17.01.2013 Aufrufe

V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Gemeinde St. Peter am Ottersbach

V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Gemeinde St. Peter am Ottersbach

V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Gemeinde St. Peter am Ottersbach

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

08/03-2011 GR-Sitzung 28. April 2011<br />

Der neue S<strong>am</strong>melplatz für <strong>St</strong>rauch- und Baumschnitt wird von den Bewohnern sehr gut<br />

angenommen. Bereits jetzt ist einiges an <strong>St</strong>rauch- und Baumschnitt angeliefert worden.<br />

Es ist angedacht, dass Gelände einzuzäunen. Bisher herrscht aber noch Ordnung <strong>am</strong><br />

S<strong>am</strong>melplatz. Vorerst ist auch die beabsichtigte Schotterung der Einfahrt zum<br />

S<strong>am</strong>melplatz nicht notwendig.<br />

Zu 4. Beschluss über die Behandlung der Einwendungen zum<br />

Örtlichen Entwicklungskonzept 4.01 und Flächenwidmungsplan 4.02.<br />

Zu den Einwendungen der FA 13 B, Mag. Sommer<br />

1) Orts- u. Landschaftsbild<br />

2) Mangelnde geänderte Planungsvoraussetzung<br />

3) Mangelnder Bedarf für die Erweiterung<br />

4) Relative Siedlungsgrenze ist nicht nachvollziehbar<br />

führ der <strong>Gemeinde</strong>rat wie folgt aus:<br />

1) Einwendung der FA17A: Durch die vorliegende Ausweisung, aber auch bereits<br />

die bestehende wegüberschreitende Festlegung eines Entwicklungsbereiches im<br />

Süden der <strong>St</strong>raße, wird ein bisher unbebauter Landschaftsteilraum<br />

angeschnitten, sodass jedenfalls negative Auswirkungen auf das<br />

Landschaftsbild gegeben sind. Der Siedlungsbereich nördlich des Weges steht<br />

durch Topografie, Vegetation und Sichtbeziehungen zwar in einem gewissen<br />

visuellen Zus<strong>am</strong>menhang mit der Kuppenbebauung im Osten, nicht jedoch mit<br />

der abgeschirmt und landschaftsräumlich differenziert gelegenen Hofstruktur im<br />

Süden. Aus einer Verbindung der beiden voneinander unabhängigen und auch in<br />

ihrer Charakteristik unterschiedlichen Baubestände eine „zweckmäßige<br />

Auffüllung“ und eine „Verbesserung des Orts- und <strong>St</strong>raßenbildes“ abzuleiten<br />

und diese als Begründung für die vorliegende Änderung des<br />

Entwicklungskonzeptes heranzuziehen, ist aus unserer Fachsicht nicht möglich.<br />

Grundsätzlich wird festgehalten, dass eine Inanspruchnahme des Freiraumes südlich<br />

der <strong>Gemeinde</strong>straße in Form einer einzeiligen Bebauung entlang der <strong>St</strong>raße bereits<br />

durch die Bestimmungen des Örtlichen Entwicklungsplans 4.00 ermöglicht wird. Die<br />

Frage, ob dieser bisher unbebaute Landschaftsteilraum in Anspruch genommen<br />

werden soll, ist daher nicht Gegenstand der vorliegenden Änderung.<br />

Die Erweiterung der Siedlungsgrenze ermöglicht eine Fortführung des bisherigen<br />

Siedlungsbestands, welcher sich in natura als locker bebautes, durchgrüntes und in<br />

leichter Hanglage befindliches Wohngebiet geringer Dichte darstellt. Aufgrund der der<br />

<strong>Gemeinde</strong> bereits vorliegenden Bebauungsentwürfe ist davon auszugehen, dass der<br />

bestehende Siedlungscharakter in Form von ortsüblichen Einf<strong>am</strong>ilienwohnhäusern in<br />

offener Bebauungsweise südlich bzw. entlang der strukturbildenden <strong>St</strong>raße fortgeführt<br />

wird. Es wird nicht bestritten, dass zum Zeitpunkt der derzeitigen Ausgangssituation<br />

keine visuelle Einheit zwischen dem Siedlungsbestand im Baugebiet und jenem weiter<br />

südlich im Freiland besteht, insbesondere aufgrund der durch die ggst. Einwendung<br />

dargelegten Kriterien. Eine derartige Voraussetzung wäre jedoch nur im Rahmen der<br />

Festlegung eines Auffüllungsgebiets erforderlich. Wesentliche Absicht dieser Änderung<br />

ist vielmehr, durch die Erweiterung der Siedlungsgrenze im ersten Schritt einen<br />

Lückenschluss zur dortigen Bebauung herzustellen. Im zweiten Schritt soll die<br />

Festlegung einer zweiten Bauplatztiefe ermöglicht werden, um die bestehende flächige<br />

<strong>St</strong>ruktur des bestehenden Wohngebiets ansatzweise auch südlich der <strong>St</strong>raße sicher zu<br />

stellen. Siehe dazu beiliegender Teilungsvorschlag, wobei dessen konkrete<br />

Ausformulierung im nachgeschalteten Teilungsverfahren erfolgt.<br />

Aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong> erfolgt insbesondere deshalb die Verbesserung des<br />

Ortsbildes, da der derzeitige Gebäudebestand im Freiland durch die dislozierte<br />

11.07.2011 11:03 Seite 6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!