01.01.2013 Aufrufe

V erhandlungsschrift - Marktgemeinde St. Peter am Ottersbach

V erhandlungsschrift - Marktgemeinde St. Peter am Ottersbach

V erhandlungsschrift - Marktgemeinde St. Peter am Ottersbach

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

16/03-2012 GR-Sitzung 16. Mai 2012<br />

Lfd.Nr.004-1/GR 16/03-2012<br />

V e r h a n d l u n g s s c h r i f t<br />

über die öffentliche<br />

Sitzung des Gemeinderates<br />

<strong>am</strong> Mittwoch, dem 16. Mai 2012 im Gemeinde<strong>am</strong>t <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong><br />

Beginn der Sitzung um 19,00 Uhr.<br />

Die Einladung erfolgte <strong>am</strong> 08. Mai 2012 mittels Email oder Kurrende.<br />

Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Mitglieder des<br />

Gemeinderates ist in der Anlage beigeschlossen.<br />

Anwesend waren:<br />

Bgm. Reinhold Ebner GR Werner Neumeister<br />

Vizebgm. Günther Rauch GR Josef Andreas Schantl<br />

Kassier Anton Solderer GR Christian Schantl-Sundl<br />

GR Gerhard Glauninger GR Gerhard Sundl<br />

GR Helmut Glauninger GR Fritz Suppan<br />

GR Marie Kummer GR Rainer Thuswohl<br />

GR Ingrid Leber GR Josef Wolf<br />

GR Johann Neubauer<br />

Außerdem waren anwesend: AL Veronika Hödl<br />

Sekr. Thomas Radkohl<br />

Entschuldigt waren: -<br />

Nicht entschuldigt waren: -<br />

Der Gemeinderat ist beschlussfähig.<br />

Die Sitzung besteht aus einem öffentlichen und einem nicht-öffentlichen Teil.<br />

Vorsitzender: Bürgermeister Reinhold Ebner<br />

Die Sitzung beginnt mit der Begrüßung durch den Bürgermeister.<br />

Anschließend findet eine Fragestunde statt.<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong><br />

05.07.2012 09:32 Seite 1


A. Öffentlicher Teil<br />

1. Feststellung der Beschlussfähigkeit.<br />

16/03-2012 GR-Sitzung 16. Mai 2012<br />

T a g e s o r d n u n g<br />

2. Genehmigung bzw. Abänderung des öffentlichen Teiles der<br />

V<strong>erhandlungsschrift</strong> der Sitzung <strong>am</strong> 15. März 2012.<br />

3. Berichte des Bürgermeisters, Bau-, Umwelt-, Raumplanungs- und<br />

Sozialausschusses.<br />

4. Vergabe des Fischereirechtes an den öffentlichen Gewässern.<br />

5. Auszahlung Jagdpachtentgelt für das Pachtjahr 2012/2013.<br />

6. Vergabe der Leasingfinanzierung für die LED-<strong>St</strong>raßenbeleuchtung.<br />

7. Vergabe eines Darlehens für den Kanalausbau Entschendorfberg,<br />

Kürbisgraben, Wiersdorf-Ost, BA 12.<br />

8. Materialvergabe für die WVA Entschendorfberg/Wiersdorf-Ost.<br />

9. Abschluss einer Universal-<strong>St</strong>raf-Rechtsschutzversicherung.<br />

10. Genehmigung der Eintrittspreise im Freibad <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong>.<br />

11. Vertragsverlängerung für die sicherheitstechnische Betreuung nach dem<br />

Arbeitnehmerschutzgesetz.<br />

12. Ortsplatz – neuer Springbrunnen.<br />

13. Bericht über die Überprüfung der Gemeindegebarung von der<br />

Aufsichtsbehörde.<br />

14. Volksbefragung - § 155 <strong>St</strong>eiermärkisches Volksrechtegesetz.<br />

15. Dringlichkeitsantrag: Brunnenbeweissicherung zum Bauvorhaben Kanalisation<br />

BA 12 Entschendorfberg, Wiersdorfberg-Ost, Kürbisgraben.<br />

16. Dringlichkeitsantrag: Wohnungsvergabe Wohnung Siedlung 34/2.<br />

17. Allfälliges zur öffentlichen Sitzung.<br />

B. Nicht-öffentlicher Teil<br />

18. Genehmigung bzw. Abänderung des nicht-öffentlichen Teiles der<br />

V<strong>erhandlungsschrift</strong> der Sitzung <strong>am</strong> 15. März 2012.<br />

19. Allfälliges zur nicht-öffentlichen Sitzung.<br />

Verlauf und Beschlüsse:<br />

Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister.<br />

Bürgermeister Reinhold Ebner eröffnet die Sitzung und begrüßt die erschienenen<br />

Gemeinderatsmitglieder.<br />

05.07.2012 09:32 Seite 2


16/03-2012 GR-Sitzung 16. Mai 2012<br />

Fragestunde gemäß § 54 Abs. 4 der Gemeindeordnung.<br />

GR Wolf stellt die Anfrage, wann beim neuen S<strong>am</strong>melplatz für <strong>St</strong>rauch- und<br />

Baumschnitt die Verwertung des ges<strong>am</strong>melten Materials erfolgt.<br />

Der Bürgermeister gibt zur Antwort, dass demnächst mit einer Verwertung zu rechnen<br />

ist.<br />

GR Suppan möchte wissen, wann mit dem Grabenputzen in den Katastralgemeinden<br />

begonnen wird.<br />

Bürgermeister Ebner meint, das ist von den Ortvorstehern abhängig, die gebeten<br />

werden, Ihre durchzuführenden Arbeiten untereinander zu organisieren.<br />

GR Sundl informiert, dass der zwischen den Objekten Wurzinger, Hauptstraße 16 und<br />

Platzer, Entschendorf <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> 21 gelegene <strong>Ottersbach</strong> im Bereich des<br />

Durchlasses saniert werden sollte um bei auftretenden Wassermassen eine<br />

Überschwemmung der angrenzenden Bereiche zu verhindern. Konkret müsste laut<br />

Wassermeister Fröhlich mit der Errichtung einer Betonmauer dieses Problem behoben<br />

werden. Ein diesbezügliches Ansuchen bei der Wasserrechtsbehörde ist von Herrn<br />

Gerhard Sundl geplant. Die Kosten sollen von den drei Teilen Wassermeisterei Bezirk<br />

Radkersburg, Ortsvorsteherbudget der Katastralgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> und<br />

den Liegenschaftsanrainer <strong>St</strong>rohmaier, Entschendorf <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> 73 durch<br />

finanzielle oder arbeitstechnische Beteiligung aufgebracht werden. GR Sundl berichtet,<br />

dass in Absprache und Rücksprache mit Wassermeister Fröhlich dieser bei Frau Mag.<br />

Widmann ein wasserrechtliches Ansuchen durchführen wird. Eine diesbezügliche<br />

Besprechung wird folgen.<br />

Von GR Neubauer kommt die Anfrage, wann die Landesstraßenverwaltung mit den<br />

Mäharbeiten voraussichtlich beginnt.<br />

Dem Bürgermeister ist diesbezüglich noch kein genauer Termin bekannt.<br />

Zu 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit.<br />

Bürgermeister Reinhold Ebner gibt bekannt, dass die Gemeinderäte ordnungsgemäß<br />

eingeladen wurden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.<br />

Dringlichkeitsantrag gem. § 54, Abs. 3 <strong>St</strong>eiermärkische<br />

Gemeindeordnung aus 1967 i.d.g.F.<br />

Aufgrund der Tatsache, dass erst <strong>am</strong> 15. Mai 2012 die Angebote für die<br />

Brunnenbeweissicherung zum Bauvorhaben Kanalisation BA 12 Entschendorfberg,<br />

Wiersdorfberg-Ost, Kürbisgraben eingetroffen sind und ehestmöglich mit den<br />

Bauarbeiten für die Kanalisation begonnen werden soll, stellt der Bürgermeister den<br />

Antrag, die gegenständliche Sitzung des Gemeinderates um den Tagesordnungspunkt<br />

15 „Brunnenbeweissicherung zum Bauvorhaben Kanalisation BA 12 Entschendorfberg,<br />

Wiersdorfberg-Ost, Kürbisgraben“ zu erweitern. Die Brunnenanlagen sind wie<br />

gewöhnlich durchgeführt, vor jedem Kanalisationsbauvorhaben zu untersuchen, um<br />

spätere Beeinträchtigungen ausschließen bzw. dokumentieren zu können.<br />

05.07.2012 09:32 Seite 3


16/03-2012 GR-Sitzung 16. Mai 2012<br />

���� Beschluss: Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Bürgermeisters einstimmig,<br />

die gegenständliche Sitzung um den Tagesordnungspunkt 15<br />

„Brunnenbeweissicherung zum Bauvorhaben Kanalisation BA 12 Entschendorfberg,<br />

Wiersdorfberg-Ost, Kürbisgraben“ zu erweitern.<br />

Dringlichkeitsantrag gem. § 54, Abs. 3 <strong>St</strong>eiermärkische<br />

Gemeindeordnung aus 1967 i.d.g.F.<br />

Gemäß dem Umstand, dass der Mieter Albert Baumgartner die im Eigentum der<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> befindliche Wohnung Siedlung 34/2 per 7. Mai<br />

2012 unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten dreimonatigen Frist gekündigt hat,<br />

wird ein Dringlichkeitsantrag von Bürgermeister Ebner gestellt. Frau Nicole Sommer<br />

aus Jagerberg 124/3 hat mit 14. Mai 2012 das dringliche Ansuchen an die<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> gerichtet, die Wohnung mit 1. September<br />

2012 zu mieten. Der Tagesordnungspunkt ist als dringlich zu erachten, da Frau<br />

Sommer ihrerseits für ihre Wohnung auch eine Kündigungsfrist einhalten muss und mit<br />

der Beschlussfassung die Wohnung nahtlos an Frau Sommer übergehen könnte.<br />

���� Beschluss: Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Bürgermeisters einstimmig,<br />

die gegenständliche Sitzung um den Tagesordnungspunkt 16 „Wohnungsvergabe<br />

Wohnung Siedlung 34/2“ zu erweitern.<br />

Zu 2. Genehmigung bzw. Abänderung des öffentlichen Teiles der<br />

V<strong>erhandlungsschrift</strong> der Sitzung <strong>am</strong> 15. März 2012.<br />

GR Andreas Schantl stellt den Antrag, das Protokoll der Sitzung vom 15. März 2012<br />

ohne zu verlesen zu genehmigen.<br />

� Beschluss: Die V<strong>erhandlungsschrift</strong> der öffentlichen Sitzung vom 15. März 2012<br />

wird mit den <strong>St</strong>immen der Gemeinderäte Bgm. Reinhold Ebner, Vizebgm. Günther<br />

Rauch, Kassier Anton Solderer, GR Gerhard Glauninger, GR Helmut Glauninger, GR<br />

Ingrid Leber, GR Johann Neubauer, GR Werner Neumeister, GR Josef Andreas<br />

Schantl, GR Christian Schantl-Sundl, GR Gerhard Sundl, GR Fritz Suppan und GR<br />

Josef Wolf genehmigt.<br />

Zu 3. Berichte des Bürgermeisters, Bau-, Umwelt-, Raumplanungs-<br />

und Sozialausschusses.<br />

Der Bürgermeister berichtet:<br />

Vom Bürgermeister wird eine Liste herumgereicht auf der gemäß § 51 Abs. 3 und Abs.<br />

3a des <strong>St</strong>mk. Gemeindeordnung die Mitglieder des Gemeinderates durch ihre<br />

Unterschrift bestätigen, dass diese zukünftig als Gemeinderätin/Gemeinderat<br />

Einladungen zu den Gemeinderatssitzungen sowie Vorstandssitzungen und<br />

Ausschusssitzungen (sowie auch sämtlichen Schriftverkehr, wie zB.<br />

V<strong>erhandlungsschrift</strong>en der öffentlichen Sitzungen) per E-Mail entgegen nehmen. Eine<br />

Änderung der E-Mail-Adresse wird ihrerseits umgehend dem Gemeinde<strong>am</strong>t bekannt<br />

gegeben. Diese Liste wird von allen Mitgliedern des Gemeinderates unterfertigt.<br />

05.07.2012 09:32 Seite 4


16/03-2012 GR-Sitzung 16. Mai 2012<br />

Von neun Eltern aus der <strong>Marktgemeinde</strong> Mettersdorf <strong>am</strong> Saßbach erging das Ersuchen<br />

an die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong>, ihre Kinder ab dem Schuljahr 2012/2013 in die neue<br />

Mittelschule <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> aufzunehmen. Dies wurde von der <strong>Marktgemeinde</strong> Mettersdorf<br />

<strong>am</strong> Saßbach abgelehnt. Nach Bescheidberufung hat der Bezirksschulrat entschieden,<br />

dass zwei Kinder die Schule in <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> besuchen können. Alle<br />

anderen Berufungen wurden von Seiten der Behörde abgelehnt.<br />

Bezüglich der Direktorbestellung in der Hauptschule <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> ist nach<br />

wie vor keine Entscheidung gefallen. Mit einer baldigen Entscheidung wird jedoch<br />

gerechnet.<br />

Zu Ehren der Direktoren der Hauptschule <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> soll beim Schulfest<br />

„60 Jahre Hauptschule“ <strong>am</strong> 15. Juni 2012 eine Ehrentafel mit den eingravierten N<strong>am</strong>en<br />

der Direktoren enthüllt werden. Diese Tafel wird dann im Eingangsbereich der alten<br />

Hauptschule angebracht werden.<br />

Der Abfallwirtschaftsverband Radkersburg hat seine im Kindergarten <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong><br />

<strong>Ottersbach</strong>, Siedlung 67 gelegene Wohnung mit 66,73 m² Wohnfläche per 23. April<br />

2012 gekündigt. Bevor die Wohnung für Vermietungszwecke saniert wird, sollte mit<br />

dem Kindergarten in <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> gesprochen werden, ob dieser die<br />

Räumlichkeiten für seine Zwecke benötigt.<br />

Einige Bewohner in Wittmanndorf-Au klagen schon seit längerem über<br />

Wasserknappheit und leere Brunnen. Die Ges<strong>am</strong>tlänge der Versorgungsleitungen im<br />

Bereich Wittmannsdorf-Au würde bei 26 Hausanschlüssen 3760 Laufmeter betragen,<br />

wobei mit Ges<strong>am</strong>tkosten von 267.000 Euro zu rechnen ist. Die Ges<strong>am</strong>tlänge der<br />

Versorgungsleitungen im Bereich Gosdorf-Au beträgt 800 Laufmeter und es ist bei<br />

Herstellung von 11 Hausanschlüssen mit Ges<strong>am</strong>tkosten von 81.700 Euro zu rechnen.<br />

Sollte die Gemeinde Gosdorf Interesse an einem Ausbau der Anlage Gosdorf-Au<br />

haben sollte <strong>am</strong> Verhandlungswege eine Kostenbeteiligung für die vorgelagerte Anlage<br />

der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> mit der Anlage Gosdorf ausverhandelt<br />

werden. Die Finanzierung der Anlage ist ohne zusätzliche finanzielle Mittel der<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> nicht möglich. Es besteht ein Finanzierungsbedarf von zirka 120.000<br />

bis 150.000 Euro bei Herstellung der Anlage. In den ges<strong>am</strong>ten Kostenberechnungen<br />

sind eventuelle Zinsbelastungen für Fremdfinanzierung nicht enthalten.<br />

Bezüglich des im Bau befindlichen Rad- und Gehweges wurde nochmalig bei der<br />

<strong>St</strong>eiermärkischen Landesregierung vorgesprochen, eine finanzielle Hilfestellung von<br />

Seiten der <strong>St</strong>eiermärkischen Landesregierung zu lukrieren. Auch für die Adaptierung<br />

der Beleuchtung, des Zählerkastens sowie der LAN-Verkabelung im neueren<br />

Volksschulgebäude wurde eine etwa 50%ige Förderung von Seiten der<br />

Landesregierung zugesagt.<br />

Am Freitag, dem 18. Mai 2012 findet um 15 Uhr ein Gesprächstermin mit den Anbietern<br />

bezüglich der Anschaffung eines neuen Gemeindetraktors statt. Jeder Gemeinderat ist<br />

herzlichst eingeladen, an diesem Termin teilzunehmen um sich über die<br />

Neuanschaffung eines Traktors für die <strong>Marktgemeinde</strong> informieren zu können.<br />

Der Seniorenausflug findet <strong>am</strong> Freitag, dem 8. Juni 2012 statt. Die Fahrt führt<br />

voraussichtlich in die Weststeiermark.<br />

05.07.2012 09:32 Seite 5


16/03-2012 GR-Sitzung 16. Mai 2012<br />

Gemäß <strong>St</strong>eiermärkischem Volksrechtegesetz wird <strong>am</strong> Freitag, dem 01. Juni 2012 mit<br />

Beginn um 20,00 Uhr in der <strong>Ottersbach</strong>halle eine Bürgervers<strong>am</strong>mlung unter der Leitung<br />

des Bürgermeisters Reinhold Ebner abgehalten. Bei dieser Informationsveranstaltung<br />

soll neues zu den Themen Ortsdurchfahrt Perbersdorf, Gemeindefinanzen,<br />

Altstoffs<strong>am</strong>melzentrum, Abwasserent- und Wasserversorgung, Bezirksfusion,<br />

Hochwasserabflussuntersuchung, <strong>St</strong>raßenbau, Wohnbau und Kleinregion <strong>Ottersbach</strong>tal<br />

besprochen werden. Der Bürgermeister hofft bei dieser Bürgervers<strong>am</strong>mlung auf eine<br />

zahlreiche Teilnahme.<br />

Bei der Tourismussitzung <strong>am</strong> Montag, dem 14. Mai 2012 wurden die Kostenbeteiligung<br />

des Tourismusverbandes <strong>am</strong> neuen Springbrunnen, die Hinweistafeln für den<br />

C<strong>am</strong>pingplatz sowie die Neuanlage eines möglichen Blumenbeetes bei der Kreuzung<br />

in Wittmannsdorf von Leibnitz kommend besprochen. Außerdem wurde angemerkt,<br />

dass der Tourismusverband eine neue Homepage anfertigt, die bestehende Homepage<br />

der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> mit Kostenbeteiligung des<br />

Tourismusverbandes verbessert werden könnte. Diesbezüglich möchte der<br />

Bürgermeister die Vereinsobmänner und Betriebsinhaber dazu erinnern aktiv an den<br />

Inhalten der Homepage mitzuarbeiten und dem <strong>Marktgemeinde</strong><strong>am</strong>t Erneuerungen<br />

mitzuteilen. Durchschnittlich wird die Gemeindehomepage täglich 150 mal besucht,<br />

was monatlich 4.500 Besuchen entspricht.<br />

Das „Köstenbauer-Haus“ Hauptstraße 39, 8093 <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> könnte in<br />

absehbarer Zeit veräußert werden. Zum Objekt ist eine Grundfläche von 6.667<br />

Quadratmetern hinzuzurechnen. Die Liegenschaft wird laut Eigentümern demnächst<br />

durch einen Sachverständigen hinsichtlich des Wertes begutachtet. Eventuell wäre es<br />

möglich, der <strong>Marktgemeinde</strong> ein Vorkaufsrecht zu gewähren.<br />

Am Mittwoch, dem 16. Mai fand eine Sitzung mit den Arbeitern aus dem Bauhof statt.<br />

Unter anderem wurde der Prüfbericht von Seiten des Landes in Angelegenheiten des<br />

Bauhofes durchbesprochen. Im Prüfbericht wurde auch festgestellt, dass die mit der<br />

Mehrleistungszulage abgegoltenen sechs Überstunden bei der Verrechnung von<br />

Überstunden zu berücksichtigen sind. Weiters ist der Verein GEKO erneut an die<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> herangetreten und möchte auf die Möglichkeit<br />

aufmerks<strong>am</strong> machen, erneut einen Langzeitarbeitslosen zu guten Bedingungen für<br />

einige Monate zu vermitteln.<br />

Der Bauausschussobmann berichtet:<br />

Der Bauausschussobmann berichtet, dass <strong>am</strong> 3. Mai 2012 eine Sitzung des<br />

Bauausschusses stattgefunden hat. Bei dieser Sitzung wurde eine Neugestaltung des<br />

Springbrunnens <strong>am</strong> Vorplatz zum Amtshaus besprochen. Zudem wurde eine<br />

Wohnungsbesichtigung in der Wohnung Siedlung 34/1 durchgeführt. Die Mieter haben<br />

schon mehrmals aufgrund schlechter Isolierung und desolater Fenster um eine<br />

Reduktion der Heizkosten seitens der <strong>Marktgemeinde</strong> ersucht. Nach sorgfältiger<br />

Begutachtung und eingehender Diskussion mit den Betroffenen sollten dringendst die<br />

Fenster ausgetauscht und die Außenwände inklusive Dachboden isoliert werden.<br />

05.07.2012 09:32 Seite 6


16/03-2012 GR-Sitzung 16. Mai 2012<br />

Zu 4. Vergabe des Fischereirechtes an den öffentlichen<br />

Gewässern.<br />

Die Pachtzeit der Fischereirechte in den öffentlichen Gewässern der <strong>Marktgemeinde</strong><br />

<strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> a. O. ist mit 31. März 2012 abgelaufen. Die beabsichtigte Neuverpachtung<br />

wurde durch Anschlag an der Amtstafel kundgemacht. Die bisherigen Pächter wurden<br />

ersucht, der <strong>Marktgemeinde</strong> bis Dienstag, dem 10. April 2012 schriftlich mitzuteilen, ob<br />

sie das Pachtverhältnis zu den gleichbleibenden Bedingungen fortsetzen wollen. Neue<br />

Pachtwerber wurden eingeladen, ein formloses Ansuchen mit Angabe des jährlichen<br />

Pachtentgeltes ebenfalls bis Dienstag, dem 10. April 2012 im Gemeinde<strong>am</strong>t<br />

abzugeben. Gemäß <strong>St</strong>eiermärkisches Fischereigesetz 2000 § 2 dürfen Fischereirechte<br />

nur an Personen verpachtet werden, die zumindest drei Jahre lang im Besitz einer<br />

gültigen Fischereikarte (§ 9) sind.<br />

Nach Rücksprache mit den jeweiligen Jagdgesellschaften bzw. Jagdvereinen sind<br />

diese bereit, in den einzelnen Teilabschnitten des Otters- und Auersbaches das<br />

Fischereirecht zu den bisherigen Bedingungen bzw. laut den vorliegenden Anboten zu<br />

pachten. Für das beabsichtige Pachtjahr liegen keine konkurrierenden Angebote vor.<br />

� Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig auf Antrag des Bürgermeisters,<br />

das Fischereirecht für die Pachtperiode 01. April 2012 bis 31. März 2017 an folgende<br />

Jagdvereine bzw. Personen zu verpachten:<br />

Katastralgemeinde<br />

Pächter<br />

Anschrift<br />

Ab Abschnitt von - bis<br />

KG Wiersdorf<br />

Jagdgesellschaft Wiersdorf<br />

Obmann Johann Gritsch<br />

Wiersdorf 52<br />

8093 <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong><br />

KG Entschendorf<br />

Jagdverein Entschendorf<br />

Obmann Josef Puntig<strong>am</strong><br />

Entschendorf a. O. 39<br />

8093 <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong><br />

Bachlänge laut Katastralmappe<br />

Maßstab 1:2880<br />

in cm<br />

Meter in<br />

der<br />

Natur<br />

%-An-<br />

teil an<br />

der Ge-<br />

s<strong>am</strong>t-<br />

länge<br />

%<br />

gerun-<br />

det<br />

Anteil<br />

<strong>am</strong><br />

Ge-<br />

s<strong>am</strong>t-<br />

ein-<br />

heits-<br />

wert in<br />

€<br />

Jähr-<br />

licher<br />

Pacht-<br />

Entgelt<br />

49 1.411 9,74 10,00 167,10 36,- €<br />

69 1.987 13,72 14,00 233,94 73,- €<br />

KG <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> und Wittmannsdorf<br />

Jagdgesell. Wittmannsdorf<br />

Obmann Johann Leber<br />

247 7.150 49,11 49,00 818,79 300,- €<br />

Wittmannsdorf 9a<br />

8093 <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong><br />

KG Perbersdorf bei <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong><br />

Jagdverein Perbersdorf<br />

Obmann Hermann Thuswohl<br />

Perbersdorf bei <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> 88<br />

100 2.900 19,88 19,00 317,49 44,- €<br />

05.07.2012 09:32 Seite 7


8093 <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong><br />

KG Edla<br />

Jagdverein Edla<br />

Obmann Johann Kargl<br />

Edla 78<br />

8093 <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong><br />

16/03-2012 GR-Sitzung 16. Mai 2012<br />

38 1.100 7,55 8,00 133,68 36,- €<br />

15.200 1.671 449,-€<br />

Zu 5. Auszahlung Jagdpachtentgelt für das Pachtjahr 2012/2013.<br />

Der Aufteilungsentwurf für die Auszahlung des Jagdpachtentgeltes für das Pachtjahr<br />

2012/2013 wurde ordnungsgemäß über vier Wochen, in der Zeit vom 27. Februar bis<br />

27. März 2012 zur Einsicht aufgelegt. Es wurden keine Einsprüche dagegen erhoben.<br />

Die Auszahlung des Jagdpachtentgeltes soll in der Zeit vom 21. Mai 2012 bis 29. Juni<br />

2012 (6 Wochen hindurch) durch Barabholung im Gemeinde<strong>am</strong>t erfolgen. Das<br />

Jagdpachtentgelt beträgt für das Pachtjahr 2012/2013 € 2,65 je Hektar. Bgm. Ebner<br />

stellt den Antrag, die Auszahlung des Jagdpachtentgeltes in der Zeit vom 21. Mai 2012<br />

bis 29. Juni 2012 durchzuführen.<br />

Gemäß § 21 Absatz 3 des Jagdgesetzes verfallen Anteile, die nicht bis zum 29. Juni<br />

2012 (Auszahlungsfrist sechs Wochen) behoben werden, zugunsten der<br />

Gemeindekasse. Gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 15. Dezember 2010<br />

werden die Grundeigentümer ersucht, ihre Anteile nicht abzuholen, d<strong>am</strong>it diese für<br />

anstehende Wegsanierungen der jeweiligen Katastralgemeinde zweckgebunden<br />

verwendet werden können.<br />

� Beschluss: Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Bürgermeisters einstimmig,<br />

die Auszahlung des Jagdpachtentgeltes in der Zeit vom 21. Mai 2012 bis 29. Juni 2012<br />

gemäß den oben angeführten Bedingungen durch Barabholung im Gemeinde<strong>am</strong>t<br />

durchzuführen.<br />

Zu 6. Vergabe der Leasingfinanzierung für die LED-<br />

<strong>St</strong>raßenbeleuchtung<br />

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung <strong>am</strong> 15. März 2012 beschlossen, die örtliche<br />

<strong>St</strong>raßenbeleuchtung auf die neue LED-Technologie laut Empfehlung und<br />

Wirtschaftlichkeitsanalyse vom Institut für nachhaltige Energie- und Umweltentwicklung<br />

ISeed umzustellen und 261 L<strong>am</strong>pen der LED-Technologie zu einer<br />

Ges<strong>am</strong>tanbotssumme von 113.327,90 Euro incl. 20% MWST anzukaufen. Die<br />

Finanzierung für dieses Projekt soll durch ein Mobilien-Leasing gewährleistet sein.<br />

Zusätzlich werden 50 <strong>St</strong>ück LED-Notbeleuchtung für die <strong>Ottersbach</strong>halle zu einem<br />

Preis von 4.740 Euro incl. MWST angeschafft. Da laut Berechnungen die Kosten für<br />

die <strong>St</strong>romeinsparungen die Anschaffungskosten aufwiegen werden, wird mit keiner<br />

zusätzlichen Belastung für das Gemeindebudget gerechnet.<br />

05.07.2012 09:32 Seite 8


16/03-2012 GR-Sitzung 16. Mai 2012<br />

Das Mobilienleasing wurde an drei Institute ausgeschrieben wobei die Anbotsöffnung<br />

<strong>am</strong> 22. März 2012 folgendes Bild zeigt:<br />

Lfd-<br />

Nr.<br />

Anbieter<br />

monatliche Rate<br />

3-Monats Euribor<br />

(incl. U<strong>St</strong>)<br />

Gebühren<br />

Rückzahlung<br />

(bei gleichbl. Euribor)<br />

1 Bawag PSK Leasing € 1.069,73 € 486,10 € 128.853,70<br />

2 Immorent Süd € 1.099,20 € 678,87 € 132.582,87<br />

3 Raiffeisen Leasing € 1.163,08 € 704,86 € 140.274,46<br />

Laut Auskunft der Ecoworld LCL GmbH sollen sämtliche LED L<strong>am</strong>pen bis Ende Juni<br />

2012 ausgeliefert werden. Die Montage könnte durch die örtlichen Elektriker oder<br />

Mitarbeiter bzw. Beauftragten der <strong>Marktgemeinde</strong> erfolgen.<br />

� Beschluss: Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Bürgermeisters einstimmig,<br />

das Mobilienleasing für die Umstellung der örtlichen <strong>St</strong>raßenbeleuchtung auf die neue<br />

LED-Technologie an die BAWAG P.S.K. Mobilienleasing GmbH gemäß Angebot vom<br />

21. März 2012 mit einer Laufzeit von 120 Monaten zum monatlichen Leasingentgelt<br />

von € 1.069,73 (inkl. 20% U<strong>St</strong>) gemessen <strong>am</strong> 3-Monats Euribor zu vergeben.<br />

Zu 7. Vergabe eines Darlehens für den Kanalausbau<br />

Entschendorfberg, Kürbisgraben, Wiersdorf-Ost, BA 12<br />

Die Finanzierung des angeführten und ausgeschriebenen bzw. vergebenen<br />

Kanalbauloseses macht die Aufnahme eines Darlehens erforderlich. Auch ist der<br />

Ausbau dieses letzten Bauabschnittes aufgrund der Zeitvorgabe im Abwasserplan<br />

notwendig.<br />

Informativ wird festgehalten, dass in den Jahren 2012 bis 2015 Darlehen mit einem<br />

Ges<strong>am</strong>tschuldendienst von EURO 46.000 auslaufen und somit der Schuldendienst für<br />

das neue Darlehen im Budget die Deckung finden kann. Die Aufnahme des neuen<br />

Darlehens ist im Voranschlag 2012 berücksichtigt.<br />

Bürgermeister Ebner gibt das Ausschreibungsergebnis des Darlehens für den<br />

Kanalausbau in der Höhe von EURO 450.000 und einer Laufzeit von 20 Jahren<br />

bekannt. Es wurden 5 Kreditinstitute angeschrieben, die Ausschreibung zeigt folgendes<br />

Bild:<br />

05.07.2012 09:32 Seite 9


16/03-2012 GR-Sitzung 16. Mai 2012<br />

B. Austria<br />

(2013)<br />

� Beschluss: Nach allgemeiner Diskussion, aus der hervorgeht, dass zum<br />

gegenwärtigen Zeitpunkt eine fixe Verzinsungsform vernünftig erscheint, schlägt der<br />

Bürgermeister vor, das Darlehen in der ausgeschriebenen Höhe von EURO 450.000,an<br />

die Raiba mit einen Fixzinssatz von 3,10 % auf fünf Jahre und mit Tilgungsbeginn<br />

2014 zu vergeben. Dies wird vom Gemeinderat mit Genehmigungsvorbehalt seitens<br />

des Landes einstimmig beschlossen.<br />

05.07.2012 09:32 Seite 10


16/03-2012 GR-Sitzung 16. Mai 2012<br />

Zu 8. Materialvergabe für die WVA Entschendorfberg/Wiersdorf-Ost<br />

Im Zuge der geplanten Wasserversorgungsanlage in Entschendorfberg/Wiersdorf-Ost<br />

wurde eine Ausschreibung der Materialvergabe für diesen Wasserleitungsbau von<br />

Seiten der GSO durchgeführt. Nach der Öffnung der Angebote <strong>am</strong> 10. Mai 2012 wird<br />

folgendes festgestellt.<br />

Lfd-<br />

Nr. Anbieter Angebotssumme<br />

(exkl. U<strong>St</strong>)<br />

1 Swietelsky, Feldbach € 76.097,74<br />

2 <strong>St</strong>rohmaier Rudolf, Entschendorf a. O. € 77.481,33<br />

3 PipeLife Graz € 77.805,44<br />

4 Wasserversorgung Grenzland Südost € 79.025,22<br />

Aufgrund des bestehenden Verhandlungsverfahrens werden die Anbotleger ersucht,<br />

bis Freitag, 18. Mai 2012, 10,00 Uhr noch mögliche Preisnachlässe bzw. Skonti bei<br />

Zahlung innerhalb von 14 Tagen bekanntzugeben.<br />

���� Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, vorbehaltlich der Reduktion<br />

fristgerecht eingebrachter Preisnachlässe bzw. Skonti, die Materialen für den<br />

Wasserleitungsbau in Entschendorfberg/Wiersdorf-Ost an den Billigstbieter für dieses<br />

Bauvorhaben zu vergeben.<br />

Zu 9. Abschluss einer Universal-<strong>St</strong>raf-Rechtsschutzversicherung.<br />

Nach der durchgeführten Versicherungsanalyse durch den Versicherungsberater ALT<br />

& WALCH KG wurde darauf hingewiesen, eine zusätzliche Absicherung zur<br />

bestehenden Rechtsschutzversicherung für die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong><br />

<strong>Ottersbach</strong> abzuschließen. Diese Sparte wird derzeit nur vom Versicherer Roland<br />

angeboten. Bei einer Versicherungssumme von € 300.000,- und einer<br />

Versicherungsdauer auf fünf Jahre würde sich die Jahresbruttoprämie dieser Universal-<br />

<strong>St</strong>raf-Rechtsschutz-Versicherung auf € 527,47 belaufen. Durch diese Versicherung ist<br />

der Deckungsumfang bzw. die Absicherung von Bürgermeister, Gemeinderat und den<br />

Bediensteten enorm höher. Laut einem Deckungskonzept im Vergleich zu einer<br />

herkömmlichen Rechtsschutzversicherung wurden vom der ALT & WALCH KG in<br />

diesem Konzept 25 Punkte angeführt die für eine bessere Deckung mit dieser<br />

Universal-<strong>St</strong>raf-Rechtsschutz-Versicherung als bisher sprechen.<br />

Zusätzlich wird angeführt, dass durch den unabhängigen Versicherungsberater ALT &<br />

WALCH KG eine Versicherungsanalyse aller bestehenden Versicherungen<br />

durchgeführt wurde. Bei dieser Analyse wurde festgestellt, dass das Preis-<br />

Leistungsverhältnis für einige Versicherungen anzupassen und gegebenenfalls neu<br />

auszuschreiben ist. Zudem weisen einige Versicherungen eine zu niedrige<br />

Deckungssumme auf. So wurden alle Versicherungsvertreter schriftlich verständigt und<br />

eingeladen, bessere Prämien bzw. bessere Preis-Leistungsverhältnisse anzubieten. In<br />

Summe wird d<strong>am</strong>it jedenfalls gerechnet, dass sich die Kosten für diese Analyse in der<br />

Höhe von € 2.566,- auf jeden Fall rechnen werden. GR Solderer weist darauf hin, dass<br />

eine Neuausschreibung der Versicherungen bereits vor einiger Zeit gefordert wurde.<br />

05.07.2012 09:32 Seite 11


16/03-2012 GR-Sitzung 16. Mai 2012<br />

���� Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, auf Antrag des Bürgermeisters<br />

eine Universal-<strong>St</strong>raf-Rechtsschutz-Versicherung für die Mindestsicherungsdauer von<br />

fünf Jahren und einer folgenden Verlängerung mit Kündigungsoption mit einer<br />

Jahresbruttoprämie von € 527,47 abzuschließen.<br />

Zu 10. Genehmigung der Eintrittspreise im Freibad <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong><br />

<strong>Ottersbach</strong>.<br />

Gemäß der kürzlich durchgeführten Prüfung der Aufsichtsbehörde wurde darauf<br />

hingewiesen, die Eintrittspreise im Freibad <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> künftig per<br />

Gemeinderatsbeschluss zu genehmigen.<br />

Die Tageseintritte und Saisonkarten im Freibad <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> gliedern sich<br />

wie folgt:<br />

Tageskarte<br />

Tageskarte für Erwachsene € 2,90<br />

Tageskarte für Kinder bis 6 Jahre gratis<br />

Tageskarte schulpflichtige Kinder/Jugendliche € 2,20<br />

Tageskarte für F<strong>am</strong>ilie € 8,50<br />

Halbtageskarte ab 15.00 Uhr<br />

Halbtageskarte für Erwachsene € 2,30<br />

Halbtageskarte für schulpflichtige Kinder/Jugendliche € 1,90<br />

Halbtageskarte für F<strong>am</strong>ilie € 7,00<br />

Kurzbadekarte ab 18.00 Uhr<br />

Kurzbadekarte für Erwachsene € 1,40<br />

Kurzbadekarte schulpflichtige Kinder/Jugendliche € 0,90<br />

Kurzbadekarte für F<strong>am</strong>ilie € 3,00<br />

Saisonkarte (gültig für Badesaison 2012)<br />

Saisonkarte für Erwachsene € 42,00<br />

Saisonkarte schulpflichtige Kinder/Jugendliche € 25,00<br />

Saisonkarte für F<strong>am</strong>ilie € 78,00<br />

Auf Saisonkarten im Mai wird ein Nachlass von zehn Prozent gewährt.<br />

���� Beschluss: Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Bürgermeisters einstimmig,<br />

die Eintrittspreise wie oben angeführt bis zu einer Änderung der Preise zu genehmigen.<br />

Zu 11. Vertragsverlängerung für die sicherheitstechnische<br />

Betreuung nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz.<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass Herr Ing. Klaus Tuscher bereits seit 2002 die<br />

sicherheitstechnische Betreuung nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz für die<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> zur vollsten Zufriedenheit ausgeführt hat. Da<br />

05.07.2012 09:32 Seite 12


16/03-2012 GR-Sitzung 16. Mai 2012<br />

dieser befristete Vertrag <strong>am</strong> 31. Dezember 2010 abgelaufen ist, stellt der<br />

Bürgermeister den Antrag. den Vertrag von Herrn Ing. Klaus Tuscher vom 01. Jänner<br />

2011 bis 31. Dezember 2015 zu verlängern. Es gilt weiterhin das Anbot vom 22.<br />

November 2001 mit einer jährlichen Pauschale von € 1.570,-.<br />

� Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, Herrn Ing. Klaus Tuscher mit<br />

der sicherheitstechnischen Betreuung nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz vom 01.<br />

Jänner 2011 bis 31. Dezember 2015 laut Anbot vom 22.11.2001 zu betrauen.<br />

Zu 12. Ortsplatz – neuer Springbrunnen.<br />

Bei der Bauausschusssitzung <strong>am</strong> 3. Mai 2012 stellte Hans <strong>Peter</strong> Hötzl von der Firma<br />

SSM Montagen einen Kostenvoranschlag und einen Planentwurf für die Gestaltung<br />

eines neuen Springbrunnens <strong>am</strong> <strong>Peter</strong>splatz vor dem Gemeinde<strong>am</strong>t vor. Herr Hötzl<br />

erklärte, dass der Springbrunnen auf einer 2,5 Meter hohen Edelstahlweintraube und<br />

einer rundum Sitzbank ebenfalls aus Edelstahl mit Holzsitzflächen bestehen solle. Die<br />

Kosten für dieses Vorhaben, inklusive neuer Wasserwanne, betragen rund 11.400 Euro<br />

exkl. MWst und werden zum Großteil vom Tourismusverband <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong><br />

getragen.<br />

� Beschluss: Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Bürgermeisters einstimmig<br />

dem Tourismusverband für die Neugestaltung des Springbrunnens <strong>am</strong> <strong>Peter</strong>splatz eine<br />

einmalige Förderung in der Höhe von 5.000 Euro nach Fertigstellung des Projektes zu<br />

gewähren.<br />

Zu 13. Bericht über die Überprüfung der Gemeindegebarung von der<br />

Aufsichtsbehörde.<br />

Die Überprüfung der Gebarung in der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> wurde<br />

(tageweise) von 06.09.2011 bis 06.10.2011 von den Prüfungsorganen OAR Renate<br />

Schwarz, Mag. Barbara Schachner, Dr. Silke Reverencic, Mag. Gerald Trummer, RR<br />

Engelbert Gerstl, Mag. Christian Koch und Bettina Tengg-Molcik der Fachabteilung 7A<br />

und Günther Zweidick der Bezirkshauptmannschaft Radkersburg durchgeführt.<br />

Das Prüfungste<strong>am</strong> hat entsprechend der Rechtsgrundlagen gemäß Art. 119a Abs. 2<br />

und 3 B-VG iVm § 87 <strong>St</strong>eiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115 idgF.<br />

(GemO), die ges<strong>am</strong>te Ausgaben- und Einnahmengebarung, die ges<strong>am</strong>te<br />

Schuldengebarung sowie die Gebarung mit dem beweglichen und unbeweglichen<br />

Gemeindevermögen durchwegs stichprobenartig geprüft. Darüber hinaus wurden auch<br />

Maßnahmen der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> bzw. ihrer Organe geprüft,<br />

die Auswirkungen auf Ausgaben, Einnahmen und Vermögensgegenstände der<br />

Gemeinde haben können (VfSlg 7944/1976). Als Prüfungsziele wurden dabei<br />

Wirtschaftlichkeit, Spars<strong>am</strong>keit, Zweckmäßigkeit und Rechtmäßigkeit entsprechend<br />

den verfassungsrechtlichen und landesgesetzlichen Grundlagen festgelegt. Der<br />

Zeitraum der Prüfung umfasste die Jahre 2006 bis 2010 und das laufende<br />

Haushaltsjahr 2011.<br />

05.07.2012 09:32 Seite 13


16/03-2012 GR-Sitzung 16. Mai 2012<br />

Aus diesem Bericht über die im Auftrag der Aufsichtsbehörde, GZ.: FA7A-500-<br />

61516/95-1 durchgeführte Überprüfung der Gebarung der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong><br />

<strong>Ottersbach</strong>, wird auszugsweise folgendes dem Gemeinderat mitgeteilt:<br />

Das Ablegen der V<strong>erhandlungsschrift</strong>en über öffentliche und nicht öffentliche Sitzungen<br />

hat getrennt, entweder in gebundener Form oder solcher Art zu erfolgen, dass die<br />

Entnahme von V<strong>erhandlungsschrift</strong>en oder Teilen und Anlagen derselben unmöglich<br />

ist. Im Zuge der Prüfung wurde festgestellt, dass die Ablage nicht in oben angeführter<br />

Form erfolgt. Weiters werden öffentliche und nicht öffentliche Sitzungen gemeins<strong>am</strong><br />

abgelegt.<br />

Die Sitzungen des Gemeinderates sind gemäß § 59 GemO grundsätzlich öffentlich. In<br />

nicht öffentlichen Sitzungen sind jedenfalls jene Angelegenheiten, die bis zum 30.04.<br />

2010 im § 59 Abs. 3 GemO und seit 01.05.2010 im § 59 Abs. 4 GemO angeführt sind,<br />

zu behandeln. Es wird daher darauf hingewiesen, die Regelungen im § 59 GemO zu<br />

beachten.<br />

Bezüglich der Wahrnehmung des Wirkungskreises des Gemeinderates gemäß § 43<br />

GemO wird festgehalten, dass aufgrund der wenig aussagekräftigen Niederschriften<br />

nicht festzustellen ist, ob diese vollständig und vom jeweils zuständigen<br />

Gemeindeorgan vorgenommen wurden. Vom Gemeinderat sind sämtliche Aufgaben,<br />

die in den Wirkungskreis des Gemeinderates fallen, entsprechend dem § 43 GemO<br />

vorzunehmen.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Bürger- bzw. Gemeindevers<strong>am</strong>mlung<br />

entsprechend der oben angeführten Bestimmung mindestens einmal jährlich<br />

stattzufinden hat. Überdies ist eine Bürgervers<strong>am</strong>mlung durch den Bürgermeister dann<br />

durchzuführen, wenn dies auf Antrag von mindestens 5 v. H. der für die Wahl zum<br />

Gemeinderat <strong>St</strong>immberechtigten verlangt wird.<br />

Es ergeht die dringliche Empfehlung, in Zukunft V<strong>erhandlungsschrift</strong>en über Sitzungen<br />

des Gemeindevorstandes genauer und aussagekräftiger zu gestalten, sodass<br />

Gegenstand der Beratung und der Beschluss eindeutig nachvollziehbar sind.<br />

Über die Sitzungen der Fachausschüsse sind ordnungsgemäße V<strong>erhandlungsschrift</strong>en<br />

entsprechend den Vorschriften des § 60 GemO zu erstellen. Darüber hinaus ist eine<br />

dem gesetzlichen Auftrag (vgl. § 14 Abs. 3 sowie § 49 GemO) entsprechende Anzahl<br />

an Sitzungen abzuhalten, widrigenfalls die Reduzierung der Anzahl an<br />

Fachausschüssen zu erwägen ist.<br />

Im Gemeinde<strong>am</strong>t ist ein Möbeltresor vorhanden, in welchem die Vermögenswerte (wie<br />

z.B. Sparbücher) verwahrt werden. So wurden z.B. die Eintrittskarten für<br />

Veranstaltungen in der <strong>Ottersbach</strong>halle (1 Kuvert mit € 144,00 Baldini, 1 Kuvert € 80,00<br />

Wernerle) im Safe aufbewahrt. Weiters befindet sich ein gültiges Test<strong>am</strong>ent im Tresor.<br />

Die Verwahrung von Gemeindegeldern und Privatgeldern im Gemeindetresor ist<br />

unstatthaft. Die <strong>Marktgemeinde</strong> wird daher aufgefordert, diese Vorgangsweise<br />

abzustellen, da eine Vermengung von Gemeindegeldern mit Privatgeldern und die<br />

Verwahrung privater und <strong>am</strong>tsfremder Gelder in der Gemeindekasse unzulässig sind (§<br />

46 Abs. 4 GHO).<br />

Eine schriftliche Ermächtigung für die Durchführung dieser Bestellungen, konnten den<br />

Prüfungsorganen nicht vorgelegt werden. Die Bestellungen erfolgten in der<br />

05.07.2012 09:32 Seite 14


16/03-2012 GR-Sitzung 16. Mai 2012<br />

Vergangenheit überdies nicht immer schriftlich. Dieser Mangel wurde auch anlässlich<br />

der stichprobenweise durchgeführten Belegskontrolle festgestellt. Es ist daher<br />

zukünftig erforderlich, das Bestellwesen in der <strong>Marktgemeinde</strong> durch eine<br />

entsprechende Dienstanweisung des Bürgermeisters eindeutig zu regeln. Dies gilt<br />

insbesondere auch für die eigenverantwortlichen Bestellungen für die Schulbereiche,<br />

den Kindergarten und den Bauhof.<br />

In Zukunft sind bei sämtlichen gewährten Zahlungserleichterungen <strong>St</strong>undungszinsen<br />

festzusetzen, da § 212b leg. cit. nicht eine gesetzliche Ermächtigung, sondern eine<br />

Verpflichtung zur Festsetzung dieser Zinsen vorsieht.<br />

Die Gemeindeverantwortlichen sind daher gefordert, durch eine weitere restriktive<br />

Budgetpolitik auf der Ausgabenseite und durch Ausschöpfung aller<br />

Einnahmemöglichkeiten, den Haushalt zu stabilisieren bzw. pro futuro einen<br />

ausgeglichenen Haushalt anzustreben.<br />

Die <strong>Marktgemeinde</strong> wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 71 Abs. 1 GemO<br />

öffentliche Einrichtungen und Anlagen der Gemeinde nach den Grundsätzen der<br />

Spars<strong>am</strong>keit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu führen sind. Die Gebühren<br />

(Eintrittspreise) für das Freibad <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> sind zukünftig durch einen<br />

Gemeinderatsbeschluss festzusetzen.<br />

Die <strong>Marktgemeinde</strong> wird dringend aufgefordert, in den Bereichen „Wasserversorgung“<br />

und „Abwasserbeseitigung“ durch laufende Gebührenanpassungen die derzeitigen<br />

Abgänge sukzessive zu verringern und die Kostendeckung anzustreben.<br />

Die Fachabteilung 7A stellt fest, dass für sämtliche Bedienstete die Pflichtangelobung<br />

nachzuholen und eine diesbezügliche Niederschrift im Personalakt abzuheften ist.<br />

§ 25 GBG 1957, idgF, in Verbindung mit § 17 G-VBG 1962, idgF. normiert, dass dem<br />

Gemeindebediensteteten eine ruhegenussfähige Mehrleistungszulage zusteht. Durch<br />

diese Mehrleistungszulage gelten Mehrleistungen, die in mengenmäßiger Hinsicht<br />

erheblich über der Normalleistung liegen, und zwar bis zu 6 Überstunden als<br />

abgegolten. Die mit dieser Mehrleistungszulage abgegoltenen Überstunden werden<br />

weder bei der Konsumierung des Zeitausgleiches noch bei der besoldungsrechtlichen<br />

Abgeltung berücksichtigt. Es wird festgestellt, dass die mit der Mehrleistungszulage<br />

abgegoltenen 6 Überstunden bei der Verrechnung von Überstunden zu berücksichtigen<br />

sind.<br />

Die Fachabteilung 7A merkt dazu an, dass für die Feststellung des zufriedenstellenden<br />

Arbeitserfolges keine Dienstbeurteilungen durchgeführt werden. Für die Auszahlung<br />

der Jubiläumsgelder der einzelnen Bediensteten werden keine gesonderten<br />

Gemeinderatsbeschlüsse gefasst. Die Fachabteilung 7A stellt fest, dass künftig für jede<br />

auszuzahlende Jubiläumszuwendung ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss zu<br />

fassen ist. Darüber hinaus wird empfohlen, jährlich Dienstbeurteilungen durchzuführen.<br />

Die Fachabteilung 7A stellt fest, dass künftig darauf Bedacht zu nehmen ist, dass der<br />

Erholungsurlaub gemäß den gesetzlichen Bestimmungen fristgerecht zu verbrauchen<br />

ist.<br />

05.07.2012 09:32 Seite 15


16/03-2012 GR-Sitzung 16. Mai 2012<br />

Aufgrund der angespannten Finanzlage wird die <strong>Marktgemeinde</strong> aufgefordert, kritisch<br />

zu hinterfragen, ob und in welcher Höhe Förderungen und Subventionen noch<br />

vertretbar sind bzw. ist eine weitere Reduzierung im Auge zu behalten.<br />

In Sache Altenheim <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> GmbH & Co KG wurde<br />

festgehalten, dass die vertraglich vereinbarte Wertsicherung durch Indexierung der<br />

Mietzahlungen von Seiten der Mieterin nicht erfolgt ist.<br />

Für die in Zukunft unbedingt notwendigen und unaufschiebbaren außerordentlichen<br />

Vorhaben ist eine exakte Investitions- und Projektplanung inklusive einer<br />

Folgekostenberechnung durchzuführen. Die Ergebnisse sind in der mittelfristigen<br />

Finanzplanung im außerordentlichen Haushalt (für die beabsichtigten Investitionen)<br />

bzw. im ordentlichen Haushalt (für die Folgekosten) darzustellen. Darüber hinaus ist<br />

bei den außerordentlichen Vorhaben auch eine Prioritätenreihung nach der<br />

Dringlichkeit der Vorhaben durchzuführen. Außerordentliche Vorhaben können daher<br />

zukünftig nur dann umgesetzt werden, wenn die schlüssige Finanzierung vor<br />

Inangriffnahme sichergestellt ist und die Folgekosten (laufende Sach- und<br />

Betriebsaufwand, Personalausgaben, Schuldendienst etc.) im ordentlichen Haushalt<br />

verkraftbar sind. Es ist daher strikt darauf zu achten, dass durch die aus den getätigten<br />

Investitionen zukünftig resultierende Zahlungsverpflichtung der Haushaltsausgleich im<br />

ordentlichen Haushalt nicht gefährdet wird. Ergeben sich zukünftig in der Investitions-<br />

und Projektplanung sowie bei den Folgekosten wesentliche Änderungen, sind diese<br />

ordnungsgemäß in einem Nachtragsvoranschlag bzw. auch in der mittelfristigen<br />

Finanzplanung darzustellen.<br />

Die Aktenablage in der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> erscheint den<br />

Prüfungsorganen zweckmäßig und wurde die Ablage nach dem „Akteneinheitsplan“<br />

eingerichtet. Im Zuge der Prüfung wurde bei Anforderung von Unterlagen seitens der<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> ein rasches Auffinden der Unterlagen gewährleistet.<br />

Der Ges<strong>am</strong>tbericht vom März 2012 umfasst 82 Seiten und liegt im <strong>Marktgemeinde</strong><strong>am</strong>t<br />

zur Einsichtnahme auf.<br />

Zu 14. Volksbefragung - § 155 <strong>St</strong>eiermärkisches Volksrechtegesetz.<br />

Die SPÖ <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> hat eine Unterschriftenaktion betreffend der<br />

Bezirksverwaltungsreform mit 18. April 2012 eingebracht. Von den 440 Unterschriften<br />

wären laut § 155 Abs. 4 noch 13 Unterschriften aufgrund eines Mangels in der<br />

Unterzeichnung für ungültig zu erklären.<br />

Derzeit wird vom <strong>Marktgemeinde</strong><strong>am</strong>t geprüft, ob diese Volksbefragung aufgrund des §<br />

155 Abs. 1 <strong>St</strong>mk. Volksrechtegesetz aufgrund des normierten „eigenen<br />

Wirkungsbereichs“ zulässig ist.<br />

Zu 15. Dringlichkeitsantrag: Brunnenbeweissicherung zum<br />

Bauvorhaben Kanalisation BA 12 Entschendorfberg, Wiersdorfberg-<br />

Ost, Kürbisgraben.<br />

05.07.2012 09:32 Seite 16


16/03-2012 GR-Sitzung 16. Mai 2012<br />

Da mit den Bauarbeiten für die Kanalisation bald begonnen werden soll, muss die<br />

Brunnenbeweissicherung zum Bauvorhaben Kanalisation BA 12 Entschendorfberg,<br />

Wiersdorfberg-Ost, Kürbisgraben“ durchgeführt werden. Die Brunnenanlagen sind wie<br />

gewöhnlich durchgeführt vor jedem Kanalisationsbauvorhaben zu untersuchen um<br />

spätere Beeinträchtigungen ausschließen bzw. dokumentieren zu können.<br />

Das Planungsbüro Firma DI Kauderer hat diesbezüglich Angebote von drei Firmen<br />

eingeholt. Für das geplante Baulos werden etwa 35 Hausbrunnen – davon zirka 30<br />

Brunnenanlagen und 5 Quellfassungen – untersucht. Eine Probe wird vor Errichtung<br />

der Kanalisation und eine nach Fertigstellung entnommen.<br />

Die Angebote für die Brunnenbeweissicherung zum Bauvorhaben Kanalisation BA 12<br />

Entschendorfberg, Wiersdorfberg-Ost, Kürbisgraben gliedern sich wie folgt auf:<br />

Lfd-<br />

Nr. Anbieter Angebotssumme<br />

(inkl. U<strong>St</strong>)<br />

1 Büro Hutter, Fehring € 18.900,00<br />

2 Swietelsky BauGmbH, Feldbach € 19.320,00<br />

3 Agrolab Austria GmbH, Pischelsdorf € 29.988,00<br />

���� Beschluss: Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Bürgermeisters einstimmig,<br />

im Zuge des Bauvorhabens Kanalisation BA 12 Entschendorfberg, Wiersdorfberg-Ost,<br />

Kürbisgraben die notwendigen Brunnenbeweissicherungsarbeiten an das Büro Hutter<br />

in Fehring zu einem Angebotspreis von € 18.900,- (inkl. U<strong>St</strong>) zu vergeben.<br />

Zu 16. Dringlichkeitsantrag: Wohnungsvergabe Wohnung Siedlung<br />

34/2.<br />

Der Mieter Albert Baumgartner hat die im Eigentum der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong><br />

<strong>Ottersbach</strong> befindliche Wohnung Siedlung 34/2 per 7. Mai 2012 unter Einhaltung der<br />

vertraglich vereinbarten dreimonatigen Frist gekündigt. Frau Nicole Sommer aus<br />

Jagerberg 124/3 hat mit 14. Mai 2012 das dringliche Ansuchen an die <strong>Marktgemeinde</strong><br />

<strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> gerichtet, die Wohnung im Ausmaß von 70 m² ab 1.<br />

September 2012 zu mieten.<br />

���� Beschluss: Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Bürgermeisters einstimmig,<br />

die Wohnung Siedlung 34/2 im Ausmaß von 70 m² ab 1. September 2012 an Frau<br />

Nicole Sommer aus Jagerberg 124/3 für unbefristete Zeit zu vermieten.<br />

Zu 17. Allfälliges zur öffentlichen Sitzung.<br />

Zuhörer Altbürgermeister Franz Thuswohl bemerkt, dass eventuell die<br />

Gemeindehomepage hinsichtlich der Öffnungszeiten im Speziellen um die<br />

Ordinationszeiten der Ärzte erweitert werden soll.<br />

Bgm. Ebner ersucht die Betriebe, ihre Seite in der Homepage aktuell zu halten und<br />

Änderungswünsche im Gemeinde<strong>am</strong>t bekannt zu geben.<br />

05.07.2012 09:32 Seite 17


16/03-2012 GR-Sitzung 16. Mai 2012<br />

Der Bürgermeister erklärt die Gemeinderatssitzung <strong>am</strong> Mittwoch, 16. Mai 2012 um<br />

21,55 Uhr für geschlossen.<br />

Die V<strong>erhandlungsschrift</strong> für diese Sitzung besteht aus 18 Seiten öffentlicher Teil.<br />

Vorgelesen - genehmigt - unterschrieben<br />

<strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong>, <strong>am</strong> 29. Juni 2012<br />

Die Schriftführer:<br />

Christian Schantl-Sundl Gerhard Glauninger<br />

Marie Kummer Gerhard Sundl<br />

Reinhold Ebner<br />

Bürgermeister<br />

05.07.2012 09:32 Seite 18

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!