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V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Gemeinde St. Peter am Ottersbach

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08/03-2011 GR-Sitzung 28. April 2011<br />

Lfd.Nr.004-1/GR 08/03-2011<br />

V e r h a n d l u n g s s c h r i f t<br />

über die öffentliche<br />

Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

<strong>am</strong> Donnerstag, dem 28. April 2011 im <strong>Gemeinde</strong><strong>am</strong>t <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong><br />

Beginn der Sitzung um 20,00 Uhr.<br />

Die Einladung erfolgte <strong>am</strong> 21. April 2011 mittels SMS und Email oder Kurrende.<br />

Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Mitglieder des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates ist in der Anlage beigeschlossen.<br />

Anwesend waren:<br />

Bgm. Reinhold Ebner GR Werner Neumeister<br />

Kassier Anton Solderer GR Josef Andreas Schantl (20:40 Uhr)<br />

GR Helmut Glauninger GR Christian Schantl-Sundl<br />

GR Simone Huber GR Gerhard Sundl<br />

GR Marie Kummer GR Fritz Suppan<br />

GR Ingrid Leber GR Rainer Thuswohl<br />

GR Johann Neubauer (20:05 Uhr) GR Josef Wolf<br />

Außerdem waren anwesend: Sekr. Thomas Radkohl<br />

Entschuldigt waren: Vizebgm. Günther Rauch<br />

Nicht entschuldigt waren: -<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist beschlussfähig.<br />

Die Sitzung besteht aus einem öffentlichen und einem nicht-öffentlichen Teil.<br />

Vorsitzender: Bürgermeister Reinhold Ebner<br />

Die Sitzung beginnt mit der Begrüßung durch den Bürgermeister.<br />

Anschließend findet eine Fragestunde statt.<br />

Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong><br />

11.07.2011 11:03 Seite 1


A. Öffentlicher Teil<br />

1. Feststellung der Beschlussfähigkeit.<br />

08/03-2011 GR-Sitzung 28. April 2011<br />

T a g e s o r d n u n g<br />

2. Genehmigung bzw. Abänderung des öffentlichen Teiles der<br />

Verhandlungsschrift der Sitzung <strong>am</strong> 25. März 2011.<br />

3. Berichte des Bürgermeisters, Bau-, Umwelt-, Raumplanungs- und<br />

Sozialausschusses.<br />

4. Beschluss über die Behandlung der Einwendungen zum Örtlichen<br />

Entwicklungskonzept 4.01 und Flächenwidmungsplan 4.02.<br />

5. Beschluss des Örtlichen Entwicklungskonzepts 4.01 – Hinterring.<br />

6. Beschluss des Flächenwidmungsplans 4.02 – Hinterring.<br />

7. Allfälliges zur öffentlichen Sitzung.<br />

Verlauf und Beschlüsse:<br />

Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister.<br />

Bürgermeister Reinhold Ebner eröffnet die Sitzung und begrüßt die erschienenen<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder.<br />

Fragestunde gemäß § 54 Abs. 4 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung.<br />

Kassier Solderer stellt die Anfrage, warum von der Firma <strong>St</strong>ahlbau Frühwirt aus<br />

Unterlabill eine Rechnung über 2.404,80 für Arbeiten bei der <strong>Ottersbach</strong>halle mit 28.<br />

Februar 2011 ausgestellt wurde.<br />

Bürgermeister Ebner meint, dass Herr Direktor Unger die Rechnung unterfertigt habe<br />

und berichten soll, wobei es sich bei dieser Rechnung handle.<br />

Kassier Solderer möchte weiters wissen, was mit den 10 Euro Druckkostenbeitrag<br />

passiert, die jährlich von den Schülern in der Hauptschule einkassiert werden.<br />

Laut Bürgermeister Ebner soll bei der nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung darüber berichtet<br />

werden.<br />

Zu 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit.<br />

Bürgermeister Reinhold Ebner gibt bekannt, dass die <strong>Gemeinde</strong>räte ordnungsgemäß<br />

eingeladen wurden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Vizebgm. Rauch hat sich<br />

11.07.2011 11:03 Seite 2


08/03-2011 GR-Sitzung 28. April 2011<br />

aufgrund der Weinmessen Vinobile 2011 in Feldkirch entschuldigt. GR Neubauer und<br />

GR Schantl werden sich für die gegenständliche Sitzung verspäten.<br />

Zu 2. Genehmigung bzw. Abänderung des öffentlichen Teiles der<br />

Verhandlungsschrift der Sitzung <strong>am</strong> 25. März 2011.<br />

GR Rainer Thuswohl stellt den Antrag, das Protokoll der Sitzung vom 25. März 2011<br />

ohne zu verlesen zu genehmigen.<br />

� Beschluss: Die Verhandlungsschrift der öffentlichen Sitzung vom 25. März 2011<br />

wird mit den <strong>St</strong>immen der <strong>Gemeinde</strong>räte Bgm. Reinhold Ebner, Kassier Anton<br />

Solderer, GR Helmut Glauninger, GR Simone Huber, GR Marie Kummer, GR Ingrid<br />

Leber, GR Werner Neumeister, GR Christian Schantl-Sundl, GR Gerhard Sundl, GR<br />

Fritz Suppan, GR Rainer Thuswohl und GR Josef Wolf genehmigt.<br />

GR Johann Neubauer betritt um 20:05 Uhr den Sitzungssaal.<br />

Zu 3. Berichte des Bürgermeisters, Bau-, Umwelt-, Raumplanungs-<br />

und Sozialausschusses.<br />

Der Bürgermeister berichtet:<br />

Das letzte Baulos in Sachen Kanalisation wird in Wiersdorf Ost, Kürbisgraben und<br />

Entschendorf erfolgen. Seitens des Ingenieurbüro Kauderer ist die Kostenschätzung in<br />

punkto Planungsaufwand für die Einreichplanung (Wasserrecht, Förderung) für dieses<br />

Baulos mit 25.000,- Euro veranschlagt worden. Es besteht die Möglichkeit, dass die 30<br />

Prozent Förderung für den Kanalbau ab 2013 fallen. Wenn im heurigen Jahr noch eine<br />

Ausschreibung durchgeführt wird, könnten die Fördergelder wie bisher lukriert werden,<br />

da ohnedies 18 Monate zwischen Ausschreibung und Baubeginn stehen können. Die<br />

Kostenschätzung der Firma Kauderer für das ges<strong>am</strong>te Bauslos beläuft sich mit den<br />

Baukosten, der Projektierung und Bauaufsicht, sowie den Entschädigungen und<br />

Unvorhergesehenem auf 580.000,- Euro. Da das Ingenieurbüro Kauderer bisher alle<br />

Kanalbaulose in <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> geplant und beaufsichtigt hat, ist es nicht<br />

vorgesehen, dass beim letzten Baulos ein anderes Planungsbüro sich dieser Sache<br />

annimmt. Trotzdem soll ein Gegenangebot von einem Planungsbüro eingeholt werden.<br />

Frau Regina Franz, Wiersdorf 20 ist mit der Bitte an das <strong>Gemeinde</strong><strong>am</strong>t herangetreten,<br />

ihr ein Schreiben auszustellen, dass sie ihre bewilligte biologische Kleinkläranlage auf<br />

Lebenszeit betreiben kann. Der Vorstand hat in seiner Sitzung <strong>am</strong> 19. April 2011<br />

beschlossen, dass solange sämtliche Auflagen des Bescheides der<br />

Bezirkshauptmannschaft Radkersburg, GZ 3.0-64/2004 vom 29.09.2006 in Verbindung<br />

mit dem Bescheid der <strong>St</strong>eiermärkischen Landesregierung, GZ FA13A-30.10-11/2008-7<br />

vom 18.08.2008 eingehalten werden und somit die biologische Kleinkläranlage auf dem<br />

Grundstück Nr. 1053 und 1006/1, KG Wiersdorf 66244 ordnungsgemäß betrieben wird,<br />

bei einem möglichen Ausbau der öffentlichen Kanalisation in Wiersdorfberg, keine<br />

Verpflichtung besteht, die Liegenschaft Wiersdorf 20 an die öffentliche Kanalisation<br />

anzuschließen. Diese Genehmigung gilt sinngemäß mit der bescheidmäßigen<br />

Genehmigung Ihrer Kleinkläranlage bis zum 31. Dezember 2028.<br />

11.07.2011 11:03 Seite 3


08/03-2011 GR-Sitzung 28. April 2011<br />

Von der Firma „defiMed“ wird den <strong>Gemeinde</strong>n eine kostenlose Einrichtung eines<br />

lebensrettenden Defibrillators angeboten. Die Kosten sollen mit Sponsoren von Firmen<br />

von der Firma „defiMed“ hereingebracht werden. Es müssen mindestens acht Firmen<br />

gefunden werden, ansonsten kommt der Vertrag nicht zustande. Jedoch werden<br />

höchstens 27 Sponsoren auf einer Sponsorentafel genannt. Die Wartung und<br />

Einschulung des Defibrillators erfolgt von der Firma „defiMed“ selbst. Es sollte ein<br />

allgemein zugänglicher Platz für die Anbringung ausgewählt werden, andererseits<br />

sollte jeglicher Missbrauch verhindert werden. Zur Diskussion stehen der<br />

Eingangsbereich im <strong>Gemeinde</strong>haus sowie das Foyer in der <strong>Ottersbach</strong>halle. Der<br />

Pachtvertrag mit der Firma „defiMed“ wäre von der Marktgemeinde auf drei Jahre<br />

abzuschließen. Sollten sich 27 Firmen bei der Anschaffung des Defibrillators beteiligen,<br />

würde die Marktgemeinde für die Vertragszeit 500,- Euro erhalten - bei weniger<br />

Werbung anteilsmäßig weniger. Das Rote Kreuz bietet auch einen Defibrillator an,<br />

welcher derzeit 1.700,- Euro incl. MW<strong>St</strong> kostet. Laut Bezirkssekretär Simon <strong>St</strong>raßgürtl<br />

wird von der Anschaffung eines Defibrillators über eine Firma „defiMed“ abgeraten, da<br />

die richtige Einschulung nicht gewährleistet sei. Dies wird jedoch von der Firma<br />

„defiMed“ entkräftet.<br />

Der Verein GEGKO stellt steirischen <strong>Gemeinde</strong>n und gemeindenahen Einrichtungen<br />

langzeitbeschäftigungslose Personen als Arbeitskräfte zur Verfügung. Herr<br />

Edelsbacher möchte Herrn Ing. Johann Haas aus Trössing an unsere <strong>Gemeinde</strong><br />

vermitteln. Das Projekt wird vom AMS <strong>St</strong>eiermark und vom Land finanziert. Von der<br />

<strong>Gemeinde</strong> müsste eine Kostenbeteiligung von 236,- Euro für 30 Wochenstunden pro<br />

Monat an den Verein GEGKO erfolgen. Das Arbeitsverhältnis wird für 30<br />

Wochenstunden auf die Dauer von acht Wochen gefördert. Der Vorstand hat in seiner<br />

Sitzung <strong>am</strong> 19. April 2011 beschlossen, Herrn Ing. Johann Haas ab 02. Mai 2011 für<br />

acht Wochen zu den genannten Bedingungen über den Verein GEGKO zu<br />

beschäftigen. Herr Bauhofleiter Kargl wurde diesbezüglich informiert.<br />

Für die heurige Altenurlaubsaktion nach Schwanberg in der Zeit vom 17. Mai 2011 bis<br />

24. Mai 2011 wurde von der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> Herr und Frau<br />

Alois und Martina Reichmann aus Khünegg 54, Frau Grete Pail aus Wittmannsdorf 17<br />

und Frau Rosa Platzer aus Glauning 94 entsendet. Der <strong>Gemeinde</strong>rat wird ersucht sich<br />

nach Ausgleichszulagenbeziehern umzusehen, die nächstes Jahr an dieser<br />

Urlaubsaktion teilnehmen möchten.<br />

Bgm. Ebner hat ein Anbot der Klöcher Basaltwerke für die <strong>Gemeinde</strong>straße Richtung<br />

Hubermühle für die Splittung von zirka einem Kilometer eingeholt. Der Kostenpunkt für<br />

dieses Vorhaben liegt bei etwa 11.900 Euro. Es sollte mit den Ortsvorstehern<br />

gesprochen werden, da ein Test für eine bestimmte Länge zu überlegen wäre.<br />

Zusätzlich wird für einen Vergleich ein Anbot über eine vier Zentimeter dicke<br />

Asphaltdecke eingeholt. Es wird grundsätzlich über Gewichtsbeschränkungen auf<br />

<strong>Gemeinde</strong>straßen diskutiert - vor allem in der Tauzeit im Frühjahr. Bgm. Ebner befindet<br />

die Holzschlägerungsarbeiten der Firma Lucchesi Palli mit riesigen Holzanhängern auf<br />

dem neu sanierten Weg in Glauning als bedenklich.<br />

Laut Fachabteilung 18 A ist eine neue Ortsdurchfahrt in Perbersdorf bei <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong><br />

aufgrund der angespannten Finanzlage erst 2014 vorgesehen. Trotzdem gibt es<br />

seitens der BBL Feldbach ein Konzept mit einer Bausumme für das Jahr 2011 in der<br />

Höhe von 150.000 Euro und für das Jahr 2012 in der Höhe von 500.000 Euro. Für eine<br />

Planung bzw. Ausschreibung des Kreuzungsbereiches im heurigen Herbst wird Druck<br />

gemacht werden, d<strong>am</strong>it einem eventuellen Baubeginn 2012/2013 nichts entgegensteht.<br />

11.07.2011 11:03 Seite 4


08/03-2011 GR-Sitzung 28. April 2011<br />

Aufgrund der vorgeschriebenen Ausleuchtung für Kreisverkehre kommt selber im<br />

Kreuzungsbereich nicht zustande. Eine Mitverkabelung durch die STEWEAG für die<br />

<strong>St</strong>raßenbeleuchtung wird auch seitens des Landes nicht empfohlen. Es wird<br />

angedacht, den ges<strong>am</strong>ten Ort mittels Solarleuchten der LED Technologie<br />

auszuleuchten. Diesbezüglich soll mit der Nachbargemeinde Mettersdorf gesprochen<br />

werden, die bereits Solarleuchten im Einsatz haben.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Andreas Schantl betritt um 20:40 Uhr den Sitzungssaal.<br />

Vom Bürgermeister Ebner wird von der Vorsprache bei Landesrat Dr. Kurzmann <strong>am</strong> 8.<br />

April bezüglich des Geh- und Radweges von Entschendorf <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> nach <strong>St</strong>.<br />

<strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> berichtet. Laut dem Landesrat gibt es für dieses Vorhaben keine<br />

finanziellen Mittel, da sein Ressort wurde um 26 Millionen Euro gekürzt wurde. Das<br />

vorliegende Angebot der Firma Swietelsky beläuft sich auf rund 155.000 Euro incl.<br />

MW<strong>St</strong>. Ein Angebot der Firma Sudy, das nur die Tiefbauarbeiten (Erdaushub,<br />

Frostkofferung und Feinplanie) beinhaltet, beläuft sich auf rund 36.000 Euro incl.<br />

MW<strong>St</strong>. Zu diesem Vorhaben wird von der Fachabteilung 18A eine <strong>St</strong>ellungnahme an<br />

die <strong>Gemeinde</strong> ergehen. Im Voranschlag 2011 ist dieser Geh- und Radweg mit 20.000<br />

Euro veranschlagt und allerdings nicht bedeckt.<br />

Von der Firma <strong>St</strong>rabag AG wird mitgeteilt, dass das Te<strong>am</strong> für die Fläche Südsteiermark<br />

neu formiert bzw. verstärkt wurde, um auf die <strong>Gemeinde</strong>n und deren Anliegen rund um<br />

den <strong>St</strong>raßen- und Wegebau besser eingehen zu können. Der zuständige Mitarbeiter<br />

und Ansprechpartner ist zukünftig Herr Ing. Gernot Karner.<br />

Vom Bürgermeister wird ein anonymes Schreiben hinsichtlich des Totengräbers Anton<br />

Gsellmann verlesen, in dem darauf hingewiesen wird, Herrn Gsellmann eine Arbeit zu<br />

vermitteln.<br />

Die Kommunikation zwischen dem Kindergarten <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> und der<br />

Leiterin funktioniert derzeit gut. Von der Kindergartenleiterin Gabriele S<strong>am</strong>pl-Grünzangl<br />

wird mitgeteilt, dass sie im Mai ein zweitägiges Seminar zum Thema „Kritisieren ohne<br />

zu verletzen“ besucht.<br />

Vom Bürgermeister wird mitgeteilt, dass seine Gattin von der Volkshilfe zur Betreuung<br />

des Hauptschulkindes Fröhlich Christopher in <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> angestellt<br />

wurde. Das Dienstausmaß beträgt 10 <strong>St</strong>unden pro Woche. Aufgrund er terminlichen<br />

Dringlichkeit und der Tatsache, dass das Dienstverhältnis ausschließlich mit der<br />

Volkshilfe begründet wurde, kann der <strong>Gemeinde</strong>rat lediglich informiert werden.<br />

Das zweite Seminar der Themenvertiefung für das „HBI-Modell“ im <strong>St</strong>eirischen<br />

Vulkanland wurde abgehalten. Frau GR Marie Therese Kummer hat <strong>am</strong> Workshop „Der<br />

Weg zur Lebensreife“ und Herr GR Fritz Suppan <strong>am</strong> Workshop „Ressourcen- und<br />

Klimastrategie“ teilgenommen. Frau GR Kummer teilt unter anderem mit, dass es<br />

möglich wäre, dass jede Schulklasse wenigstens einmal das Senioren- und<br />

Pflegewohnhaus besucht. Herr GR Suppan möchte, den Waldwirtschaftsverband ins<br />

Thema der Ressourcen- und Klimastrategie stärker einbinden.<br />

Der Umweltausschussobmann berichtet:<br />

11.07.2011 11:03 Seite 5


08/03-2011 GR-Sitzung 28. April 2011<br />

Der neue S<strong>am</strong>melplatz für <strong>St</strong>rauch- und Baumschnitt wird von den Bewohnern sehr gut<br />

angenommen. Bereits jetzt ist einiges an <strong>St</strong>rauch- und Baumschnitt angeliefert worden.<br />

Es ist angedacht, dass Gelände einzuzäunen. Bisher herrscht aber noch Ordnung <strong>am</strong><br />

S<strong>am</strong>melplatz. Vorerst ist auch die beabsichtigte Schotterung der Einfahrt zum<br />

S<strong>am</strong>melplatz nicht notwendig.<br />

Zu 4. Beschluss über die Behandlung der Einwendungen zum<br />

Örtlichen Entwicklungskonzept 4.01 und Flächenwidmungsplan 4.02.<br />

Zu den Einwendungen der FA 13 B, Mag. Sommer<br />

1) Orts- u. Landschaftsbild<br />

2) Mangelnde geänderte Planungsvoraussetzung<br />

3) Mangelnder Bedarf für die Erweiterung<br />

4) Relative Siedlungsgrenze ist nicht nachvollziehbar<br />

führ der <strong>Gemeinde</strong>rat wie folgt aus:<br />

1) Einwendung der FA17A: Durch die vorliegende Ausweisung, aber auch bereits<br />

die bestehende wegüberschreitende Festlegung eines Entwicklungsbereiches im<br />

Süden der <strong>St</strong>raße, wird ein bisher unbebauter Landschaftsteilraum<br />

angeschnitten, sodass jedenfalls negative Auswirkungen auf das<br />

Landschaftsbild gegeben sind. Der Siedlungsbereich nördlich des Weges steht<br />

durch Topografie, Vegetation und Sichtbeziehungen zwar in einem gewissen<br />

visuellen Zus<strong>am</strong>menhang mit der Kuppenbebauung im Osten, nicht jedoch mit<br />

der abgeschirmt und landschaftsräumlich differenziert gelegenen Hofstruktur im<br />

Süden. Aus einer Verbindung der beiden voneinander unabhängigen und auch in<br />

ihrer Charakteristik unterschiedlichen Baubestände eine „zweckmäßige<br />

Auffüllung“ und eine „Verbesserung des Orts- und <strong>St</strong>raßenbildes“ abzuleiten<br />

und diese als Begründung für die vorliegende Änderung des<br />

Entwicklungskonzeptes heranzuziehen, ist aus unserer Fachsicht nicht möglich.<br />

Grundsätzlich wird festgehalten, dass eine Inanspruchnahme des Freiraumes südlich<br />

der <strong>Gemeinde</strong>straße in Form einer einzeiligen Bebauung entlang der <strong>St</strong>raße bereits<br />

durch die Bestimmungen des Örtlichen Entwicklungsplans 4.00 ermöglicht wird. Die<br />

Frage, ob dieser bisher unbebaute Landschaftsteilraum in Anspruch genommen<br />

werden soll, ist daher nicht Gegenstand der vorliegenden Änderung.<br />

Die Erweiterung der Siedlungsgrenze ermöglicht eine Fortführung des bisherigen<br />

Siedlungsbestands, welcher sich in natura als locker bebautes, durchgrüntes und in<br />

leichter Hanglage befindliches Wohngebiet geringer Dichte darstellt. Aufgrund der der<br />

<strong>Gemeinde</strong> bereits vorliegenden Bebauungsentwürfe ist davon auszugehen, dass der<br />

bestehende Siedlungscharakter in Form von ortsüblichen Einf<strong>am</strong>ilienwohnhäusern in<br />

offener Bebauungsweise südlich bzw. entlang der strukturbildenden <strong>St</strong>raße fortgeführt<br />

wird. Es wird nicht bestritten, dass zum Zeitpunkt der derzeitigen Ausgangssituation<br />

keine visuelle Einheit zwischen dem Siedlungsbestand im Baugebiet und jenem weiter<br />

südlich im Freiland besteht, insbesondere aufgrund der durch die ggst. Einwendung<br />

dargelegten Kriterien. Eine derartige Voraussetzung wäre jedoch nur im Rahmen der<br />

Festlegung eines Auffüllungsgebiets erforderlich. Wesentliche Absicht dieser Änderung<br />

ist vielmehr, durch die Erweiterung der Siedlungsgrenze im ersten Schritt einen<br />

Lückenschluss zur dortigen Bebauung herzustellen. Im zweiten Schritt soll die<br />

Festlegung einer zweiten Bauplatztiefe ermöglicht werden, um die bestehende flächige<br />

<strong>St</strong>ruktur des bestehenden Wohngebiets ansatzweise auch südlich der <strong>St</strong>raße sicher zu<br />

stellen. Siehe dazu beiliegender Teilungsvorschlag, wobei dessen konkrete<br />

Ausformulierung im nachgeschalteten Teilungsverfahren erfolgt.<br />

Aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong> erfolgt insbesondere deshalb die Verbesserung des<br />

Ortsbildes, da der derzeitige Gebäudebestand im Freiland durch die dislozierte<br />

11.07.2011 11:03 Seite 6


08/03-2011 GR-Sitzung 28. April 2011<br />

Einzellage keine zufriedenstellende Situation darstellt. Die ggst. Änderung liefert somit<br />

die Möglichkeit, diesen Baubestand in das Siedlungsgebiet Hinterring zu integrieren.<br />

Hierfür ist jedoch, wie bereits erwähnt, der geplante Lückenschluss erforderlich.<br />

2) Mangelnde geänderte Planungsvoraussetzungen; ausreichende<br />

Potenzialflächen; vollwertiges unbebautes Bauland im Bestand<br />

a) Erfahrungswerte der <strong>Gemeinde</strong> nach Inkrafttreten der Revision 4.00: Im Rahmen der<br />

Revision 4.00 hat die <strong>Gemeinde</strong> großräumige Flächenreserven, insbesondere im<br />

Nahebereich des Ortszentrums und zum Teil gegen den Willen der<br />

Grundstückseigentümer festgelegt und entsprechend mobilisiert. Zum Teil sind hier<br />

zusätzliche Planungen, wie z.B. eine Bebauungsplanung sowie umfangreiche<br />

Aufschließungsmaßnahmen erforderlich, zum Teil handelt es sich hierbei um intensiv<br />

landwirtschaftlich genutzte Flächen in Hofnähe des zugehörigen Betriebs. Hinzu<br />

kommt, dass sich die Bebauungsfrist gemäß § 26b <strong>St</strong>ROG 1974 durch die nunmehr<br />

geltende Rechtslage auf insges<strong>am</strong>t 10 Jahre verlängert. Aber auch jene<br />

Baulandreserven, welche nicht mittels Maßnahmen der aktiven Bodenpolitik mobilisiert<br />

sind, z.B. die zahlreichen Lückenbereiche in eher peripheren Siedlungsansätzen wie<br />

Unterrosenberg etc., werden weder veräußert noch zum Eigenbedarf genutzt. Die<br />

Motive hierbei sind unterschiedlich und reichen von der langfristigen Flächensicherung<br />

für Angehörige über die Nutzung als landwirtschaftliche Freifläche bis hin zu reinen<br />

Spekulationen auf Wertsteigerung des Bauplatzes. Insges<strong>am</strong>t ist daher keine kurz- bis<br />

mittelfristige Verfügbarkeit bzw. Bebaubarkeit dieser Flächen zu erwarten.<br />

Als geänderte Planungsvoraussetzung gilt nun, dass die bodenmobilisierenden<br />

Maßnahmen nicht jene Verfügbarkeit mit sich bringen, welche sich die <strong>Gemeinde</strong> zum<br />

Zeitpunkt der Revision 4.00 erwartet hat. Folglich und insbesondere um die anhaltende<br />

Abwanderung einzubremsen, ist die <strong>Gemeinde</strong> bemüht, die Siedlungsentwicklung in<br />

jene Bereiche zu lenken, welche verfügbar sind.<br />

b) geänderte Interessenslage im Rahmen der Veräußerung: Der von der Änderung<br />

betroffene Grundstückseigentümer hat im Rahmen der Revision den Antrag auf<br />

Festlegung von Bauland im ggst. Bereich gestellt. Zum Teil wurde dieses Interesse<br />

berücksichtigt und der Eigentümer hat umgehend mit der Veräußerung der potenziellen<br />

Flächen begonnen. Die Kaufinteressen beziehen sich jedoch zum Teil auf den<br />

nunmehrigen Erweiterungsbereich, welcher, wie in den Erläuterungen dargelegt,<br />

missverständlich nicht als Entwicklungspotenzial festgelegt wurde.<br />

3) Eine Überschreitung der bisherigen bedarfsorientierten Siedlungsgrenze und<br />

die d<strong>am</strong>it verbundene fingerförmige Ausweisung wird aus fachlicher Sicht<br />

abgelehnt.<br />

Siehe dazu auch 1)<br />

Ergänzend wird festgestellt, dass die vorerst fingerförmige Ausweisung primär<br />

deswegen erfolgte, um die ohnedies angespannte Baulandbilanz zum Zeitpunkt der<br />

Änderung nicht wesentlich zu strapazieren und lediglich eine maßvolle Auffüllung zu<br />

ermöglichen.<br />

4) Die relative Siedlungsgrenze ermöglicht mehr als die beabsichtigte Auffüllung,<br />

nämlich eine zweite Reihe und ist daher nicht argumentierbar.<br />

Siehe dazu auch 1)<br />

Aufgrund Ihrer Einwendung und zur Verdeutlichung der künftigen Siedlungsstruktur<br />

wurde die Darstellung im Entwicklungsplan 4.01 modifiziert. Anstelle der im<br />

Auflageentwurf enthaltenen relativen Siedlungsgrenze wurde – inhaltlich<br />

gleichbedeutend und daher ohne Anhörung – eine absolute Siedlungsgrenze unter<br />

Einbeziehung der zweiten Bauplatztiefe festgelegt.<br />

11.07.2011 11:03 Seite 7


08/03-2011 GR-Sitzung 28. April 2011<br />

5) Wesentlich erhöhter Baulandmobilitätsfaktor aufgrund der Flächenreserven in<br />

den örtlichen Siedlungsschwerpunkten, Ausweisung in peripherem<br />

Siedlungsbereich „Hinterring“ ist nicht argumentierbar.<br />

Der Entwicklungsbereich Hinterring ist primär als Wohnersatzstandort für die Ortschaft<br />

Wittmannsdorf zu interpretieren. Wittmannsdorf ist durch insges<strong>am</strong>t 6 intensiv<br />

tierhaltende und geruchsemittierende Betriebe, die teilweise Hochwassergefährdung in<br />

seiner Entwicklungsmöglichkeit wesentlich eingeschränkt, de facto hat sich die<br />

Ortschaft über mehrere Jahre nicht wesentlich verändert.<br />

Zur Baulandmobilität: Gemäß beiliegender Berechnung der Baulandmobilität stellt sich<br />

die Situation wie folgt dar: Gemäß § 26 Abs. 1 ROG 2010 darf das im<br />

Flächenwidmungsplan ausgewiesene unbebaute Wohnbauland gemäß § 29 Abs. 1<br />

(vollwertiges Bauland, Aufschließungsgebiete, Sanierungsgebiete) den Bedarf für die in<br />

der Planungsperiode zu erwartende Siedlungsentwicklung der <strong>Gemeinde</strong> nicht<br />

überschreiten. Dieser Baulandbedarf ist durch die vorhandenen Baulandreserven,<br />

welche aus den vorangegangenen Planungsperioden resultieren und auf Basis der<br />

ursprünglich geltenden Rechtslage beschlossen und genehmigt wurden, theoretisch<br />

abgedeckt. Zu berücksichtigen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedenfalls, dass<br />

• alle Flächenreserven unter 3.000 m² mangels rechtlicher Grundlagen nicht<br />

mobilisiert werden können, wodurch weder unmittelbar noch mittel- bis<br />

langfristig eine Verfügbarkeit bzw. Bebauung dieser Flächen zu erwarten ist,<br />

• für jene Grundstücke, für welche eine Bebauungsfrist festgelegt wurde, erst<br />

im Jahr 2019, also nach Ablauf der Bebauungsfrist, eine Entscheidung<br />

getroffen wird, ob diese Flächen im Bauland verbleiben oder<br />

entschädigungslos in Freiland rückgeführt werden,<br />

• Aufschließungs- und Sanierungsgebiete nur eingeschränkt zur Verfügung<br />

stehen, da die Aufschließungs- und Sanierungserfordernisse erst erfüllt<br />

werden müssen,<br />

• entgegen der Erwartung der <strong>Gemeinde</strong> gerade in den großflächigen und<br />

anlässlich der Revision 4.00 neu als Bauland festgelegten<br />

Aufschließungsgebieten eine Aufschließung bzw. Bebauung offensichtlich<br />

nicht stattfindet.<br />

Die Ermittlung der aktuellen Baulandmobilität für Wohnbau ist in der Beilage ersichtlich<br />

und erfolgt ausgehend von der Nettowohnbaulandreserve laut Flächenwidmungsplan<br />

4.00 (Punkt 1), unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich flächenverbrauchenden<br />

Bauvorhaben im Wohnbauland (Punkt 2) sowie zwischenzeitlicher Änderungen des<br />

Flächenwidmungsplans (Punkt 3).<br />

Unter Punkt 4 und 5 werden die Baulandmobilität zum Zeitpunkt der Revision 4.00 und<br />

die derzeitige Baulandmobilität gegenüber gestellt, wobei dieser Berechnung ein 12jähriger<br />

Planungszeitraum (10 Jahre Geltungsdauer, 2 Jahre Bearbeitung) zugrunde<br />

gelegt wurde. Daraus ist grundsätzlich eine kontinuierliche Abnahme der<br />

Baulandmobilität von 1, 43 auf 1,38 erkennbar, wodurch zumindest eine tendenzielle<br />

Annäherung zum gesetzlich geforderten Wert von 1,00 ableitbar ist. Unter Punkt 8 wird<br />

unter Annahme einer linearen Fortführung der bisherigen Entwicklungen dargestellt,<br />

dass für das Jahr 2019 (Revision 5.00) eine Baulandmobilität von 1,16 und somit ein<br />

dem ROG 2010 widersprechender Baulandüberhang bestehen wird.<br />

Aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong> stellt sich die Situation wie folgt dar:<br />

Die Ursache für die erhöhte Baulandmobilität liegt einerseits in dem großflächigen,<br />

anlässlich der Revision 4.00 festgelegten Aufschließungsgebiet im Ortszentrum,<br />

11.07.2011 11:03 Seite 8


08/03-2011 GR-Sitzung 28. April 2011<br />

andererseits in den zahlreichen Bebauungslücken innerhalb der übrigen<br />

Siedlungsgebiete. In diesen Fällen ist eine unmittelbare Bebauung nicht zu erwarten.<br />

Weitere Vorgangsweise:<br />

Die jüngste Siedlungsentwicklung hat gezeigt, dass gerade jene<br />

Baulanderweiterungen, welche im Rahmen zwischenzeitlicher Änderungen festgelegt<br />

werden, großteils umgehend konsumiert werden und daher die Baulandmobilität nicht<br />

wesentlich belasten. Zwischenzeitliche Änderungen des Flächenwidmungsplans bieten<br />

die Möglichkeit, bedarfsgerecht und punktuell auf Planungsinteressen zu reagieren,<br />

insbesondere wenn eine Baulandeignung laut ROG gegeben ist.<br />

Zur Abminderung der Baulandmobilität werden daher folgende Maßnahmen<br />

erforderlich sein:<br />

(1) Bebauungsplanung für das Aufschließungsgebiet im Ortszentrum, um den<br />

Beginn der Bebauungsfrist sicher zu stellen.<br />

(2) Evaluierung jener bis dato unbebauten Grundflächen, welche in der<br />

Vergangenheit mittels privatwirtschaftlicher Maßnahmen –<br />

Veräußerungsinteresse gemäß §26a ROG74 mobilisiert wurden.<br />

(3) Abstimmung mit den betroffenen Grundstückseigentümern hinsichtlich einer<br />

Bebauung bzw. Veräußerung.<br />

(4) Andernfalls käuflicher Erwerb dieser Grundstücksflächen oder Weitergabe an<br />

Dritte.<br />

(5) Evaluierung jener bis dato unbebauten Grundflächen, welche in der<br />

Vergangenheit mittels privatwirtschaftlicher Maßnahmen –<br />

Veräußerungsinteresse gemäß §26b ROG74 mobilisiert wurden.<br />

(6) Bewusstseinsbildung hinsichtlich der erforderlichen Veräußerung / Bebauung<br />

dieser Baulandreserven.<br />

� Beschluss: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig die Berichtigung zum Einwand<br />

der FA 13B, Herrn Mag. Sommer vom 07.04.2011.<br />

Zur Einwendung der FA 17A, DI Schubert<br />

1) Betreffend Orts- und Landschaftsbild<br />

führt der <strong>Gemeinde</strong>rat wie folgt aus:<br />

1) Durch die vorliegende Ausweisung, aber auch bereits die bestehende<br />

wegüberschreitende Festlegung eines Entwicklungsbereiches im Süden der<br />

<strong>St</strong>raße, wird ein bisher unbebauter Landschaftsteilraum angeschnitten, sodass<br />

jedenfalls negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild gegeben sind. Der<br />

Siedlungsbereich nördlich des Weges steht durch Topografie, Vegetation und<br />

Sichtbeziehungen zwar in einem gewissen visuellen Zus<strong>am</strong>menhang mit der<br />

Kuppenbebauung im Osten, nicht jedoch mit der abgeschirmt und<br />

landschaftsräumlich differenziert gelegenen Hofstruktur im Süden. Aus einer<br />

Verbindung der beiden voneinander unabhängigen und auch in ihrer<br />

Charakteristik unterschiedlichen Baubestände eine „zweckmäßige Auffüllung“<br />

und eine „Verbesserung des Orts- und <strong>St</strong>raßenbildes“ abzuleiten und diese als<br />

Begründung für die vorliegende Änderung des Entwicklungskonzeptes<br />

heranzuziehen, ist aus unserer Fachsicht nicht möglich.<br />

Grundsätzlich wird festgehalten, dass eine Inanspruchnahme des Freiraumes südlich<br />

der <strong>Gemeinde</strong>straße in Form einer einzeiligen Bebauung entlang der <strong>St</strong>raße bereits<br />

durch die Bestimmungen des Örtlichen Entwicklungsplans 4.00 ermöglicht wird. Die<br />

Frage, ob dieser bisher unbebaute Landschaftsteilraum in Anspruch genommen<br />

werden soll, ist daher nicht Gegenstand der vorliegenden Änderung.<br />

11.07.2011 11:03 Seite 9


08/03-2011 GR-Sitzung 28. April 2011<br />

Die Erweiterung der Siedlungsgrenze ermöglicht eine Fortführung des bisherigen<br />

Siedlungsbestands, welcher sich in natura als locker bebautes, durchgrüntes und in<br />

leichter Hanglage befindliches Wohngebiet geringer Dichte darstellt. Aufgrund der der<br />

<strong>Gemeinde</strong> bereits vorliegenden Bebauungsentwürfe ist davon auszugehen, dass der<br />

bestehende Siedlungscharakter in Form von ortsüblichen Einf<strong>am</strong>ilienwohnhäusern in<br />

offener Bebauungsweise südlich bzw. entlang der strukturbildenden <strong>St</strong>raße fortgeführt<br />

wird. Es wird nicht bestritten, dass zum Zeitpunkt der derzeitigen Ausgangssituation<br />

keine visuelle Einheit zwischen dem Siedlungsbestand im Baugebiet und jenem weiter<br />

südlich im Freiland besteht, insbesondere aufgrund der durch die ggst. Einwendung<br />

dargelegten Kriterien. Eine derartige Voraussetzung wäre jedoch nur im Rahmen der<br />

Festlegung eines Auffüllungsgebiets erforderlich. Wesentliche Absicht dieser Änderung<br />

ist vielmehr, durch die Erweiterung der Siedlungsgrenze im ersten Schritt einen<br />

Lückenschluss zur dortigen Bebauung herzustellen. Im zweiten Schritt soll die<br />

Festlegung einer zweiten Bauplatztiefe ermöglicht werden, um die bestehende flächige<br />

<strong>St</strong>ruktur des bestehenden Wohngebiets ansatzweise auch südlich der <strong>St</strong>raße sicher zu<br />

stellen. Siehe dazu beiliegender Teilungsvorschlag, wobei dessen konkrete<br />

Ausformulierung im nachgeschalteten Teilungsverfahren erfolgt.<br />

Aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong> erfolgt insbesondere deshalb die Verbesserung des<br />

Ortsbildes, da der derzeitige Gebäudebestand im Freiland durch die dislozierte<br />

Einzellage keine zufriedenstellende Situation darstellt. Die ggst. Änderung liefert somit<br />

die Möglichkeit, diesen Baubestand in das Siedlungsgebiet Hinterring zu integrieren.<br />

Hierfür ist jedoch, wie bereits erwähnt, der geplante Lückenschluss erforderlich.<br />

� Beschluss: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig die Berichtigung zum Einwand<br />

der FA 17A, Frau DI Schubert vom 06.04.2011.<br />

Zu 5. Beschluss des Örtlichen Entwicklungskonzepts 4.01 –<br />

Hinterring.<br />

Verordnung über die Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzepts 4.01 i.V.m.<br />

der Änderung des Flächenwidmungsplans 4.02 der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> a. O.<br />

Wortlaut<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der Marktgemeinde Sankt <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> hat in seiner Sitzung vom<br />

18.02.2011 gem. §§ 24 und 38 des <strong>St</strong>eiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 die<br />

Auflage der Änderungen des Örtlichen Entwicklungskonzepts 4.01 und des<br />

Flächenwidmungsplans 4.02 und in seiner Sitzung vom 28.04.2011 das Örtliche<br />

Entwicklungskonzept 4.01 und den Flächenwidmungsplan 4.02 beschlossen.<br />

§ 1<br />

Bestandteile der Verordnung, Planverfasser<br />

(1) Die Verordnung der Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzepts 4.01 und des<br />

Flächenwidmungsplans 4.02 besteht aus dem Wortlaut und den planlichen Darstellungen,<br />

Örtlicher Entwicklungsplan 4.01 (Plannummer 147 67, M. 1:10.000) und<br />

Flächenwidmungsplan 4.02 (Plannummer 147 68, M 1:5.000), verfasst von DI <strong>St</strong>efan<br />

Battyan, Ingenieurbüro für Raumplanung und Raumordnung, Franziskanerplatz 10,<br />

8010 Graz, GZ 0141|STPO402.<br />

§ 2<br />

Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzepts 4.00<br />

(1) Der Wortlaut des Örtlichen Entwicklungskonzepts 4.00 wird in § 3 Abs. 7 wie folgt ergänzt:<br />

Hinterring:<br />

· Erweiterung des Bereichs Hinterring in südliche Richtung bzw. entlang der <strong>Gemeinde</strong>straße.<br />

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08/03-2011 GR-Sitzung 28. April 2011<br />

· Für diesen Bereich wird die Funktionelle Gliederung Wohnen festgelegt.<br />

· Angestrebt wird eine ein- bis zum Teil zweizeilige Bebauung zwischen dem<br />

Wohngebiet Hinterring und den weiter südlich bestehenden Baubeständen im Freiland.<br />

(2) Der Entwicklungsplan 4.00 wird entsprechend der planlichen Darstellung geändert.<br />

ÖEK 4.01 + FWP 4.02 – Wortlaut Marktgemeinde Sankt <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong><br />

§ 3<br />

Änderung des Flächenwidmungsplans 4.00<br />

(1) Die Grst.Nr. 337/1 tw., 337/2, 338 tw. und 342 KG Wittmannsdorf werden im Ausmaß<br />

von ca. 5.824 m² anstatt bisher Freiland – Landwirtschaftlich genutzte Fläche L nunmehr<br />

als Bauland der Kategorie Allgemeines Wohngebiet WA mit einer Bebauungsdichte<br />

von 0,2-0,4 festgelegt.<br />

§ 4<br />

Abgrenzungen<br />

(1) Im Bereich der Änderung wird das Bauland durch die in der digitalen Katastermappe<br />

DKM enthaltenen Grundstücksgrenzen, andernfalls durch die im Plan enthaltenen<br />

Bemaßungslinien eindeutig festgelegt.<br />

§ 5<br />

Maßnahmen zur aktiven Bodenpolitik<br />

(1) Für die als Bauland festgelegten Grundstücksflächen der Grst.Nr. 337/1 tw., 337/2<br />

und 338 tw. KG Wittmannsdorf sind Maßnahmen zur aktiven Bodenpolitik gem. §§ 34<br />

und 35 ROG 2010 i.d.g.F. erforderlich.<br />

§ 6<br />

Baulandzonierung<br />

(1) Für das von der Änderung betroffene Areal ist keine Bebauungsplanung erforderlich.<br />

§ 7<br />

Inkrafttreten / Außerkrafttreten<br />

(1) Die Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzepts 4.01 und des<br />

Flächenwidmungsplans 4.02 tritt nach Genehmigung der <strong>St</strong>eiermärkischen<br />

Landesregierung mit dem auf die 14-tägige Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />

(2) Die Festlegungen des Örtlichen Entwicklungskonzepts 4.00 und des<br />

Flächenwidmungsplans 4.00 für den von der Änderung betroffenen Bereich treten zugleich<br />

außer Kraft.<br />

Für den <strong>Gemeinde</strong>rat:<br />

Der Bürgermeister<br />

(Reinhold EBNER)<br />

Erläuterungsbericht<br />

Auftrag<br />

Der Verfasser wurde von der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> mittels Schreiben<br />

vom 10.08.2010 beauftragt, die Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzepts 4.01 s<strong>am</strong>t<br />

Flächenwidmungsplanänderung 4.02 zu erstellen.<br />

Plan- und Rechtsgrundlagen<br />

Plangrundlagen sind der Entwicklungsplan 4.00 sowie der Flächenwidmungsplan 4.00,<br />

rechtskräftig seit 29.07.2010. Allenfalls gegebene geänderte Planungsvoraussetzungen,<br />

z.B. Grundstücksteilungen, Neubauten, Emittenten udgl.1, welche in den Plangrundlagen<br />

nicht enthalten sind, sind im Änderungsplan ersichtlich gemacht.<br />

Maßgebende Rechtsgrundlagen sind das <strong>St</strong>eiermärkische Raumordnungsgesetz 2010 in<br />

der Fassung LGBl. 49/2010, das Regionale Entwicklungsprogr<strong>am</strong>m der Planungsregion<br />

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08/03-2011 GR-Sitzung 28. April 2011<br />

Radkersburg in der Fassung LGBl. 28/2005, das Örtliche Entwicklungskonzept 4.00 und<br />

der Flächenwidmungsplan 4.00 der Marktgemeinde Sankt <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong>.<br />

� Beschluss: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig das Örtliche<br />

Entwicklungskonzept 4.01 Hinterring mit Wortlaut.<br />

Zu 6. Beschluss des Flächenwidmungsplans 4.02 – Hinterring<br />

Die Grdst. Nr. 337/1 tw., 337/2, 338 tw., und 342 KG Wittmannsdorf werden im<br />

Ausmaß von ca. 5.824 m² anstatt bisher Freiland – landwirtschaftliche genutzte<br />

Flächen nunmehr als Bauland der Kategorie Allgemeines Wohngebiet mit einer<br />

Bebauungsdichte von 0.2 – 0.4 festgelegt.<br />

Begründung zu § 3 - Änderung des Flächenwidmungsplans<br />

Die Festlegung als Bauland der Kategorie Allgemeines Wohngebiet erfolgt aufgrund der<br />

angestrebten Nutzungsabsichten bzw. in Fortführung der bisherigen Bauland- und<br />

Gebietskategorie.<br />

Gemäß § 30 Z 2 sind „Allgemeine Wohngebiete ...Flächen, die vornehmlich für<br />

Wohnzwecke bestimmt sind, wobei auch Nutzungen zulässig sind, die den wirtschaftlichen,<br />

sozialen, religiösen und kulturellen Bedürfnissen der Bewohner von Wohngebieten dienen<br />

(z.B. Verwaltung, Schulen, Kirchen, Krankenanstalten, Kindergärten, Garagen, Geschäfte,<br />

Gärtnereien, Gasthäuser und sonstige Betriebe aller Art), soweit sie keine dem<br />

Wohncharakter des Gebietes widersprechenden Belästigungen der Bewohnerschaft<br />

verursachen. “ [Zitat Ende].<br />

Aus raumordnungsfachlicher Sicht ist daher eine Übereinstimmung mit der hier<br />

beabsichtigten Wohnnutzung und den gesetzlichen Bestimmungen zu erwarten bzw. ist<br />

eine Zulässigkeit dieser Nutzungen gegeben.<br />

Die Festlegung der Bebauungsdichte von 0,2-0,4 erfolgt aufgrund des vorhandenen<br />

Gebäude- und Nutzungsbestandes und in Fortführung der bisherigen Bebauungsdichte im<br />

betreffenden Wohngebiet.<br />

Eine Eignung für die geplante Nutzung scheint gegeben, da offensichtlich keine<br />

Gefährdungen durch Hochwasser, Grundwasser udgl. keine nachteiligen Immissionen oder<br />

sonstige Beeinträchtigungen, welche einer Baulandfestlegung widersprechen würden, zu<br />

erwarten sind.<br />

Sofern etwaige Gefährdungen nicht gänzlich auszuschließen sind, ist im Bauverfahren vom<br />

Konsenswerber ein entsprechender Nachweis für die Bauplatzeignung zu liefern.<br />

Begründung zu § 4 – Abgrenzungen<br />

Im ersten Schritt wird hier eine einzeilige Entwicklung entlang der <strong>Gemeinde</strong>straße<br />

festgelegt.<br />

Die Änderung legt im Wesentlichen drei ortsübliche Bauplätze zuzüglich der<br />

Bestandserfassung im südlichen Bereich fest. Die Bauplatztiefe beträgt hier 30 Meter,<br />

gemessen ab <strong>Gemeinde</strong>straßengrenze.<br />

In Verbindung mit den Festlegungen des Entwicklungsplanes ist eine langfristige<br />

Baulanderweiterung in westliche Richtung möglich, wobei diese erst nach Bebauung der<br />

ggst. Flächenreserve erfolgen soll.<br />

Begründung zu § 5 - Maßnahmen zur aktiven Bodenpolitik<br />

Für die als Bauland festgelegten unbebauten Grundstücksflächen sind Maßnahmen zur<br />

aktiven Bodenpolitik gem. §§ 34 und 35 ROG 2010 i.d.g.F. erforderlich, da die<br />

Grundstücksflächen bebaut sind.<br />

Begründung zu § 6 - Baulandzonierung<br />

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08/03-2011 GR-Sitzung 28. April 2011<br />

Eine Bebauungsplanung ist aufgrund der Kleinräumigkeit des Planungsgebiets nicht<br />

erforderlich.<br />

Darüber hinaus können die in § 41 ROG2010 idgF. definierten Mindestinhalte eines<br />

Bebauungsplans nämlich die Verkehrsflächen, Regelungen für den ruhenden Verkehr,<br />

Freiflächen und Grünanlagen, private Verkehrsflächen, Bebauungsweisen,<br />

Höhenentwicklung der Gebäude, Mindestabstand zu öffentlichen Verkehrsflächen und die<br />

bauliche Ausnutzbarkeit der Grundflächen im Bauverfahren geregelt werden bzw. sollen<br />

die künftigen Bewilligungswerber in ihrer Baufreiheit nicht zu sehr eingeschränkt werden.<br />

� Beschluss: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig die Flächenwidmungsplan –<br />

Änderung 4.02 Hinterring.<br />

Zu 7. Allfälliges zur öffentlichen Sitzung<br />

GR Wolf stellt erneut die Anfrage, ob bei der Ortsvorstehersitzung <strong>am</strong> Mittwoch, dem<br />

23. März 2011 über die gewünschte Sackgassentafel bei Frau Christa Prutsch,<br />

Perbersdorf bei <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> 98 gesprochen wurde. Der Bürgermeister stellt fest, dass<br />

solche Belange in erster Linie der Ortsvorsteher zu entscheiden habe und weist auf die<br />

Grundzüge der Wirtschaftlichkeit und Spars<strong>am</strong>keit hin. GR Sundl ergänzt hierzu, dass<br />

der Gabelaufsatz und ein Verkehrsspiegel für seine Katastralgemeinde noch bestellt<br />

werden muss.<br />

GR Schantl schlägt vor, dass der Altenausflug mit Senioren über 70 Jahren auch<br />

einmal in <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> stattfinden könnte. Es gibt eine Theatergruppe in<br />

Arnfels, die ein lustiges Theaterstück in der <strong>Ottersbach</strong>halle aufführen könnte, zu dem<br />

alle Senioren kostenlos eingeladen werden. Nachher können die Senioren auf eine<br />

Jause durch einen heimischen Buschenschank eingeladen werden. Es folgt eine<br />

Diskussion im <strong>Gemeinde</strong>rat über das traditionelle Beibehalten des Seniorenausfluges.<br />

Bürgermeister Ebner und GR Schantl berichten , dass <strong>am</strong> Montag, dem 2. Mai 2011 an<br />

die Marktmusikkapelle <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> der <strong>St</strong>eirische Panther überreicht wird.<br />

GR Schantl bedankt sich im N<strong>am</strong>en der Marktmusikkapelle für die Förderung in Form<br />

der erlassenen Hallenmiete anlässlich des Frühlingkonzertes. Diese Förderung wurde<br />

aufgrund der Bautätigkeiten um das neue Musikheim gewährt.<br />

Der Bürgermeister erklärt die <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung <strong>am</strong> Donnerstag, 28. April 2011 um<br />

21,45 Uhr für geschlossen.<br />

Die Verhandlungsschrift für diese Sitzung besteht aus 14 Seiten öffentlicher Teil.<br />

11.07.2011 11:03 Seite 13


08/03-2011 GR-Sitzung 28. April 2011<br />

Vorgelesen - genehmigt - unterschrieben<br />

<strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong>, <strong>am</strong> 01. Juli 2011<br />

Die Schriftführer:<br />

Christian Schantl-Sundl Simone Huber<br />

Marie Kummer Gerhard Sundl<br />

Reinhold Ebner<br />

Bürgermeister<br />

11.07.2011 11:03 Seite 14

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