V erhandlungsschrift - Marktgemeinde St. Peter am Ottersbach
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16/03-2012 GR-Sitzung 16. Mai 2012<br />
Lfd.Nr.004-1/GR 16/03-2012<br />
V e r h a n d l u n g s s c h r i f t<br />
über die öffentliche<br />
Sitzung des Gemeinderates<br />
<strong>am</strong> Mittwoch, dem 16. Mai 2012 im Gemeinde<strong>am</strong>t <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong><br />
Beginn der Sitzung um 19,00 Uhr.<br />
Die Einladung erfolgte <strong>am</strong> 08. Mai 2012 mittels Email oder Kurrende.<br />
Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Mitglieder des<br />
Gemeinderates ist in der Anlage beigeschlossen.<br />
Anwesend waren:<br />
Bgm. Reinhold Ebner GR Werner Neumeister<br />
Vizebgm. Günther Rauch GR Josef Andreas Schantl<br />
Kassier Anton Solderer GR Christian Schantl-Sundl<br />
GR Gerhard Glauninger GR Gerhard Sundl<br />
GR Helmut Glauninger GR Fritz Suppan<br />
GR Marie Kummer GR Rainer Thuswohl<br />
GR Ingrid Leber GR Josef Wolf<br />
GR Johann Neubauer<br />
Außerdem waren anwesend: AL Veronika Hödl<br />
Sekr. Thomas Radkohl<br />
Entschuldigt waren: -<br />
Nicht entschuldigt waren: -<br />
Der Gemeinderat ist beschlussfähig.<br />
Die Sitzung besteht aus einem öffentlichen und einem nicht-öffentlichen Teil.<br />
Vorsitzender: Bürgermeister Reinhold Ebner<br />
Die Sitzung beginnt mit der Begrüßung durch den Bürgermeister.<br />
Anschließend findet eine Fragestunde statt.<br />
<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong><br />
05.07.2012 09:32 Seite 1
A. Öffentlicher Teil<br />
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit.<br />
16/03-2012 GR-Sitzung 16. Mai 2012<br />
T a g e s o r d n u n g<br />
2. Genehmigung bzw. Abänderung des öffentlichen Teiles der<br />
V<strong>erhandlungsschrift</strong> der Sitzung <strong>am</strong> 15. März 2012.<br />
3. Berichte des Bürgermeisters, Bau-, Umwelt-, Raumplanungs- und<br />
Sozialausschusses.<br />
4. Vergabe des Fischereirechtes an den öffentlichen Gewässern.<br />
5. Auszahlung Jagdpachtentgelt für das Pachtjahr 2012/2013.<br />
6. Vergabe der Leasingfinanzierung für die LED-<strong>St</strong>raßenbeleuchtung.<br />
7. Vergabe eines Darlehens für den Kanalausbau Entschendorfberg,<br />
Kürbisgraben, Wiersdorf-Ost, BA 12.<br />
8. Materialvergabe für die WVA Entschendorfberg/Wiersdorf-Ost.<br />
9. Abschluss einer Universal-<strong>St</strong>raf-Rechtsschutzversicherung.<br />
10. Genehmigung der Eintrittspreise im Freibad <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong>.<br />
11. Vertragsverlängerung für die sicherheitstechnische Betreuung nach dem<br />
Arbeitnehmerschutzgesetz.<br />
12. Ortsplatz – neuer Springbrunnen.<br />
13. Bericht über die Überprüfung der Gemeindegebarung von der<br />
Aufsichtsbehörde.<br />
14. Volksbefragung - § 155 <strong>St</strong>eiermärkisches Volksrechtegesetz.<br />
15. Dringlichkeitsantrag: Brunnenbeweissicherung zum Bauvorhaben Kanalisation<br />
BA 12 Entschendorfberg, Wiersdorfberg-Ost, Kürbisgraben.<br />
16. Dringlichkeitsantrag: Wohnungsvergabe Wohnung Siedlung 34/2.<br />
17. Allfälliges zur öffentlichen Sitzung.<br />
B. Nicht-öffentlicher Teil<br />
18. Genehmigung bzw. Abänderung des nicht-öffentlichen Teiles der<br />
V<strong>erhandlungsschrift</strong> der Sitzung <strong>am</strong> 15. März 2012.<br />
19. Allfälliges zur nicht-öffentlichen Sitzung.<br />
Verlauf und Beschlüsse:<br />
Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister.<br />
Bürgermeister Reinhold Ebner eröffnet die Sitzung und begrüßt die erschienenen<br />
Gemeinderatsmitglieder.<br />
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16/03-2012 GR-Sitzung 16. Mai 2012<br />
Fragestunde gemäß § 54 Abs. 4 der Gemeindeordnung.<br />
GR Wolf stellt die Anfrage, wann beim neuen S<strong>am</strong>melplatz für <strong>St</strong>rauch- und<br />
Baumschnitt die Verwertung des ges<strong>am</strong>melten Materials erfolgt.<br />
Der Bürgermeister gibt zur Antwort, dass demnächst mit einer Verwertung zu rechnen<br />
ist.<br />
GR Suppan möchte wissen, wann mit dem Grabenputzen in den Katastralgemeinden<br />
begonnen wird.<br />
Bürgermeister Ebner meint, das ist von den Ortvorstehern abhängig, die gebeten<br />
werden, Ihre durchzuführenden Arbeiten untereinander zu organisieren.<br />
GR Sundl informiert, dass der zwischen den Objekten Wurzinger, Hauptstraße 16 und<br />
Platzer, Entschendorf <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> 21 gelegene <strong>Ottersbach</strong> im Bereich des<br />
Durchlasses saniert werden sollte um bei auftretenden Wassermassen eine<br />
Überschwemmung der angrenzenden Bereiche zu verhindern. Konkret müsste laut<br />
Wassermeister Fröhlich mit der Errichtung einer Betonmauer dieses Problem behoben<br />
werden. Ein diesbezügliches Ansuchen bei der Wasserrechtsbehörde ist von Herrn<br />
Gerhard Sundl geplant. Die Kosten sollen von den drei Teilen Wassermeisterei Bezirk<br />
Radkersburg, Ortsvorsteherbudget der Katastralgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> und<br />
den Liegenschaftsanrainer <strong>St</strong>rohmaier, Entschendorf <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> 73 durch<br />
finanzielle oder arbeitstechnische Beteiligung aufgebracht werden. GR Sundl berichtet,<br />
dass in Absprache und Rücksprache mit Wassermeister Fröhlich dieser bei Frau Mag.<br />
Widmann ein wasserrechtliches Ansuchen durchführen wird. Eine diesbezügliche<br />
Besprechung wird folgen.<br />
Von GR Neubauer kommt die Anfrage, wann die Landesstraßenverwaltung mit den<br />
Mäharbeiten voraussichtlich beginnt.<br />
Dem Bürgermeister ist diesbezüglich noch kein genauer Termin bekannt.<br />
Zu 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit.<br />
Bürgermeister Reinhold Ebner gibt bekannt, dass die Gemeinderäte ordnungsgemäß<br />
eingeladen wurden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.<br />
Dringlichkeitsantrag gem. § 54, Abs. 3 <strong>St</strong>eiermärkische<br />
Gemeindeordnung aus 1967 i.d.g.F.<br />
Aufgrund der Tatsache, dass erst <strong>am</strong> 15. Mai 2012 die Angebote für die<br />
Brunnenbeweissicherung zum Bauvorhaben Kanalisation BA 12 Entschendorfberg,<br />
Wiersdorfberg-Ost, Kürbisgraben eingetroffen sind und ehestmöglich mit den<br />
Bauarbeiten für die Kanalisation begonnen werden soll, stellt der Bürgermeister den<br />
Antrag, die gegenständliche Sitzung des Gemeinderates um den Tagesordnungspunkt<br />
15 „Brunnenbeweissicherung zum Bauvorhaben Kanalisation BA 12 Entschendorfberg,<br />
Wiersdorfberg-Ost, Kürbisgraben“ zu erweitern. Die Brunnenanlagen sind wie<br />
gewöhnlich durchgeführt, vor jedem Kanalisationsbauvorhaben zu untersuchen, um<br />
spätere Beeinträchtigungen ausschließen bzw. dokumentieren zu können.<br />
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16/03-2012 GR-Sitzung 16. Mai 2012<br />
���� Beschluss: Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Bürgermeisters einstimmig,<br />
die gegenständliche Sitzung um den Tagesordnungspunkt 15<br />
„Brunnenbeweissicherung zum Bauvorhaben Kanalisation BA 12 Entschendorfberg,<br />
Wiersdorfberg-Ost, Kürbisgraben“ zu erweitern.<br />
Dringlichkeitsantrag gem. § 54, Abs. 3 <strong>St</strong>eiermärkische<br />
Gemeindeordnung aus 1967 i.d.g.F.<br />
Gemäß dem Umstand, dass der Mieter Albert Baumgartner die im Eigentum der<br />
<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> befindliche Wohnung Siedlung 34/2 per 7. Mai<br />
2012 unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten dreimonatigen Frist gekündigt hat,<br />
wird ein Dringlichkeitsantrag von Bürgermeister Ebner gestellt. Frau Nicole Sommer<br />
aus Jagerberg 124/3 hat mit 14. Mai 2012 das dringliche Ansuchen an die<br />
<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> gerichtet, die Wohnung mit 1. September<br />
2012 zu mieten. Der Tagesordnungspunkt ist als dringlich zu erachten, da Frau<br />
Sommer ihrerseits für ihre Wohnung auch eine Kündigungsfrist einhalten muss und mit<br />
der Beschlussfassung die Wohnung nahtlos an Frau Sommer übergehen könnte.<br />
���� Beschluss: Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Bürgermeisters einstimmig,<br />
die gegenständliche Sitzung um den Tagesordnungspunkt 16 „Wohnungsvergabe<br />
Wohnung Siedlung 34/2“ zu erweitern.<br />
Zu 2. Genehmigung bzw. Abänderung des öffentlichen Teiles der<br />
V<strong>erhandlungsschrift</strong> der Sitzung <strong>am</strong> 15. März 2012.<br />
GR Andreas Schantl stellt den Antrag, das Protokoll der Sitzung vom 15. März 2012<br />
ohne zu verlesen zu genehmigen.<br />
� Beschluss: Die V<strong>erhandlungsschrift</strong> der öffentlichen Sitzung vom 15. März 2012<br />
wird mit den <strong>St</strong>immen der Gemeinderäte Bgm. Reinhold Ebner, Vizebgm. Günther<br />
Rauch, Kassier Anton Solderer, GR Gerhard Glauninger, GR Helmut Glauninger, GR<br />
Ingrid Leber, GR Johann Neubauer, GR Werner Neumeister, GR Josef Andreas<br />
Schantl, GR Christian Schantl-Sundl, GR Gerhard Sundl, GR Fritz Suppan und GR<br />
Josef Wolf genehmigt.<br />
Zu 3. Berichte des Bürgermeisters, Bau-, Umwelt-, Raumplanungs-<br />
und Sozialausschusses.<br />
Der Bürgermeister berichtet:<br />
Vom Bürgermeister wird eine Liste herumgereicht auf der gemäß § 51 Abs. 3 und Abs.<br />
3a des <strong>St</strong>mk. Gemeindeordnung die Mitglieder des Gemeinderates durch ihre<br />
Unterschrift bestätigen, dass diese zukünftig als Gemeinderätin/Gemeinderat<br />
Einladungen zu den Gemeinderatssitzungen sowie Vorstandssitzungen und<br />
Ausschusssitzungen (sowie auch sämtlichen Schriftverkehr, wie zB.<br />
V<strong>erhandlungsschrift</strong>en der öffentlichen Sitzungen) per E-Mail entgegen nehmen. Eine<br />
Änderung der E-Mail-Adresse wird ihrerseits umgehend dem Gemeinde<strong>am</strong>t bekannt<br />
gegeben. Diese Liste wird von allen Mitgliedern des Gemeinderates unterfertigt.<br />
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16/03-2012 GR-Sitzung 16. Mai 2012<br />
Von neun Eltern aus der <strong>Marktgemeinde</strong> Mettersdorf <strong>am</strong> Saßbach erging das Ersuchen<br />
an die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong>, ihre Kinder ab dem Schuljahr 2012/2013 in die neue<br />
Mittelschule <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> aufzunehmen. Dies wurde von der <strong>Marktgemeinde</strong> Mettersdorf<br />
<strong>am</strong> Saßbach abgelehnt. Nach Bescheidberufung hat der Bezirksschulrat entschieden,<br />
dass zwei Kinder die Schule in <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> besuchen können. Alle<br />
anderen Berufungen wurden von Seiten der Behörde abgelehnt.<br />
Bezüglich der Direktorbestellung in der Hauptschule <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> ist nach<br />
wie vor keine Entscheidung gefallen. Mit einer baldigen Entscheidung wird jedoch<br />
gerechnet.<br />
Zu Ehren der Direktoren der Hauptschule <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> soll beim Schulfest<br />
„60 Jahre Hauptschule“ <strong>am</strong> 15. Juni 2012 eine Ehrentafel mit den eingravierten N<strong>am</strong>en<br />
der Direktoren enthüllt werden. Diese Tafel wird dann im Eingangsbereich der alten<br />
Hauptschule angebracht werden.<br />
Der Abfallwirtschaftsverband Radkersburg hat seine im Kindergarten <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong><br />
<strong>Ottersbach</strong>, Siedlung 67 gelegene Wohnung mit 66,73 m² Wohnfläche per 23. April<br />
2012 gekündigt. Bevor die Wohnung für Vermietungszwecke saniert wird, sollte mit<br />
dem Kindergarten in <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> gesprochen werden, ob dieser die<br />
Räumlichkeiten für seine Zwecke benötigt.<br />
Einige Bewohner in Wittmanndorf-Au klagen schon seit längerem über<br />
Wasserknappheit und leere Brunnen. Die Ges<strong>am</strong>tlänge der Versorgungsleitungen im<br />
Bereich Wittmannsdorf-Au würde bei 26 Hausanschlüssen 3760 Laufmeter betragen,<br />
wobei mit Ges<strong>am</strong>tkosten von 267.000 Euro zu rechnen ist. Die Ges<strong>am</strong>tlänge der<br />
Versorgungsleitungen im Bereich Gosdorf-Au beträgt 800 Laufmeter und es ist bei<br />
Herstellung von 11 Hausanschlüssen mit Ges<strong>am</strong>tkosten von 81.700 Euro zu rechnen.<br />
Sollte die Gemeinde Gosdorf Interesse an einem Ausbau der Anlage Gosdorf-Au<br />
haben sollte <strong>am</strong> Verhandlungswege eine Kostenbeteiligung für die vorgelagerte Anlage<br />
der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> mit der Anlage Gosdorf ausverhandelt<br />
werden. Die Finanzierung der Anlage ist ohne zusätzliche finanzielle Mittel der<br />
<strong>Marktgemeinde</strong> nicht möglich. Es besteht ein Finanzierungsbedarf von zirka 120.000<br />
bis 150.000 Euro bei Herstellung der Anlage. In den ges<strong>am</strong>ten Kostenberechnungen<br />
sind eventuelle Zinsbelastungen für Fremdfinanzierung nicht enthalten.<br />
Bezüglich des im Bau befindlichen Rad- und Gehweges wurde nochmalig bei der<br />
<strong>St</strong>eiermärkischen Landesregierung vorgesprochen, eine finanzielle Hilfestellung von<br />
Seiten der <strong>St</strong>eiermärkischen Landesregierung zu lukrieren. Auch für die Adaptierung<br />
der Beleuchtung, des Zählerkastens sowie der LAN-Verkabelung im neueren<br />
Volksschulgebäude wurde eine etwa 50%ige Förderung von Seiten der<br />
Landesregierung zugesagt.<br />
Am Freitag, dem 18. Mai 2012 findet um 15 Uhr ein Gesprächstermin mit den Anbietern<br />
bezüglich der Anschaffung eines neuen Gemeindetraktors statt. Jeder Gemeinderat ist<br />
herzlichst eingeladen, an diesem Termin teilzunehmen um sich über die<br />
Neuanschaffung eines Traktors für die <strong>Marktgemeinde</strong> informieren zu können.<br />
Der Seniorenausflug findet <strong>am</strong> Freitag, dem 8. Juni 2012 statt. Die Fahrt führt<br />
voraussichtlich in die Weststeiermark.<br />
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16/03-2012 GR-Sitzung 16. Mai 2012<br />
Gemäß <strong>St</strong>eiermärkischem Volksrechtegesetz wird <strong>am</strong> Freitag, dem 01. Juni 2012 mit<br />
Beginn um 20,00 Uhr in der <strong>Ottersbach</strong>halle eine Bürgervers<strong>am</strong>mlung unter der Leitung<br />
des Bürgermeisters Reinhold Ebner abgehalten. Bei dieser Informationsveranstaltung<br />
soll neues zu den Themen Ortsdurchfahrt Perbersdorf, Gemeindefinanzen,<br />
Altstoffs<strong>am</strong>melzentrum, Abwasserent- und Wasserversorgung, Bezirksfusion,<br />
Hochwasserabflussuntersuchung, <strong>St</strong>raßenbau, Wohnbau und Kleinregion <strong>Ottersbach</strong>tal<br />
besprochen werden. Der Bürgermeister hofft bei dieser Bürgervers<strong>am</strong>mlung auf eine<br />
zahlreiche Teilnahme.<br />
Bei der Tourismussitzung <strong>am</strong> Montag, dem 14. Mai 2012 wurden die Kostenbeteiligung<br />
des Tourismusverbandes <strong>am</strong> neuen Springbrunnen, die Hinweistafeln für den<br />
C<strong>am</strong>pingplatz sowie die Neuanlage eines möglichen Blumenbeetes bei der Kreuzung<br />
in Wittmannsdorf von Leibnitz kommend besprochen. Außerdem wurde angemerkt,<br />
dass der Tourismusverband eine neue Homepage anfertigt, die bestehende Homepage<br />
der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> mit Kostenbeteiligung des<br />
Tourismusverbandes verbessert werden könnte. Diesbezüglich möchte der<br />
Bürgermeister die Vereinsobmänner und Betriebsinhaber dazu erinnern aktiv an den<br />
Inhalten der Homepage mitzuarbeiten und dem <strong>Marktgemeinde</strong><strong>am</strong>t Erneuerungen<br />
mitzuteilen. Durchschnittlich wird die Gemeindehomepage täglich 150 mal besucht,<br />
was monatlich 4.500 Besuchen entspricht.<br />
Das „Köstenbauer-Haus“ Hauptstraße 39, 8093 <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> könnte in<br />
absehbarer Zeit veräußert werden. Zum Objekt ist eine Grundfläche von 6.667<br />
Quadratmetern hinzuzurechnen. Die Liegenschaft wird laut Eigentümern demnächst<br />
durch einen Sachverständigen hinsichtlich des Wertes begutachtet. Eventuell wäre es<br />
möglich, der <strong>Marktgemeinde</strong> ein Vorkaufsrecht zu gewähren.<br />
Am Mittwoch, dem 16. Mai fand eine Sitzung mit den Arbeitern aus dem Bauhof statt.<br />
Unter anderem wurde der Prüfbericht von Seiten des Landes in Angelegenheiten des<br />
Bauhofes durchbesprochen. Im Prüfbericht wurde auch festgestellt, dass die mit der<br />
Mehrleistungszulage abgegoltenen sechs Überstunden bei der Verrechnung von<br />
Überstunden zu berücksichtigen sind. Weiters ist der Verein GEKO erneut an die<br />
<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> herangetreten und möchte auf die Möglichkeit<br />
aufmerks<strong>am</strong> machen, erneut einen Langzeitarbeitslosen zu guten Bedingungen für<br />
einige Monate zu vermitteln.<br />
Der Bauausschussobmann berichtet:<br />
Der Bauausschussobmann berichtet, dass <strong>am</strong> 3. Mai 2012 eine Sitzung des<br />
Bauausschusses stattgefunden hat. Bei dieser Sitzung wurde eine Neugestaltung des<br />
Springbrunnens <strong>am</strong> Vorplatz zum Amtshaus besprochen. Zudem wurde eine<br />
Wohnungsbesichtigung in der Wohnung Siedlung 34/1 durchgeführt. Die Mieter haben<br />
schon mehrmals aufgrund schlechter Isolierung und desolater Fenster um eine<br />
Reduktion der Heizkosten seitens der <strong>Marktgemeinde</strong> ersucht. Nach sorgfältiger<br />
Begutachtung und eingehender Diskussion mit den Betroffenen sollten dringendst die<br />
Fenster ausgetauscht und die Außenwände inklusive Dachboden isoliert werden.<br />
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16/03-2012 GR-Sitzung 16. Mai 2012<br />
Zu 4. Vergabe des Fischereirechtes an den öffentlichen<br />
Gewässern.<br />
Die Pachtzeit der Fischereirechte in den öffentlichen Gewässern der <strong>Marktgemeinde</strong><br />
<strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> a. O. ist mit 31. März 2012 abgelaufen. Die beabsichtigte Neuverpachtung<br />
wurde durch Anschlag an der Amtstafel kundgemacht. Die bisherigen Pächter wurden<br />
ersucht, der <strong>Marktgemeinde</strong> bis Dienstag, dem 10. April 2012 schriftlich mitzuteilen, ob<br />
sie das Pachtverhältnis zu den gleichbleibenden Bedingungen fortsetzen wollen. Neue<br />
Pachtwerber wurden eingeladen, ein formloses Ansuchen mit Angabe des jährlichen<br />
Pachtentgeltes ebenfalls bis Dienstag, dem 10. April 2012 im Gemeinde<strong>am</strong>t<br />
abzugeben. Gemäß <strong>St</strong>eiermärkisches Fischereigesetz 2000 § 2 dürfen Fischereirechte<br />
nur an Personen verpachtet werden, die zumindest drei Jahre lang im Besitz einer<br />
gültigen Fischereikarte (§ 9) sind.<br />
Nach Rücksprache mit den jeweiligen Jagdgesellschaften bzw. Jagdvereinen sind<br />
diese bereit, in den einzelnen Teilabschnitten des Otters- und Auersbaches das<br />
Fischereirecht zu den bisherigen Bedingungen bzw. laut den vorliegenden Anboten zu<br />
pachten. Für das beabsichtige Pachtjahr liegen keine konkurrierenden Angebote vor.<br />
� Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig auf Antrag des Bürgermeisters,<br />
das Fischereirecht für die Pachtperiode 01. April 2012 bis 31. März 2017 an folgende<br />
Jagdvereine bzw. Personen zu verpachten:<br />
Katastralgemeinde<br />
Pächter<br />
Anschrift<br />
Ab Abschnitt von - bis<br />
KG Wiersdorf<br />
Jagdgesellschaft Wiersdorf<br />
Obmann Johann Gritsch<br />
Wiersdorf 52<br />
8093 <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong><br />
KG Entschendorf<br />
Jagdverein Entschendorf<br />
Obmann Josef Puntig<strong>am</strong><br />
Entschendorf a. O. 39<br />
8093 <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong><br />
Bachlänge laut Katastralmappe<br />
Maßstab 1:2880<br />
in cm<br />
Meter in<br />
der<br />
Natur<br />
%-An-<br />
teil an<br />
der Ge-<br />
s<strong>am</strong>t-<br />
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<strong>am</strong><br />
Ge-<br />
s<strong>am</strong>t-<br />
ein-<br />
heits-<br />
wert in<br />
€<br />
Jähr-<br />
licher<br />
Pacht-<br />
Entgelt<br />
49 1.411 9,74 10,00 167,10 36,- €<br />
69 1.987 13,72 14,00 233,94 73,- €<br />
KG <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> und Wittmannsdorf<br />
Jagdgesell. Wittmannsdorf<br />
Obmann Johann Leber<br />
247 7.150 49,11 49,00 818,79 300,- €<br />
Wittmannsdorf 9a<br />
8093 <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong><br />
KG Perbersdorf bei <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong><br />
Jagdverein Perbersdorf<br />
Obmann Hermann Thuswohl<br />
Perbersdorf bei <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> 88<br />
100 2.900 19,88 19,00 317,49 44,- €<br />
05.07.2012 09:32 Seite 7
8093 <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong><br />
KG Edla<br />
Jagdverein Edla<br />
Obmann Johann Kargl<br />
Edla 78<br />
8093 <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong><br />
16/03-2012 GR-Sitzung 16. Mai 2012<br />
38 1.100 7,55 8,00 133,68 36,- €<br />
15.200 1.671 449,-€<br />
Zu 5. Auszahlung Jagdpachtentgelt für das Pachtjahr 2012/2013.<br />
Der Aufteilungsentwurf für die Auszahlung des Jagdpachtentgeltes für das Pachtjahr<br />
2012/2013 wurde ordnungsgemäß über vier Wochen, in der Zeit vom 27. Februar bis<br />
27. März 2012 zur Einsicht aufgelegt. Es wurden keine Einsprüche dagegen erhoben.<br />
Die Auszahlung des Jagdpachtentgeltes soll in der Zeit vom 21. Mai 2012 bis 29. Juni<br />
2012 (6 Wochen hindurch) durch Barabholung im Gemeinde<strong>am</strong>t erfolgen. Das<br />
Jagdpachtentgelt beträgt für das Pachtjahr 2012/2013 € 2,65 je Hektar. Bgm. Ebner<br />
stellt den Antrag, die Auszahlung des Jagdpachtentgeltes in der Zeit vom 21. Mai 2012<br />
bis 29. Juni 2012 durchzuführen.<br />
Gemäß § 21 Absatz 3 des Jagdgesetzes verfallen Anteile, die nicht bis zum 29. Juni<br />
2012 (Auszahlungsfrist sechs Wochen) behoben werden, zugunsten der<br />
Gemeindekasse. Gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 15. Dezember 2010<br />
werden die Grundeigentümer ersucht, ihre Anteile nicht abzuholen, d<strong>am</strong>it diese für<br />
anstehende Wegsanierungen der jeweiligen Katastralgemeinde zweckgebunden<br />
verwendet werden können.<br />
� Beschluss: Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Bürgermeisters einstimmig,<br />
die Auszahlung des Jagdpachtentgeltes in der Zeit vom 21. Mai 2012 bis 29. Juni 2012<br />
gemäß den oben angeführten Bedingungen durch Barabholung im Gemeinde<strong>am</strong>t<br />
durchzuführen.<br />
Zu 6. Vergabe der Leasingfinanzierung für die LED-<br />
<strong>St</strong>raßenbeleuchtung<br />
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung <strong>am</strong> 15. März 2012 beschlossen, die örtliche<br />
<strong>St</strong>raßenbeleuchtung auf die neue LED-Technologie laut Empfehlung und<br />
Wirtschaftlichkeitsanalyse vom Institut für nachhaltige Energie- und Umweltentwicklung<br />
ISeed umzustellen und 261 L<strong>am</strong>pen der LED-Technologie zu einer<br />
Ges<strong>am</strong>tanbotssumme von 113.327,90 Euro incl. 20% MWST anzukaufen. Die<br />
Finanzierung für dieses Projekt soll durch ein Mobilien-Leasing gewährleistet sein.<br />
Zusätzlich werden 50 <strong>St</strong>ück LED-Notbeleuchtung für die <strong>Ottersbach</strong>halle zu einem<br />
Preis von 4.740 Euro incl. MWST angeschafft. Da laut Berechnungen die Kosten für<br />
die <strong>St</strong>romeinsparungen die Anschaffungskosten aufwiegen werden, wird mit keiner<br />
zusätzlichen Belastung für das Gemeindebudget gerechnet.<br />
05.07.2012 09:32 Seite 8
16/03-2012 GR-Sitzung 16. Mai 2012<br />
Das Mobilienleasing wurde an drei Institute ausgeschrieben wobei die Anbotsöffnung<br />
<strong>am</strong> 22. März 2012 folgendes Bild zeigt:<br />
Lfd-<br />
Nr.<br />
Anbieter<br />
monatliche Rate<br />
3-Monats Euribor<br />
(incl. U<strong>St</strong>)<br />
Gebühren<br />
Rückzahlung<br />
(bei gleichbl. Euribor)<br />
1 Bawag PSK Leasing € 1.069,73 € 486,10 € 128.853,70<br />
2 Immorent Süd € 1.099,20 € 678,87 € 132.582,87<br />
3 Raiffeisen Leasing € 1.163,08 € 704,86 € 140.274,46<br />
Laut Auskunft der Ecoworld LCL GmbH sollen sämtliche LED L<strong>am</strong>pen bis Ende Juni<br />
2012 ausgeliefert werden. Die Montage könnte durch die örtlichen Elektriker oder<br />
Mitarbeiter bzw. Beauftragten der <strong>Marktgemeinde</strong> erfolgen.<br />
� Beschluss: Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Bürgermeisters einstimmig,<br />
das Mobilienleasing für die Umstellung der örtlichen <strong>St</strong>raßenbeleuchtung auf die neue<br />
LED-Technologie an die BAWAG P.S.K. Mobilienleasing GmbH gemäß Angebot vom<br />
21. März 2012 mit einer Laufzeit von 120 Monaten zum monatlichen Leasingentgelt<br />
von € 1.069,73 (inkl. 20% U<strong>St</strong>) gemessen <strong>am</strong> 3-Monats Euribor zu vergeben.<br />
Zu 7. Vergabe eines Darlehens für den Kanalausbau<br />
Entschendorfberg, Kürbisgraben, Wiersdorf-Ost, BA 12<br />
Die Finanzierung des angeführten und ausgeschriebenen bzw. vergebenen<br />
Kanalbauloseses macht die Aufnahme eines Darlehens erforderlich. Auch ist der<br />
Ausbau dieses letzten Bauabschnittes aufgrund der Zeitvorgabe im Abwasserplan<br />
notwendig.<br />
Informativ wird festgehalten, dass in den Jahren 2012 bis 2015 Darlehen mit einem<br />
Ges<strong>am</strong>tschuldendienst von EURO 46.000 auslaufen und somit der Schuldendienst für<br />
das neue Darlehen im Budget die Deckung finden kann. Die Aufnahme des neuen<br />
Darlehens ist im Voranschlag 2012 berücksichtigt.<br />
Bürgermeister Ebner gibt das Ausschreibungsergebnis des Darlehens für den<br />
Kanalausbau in der Höhe von EURO 450.000 und einer Laufzeit von 20 Jahren<br />
bekannt. Es wurden 5 Kreditinstitute angeschrieben, die Ausschreibung zeigt folgendes<br />
Bild:<br />
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B. Austria<br />
(2013)<br />
� Beschluss: Nach allgemeiner Diskussion, aus der hervorgeht, dass zum<br />
gegenwärtigen Zeitpunkt eine fixe Verzinsungsform vernünftig erscheint, schlägt der<br />
Bürgermeister vor, das Darlehen in der ausgeschriebenen Höhe von EURO 450.000,an<br />
die Raiba mit einen Fixzinssatz von 3,10 % auf fünf Jahre und mit Tilgungsbeginn<br />
2014 zu vergeben. Dies wird vom Gemeinderat mit Genehmigungsvorbehalt seitens<br />
des Landes einstimmig beschlossen.<br />
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Zu 8. Materialvergabe für die WVA Entschendorfberg/Wiersdorf-Ost<br />
Im Zuge der geplanten Wasserversorgungsanlage in Entschendorfberg/Wiersdorf-Ost<br />
wurde eine Ausschreibung der Materialvergabe für diesen Wasserleitungsbau von<br />
Seiten der GSO durchgeführt. Nach der Öffnung der Angebote <strong>am</strong> 10. Mai 2012 wird<br />
folgendes festgestellt.<br />
Lfd-<br />
Nr. Anbieter Angebotssumme<br />
(exkl. U<strong>St</strong>)<br />
1 Swietelsky, Feldbach € 76.097,74<br />
2 <strong>St</strong>rohmaier Rudolf, Entschendorf a. O. € 77.481,33<br />
3 PipeLife Graz € 77.805,44<br />
4 Wasserversorgung Grenzland Südost € 79.025,22<br />
Aufgrund des bestehenden Verhandlungsverfahrens werden die Anbotleger ersucht,<br />
bis Freitag, 18. Mai 2012, 10,00 Uhr noch mögliche Preisnachlässe bzw. Skonti bei<br />
Zahlung innerhalb von 14 Tagen bekanntzugeben.<br />
���� Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, vorbehaltlich der Reduktion<br />
fristgerecht eingebrachter Preisnachlässe bzw. Skonti, die Materialen für den<br />
Wasserleitungsbau in Entschendorfberg/Wiersdorf-Ost an den Billigstbieter für dieses<br />
Bauvorhaben zu vergeben.<br />
Zu 9. Abschluss einer Universal-<strong>St</strong>raf-Rechtsschutzversicherung.<br />
Nach der durchgeführten Versicherungsanalyse durch den Versicherungsberater ALT<br />
& WALCH KG wurde darauf hingewiesen, eine zusätzliche Absicherung zur<br />
bestehenden Rechtsschutzversicherung für die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong><br />
<strong>Ottersbach</strong> abzuschließen. Diese Sparte wird derzeit nur vom Versicherer Roland<br />
angeboten. Bei einer Versicherungssumme von € 300.000,- und einer<br />
Versicherungsdauer auf fünf Jahre würde sich die Jahresbruttoprämie dieser Universal-<br />
<strong>St</strong>raf-Rechtsschutz-Versicherung auf € 527,47 belaufen. Durch diese Versicherung ist<br />
der Deckungsumfang bzw. die Absicherung von Bürgermeister, Gemeinderat und den<br />
Bediensteten enorm höher. Laut einem Deckungskonzept im Vergleich zu einer<br />
herkömmlichen Rechtsschutzversicherung wurden vom der ALT & WALCH KG in<br />
diesem Konzept 25 Punkte angeführt die für eine bessere Deckung mit dieser<br />
Universal-<strong>St</strong>raf-Rechtsschutz-Versicherung als bisher sprechen.<br />
Zusätzlich wird angeführt, dass durch den unabhängigen Versicherungsberater ALT &<br />
WALCH KG eine Versicherungsanalyse aller bestehenden Versicherungen<br />
durchgeführt wurde. Bei dieser Analyse wurde festgestellt, dass das Preis-<br />
Leistungsverhältnis für einige Versicherungen anzupassen und gegebenenfalls neu<br />
auszuschreiben ist. Zudem weisen einige Versicherungen eine zu niedrige<br />
Deckungssumme auf. So wurden alle Versicherungsvertreter schriftlich verständigt und<br />
eingeladen, bessere Prämien bzw. bessere Preis-Leistungsverhältnisse anzubieten. In<br />
Summe wird d<strong>am</strong>it jedenfalls gerechnet, dass sich die Kosten für diese Analyse in der<br />
Höhe von € 2.566,- auf jeden Fall rechnen werden. GR Solderer weist darauf hin, dass<br />
eine Neuausschreibung der Versicherungen bereits vor einiger Zeit gefordert wurde.<br />
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���� Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, auf Antrag des Bürgermeisters<br />
eine Universal-<strong>St</strong>raf-Rechtsschutz-Versicherung für die Mindestsicherungsdauer von<br />
fünf Jahren und einer folgenden Verlängerung mit Kündigungsoption mit einer<br />
Jahresbruttoprämie von € 527,47 abzuschließen.<br />
Zu 10. Genehmigung der Eintrittspreise im Freibad <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong><br />
<strong>Ottersbach</strong>.<br />
Gemäß der kürzlich durchgeführten Prüfung der Aufsichtsbehörde wurde darauf<br />
hingewiesen, die Eintrittspreise im Freibad <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> künftig per<br />
Gemeinderatsbeschluss zu genehmigen.<br />
Die Tageseintritte und Saisonkarten im Freibad <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> gliedern sich<br />
wie folgt:<br />
Tageskarte<br />
Tageskarte für Erwachsene € 2,90<br />
Tageskarte für Kinder bis 6 Jahre gratis<br />
Tageskarte schulpflichtige Kinder/Jugendliche € 2,20<br />
Tageskarte für F<strong>am</strong>ilie € 8,50<br />
Halbtageskarte ab 15.00 Uhr<br />
Halbtageskarte für Erwachsene € 2,30<br />
Halbtageskarte für schulpflichtige Kinder/Jugendliche € 1,90<br />
Halbtageskarte für F<strong>am</strong>ilie € 7,00<br />
Kurzbadekarte ab 18.00 Uhr<br />
Kurzbadekarte für Erwachsene € 1,40<br />
Kurzbadekarte schulpflichtige Kinder/Jugendliche € 0,90<br />
Kurzbadekarte für F<strong>am</strong>ilie € 3,00<br />
Saisonkarte (gültig für Badesaison 2012)<br />
Saisonkarte für Erwachsene € 42,00<br />
Saisonkarte schulpflichtige Kinder/Jugendliche € 25,00<br />
Saisonkarte für F<strong>am</strong>ilie € 78,00<br />
Auf Saisonkarten im Mai wird ein Nachlass von zehn Prozent gewährt.<br />
���� Beschluss: Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Bürgermeisters einstimmig,<br />
die Eintrittspreise wie oben angeführt bis zu einer Änderung der Preise zu genehmigen.<br />
Zu 11. Vertragsverlängerung für die sicherheitstechnische<br />
Betreuung nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz.<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass Herr Ing. Klaus Tuscher bereits seit 2002 die<br />
sicherheitstechnische Betreuung nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz für die<br />
<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> zur vollsten Zufriedenheit ausgeführt hat. Da<br />
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dieser befristete Vertrag <strong>am</strong> 31. Dezember 2010 abgelaufen ist, stellt der<br />
Bürgermeister den Antrag. den Vertrag von Herrn Ing. Klaus Tuscher vom 01. Jänner<br />
2011 bis 31. Dezember 2015 zu verlängern. Es gilt weiterhin das Anbot vom 22.<br />
November 2001 mit einer jährlichen Pauschale von € 1.570,-.<br />
� Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, Herrn Ing. Klaus Tuscher mit<br />
der sicherheitstechnischen Betreuung nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz vom 01.<br />
Jänner 2011 bis 31. Dezember 2015 laut Anbot vom 22.11.2001 zu betrauen.<br />
Zu 12. Ortsplatz – neuer Springbrunnen.<br />
Bei der Bauausschusssitzung <strong>am</strong> 3. Mai 2012 stellte Hans <strong>Peter</strong> Hötzl von der Firma<br />
SSM Montagen einen Kostenvoranschlag und einen Planentwurf für die Gestaltung<br />
eines neuen Springbrunnens <strong>am</strong> <strong>Peter</strong>splatz vor dem Gemeinde<strong>am</strong>t vor. Herr Hötzl<br />
erklärte, dass der Springbrunnen auf einer 2,5 Meter hohen Edelstahlweintraube und<br />
einer rundum Sitzbank ebenfalls aus Edelstahl mit Holzsitzflächen bestehen solle. Die<br />
Kosten für dieses Vorhaben, inklusive neuer Wasserwanne, betragen rund 11.400 Euro<br />
exkl. MWst und werden zum Großteil vom Tourismusverband <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong><br />
getragen.<br />
� Beschluss: Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Bürgermeisters einstimmig<br />
dem Tourismusverband für die Neugestaltung des Springbrunnens <strong>am</strong> <strong>Peter</strong>splatz eine<br />
einmalige Förderung in der Höhe von 5.000 Euro nach Fertigstellung des Projektes zu<br />
gewähren.<br />
Zu 13. Bericht über die Überprüfung der Gemeindegebarung von der<br />
Aufsichtsbehörde.<br />
Die Überprüfung der Gebarung in der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> wurde<br />
(tageweise) von 06.09.2011 bis 06.10.2011 von den Prüfungsorganen OAR Renate<br />
Schwarz, Mag. Barbara Schachner, Dr. Silke Reverencic, Mag. Gerald Trummer, RR<br />
Engelbert Gerstl, Mag. Christian Koch und Bettina Tengg-Molcik der Fachabteilung 7A<br />
und Günther Zweidick der Bezirkshauptmannschaft Radkersburg durchgeführt.<br />
Das Prüfungste<strong>am</strong> hat entsprechend der Rechtsgrundlagen gemäß Art. 119a Abs. 2<br />
und 3 B-VG iVm § 87 <strong>St</strong>eiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115 idgF.<br />
(GemO), die ges<strong>am</strong>te Ausgaben- und Einnahmengebarung, die ges<strong>am</strong>te<br />
Schuldengebarung sowie die Gebarung mit dem beweglichen und unbeweglichen<br />
Gemeindevermögen durchwegs stichprobenartig geprüft. Darüber hinaus wurden auch<br />
Maßnahmen der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> bzw. ihrer Organe geprüft,<br />
die Auswirkungen auf Ausgaben, Einnahmen und Vermögensgegenstände der<br />
Gemeinde haben können (VfSlg 7944/1976). Als Prüfungsziele wurden dabei<br />
Wirtschaftlichkeit, Spars<strong>am</strong>keit, Zweckmäßigkeit und Rechtmäßigkeit entsprechend<br />
den verfassungsrechtlichen und landesgesetzlichen Grundlagen festgelegt. Der<br />
Zeitraum der Prüfung umfasste die Jahre 2006 bis 2010 und das laufende<br />
Haushaltsjahr 2011.<br />
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Aus diesem Bericht über die im Auftrag der Aufsichtsbehörde, GZ.: FA7A-500-<br />
61516/95-1 durchgeführte Überprüfung der Gebarung der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong><br />
<strong>Ottersbach</strong>, wird auszugsweise folgendes dem Gemeinderat mitgeteilt:<br />
Das Ablegen der V<strong>erhandlungsschrift</strong>en über öffentliche und nicht öffentliche Sitzungen<br />
hat getrennt, entweder in gebundener Form oder solcher Art zu erfolgen, dass die<br />
Entnahme von V<strong>erhandlungsschrift</strong>en oder Teilen und Anlagen derselben unmöglich<br />
ist. Im Zuge der Prüfung wurde festgestellt, dass die Ablage nicht in oben angeführter<br />
Form erfolgt. Weiters werden öffentliche und nicht öffentliche Sitzungen gemeins<strong>am</strong><br />
abgelegt.<br />
Die Sitzungen des Gemeinderates sind gemäß § 59 GemO grundsätzlich öffentlich. In<br />
nicht öffentlichen Sitzungen sind jedenfalls jene Angelegenheiten, die bis zum 30.04.<br />
2010 im § 59 Abs. 3 GemO und seit 01.05.2010 im § 59 Abs. 4 GemO angeführt sind,<br />
zu behandeln. Es wird daher darauf hingewiesen, die Regelungen im § 59 GemO zu<br />
beachten.<br />
Bezüglich der Wahrnehmung des Wirkungskreises des Gemeinderates gemäß § 43<br />
GemO wird festgehalten, dass aufgrund der wenig aussagekräftigen Niederschriften<br />
nicht festzustellen ist, ob diese vollständig und vom jeweils zuständigen<br />
Gemeindeorgan vorgenommen wurden. Vom Gemeinderat sind sämtliche Aufgaben,<br />
die in den Wirkungskreis des Gemeinderates fallen, entsprechend dem § 43 GemO<br />
vorzunehmen.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Bürger- bzw. Gemeindevers<strong>am</strong>mlung<br />
entsprechend der oben angeführten Bestimmung mindestens einmal jährlich<br />
stattzufinden hat. Überdies ist eine Bürgervers<strong>am</strong>mlung durch den Bürgermeister dann<br />
durchzuführen, wenn dies auf Antrag von mindestens 5 v. H. der für die Wahl zum<br />
Gemeinderat <strong>St</strong>immberechtigten verlangt wird.<br />
Es ergeht die dringliche Empfehlung, in Zukunft V<strong>erhandlungsschrift</strong>en über Sitzungen<br />
des Gemeindevorstandes genauer und aussagekräftiger zu gestalten, sodass<br />
Gegenstand der Beratung und der Beschluss eindeutig nachvollziehbar sind.<br />
Über die Sitzungen der Fachausschüsse sind ordnungsgemäße V<strong>erhandlungsschrift</strong>en<br />
entsprechend den Vorschriften des § 60 GemO zu erstellen. Darüber hinaus ist eine<br />
dem gesetzlichen Auftrag (vgl. § 14 Abs. 3 sowie § 49 GemO) entsprechende Anzahl<br />
an Sitzungen abzuhalten, widrigenfalls die Reduzierung der Anzahl an<br />
Fachausschüssen zu erwägen ist.<br />
Im Gemeinde<strong>am</strong>t ist ein Möbeltresor vorhanden, in welchem die Vermögenswerte (wie<br />
z.B. Sparbücher) verwahrt werden. So wurden z.B. die Eintrittskarten für<br />
Veranstaltungen in der <strong>Ottersbach</strong>halle (1 Kuvert mit € 144,00 Baldini, 1 Kuvert € 80,00<br />
Wernerle) im Safe aufbewahrt. Weiters befindet sich ein gültiges Test<strong>am</strong>ent im Tresor.<br />
Die Verwahrung von Gemeindegeldern und Privatgeldern im Gemeindetresor ist<br />
unstatthaft. Die <strong>Marktgemeinde</strong> wird daher aufgefordert, diese Vorgangsweise<br />
abzustellen, da eine Vermengung von Gemeindegeldern mit Privatgeldern und die<br />
Verwahrung privater und <strong>am</strong>tsfremder Gelder in der Gemeindekasse unzulässig sind (§<br />
46 Abs. 4 GHO).<br />
Eine schriftliche Ermächtigung für die Durchführung dieser Bestellungen, konnten den<br />
Prüfungsorganen nicht vorgelegt werden. Die Bestellungen erfolgten in der<br />
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Vergangenheit überdies nicht immer schriftlich. Dieser Mangel wurde auch anlässlich<br />
der stichprobenweise durchgeführten Belegskontrolle festgestellt. Es ist daher<br />
zukünftig erforderlich, das Bestellwesen in der <strong>Marktgemeinde</strong> durch eine<br />
entsprechende Dienstanweisung des Bürgermeisters eindeutig zu regeln. Dies gilt<br />
insbesondere auch für die eigenverantwortlichen Bestellungen für die Schulbereiche,<br />
den Kindergarten und den Bauhof.<br />
In Zukunft sind bei sämtlichen gewährten Zahlungserleichterungen <strong>St</strong>undungszinsen<br />
festzusetzen, da § 212b leg. cit. nicht eine gesetzliche Ermächtigung, sondern eine<br />
Verpflichtung zur Festsetzung dieser Zinsen vorsieht.<br />
Die Gemeindeverantwortlichen sind daher gefordert, durch eine weitere restriktive<br />
Budgetpolitik auf der Ausgabenseite und durch Ausschöpfung aller<br />
Einnahmemöglichkeiten, den Haushalt zu stabilisieren bzw. pro futuro einen<br />
ausgeglichenen Haushalt anzustreben.<br />
Die <strong>Marktgemeinde</strong> wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 71 Abs. 1 GemO<br />
öffentliche Einrichtungen und Anlagen der Gemeinde nach den Grundsätzen der<br />
Spars<strong>am</strong>keit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu führen sind. Die Gebühren<br />
(Eintrittspreise) für das Freibad <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> sind zukünftig durch einen<br />
Gemeinderatsbeschluss festzusetzen.<br />
Die <strong>Marktgemeinde</strong> wird dringend aufgefordert, in den Bereichen „Wasserversorgung“<br />
und „Abwasserbeseitigung“ durch laufende Gebührenanpassungen die derzeitigen<br />
Abgänge sukzessive zu verringern und die Kostendeckung anzustreben.<br />
Die Fachabteilung 7A stellt fest, dass für sämtliche Bedienstete die Pflichtangelobung<br />
nachzuholen und eine diesbezügliche Niederschrift im Personalakt abzuheften ist.<br />
§ 25 GBG 1957, idgF, in Verbindung mit § 17 G-VBG 1962, idgF. normiert, dass dem<br />
Gemeindebediensteteten eine ruhegenussfähige Mehrleistungszulage zusteht. Durch<br />
diese Mehrleistungszulage gelten Mehrleistungen, die in mengenmäßiger Hinsicht<br />
erheblich über der Normalleistung liegen, und zwar bis zu 6 Überstunden als<br />
abgegolten. Die mit dieser Mehrleistungszulage abgegoltenen Überstunden werden<br />
weder bei der Konsumierung des Zeitausgleiches noch bei der besoldungsrechtlichen<br />
Abgeltung berücksichtigt. Es wird festgestellt, dass die mit der Mehrleistungszulage<br />
abgegoltenen 6 Überstunden bei der Verrechnung von Überstunden zu berücksichtigen<br />
sind.<br />
Die Fachabteilung 7A merkt dazu an, dass für die Feststellung des zufriedenstellenden<br />
Arbeitserfolges keine Dienstbeurteilungen durchgeführt werden. Für die Auszahlung<br />
der Jubiläumsgelder der einzelnen Bediensteten werden keine gesonderten<br />
Gemeinderatsbeschlüsse gefasst. Die Fachabteilung 7A stellt fest, dass künftig für jede<br />
auszuzahlende Jubiläumszuwendung ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss zu<br />
fassen ist. Darüber hinaus wird empfohlen, jährlich Dienstbeurteilungen durchzuführen.<br />
Die Fachabteilung 7A stellt fest, dass künftig darauf Bedacht zu nehmen ist, dass der<br />
Erholungsurlaub gemäß den gesetzlichen Bestimmungen fristgerecht zu verbrauchen<br />
ist.<br />
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Aufgrund der angespannten Finanzlage wird die <strong>Marktgemeinde</strong> aufgefordert, kritisch<br />
zu hinterfragen, ob und in welcher Höhe Förderungen und Subventionen noch<br />
vertretbar sind bzw. ist eine weitere Reduzierung im Auge zu behalten.<br />
In Sache Altenheim <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> GmbH & Co KG wurde<br />
festgehalten, dass die vertraglich vereinbarte Wertsicherung durch Indexierung der<br />
Mietzahlungen von Seiten der Mieterin nicht erfolgt ist.<br />
Für die in Zukunft unbedingt notwendigen und unaufschiebbaren außerordentlichen<br />
Vorhaben ist eine exakte Investitions- und Projektplanung inklusive einer<br />
Folgekostenberechnung durchzuführen. Die Ergebnisse sind in der mittelfristigen<br />
Finanzplanung im außerordentlichen Haushalt (für die beabsichtigten Investitionen)<br />
bzw. im ordentlichen Haushalt (für die Folgekosten) darzustellen. Darüber hinaus ist<br />
bei den außerordentlichen Vorhaben auch eine Prioritätenreihung nach der<br />
Dringlichkeit der Vorhaben durchzuführen. Außerordentliche Vorhaben können daher<br />
zukünftig nur dann umgesetzt werden, wenn die schlüssige Finanzierung vor<br />
Inangriffnahme sichergestellt ist und die Folgekosten (laufende Sach- und<br />
Betriebsaufwand, Personalausgaben, Schuldendienst etc.) im ordentlichen Haushalt<br />
verkraftbar sind. Es ist daher strikt darauf zu achten, dass durch die aus den getätigten<br />
Investitionen zukünftig resultierende Zahlungsverpflichtung der Haushaltsausgleich im<br />
ordentlichen Haushalt nicht gefährdet wird. Ergeben sich zukünftig in der Investitions-<br />
und Projektplanung sowie bei den Folgekosten wesentliche Änderungen, sind diese<br />
ordnungsgemäß in einem Nachtragsvoranschlag bzw. auch in der mittelfristigen<br />
Finanzplanung darzustellen.<br />
Die Aktenablage in der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> erscheint den<br />
Prüfungsorganen zweckmäßig und wurde die Ablage nach dem „Akteneinheitsplan“<br />
eingerichtet. Im Zuge der Prüfung wurde bei Anforderung von Unterlagen seitens der<br />
<strong>Marktgemeinde</strong> ein rasches Auffinden der Unterlagen gewährleistet.<br />
Der Ges<strong>am</strong>tbericht vom März 2012 umfasst 82 Seiten und liegt im <strong>Marktgemeinde</strong><strong>am</strong>t<br />
zur Einsichtnahme auf.<br />
Zu 14. Volksbefragung - § 155 <strong>St</strong>eiermärkisches Volksrechtegesetz.<br />
Die SPÖ <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> hat eine Unterschriftenaktion betreffend der<br />
Bezirksverwaltungsreform mit 18. April 2012 eingebracht. Von den 440 Unterschriften<br />
wären laut § 155 Abs. 4 noch 13 Unterschriften aufgrund eines Mangels in der<br />
Unterzeichnung für ungültig zu erklären.<br />
Derzeit wird vom <strong>Marktgemeinde</strong><strong>am</strong>t geprüft, ob diese Volksbefragung aufgrund des §<br />
155 Abs. 1 <strong>St</strong>mk. Volksrechtegesetz aufgrund des normierten „eigenen<br />
Wirkungsbereichs“ zulässig ist.<br />
Zu 15. Dringlichkeitsantrag: Brunnenbeweissicherung zum<br />
Bauvorhaben Kanalisation BA 12 Entschendorfberg, Wiersdorfberg-<br />
Ost, Kürbisgraben.<br />
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16/03-2012 GR-Sitzung 16. Mai 2012<br />
Da mit den Bauarbeiten für die Kanalisation bald begonnen werden soll, muss die<br />
Brunnenbeweissicherung zum Bauvorhaben Kanalisation BA 12 Entschendorfberg,<br />
Wiersdorfberg-Ost, Kürbisgraben“ durchgeführt werden. Die Brunnenanlagen sind wie<br />
gewöhnlich durchgeführt vor jedem Kanalisationsbauvorhaben zu untersuchen um<br />
spätere Beeinträchtigungen ausschließen bzw. dokumentieren zu können.<br />
Das Planungsbüro Firma DI Kauderer hat diesbezüglich Angebote von drei Firmen<br />
eingeholt. Für das geplante Baulos werden etwa 35 Hausbrunnen – davon zirka 30<br />
Brunnenanlagen und 5 Quellfassungen – untersucht. Eine Probe wird vor Errichtung<br />
der Kanalisation und eine nach Fertigstellung entnommen.<br />
Die Angebote für die Brunnenbeweissicherung zum Bauvorhaben Kanalisation BA 12<br />
Entschendorfberg, Wiersdorfberg-Ost, Kürbisgraben gliedern sich wie folgt auf:<br />
Lfd-<br />
Nr. Anbieter Angebotssumme<br />
(inkl. U<strong>St</strong>)<br />
1 Büro Hutter, Fehring € 18.900,00<br />
2 Swietelsky BauGmbH, Feldbach € 19.320,00<br />
3 Agrolab Austria GmbH, Pischelsdorf € 29.988,00<br />
���� Beschluss: Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Bürgermeisters einstimmig,<br />
im Zuge des Bauvorhabens Kanalisation BA 12 Entschendorfberg, Wiersdorfberg-Ost,<br />
Kürbisgraben die notwendigen Brunnenbeweissicherungsarbeiten an das Büro Hutter<br />
in Fehring zu einem Angebotspreis von € 18.900,- (inkl. U<strong>St</strong>) zu vergeben.<br />
Zu 16. Dringlichkeitsantrag: Wohnungsvergabe Wohnung Siedlung<br />
34/2.<br />
Der Mieter Albert Baumgartner hat die im Eigentum der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong><br />
<strong>Ottersbach</strong> befindliche Wohnung Siedlung 34/2 per 7. Mai 2012 unter Einhaltung der<br />
vertraglich vereinbarten dreimonatigen Frist gekündigt. Frau Nicole Sommer aus<br />
Jagerberg 124/3 hat mit 14. Mai 2012 das dringliche Ansuchen an die <strong>Marktgemeinde</strong><br />
<strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> gerichtet, die Wohnung im Ausmaß von 70 m² ab 1.<br />
September 2012 zu mieten.<br />
���� Beschluss: Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Bürgermeisters einstimmig,<br />
die Wohnung Siedlung 34/2 im Ausmaß von 70 m² ab 1. September 2012 an Frau<br />
Nicole Sommer aus Jagerberg 124/3 für unbefristete Zeit zu vermieten.<br />
Zu 17. Allfälliges zur öffentlichen Sitzung.<br />
Zuhörer Altbürgermeister Franz Thuswohl bemerkt, dass eventuell die<br />
Gemeindehomepage hinsichtlich der Öffnungszeiten im Speziellen um die<br />
Ordinationszeiten der Ärzte erweitert werden soll.<br />
Bgm. Ebner ersucht die Betriebe, ihre Seite in der Homepage aktuell zu halten und<br />
Änderungswünsche im Gemeinde<strong>am</strong>t bekannt zu geben.<br />
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16/03-2012 GR-Sitzung 16. Mai 2012<br />
Der Bürgermeister erklärt die Gemeinderatssitzung <strong>am</strong> Mittwoch, 16. Mai 2012 um<br />
21,55 Uhr für geschlossen.<br />
Die V<strong>erhandlungsschrift</strong> für diese Sitzung besteht aus 18 Seiten öffentlicher Teil.<br />
Vorgelesen - genehmigt - unterschrieben<br />
<strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong>, <strong>am</strong> 29. Juni 2012<br />
Die Schriftführer:<br />
Christian Schantl-Sundl Gerhard Glauninger<br />
Marie Kummer Gerhard Sundl<br />
Reinhold Ebner<br />
Bürgermeister<br />
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