V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Gemeinde St. Peter am Ottersbach
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08/03-2011 GR-Sitzung 28. April 2011<br />
Der neue S<strong>am</strong>melplatz für <strong>St</strong>rauch- und Baumschnitt wird von den Bewohnern sehr gut<br />
angenommen. Bereits jetzt ist einiges an <strong>St</strong>rauch- und Baumschnitt angeliefert worden.<br />
Es ist angedacht, dass Gelände einzuzäunen. Bisher herrscht aber noch Ordnung <strong>am</strong><br />
S<strong>am</strong>melplatz. Vorerst ist auch die beabsichtigte Schotterung der Einfahrt zum<br />
S<strong>am</strong>melplatz nicht notwendig.<br />
Zu 4. Beschluss über die Behandlung der Einwendungen zum<br />
Örtlichen Entwicklungskonzept 4.01 und Flächenwidmungsplan 4.02.<br />
Zu den Einwendungen der FA 13 B, Mag. Sommer<br />
1) Orts- u. Landschaftsbild<br />
2) Mangelnde geänderte Planungsvoraussetzung<br />
3) Mangelnder Bedarf für die Erweiterung<br />
4) Relative Siedlungsgrenze ist nicht nachvollziehbar<br />
führ der <strong>Gemeinde</strong>rat wie folgt aus:<br />
1) Einwendung der FA17A: Durch die vorliegende Ausweisung, aber auch bereits<br />
die bestehende wegüberschreitende Festlegung eines Entwicklungsbereiches im<br />
Süden der <strong>St</strong>raße, wird ein bisher unbebauter Landschaftsteilraum<br />
angeschnitten, sodass jedenfalls negative Auswirkungen auf das<br />
Landschaftsbild gegeben sind. Der Siedlungsbereich nördlich des Weges steht<br />
durch Topografie, Vegetation und Sichtbeziehungen zwar in einem gewissen<br />
visuellen Zus<strong>am</strong>menhang mit der Kuppenbebauung im Osten, nicht jedoch mit<br />
der abgeschirmt und landschaftsräumlich differenziert gelegenen Hofstruktur im<br />
Süden. Aus einer Verbindung der beiden voneinander unabhängigen und auch in<br />
ihrer Charakteristik unterschiedlichen Baubestände eine „zweckmäßige<br />
Auffüllung“ und eine „Verbesserung des Orts- und <strong>St</strong>raßenbildes“ abzuleiten<br />
und diese als Begründung für die vorliegende Änderung des<br />
Entwicklungskonzeptes heranzuziehen, ist aus unserer Fachsicht nicht möglich.<br />
Grundsätzlich wird festgehalten, dass eine Inanspruchnahme des Freiraumes südlich<br />
der <strong>Gemeinde</strong>straße in Form einer einzeiligen Bebauung entlang der <strong>St</strong>raße bereits<br />
durch die Bestimmungen des Örtlichen Entwicklungsplans 4.00 ermöglicht wird. Die<br />
Frage, ob dieser bisher unbebaute Landschaftsteilraum in Anspruch genommen<br />
werden soll, ist daher nicht Gegenstand der vorliegenden Änderung.<br />
Die Erweiterung der Siedlungsgrenze ermöglicht eine Fortführung des bisherigen<br />
Siedlungsbestands, welcher sich in natura als locker bebautes, durchgrüntes und in<br />
leichter Hanglage befindliches Wohngebiet geringer Dichte darstellt. Aufgrund der der<br />
<strong>Gemeinde</strong> bereits vorliegenden Bebauungsentwürfe ist davon auszugehen, dass der<br />
bestehende Siedlungscharakter in Form von ortsüblichen Einf<strong>am</strong>ilienwohnhäusern in<br />
offener Bebauungsweise südlich bzw. entlang der strukturbildenden <strong>St</strong>raße fortgeführt<br />
wird. Es wird nicht bestritten, dass zum Zeitpunkt der derzeitigen Ausgangssituation<br />
keine visuelle Einheit zwischen dem Siedlungsbestand im Baugebiet und jenem weiter<br />
südlich im Freiland besteht, insbesondere aufgrund der durch die ggst. Einwendung<br />
dargelegten Kriterien. Eine derartige Voraussetzung wäre jedoch nur im Rahmen der<br />
Festlegung eines Auffüllungsgebiets erforderlich. Wesentliche Absicht dieser Änderung<br />
ist vielmehr, durch die Erweiterung der Siedlungsgrenze im ersten Schritt einen<br />
Lückenschluss zur dortigen Bebauung herzustellen. Im zweiten Schritt soll die<br />
Festlegung einer zweiten Bauplatztiefe ermöglicht werden, um die bestehende flächige<br />
<strong>St</strong>ruktur des bestehenden Wohngebiets ansatzweise auch südlich der <strong>St</strong>raße sicher zu<br />
stellen. Siehe dazu beiliegender Teilungsvorschlag, wobei dessen konkrete<br />
Ausformulierung im nachgeschalteten Teilungsverfahren erfolgt.<br />
Aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong> erfolgt insbesondere deshalb die Verbesserung des<br />
Ortsbildes, da der derzeitige Gebäudebestand im Freiland durch die dislozierte<br />
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