdacht. Die Füllung<br />

erwies sich jedoch als wässrige Flüssigkeit und<br />

war chemisch sowie mikrobiologisch unauffällig.<br />

Von <strong>der</strong> Hülle des Balles ging ein Geruch nach<br />

Mineralöl aus, als dessen Ursache wurden diverse<br />

Kohlenwasserstoffe festgestellt. Restgehalte<br />

flüchtiger Stoffe sollten soweit wie möglich aus<br />

dem Spielzeug entfernt werden, worauf <strong>der</strong> Inverkehrbringer<br />

hingewiesen wurde.<br />

Weitere Informationen zum Übergang von Schwermetallen<br />

aus Spielwaren enthält <strong>der</strong> Berichtsteil<br />

Rückstandsuntersuchungen.<br />

Kennzeichnungsmängel wiesen 13 Spielwaren<br />

auf, es fehlten Angaben zum Hersteller und Warnhinweise,<br />

zum Teil waren Hinweise zum Umgang<br />

unvollständig o<strong>der</strong> vorgeschriebene Symbole fehlerhaft<br />

angebracht.<br />

Kosmetische Mittel und Stoffe<br />

zu <strong>der</strong>en Herstellung<br />

untersuchte Proben: 362<br />

davon beanstandet: 20<br />

Proben aus Thüringen: 50<br />

davon beanstandet: 1<br />

Schwerpunktmäßig wurden kosmetische Mittel<br />

auf einwandfreie mikrobiologische Stabilität und<br />

ordnungsgemäße Konservierung, auf eine redliche<br />

Auslobung von wertgebenden Kosmetikwirkstoffen<br />

sowie auf das Vorhandensein mög-<br />

77


Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

licher Verunreinigungen und Kontaminanten<br />

untersucht.<br />

Nur eine relativ geringe Anzahl von Proben zeigte<br />

auffällige Untersuchungsbefunde. Die Beanstandungen<br />

beruhten in <strong>der</strong> Mehrzahl auf verschiedenen<br />

Kennzeichnungsfehlern.<br />

Eine Bräunungscreme enthielt verschiedene<br />

Parabene zur Konservierung, die nicht in <strong>der</strong> Liste<br />

<strong>der</strong> Bestandteile aufgeführt waren.<br />

Bei einer Hautpflegecreme wurde eine deutliche<br />

Entmischung <strong>der</strong> Phasen und ein auffälliger<br />

mikrobiologischer Befund vorgefunden, ein Konservierungsmittelsystem<br />

fehlte. Die Verwendungsfähigkeit<br />

bis zum Ablauf <strong>der</strong> Mindesthaltbarkeitsdauer<br />

war nicht gegeben. Da <strong>der</strong><br />

Hersteller auf Grund dieser Mängel die Fertigung<br />

des Präparates bereits eingestellt hatte, waren<br />

keine weiteren Untersuchungen erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Zu den beson<strong>der</strong>s häufig ausgelobten Wirkstoffen<br />

zählen Vitamine, insbeson<strong>der</strong>e die Vitamine A, C<br />

und E. Positive Wirkungen auf die Haut setzen<br />

aber eine wirksame Konzentration dieser Stoffe<br />

<strong>im</strong> Erzeugnis voraus. Eine Mineralpflegekrem<br />

wurde wegen irreführen<strong>der</strong> Angaben beanstandet,<br />

da Vitamin E beson<strong>der</strong>s ausgelobt wurde<br />

und auf die „Apothekenqualität“ verwiesen wurde,<br />

<strong>der</strong> Kosmetikwirkstoff aber überhaupt nicht nachgewiesen<br />

werden konnte. Bei einem an<strong>der</strong>en<br />

Hautpflegepräparat wurden lediglich 0,02 % Vitamin<br />

E gefunden. Da Zweifel an <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s<br />

ausgelobten kosmetischen Wirkung gegen die<br />

lichtbedingte Hautalterung bestanden, wurde die<br />

Probe zwar nicht beanstandet, es wurde aber<br />

eine Einsichtnahme in die Unterlagen des Herstellers<br />

empfohlen.<br />

Bei einem Haargel waren die Inhaltsstoffe Triethanolamin<br />

und Bronidox in <strong>der</strong> Liste <strong>der</strong> Bestandteile<br />

aufgeführt. Bei Anwesenheit bei<strong>der</strong><br />

Stoffe besteht während <strong>der</strong> Lagerung des Produktes<br />

die Gefahr <strong>der</strong> Entstehung kanzerogener<br />

Nitrosamine, welche aber <strong>im</strong> vorliegenden Fall<br />

78<br />

nicht nachgewiesen werden konnten. Die Kosmetik-Verordnung<br />

verbietet deshalb vorsorglich die<br />

gleichzeitige Verwendung von Aminen und nitrosierenden<br />

Verbindungen.<br />

Eine Probe Teebaumöl, entsprechend <strong>der</strong> durchgeführten<br />

Analyse ein reines Öl vom sogenannten<br />

Terpinen-4-ol-Typ, war als kosmetisches Mittel<br />

für die Hautpflege und für die Anwendung in<br />

<strong>der</strong> Mundhöhle vorgesehen.<br />

In einer Stellungnahme des Bundesinstitutes für<br />

Risikobewertung wurde auf die Problematik <strong>der</strong><br />

Verwendung von unverdünntem Teebaumöl hingewiesen.<br />

Bedingt durch oxidative Alterungsprozesse<br />

ist ein beträchtliches allergenes Potential<br />

gegeben. Deshalb wurde – auch in<br />

Übereinst<strong>im</strong>mung mit den Industrieverbänden –<br />

dringend empfohlen, Teebaumöl in kosmetischen<br />

Präparaten nur in verdünnter Form (max<strong>im</strong>al 1 %)<br />

einzusetzen. Bei <strong>der</strong> vorliegenden Probe waren<br />

deshalb die Gebrauchsempfehlungen für die<br />

Anwendung unverdünnten Teebaumöls auf <strong>der</strong><br />

Haut in beson<strong>der</strong>en Fällen, z.B. bei <strong>der</strong> Behandlung<br />

unreiner Haut o<strong>der</strong> bei Insektenstichen und<br />

die gleichzeitige Anwendung des verdünnten Präparates<br />

in <strong>der</strong> Mundhöhle kritisch zu bewerten.<br />

Sie wurde deshalb beanstandet, weil die vorhandenen<br />

Warnhinweise nur ungenügend die Gefahren<br />

bei einer denkbaren Anwendung des<br />

konzentrierten, unverdünnten Präparates in <strong>der</strong><br />

Mundhöhle sowie bei einem dabei möglichen Verschlucken<br />

berücksichtigten.<br />

Eine Feuchtigkeits- und eine Tageskrem fielen<br />

durch fehlende Chargennummern auf. Bei <strong>der</strong><br />

Überprüfung <strong>der</strong> ausgelobten UVA-Filterwirkung<br />

wurde ferner eine völlig unzureichende Wirkung<br />

festgestellt. Bei einer Sonnenmilch mit ähnlichem<br />

Befund war die Angabe <strong>der</strong> Inhaltsstoffe unkorrekt,<br />

mit <strong>der</strong> nicht zulässigen Gruppenangabe<br />

Konservierungsstoffe werden dem Verbraucher<br />

wichtige Informationen vorenthalten.<br />

Die restlichen Beanstandungen beruhten auf unkorrekten<br />

Angaben zum Mindesthaltbarkeitsda-


tum o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Liste <strong>der</strong> Bestandteile, fehlenden<br />

Losnummern, fehlenden Angaben zum Firmensitz<br />

o<strong>der</strong> fremdsprachiger Kennzeichnung. Letzteres<br />

betraf insbeson<strong>der</strong>e Kosmetikproben aus<br />

Sonnenstudios.<br />

Weiterhin waren noch folgende Proben auffällig:<br />

• 1 Zahnpasta mit dem Bleigehalt 1,24 mg/kg. Da<br />

Bleigehalte über 1 mg/kg technisch vermeidbar<br />

sind, wurde <strong>der</strong> Hersteller aufgefor<strong>der</strong>t, seine<br />

Rohstoffe zu überprüfen.<br />

• 1 Handwaschpaste mit 10,4 % Benzylalkohol.<br />

Dieser Inhaltsstoff ist bis zu 1 % als Konservierungsmittel<br />

zugelassen, kann aber auch zu<br />

an<strong>der</strong>en technologischen Zwecken in höheren<br />

Konzentrationen eingesetzt werden, sofern<br />

sich dieser an<strong>der</strong>e Zweck aus <strong>der</strong> Kennzeichnung<br />

des Erzeugnisses ergibt. Da dies nicht<br />

nachvollziehbar war, wurde eine Klärung des<br />

Sachverhaltes be<strong>im</strong> Hersteller empfohlen.<br />

• 2 Proben Nagellack mit auffälligen Gehalten an<br />

Toluol. Die festgestellten Werte von 45 % bzw.<br />

17 % stellen zwar wegen <strong>der</strong> geringen Absolutmenge<br />

des Fertigproduktes keine Gesundheitsgefährdung<br />

dar, den Herstellern wurde<br />

aber empfohlen, in Anlehnung an das Gefahrstoff-Recht<br />

vorsorglich einen entsprechenden<br />

Warnhinweis i. S. von § 4 Abs. 2 Punkt 3 <strong>der</strong><br />

Kosmetik-Verordnung anzubringen. Dieser Hinweis<br />

richtet sich vor allem an schwangere Frauen<br />

und weist auf mögliche Gefahren für Kin<strong>der</strong><br />

hin.<br />

• 1 Probe Nagellackentferner mit ausgelobter<br />

Wirkung gegen die Entfettung <strong>der</strong> Nägel. Nur<br />

eine geringe Menge von 0,02 % sogenannter<br />

Rückfetter konnten nachgewiesen werden. Es<br />

wurde auch in diesem Fall empfohlen, Einsicht<br />

in die Unterlagen des Herstellers zum Beleg<br />

<strong>der</strong> kosmetischen Wirkung zu nehmen.<br />

• 1 Selbstbräunungskrem ohne Hinweis auf fehlenden<br />

Lichtschutz. Selbstbräunungskrems<br />

enthalten als Wirkstoff überwiegend Dihydroxyaceton<br />

<strong>im</strong> Bereich von 2 % bis 5 %, bieten<br />

aber keinen Schutz vor Sonnenbrand. Da in<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung einzelner Warengruppen<br />

den letzten beiden <strong>Jahr</strong>en verschiedene Erzeugnisse<br />

mit zusätzlichen Lichtschutzfiltern<br />

auf den Markt gekommen sind, werden deshalb<br />

bei Erzeugnissen ohne Lichtschutz entsprechende<br />

Warnhinweise <strong>der</strong> Hersteller zur exakten<br />

Verbraucherinformation gefor<strong>der</strong>t.<br />

• 1 Duschgel mit dem Antischuppenwirkstoff „Octopirox“.<br />

In <strong>der</strong> speziellen Anwendungsempfehlung<br />

für Säuglinge und Kleinkin<strong>der</strong> fehlte ein<br />

spezieller Hinweis auf die reizende Wirkung<br />

be<strong>im</strong> versehentlichen Kontakt mit den Augen.<br />

• 1 Bodylotion mit wertvollem Arganöl. Das beson<strong>der</strong>s<br />

ausgelobte Öl ist reich an Tocopherolen,<br />

Phytosterolen und ungesättigten Fettsäuren<br />

und soll die natürliche Hautstruktur<br />

schützen. Die Analyse <strong>der</strong> Fettsäureverteilung<br />

zeigte, dass nur ein geringer Gehalt an ungesättigten<br />

Fettsäuren, insbeson<strong>der</strong>e Ölsäure,<br />

vorlag. Eine kosmetische Wirkung musste bezweifelt<br />

werden.<br />

Bei <strong>der</strong> Untersuchung auf verschiedene Verunreinigungen,<br />

die möglicherweise mit den Kosmetik-<br />

Rohstoffen in die Fertigerzeugnisse gelangten,<br />

ergaben sich keine Beson<strong>der</strong>heiten.<br />

Acrylamid, das bei verschiedenen Lebensmitteln<br />

ein gesundheitsrelevantes Problem darstellt, hat<br />

auf Grund <strong>der</strong> geringen Einsatzkonzentrationen<br />

von Polyacrylamid in kosmetischen Mitteln und<br />

dessen Reinheit hinsichtlich des Restmonomerengehaltes<br />

keine Bedeutung.<br />

Auf Grund kritischer, nicht wissenschaftlich fundierter<br />

Presseveröffentlichungen in <strong>der</strong> Vergangenheit<br />

wurden <strong>im</strong> TLLV verstärkt Kosmetikproben<br />

auf das Vorhandensein des Konservierungsmittels<br />

Formaldehyd untersucht. In den rund 100<br />

untersuchten Proben konnte dieser gesetzlich<br />

zugelassene Konservierungsstoff nicht nachgewiesen<br />

werden. Dies zeigt, dass die Kosmetikhersteller<br />

bereits auf an<strong>der</strong>e Konservierungssysteme<br />

umgestellt haben.<br />

Ein spezielles Kennzeichnungsproblem gibt es<br />

bei dekorativen kosmetischen Mitteln. Bedingt<br />

79


Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

durch die kleinen Behältnisse ist oft nicht ausreichend<br />

Platz für die Angabe aller Bestandteile. Die<br />

Verbraucherinformation muss daher durch Schil<strong>der</strong><br />

direkt bei <strong>der</strong> ausliegenden Ware o<strong>der</strong> durch<br />

separate Informationsblätter <strong>im</strong> Handel gewähr-<br />

Nachfolgend werden die Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchungen<br />

auf Rückstände von Pflanzenschutzund<br />

Vorratsschutzmitteln, auf Nitrat und best<strong>im</strong>mte<br />

Elemente dargelegt. Die Darstellung enthält<br />

nicht die Ergebnisse des Lebensmittel-Monitoring<br />

und des Nationalen Rückstandskontrollplanes für<br />

lebende und geschlachtete Tiere und tierische<br />

Erzeugnisse. Diese sind den speziellen Berichtsteilen<br />

zu entnehmen.<br />

Pflanzenschutz- und Vorratsschutzmittel<br />

Die Überprüfung <strong>der</strong> Lebensmittel auf Rückstände<br />

<strong>der</strong> wichtigsten und in <strong>der</strong> Praxis am häufigsten<br />

verwendeten Pflanzenschutz- und Vorrats-<br />

Tabelle 13: Rückstände von Pflanzen- und Vorratsschutzmitteln<br />

80<br />

Art <strong>der</strong> Proben<br />

Milch<br />

Käse<br />

Butter<br />

Eier<br />

Fleisch und Fleischerzeugnisse<br />

Fische und Fischerzeugnisse<br />

Krusten-, Schalen- und Weichtiere<br />

Getreide<br />

Kartoffeln<br />

Frischgemüse<br />

Gemüseerzeugnisse<br />

Pilze<br />

Frischobst<br />

Fruchtsäfte<br />

Honig, Brotaufstrich<br />

Säuglings- und Kleinkin<strong>der</strong>nahrung<br />

Rückstandsuntersuchungen<br />

leistet werden. Da die Händler sich dieser Verpflichtung<br />

häufig nicht bewusst sind, werden hierzu<br />

künftig verstärkte Kontrollen <strong>der</strong> Überwachungsbehörden<br />

notwendig sein.<br />

schutzmittel erfolgt hauptsächlich mit Mult<strong>im</strong>ethoden.<br />

Für die Best<strong>im</strong>mung einiger Wirkstoffe müssen<br />

spezielle Methoden angewendet werden. Die<br />

zu den Umweltkontaminanten zählenden polychlorierten<br />

Biphenyle, Moschusverbindungen und<br />

Bromocyclen, <strong>der</strong>en toxikologische Wirkung mit<br />

<strong>der</strong>jenigen von pestiziden Organochlorverbindungen<br />

vergleichbar ist, werden durch die Mult<strong>im</strong>ethoden<br />

mit erfasst. Die dargestellten Ergebnisse<br />

schließen deshalb diese Substanzklassen ein.<br />

Tabelle 13 beinhaltet die Probenverteilung auf die<br />

einzelnen Warengruppen sowie die Anzahl <strong>der</strong><br />

kontaminierten Proben.<br />

Anzahl <strong>der</strong> kontami- Anteil <strong>der</strong> kontami-<br />

Anzahl <strong>der</strong> Proben nierten Proben nierten Proben in %<br />

10 10 100<br />

29 29 100<br />

23 23 100<br />

17 17 100<br />

29 29 100<br />

30 30 100<br />

2 2 100<br />

26 8 31<br />

28 9 32<br />

124 54 44<br />

64 21 33<br />

21 3 14<br />

181 125 69<br />

5 0 0<br />

22 3 14<br />

35 0 0


Insgesamt wurden 646 Proben auf Rückstände<br />

von Pflanzen- und Vorratsschutzmitteln untersucht.<br />

Außerdem erfolgte die Überprüfung von 37<br />

Proben tierischer Herkunft auf ihren Dioxin-<br />

Gehalt und von 16 Honigproben auf Rückstände<br />

von Chloramphenicol und Streptomycin.<br />

Die Warengruppen Frischobst und Frischgemüse,<br />

bei <strong>der</strong>en Erzeugung auf chemischen Pflanzenschutz<br />

gegenwärtig nicht verzichtet werden<br />

kann, bildeten den Schwerpunkt.<br />

Als rückstandsfrei bezüglich des Nachweises von<br />

Pflanzenschutzmitteln konnten die Proben Säuglings-<br />

und Kleinkin<strong>der</strong>nahrung und Fruchtsäfte<br />

beurteilt werden.<br />

Die bei Getreide aufgeführten Kontaminationen<br />

betrafen 7 Proben Roggenkörner und eine Probe<br />

Tabelle 14: Höchstmengenüberschreitungen gemäß Rückstandshöchstmengenverordnung<br />

Lebensmittel<br />

Clementinen<br />

Gemüsepaprika<br />

Kopfsalat<br />

Tomaten<br />

Spinat tiefgefroren<br />

Birnen<br />

Erdbeeren<br />

Nektarinen<br />

Äpfel<br />

Rückstandsuntersuchungen<br />

Weizenkörner, in denen Rückstände des Insektizides<br />

Pir<strong>im</strong>iphos-methyl nachgewiesen wurden.<br />

Der Wirkstoff Pir<strong>im</strong>iphos-methyl wird zur Bekämpfung<br />

von Vorratsschädlingen wie Kornmotte, Getreidemotte,<br />

Getreideplattkäfer u.a. eingesetzt.<br />

Die analytisch ermittelten Rückstandsmengen<br />

lagen allerdings deutlich unter <strong>der</strong> gemäß Rückstands-Höchstmengenverordnung<br />

(RHmV) erlaubten<br />

Höchstmenge von 5 mg/kg. Getreide ist<br />

ansonsten als rückstandsfrei bezüglich <strong>der</strong> Nachweisbarkeit<br />

von Pflanzenschutzmitteln zu bewerten.<br />

Die festgestellten Überschreitungen <strong>der</strong><br />

gemäß RHmV zulässigen Höchstmengen bei<br />

Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft sind in <strong>der</strong><br />

folgenden Tabelle zusammengestellt.<br />

Anzahl <strong>der</strong><br />

Proben Herkunft Wirkstoff Wirkprinzip<br />

1 Spanien Prothiophos Insektizid<br />

Buprofezin Insektizid<br />

3<br />

Spanien (2x)<br />

Bitertanol Fungizid<br />

Ungarn (1x)<br />

D<strong>im</strong>ethoat Insektizid<br />

1<br />

Cyprodinil Fungizid<br />

Pyr<strong>im</strong>ethanil Fungizid<br />

1 Spanien Cyprodinil Fungizid<br />

1 Deutschland Lambda-Cyhalothrin Insektizid<br />

1 Südafrika Phosmet Insektizid<br />

1 Deutschland Tolylfluanid Fungizid<br />

2<br />

Frankreich<br />

Spanien Flusilazol Fungizid<br />

Italien Fenhexamid Fungizid<br />

1 unbekannt Prothiopho Insektizid<br />

81


Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

Fortsetzung Tabelle 14: Höchstmengenüberschreitungen gemäß Rückstandshöchstmengenverordnung<br />

5 Proben mussten wegen Höchstmengenüberschreitungen<br />

beanstandet werden: 1 Probe Kopfsalat<br />

(Frankreich), Spinat gefrostet (Deutschland),<br />

1 Probe Nektarinen (Italien), Tafelweintrauben<br />

(unbekannte Herkunft) und Gemüsepaprika<br />

(Ungarn). Die an<strong>der</strong>en festgestellten Überschreitungen<br />

lagen innerhalb <strong>der</strong> analytischen Streubreite<br />

<strong>der</strong> angewandten Untersuchungsmethode.<br />

Die weiteren in <strong>der</strong> Tabelle 13 aufgeführten Kontaminationen<br />

betrafen Rückstände an Pflanzenund<br />

Vorratsschutzmitteln unterhalb <strong>der</strong> gemäß<br />

RHmV zulässigen Höchstmengen. Auffällig hoch<br />

war <strong>der</strong> Kontaminationsgrad von Tafelweintrauben,<br />

Zitrusfrüchten, Erdbeeren und Gemüsepaprika,<br />

bei denen häufig Mehrfachbelastungen<br />

festgestellt wurden. So waren 95 % <strong>der</strong> Tafelweintrauben,<br />

90 % <strong>der</strong> Zitrusfrüchte, 90 % <strong>der</strong> Erdbeeren<br />

und 82 % des Gemüsepaprikas mit Rückständen<br />

von Pflanzen- und Vorratsschutzmitteln<br />

belastet. Beson<strong>der</strong>s häufig wurden Insektizide<br />

und Fungizide nachgewiesen.<br />

Bei <strong>der</strong> Bewertung dieser Ergebnisse ist zu<br />

berücksichtigen, dass die Proben gemäß Anlage<br />

4 Liste B <strong>der</strong> RHmV als ganzes Erzeugnis mit<br />

Schalen bzw. <strong>im</strong> ungewaschenen Zustand untersucht<br />

werden. Nach Entfernen <strong>der</strong> nicht verzehrbaren<br />

Fruchtanteile und durch gründliches<br />

Waschen <strong>der</strong> Erzeugnisse ist eine deutliche Verringerung<br />

<strong>der</strong> Rückstandsgehalte zu erwarten.<br />

Die Kontaminationen bei Kartoffeln betrafen<br />

Rückstände des Ke<strong>im</strong>hemmungsmittels Chlor-<br />

82<br />

Lebensmittel<br />

Tafelweintrauben<br />

Zitronen<br />

Anzahl <strong>der</strong><br />

Proben Herkunft Wirkstoff Wirkprinzip<br />

2<br />

2 Spanien<br />

Italien Phosalon Insektizid<br />

unbekannt Tetraconazol Fungizid<br />

Mecarbam Insektizid<br />

Methidathion Insektizid<br />

propham unterhalb <strong>der</strong> zulässigen Höchstmenge<br />

von 5 mg/kg.<br />

Der hohe Kontaminationsgrad von Lebensmitteln<br />

tierischer Herkunft ist dadurch begründet, dass es<br />

über die Nahrungskette zu einer Anreicherung<br />

<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Umwelt ubiquitär verbreiteten, schwer<br />

abbaubaren Stoffe kommt. Eine Rückstandsfreiheit<br />

bei diesen Warengruppen kann deshalb<br />

gegenwärtig nicht erwartet werden. Die erzielten<br />

Untersuchungsergebnisse bestätigten diesen<br />

Sachverhalt.<br />

Die Kontaminationen von Lebensmitteln tierischer<br />

Herkunft lagen ausnahmslos unterhalb <strong>der</strong><br />

zulässigen Höchstmengen.<br />

Beson<strong>der</strong>s häufig, wurden Lindan, p,p´-DDT und<br />

Metaboliten, Hexachlorbenzol, Chlordan, Bromocyclen,<br />

-HCH, PCB-Kongenere, Moschus-Verbindungen<br />

und Polychlorcamphen nachgewiesen.<br />

Bei <strong>der</strong> Überprüfung von 35 Proben Milch und<br />

2 Proben Butter auf Dioxine wurden keine Überschreitungen<br />

<strong>der</strong> zulässigen Höchstwerte festgestellt.<br />

In 16 untersuchten Honigproben wurden keine<br />

Rückstände von Chloramphenicol und Streptomycin<br />

nachgewiesen. 3 von 22 Proben Honig<br />

waren mit Rückständen des Fungizids Vinclozolin<br />

kontaminiert.


Nitrat<br />

Es wurden 618 Proben Lebensmittel pflanzlicher<br />

Herkunft und Lebensmittel mit überwiegenden<br />

Tabelle 15: Auf Nitratgehalt untersuchte Lebensmittel<br />

Lebensmittel<br />

Feinkostsalate<br />

Kartoffeln<br />

Frischgemüse<br />

Gemüseerzeugnisse<br />

Obsterzeugnisse<br />

Alkoholfreie Getränke<br />

Tee, teeähnliche Erzeugnisse<br />

Säuglings- und Kleinkin<strong>der</strong>nahrung<br />

Fertiggerichte, Teilfertiggerichte<br />

Nitrate gehören zu den kritischen Inhaltsstoffen<br />

pflanzlicher Erzeugnisse, da sie unter best<strong>im</strong>mten<br />

Bedingungen, z.B. höheren Lager- und<br />

Transporttemperaturen, Sauerstoffmangel sowie<br />

Verletzung des Pflanzengewebes zu gesundheitsschädlichen<br />

Nitriten reduziert werden können.<br />

Beson<strong>der</strong>s für Säuglinge und Kleinkin<strong>der</strong> besteht<br />

eine gesundheitliche Gefahr bei Aufnahme belasteter<br />

Produkte. Als Ursache <strong>der</strong> möglichen<br />

Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bluteigenschaften, die <strong>im</strong> Kindesalter<br />

u. a. zur Blausucht führen kann, wird<br />

das Nitrition gesehen, das unter ungünstigen<br />

Bedingungen <strong>im</strong> Körper aus den zugeführten Nitraten<br />

durch Reduktion entsteht. Eine weitere<br />

Gefahr bringt das Nitrit mit sich, wenn es sich mit<br />

nitrosierbaren Aminen <strong>im</strong> menschlichen Organismus<br />

zu den kanzerogenen Nitrosaminen verbindet.<br />

Hauptquelle für die Aufnahme von Nitraten ist<br />

Gemüse. Dessen Nitratgehalte können in Abhän-<br />

Anteilen pflanzlicher Herkunft auf den Nitratgehalt<br />

untersucht.<br />

Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die Probenverteilung<br />

auf die einzelnen Warengruppen.<br />

Anzahl <strong>der</strong> Proben<br />

48<br />

15<br />

90<br />

186<br />

196<br />

28<br />

30<br />

12<br />

13<br />

Rückstandsuntersuchungen<br />

gigkeit von <strong>der</strong> Gemüseart, <strong>der</strong> Anbaumethode<br />

sowie kl<strong>im</strong>atischen Einflüssen stark variieren.<br />

Aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes<br />

wurden in <strong>der</strong> VO (EG) Nr. 466/2001 für<br />

frischen und tiefgefrorenen Spinat sowie für<br />

best<strong>im</strong>mte Salatarten Nitrat-Höchstwerte festgelegt.<br />

Die jährliche Meldepflicht <strong>der</strong> EG-Mitgliedstaaten<br />

an die Kommission dient <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong><br />

Nitratquellen und dem Ziel, die Nitrataufnahme<br />

durch gute landwirtschaftliche Praxis zu reduzieren<br />

sowie <strong>der</strong> schrittweisen Einführung von<br />

weiteren zulässigen Höchstmengen.<br />

Wie in den vergangenen <strong>Jahr</strong>en wurden schwerpunktmäßig<br />

nitratakkumulierende Gemüsearten<br />

wie Kopfsalat, Rucola, Spinat und Rote Bete<br />

untersucht. Höchstmengenüberschreitungen traten<br />

nicht auf.<br />

83


Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

Auffällig hohe Nitratgehalte (bis zu 6.259 mg/kg)<br />

fanden sich wie<strong>der</strong>um in Rucola. Eine Höchstmengenregelung<br />

auf EU-Ebene ist daher dringend<br />

geboten.<br />

Im Ergebnis <strong>der</strong> Untersuchung von 30 Proben<br />

Kräutertee lag <strong>der</strong> durchschnittliche Gehalt in<br />

Mischkräutertees bei 1.614 mg/kg. Eine Probe<br />

Brennnesseltee wies einen Nitrat-Gehalt von<br />

9.700 mg/kg auf. In Pfefferminztees ergaben sich<br />

Gehalte von 2.900 mg/kg bis 6.000 mg/kg.<br />

Es wurde wie<strong>der</strong>holt festgestellt, dass die Blatttees<br />

die höchsten Nitratgehalte aufwiesen. Diese<br />

lagen z. T. über <strong>der</strong> Größenordnung <strong>der</strong> Höchstwerte,<br />

die für Frischgemüse gelten.<br />

84<br />

Elemente<br />

1.233 Proben Lebensmittel tierischer und pflanzlicher<br />

Herkunft, Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt<br />

o<strong>der</strong> mit Körperkontakt, Spielwaren<br />

und kosmetische Mittel wurden auf best<strong>im</strong>mte<br />

Elemente untersucht. Tabelle 16 gibt Aufschluss<br />

über die geprüften Erzeugnisgruppen, die<br />

Probenzahlen und die erfassten Elemente. Die<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung best<strong>im</strong>mter Lebensmittelgruppen<br />

auf ihre Kalium- und Natriumgehalte<br />

sind bei den betreffenden Warengruppen<br />

zu finden.<br />

Tabelle 16: Untersuchung ausgewählter Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, kosmetischer Mittel<br />

Tabelle 17: Untersuchung ausgewählter Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, kosmetischer Mittel<br />

Anzahl <strong>der</strong><br />

Elemente<br />

Tabelle Art <strong>der</strong> 17: Proben Untersuchung ausgewählter Proben Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, kosmetischer Mittel<br />

Pb Cd Hg As Se Fe Cu Zn Al Ag Ni Sn Cr Ca Mg<br />

Fleisch-, Fleischerzeugnisse,<br />

Wurstwaren<br />

Fisch, Fischerzeugnisse<br />

Krusten-, Schalen-, Weichtiere<br />

Getreide<br />

Getreideprodukte<br />

Backwaren<br />

Feinkostsalate<br />

Hülsenfrüchte, Ölsamen,<br />

Schalenobst<br />

Kartoffeln<br />

Frischgemüse<br />

Gemüseerzeugnisse<br />

Pilze<br />

Pilzerzeugnisse<br />

Frischobst<br />

Alkoholfreie Getränke<br />

Wein<br />

Speiseeis<br />

Honig, Brotaufstriche<br />

Schokoladen, Pralinen,<br />

Süßwaren<br />

Kakao<br />

117<br />

50<br />

41<br />

12<br />

8<br />

15<br />

3<br />

88<br />

4<br />

49<br />

23<br />

32<br />

20<br />

2<br />

13<br />

7<br />

22<br />

13<br />

27<br />

21<br />

• • • • • • •<br />

• • • • • • • • •<br />

• • • • • • • •<br />

• •<br />

• • •<br />

•<br />

• • •<br />

•<br />

• •<br />

• • • •<br />

• • •<br />

• • •<br />

•<br />

• • • • •<br />

• •<br />

• • • • • •<br />

•<br />

• • • •<br />

•<br />


Fortsetzung Tabelle 16: Untersuchung ausgewählter Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, kosmetischer Mittel<br />

Art <strong>der</strong> Proben<br />

Kaffee<br />

Fertiggerichte,<br />

zubereitete Speisen<br />

Säuglings- und<br />

Kleinkin<strong>der</strong>nahrung<br />

Diätetische Lebensmittel<br />

Mineralwasser, Quellwasser,<br />

Tafelwasser<br />

Bedarfsgegenstände<br />

mit Lebensmittelkontakt<br />

Bedarfsgegenstände<br />

mit Körperkontakt<br />

Bedarfsgegenstände<br />

mit Schle<strong>im</strong>hautkontakt<br />

Spielwaren<br />

Kosmetische Mittel<br />

Nahrungsergänzungsmittel<br />

Blei<br />

Anzahl <strong>der</strong><br />

Proben<br />

2<br />

13<br />

16<br />

35<br />

184<br />

188<br />

17<br />

20<br />

155<br />

15<br />

21<br />

Pb Cd Hg As Se Fe Cu Zn Al Ag Ni Sn Cr Ca Mg<br />

• •<br />

• • •<br />

• • • • • •<br />

• •<br />

• •<br />

• •<br />

• •<br />

• •<br />

In <strong>der</strong> Mehrzahl <strong>der</strong> Fälle lagen die Bleiwerte<br />

erheblich unter den jeweiligen Höchstgehalten<br />

<strong>der</strong> VO (EG) Nr. 466/2001, häufig auch unter <strong>der</strong><br />

Best<strong>im</strong>mungsgrenze <strong>der</strong> angewendeten Methode.<br />

Nur in Fleisch und Fleischprodukten von Wildtieren<br />

wurden wie in den vergangenen <strong>Jahr</strong>en in<br />

einigen Proben relativ hohe bzw. stark schwankende<br />

Bleikonzentrationen ermittelt.<br />

Bei den Proben pflanzlicher Herkunft konnten<br />

in einigen wenigen Wildpilzproben erhöhte Bleikonzentrationen<br />

von bis zu 2,24 mg/kg best<strong>im</strong>mt<br />

werden. Eine Probe Bio-Dinkel-Bratlinge wurde<br />

wegen Überschreitung <strong>der</strong> Höchstmenge an Blei<br />

beanstandet.<br />

Die übrigen Proben wiesen sehr niedrige Bleikonzentrationen<br />

auf.<br />

Bei 3 Spielzeugen (Luftrüssel, Holzkreisel, lackierter<br />

Würfel) wurde eine Bleiabgabe von 195 bis<br />

1.067 mg pro kg Spielzeugmaterial ermittelt. Der<br />

• • • • • •<br />

• • • • •<br />

• • • • • • •<br />

zulässige Grenzwert von 90 mg/kg war somit<br />

deutlich überschritten.<br />

Eine Probe Dessert-Teller aus Keramik musste<br />

wegen erhöhter Bleiabgabe beanstandet werden.<br />

Der nachgewiesene Wert von 17,4 mg/dm2 überstieg<br />

den in <strong>der</strong> Bedarfsgegenständeverordnung<br />

festgelegten Höchstwert von 0,8 mg/dm2 .<br />

Cadmium<br />

Elemente<br />

Rückstandsuntersuchungen<br />

Auf Grund <strong>der</strong> niedrigen Best<strong>im</strong>mungsgrenze für<br />

Cadmium von 0,002 mg/kg konnte dieses Element<br />

in 77 % aller Proben quantifiziert werden.<br />

Von 22 untersuchten Mohnproben überschritt<br />

eine den Richtwert von 0,8 mg/kg, bei Sonnenblumenkernen<br />

lagen 7 von 21 Proben über<br />

dem Richtwert von 0,6 mg/kg und bei Leinsamen-Proben<br />

19 von 21 über dem Richtwert<br />

von 0,3 mg/kg. In 21 analysierten Sesamproben<br />

wurden relativ niedrige Cadmiumwerte ermittelt<br />

(durchschnittlich 0,019 mg/kg).<br />

85


Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

In einer Probe Milchschokolade überschritt <strong>der</strong><br />

Cadmiumgehalt von 0,121 mg/kg geringfügig den<br />

Richtwert von 0,1 mg Cadmium pro kg Lebensmittel.<br />

Eine Probe Wildpilze enthielt 0,463 mg Cadmium.<br />

Alle an<strong>der</strong>en Proben waren unauffällig.<br />

Quecksilber<br />

Mit einem Quantifizierungsgrad von 95 % (Best<strong>im</strong>mungsgrenze:<br />

0,003 mg/kg) ragen nur die in<br />

Seefischen analysierten Quecksilberkonzentrationen<br />

heraus. Überschreitungen <strong>der</strong> Höchstgehalte<br />

gemäß VO (EG) Nr. 466/2001 wurden nicht<br />

registriert.<br />

In 17 Proben Fisch und Fischerzeugnisse wurde<br />

ein Mittelwert von 0,078 mg/kg ermittelt, wobei<br />

<strong>der</strong> höchste Wert in einer Probe Rotbarschfilet bei<br />

0,258 mg/kg lag.<br />

Mykotoxine sind Stoffwechselprodukte best<strong>im</strong>mter<br />

Sch<strong>im</strong>melpilzarten, die auf Grund ihrer toxischen<br />

Wirkung ein gesundheitliches Risiko darstellen,<br />

wenn damit belastete Lebensmittel verzehrt<br />

werden. Als relevante Mykotoxine sind zu<br />

nennen:<br />

die Gruppe <strong>der</strong> Aflatoxine B1,B2,G1,G2, Aflatoxin<br />

M1 Diese werden von den Sch<strong>im</strong>melpilzen Aspergillus<br />

flavus und Aspergillus parasiticus gebildet.<br />

Aflatoxine, insbeson<strong>der</strong>e Aflatoxin B1, sind genotoxische,<br />

karzinogene Stoffe. Für diese Art von<br />

Stoffen gibt es keinen Schwellenwert unterhalb<br />

dessen keine schädliche Wirkung beobachtet<br />

wird. Beson<strong>der</strong>s hoch können pflanzliche Lebensmittel<br />

aus warmen, feuchten Regionen kon-<br />

86<br />

Mykotoxine in Lebensmitteln<br />

Bei Wildpilzen betrug <strong>der</strong> höchste gefundene<br />

Quecksilbergehalt 0,14 mg/kg, was jedoch eine<br />

Ausnahme darstellt, da 90 % <strong>der</strong> untersuchten<br />

Wildpilzproben weit niedrigere Gehalte aufwiesen.<br />

Aluminium<br />

Die Überprüfung von 15 Proben Laugengebäck<br />

auf Aluminium ergab einen Durchschnittswert von<br />

5,19 mg/kg, wobei keine Probe den Grenzwert<br />

von 10 mg/kg erreichte. Somit wurden die nach<br />

<strong>der</strong> Verordnung (EWG) Nr. 315/93 gefor<strong>der</strong>ten<br />

Normen <strong>der</strong> guten Herstellungspraxis für diese<br />

Erzeugnisse eingehalten.<br />

Übrige Elemente<br />

Bei den übrigen Elementen wurden keine Auffälligkeiten<br />

beobachtet.<br />

taminiert sein, da dort für Aflatoxinbildner günstige<br />

Wachstumsbedingungen herrschen. Risikoreiche<br />

Lebensmittel sind Nüsse (Pistazien, Erdnüsse,<br />

Haselnüsse, Paranüsse), Trockenfrüchte<br />

(insbeson<strong>der</strong>e Feigen) und Gewürze. Auch Milch<br />

und Milchprodukte von Kühen, denen aflatoxinhaltiges<br />

Futter gefüttert wurde, können Aflatoxine<br />

(Aflatoxin M1) enthalten.<br />

Ochratoxin A<br />

Dieses Mykotoxin wird von verschiedenen Pilzen<br />

(Penicillium- und Aspergillus-Arten) produziert. Es<br />

kommt natürlicherweise weltweit in einer Reihe<br />

von Pflanzenerzeugnissen wie Getreide, Kaffeebohnen,<br />

Kakao und getrockneten Früchten vor.<br />

Ochratoxin A wurde beispielsweise auch in Wein,<br />

Bier und Traubensaft, aber auch in Erzeugnis-


sen tierischen Ursprungs, z. B. in Schweinenieren,<br />

nachgewiesen. Dieses Mykotoxin schädigt<br />

vor allem die Nieren, wirkt <strong>im</strong>muntoxisch und<br />

teratogen. Ochratoxin A ist vor allem wegen seiner<br />

krebserregenden Wirkung bekannt.<br />

Deoxynivalenol<br />

Deoxynivalenol wird durch Fusarium–Sch<strong>im</strong>melpilze<br />

gebildet und sehr häufig in Getreide, hauptsächlich<br />

in Weizen, Mais und Hafer nachgewiesen.<br />

Auch in Deutschland können in Abhängigkeit<br />

von den Witterungsbedingungen erhöhte Kontaminationen<br />

auftreten. Deoxynivalenol ist insbeson<strong>der</strong>e<br />

auf Grund seiner allgemeinen Toxizität<br />

und <strong>der</strong> Immuntoxizität kritisch zu bewerten, kanzerogene<br />

Wirkungen wurden bisher jedoch nicht<br />

nachgewiesen.<br />

Zearalenon<br />

Zearalenon besitzt geringe Toxizität, verursacht<br />

jedoch eine hormonähnliche Wirkung. Es gehört<br />

zu den am weitesten verbreiteten Mykotoxinen,<br />

wird von einer großen Zahl von Fusariumarten<br />

auf fast allen Getreidearten aus Anbaugebieten<br />

Europas, Asiens, Afrikas und Nordamerikas gebildet,<br />

wobei Mais am häufigsten befallen wird.<br />

Die höchsten Kontaminationen werden bei Erzeugnissen<br />

aus den kühl gemäßigten Regionen<br />

festgestellt. Fusarien finden dort opt<strong>im</strong>ale Lebensbedingungen.<br />

Fumonisine<br />

Fumonisine, ebenfalls Stoffwechselprodukte verschiedener<br />

Fusariumarten, werden in warmen<br />

Kl<strong>im</strong>azonen vorwiegend auf Mais gebildet und<br />

gelangen über den Import von Mais und maishaltigen<br />

Produkten nach Deutschland. Untersu-<br />

chungsergebnisse weisen auf erhöhte Kontaminationen<br />

in maishaltigen Lebensmitteln hin.<br />

Studien belegen, dass Fumonisine für den Menschen<br />

möglicherweise als kanzerogen einzustufen<br />

sind.<br />

Patulin<br />

Mykotoxine in Lebensmitteln<br />

Patulin ist ein Mykotoxin, das von verschiedenen<br />

Sch<strong>im</strong>melpilzen gebildet wird, unter an<strong>der</strong>em<br />

<strong>der</strong> Gattungen Penicillium und Aspergillus. Es<br />

kann in zahlreichen Frucht- und Getreidesorten<br />

sowie in an<strong>der</strong>en Lebensmitteln mit Sch<strong>im</strong>melpilzbefall<br />

vorkommen. Sehr häufig sind Apfelerzeugnisse<br />

kontaminiert.<br />

Gegenwärtig ist es nicht möglich, durch Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Produktions- und Lagerbedingungen<br />

das Auftreten von Mykotoxinen in Lebensmitteln<br />

vollständig zu verhin<strong>der</strong>n. Im Interesse eines vorbeugenden<br />

Gesundheitsschutzes wird deshalb<br />

eine Min<strong>im</strong>ierung <strong>der</strong> Kontamination mit Mykotoxinen<br />

angestrebt. Bisher sind mit <strong>der</strong> Verordnung<br />

(EG) Nr. 466/2001 Höchstgehalte für best<strong>im</strong>mte<br />

Mykotoxine in Lebensmitteln festgelegt, neu sind<br />

die seit November <strong>2003</strong> getroffenen Festlegungen<br />

für Patulin.<br />

Probenahmeverfahren und Analysenmethoden<br />

sind in speziellen Verordnungen vorgegeben, da<br />

zu beachten ist, dass Mykotoxine <strong>im</strong> Allgemeinen<br />

in den Lebensmitteln sehr ungleichmäßig verteilt<br />

sind und somit die Probenahme für die Best<strong>im</strong>mung<br />

des Mykotoxingehaltes eine wichtige Rolle<br />

spielt.<br />

EU-weit sind folgende Höchstgehalte für Mykotoxine<br />

in Lebensmitteln geregelt:<br />

87


Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

Tabelle 17: Zulässige Höchstgehalte an Aflatoxinen<br />

Erzeugnis<br />

Erdnüsse, Schalenfrüchte und getrocknete Früchte sowie<br />

<strong>der</strong>en Verarbeitungserzeugnisse, die für den direkten Verzehr<br />

o<strong>der</strong> zur Verwendung als Lebensmittelzutat best<strong>im</strong>mt sind<br />

Erdnüsse, die vor ihrem Verzehr o<strong>der</strong> ihrer Verwendung als<br />

Lebensmittelzutat einer Sortierung o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en physikalischen<br />

Verfahren unterzogen werden sollen<br />

Schalenfrüchte und getrocknete Früchte, die vor ihrem Verzehr<br />

o<strong>der</strong> ihrer Verwendung als Lebensmittelzutat einer Sortierung<br />

o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en physikalischen Verfahren unterzogen werden sollen<br />

Getreide und dessen Verarbeitungserzeugnisse, die für den<br />

direkten Verzehr o<strong>der</strong> zur Verwendung als Lebensmittelzutat<br />

best<strong>im</strong>mt sind<br />

Folgende Gewürzsorten:<br />

• Capsicum spp. (getrocknete Früchte, ganz o<strong>der</strong> gemahlen,<br />

einschließlich Chilis, Chilipulver, Cayennepfeffer und Paprika)<br />

• Piper spp. (Früchte, einschließlich weißer und schwarzer<br />

Pfeffer)<br />

• Myristica fragrans (Muskatnuss)<br />

• Zingiber officinale (Ingwer)<br />

• Curcuma longa (Gelbwurz)<br />

Milch<br />

Tabelle 18: Zulässige Höchstgehalte an Ochratoxin A<br />

88<br />

Erzeugnis<br />

rohe Getreidekörner (einschließlich roher Reis und roher<br />

Buchweizen)<br />

alle Getreideerzeugnisse (einschließlich verarbeitete Getreideerzeugnisse<br />

und Getreidekörner zum direkten Verzehr)<br />

getrocknete Weintrauben (Korinthen, Rosinen und Sultaninen)<br />

B 1<br />

zulässige Höchstgehalte an<br />

Aflatoxinen in µg/kg<br />

Summe<br />

B 1,B 2,G 1,G 2<br />

2 4 -<br />

8 15 -<br />

5 10 -<br />

2 4 -<br />

5 10 -<br />

- - 0,05<br />

zulässige Höchstgehalte<br />

an Ochratoxin A in µg/kg<br />

5<br />

3<br />

10<br />

M 1


Tabelle 19: Zulässige Höchstgehalte an Patulin<br />

Erzeugnis<br />

Fruchtsäfte, insbeson<strong>der</strong>e Apfelsaft, Fruchtsaftzusätze in an<strong>der</strong>en<br />

Getränken, einschließlich Fruchtnektar<br />

Fruchtsaftkonzentrat nach Rekonstitution entsprechend den<br />

Herstellerangaben<br />

Spirituosen, Apfelwein und an<strong>der</strong>e aus Äpfeln gewonnene o<strong>der</strong><br />

Apfelsaft enthaltende fermentierte Getränke<br />

feste, für den direkten Verzehr best<strong>im</strong>mte Apfelerzeugnisse,<br />

einschließlich Apfelkompott, Apfelpüree<br />

Apfelsaft sowie feste Apfelerzeugnisse, einschließlich Apfelkompott<br />

und Apfelpüree, für Säuglinge und Kleinkin<strong>der</strong>, die mit diesem<br />

Verwendungszweck gekennzeichnet und verkauft werden<br />

Darüber hinausgehend gelten in Deutschland<br />

für alle an<strong>der</strong>en Lebensmittel Höchstwerte von<br />

2 µg/kg für Aflatoxin B1 und 4 µg/kg für die Summe<br />

<strong>der</strong> Aflatoxine B1, B2, G1, G2. Die Verordnung<br />

zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Mykotoxin-Höchstmengenver-<br />

Tabelle 20: Vorgesehene Regelungen<br />

Mykotoxin<br />

Ochratoxin A<br />

Deoxynivalenol<br />

Summe <strong>der</strong> Fumonisine<br />

B 1 und B 2<br />

Zearalenon<br />

Erzeugnis<br />

Untersuchungsergebnisse<br />

löslicher Kaffee<br />

Röstkaffee<br />

Trockenobst, ausgenommen Weintrauben, getrocknet<br />

Speisegetreide, Getreideerzeugnisse und Teigwaren<br />

Brot und an<strong>der</strong>e Backwaren mit einem Getreideanteil<br />

von mehr als 33 %<br />

Mais und Maiserzeugnisse<br />

Cornflakes<br />

Speisegetreide, Getreideerzeugnisse und Teigwaren,<br />

Brot und an<strong>der</strong>e Backwaren mit einem Getreideanteil<br />

von mehr als 33 %<br />

Im Berichtszeitraum wurden 940 Proben auf<br />

Mykotoxine untersucht. Im Verfolg von Warnmeldungen<br />

sowie wie<strong>der</strong>holt festgestellter Belastungen<br />

mit Mykotoxinen sind folgende Lebensmittelgruppen<br />

gezielt beprobt worden:<br />

zulässige Höchstgehalte<br />

an Patulin in µg/kg<br />

50<br />

50<br />

25<br />

10<br />

Mykotoxine in Lebensmitteln<br />

ordnung vom 4. Februar 2004 beinhaltet zusätzlich<br />

Regelungen für Deoxynivalenol, Zearalenon,<br />

Fumonisine sowie für Ochratoxin in weiteren<br />

Lebensmitteln.<br />

Höchstgehalte in o<strong>der</strong> auf<br />

Lebensmitteln in µg/kg<br />

6<br />

3<br />

2<br />

500<br />

350<br />

500<br />

100<br />

• Pistazien, Nusspasten für Speiseeis, getrocknete<br />

Feigen, Gewürze auf den Gehalt an Aflatoxinen<br />

B1, B2, G1, G2 • Kaffee, Wein, Getreide- und Lakritzerzeugnisse<br />

auf den Gehalt an Ochratoxin A<br />

• Säuglings- und Kleinkin<strong>der</strong>nahrung auf den<br />

Gehalt an Aflatoxin M1 50<br />

89


Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

• Getreide und Getreideerzeugnisse auf den<br />

Gehalt an Deoxynivalenol sowie Zearalenon<br />

Im Rahmen des Lebensmittel-Monitoring wurden<br />

weiterhin folgende Untersuchungen durchgeführt:<br />

Tabelle 21: Untersuchung von Lebensmitteln auf Mykotoxine<br />

90<br />

Lebensmittel<br />

Schalenobst, Ölsamen<br />

Hülsenfrüchte<br />

- davon Pistazien, Nüsse<br />

Getreide<br />

Getreideerzeugnisse<br />

Gewürze, Würzmittel<br />

Kin<strong>der</strong>nahrung<br />

Milch, Milcherzeugnisse<br />

Süßwaren<br />

Nusspasten für<br />

Speiseeis<br />

Brotaufstrich (Nugatund<br />

Erdnusskrem)<br />

Kaffee<br />

Tee<br />

Trockenfrüchte<br />

Oliven,<br />

getrocknete Tomaten<br />

Wein<br />

Bier<br />

Traubensaft<br />

Wurst<br />

Fleisch, Fisch<br />

Honig<br />

Anzahl<br />

<strong>der</strong><br />

Proben<br />

316<br />

196<br />

126<br />

71<br />

40<br />

26<br />

71<br />

32<br />

14<br />

30<br />

8<br />

118<br />

18<br />

21<br />

31<br />

5<br />

1<br />

11<br />

1<br />

940<br />

• Best<strong>im</strong>mung von Ochratoxin A und Deoxynivalenol<br />

in Reis<br />

• Best<strong>im</strong>mung von Ochratoxin A in Rosinen, Sultaninen<br />

und Korinthen<br />

davon Untersuchungen auf<br />

Aflatoxine Aflatoxin Ochra- Deoxy- Zeara-<br />

B1, B2, G1, G2 M1 toxin A nivalenol lenon<br />

316<br />

9 110 95 44<br />

71 51<br />

33 13 19<br />

26<br />

61 10<br />

32<br />

14<br />

30<br />

78 61<br />

18<br />

1<br />

8<br />

21<br />

23 8<br />

5<br />

1<br />

11<br />

633 39 331 122 44


Mykotoxine in Lebensmitteln<br />

Überschreitungen <strong>der</strong> festgelegten Höchstmengen an Mykotoxinen wurden für folgende Proben<br />

ermittelt:<br />

• 3 Proben getrocknete Feigen • 1 Probe gemahlene Haselnusskerne<br />

• 2 Proben Sultaninen • 1 Probe Sonnenblumenkerne<br />

Tabelle 22: Mykotoxingehalte beanstandeter Proben<br />

Erzeugnis<br />

getrocknete Feigen<br />

getrocknete Feigen<br />

getrocknete Feigen<br />

Sonnenblumenkerne<br />

Haselnusskerne<br />

gemahlen<br />

Sultaninen<br />

Sultaninen<br />

n. n. = nicht nachweisbar,<br />

Nachweisgrenze Aflatoxine: 0,1 µg/kg<br />

Gesamtafla- Ochra-<br />

Aflatoxin B 1 Aflatoxin B 2 Aflatoxin G 1 Aflatoxin G 2 toxingehalt toxin A<br />

in µg/kg in µg/kg in µg/kg in µg/kg in µg/kg in µg/kg<br />

6,6 0,4 11,1 0,2 18,3<br />

14,7 n.n. n.n. n.n. 14,7<br />

3,9 n.n. n.n. n.n. 3,9<br />

8,8 0,4 n.n. n.n. 9,2<br />

9,0 1,3 n.n. n.n. 10,3<br />

Best<strong>im</strong>mungsgrenze Aflatoxine: 0,2 µg/kg<br />

Best<strong>im</strong>mungsgrenze Ochratoxin A: 0,3 µg/kg<br />

Relativ hohe Kontaminationsraten wiesen die in Tabelle 23 aufgeführten Erzeugnisgruppen auf:<br />

Tabelle 23: Kontamination von Lebensmitteln mit Mykotoxinen<br />

Erzeugnis<br />

Nüsse gemahlen<br />

o<strong>der</strong> gehackt<br />

Nusspasten<br />

Feigen<br />

getrocknete Weinbeeren<br />

Gewürze, Würzmittel<br />

Kaffee<br />

Lakritzerzeugnisse<br />

Glühwein<br />

Getreide,<br />

Getreideerzeugnisse<br />

58,6<br />

12,4<br />

Kontaminationsgrad in %<br />

Aflatoxine<br />

B1, B2, G1, G2 Ochratoxin A Deoxynivalenol Zearalenon<br />

32<br />

36<br />

33<br />

86<br />

30 67<br />

55<br />

45<br />

45<br />

25 64 30<br />

91


Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

Das Lebensmittel-Monitoring ist eine spezielle<br />

Aufgabe <strong>der</strong> <strong>amtlichen</strong> <strong>Lebensmittelüberwachung</strong><br />

auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> §§ 46 c bis e LMBG und somit<br />

ein zusätzliches Instrument zur Verbesserung<br />

des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes.<br />

Gemäß <strong>der</strong> Allgemeinen Verwaltungsvorschrift<br />

über den Monitoringplan für das<br />

<strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong> (AVV-LMP <strong>2003</strong>) und <strong>der</strong> daraus für<br />

Thüringen abgeleiteten Detailstichprobenpläne<br />

Tabelle 24: Gemäß Monitoringplan zu untersuchende Lebensmittel<br />

Untersuchungsergebnisse<br />

Hauskaninchen, Fleischteilstück<br />

Größtenteils lagen die analysierten Gehalte <strong>der</strong><br />

39 organischen Kontaminanten sowie 7 Elemente<br />

(Blei, Cadmium, Quecksilber, Arsen, Selen, Kup-<br />

92<br />

Lebensmittel<br />

Hauskaninchen,<br />

Fleischteilstück<br />

Reis<br />

Speisekleie aus Weizen<br />

Weißkohl<br />

Gurken<br />

Maiske<strong>im</strong>öl<br />

(Projekt PSM 3)<br />

Korinthen, Sultaninen,<br />

Rosinen (Projekt M 4)<br />

Herkunft<br />

freigestellt<br />

freigestellt<br />

freigestellt<br />

freigestellt<br />

nicht aus<br />

Deutschland bzw.<br />

Nie<strong>der</strong>lande<br />

freigestellt<br />

freigestellt<br />

Lebensmittel-Monitoring<br />

wurden alle geplanten 120 Proben untersucht.<br />

Erstmalig wurde in die AVV-LMP <strong>2003</strong> das sogenannte<br />

Projekt-Monitoring integriert, womit speziellen<br />

Fragestellungen, die sich aus aktuellem<br />

Anlass ergeben, nachgegangen werden soll. Thüringen<br />

beteiligte sich <strong>2003</strong> an 2 <strong>der</strong>artigen Projekten.<br />

Die einbezogenen Erzeugnisgruppen und<br />

das dazugehörige Untersuchungsspektrum sind<br />

aus Tabelle 23 zu ersehen.<br />

Anzahl<br />

<strong>der</strong> Proben<br />

20<br />

10<br />

10<br />

10<br />

10<br />

20<br />

40<br />

Untersuchungsspektrum<br />

(Anzahl <strong>der</strong> untersuchten Stoffe)<br />

Pflanzenschutzmittel (28), Polychlorier-<br />

te Biphenyle (7), Nitromoschusverbindungen<br />

(3), Bromocyclen, Elemente (7)<br />

Pflanzenschutzmittel (77), Elemente (7),<br />

Mykotoxine (2)<br />

Nitrofen, Elemente (2)<br />

Pflanzenschutzmittel (77), Elemente (6),<br />

Nitrat<br />

Pflanzenschutzmittel (77), Elemente (6),<br />

Nitrat<br />

Pflanzenschutzmittel (67)<br />

Ochratoxin A<br />

fer, Zink) unter <strong>der</strong> Nachweisgrenze und wenn<br />

quantifizierbar, weit unter den für dieses Lebensmittel<br />

festgelegten Höchstmengen und Richtwerten.<br />

Nur in einer Probe wurden über den<br />

entsprechenden Höchstmengen <strong>der</strong> Rückstandshöchstmengenverordnung<br />

(RHmV) bzw. Schadstoff-Höchstmengenverordnung<br />

(SHmV) liegende


Konzentrationen von DDT (Summe) mit (0,146 ±<br />

0,062) mg/kg bzw. PCB 138 mit (0,020 ±<br />

0,011) mg/kg und PCB 153 mit (0,018 ± 0,010)<br />

mg/kg gefunden. Unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Ergebnisunsicherheiten <strong>der</strong> gefundenen Rückstandsmengen<br />

wurde diese Probe nicht beanstandet.<br />

Reis<br />

In 2 <strong>der</strong> untersuchten Reisproben war das Insektizid<br />

Pir<strong>im</strong>iphos-methyl mit Rückstandsmengen<br />

von 0,02 mg/kg und 0,08 mg/kg bei einer zulässigen<br />

Höchstmenge von 5 mg/kg best<strong>im</strong>mbar.<br />

Ochratoxin A wurde in einer Probe mit 0,6 µg/kg<br />

best<strong>im</strong>mt und in 2 weiteren Proben unterhalb <strong>der</strong><br />

Best<strong>im</strong>mungsgrenze von 0,1 µg/kg nachgewiesen.<br />

In einer weiteren Probe war Deoxynivalenol<br />

unterhalb <strong>der</strong> Best<strong>im</strong>mungsgrenze von 50 µg/kg<br />

nachweisbar.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> geprüften Elemente (Pb, Cd, Hg,<br />

As, Se, Cu, Zn) wurden keine Überschreitungen<br />

von Höchstgehalten gemäß <strong>der</strong> VO (EG)<br />

Nr. 466/2001 o<strong>der</strong> von Richtwerten festgestellt,<br />

die Spurenelementkonzentrationen entsprachen<br />

den aus <strong>der</strong> Literatur bekannten Angaben.<br />

Speisekleie aus Weizen<br />

Diese Proben, die alle aus Deutschland, davon<br />

2 aus Thüringen, stammten, wurden wegen notwendiger<br />

Nachuntersuchungen infolge des Nitrofen-Skandals<br />

des <strong>Jahr</strong>es 2002 auf Rückstände<br />

des seit mehr als 10 <strong>Jahr</strong>en verbotenen Pflanzenschutzmittels<br />

geprüft. In keiner Probe war Nitrofen<br />

nachweisbar.<br />

Während die Untersuchungen auf Blei bei allen<br />

Proben negativ verliefen, war Cadmium generell<br />

mit einem Mittelwert von 0,05 mg/kg und<br />

einem Max<strong>im</strong>algehalt von 0,07 mg/kg best<strong>im</strong>mbar.<br />

Der Cadmiumhöchstgehalt gemäß VO (EG)<br />

Nr. 466/2001 für dieses Lebensmittel beträgt<br />

0,2 mg/kg.<br />

Weißkohl<br />

Die untersuchten Proben waren deutscher Herkunft,<br />

davon 3 aus Thüringen. Rückstände von<br />

Pflanzenschutzmitteln waren in keiner Probe<br />

nachweisbar. Die ermittelten Nitratgehalte betrugen<br />

<strong>im</strong> Durchschnitt 366 mg/kg bei einem Max<strong>im</strong>alwert<br />

von 713 mg/kg.<br />

Alle ermittelten Werte für die Elemente Arsen,<br />

Selen, Kupfer und Zink lagen <strong>im</strong> Normalbereich,<br />

Blei und Cadmium lagen weit unterhalb <strong>der</strong> geltenden<br />

Höchstgehalte.<br />

Gurken<br />

Lebensmittel-Monitoring<br />

10 Proben wurden untersucht. In einer Gurke<br />

wurde eine Höchstmengenüberschreitung an<br />

Cyprodinil, einem Fungizid, festgestellt. Diese<br />

Probe enthielt 0,07 mg/kg bei einer zulässigen<br />

Höchstmenge von 0,05 mg/kg. Auf Grund <strong>der</strong> in<br />

diesem Konzentrationsbereich üblichen Ergebnisunsicherheit<br />

von ± 60 % erfolgte keine Beanstandung.<br />

4 Proben waren in unterschiedlichem Maß mit<br />

Rückständen an Pflanzenschutzmitteln (Carbendaz<strong>im</strong>,<br />

Cypermethrin, Dithiocarbamate, Endosulfan,<br />

Metalaxyl, Procymidon, Pyr<strong>im</strong>ethanil) unterhalb<br />

<strong>der</strong> Höchstmengen kontaminiert. Die ermittelten<br />

Nitratgehalte betrugen <strong>im</strong> Durchschnitt<br />

78 mg/kg, als Max<strong>im</strong>alwert wurden 305 mg/kg<br />

ermittelt. Blei und Cadmium waren in keiner Probe<br />

nachweisbar, die an<strong>der</strong>en Elementkonzentrationen<br />

(As, Se, Cu, Zn) bewegten sich in den aus<br />

<strong>der</strong> Literatur bekannten Größenordnungen.<br />

Projekt PSM 3 „Nachweis von<br />

Rückständen von Pflanzenschutzmitteln<br />

in Olivenöl,Weizenke<strong>im</strong>öl und Maiske<strong>im</strong>öl“<br />

Da für Speiseöle sehr wenige Informationen über<br />

den Gehalt an Rückständen von Pflanzenschutzmitteln<br />

vorlagen, wurde das Projekt PSM 3 in die<br />

Allgemeine Verwaltungsvorschrift Lebensmittel-<br />

Monitoringplan <strong>2003</strong> aufgenommen. Das TLLV<br />

93


Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

untersuchte <strong>im</strong> Rahmen dieses Projektes 20 Proben<br />

Maiske<strong>im</strong>öl. Nur in 2 Proben konnten Rückstände<br />

von Pflanzenschutzmitteln (Chlorpyrifos,<br />

Malathion, Pir<strong>im</strong>iphos-methyl) unterhalb <strong>der</strong> Best<strong>im</strong>mungsgrenze<br />

nachgewiesen werden.<br />

Projekt M 4 „Untersuchung von Rosinen,<br />

Korinthen und Sultaninen auf Ochratoxin A“<br />

Aus vergangenen <strong>Jahr</strong>en ist bekannt, dass<br />

getrocknete Weintrauben in hohem Maße mit<br />

dem Mykotoxin Ochratoxin A kontaminiert sein<br />

können. Das Ziel dieses Projektes war, einen aktuellen<br />

Überblick über das Kontaminationsniveau<br />

dieser Lebensmittel zu erhalten und die<br />

daraus resultierende mögliche Belastung des<br />

Verbrauchers zu ermitteln.<br />

Nach <strong>der</strong> Verordnung über die Behandlung von<br />

Lebensmitteln mit Elektronen-, Gamma- und<br />

Röntgenstrahlen, Neutronen o<strong>der</strong> ultravioletten<br />

Strahlen (Lebensmittelbestrahlungsverordnung)<br />

ist die Behandlung von Gewürzen und getrockneten,<br />

aromatischen Kräutern mit diesen Strahlen<br />

erlaubt. In an<strong>der</strong>en Mitgliedstaaten <strong>der</strong> EU sind<br />

noch weitere Lebensmittel zur Bestrahlung zugelassen,<br />

sofern eine Strahlenbehandlung dieser<br />

Lebensmittel für die Verbraucher nützlich und<br />

zugleich technisch sinnvoll und notwendig ist.<br />

Zudem wird gefor<strong>der</strong>t, dass die Behandlung nur<br />

Tabelle 25: Auf Bestrahlung untersuchte Lebensmittel<br />

94<br />

Lebensmittel<br />

Geflügel<br />

Fleischerzeugnisse<br />

Fische<br />

Krusten-, Schalen-, Weichtiere<br />

Hülsenfrüchte<br />

Das TLLV beteiligte sich an diesem Projekt<br />

mit <strong>der</strong> Untersuchung von 33 Proben Sultaninen,<br />

6 Proben Korinthen und einer Probe Rosinen.<br />

In 90 Prozent <strong>der</strong> Proben konnte Ochratoxin<br />

A quantifiziert werden. Mit 12,4 µg/kg und<br />

11,5 µg/kg wurden bei 2 Proben Sultaninen<br />

über dem Höchstgehalt <strong>der</strong> VO (EG) Nr. 466/2001<br />

(10 µg/kg) liegende Ochratoxin A-Werte ermittelt.<br />

Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>findung<br />

und Ergebnisunsicherheit <strong>der</strong> angewandten Analysenmethode<br />

wurde nur eine Probe beanstandet.<br />

30 <strong>der</strong> insgesamt 40 analysierten Mykotoxin-<br />

Konzentrationen lagen <strong>im</strong> Bereich von 0,4 µg/kg<br />

bis 5,0 µg/kg.<br />

Untersuchung auf Lebensmittelbestrahlung<br />

in zugelassenen Bestrahlungsanlagen durchgeführt<br />

wird und eine deutliche Kennzeichnung dieser<br />

Lebensmittel durch die Angabe „bestrahlt“<br />

o<strong>der</strong> „mit ionisierenden Strahlen behandelt“ erfolgt.<br />

<strong>2003</strong> wurden 321 Lebensmittelproben mittels<br />

ESR-Messungen (Elektronenresonanzspektroskopie)<br />

und TL-Messungen (Thermolumineszenzmesssung)<br />

auf eine mögliche Strahlenbehandlung<br />

untersucht.<br />

Anzahl <strong>der</strong> davon aus<br />

Proben Thüringen<br />

17 0<br />

1 0<br />

20 0<br />

28 0<br />

8 0


Fortsetzung Tabelle 25: Auf Bestrahlung untersuchte Lebensmittel<br />

Lebensmittel<br />

Kartoffeln<br />

Frischgemüse<br />

Gemüseerzeugnisse<br />

Frischpilze<br />

getrocknete Pilze<br />

Frischobst<br />

Tee<br />

gewürzhaltige, kräuterhaltige Würzmittel<br />

Gewürze, aromatische Kräuter<br />

244 Lebensmittel tierischer und pflanzlicher Herkunft<br />

wurden auf die Gesamt-Cäsiumaktivität<br />

(Nuklide Cäsium-134 und Cäsium-137) untersucht.<br />

Nach dem Unfall <strong>im</strong> Kernkraftwerk Tschernobyl<br />

wurde die Verordnung (EWG) Nr. 737/90<br />

erlassen, zuletzt geän<strong>der</strong>t durch die VO (EG)<br />

Nr. 616/ 2000. Für best<strong>im</strong>mte landwirtschaftliche<br />

Erzeugnisse aus Drittlän<strong>der</strong>n wurden Höchstwerte<br />

für die kumulierte Radioaktivität von Cäsium-<br />

134 und Cäsium-137 festgelegt. Die Höchstwerte<br />

betragen 370 Bq/kg für Milch- und Milcherzeugnisse<br />

sowie best<strong>im</strong>mte Kleinkin<strong>der</strong>nahrung und<br />

Radioaktivitätsuntersuchung<br />

Anzahl <strong>der</strong> davon aus<br />

Proben Thüringen<br />

1 0<br />

4 0<br />

2 0<br />

20 11<br />

23 3<br />

29 0<br />

7 1<br />

66 4<br />

95 12<br />

Radioaktivitätsuntersuchung<br />

Die Untersuchungsergebnisse waren alle negativ. Es wurde keine Behandlung mit ionisierenden Strahlen<br />

nachgewiesen.<br />

600 Bq/kg für alle an<strong>der</strong>en Erzeugnisse. Unabhängig<br />

vom Geltungsbereich dieser Verordnung<br />

werden die festgelegten Höchstwerte auch zur<br />

Beurteilung <strong>der</strong> Radioaktivität von Thüringer<br />

Lebensmitteln herangezogen.<br />

155 Proben tierischen und 89 Proben pflanzlichen<br />

Ursprungs wurden auf die Einhaltung <strong>der</strong><br />

VO (EG) Nr. 737/90 überprüft, davon 180 aus<br />

Thüringen und 24 aus dem Ausland. Der folgenden<br />

Tabelle ist die kumulierte Radioaktivität von<br />

Cäsium-134 und Cäsium-137 dieser Erzeugnisse<br />

zu entnehmen.<br />

95


Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

Tabelle 26: Ergebnisse <strong>der</strong> Best<strong>im</strong>mung <strong>der</strong> kumulierten Radioaktivität von Cäsium-134 und Cäsium-137<br />

Schwerpunkt war wie schon <strong>im</strong> Vorjahr die Untersuchung<br />

von Schwarzwildproben aus Thüringen.<br />

Von 147 Proben, darunter eine Probe Wildschweinrollbraten,<br />

mussten 15 mit Werten von<br />

mehr als 600 Bq/kg beanstandet werden. Diese<br />

Proben stammten von Schwarzwild aus best<strong>im</strong>mten<br />

Gebieten des Thüringer Waldes. Als Ursache<br />

für die erhöhten Cäsiumaktivitäten wird ein lokal<br />

begrenztes Abregnen von Radioaktivität nach<br />

dem Unfall <strong>im</strong> Kernkraftwerk Tschernobyl Ende<br />

April 1986 vermutet.<br />

In weiteren Lebensmitteln tierischer Herkunft<br />

(Gänse, Enten) wurden keine nennenswerten<br />

Cäsiumaktivitäten festgestellt.<br />

Im April 2002 wurden Befunde aus Schweden<br />

bekannt, wonach Lebensmittel mit Acrylamid<br />

belastet sein können. Die seit 1949 auch synthetisch<br />

hergestellte chemische Verbindung wurde<br />

und wird aufgrund ihrer Toxizität umfangreich<br />

untersucht. Aus den bislang vorliegenden Daten<br />

ist abzuleiten, dass die Substanz auch be<strong>im</strong> Menschen<br />

Krebs auslösen und das Erbgut schädigen<br />

kann.<br />

96<br />

Lebensmittel<br />

Schwarzwild<br />

Rotwild<br />

Geflügel<br />

Obst- und Gemüseerzeugnisse<br />

Beeren<br />

- Wildpreiselbeeren<br />

- Heidelbeeren<br />

Pilze<br />

- Frischpilze<br />

- Pilzfertigerzeugnisse<br />

Tee<br />

- Kräutertee<br />

- Schwarztee<br />

Anzahl <strong>der</strong><br />

Proben<br />

147<br />

1<br />

7<br />

9<br />

Erwähnenswerte Radioaktivitätswerte wurden in<br />

Waldbeeren (bis 29 Bq/kg Originalsubstanz) und<br />

Pilzen (bis 147 Bq/kg Frischsubstanz) gemessen.<br />

Die ermittelte Radioaktivität von Teeproben lag in<br />

<strong>der</strong> erwarteten Größenordnung. Kräuterteeproben<br />

wiesen Aktivitäten bis ca. 11 Bq/kg, Schwarzteeproben<br />

bis ca. 17 Bq/kg auf.<br />

In Obst- und Gemüseerzeugnissen waren nur<br />

geringe Cäsiumaktivitäten <strong>im</strong> Bereich von<br />

0,24 Bq/kg bis etwa 4 Bq/kg zu verzeichnen.<br />

Untersuchung von Lebensmitteln auf Acrylamid<br />

24<br />

4<br />

12<br />

5<br />

27<br />

8<br />

kumulierte Radioaktivität von<br />

Cäsium-134 und Cäsium-137<br />

in Bq/kg<br />

0,2 bis 2609<br />

0,5<br />

< 0,2 bis 0,2<br />

< 0,2 bis 4,3<br />

1,0 bis 28,6<br />

0,2 bis 0,9<br />

0,3 bis 147<br />

< 0,2 bis 1,4<br />

< 1,2 bis 11,3<br />

< 1,4 bis 17,1<br />

Bei <strong>der</strong> Lebensmittelzubereitung bildet sich Acrylamid<br />

als ungewolltes Nebenprodukt. Es entsteht<br />

aus natürlichen und unbedenklichen Inhaltsstoffen,<br />

hauptsächlich dem Eiweißbaustein Asparagin.<br />

Die Entstehung von Acrylamid <strong>im</strong> Zubereitungsprozess<br />

wird durch die Gegenwart best<strong>im</strong>mter<br />

Zucker (Fructose, Glucose) noch verstärkt. Enthalten<br />

sind diese Ausgangsverbindungen unter


an<strong>der</strong>em auch in jenen Pflanzenteilen, wie Kartoffelknollen<br />

und Getreidekörnern, die auch für die<br />

Ernährung eine große Bedeutung haben. Über<br />

die Auswahl <strong>der</strong> Zutaten und die Verarbeitungsbedingungen<br />

lässt sich die Acrylamidentstehung bei<br />

einer Vielzahl von Kartoffel- o<strong>der</strong> Getreideerzeugnissen<br />

zwar beeinflussen, wahrscheinlich<br />

aber nicht vollständig vermeiden.<br />

Betroffen sind Produkte, die, wie be<strong>im</strong> Frittieren,<br />

Backen, Toasten, Braten o<strong>der</strong> Rösten, thermisch<br />

behandelt werden. Hierzu zählen insbeson<strong>der</strong>e<br />

Chips, Pommes frites, Bratkartoffeln, Kartoffelpuffer,<br />

gepuffte o<strong>der</strong> geröstete Frühstückscerealien<br />

(Cornflakes, Getreide-Pops), Kekse und Waffelerzeugnisse<br />

sowie Pizza, Knäckebrot und Malzkaffee.<br />

Dagegen erwiesen sich Zwieback und Brot<br />

als nur sehr gering bis wenig belastet. In nativen<br />

o<strong>der</strong> gekochten Produkten war Acrylamid<br />

nicht nachweisbar.<br />

Zu den unbelasteten Produkten zählen unter<br />

an<strong>der</strong>em gekochte Kartoffeln, gebratenes Fleisch<br />

und gebratener Fisch. Fischstäbchen und helle<br />

Biere sind ebenfalls unbedenklich.<br />

Die Acrylamidbelastung ist nicht nur auf industriell<br />

hergestellte Produkte beschränkt. Auch für industriell<br />

vorgefertigte und dann <strong>im</strong> Haushalt fertigge-<br />

Tabelle 27: Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchungen von Lebensmitteln auf Acrylamid<br />

Erzeugnisse<br />

Brot (Weißbrot, Mischbrot, Vollkornbrot), Kekse,<br />

Laugengebäck<br />

Brot (Weißbrot, Mischbrot, Vollkornbrot); Zwieback,<br />

Laugengebäck; Haselnüsse, geröstet; Windbeutel;<br />

Butterstollen; gebratene Nudeln; Rührkuchen für<br />

Diabetiker; Diät-Waffelbrot; Kekse; Erdnüsse, geröstet<br />

Pizza, vorgebacken; Kartoffelpuffer, vorgebacken;<br />

Fettgebäck, Pfannkuchen; Gemüseburger, gegart;<br />

Erdnüsse, geröstet; Waffelerzeugnisse<br />

Kartoffelpuffer, vorgebacken; Fettgebäck,<br />

Pfannkuchen; Popcorn; Waffelerzeugnisse;<br />

Kekse; Knäckebrot<br />

Popcorn; Waffelerzeugnisse; Frühstückscerealien;<br />

Pommes frites, verzehrsfertig<br />

Untersuchung von Lebensmitteln auf Acrylamid<br />

stellte Erzeugnisse besteht dieses Problem. Ein<br />

Umstand, <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s bei vorgebackenen Tiefkühlerzeugnissen<br />

wie Pizza, Kartoffelpuffern o<strong>der</strong><br />

Pommes frites zu berücksichtigen ist. Die <strong>im</strong> Handel<br />

erhältlichen Produkte zeichnen sich durch niedrige<br />

Acrylamidgehalte aus. Hinzu kommt jedoch<br />

<strong>der</strong> Anteil Acrylamid, welcher bei <strong>der</strong> häuslichen<br />

Zubereitung gebildet wird und sich nur schwer<br />

abschätzen lässt.<br />

Ein gesetzlicher Grenzwert für Acrylamid in<br />

Lebensmitteln konnte auf Grund <strong>der</strong> noch nicht<br />

ausreichenden Erkenntnisse zu Toxikologie und<br />

Entstehung sowie <strong>der</strong> noch ungenügenden Datenlage<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Acrylamidbelastung bisher<br />

nicht festgelegt werden. Aus diesem Grund<br />

erfolgt die Beurteilung <strong>der</strong> ermittelten Acrylamidgehalte<br />

anhand lebensmittelgruppenspezifischer<br />

Signalwerte (Orientierungswerte für ausgewählte,<br />

als hoch belastet geltende Lebensmittelgruppen)<br />

sowie des allgemeinen Aktionswertes von<br />

1.000 µg/kg (Orientierungswert unterhalb dessen<br />

die Acrylamidbelastung von Lebensmitteln generell<br />

liegen sollte).<br />

Es wurden 102 Proben, insbeson<strong>der</strong>e Erzeugnisse<br />

von Thüringer Herstellern, auf Acrylamid<br />

untersucht.<br />

Acrylamidgehalt<br />

in µg/kg<br />

nicht nachweisbar<br />

< 160<br />

160 bis 300<br />

301 bis 500<br />

501 bis 700<br />

Anzahl <strong>der</strong><br />

untersuchten<br />

Proben<br />

9<br />

29<br />

22<br />

11<br />

6<br />

97


Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

Fortsetzung Tabelle 27: Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchungen von Lebensmitteln auf Acrylamid<br />

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)<br />

bewertet Acrylamid auf Grund seiner Toxizität,<br />

dem gehäuften Vorkommen in einer Vielzahl von<br />

Lebensmitteln und <strong>der</strong> hohen Exposition als eine<br />

Substanz mit hohem gesundheitlichen Risiko für<br />

den Verbraucher.<br />

Die Aussagekraft zweier <strong>2003</strong> von schwedischer<br />

und schweizerisch-italienischer Seite veröffentlichter<br />

Studien ist nicht ausreichend für eine Entwarnung.<br />

Nach wie vor ist das Vorkommen von<br />

Acrylamid in Lebensmitteln als ernst zu nehmendes<br />

gesundheitliches Risiko für den Menschen<br />

einzustufen, weshalb auch weiterhin die For<strong>der</strong>ung<br />

besteht, die Gehalte in Lebensmitteln so<br />

weit und so schnell wie möglich zu senken. Zur<br />

Rechtssituation<br />

Lebensmittel mit gentechnisch verän<strong>der</strong>ten Bestandteilen<br />

müssen gekennzeichnet werden, um<br />

dem Verbraucher die Wahlfreiheit zwischen diesen<br />

und konventionellen Lebensmitteln zu ermöglichen.<br />

Unterhalb eines Schwellenwertes von 1 % als Toleranz<br />

für eine Kontamination mit Material aus<br />

best<strong>im</strong>mten gentechnisch verän<strong>der</strong>ten Organismen<br />

(GVO) kann diese Kennzeichnung entfallen,<br />

wenn <strong>der</strong> Hersteller nachweisen kann,<br />

98<br />

Erzeugnisse<br />

Waffelbrot<br />

Knäckebrot; Waffelbrot<br />

Acrylamidgehalt<br />

in µg/kg<br />

701 bis 1.000<br />

> 1.000<br />

Anzahl <strong>der</strong><br />

Proben<br />

Vermeidung einer Acrylamidbildung bei <strong>der</strong> häuslichen<br />

Zubereitung werden niedrigere Temperaturen<br />

empfohlen. Für die Zubereitung von Lebensmitteln<br />

gilt <strong>der</strong> Grundsatz „Vergolden statt<br />

Verkohlen“.<br />

Für den individuellen Risikoschutz bedeutet dies,<br />

dass man den Verzehr von Erzeugnissen, die als<br />

stärker belastet angesehen werden müssen, einschränkt<br />

o<strong>der</strong> ganz meidet und beispielsweise bei<br />

Frühstückscerealien auf ungeröstete, ungepuffte<br />

Produkte zurückgreift und den Verzehr von Chips<br />

und Pommes frites reduziert.<br />

Umfassende Informationen sind <strong>im</strong> Internet unter<br />

www.bfr.bund.de und www.waswiressen.de zu<br />

finden.<br />

Untersuchung von Lebensmitteln auf gentechnische Verän<strong>der</strong>ungen<br />

6<br />

19<br />

dass es sich um eine zufällige Kontamination<br />

handelt.<br />

Rechtsgrundlagen sind bzw. waren <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong><br />

<strong>2003</strong> die VO (EG) Nr. 258/97 vom 27. Januar<br />

1997 über neuartige Lebensmittel und neuartige<br />

Lebensmittelzutaten (Novel Food-Verordung) und<br />

die Verordnung (EG) 1139/98, geän<strong>der</strong>t durch<br />

Verordnung (EG) Nr. 49/2000, sowie <strong>der</strong>en deutsche<br />

Umsetzung (Neuartige Lebensmittel- und<br />

Lebensmittelzutaten-Verordnung (NLV) i. d. F. vom<br />

06. August 2002).


Untersuchungen von <strong>amtlichen</strong> Proben <strong>im</strong><br />

Berichtsjahr<br />

Im Berichtszeitraum wurden 207 Lebensmittel<br />

auf ihre gesetzeskonforme Kennzeichnung in<br />

Relation zu ihrem Gehalt an gentechnisch verän<strong>der</strong>ten<br />

Bestandteilen überprüft.<br />

Tabelle 28: Untersuchung von Lebensmitteln auf gentechnisch verän<strong>der</strong>te Organismen<br />

Lebensmittel<br />

Suppen und Soßen<br />

Müsli, Popcorn, Cornflakes<br />

Backmischungen, Mehle<br />

Sojamehle<br />

Knabbererzeugnisse<br />

Sojadrinks und<br />

Sojadesserts<br />

Tofu, vegetarische Gerichte<br />

Gemüseerzeugnisse<br />

Brotaufstriche<br />

davon Nuss-Nugat-Krem<br />

Säuglingsnahrung<br />

diätetische Erzeugnisse<br />

Fertiggerichte<br />

Anzahl <strong>der</strong><br />

Proben<br />

4<br />

26<br />

28<br />

8<br />

13<br />

15<br />

28<br />

13<br />

23<br />

11<br />

14<br />

16<br />

19<br />

207<br />

Untersuchungen auf RoundupReady TM Soja<br />

Gentechnisch verän<strong>der</strong>te RoundupReadyTMSoja (RR-Soja) wurde in 12 von 112 untersuchten sojahaltigen<br />

Lebensmitteln nachgewiesen. Dabei<br />

wurden alle Werte oberhalb <strong>der</strong> theoretischen Best<strong>im</strong>mungsgrenze<br />

von 0,05 % RR-Soja berücksichtigt.<br />

In keiner <strong>der</strong> 12 Proben war <strong>der</strong> Schwellenwert<br />

von 1 % RR-Soja überschritten.<br />

Für ein diätetisches Erzeugnis mit einem Gehalt<br />

von 0,98 % RoundupReadyTMSoja, das seit 2000<br />

schon mehrfach mit teilweise erheblichen RR-<br />

Soja-Befunden aufgefallen war, wurde die Kenn-<br />

Ausgehend von den <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong> in <strong>der</strong> Europäischen<br />

Union zugelassenen gentechnisch verän<strong>der</strong>ten<br />

Organismen wurde eine breite Produktpalette<br />

von Lebensmitteln untersucht, die<br />

aus Soja o<strong>der</strong> Mais bestanden o<strong>der</strong> diese als<br />

Zutat enthielten (vgl.Tabelle 28).<br />

Anzahl <strong>der</strong> Untersuchungen auf<br />

RR- Mais Mais Mais Mais<br />

Soja Bt 176 Bt 11 T 25 MON 810<br />

4<br />

26 26 26 26<br />

4<br />

8<br />

24 24 24 24<br />

13 13 13 13<br />

15<br />

Untersuchung von Lebensmitteln auf gentechnische Verän<strong>der</strong>ungen<br />

28<br />

1<br />

23<br />

11<br />

12 12 12 12<br />

3 11 11 11 11<br />

12 4 4 4 4<br />

14 6 6 6 6<br />

112 96 96 96 96<br />

zeichnung gemäß § 4 Abs. 1 NLV gefor<strong>der</strong>t, da<br />

das Kriterium <strong>der</strong> „Zufälligkeit“ dieses Roundup-<br />

ReadyTMSoja-Gehaltes offenbar nicht gegeben<br />

war.<br />

Bei 3 weiteren Proben mit einem Quantifizierungsergebnis<br />

zwischen 0,1 % und < 1 % RR-<br />

Soja wurde die zuständige <strong>Vollzug</strong>sbehörde aufgefor<strong>der</strong>t,<br />

be<strong>im</strong> jeweiligen Hersteller zu prüfen, ob<br />

es sich um zufällige Kontaminationen handelt,<br />

bzw. ob <strong>der</strong> Hersteller geeignete Maßnahmen<br />

ergriffen hat, die Verwendung von gentechnisch<br />

verän<strong>der</strong>ten Ausgangsprodukten zu vermeiden.<br />

99


Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

RoundupReady TM Soja in „Bio-Lebensmitteln“<br />

33 <strong>der</strong> untersuchten sojahaltigen Lebensmittel<br />

waren als „Bio-Lebensmittel“ mit Zutaten „aus<br />

kontrolliert ökologischer Landwirtschaft“ ausgewiesen.<br />

Gemäß Art. 5 <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr.<br />

2092/91 über den ökologischen Landbau, zuletzt<br />

geän<strong>der</strong>t durch Verordnung (EG) Nr. 2277/<strong>2003</strong>,<br />

müssen Erzeugnisse für den menschlichen Verzehr<br />

ohne Verwendung von gentechnisch verän<strong>der</strong>ten<br />

Organismen o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Derivaten produziert<br />

worden sein.<br />

Herbizid- bzw. Insektenresistenter Mais<br />

Bei <strong>der</strong> routinemäßigen Untersuchung auf die<br />

gentechnisch verän<strong>der</strong>ten Maislinien Bt 176, Bt<br />

11, MON 810 und T 25 wurden in 3 von 96 maishaltigen<br />

Lebensmitteln Spuren (unter 0,1 %) <strong>der</strong><br />

insektentoleranten Maislinien Bt 176 und MON<br />

810 nachgewiesen. Die Ursache für die sehr niedrige<br />

Nachweisrate von 3,1 % ist darin zu suchen,<br />

dass europäische Hersteller ihren Maisbedarf<br />

größtenteils aus europäischem Maisanbau decken,<br />

wo <strong>im</strong> Gegensatz zu Nordamerika <strong>der</strong><br />

100<br />

Anbau von gentechnisch verän<strong>der</strong>tem Mais noch<br />

keine Rolle spielt.<br />

Kennzeichnung „ohne Gentechnik“<br />

Im Untersuchungszeitraum wurden 8 Proben mit<br />

<strong>der</strong> Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ (entsprechend<br />

§ 5 <strong>der</strong> Verordnung Neuartige Lebensmittel-<br />

und Lebensmittelzutaten) überprüft. Bei<br />

allen Produkten war die Kennzeichnung berechtigt<br />

und korrekt.<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Anteile positiver Proben 1999 bis<br />

<strong>2003</strong><br />

Wie in nachfolgen<strong>der</strong> Grafik dargestellt, sank <strong>der</strong><br />

prozentuale Anteil an GVO-positiven Proben nicht<br />

kontinuierlich und zeigte <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> 2002 jeweils ein<br />

Max<strong>im</strong>um bei mais- und sojahaltigen Proben.<br />

Hierbei handelte es sich zum überwiegenden Teil<br />

um Spuren (unter 0,1 %). Dagegen ist <strong>der</strong> fallende<br />

Trend be<strong>im</strong> Anteil von Proben über 1 % GVO<br />

stetig und lag <strong>2003</strong> für Soja- und Maisprodukte<br />

bei Null.<br />

Anteil positiver Proben in % davon Anteil von Proben mit über 1 % GVO in %<br />

Abbildung 5: Untersuchung von Soja- und Maisprodukten auf Anteile an GVO, Entwicklung 1999 bis <strong>2003</strong>


Speciesdifferenzierung an tierischen Lebensmitteln<br />

Die molekularbiologische Untersuchung ist in best<strong>im</strong>mten<br />

Fällen eine geeignete Referenzmethode<br />

zur Absicherung von Befunden proteinanalytischer<br />

Verfahren, da selbst bei stärker erhitzten<br />

und verarbeiteten Erzeugnissen ein Nachweis<br />

<strong>der</strong> tierartspezifischen DNA noch gelingt. Im Untersuchungszeitraum<br />

wurden 71 Proben tierischer<br />

Lebensmittel, z. B. Fleisch, Fleischwaren<br />

und Fisch, auf ihre Identität molekularbiologisch<br />

untersucht und auf die Kennzeichnung best<strong>im</strong>mter<br />

Zutaten überprüft. Mehrere Falsch-Deklarationen<br />

waren nachweisbar. Im Zusammenhang<br />

mit <strong>der</strong> BSE-Überwachung dominierte mit 46 Proben<br />

die Überprüfung von Fleisch- und Wurstwaren<br />

bezüglich <strong>der</strong> Deklaration ihres Rindfleischanteils.<br />

Bei 40 % dieser Proben ergab die<br />

quantitative molekularbiologische Untersuchung<br />

(RealT<strong>im</strong>e-PCR) einen positiven Befund, ohne<br />

dass eine entsprechende Kennzeichnung vorlag.<br />

Speciesdifferenzierung an pflanzlichen Lebensmitteln<br />

Da zukünftig Erd- und Haselnussanteile in Lebensmitteln<br />

auf Grund ihres allergenen Potenzials<br />

kennzeichnungspflichtig werden, wurde eine<br />

Molekularbiologische Untersuchungen zur Pflanzen- und Tierartendifferenzierung<br />

Molekularbiologische Untersuchungen zur Pflanzen- und<br />

Tierartendifferenzierung<br />

Im Untersuchungszeitraum wurden 2.506 bakteriologische<br />

Fleischuntersuchungen (BU) entsprechend<br />

den Best<strong>im</strong>mungen des Fleischhygienegesetzes<br />

(FlHG), <strong>der</strong> Fleischhygiene-Verordnung<br />

(FlHV) und <strong>der</strong> Allgemeinen Verwaltungsvorschrift<br />

über die Durchführung <strong>der</strong> <strong>amtlichen</strong> Überwa-<br />

molekularbiologische Methode erarbeitet, die es<br />

ermöglicht, in Schokoladen selbst geringe Spuren<br />

von Haselnussanteilen nachzuweisen.<br />

Bei <strong>der</strong> Untersuchung einer Verfolgsprobe Sojasprossen<br />

auf Anteile an RoundupReadyTMSoja wurde festgestellt, dass es sich dabei nicht um<br />

Sojabohnenke<strong>im</strong>e handelte, es wurde keine sojatypische<br />

DNA <strong>im</strong> Produkt gefunden. Durch molekularbiologische<br />

Vergleichsuntersuchungen mit<br />

<strong>der</strong> botanisch eng verwandten Mungbohne und<br />

<strong>der</strong>en Sprossen, vor allem durch Sequenzierungen<br />

am Genom von Referenzmaterialien von<br />

Soja- und Mungbohne sowie <strong>der</strong> vorliegenden<br />

Probe konnte zweifelsfrei das Vorliegen von<br />

Mungbohnen-Sprossen bestätigt werden.<br />

Lebensmittelrechtlich ist ein Inverkehrbringen von<br />

Mungbohnen-Ke<strong>im</strong>lingen unter <strong>der</strong> Bezeichnung<br />

Sojasprossen als Irreführung nach § 17 Abs. 1<br />

Nr. 5 LMBG zu beurteilen.<br />

Speciesdifferenzierung von Mikroorganismen<br />

Die molekularbiologischen Untersuchungen zur<br />

Differenzierung von Mikroorganismen beschränkten<br />

sich auf die Charakterisierung von insgesamt<br />

34 VTEC-Isolaten bezüglich ihrer Pathogenitätsfaktoren.<br />

Bakteriologische Fleischuntersuchung<br />

chung nach dem Fleischhygienegesetz und dem<br />

Geflügelfleischhygienegesetz (AVV FlH) durchgeführt.<br />

Von einem Tierkörper wurden jeweils eine<br />

Muskelprobe, ein Lymphknoten und die Organe<br />

101


Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

Leber, Milz und Niere untersucht. Auf <strong>der</strong> Grundlage<br />

des Vorberichtes kam es in Einzelfällen zur<br />

Untersuchung weiterer Organe wie Herz, Lunge<br />

und/o<strong>der</strong> Darm.<br />

Die Fleischhygiene-Verordnung regelt die Gründe<br />

für die Durchführung einer bakteriologischen<br />

Fleischuntersuchung. Das können unter an<strong>der</strong>em<br />

sein:<br />

• die Schlachtung eines Tieres mit Störungen<br />

des Allgemeinbefindens o<strong>der</strong> mit akuten Entzündungen,<br />

Tabelle 29: Bakteriologische Fleischuntersuchung gemäß FIHG, FIHV und AVV FIH<br />

Tierart<br />

Rind<br />

Kalb<br />

Schwein<br />

Haarwild<br />

sonstige<br />

Proben<br />

Die Untersuchungen erfolgten <strong>im</strong> TLLV und in<br />

<strong>der</strong> <strong>amtlichen</strong> Untersuchungsstelle eines Veterinär-<br />

und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>samtes. Bei<br />

den sonstigen Proben handelte es sich um einzelne<br />

Fleischteile, die ausschließlich bakteriologisch<br />

untersucht wurden.<br />

Zur bakteriologischen Fleischuntersuchung gehört<br />

stets auch die Durchführung eines biologischen<br />

Hemmstofftestes zur Prüfung auf Rückstände<br />

von Tierarzne<strong>im</strong>itteln in Muskulatur und<br />

Niere. Der biologische Hemmstofftest ist ein<br />

mikrobiologisches Verfahren zum Nachweis antibakteriell<br />

wirksamer Stoffe (Hemmstoffe) und erfolgt<br />

mittels Dreiplattentest. Dabei erzeugen die<br />

fraglichen Substanzen einen Hemmhof auf den<br />

102<br />

Anzahl <strong>der</strong><br />

Untersuchungen<br />

1.213<br />

11<br />

1.271<br />

1<br />

10<br />

2.506<br />

• krankhafte Verän<strong>der</strong>ungen am geschlachteten<br />

Tier, die das Fleisch und die Organe für den<br />

Genuss des Verbrauchers bedenklich erscheinen<br />

lassen,<br />

• verspätetes Ausweiden <strong>der</strong> geschlachteten<br />

Tiere,<br />

• Fehlen von Teilen des Schlachttieres, die für<br />

die Fleischuntersuchung unerlässlich sind.<br />

Nachweis von<br />

SalmonellenRotlauf<br />

obligat anaerobengrampositiven<br />

Stäbchen<br />

Actinomyces<br />

pyogenes<br />

ListerienStaphylokokkenStreptokokkenEsche-<br />

richia coli<br />

15 0 1 23 0 0 20 0<br />

0 0 0 0 0 0 0 0<br />

9 3 1 2 0 2 4 4<br />

0 0 0 0 0 0 0 0<br />

10 0 0 0 0 0 0 0<br />

34 3 2 25 0 2 24 4<br />

mit Bacillus subtilis versetzten Nährmedien. Die<br />

Prüfung erfolgt bei unterschiedlichen pH-Werten<br />

(6,0; 7,2 sowie 8,0). Der biologische Hemmstofftest<br />

ist eine sehr empfindliche aber unspezifische<br />

Screeningmethode. Er ermöglicht jedoch<br />

eine Aussage über die An- o<strong>der</strong> Abwesenheit<br />

von Hemmstoffen und damit die entsprechende<br />

Beurteilung des Fleisches nach den rechtlichen<br />

Best<strong>im</strong>mungen. Positive Befunde werden grundsätzlich<br />

durch weiterführende Untersuchungen<br />

zur qualitativen und quantitativen Best<strong>im</strong>mung<br />

<strong>der</strong> nachgewiesenen Hemmstoffe abgeklärt. Im<br />

Berichtsteil „Nationaler Rückstandskontrollplan<br />

für lebende und geschlachtete Tiere und tierische<br />

Erzeugnisse“ sind die ermittelten Ergebnisse<br />

dargestellt.


Tabelle 30 Ergebnisse <strong>der</strong> Prüfung auf Hemmstoffe <strong>im</strong> Rahmen <strong>der</strong> bakteriologischen Fleischuntersuchung (Dreiplattentest)<br />

Tierart<br />

Rind<br />

Kalb<br />

Schwein<br />

Haarwild<br />

Ein positiver Hemmstoffnachweis in <strong>der</strong> Niere<br />

erfolgte 150-mal, das entspricht einer Nachweisrate<br />

von 6 %. In 2 Proben wurden sowohl in <strong>der</strong><br />

Nationaler Rückstandskontrollplan für lebende und geschlachtete Tiere<br />

und tierische Erzeugnisse<br />

Der Nationale Rückstandskontrollplan wird jährlich<br />

auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Richtlinie 96/23/EG<br />

des Rates vom 29. April 1996 über Kontrollmaßnahmen<br />

hinsichtlich best<strong>im</strong>mter Stoffe und ihrer<br />

Rückstände in lebenden Tieren und tierischen<br />

Erzeugnissen, <strong>der</strong> Entscheidung 97/747/EG <strong>der</strong><br />

Kommission vom 27. Oktober 1997 über Umfang<br />

und Häufigkeit <strong>der</strong> vorgesehenen Rückstandskontrolle<br />

sowie den Vorgaben des nationalen<br />

Fleischhygienerechts vom Bundesamt für Ver-<br />

Tabelle 31: Untersuchungen nach Rückstandskontrollplan (ohne Hemmstoffe)<br />

Tierart/Lebensmittel<br />

Rind, Schwein<br />

Geflügel<br />

Wild<br />

Kuhmilch<br />

Milch an<strong>der</strong>er Tierarten<br />

Legehennen/Eier<br />

Bienen/Honig<br />

Kaninchen<br />

Aquakulturen<br />

Anzahl <strong>der</strong><br />

Proben<br />

Erzeugerbetrieb<br />

Nationaler Rückstandskontrollplan für lebende und geschlachtete Tiere und tierische Erzeugnisse<br />

Planproben<br />

Schlachtbetrieb<br />

Anzahl positiver Ergebnisse<br />

Niere Niere und Muskulatur<br />

1.213 86 1<br />

11 1 0<br />

1.271 63 1<br />

1 0 0<br />

2.496 150 2<br />

Niere als auch in <strong>der</strong> Muskulatur biologische<br />

Hemmstoffe nachgewiesen.<br />

braucherschutz und Lebensmittelsicherheit erstellt.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> <strong>amtlichen</strong> Rückstandskontrolle<br />

wurden in Thüringen Untersuchungen von<br />

9.094 Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs<br />

durchgeführt, wobei die Proben sowohl<br />

<strong>im</strong> Erzeugerbetrieb als auch <strong>im</strong> Schlachthof entnommen<br />

wurden.<br />

Die Aufteilung <strong>der</strong> Proben ist in Tabelle 31 dargestellt.<br />

Verdachtsproben<br />

Erzeugerbetrieb<br />

Schlachtbetrieb<br />

Gesamt<br />

130 992 1.122<br />

24 103 127<br />

6 6<br />

62 62<br />

6 6<br />

45 4 49<br />

4 1 5<br />

2 2<br />

22 22<br />

301 1.095 5 0 1.401<br />

103


Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

Untersuchungsspektrum<br />

Das Untersuchungsspektrum umfasste 193 Einzelstoffe,<br />

vorwiegend pharmakologisch wirksame<br />

Stoffe. Dazu gehörten verbotene Stoffe wie natürliche<br />

und synthetische Hormone, illegale Masthilfsmittel<br />

sowie nicht zur Anwendung bei Lebensmittel<br />

liefernden Tieren zugelassene Tierarzne<strong>im</strong>ittel,<br />

die in Gruppe A <strong>der</strong> oben genannten Richtlinie<br />

zusammengefasst sind. Bei zugelassenen<br />

Tierarzne<strong>im</strong>itteln <strong>der</strong> Gruppe B, wie Antibiotika,<br />

Anthelminthika, Antiphlogistika und Sedativa ist<br />

die Einhaltung <strong>der</strong> festgelegten Rückstandshöchstmengen<br />

geprüft worden. Darüber hinaus<br />

erfolgten Untersuchungen auf an<strong>der</strong>e Stoffe und<br />

Umweltkontaminanten, die <strong>der</strong> Gruppe B 3 <strong>der</strong><br />

o. g. Richtlinie zuzuordnen sind, wie chlororganische<br />

und phosphororganische Verbindungen,<br />

polychlorierte Biphenyle, Nitromoschusverbindungen<br />

sowie Schwermetalle, Mykotoxine und<br />

Farbstoffe.<br />

Ergebnisse<br />

Zielorientierte Stichproben bei den Tierarten Rind<br />

und Schwein.<br />

Auf verbotene bzw. nicht zugelassene Stoffe <strong>der</strong><br />

Gruppe A nach RL 96/23/EG wurden Proben von<br />

Tabelle 32: Planproben vom Schlachttier<br />

104<br />

untersuchte<br />

Stoffgruppen<br />

verbotene Stoffe<br />

Gruppe A<br />

Tierarzne<strong>im</strong>ittel<br />

Gruppe B<br />

Kontaminanten<br />

Gruppe B<br />

Mastkalb<br />

Biologischer Hemmstofftest<br />

Stichproben von 7.681 Tieren und 12 Verdachtsproben<br />

wurden gemäß <strong>der</strong> AVV FIH mittels Drei-<br />

17 Mastkälbern, 68 Mastrin<strong>der</strong>n, 25 Kühen und<br />

20 Mastschweinen aus Tierbeständen untersucht.<br />

Eine illegale Anwendung verbotener Stoffe<br />

<strong>der</strong> Gruppe A (Hormone, Masthilfs- o<strong>der</strong> Tierarzne<strong>im</strong>ittel)<br />

konnte nicht festgestellt werden.<br />

Entsprechend den Vorgaben des Nationalen<br />

Rückstandskontrollplans wurden von 992 in Thüringen<br />

geschlachteten Tieren (Mastkälber, Mastrin<strong>der</strong>,<br />

Kühe, Mastschweine) 399 Proben auf verbotene<br />

Substanzen und Proben von 521 Tieren<br />

auf Rückstände von zugelassenen Tierarzne<strong>im</strong>itteln<br />

untersucht. Es ergaben sich we<strong>der</strong> Hinweise<br />

auf eine missbräuchliche Anwendung von pharmakologisch<br />

wirksamen Stoffen, noch wurden<br />

Höchstmengen bei zugelassenen Tierarzne<strong>im</strong>itteln<br />

überschritten.<br />

Die Rückstandsbelastung mit Umweltkontaminanten<br />

und Mykotoxinen wurde in 72 Proben<br />

untersucht. Organische Chlorverbindungen und<br />

chemische Elemente waren zwar nachweisbar,<br />

jedoch war nur bei einer Kuh die zulässige<br />

Höchstmenge an Cadmium in <strong>der</strong> Niere überschritten.<br />

Da <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Muskulatur ermittelte Cadmiumgehalt<br />

unter <strong>der</strong> zulässigen Höchstmenge<br />

lag, war die Probe nicht zu beanstanden.<br />

Anzahl <strong>der</strong> untersuchten Tiere<br />

Mastrind<br />

Kuh Schwein<br />

Summe<br />

2 33 61 303 399<br />

1 34 73 413 521<br />

0 4 10 58 72<br />

3 71 144 774 992<br />

plattentest untersucht. Bei 12 Schweinen, 2 Kühen<br />

und einem Kalb verlief <strong>der</strong> Nachweis positiv.


Im Ergebnis <strong>der</strong> weiterführenden qualitativen<br />

und quantitativen Untersuchungen zur Differenzierung<br />

<strong>der</strong> ant<strong>im</strong>ikrobiell wirkenden Stoffe wurden<br />

bei den 2 Kühen Höchstmengenüberschreitungen<br />

an Oxytetracyclin festgestellt, was zu<br />

Tabelle 33: Hemmstoffuntersuchungen<br />

Tierart<br />

Kalb<br />

Rind<br />

Schwein<br />

Schaf<br />

Pferd<br />

Ziege<br />

Untersuchungen von Geflügel<br />

24 Geflügelbestände (Masthähnchen, Truthühner<br />

und Legehennen) wurden auf eventuelle Anwendung<br />

verbotener Stoffe kontrolliert. Rückstände<br />

von Stoffen <strong>der</strong> Gruppe A waren jedoch nicht<br />

nachweisbar. Auch in Proben von 99 Masthähnchen<br />

und 4 Truthühnern aus Geflügelschlachtbetrieben<br />

konnten we<strong>der</strong> verbotene Stoffe, noch<br />

Tierarzne<strong>im</strong>ittel gefunden werden. Umweltkontaminanten<br />

waren nur in geringen, tolerierbaren<br />

Mengen nachweisbar.<br />

Untersuchungen von Milch, Eiern und Honig<br />

In Thüringen wurden 62 Rohmilchproben vom<br />

Rind und weitere 6 Milchproben von Stuten,<br />

Schafen und Ziegen auf verbotene Stoffe, Tierarzne<strong>im</strong>ittel<br />

sowie auf Kontaminanten geprüft.<br />

Dabei sind die einzelnen Proben jeweils auf eine<br />

Vielzahl von Wirkstoffen getestet worden. Alle<br />

Proben waren nicht zu beanstanden.<br />

In einer von 45 untersuchten Eierproben wurde<br />

ein erhöhter Gehalt an DDT-Analoga ermittelt.<br />

Nationaler Rückstandskontrollplan für lebende und geschlachtete Tiere und tierische Erzeugnisse<br />

entsprechenden Beanstandungen nach dem<br />

Fleischhygienerecht führte. Bei 2 Schweinen und<br />

dem Kalb lagen die nachgewiesenen Tierarzne<strong>im</strong>ittelrückstände<br />

unterhalb <strong>der</strong> zulässigen<br />

Höchstmenge.<br />

Anzahl <strong>der</strong><br />

Anzahl positiver Ergebnisse<br />

Untersuchungen nur Niere Niere und Muskel<br />

33 1 0<br />

151 2 0<br />

7.470 11 1<br />

16 0 0<br />

21 0 0<br />

2 0 0<br />

7.693 14 1<br />

Zur Abklärung dieses Befundes wurden weitere<br />

Untersuchungen durchgeführt.<br />

Auf Grund von in Mecklenburg-Vorpommern festgestellten<br />

Rückständen von Lasalocid, einem für<br />

Legehennen nicht zugelassenen Kokzidiostatikum,<br />

wurden auch Eier aus Thüringer Betrieben<br />

untersucht. Von 9 Proben waren 2 zu beanstanden,<br />

bei einer weiteren Probe lag <strong>der</strong> Lasalocidgehalt<br />

unter dem zum damaligen Zeitpunkt festgelegten<br />

Eingriffswert. Bei den übrigen 6 Proben<br />

wurden keine Rückstände nachgewiesen.<br />

Die Untersuchung von 4 Proben Honig auf Antibiotika,<br />

insbeson<strong>der</strong>e auch Chloramphenicol,<br />

Streptomycin und Sulfonamide sowie weitere für<br />

den Honig relevante pharmakologisch wirksame<br />

Stoffe bzw. Kontaminanten ergab keine zu beanstandenden<br />

Rückstände. Auf Grund eines konkreten<br />

Verdachtes war die Überprüfung einer<br />

Probe Honig auf Rückstände von Lambda-Cyhalothrin<br />

erfor<strong>der</strong>lich. Dieser Wirkstoff aus <strong>der</strong> Gruppe<br />

<strong>der</strong> Pyrethroide wurde nicht nachgewiesen.<br />

Die Probe war demzufolge verkehrsfähig.<br />

105


Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

Untersuchungen von Aquakulturen<br />

Aus Thüringer Erzeugerbetrieben wurden 7 Karpfen<br />

und 15 Forellen zur Best<strong>im</strong>mung von pharmakologisch<br />

wirksamen Stoffen und Kontaminanten<br />

eingesandt. Bei allen Proben waren die entsprechenden<br />

gesetzlichen Vorgaben eingehalten.<br />

Das Ziel mikrobiologischer Untersuchungen ist<br />

<strong>der</strong> Nachweis von Krankheitserregern, ver<strong>der</strong>bnisauslösenden<br />

Bakterien und Indikatorke<strong>im</strong>en<br />

für mangelhafte Hygiene, welche Lebensmittel sowohl<br />

tierischer als auch pflanzlicher Herkunft<br />

belasten können. Dabei steht die Überprüfung<br />

leicht ver<strong>der</strong>blicher Lebensmittel <strong>im</strong> Vor<strong>der</strong>grund.<br />

Wesentliche Ergebnisse <strong>der</strong> mikrobiologischen<br />

Untersuchungen <strong>der</strong> verschiedenen Erzeugnisse<br />

wurden <strong>im</strong> Berichtsteil „Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung<br />

einzelner Warengruppen“ dargestellt. Auf<br />

Grund <strong>der</strong> Bedeutung best<strong>im</strong>mter Krankheitserreger,<br />

die als potenziell gesundheitsschädlich einzuordnen<br />

sind und nach wie vor Lebensmittelinfektionen<br />

und -intoxikationen verursachen, sind<br />

diese Untersuchungen und <strong>der</strong>en Ergebnisse <strong>im</strong><br />

Folgenden zusammengefasst dargestellt.<br />

Salmonellen<br />

Salmonellen sind Bakterien, die be<strong>im</strong> Menschen<br />

fiebrige Darmerkrankungen auslösen können.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e bei Kleinkin<strong>der</strong>n, alten und <strong>im</strong>mun-<br />

106<br />

Untersuchungen von Kaninchen und Wild<br />

Mikrobiologische Untersuchungen<br />

Die Überprüfung von 2 Proben Kaninchen und<br />

6 Proben erlegtes Wild auf Tierarzne<strong>im</strong>ittel bzw.<br />

Rückstände von Umweltkontaminanten ergab<br />

ebenfalls keine Beanstandung.<br />

geschwächten Menschen können Salmonellen<br />

auch Septikämien mit Todesfällen hervorrufen.<br />

Die Infektion erfolgt in den meisten Fällen durch<br />

den Verzehr von mit Salmonellen verunreinigten<br />

Lebensmitteln. Die häufigsten Ursachen von Salmonellosen<br />

sind hygienische Fehler <strong>im</strong> Haushalt.<br />

Außer unzureichen<strong>der</strong> Durcherhitzung insbeson<strong>der</strong>e<br />

von Geflügelfleisch und Geflügelleber besteht<br />

in <strong>der</strong> Küche die Gefahr <strong>der</strong> Verunreinigung<br />

von verzehrfertigen Lebensmitteln über den Kontakt<br />

mit an<strong>der</strong>en salmonellenhaltigen Lebensmitteln<br />

o<strong>der</strong> durch Kontamination mit salmonellenbehafteten<br />

Küchengegenständen.<br />

Auch längeres Warmhalten von Speisen för<strong>der</strong>t<br />

die Vermehrung vorhandener Salmonellen erheblich.<br />

Im <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong> wurden 6.340 Lebensmittelproben<br />

und 1.769 Tupferproben auf Salmonellen untersucht.<br />

Die Ergebnisse sind in <strong>der</strong> Tabelle 34<br />

zusammengestellt.


Tabelle 34: Salmonellen in ausgewählten Lebensmitteln und Tupferproben<br />

Probenart<br />

Fleisch (außer Geflügel, Kaninchen, Wild)<br />

Hauskaninchen<br />

Geflügelfleisch<br />

Wildbret<br />

Fleisch gewürfelt (einschließlich Geflügel<br />

und Wild)<br />

Fleischerzeugnisse, hitzebehandelt<br />

Fleischerzeugnisse, an<strong>der</strong>s stabilisiert<br />

Fleischzubereitungen (einschließlich Geflügel<br />

und Wild)<br />

- davon Hackfleisch (ungewürzt und zubereitet)<br />

- davon rohe Bratwürste<br />

Fleischerzeugnisse aus Geflügelfleisch<br />

Fischerzeugnisse, Krusten-, Schalen- und<br />

Weichtiere<br />

Milcherzeugnisse<br />

Speiseeis<br />

Eier, Eiprodukte, Eizubereitungen<br />

Feine Backwaren<br />

Teigwaren<br />

Fertigerzeugnisse, Suppen<br />

Mayonnaisen, Feinkostsalate<br />

Diätetische Lebensmittel, Kin<strong>der</strong>nahrung<br />

verzehrfertig vorzerkleinertes Gemüse,<br />

Mischsalate<br />

Kräuter- und Früchtetee<br />

hitzebehandeltes Gemüse und Obst<br />

Fette<br />

Gewürze<br />

Tupfer<br />

Die höchste Kontaminationsrate wiesen wie<strong>der</strong>um<br />

Geflügelfleisch sowie Geflügelfleischzubereitungen<br />

und -erzeugnisse auf, da Geflügel nach<br />

wie vor höher mit Salmonellen belastet ist als<br />

an<strong>der</strong>e Tierarten.<br />

Anzahl <strong>der</strong><br />

Untersuchungen<br />

267<br />

7<br />

286<br />

123<br />

84<br />

155<br />

718<br />

523<br />

397<br />

73<br />

187<br />

397<br />

1.598<br />

118<br />

485<br />

261<br />

35<br />

491<br />

416<br />

56<br />

23<br />

21<br />

57<br />

13<br />

29<br />

1.769<br />

8.119<br />

Mikrobiologische Untersuchungen<br />

Nachweise<br />

Anzahl %<br />

6<br />

0<br />

32<br />

0<br />

1<br />

0<br />

8<br />

19<br />

15<br />

2<br />

7<br />

0<br />

0<br />

0<br />

11<br />

4<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

2<br />

0<br />

0<br />

1<br />

7<br />

98<br />

2,2<br />

0<br />

11,2<br />

0<br />

1,2<br />

0<br />

1,1<br />

3,6<br />

3,8<br />

2,7<br />

3,7<br />

0<br />

0<br />

0<br />

2,3<br />

1,5<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

9,5<br />

0<br />

0<br />

3,4<br />

0,4<br />

1,2<br />

Auch roh verzehrtes Hackfleisch sowie rohe Eier<br />

bzw. damit hergestellte Speisen, die vor dem Verzehr<br />

nicht erhitzt werden, z. B. Krems in Feinen<br />

Backwaren, müssen als Risikolebensmittel angesehen<br />

werden. Bei den „an<strong>der</strong>s stabilisierten<br />

107


Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

Fleischerzeugnissen“ mit positiven Salmonellennachweisen<br />

handelte es sich vorrangig um frische<br />

Rohwürste, die auf Grund ihres kurzen Reifeprozesses<br />

noch Salmonellen, die <strong>im</strong> rohen Ausgangsmaterial<br />

vorhanden waren, enthielten.<br />

Tabelle 35: Auswertung <strong>der</strong> Häufigkeit <strong>der</strong> nachgewiesenen Salmonellenserovare<br />

Serovar<br />

S. Agona<br />

S. Anatum<br />

S. Braen<strong>der</strong>up<br />

S. Choleraesuis<br />

S. Derby<br />

S. Enteritidis<br />

S. Goldcoast<br />

S. Hadar<br />

S. Heidelberg<br />

S. Infantis<br />

S. Kottbus<br />

S. Manhattan<br />

S. Newport<br />

S. Ohio<br />

S. Oranienburg<br />

S. Paratyphi B<br />

d-Tartrat pos.<br />

S. Saintpaul<br />

S. Senftenberg<br />

S.Typh<strong>im</strong>urium<br />

S.Typh<strong>im</strong>urium<br />

var. Copenhagen<br />

S.Virchow<br />

S. Gruppe B<br />

monophasisch<br />

S. spp. Poly II<br />

S. Gruppe D1<br />

108<br />

Fleisch,<br />

Fleischerzeugnisse<br />

Wild,<br />

Wildfleischerzeugnisse<br />

Geflügel,<br />

Geflügelfleischerzeugnisse<br />

Krusten-,<br />

Schalen-,<br />

Weichtiere<br />

Eier,<br />

Eiprodukte<br />

Der positive Salmonellennachweis <strong>im</strong> Kräutertee<br />

unterstreicht die Notwendigkeit, den Tee sachgerecht,<br />

d. h. mit kochendem Wasser zuzubereiten.<br />

Alle isolierten Salmonellenserovare und <strong>der</strong>en<br />

Verteilung auf Produktgruppen sind in <strong>der</strong> Tabelle<br />

35 aufgeführt.<br />

Feine<br />

Backwaren<br />

Tee Gewürze<br />

Tupfer Gesamt Anteil<br />

des Serovars<br />

in %<br />

1 1 1,0<br />

1 1 1,0<br />

2 2 2,0<br />

1 1 1,0<br />

3 2 1 6 6,1<br />

1 10 7 4 2 1 25 25,5<br />

1 1 1,0<br />

2 2 2,0<br />

2 2 2,0<br />

2 1 1 4 4,1<br />

1 1 1,0<br />

1 1 1,0<br />

1 1 1,0<br />

1 1 1,0<br />

1 1 2 2,0<br />

7 4 11 11,2<br />

1 1 2 2,0<br />

1 1 2 2,0<br />

9 3 1 13 13,3<br />

10 1 11 11,2<br />

2 2 2,0<br />

2 2 4 4,1<br />

1 1 1,0<br />

1 1 1,0<br />

33 1 39 11 4 2 1 7 98


Das Serovar Salmonella Enteritidis stand deutlich<br />

<strong>im</strong> Vor<strong>der</strong>grund. Insbeson<strong>der</strong>e bei Eiern und<br />

damit hergestellten Feinen Backwaren sowie bei<br />

Geflügelfleisch wurde dieses Serovar isoliert.<br />

Salmonella Paratyphi B d-Tartrat positiv wurde<br />

<strong>im</strong> Geflügelfleisch und in Tupferproben nachgewiesen.<br />

Bei Geflügel und Geflügelfleischerzeugnissen<br />

wurden außer den dominierenden<br />

Salmonella-Enteritidis-Ke<strong>im</strong>en auch zahlreiche<br />

Salmonellen an<strong>der</strong>er Serovare nachgewiesen.<br />

Während das Salmonella Typh<strong>im</strong>urium mit einer<br />

Nachweisrate von 11,2 % deutlich rückläufig gegenüber<br />

dem Vorjahr (21,7 %) war, ist die Nachweisrate<br />

des Serovars Salmonella Typh<strong>im</strong>urium<br />

var. Copenhagen <strong>im</strong> Vergleich zum Vorjahr fast<br />

gleich geblieben (<strong>2003</strong> 9,5 % zu 2002 9,8 %).<br />

Salmonellen dieser beiden Serovare traten vorrangig<br />

bei Fleisch und Fleischerzeugnissen auf.<br />

Listerien<br />

Alle Listerienarten sind in <strong>der</strong> Umwelt weit verbreitet<br />

und kommen beson<strong>der</strong>s häufig in Feuchtbiotopen<br />

wie Abwasser o<strong>der</strong> Wasserlachen vor,<br />

da diese einen idealen Lebensraum bieten. Sie<br />

sind auch in unzureichend gepflegten Küchen anzutreffen<br />

und können sich selbst bei reduziertem<br />

Sauerstoffgehalt (z. B. in Vakuumverpackungen)<br />

und bei niedrigen Kühlschranktemperaturen vermehren.<br />

Der Nachweis von Listerien in Lebensmittelbetrieben<br />

lässt in <strong>der</strong> Regel auf mangelnde<br />

Betriebshygiene schließen. Aus <strong>der</strong> Gattung<br />

Listerien kann lediglich Listeria monocytogenes<br />

eine Infektion bei Mensch und Tier auslösen.<br />

Nach dem Beurteilungskatalog des Bundesinstitutes<br />

für gesundheitlichen Verbraucherschutz<br />

und Veterinärwesen (BgVV) sind verzehrfertige<br />

Mikrobiologische Untersuchungen<br />

Lebensmittel, in denen Listeria monocytogenes in<br />

einer Menge von über 100 koloniebildenden Einheiten<br />

pro Gramm (KbE/g) nachgewiesen werden,<br />

als nicht mehr verkehrsfähig zu beurteilen.<br />

Bei 87 von 2.565 untersuchten Proben war <strong>der</strong><br />

Nachweis von Listeria monocytogenes positiv. Im<br />

Vergleich zum Vorjahr sind die Nachweisraten bei<br />

den meisten Produktgruppen zurückgegangen.<br />

Dies spricht für eine verbesserte hygienische<br />

Situation in den Verarbeitungsbetrieben.<br />

Die Tabelle 36 zeigt die Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchungen<br />

auf Listeria monocytogenes.<br />

Am häufigsten waren Listerien in Fleischzubereitungen,<br />

Wurstwaren und Fischerzeugnissen zu<br />

finden. Bei den Fischerzeugnissen erwiesen sich<br />

insbeson<strong>der</strong>e Räucherlachs und geräucherter<br />

Heilbutt in Fertigpackungen als belastet. In <strong>der</strong><br />

Warengruppe Würste wurden Listerien fast ausschließlich<br />

in frischen streichfähigen Rohwürsten<br />

nachgewiesen. Abgesehen von 2 Proben wurde<br />

Listeria monocytogenes nur <strong>im</strong> Anreicherungsverfahren<br />

nachgewiesen, da die Ke<strong>im</strong>zahl jeweils<br />

unter 100 KbE/g lag. Bei <strong>der</strong> Mehrzahl <strong>der</strong> mit<br />

Listeria monocytogenes belasteten Proben handelte<br />

es sich um rohe Produkte, die während des<br />

Herstellungsprozesses keiner Listerien vernichtenden<br />

Wärmebehandlung unterlagen. Eine Probe<br />

Hackfleisch vom Schwein gewürzt, die eine<br />

Ke<strong>im</strong>zahl von 1,1 x 103 KbE/g aufwies, musste<br />

als nicht mehr verkehrsfähig beurteilt werden.<br />

Eine Probe Lachsschinken mit einer Ke<strong>im</strong>zahl<br />

von 1,6 x 102 KbE/g wurde nicht beanstandet, da<br />

methodisch bedingt eine Streuung des Ergebnisses<br />

berücksichtigt werden musste. An den Hersteller<br />

erging ein Hinweis.<br />

109


Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

Tabelle 36: Untersuchungen auf Listeria monocytogenes<br />

Probenart<br />

Fleisch, Fleischerzeugnisse,<br />

Fleischzubereitungen<br />

- davon Hackfleisch<br />

- davon Bratwürste<br />

Geflügelfleisch,<br />

Geflügelfleischerzeugnisse<br />

Wildfleisch,<br />

Wildfleischerzeugnisse<br />

Wurstwaren<br />

- davon Rohwurst<br />

Milch, Milchprodukte<br />

Fisch, Fischerzeugnisse<br />

Feinkostsalate<br />

Fertiggerichte<br />

Speiseeis<br />

Feine Backwaren<br />

vorzerkleinertes Gemüse<br />

Diätetische Lebensmittel,<br />

Kin<strong>der</strong>nahrung<br />

Sonstiges<br />

Campylobacter<br />

Campylobacter sind die zweithäufigsten Verursacher<br />

von Durchfallerkrankungen in Deutschland<br />

nach den Salmonellen.<br />

Sie sind in den landwirtschaftlichen Nutztierbeständen<br />

häufig anzutreffen, insbeson<strong>der</strong>e persistieren<br />

sie jedoch in Geflügelbeständen. Außerdem<br />

kann es zu einer Ke<strong>im</strong>verbreitung während<br />

des Schlachtprozesses kommen. Menschen infizieren<br />

sich meist über den Verzehr campylobacterhaltiger<br />

Lebensmittel. Da Erhitzungsprozesse<br />

110<br />

Anzahl <strong>der</strong><br />

untersuchten<br />

Proben<br />

Nachweis von Listeria<br />

monocytogenes<br />

Anzahl<br />

%<br />

< 100<br />

Ke<strong>im</strong>zahl<br />

in KbE/g bzw. KbE/ml<br />

≥ 10 2 bis


Tabelle 37: Untersuchungen auf Campylobacter<br />

Probenart<br />

Geflügelfleisch, einschließlich<br />

Fleischerzeugnisse mit Geflügelfleisch<br />

Fleisch, Fleischzubereitungen und<br />

Fleischerzeugnisse<br />

- davon Hackfleisch<br />

Milch und Milchprodukte<br />

Bei den 307 durchgeführten Untersuchungen<br />

wurde 29-mal Campylobacter nachgewiesen, wobei<br />

die Erreger ausschließlich aus Geflügelfleisch<br />

bzw. Geflügelfleischerzeugnissen isoliert wurden.<br />

Die Differenzierung ergab 24-mal Campylobacter<br />

jejuni und 4-mal Campylobacter coli. Bei einer<br />

Probe konnte <strong>der</strong> Campylobacter nicht näher differenziert<br />

werden.<br />

Verotoxinbildende Escherichia coli<br />

Unter diesem Erreger versteht man einen E. coli,<br />

<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Lage ist, Verotoxin zu bilden. Je nach<br />

Art des Serovars und vorhandener Virulenzeigenschaften<br />

können verotoxinbildende E. coli<br />

(VTEC) zu Erkrankungen be<strong>im</strong> Menschen mit<br />

unterschiedlichen Verlaufsformen und Intensitäten<br />

führen.<br />

VTEC wird hauptsächlich in Rin<strong>der</strong>-, Schaf- und<br />

Ziegenbeständen, aber auch bei Wildtieren nach-<br />

Tabelle 38: Verotoxinnachweis in Lebensmitteln<br />

Lebensmittel<br />

Stutenmilch, frisch<br />

Ziegenmilch (Vorzugsmilch)<br />

Sauermilchkäse, Weichkäse<br />

Rohmilchkäse (Ziege)<br />

Schnittkäse/Hartkäse<br />

Schafskäse<br />

Anzahl <strong>der</strong><br />

Untersuchungen<br />

Anzahl <strong>der</strong><br />

Nachweise<br />

200 29<br />

63 0<br />

20 0<br />

44 0<br />

307 29<br />

Mikrobiologische Untersuchungen<br />

gewiesen. Die Isolate entstammen einer Vielfalt<br />

von Serovaren, wobei die Mehrzahl <strong>der</strong> bisher<br />

isolierten Serovare noch nicht <strong>im</strong> Zusammenhang<br />

mit menschlichen Erkrankungen in Erscheinung<br />

getreten ist.<br />

Eine Übertragung pathogener VTEC auf den<br />

Menschen wird hauptsächlich infizierten Lebensmitteln<br />

zugeschrieben, aber auch eine Übertragung<br />

von Mensch zu Mensch, über Tierkontakt<br />

o<strong>der</strong> über infiziertes Wasser scheint nicht ausgeschlossen.<br />

Das Erkrankungsrisiko ist nicht eindeutig auf<br />

best<strong>im</strong>mte Lebensmittel beschränkt. Erfahrungsgemäß<br />

kommen jedoch hauptsächlich Hackfleischerzeugnisse,<br />

Gemüse, Säfte, Blattsalate<br />

und Sprossen als Ursache in Frage. Außerdem<br />

sind Kreuzkontaminationen mit an<strong>der</strong>en Lebensmitteln<br />

möglich. In Tabelle 38 sind die Untersuchungen<br />

auf Verotoxine zusammengestellt.<br />

Anzahl <strong>der</strong><br />

untersuchten<br />

Proben<br />

Anzahl <strong>der</strong><br />

Proben mit positivem<br />

Verotoxinnachweis<br />

2 0<br />

3 1<br />

2 0<br />

1 1<br />

2 0<br />

1 0<br />

111


Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

Fortsetzung Tabelle 38: Verotoxinnachweis in Lebensmitteln<br />

Lebensmittel<br />

Fleisch<br />

davon Rind<br />

Schaf<br />

Strauß<br />

Wild<br />

davon Hirsch<br />

Hase<br />

Wildschwein<br />

Reh<br />

Elch<br />

Rentier<br />

Rebhuhn<br />

Fleischzubereitungen<br />

davon Rin<strong>der</strong>hackfleisch/<br />

Schabefleisch<br />

Hackfleisch, gemischt<br />

Schweinehackfleisch<br />

Rohwurst (auch vom Wild)<br />

Erfahrungsgemäß sind Wild- und Hackfleischproben<br />

häufiger als an<strong>der</strong>e Lebensmittel mit<br />

VTEC kontaminiert. Deshalb sind Erzeugnisse<br />

dieser Warengruppen in größerer Zahl untersucht<br />

worden. Erwartungsgemäß wurden bei Wild die<br />

meisten VTEC isoliert, während bei den Hackfleischproben<br />

nur einmal VTEC nachgewiesen<br />

werden konnte. Auch je eine Probe Ziegenmilch<br />

und Ziegenkäse waren VTEC-positiv.<br />

Tabelle 39: Differenzierungsergebnisse von VTEC-positiven Isolaten<br />

Probenart<br />

Ziegenmilch<br />

Ziegenkäse<br />

Rin<strong>der</strong>gulasch<br />

Hirschrollbraten<br />

Hirschmedaillon<br />

112<br />

Anzahl <strong>der</strong><br />

untersuchten<br />

Proben<br />

Anzahl <strong>der</strong><br />

Proben mit positivem<br />

Verotoxinnachweis<br />

102 6<br />

28 1<br />

1 0<br />

1 0<br />

72 5<br />

41 3<br />

8 0<br />

15 0<br />

5 2<br />

1 0<br />

1 0<br />

1 0<br />

23 1<br />

5 0<br />

17 1<br />

1 0<br />

8 0<br />

144 9<br />

Bei positivem Verotoxinnachweis und <strong>der</strong> kulturellen<br />

Anzüchtung des E. coli erfolgt stets auch<br />

die molekularbiologische Prüfung auf Pathogenitätsfaktoren<br />

(eaeA- und hlyA-Gen).<br />

Die folgende Tabelle gibt Auskunft über die Differenzierungsergebnisse<br />

<strong>der</strong> VTEC-positiven Isolate.<br />

Verotoxin 1 Verotoxin 2 eaeA hlyA Serotyp<br />

+ + – – Osp : H21<br />

+ + – – On.t. : H21<br />

+ – + + O156 : H25<br />

+ – – + O76 : H19<br />

+ – – + Osp : H19<br />

– + – – O179 : H8<br />

+ + – – On.t. : H2<br />

– + – + O113 : H21


Fortsetzung Tabelle 39: Differenzierungsergebnisse von VTEC-positiven Isolaten<br />

Probenart<br />

Hirschgulasch<br />

Rehbraten<br />

Rehblatt<br />

Hackfleisch, gemischt<br />

Aus <strong>der</strong> Tabelle wird deutlich, dass aus einzelnen<br />

Proben gleichzeitig mehrere VTEC-Stämme<br />

isoliert werden können (vgl. Ziegenmilch, Ziegenkäse).<br />

Die lebensmittelrechtliche Beurteilung<br />

erfolgte je nach <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> Probe und <strong>der</strong> Differenzierungsergebnisse<br />

unterschiedlich. In <strong>der</strong><br />

Probe Ziegenkäse wurden sowohl das Verotoxin<br />

als auch das Anheftungsgen (eae) als Virulenzfaktor<br />

nachgewiesen. Der u. a. aus dieser Probe<br />

isolierte Serotyp 076 : H19 wurde schon mehrfach<br />

<strong>im</strong> Zusammenhang mit Durchfallerkrankungen<br />

bei Erwachsenen beschrieben und ist<br />

deshalb als humanmedizinisch bedeutsam einzuordnen.<br />

Die Beurteilung dieser Probe erfolgte<br />

<strong>im</strong> Sinne des § 8 LMBG als geeignet, die Gesundheit<br />

des Verbrauchers zu schädigen.<br />

Die Ziegenmilch wies zwar sowohl Verotoxin 1 als<br />

auch Verotoxin 2, aber keine Virulenzmarker auf.<br />

Wie sicher sind unsere Lebensmittel? Vor diese<br />

Frage wird <strong>der</strong> Verbraucher <strong>im</strong>mer wie<strong>der</strong> gestellt,<br />

wenn die Medien über den Nachweis verbotener<br />

Stoffe, Kontaminationen verschiedener Art<br />

o<strong>der</strong> auch das Auffinden von toxikologisch bedenklichen<br />

Stoffen in Lebensmitteln berichten.<br />

Die Ergebnisse <strong>der</strong> 16.972 <strong>im</strong> Thüringer Landesamt<br />

für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz<br />

untersuchten <strong>amtlichen</strong> Proben Lebens-<br />

Zusammenfassung<br />

Verotoxin 1 Verotoxin 2 eaeA hlyA Serotyp<br />

– + – – O179 : H8<br />

+ + – + O88 : H25<br />

+ – + + O103 : H2<br />

– + – – O4 : H4<br />

Zusammenfassung<br />

Da es sich eindeutig um einen VTEC handelte,<br />

und die Probe als Vorzugsmilch auch in rohem<br />

Zustand verzehrt wird, wurde sie als nicht zum<br />

Verzehr geeignet beanstandet.<br />

Da bei EHEC-Erkrankungen nur sehr wenige<br />

EHEC-Ke<strong>im</strong>e benötigt werden, um eine Infektion<br />

auszulösen, kommt <strong>der</strong> ausreichenden Erhitzung<br />

von Rohmilch einschließlich Vorzugsmilch eine<br />

große Bedeutung zu. Insbeson<strong>der</strong>e Kleinkin<strong>der</strong><br />

sollten nur mit ausreichend erhitzter Milch ernährt<br />

werden.<br />

Alle weiteren Proben einschließlich des gemischten<br />

Hackfleisches, welches einen Hinweis zur<br />

Durcherhitzung enthielt, waren Lebensmittel, die<br />

vor dem Verzehr einer ausreichenden Hitzebehandlung<br />

unterzogen werden. Eine sichere Abtötung<br />

des Erregers war somit gewährleistet.<br />

mittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und<br />

sonstige Bedarfsgegenstände beweisen, dass<br />

die Situation insgesamt positiv ist. Die Zahl <strong>der</strong><br />

Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Best<strong>im</strong>mungen<br />

hat sich <strong>im</strong> Vergleich zu den vorangegangenen<br />

<strong>Jahr</strong>en weiter verringert und ist mit<br />

1.043 beanstandeten Proben, was einer Beanstandungsquote<br />

von 6,2 % entspricht, die niedrigste<br />

seit 1993. Da sich die Kriterien für die<br />

Probenentnahme nicht verän<strong>der</strong>t haben, lässt<br />

113


Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong><br />

sich daraus ableiten, dass Lebensmittel, Bedarfsgegenstände<br />

und kosmetische Mittel eher sicherer<br />

geworden sind, auch wenn in Einzelfällen<br />

<strong>im</strong>mer wie<strong>der</strong> Rechtsverstöße unterschiedlicher<br />

Art aufgedeckt werden und zum Schutz des Verbrauchers<br />

notwendige Maßnahmen eingeleitet<br />

werden müssen.<br />

In <strong>der</strong> Gesamtzahl amtlicher Proben sind die von<br />

Verbrauchern eingereichten Beschwerdeproben<br />

inbegriffen. Von den 209 Beschwerden waren 76<br />

berechtigt. Zumeist waren diese Proben wegen<br />

sensorischer Abweichungen, Sch<strong>im</strong>melbefalls<br />

o<strong>der</strong> Verunreinigungen nicht zum Verzehr<br />

geeignet.<br />

Als „geeignet, die Gesundheit zu schädigen“<br />

mussten 43 Proben beurteilt werden. Bei diesen<br />

Proben handelte es sich hauptsächlich um<br />

Fleischerzeugnisse und Wurstwaren zum Rohverzehr,<br />

die mit Salmonellen kontaminiert waren.<br />

Aber auch Einzelfälle, wie eine mit Reinigungslauge<br />

gefüllte Bierflasche o<strong>der</strong> ein als glutenfrei<br />

ausgelobtes Brot, welches doch 7 % Gluten enthielt,<br />

hätten be<strong>im</strong> Verzehr eine Gesundheitsschädigung<br />

bewirken können.<br />

Der häufigste Grund für Beanstandungen waren<br />

Kennzeichnungsmängel, z. B. fehlerhafte Angaben<br />

bei <strong>der</strong> Verwendung von Zusatzstoffen (u. a.<br />

von Süßstoffen, Konservierungsmitteln, Farbstoffen),<br />

fehlende Mengenkennzeichnung (QUID),<br />

Fantasienamen an Stelle <strong>der</strong> Verkehrsbezeichnung<br />

und die Deklaration von wertbest<strong>im</strong>menden<br />

Zutaten, die nahezu vollständig fehlten o<strong>der</strong><br />

nicht in ausreichen<strong>der</strong> Menge vorhanden waren.<br />

Außerdem fehlten Angaben zum Mindesthaltbarkeitsdatum<br />

und Losnummern.<br />

Auf Pflanzenschutz- und Vorratsschutzmittel<br />

wurden 646 Proben untersucht. Frischobst und<br />

Frischgemüse standen dabei <strong>im</strong> Vor<strong>der</strong>grund.<br />

Wegen Überschreitung <strong>der</strong> zulässigen Höchstmengen<br />

waren lediglich 3 Proben Gemüse und<br />

2 Proben Frischobst zu beanstanden.<br />

114<br />

Rückstände unterhalb <strong>der</strong> zulässigen Höchstmengen<br />

enthielten 56 % <strong>der</strong> untersuchten Proben<br />

tierischer und pflanzlicher Herkunft.<br />

Erhöhte Gehalte an toxischen Schwermetallen<br />

sind nur in wenigen Proben gefunden worden. Bei<br />

einer Probe Bio-Dinkel-Bratlinge war die zulässige<br />

Höchstmenge für Blei überschritten. 3 Proben<br />

verschiedener Spielwaren und ein Keramikteller<br />

gaben zu große Mengen Blei an die Prüfflüssigkeit<br />

ab.<br />

Die nachgewiesenen Nitratgehalte lagen unterhalb<br />

<strong>der</strong> gesetzlich festgelegten Höchstmengen.<br />

Die Untersuchung ausgewählter Erzeugnisgruppen<br />

auf Acrylamid bestätigten bereits vorliegende<br />

Analysedaten. Diese Untersuchungen werden<br />

künftig mit neuer, mo<strong>der</strong>nster Analysetechnik<br />

fortgeführt.<br />

Die Überwachung <strong>der</strong> Rückstandssituation bleibt<br />

auch weiterhin ein Schwerpunkt <strong>der</strong> Lebensmitteluntersuchung<br />

sowohl in Anbetracht <strong>der</strong> Kontaminationsraten<br />

als auch <strong>der</strong> wachsenden Vielfalt<br />

<strong>der</strong> eingesetzten Pflanzenschutz- und Vorratsschutzmittel.<br />

Gegenwärtig ist es nicht möglich, durch Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Produktions- und Lagerbedingungen<br />

das Auftreten von Mykotoxinen in Lebensmitteln<br />

vollständig zu verhin<strong>der</strong>n. Im Interesse eines vorbeugenden<br />

Gesundheitsschutzes wird deshalb<br />

eine Min<strong>im</strong>ierung <strong>der</strong> Kontamination mit Mykotoxinen<br />

angestrebt. Neu sind seit November <strong>2003</strong><br />

geltende Höchstmengen für Patulin von 10 µg/kg.<br />

Von 940 auf Mykotoxine untersuchten Proben<br />

wiesen gemahlene o<strong>der</strong> gehackte Nüsse, Nusspasten,<br />

Feigen und Gewürze häufig Kontaminationen<br />

mit Aflatoxinen auf. Getrocknete Weinbeeren,<br />

Gewürze und Kaffee waren relativ hoch mit<br />

Ochratoxin A belastet und Getreide und Getreideerzeugnisse<br />

mit Deoxynivalenol und Zearalenon.<br />

Die Höchstmengen für Aflatoxine waren<br />

jedoch nur bei 5 Proben und für Ochratoxin A bei<br />

2 Proben überschritten.


Gemäß Lebensmittel-Monitoring-Plan waren<br />

120 Proben auf Pflanzenschutzmittelrückstände<br />

und an<strong>der</strong>e Umweltkontaminanten, auf den Gehalt<br />

an toxischen Schwermetallen, Mykotoxinen<br />

und Nitrat zu überprüfen. Eine Probe Sultaninen<br />

musste wegen Überschreitung <strong>der</strong> Höchstmenge<br />

für Ochratoxin A beanstandet werden.<br />

Nach den Vorgaben des Nationalen Rückstandskontrollplanes<br />

wurden lebende und geschlachtete<br />

Tiere sowie tierische Erzeugnisse auf<br />

pharmakologisch wirksame Stoffe und Umweltkontaminanten<br />

untersucht. Bei 2 Proben von<br />

geschlachteten Kühen lagen die ermittelten Werte<br />

für Oxytetracyclin über <strong>der</strong> zulässigen Höchstmenge.<br />

In einer Probe Eier sind erhöhte Gehalte an DDT-<br />

Analoga nachgewiesen worden. Weitere 2 Proben<br />

Eier enthielten Rückstände des für Legehennen<br />

nicht zugelassenen Kokzidiostatikas Lasalocid.<br />

Zoonoseerreger in Lebensmitteln sind eine häufige<br />

Ursache von Lebensmittelinfektionen und<br />

-intoxikationen. Die direkte Übertragung erfolgt<br />

vom lebensmittelliefernden Tier zum Lebensmittel,<br />

eine indirekte Kontamination von pflanzlichen<br />

Lebensmitteln wird häufig durch Bewässerung,<br />

Düngung und Wildtiere verursacht. Die Verdrängung<br />

von Zoonoseerregern aus den Tierbeständen<br />

wird heute als wichtige Maßnahme <strong>im</strong> gesundheitlichen<br />

Verbraucherschutz betrachtet.<br />

Die Ergebnisse <strong>der</strong> mikrobiologischen Untersuchung<br />

zeigen, dass nach wie vor Lebensmittel mit<br />

Krankheitserregern, z. B. Salmonellen, Listerien,<br />

Campylobacter und VTEC, kontaminiert sein können<br />

und damit die Gefahr <strong>der</strong> Übertragung auf<br />

den Menschen besteht. Als Folge treten <strong>im</strong>mer<br />

Zusammenfassung<br />

wie<strong>der</strong> Erkrankungen von Einzelpersonen o<strong>der</strong><br />

Personengruppen auf.<br />

Die durchschnittliche Kontaminationsrate von<br />

Salmonellen liegt mit 1,2 % <strong>im</strong> Bereich <strong>der</strong> vergangenen<br />

<strong>Jahr</strong>e (2001: 1,6 %; 2002: 1,5 %). Ein<br />

leichter Rückgang von Listeria monocytogenes-<br />

Nachweisen von 2 % kann u. a. auf eine verbesserte<br />

Hygiene <strong>im</strong> Rahmen <strong>der</strong> Herstellungsprozesse<br />

von Lebensmitteln zurückgeführt werden.<br />

Der deutliche Anstieg an positiven Campylobacter-<br />

und VTEC-Nachweisen steht <strong>im</strong> Zusammenhang<br />

mit <strong>der</strong> gezielten Untersuchung von<br />

prädestinierten Lebensmittelgruppen wie Geflügelfleisch<br />

und Wildfleisch.<br />

Die Lebensmittelbetriebe bemühen sich um eine<br />

ständige Verbesserung <strong>der</strong> Produktionshygiene.<br />

Aber auch <strong>der</strong> Verbraucher kann durch hygienischen<br />

Umgang mit den Lebensmitteln <strong>im</strong> Haushalt<br />

das Risiko einer lebensmittelbedingten Infektion<br />

bzw. Intoxikation erheblich min<strong>im</strong>ieren.<br />

Der Alltag bestätigt häufig: Eine vollkommene<br />

Sicherheit für <strong>im</strong> Verkehr befindliche Lebensmittel<br />

und Bedarfsgegenstände kann es nicht geben.<br />

Kontrollen bei Herstellern, in Einrichtungen<br />

des Handel und <strong>der</strong> Gastronomie und die mit<br />

fachlicher Kompetenz und Effizienz durchgeführten<br />

<strong>amtlichen</strong> Untersuchungen von Lebensmitteln,<br />

Bedarfsgegenständen, Tabakerzeugnissen<br />

und kosmetischen Mitteln tragen jedoch<br />

wesentlich dazu bei, Mängel und Fehler schnell<br />

aufzudecken und damit sowohl Gesundheitsgefahren<br />

abzuwenden, als auch die Verbraucher<br />

vor Täuschung und Irreführung zu bewahren.<br />

115


Adressen <strong>der</strong> <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>sbehörden in Thüringen<br />

Behörde Anschrift Telefon Telefax<br />

E-Mail<br />

Thüringer Ministerium für Soziales, Werner-Seelenbin<strong>der</strong>-Straße 6 0361/3798500 3798850<br />

Familie und Gesundheit 99096 Erfurt poststelle@tmsfg.thueringen.de<br />

Landratsamt des Landkreises Altenburger Land Zeitzer Straße 76 a 03447/586708 586706<br />

Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>samt 04600 Altenburg veterinaeramt@altenburgerland.de<br />

Landratsamt des Ilm-Kreises Kauffbergstraße 11 03628/738631 738632<br />

Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>samt 99310 Arnstadt vluea@ilm-kreis.de<br />

Landratsamt des Wartburgkreises Frauenberg 17 03691/795610 795612<br />

Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>samt 99817 Eisenach veterinaeramtEA@wartburgkreis.de<br />

Landratsamt des Landkreises Gotha Mauerstraße 20 03621/214901 214912<br />

Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>samt 99867 Gotha veterinaer@kreis-gth.de<br />

Landratsamt des Landkreises Greiz Goethestraße 17 036628/47108 47111<br />

Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>samt 07937 Zeulenroda Veterinaeramt@Landkreis-Greiz.de<br />

Landratsamt des Landkreises Hildburghausen Wiesenstraße 18 03685/445461 445502<br />

Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>samt 98646 Hildburghausen veterinaeramt@lrahbn.thueringen.de<br />

Landratsamt des Eichsfeldkreises Steinweg 2 03605/512349 501485<br />

Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>samt 37327 Leinefelde veterinaeramt@lk-eichsfeld.de<br />

Landratsamt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen Bahnhofstraße 46 03683/408014 408012<br />

Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>samt 98574 Schmalkalden va-sm@t-online.de<br />

Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises Brunnenstraße 97 03601/802398 802399<br />

Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>samt 99974 Mühlhausen stefan.schulze@lrauh.thueringen.de<br />

Landratsamt des Landkreises Nordhausen Behringstraße 3 03631/911150 911103<br />

Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>samt 99734 Nordhausen veterinaeramt@lrandh.thueringen.de<br />

Landratsamt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt Schwarzburger Chaussee 12 03672/823732 823734<br />

Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>samt 07407 Rudolstadt veterinaeramt@sa-ru.de<br />

Landratsamt des Saale-Orla-Kreises Talstraße 2 03663/488190 488447<br />

Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>samt 07907 Schleiz veterinaeramt@lrasok.thueringen.de<br />

Landratsamt des Kyffhäuserkreises Edmund-König-Straße 7 03632/741461 741462<br />

Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>samt 99706 Son<strong>der</strong>shausen vet@kyffhaeuser.de<br />

Landratsamt des Landkreises Sonneberg Schießhausstraße 43 03675/804036 804037<br />

Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>samt 96515 Sonneberg veterinäramt@lkson.de<br />

Landratsamt des Landkreises Sömmerda Wielandstraße 4 03634/354533 354535<br />

Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>samt 99610 Sömmerda vet-amt@lra- soemmerda.de<br />

Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises Kirchweg 18 036691/70840 70766<br />

Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>samt 07646 Stadtroda vetamt@lrashk.thueringen.de<br />

Stadtverwaltung Erfurt Bahnhofstraße 9 0361/59640 5964103<br />

Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>samt 99084 Erfurt veterinaeramt.erfurt@gmx.de<br />

Stadtverwaltung Gera Lusaner Straße 20 0365/774930 7749312<br />

Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>samt 07549 Gera veterinaeramt.gera@web.de<br />

Stadtverwaltung Jena Saalbahnhofstraße 27 03641/41890 418921<br />

Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>samt 07743 Jena vetamt-jena@web.de<br />

Stadtverwaltung Suhl Friedrich-König-Straße 64 03681/742992 742996<br />

Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>samt 98527 Suhl veterinaer-lebensmittelueberwachung@stadtsuhl.de<br />

Stadtverwaltung We<strong>im</strong>ar Friedensstraße 2 03643/902828 502166<br />

Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>samt 99423 We<strong>im</strong>ar veterinaeramt-we<strong>im</strong>ar@web.de<br />

Landratsamt des Landkreises We<strong>im</strong>arer Land, Rathenauplatz 7 03643/202255 202256<br />

Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>samt 99423 We<strong>im</strong>ar veterinaer.we<strong>im</strong>arer.land@t-online.de<br />

Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit Juri-Gagarin-Ring 124 0361/3788800 3788801<br />

und Verbraucherschutz 99084 Erfurt poststelle.ef.jgr@tllv.thueringen.de<br />

116<br />

Adressen <strong>der</strong> <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>sbehörden in Thüringen


Abkürzungsverzeichnis<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

AVV LMP Allgemeine Verwaltungsvorschrift Lebensmittel-Monitoring-Plan<br />

AVV FIH Allgemeine Verwaltungsvorschrift Fleischhygiene<br />

BEFFE bindegewebseiweißfreies Fleischeiweiß<br />

BGA Bundesgesundheitsamt<br />

BgVV Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin<br />

(heute BVL und BfR)<br />

BfR Bundesinstitut für Risikobewertung<br />

BMVEL Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft<br />

BVL Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit<br />

BSE Bovine spongiforme Enzephalopathie (schwammartige Hirnkrankheit <strong>der</strong> Rin<strong>der</strong>)<br />

CJK Creutzfeld-Jacob-Krankheit<br />

C. Campylobacter<br />

DDT Dichlordiphenyltrichlorethan (das bekannteste Insektizid)<br />

DFG Deutsche Forschungsgemeinschaft<br />

DGHM Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie e.V.<br />

DIN Deutsche Industrie-Norm<br />

DNA Desoxy-Ribonuklein-Säure<br />

ELFA Enzym Linked Flourescens Assay (Enzymnachweis)<br />

EN Euronorm<br />

EHEC Enterohämorrhagische Escherichia Coli<br />

EU Europäische Union<br />

EU-Zulassung Zulassung eines Lebensmittelherstellers o<strong>der</strong> -händlers für den Binnenmarkt <strong>der</strong><br />

Europäischen Union<br />

EWG und EG Europäische (Wirtschafts-) Gemeinschaft (frühere Bezeichnungen <strong>der</strong> EU, noch<br />

in älteren Rechtsvorschriften <strong>der</strong> EU enthalten)<br />

FIHG Fleischhygienegesetz<br />

FIHV Fleischhygieneverordnung<br />

GVO gentechnisch verän<strong>der</strong>te Organismen<br />

GefStoffV Gefahrstoffverordnung<br />

HACCP- Hazard Analysis and Critical Control Points = Risikoanalyse und kritische<br />

Konzept Kontrollpunkte, d. h. Konzept für Eigenkontrollen bei <strong>der</strong> Herstellung von<br />

Produkten aller Art<br />

HCH Hexachlorcyclohexan<br />

HMF Hydroxymethyl-Furfural<br />

HPLC High Performance Liquid Chromatography<br />

(Hochleistungs-Flüssigkeitschromatografie)<br />

117


Abkürzungsverzeichnis<br />

HPLC-DAD High-Performance-Liquid-Chromatography – Dioden-Array-Detektor<br />

HPTLC High-Performance-Thin-Layer-Chromatography<br />

HUS Hämorrhagisches Urämisches Syndrom<br />

IKW Industrieverband Körperpflege und Waschmittel e.V.<br />

I-TEQ Internationale Toxizitätsäquivalente<br />

KbE Koloniebildende Einheiten<br />

KosmV Verordnung über kosmetische Mittel vom 16. Dezember 1977<br />

KÜP Koordiniertes Überwachungsprogramm <strong>der</strong> Europäischen Union für die amtliche<br />

<strong>Lebensmittelüberwachung</strong><br />

LMBG Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz<br />

LMHV Lebensmittelhygiene-Verordnung<br />

LC-MSMS Liquid-Chromatography-Tandem-Massenspektrometer<br />

MHD Mindesthaltbarkeitsdatum<br />

MTV Mineral- und Tafelwasser-Verordnung<br />

OECD Organisation for Economic Cooperation and Development<br />

(Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)<br />

PCDD/F- Polychlorierte Dibenzodioxin/Furan-<br />

PAK Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Gruppe chemischer<br />

Substanzen gleicher chemischer Grundstruktur, die in Lebensmitteln<br />

Schadstoffe darstellen.<br />

PCB Polychlorierte Biphenyle<br />

PSM-Wirkstoffe Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe<br />

QUID Quantitative Ingredients Declaration (quantifizierte Inhaltsdeklaration)<br />

RASFF Rapid-Alert-System for Food and Feed (EU-Schnellwarnsystem für Lebensmittel<br />

und Futtermittel)<br />

RHmV Rückstands-Höchstmengenverordnung<br />

Monitoring bundesweite Programme zur analytischen Messung von Rückständen aller Art<br />

in Lebensmitteln<br />

NLV Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung<br />

S. Salmonella<br />

SHmV Schadstoff-Höchstmengenverordnung<br />

SRM Specific Risk Material = spezifizierte Risikomaterialien, d. h. best<strong>im</strong>mte<br />

nervengewebehaltige Teile des Rindes<br />

THC TetraHydroCannabiol<br />

Tk- Tiefkühl-<br />

TLC Thin-Layer Chromatography – Dünnschichtchromatografie<br />

TL-Messung Thermolumineszens-Messung<br />

TLLV Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz<br />

118


Abkürzungsverzeichnis<br />

TMSFG Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit<br />

TRG Technische Regeln Druckgase<br />

TSE Transmissible Spongiforme Enzephalopathie (auf an<strong>der</strong>e Tierarten übertragbare<br />

schwammartige Hirnkrankheit)<br />

TVB-N Total Volatile Base Nitrogen (Zersetzungsprodukte, flüchtige Basenstickstoffe<br />

Ammoniak, Methylamin, D<strong>im</strong>ethylamin und Tr<strong>im</strong>ethylamin)<br />

VLÜÄ Veterinär- und <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>sämter<br />

VO Verordnung<br />

VTEC Verotoxinbilden<strong>der</strong> Escherichia coli<br />

WeinG Weingesetz<br />

WeinV Weinverordnung<br />

WRMG Wasch- und Reinigungsmittel-Gesetz<br />

ZZuIV Zusatzstoff-Zulassungsverordnung<br />

119


Herausgeber: Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit<br />

Verantwortlich: Steffi Schwarzer<br />

Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz<br />

Juri-Gagarin-Ring 124, 99084 Erfurt<br />

Telefon: (03 61) 37 88-752, Fax: (03 61) 37 88-801<br />

Internet: www.thueringen.de/tllv<br />

e-Mail: pressestelle@tllv.thueringen.de<br />

Redaktion: Dr. Wolfgang Schüler, TLLV,<br />

Dezernat <strong>Lebensmittelüberwachung</strong>, Fleischhygiene<br />

Dr. Erika Ochmann, TLLV,<br />

Dezernat Getränke, Tabakwaren, Obst, Gemüse, Gewürze,<br />

Lebensmittelbestrahlung<br />

Mitarbeit: Dr. Gerd Beckmann, Dr. Karin Schindler,<br />

Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit<br />

Druck: Druckerei Sömmerda GmbH<br />

Büro Blitzdruck Erfurt<br />

Futterstraße 20, 99084 Erfurt

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