V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Gemeinde St. Peter am Ottersbach
V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Gemeinde St. Peter am Ottersbach
V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Gemeinde St. Peter am Ottersbach
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
08/03-2011 GR-Sitzung 28. April 2011<br />
Lfd.Nr.004-1/GR 08/03-2011<br />
V e r h a n d l u n g s s c h r i f t<br />
über die öffentliche<br />
Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
<strong>am</strong> Donnerstag, dem 28. April 2011 im <strong>Gemeinde</strong><strong>am</strong>t <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong><br />
Beginn der Sitzung um 20,00 Uhr.<br />
Die Einladung erfolgte <strong>am</strong> 21. April 2011 mittels SMS und Email oder Kurrende.<br />
Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Mitglieder des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates ist in der Anlage beigeschlossen.<br />
Anwesend waren:<br />
Bgm. Reinhold Ebner GR Werner Neumeister<br />
Kassier Anton Solderer GR Josef Andreas Schantl (20:40 Uhr)<br />
GR Helmut Glauninger GR Christian Schantl-Sundl<br />
GR Simone Huber GR Gerhard Sundl<br />
GR Marie Kummer GR Fritz Suppan<br />
GR Ingrid Leber GR Rainer Thuswohl<br />
GR Johann Neubauer (20:05 Uhr) GR Josef Wolf<br />
Außerdem waren anwesend: Sekr. Thomas Radkohl<br />
Entschuldigt waren: Vizebgm. Günther Rauch<br />
Nicht entschuldigt waren: -<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist beschlussfähig.<br />
Die Sitzung besteht aus einem öffentlichen und einem nicht-öffentlichen Teil.<br />
Vorsitzender: Bürgermeister Reinhold Ebner<br />
Die Sitzung beginnt mit der Begrüßung durch den Bürgermeister.<br />
Anschließend findet eine Fragestunde statt.<br />
Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong><br />
11.07.2011 11:03 Seite 1
A. Öffentlicher Teil<br />
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit.<br />
08/03-2011 GR-Sitzung 28. April 2011<br />
T a g e s o r d n u n g<br />
2. Genehmigung bzw. Abänderung des öffentlichen Teiles der<br />
Verhandlungsschrift der Sitzung <strong>am</strong> 25. März 2011.<br />
3. Berichte des Bürgermeisters, Bau-, Umwelt-, Raumplanungs- und<br />
Sozialausschusses.<br />
4. Beschluss über die Behandlung der Einwendungen zum Örtlichen<br />
Entwicklungskonzept 4.01 und Flächenwidmungsplan 4.02.<br />
5. Beschluss des Örtlichen Entwicklungskonzepts 4.01 – Hinterring.<br />
6. Beschluss des Flächenwidmungsplans 4.02 – Hinterring.<br />
7. Allfälliges zur öffentlichen Sitzung.<br />
Verlauf und Beschlüsse:<br />
Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister.<br />
Bürgermeister Reinhold Ebner eröffnet die Sitzung und begrüßt die erschienenen<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder.<br />
Fragestunde gemäß § 54 Abs. 4 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung.<br />
Kassier Solderer stellt die Anfrage, warum von der Firma <strong>St</strong>ahlbau Frühwirt aus<br />
Unterlabill eine Rechnung über 2.404,80 für Arbeiten bei der <strong>Ottersbach</strong>halle mit 28.<br />
Februar 2011 ausgestellt wurde.<br />
Bürgermeister Ebner meint, dass Herr Direktor Unger die Rechnung unterfertigt habe<br />
und berichten soll, wobei es sich bei dieser Rechnung handle.<br />
Kassier Solderer möchte weiters wissen, was mit den 10 Euro Druckkostenbeitrag<br />
passiert, die jährlich von den Schülern in der Hauptschule einkassiert werden.<br />
Laut Bürgermeister Ebner soll bei der nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung darüber berichtet<br />
werden.<br />
Zu 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit.<br />
Bürgermeister Reinhold Ebner gibt bekannt, dass die <strong>Gemeinde</strong>räte ordnungsgemäß<br />
eingeladen wurden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Vizebgm. Rauch hat sich<br />
11.07.2011 11:03 Seite 2
08/03-2011 GR-Sitzung 28. April 2011<br />
aufgrund der Weinmessen Vinobile 2011 in Feldkirch entschuldigt. GR Neubauer und<br />
GR Schantl werden sich für die gegenständliche Sitzung verspäten.<br />
Zu 2. Genehmigung bzw. Abänderung des öffentlichen Teiles der<br />
Verhandlungsschrift der Sitzung <strong>am</strong> 25. März 2011.<br />
GR Rainer Thuswohl stellt den Antrag, das Protokoll der Sitzung vom 25. März 2011<br />
ohne zu verlesen zu genehmigen.<br />
� Beschluss: Die Verhandlungsschrift der öffentlichen Sitzung vom 25. März 2011<br />
wird mit den <strong>St</strong>immen der <strong>Gemeinde</strong>räte Bgm. Reinhold Ebner, Kassier Anton<br />
Solderer, GR Helmut Glauninger, GR Simone Huber, GR Marie Kummer, GR Ingrid<br />
Leber, GR Werner Neumeister, GR Christian Schantl-Sundl, GR Gerhard Sundl, GR<br />
Fritz Suppan, GR Rainer Thuswohl und GR Josef Wolf genehmigt.<br />
GR Johann Neubauer betritt um 20:05 Uhr den Sitzungssaal.<br />
Zu 3. Berichte des Bürgermeisters, Bau-, Umwelt-, Raumplanungs-<br />
und Sozialausschusses.<br />
Der Bürgermeister berichtet:<br />
Das letzte Baulos in Sachen Kanalisation wird in Wiersdorf Ost, Kürbisgraben und<br />
Entschendorf erfolgen. Seitens des Ingenieurbüro Kauderer ist die Kostenschätzung in<br />
punkto Planungsaufwand für die Einreichplanung (Wasserrecht, Förderung) für dieses<br />
Baulos mit 25.000,- Euro veranschlagt worden. Es besteht die Möglichkeit, dass die 30<br />
Prozent Förderung für den Kanalbau ab 2013 fallen. Wenn im heurigen Jahr noch eine<br />
Ausschreibung durchgeführt wird, könnten die Fördergelder wie bisher lukriert werden,<br />
da ohnedies 18 Monate zwischen Ausschreibung und Baubeginn stehen können. Die<br />
Kostenschätzung der Firma Kauderer für das ges<strong>am</strong>te Bauslos beläuft sich mit den<br />
Baukosten, der Projektierung und Bauaufsicht, sowie den Entschädigungen und<br />
Unvorhergesehenem auf 580.000,- Euro. Da das Ingenieurbüro Kauderer bisher alle<br />
Kanalbaulose in <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> geplant und beaufsichtigt hat, ist es nicht<br />
vorgesehen, dass beim letzten Baulos ein anderes Planungsbüro sich dieser Sache<br />
annimmt. Trotzdem soll ein Gegenangebot von einem Planungsbüro eingeholt werden.<br />
Frau Regina Franz, Wiersdorf 20 ist mit der Bitte an das <strong>Gemeinde</strong><strong>am</strong>t herangetreten,<br />
ihr ein Schreiben auszustellen, dass sie ihre bewilligte biologische Kleinkläranlage auf<br />
Lebenszeit betreiben kann. Der Vorstand hat in seiner Sitzung <strong>am</strong> 19. April 2011<br />
beschlossen, dass solange sämtliche Auflagen des Bescheides der<br />
Bezirkshauptmannschaft Radkersburg, GZ 3.0-64/2004 vom 29.09.2006 in Verbindung<br />
mit dem Bescheid der <strong>St</strong>eiermärkischen Landesregierung, GZ FA13A-30.10-11/2008-7<br />
vom 18.08.2008 eingehalten werden und somit die biologische Kleinkläranlage auf dem<br />
Grundstück Nr. 1053 und 1006/1, KG Wiersdorf 66244 ordnungsgemäß betrieben wird,<br />
bei einem möglichen Ausbau der öffentlichen Kanalisation in Wiersdorfberg, keine<br />
Verpflichtung besteht, die Liegenschaft Wiersdorf 20 an die öffentliche Kanalisation<br />
anzuschließen. Diese Genehmigung gilt sinngemäß mit der bescheidmäßigen<br />
Genehmigung Ihrer Kleinkläranlage bis zum 31. Dezember 2028.<br />
11.07.2011 11:03 Seite 3
08/03-2011 GR-Sitzung 28. April 2011<br />
Von der Firma „defiMed“ wird den <strong>Gemeinde</strong>n eine kostenlose Einrichtung eines<br />
lebensrettenden Defibrillators angeboten. Die Kosten sollen mit Sponsoren von Firmen<br />
von der Firma „defiMed“ hereingebracht werden. Es müssen mindestens acht Firmen<br />
gefunden werden, ansonsten kommt der Vertrag nicht zustande. Jedoch werden<br />
höchstens 27 Sponsoren auf einer Sponsorentafel genannt. Die Wartung und<br />
Einschulung des Defibrillators erfolgt von der Firma „defiMed“ selbst. Es sollte ein<br />
allgemein zugänglicher Platz für die Anbringung ausgewählt werden, andererseits<br />
sollte jeglicher Missbrauch verhindert werden. Zur Diskussion stehen der<br />
Eingangsbereich im <strong>Gemeinde</strong>haus sowie das Foyer in der <strong>Ottersbach</strong>halle. Der<br />
Pachtvertrag mit der Firma „defiMed“ wäre von der Marktgemeinde auf drei Jahre<br />
abzuschließen. Sollten sich 27 Firmen bei der Anschaffung des Defibrillators beteiligen,<br />
würde die Marktgemeinde für die Vertragszeit 500,- Euro erhalten - bei weniger<br />
Werbung anteilsmäßig weniger. Das Rote Kreuz bietet auch einen Defibrillator an,<br />
welcher derzeit 1.700,- Euro incl. MW<strong>St</strong> kostet. Laut Bezirkssekretär Simon <strong>St</strong>raßgürtl<br />
wird von der Anschaffung eines Defibrillators über eine Firma „defiMed“ abgeraten, da<br />
die richtige Einschulung nicht gewährleistet sei. Dies wird jedoch von der Firma<br />
„defiMed“ entkräftet.<br />
Der Verein GEGKO stellt steirischen <strong>Gemeinde</strong>n und gemeindenahen Einrichtungen<br />
langzeitbeschäftigungslose Personen als Arbeitskräfte zur Verfügung. Herr<br />
Edelsbacher möchte Herrn Ing. Johann Haas aus Trössing an unsere <strong>Gemeinde</strong><br />
vermitteln. Das Projekt wird vom AMS <strong>St</strong>eiermark und vom Land finanziert. Von der<br />
<strong>Gemeinde</strong> müsste eine Kostenbeteiligung von 236,- Euro für 30 Wochenstunden pro<br />
Monat an den Verein GEGKO erfolgen. Das Arbeitsverhältnis wird für 30<br />
Wochenstunden auf die Dauer von acht Wochen gefördert. Der Vorstand hat in seiner<br />
Sitzung <strong>am</strong> 19. April 2011 beschlossen, Herrn Ing. Johann Haas ab 02. Mai 2011 für<br />
acht Wochen zu den genannten Bedingungen über den Verein GEGKO zu<br />
beschäftigen. Herr Bauhofleiter Kargl wurde diesbezüglich informiert.<br />
Für die heurige Altenurlaubsaktion nach Schwanberg in der Zeit vom 17. Mai 2011 bis<br />
24. Mai 2011 wurde von der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> Herr und Frau<br />
Alois und Martina Reichmann aus Khünegg 54, Frau Grete Pail aus Wittmannsdorf 17<br />
und Frau Rosa Platzer aus Glauning 94 entsendet. Der <strong>Gemeinde</strong>rat wird ersucht sich<br />
nach Ausgleichszulagenbeziehern umzusehen, die nächstes Jahr an dieser<br />
Urlaubsaktion teilnehmen möchten.<br />
Bgm. Ebner hat ein Anbot der Klöcher Basaltwerke für die <strong>Gemeinde</strong>straße Richtung<br />
Hubermühle für die Splittung von zirka einem Kilometer eingeholt. Der Kostenpunkt für<br />
dieses Vorhaben liegt bei etwa 11.900 Euro. Es sollte mit den Ortsvorstehern<br />
gesprochen werden, da ein Test für eine bestimmte Länge zu überlegen wäre.<br />
Zusätzlich wird für einen Vergleich ein Anbot über eine vier Zentimeter dicke<br />
Asphaltdecke eingeholt. Es wird grundsätzlich über Gewichtsbeschränkungen auf<br />
<strong>Gemeinde</strong>straßen diskutiert - vor allem in der Tauzeit im Frühjahr. Bgm. Ebner befindet<br />
die Holzschlägerungsarbeiten der Firma Lucchesi Palli mit riesigen Holzanhängern auf<br />
dem neu sanierten Weg in Glauning als bedenklich.<br />
Laut Fachabteilung 18 A ist eine neue Ortsdurchfahrt in Perbersdorf bei <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong><br />
aufgrund der angespannten Finanzlage erst 2014 vorgesehen. Trotzdem gibt es<br />
seitens der BBL Feldbach ein Konzept mit einer Bausumme für das Jahr 2011 in der<br />
Höhe von 150.000 Euro und für das Jahr 2012 in der Höhe von 500.000 Euro. Für eine<br />
Planung bzw. Ausschreibung des Kreuzungsbereiches im heurigen Herbst wird Druck<br />
gemacht werden, d<strong>am</strong>it einem eventuellen Baubeginn 2012/2013 nichts entgegensteht.<br />
11.07.2011 11:03 Seite 4
08/03-2011 GR-Sitzung 28. April 2011<br />
Aufgrund der vorgeschriebenen Ausleuchtung für Kreisverkehre kommt selber im<br />
Kreuzungsbereich nicht zustande. Eine Mitverkabelung durch die STEWEAG für die<br />
<strong>St</strong>raßenbeleuchtung wird auch seitens des Landes nicht empfohlen. Es wird<br />
angedacht, den ges<strong>am</strong>ten Ort mittels Solarleuchten der LED Technologie<br />
auszuleuchten. Diesbezüglich soll mit der Nachbargemeinde Mettersdorf gesprochen<br />
werden, die bereits Solarleuchten im Einsatz haben.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Andreas Schantl betritt um 20:40 Uhr den Sitzungssaal.<br />
Vom Bürgermeister Ebner wird von der Vorsprache bei Landesrat Dr. Kurzmann <strong>am</strong> 8.<br />
April bezüglich des Geh- und Radweges von Entschendorf <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> nach <strong>St</strong>.<br />
<strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> berichtet. Laut dem Landesrat gibt es für dieses Vorhaben keine<br />
finanziellen Mittel, da sein Ressort wurde um 26 Millionen Euro gekürzt wurde. Das<br />
vorliegende Angebot der Firma Swietelsky beläuft sich auf rund 155.000 Euro incl.<br />
MW<strong>St</strong>. Ein Angebot der Firma Sudy, das nur die Tiefbauarbeiten (Erdaushub,<br />
Frostkofferung und Feinplanie) beinhaltet, beläuft sich auf rund 36.000 Euro incl.<br />
MW<strong>St</strong>. Zu diesem Vorhaben wird von der Fachabteilung 18A eine <strong>St</strong>ellungnahme an<br />
die <strong>Gemeinde</strong> ergehen. Im Voranschlag 2011 ist dieser Geh- und Radweg mit 20.000<br />
Euro veranschlagt und allerdings nicht bedeckt.<br />
Von der Firma <strong>St</strong>rabag AG wird mitgeteilt, dass das Te<strong>am</strong> für die Fläche Südsteiermark<br />
neu formiert bzw. verstärkt wurde, um auf die <strong>Gemeinde</strong>n und deren Anliegen rund um<br />
den <strong>St</strong>raßen- und Wegebau besser eingehen zu können. Der zuständige Mitarbeiter<br />
und Ansprechpartner ist zukünftig Herr Ing. Gernot Karner.<br />
Vom Bürgermeister wird ein anonymes Schreiben hinsichtlich des Totengräbers Anton<br />
Gsellmann verlesen, in dem darauf hingewiesen wird, Herrn Gsellmann eine Arbeit zu<br />
vermitteln.<br />
Die Kommunikation zwischen dem Kindergarten <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> und der<br />
Leiterin funktioniert derzeit gut. Von der Kindergartenleiterin Gabriele S<strong>am</strong>pl-Grünzangl<br />
wird mitgeteilt, dass sie im Mai ein zweitägiges Seminar zum Thema „Kritisieren ohne<br />
zu verletzen“ besucht.<br />
Vom Bürgermeister wird mitgeteilt, dass seine Gattin von der Volkshilfe zur Betreuung<br />
des Hauptschulkindes Fröhlich Christopher in <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> angestellt<br />
wurde. Das Dienstausmaß beträgt 10 <strong>St</strong>unden pro Woche. Aufgrund er terminlichen<br />
Dringlichkeit und der Tatsache, dass das Dienstverhältnis ausschließlich mit der<br />
Volkshilfe begründet wurde, kann der <strong>Gemeinde</strong>rat lediglich informiert werden.<br />
Das zweite Seminar der Themenvertiefung für das „HBI-Modell“ im <strong>St</strong>eirischen<br />
Vulkanland wurde abgehalten. Frau GR Marie Therese Kummer hat <strong>am</strong> Workshop „Der<br />
Weg zur Lebensreife“ und Herr GR Fritz Suppan <strong>am</strong> Workshop „Ressourcen- und<br />
Klimastrategie“ teilgenommen. Frau GR Kummer teilt unter anderem mit, dass es<br />
möglich wäre, dass jede Schulklasse wenigstens einmal das Senioren- und<br />
Pflegewohnhaus besucht. Herr GR Suppan möchte, den Waldwirtschaftsverband ins<br />
Thema der Ressourcen- und Klimastrategie stärker einbinden.<br />
Der Umweltausschussobmann berichtet:<br />
11.07.2011 11:03 Seite 5
08/03-2011 GR-Sitzung 28. April 2011<br />
Der neue S<strong>am</strong>melplatz für <strong>St</strong>rauch- und Baumschnitt wird von den Bewohnern sehr gut<br />
angenommen. Bereits jetzt ist einiges an <strong>St</strong>rauch- und Baumschnitt angeliefert worden.<br />
Es ist angedacht, dass Gelände einzuzäunen. Bisher herrscht aber noch Ordnung <strong>am</strong><br />
S<strong>am</strong>melplatz. Vorerst ist auch die beabsichtigte Schotterung der Einfahrt zum<br />
S<strong>am</strong>melplatz nicht notwendig.<br />
Zu 4. Beschluss über die Behandlung der Einwendungen zum<br />
Örtlichen Entwicklungskonzept 4.01 und Flächenwidmungsplan 4.02.<br />
Zu den Einwendungen der FA 13 B, Mag. Sommer<br />
1) Orts- u. Landschaftsbild<br />
2) Mangelnde geänderte Planungsvoraussetzung<br />
3) Mangelnder Bedarf für die Erweiterung<br />
4) Relative Siedlungsgrenze ist nicht nachvollziehbar<br />
führ der <strong>Gemeinde</strong>rat wie folgt aus:<br />
1) Einwendung der FA17A: Durch die vorliegende Ausweisung, aber auch bereits<br />
die bestehende wegüberschreitende Festlegung eines Entwicklungsbereiches im<br />
Süden der <strong>St</strong>raße, wird ein bisher unbebauter Landschaftsteilraum<br />
angeschnitten, sodass jedenfalls negative Auswirkungen auf das<br />
Landschaftsbild gegeben sind. Der Siedlungsbereich nördlich des Weges steht<br />
durch Topografie, Vegetation und Sichtbeziehungen zwar in einem gewissen<br />
visuellen Zus<strong>am</strong>menhang mit der Kuppenbebauung im Osten, nicht jedoch mit<br />
der abgeschirmt und landschaftsräumlich differenziert gelegenen Hofstruktur im<br />
Süden. Aus einer Verbindung der beiden voneinander unabhängigen und auch in<br />
ihrer Charakteristik unterschiedlichen Baubestände eine „zweckmäßige<br />
Auffüllung“ und eine „Verbesserung des Orts- und <strong>St</strong>raßenbildes“ abzuleiten<br />
und diese als Begründung für die vorliegende Änderung des<br />
Entwicklungskonzeptes heranzuziehen, ist aus unserer Fachsicht nicht möglich.<br />
Grundsätzlich wird festgehalten, dass eine Inanspruchnahme des Freiraumes südlich<br />
der <strong>Gemeinde</strong>straße in Form einer einzeiligen Bebauung entlang der <strong>St</strong>raße bereits<br />
durch die Bestimmungen des Örtlichen Entwicklungsplans 4.00 ermöglicht wird. Die<br />
Frage, ob dieser bisher unbebaute Landschaftsteilraum in Anspruch genommen<br />
werden soll, ist daher nicht Gegenstand der vorliegenden Änderung.<br />
Die Erweiterung der Siedlungsgrenze ermöglicht eine Fortführung des bisherigen<br />
Siedlungsbestands, welcher sich in natura als locker bebautes, durchgrüntes und in<br />
leichter Hanglage befindliches Wohngebiet geringer Dichte darstellt. Aufgrund der der<br />
<strong>Gemeinde</strong> bereits vorliegenden Bebauungsentwürfe ist davon auszugehen, dass der<br />
bestehende Siedlungscharakter in Form von ortsüblichen Einf<strong>am</strong>ilienwohnhäusern in<br />
offener Bebauungsweise südlich bzw. entlang der strukturbildenden <strong>St</strong>raße fortgeführt<br />
wird. Es wird nicht bestritten, dass zum Zeitpunkt der derzeitigen Ausgangssituation<br />
keine visuelle Einheit zwischen dem Siedlungsbestand im Baugebiet und jenem weiter<br />
südlich im Freiland besteht, insbesondere aufgrund der durch die ggst. Einwendung<br />
dargelegten Kriterien. Eine derartige Voraussetzung wäre jedoch nur im Rahmen der<br />
Festlegung eines Auffüllungsgebiets erforderlich. Wesentliche Absicht dieser Änderung<br />
ist vielmehr, durch die Erweiterung der Siedlungsgrenze im ersten Schritt einen<br />
Lückenschluss zur dortigen Bebauung herzustellen. Im zweiten Schritt soll die<br />
Festlegung einer zweiten Bauplatztiefe ermöglicht werden, um die bestehende flächige<br />
<strong>St</strong>ruktur des bestehenden Wohngebiets ansatzweise auch südlich der <strong>St</strong>raße sicher zu<br />
stellen. Siehe dazu beiliegender Teilungsvorschlag, wobei dessen konkrete<br />
Ausformulierung im nachgeschalteten Teilungsverfahren erfolgt.<br />
Aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong> erfolgt insbesondere deshalb die Verbesserung des<br />
Ortsbildes, da der derzeitige Gebäudebestand im Freiland durch die dislozierte<br />
11.07.2011 11:03 Seite 6
08/03-2011 GR-Sitzung 28. April 2011<br />
Einzellage keine zufriedenstellende Situation darstellt. Die ggst. Änderung liefert somit<br />
die Möglichkeit, diesen Baubestand in das Siedlungsgebiet Hinterring zu integrieren.<br />
Hierfür ist jedoch, wie bereits erwähnt, der geplante Lückenschluss erforderlich.<br />
2) Mangelnde geänderte Planungsvoraussetzungen; ausreichende<br />
Potenzialflächen; vollwertiges unbebautes Bauland im Bestand<br />
a) Erfahrungswerte der <strong>Gemeinde</strong> nach Inkrafttreten der Revision 4.00: Im Rahmen der<br />
Revision 4.00 hat die <strong>Gemeinde</strong> großräumige Flächenreserven, insbesondere im<br />
Nahebereich des Ortszentrums und zum Teil gegen den Willen der<br />
Grundstückseigentümer festgelegt und entsprechend mobilisiert. Zum Teil sind hier<br />
zusätzliche Planungen, wie z.B. eine Bebauungsplanung sowie umfangreiche<br />
Aufschließungsmaßnahmen erforderlich, zum Teil handelt es sich hierbei um intensiv<br />
landwirtschaftlich genutzte Flächen in Hofnähe des zugehörigen Betriebs. Hinzu<br />
kommt, dass sich die Bebauungsfrist gemäß § 26b <strong>St</strong>ROG 1974 durch die nunmehr<br />
geltende Rechtslage auf insges<strong>am</strong>t 10 Jahre verlängert. Aber auch jene<br />
Baulandreserven, welche nicht mittels Maßnahmen der aktiven Bodenpolitik mobilisiert<br />
sind, z.B. die zahlreichen Lückenbereiche in eher peripheren Siedlungsansätzen wie<br />
Unterrosenberg etc., werden weder veräußert noch zum Eigenbedarf genutzt. Die<br />
Motive hierbei sind unterschiedlich und reichen von der langfristigen Flächensicherung<br />
für Angehörige über die Nutzung als landwirtschaftliche Freifläche bis hin zu reinen<br />
Spekulationen auf Wertsteigerung des Bauplatzes. Insges<strong>am</strong>t ist daher keine kurz- bis<br />
mittelfristige Verfügbarkeit bzw. Bebaubarkeit dieser Flächen zu erwarten.<br />
Als geänderte Planungsvoraussetzung gilt nun, dass die bodenmobilisierenden<br />
Maßnahmen nicht jene Verfügbarkeit mit sich bringen, welche sich die <strong>Gemeinde</strong> zum<br />
Zeitpunkt der Revision 4.00 erwartet hat. Folglich und insbesondere um die anhaltende<br />
Abwanderung einzubremsen, ist die <strong>Gemeinde</strong> bemüht, die Siedlungsentwicklung in<br />
jene Bereiche zu lenken, welche verfügbar sind.<br />
b) geänderte Interessenslage im Rahmen der Veräußerung: Der von der Änderung<br />
betroffene Grundstückseigentümer hat im Rahmen der Revision den Antrag auf<br />
Festlegung von Bauland im ggst. Bereich gestellt. Zum Teil wurde dieses Interesse<br />
berücksichtigt und der Eigentümer hat umgehend mit der Veräußerung der potenziellen<br />
Flächen begonnen. Die Kaufinteressen beziehen sich jedoch zum Teil auf den<br />
nunmehrigen Erweiterungsbereich, welcher, wie in den Erläuterungen dargelegt,<br />
missverständlich nicht als Entwicklungspotenzial festgelegt wurde.<br />
3) Eine Überschreitung der bisherigen bedarfsorientierten Siedlungsgrenze und<br />
die d<strong>am</strong>it verbundene fingerförmige Ausweisung wird aus fachlicher Sicht<br />
abgelehnt.<br />
Siehe dazu auch 1)<br />
Ergänzend wird festgestellt, dass die vorerst fingerförmige Ausweisung primär<br />
deswegen erfolgte, um die ohnedies angespannte Baulandbilanz zum Zeitpunkt der<br />
Änderung nicht wesentlich zu strapazieren und lediglich eine maßvolle Auffüllung zu<br />
ermöglichen.<br />
4) Die relative Siedlungsgrenze ermöglicht mehr als die beabsichtigte Auffüllung,<br />
nämlich eine zweite Reihe und ist daher nicht argumentierbar.<br />
Siehe dazu auch 1)<br />
Aufgrund Ihrer Einwendung und zur Verdeutlichung der künftigen Siedlungsstruktur<br />
wurde die Darstellung im Entwicklungsplan 4.01 modifiziert. Anstelle der im<br />
Auflageentwurf enthaltenen relativen Siedlungsgrenze wurde – inhaltlich<br />
gleichbedeutend und daher ohne Anhörung – eine absolute Siedlungsgrenze unter<br />
Einbeziehung der zweiten Bauplatztiefe festgelegt.<br />
11.07.2011 11:03 Seite 7
08/03-2011 GR-Sitzung 28. April 2011<br />
5) Wesentlich erhöhter Baulandmobilitätsfaktor aufgrund der Flächenreserven in<br />
den örtlichen Siedlungsschwerpunkten, Ausweisung in peripherem<br />
Siedlungsbereich „Hinterring“ ist nicht argumentierbar.<br />
Der Entwicklungsbereich Hinterring ist primär als Wohnersatzstandort für die Ortschaft<br />
Wittmannsdorf zu interpretieren. Wittmannsdorf ist durch insges<strong>am</strong>t 6 intensiv<br />
tierhaltende und geruchsemittierende Betriebe, die teilweise Hochwassergefährdung in<br />
seiner Entwicklungsmöglichkeit wesentlich eingeschränkt, de facto hat sich die<br />
Ortschaft über mehrere Jahre nicht wesentlich verändert.<br />
Zur Baulandmobilität: Gemäß beiliegender Berechnung der Baulandmobilität stellt sich<br />
die Situation wie folgt dar: Gemäß § 26 Abs. 1 ROG 2010 darf das im<br />
Flächenwidmungsplan ausgewiesene unbebaute Wohnbauland gemäß § 29 Abs. 1<br />
(vollwertiges Bauland, Aufschließungsgebiete, Sanierungsgebiete) den Bedarf für die in<br />
der Planungsperiode zu erwartende Siedlungsentwicklung der <strong>Gemeinde</strong> nicht<br />
überschreiten. Dieser Baulandbedarf ist durch die vorhandenen Baulandreserven,<br />
welche aus den vorangegangenen Planungsperioden resultieren und auf Basis der<br />
ursprünglich geltenden Rechtslage beschlossen und genehmigt wurden, theoretisch<br />
abgedeckt. Zu berücksichtigen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedenfalls, dass<br />
• alle Flächenreserven unter 3.000 m² mangels rechtlicher Grundlagen nicht<br />
mobilisiert werden können, wodurch weder unmittelbar noch mittel- bis<br />
langfristig eine Verfügbarkeit bzw. Bebauung dieser Flächen zu erwarten ist,<br />
• für jene Grundstücke, für welche eine Bebauungsfrist festgelegt wurde, erst<br />
im Jahr 2019, also nach Ablauf der Bebauungsfrist, eine Entscheidung<br />
getroffen wird, ob diese Flächen im Bauland verbleiben oder<br />
entschädigungslos in Freiland rückgeführt werden,<br />
• Aufschließungs- und Sanierungsgebiete nur eingeschränkt zur Verfügung<br />
stehen, da die Aufschließungs- und Sanierungserfordernisse erst erfüllt<br />
werden müssen,<br />
• entgegen der Erwartung der <strong>Gemeinde</strong> gerade in den großflächigen und<br />
anlässlich der Revision 4.00 neu als Bauland festgelegten<br />
Aufschließungsgebieten eine Aufschließung bzw. Bebauung offensichtlich<br />
nicht stattfindet.<br />
Die Ermittlung der aktuellen Baulandmobilität für Wohnbau ist in der Beilage ersichtlich<br />
und erfolgt ausgehend von der Nettowohnbaulandreserve laut Flächenwidmungsplan<br />
4.00 (Punkt 1), unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich flächenverbrauchenden<br />
Bauvorhaben im Wohnbauland (Punkt 2) sowie zwischenzeitlicher Änderungen des<br />
Flächenwidmungsplans (Punkt 3).<br />
Unter Punkt 4 und 5 werden die Baulandmobilität zum Zeitpunkt der Revision 4.00 und<br />
die derzeitige Baulandmobilität gegenüber gestellt, wobei dieser Berechnung ein 12jähriger<br />
Planungszeitraum (10 Jahre Geltungsdauer, 2 Jahre Bearbeitung) zugrunde<br />
gelegt wurde. Daraus ist grundsätzlich eine kontinuierliche Abnahme der<br />
Baulandmobilität von 1, 43 auf 1,38 erkennbar, wodurch zumindest eine tendenzielle<br />
Annäherung zum gesetzlich geforderten Wert von 1,00 ableitbar ist. Unter Punkt 8 wird<br />
unter Annahme einer linearen Fortführung der bisherigen Entwicklungen dargestellt,<br />
dass für das Jahr 2019 (Revision 5.00) eine Baulandmobilität von 1,16 und somit ein<br />
dem ROG 2010 widersprechender Baulandüberhang bestehen wird.<br />
Aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong> stellt sich die Situation wie folgt dar:<br />
Die Ursache für die erhöhte Baulandmobilität liegt einerseits in dem großflächigen,<br />
anlässlich der Revision 4.00 festgelegten Aufschließungsgebiet im Ortszentrum,<br />
11.07.2011 11:03 Seite 8
08/03-2011 GR-Sitzung 28. April 2011<br />
andererseits in den zahlreichen Bebauungslücken innerhalb der übrigen<br />
Siedlungsgebiete. In diesen Fällen ist eine unmittelbare Bebauung nicht zu erwarten.<br />
Weitere Vorgangsweise:<br />
Die jüngste Siedlungsentwicklung hat gezeigt, dass gerade jene<br />
Baulanderweiterungen, welche im Rahmen zwischenzeitlicher Änderungen festgelegt<br />
werden, großteils umgehend konsumiert werden und daher die Baulandmobilität nicht<br />
wesentlich belasten. Zwischenzeitliche Änderungen des Flächenwidmungsplans bieten<br />
die Möglichkeit, bedarfsgerecht und punktuell auf Planungsinteressen zu reagieren,<br />
insbesondere wenn eine Baulandeignung laut ROG gegeben ist.<br />
Zur Abminderung der Baulandmobilität werden daher folgende Maßnahmen<br />
erforderlich sein:<br />
(1) Bebauungsplanung für das Aufschließungsgebiet im Ortszentrum, um den<br />
Beginn der Bebauungsfrist sicher zu stellen.<br />
(2) Evaluierung jener bis dato unbebauten Grundflächen, welche in der<br />
Vergangenheit mittels privatwirtschaftlicher Maßnahmen –<br />
Veräußerungsinteresse gemäß §26a ROG74 mobilisiert wurden.<br />
(3) Abstimmung mit den betroffenen Grundstückseigentümern hinsichtlich einer<br />
Bebauung bzw. Veräußerung.<br />
(4) Andernfalls käuflicher Erwerb dieser Grundstücksflächen oder Weitergabe an<br />
Dritte.<br />
(5) Evaluierung jener bis dato unbebauten Grundflächen, welche in der<br />
Vergangenheit mittels privatwirtschaftlicher Maßnahmen –<br />
Veräußerungsinteresse gemäß §26b ROG74 mobilisiert wurden.<br />
(6) Bewusstseinsbildung hinsichtlich der erforderlichen Veräußerung / Bebauung<br />
dieser Baulandreserven.<br />
� Beschluss: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig die Berichtigung zum Einwand<br />
der FA 13B, Herrn Mag. Sommer vom 07.04.2011.<br />
Zur Einwendung der FA 17A, DI Schubert<br />
1) Betreffend Orts- und Landschaftsbild<br />
führt der <strong>Gemeinde</strong>rat wie folgt aus:<br />
1) Durch die vorliegende Ausweisung, aber auch bereits die bestehende<br />
wegüberschreitende Festlegung eines Entwicklungsbereiches im Süden der<br />
<strong>St</strong>raße, wird ein bisher unbebauter Landschaftsteilraum angeschnitten, sodass<br />
jedenfalls negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild gegeben sind. Der<br />
Siedlungsbereich nördlich des Weges steht durch Topografie, Vegetation und<br />
Sichtbeziehungen zwar in einem gewissen visuellen Zus<strong>am</strong>menhang mit der<br />
Kuppenbebauung im Osten, nicht jedoch mit der abgeschirmt und<br />
landschaftsräumlich differenziert gelegenen Hofstruktur im Süden. Aus einer<br />
Verbindung der beiden voneinander unabhängigen und auch in ihrer<br />
Charakteristik unterschiedlichen Baubestände eine „zweckmäßige Auffüllung“<br />
und eine „Verbesserung des Orts- und <strong>St</strong>raßenbildes“ abzuleiten und diese als<br />
Begründung für die vorliegende Änderung des Entwicklungskonzeptes<br />
heranzuziehen, ist aus unserer Fachsicht nicht möglich.<br />
Grundsätzlich wird festgehalten, dass eine Inanspruchnahme des Freiraumes südlich<br />
der <strong>Gemeinde</strong>straße in Form einer einzeiligen Bebauung entlang der <strong>St</strong>raße bereits<br />
durch die Bestimmungen des Örtlichen Entwicklungsplans 4.00 ermöglicht wird. Die<br />
Frage, ob dieser bisher unbebaute Landschaftsteilraum in Anspruch genommen<br />
werden soll, ist daher nicht Gegenstand der vorliegenden Änderung.<br />
11.07.2011 11:03 Seite 9
08/03-2011 GR-Sitzung 28. April 2011<br />
Die Erweiterung der Siedlungsgrenze ermöglicht eine Fortführung des bisherigen<br />
Siedlungsbestands, welcher sich in natura als locker bebautes, durchgrüntes und in<br />
leichter Hanglage befindliches Wohngebiet geringer Dichte darstellt. Aufgrund der der<br />
<strong>Gemeinde</strong> bereits vorliegenden Bebauungsentwürfe ist davon auszugehen, dass der<br />
bestehende Siedlungscharakter in Form von ortsüblichen Einf<strong>am</strong>ilienwohnhäusern in<br />
offener Bebauungsweise südlich bzw. entlang der strukturbildenden <strong>St</strong>raße fortgeführt<br />
wird. Es wird nicht bestritten, dass zum Zeitpunkt der derzeitigen Ausgangssituation<br />
keine visuelle Einheit zwischen dem Siedlungsbestand im Baugebiet und jenem weiter<br />
südlich im Freiland besteht, insbesondere aufgrund der durch die ggst. Einwendung<br />
dargelegten Kriterien. Eine derartige Voraussetzung wäre jedoch nur im Rahmen der<br />
Festlegung eines Auffüllungsgebiets erforderlich. Wesentliche Absicht dieser Änderung<br />
ist vielmehr, durch die Erweiterung der Siedlungsgrenze im ersten Schritt einen<br />
Lückenschluss zur dortigen Bebauung herzustellen. Im zweiten Schritt soll die<br />
Festlegung einer zweiten Bauplatztiefe ermöglicht werden, um die bestehende flächige<br />
<strong>St</strong>ruktur des bestehenden Wohngebiets ansatzweise auch südlich der <strong>St</strong>raße sicher zu<br />
stellen. Siehe dazu beiliegender Teilungsvorschlag, wobei dessen konkrete<br />
Ausformulierung im nachgeschalteten Teilungsverfahren erfolgt.<br />
Aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong> erfolgt insbesondere deshalb die Verbesserung des<br />
Ortsbildes, da der derzeitige Gebäudebestand im Freiland durch die dislozierte<br />
Einzellage keine zufriedenstellende Situation darstellt. Die ggst. Änderung liefert somit<br />
die Möglichkeit, diesen Baubestand in das Siedlungsgebiet Hinterring zu integrieren.<br />
Hierfür ist jedoch, wie bereits erwähnt, der geplante Lückenschluss erforderlich.<br />
� Beschluss: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig die Berichtigung zum Einwand<br />
der FA 17A, Frau DI Schubert vom 06.04.2011.<br />
Zu 5. Beschluss des Örtlichen Entwicklungskonzepts 4.01 –<br />
Hinterring.<br />
Verordnung über die Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzepts 4.01 i.V.m.<br />
der Änderung des Flächenwidmungsplans 4.02 der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> a. O.<br />
Wortlaut<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der Marktgemeinde Sankt <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> hat in seiner Sitzung vom<br />
18.02.2011 gem. §§ 24 und 38 des <strong>St</strong>eiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 die<br />
Auflage der Änderungen des Örtlichen Entwicklungskonzepts 4.01 und des<br />
Flächenwidmungsplans 4.02 und in seiner Sitzung vom 28.04.2011 das Örtliche<br />
Entwicklungskonzept 4.01 und den Flächenwidmungsplan 4.02 beschlossen.<br />
§ 1<br />
Bestandteile der Verordnung, Planverfasser<br />
(1) Die Verordnung der Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzepts 4.01 und des<br />
Flächenwidmungsplans 4.02 besteht aus dem Wortlaut und den planlichen Darstellungen,<br />
Örtlicher Entwicklungsplan 4.01 (Plannummer 147 67, M. 1:10.000) und<br />
Flächenwidmungsplan 4.02 (Plannummer 147 68, M 1:5.000), verfasst von DI <strong>St</strong>efan<br />
Battyan, Ingenieurbüro für Raumplanung und Raumordnung, Franziskanerplatz 10,<br />
8010 Graz, GZ 0141|STPO402.<br />
§ 2<br />
Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzepts 4.00<br />
(1) Der Wortlaut des Örtlichen Entwicklungskonzepts 4.00 wird in § 3 Abs. 7 wie folgt ergänzt:<br />
Hinterring:<br />
· Erweiterung des Bereichs Hinterring in südliche Richtung bzw. entlang der <strong>Gemeinde</strong>straße.<br />
11.07.2011 11:03 Seite 10
08/03-2011 GR-Sitzung 28. April 2011<br />
· Für diesen Bereich wird die Funktionelle Gliederung Wohnen festgelegt.<br />
· Angestrebt wird eine ein- bis zum Teil zweizeilige Bebauung zwischen dem<br />
Wohngebiet Hinterring und den weiter südlich bestehenden Baubeständen im Freiland.<br />
(2) Der Entwicklungsplan 4.00 wird entsprechend der planlichen Darstellung geändert.<br />
ÖEK 4.01 + FWP 4.02 – Wortlaut Marktgemeinde Sankt <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong><br />
§ 3<br />
Änderung des Flächenwidmungsplans 4.00<br />
(1) Die Grst.Nr. 337/1 tw., 337/2, 338 tw. und 342 KG Wittmannsdorf werden im Ausmaß<br />
von ca. 5.824 m² anstatt bisher Freiland – Landwirtschaftlich genutzte Fläche L nunmehr<br />
als Bauland der Kategorie Allgemeines Wohngebiet WA mit einer Bebauungsdichte<br />
von 0,2-0,4 festgelegt.<br />
§ 4<br />
Abgrenzungen<br />
(1) Im Bereich der Änderung wird das Bauland durch die in der digitalen Katastermappe<br />
DKM enthaltenen Grundstücksgrenzen, andernfalls durch die im Plan enthaltenen<br />
Bemaßungslinien eindeutig festgelegt.<br />
§ 5<br />
Maßnahmen zur aktiven Bodenpolitik<br />
(1) Für die als Bauland festgelegten Grundstücksflächen der Grst.Nr. 337/1 tw., 337/2<br />
und 338 tw. KG Wittmannsdorf sind Maßnahmen zur aktiven Bodenpolitik gem. §§ 34<br />
und 35 ROG 2010 i.d.g.F. erforderlich.<br />
§ 6<br />
Baulandzonierung<br />
(1) Für das von der Änderung betroffene Areal ist keine Bebauungsplanung erforderlich.<br />
§ 7<br />
Inkrafttreten / Außerkrafttreten<br />
(1) Die Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzepts 4.01 und des<br />
Flächenwidmungsplans 4.02 tritt nach Genehmigung der <strong>St</strong>eiermärkischen<br />
Landesregierung mit dem auf die 14-tägige Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />
(2) Die Festlegungen des Örtlichen Entwicklungskonzepts 4.00 und des<br />
Flächenwidmungsplans 4.00 für den von der Änderung betroffenen Bereich treten zugleich<br />
außer Kraft.<br />
Für den <strong>Gemeinde</strong>rat:<br />
Der Bürgermeister<br />
(Reinhold EBNER)<br />
Erläuterungsbericht<br />
Auftrag<br />
Der Verfasser wurde von der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> mittels Schreiben<br />
vom 10.08.2010 beauftragt, die Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzepts 4.01 s<strong>am</strong>t<br />
Flächenwidmungsplanänderung 4.02 zu erstellen.<br />
Plan- und Rechtsgrundlagen<br />
Plangrundlagen sind der Entwicklungsplan 4.00 sowie der Flächenwidmungsplan 4.00,<br />
rechtskräftig seit 29.07.2010. Allenfalls gegebene geänderte Planungsvoraussetzungen,<br />
z.B. Grundstücksteilungen, Neubauten, Emittenten udgl.1, welche in den Plangrundlagen<br />
nicht enthalten sind, sind im Änderungsplan ersichtlich gemacht.<br />
Maßgebende Rechtsgrundlagen sind das <strong>St</strong>eiermärkische Raumordnungsgesetz 2010 in<br />
der Fassung LGBl. 49/2010, das Regionale Entwicklungsprogr<strong>am</strong>m der Planungsregion<br />
11.07.2011 11:03 Seite 11
08/03-2011 GR-Sitzung 28. April 2011<br />
Radkersburg in der Fassung LGBl. 28/2005, das Örtliche Entwicklungskonzept 4.00 und<br />
der Flächenwidmungsplan 4.00 der Marktgemeinde Sankt <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong>.<br />
� Beschluss: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig das Örtliche<br />
Entwicklungskonzept 4.01 Hinterring mit Wortlaut.<br />
Zu 6. Beschluss des Flächenwidmungsplans 4.02 – Hinterring<br />
Die Grdst. Nr. 337/1 tw., 337/2, 338 tw., und 342 KG Wittmannsdorf werden im<br />
Ausmaß von ca. 5.824 m² anstatt bisher Freiland – landwirtschaftliche genutzte<br />
Flächen nunmehr als Bauland der Kategorie Allgemeines Wohngebiet mit einer<br />
Bebauungsdichte von 0.2 – 0.4 festgelegt.<br />
Begründung zu § 3 - Änderung des Flächenwidmungsplans<br />
Die Festlegung als Bauland der Kategorie Allgemeines Wohngebiet erfolgt aufgrund der<br />
angestrebten Nutzungsabsichten bzw. in Fortführung der bisherigen Bauland- und<br />
Gebietskategorie.<br />
Gemäß § 30 Z 2 sind „Allgemeine Wohngebiete ...Flächen, die vornehmlich für<br />
Wohnzwecke bestimmt sind, wobei auch Nutzungen zulässig sind, die den wirtschaftlichen,<br />
sozialen, religiösen und kulturellen Bedürfnissen der Bewohner von Wohngebieten dienen<br />
(z.B. Verwaltung, Schulen, Kirchen, Krankenanstalten, Kindergärten, Garagen, Geschäfte,<br />
Gärtnereien, Gasthäuser und sonstige Betriebe aller Art), soweit sie keine dem<br />
Wohncharakter des Gebietes widersprechenden Belästigungen der Bewohnerschaft<br />
verursachen. “ [Zitat Ende].<br />
Aus raumordnungsfachlicher Sicht ist daher eine Übereinstimmung mit der hier<br />
beabsichtigten Wohnnutzung und den gesetzlichen Bestimmungen zu erwarten bzw. ist<br />
eine Zulässigkeit dieser Nutzungen gegeben.<br />
Die Festlegung der Bebauungsdichte von 0,2-0,4 erfolgt aufgrund des vorhandenen<br />
Gebäude- und Nutzungsbestandes und in Fortführung der bisherigen Bebauungsdichte im<br />
betreffenden Wohngebiet.<br />
Eine Eignung für die geplante Nutzung scheint gegeben, da offensichtlich keine<br />
Gefährdungen durch Hochwasser, Grundwasser udgl. keine nachteiligen Immissionen oder<br />
sonstige Beeinträchtigungen, welche einer Baulandfestlegung widersprechen würden, zu<br />
erwarten sind.<br />
Sofern etwaige Gefährdungen nicht gänzlich auszuschließen sind, ist im Bauverfahren vom<br />
Konsenswerber ein entsprechender Nachweis für die Bauplatzeignung zu liefern.<br />
Begründung zu § 4 – Abgrenzungen<br />
Im ersten Schritt wird hier eine einzeilige Entwicklung entlang der <strong>Gemeinde</strong>straße<br />
festgelegt.<br />
Die Änderung legt im Wesentlichen drei ortsübliche Bauplätze zuzüglich der<br />
Bestandserfassung im südlichen Bereich fest. Die Bauplatztiefe beträgt hier 30 Meter,<br />
gemessen ab <strong>Gemeinde</strong>straßengrenze.<br />
In Verbindung mit den Festlegungen des Entwicklungsplanes ist eine langfristige<br />
Baulanderweiterung in westliche Richtung möglich, wobei diese erst nach Bebauung der<br />
ggst. Flächenreserve erfolgen soll.<br />
Begründung zu § 5 - Maßnahmen zur aktiven Bodenpolitik<br />
Für die als Bauland festgelegten unbebauten Grundstücksflächen sind Maßnahmen zur<br />
aktiven Bodenpolitik gem. §§ 34 und 35 ROG 2010 i.d.g.F. erforderlich, da die<br />
Grundstücksflächen bebaut sind.<br />
Begründung zu § 6 - Baulandzonierung<br />
11.07.2011 11:03 Seite 12
08/03-2011 GR-Sitzung 28. April 2011<br />
Eine Bebauungsplanung ist aufgrund der Kleinräumigkeit des Planungsgebiets nicht<br />
erforderlich.<br />
Darüber hinaus können die in § 41 ROG2010 idgF. definierten Mindestinhalte eines<br />
Bebauungsplans nämlich die Verkehrsflächen, Regelungen für den ruhenden Verkehr,<br />
Freiflächen und Grünanlagen, private Verkehrsflächen, Bebauungsweisen,<br />
Höhenentwicklung der Gebäude, Mindestabstand zu öffentlichen Verkehrsflächen und die<br />
bauliche Ausnutzbarkeit der Grundflächen im Bauverfahren geregelt werden bzw. sollen<br />
die künftigen Bewilligungswerber in ihrer Baufreiheit nicht zu sehr eingeschränkt werden.<br />
� Beschluss: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig die Flächenwidmungsplan –<br />
Änderung 4.02 Hinterring.<br />
Zu 7. Allfälliges zur öffentlichen Sitzung<br />
GR Wolf stellt erneut die Anfrage, ob bei der Ortsvorstehersitzung <strong>am</strong> Mittwoch, dem<br />
23. März 2011 über die gewünschte Sackgassentafel bei Frau Christa Prutsch,<br />
Perbersdorf bei <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> 98 gesprochen wurde. Der Bürgermeister stellt fest, dass<br />
solche Belange in erster Linie der Ortsvorsteher zu entscheiden habe und weist auf die<br />
Grundzüge der Wirtschaftlichkeit und Spars<strong>am</strong>keit hin. GR Sundl ergänzt hierzu, dass<br />
der Gabelaufsatz und ein Verkehrsspiegel für seine Katastralgemeinde noch bestellt<br />
werden muss.<br />
GR Schantl schlägt vor, dass der Altenausflug mit Senioren über 70 Jahren auch<br />
einmal in <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> stattfinden könnte. Es gibt eine Theatergruppe in<br />
Arnfels, die ein lustiges Theaterstück in der <strong>Ottersbach</strong>halle aufführen könnte, zu dem<br />
alle Senioren kostenlos eingeladen werden. Nachher können die Senioren auf eine<br />
Jause durch einen heimischen Buschenschank eingeladen werden. Es folgt eine<br />
Diskussion im <strong>Gemeinde</strong>rat über das traditionelle Beibehalten des Seniorenausfluges.<br />
Bürgermeister Ebner und GR Schantl berichten , dass <strong>am</strong> Montag, dem 2. Mai 2011 an<br />
die Marktmusikkapelle <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> der <strong>St</strong>eirische Panther überreicht wird.<br />
GR Schantl bedankt sich im N<strong>am</strong>en der Marktmusikkapelle für die Förderung in Form<br />
der erlassenen Hallenmiete anlässlich des Frühlingkonzertes. Diese Förderung wurde<br />
aufgrund der Bautätigkeiten um das neue Musikheim gewährt.<br />
Der Bürgermeister erklärt die <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung <strong>am</strong> Donnerstag, 28. April 2011 um<br />
21,45 Uhr für geschlossen.<br />
Die Verhandlungsschrift für diese Sitzung besteht aus 14 Seiten öffentlicher Teil.<br />
11.07.2011 11:03 Seite 13
08/03-2011 GR-Sitzung 28. April 2011<br />
Vorgelesen - genehmigt - unterschrieben<br />
<strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong>, <strong>am</strong> 01. Juli 2011<br />
Die Schriftführer:<br />
Christian Schantl-Sundl Simone Huber<br />
Marie Kummer Gerhard Sundl<br />
Reinhold Ebner<br />
Bürgermeister<br />
11.07.2011 11:03 Seite 14