17.01.2013 Aufrufe

V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Gemeinde St. Peter am Ottersbach

V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Gemeinde St. Peter am Ottersbach

V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Gemeinde St. Peter am Ottersbach

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

08/03-2011 GR-Sitzung 28. April 2011<br />

andererseits in den zahlreichen Bebauungslücken innerhalb der übrigen<br />

Siedlungsgebiete. In diesen Fällen ist eine unmittelbare Bebauung nicht zu erwarten.<br />

Weitere Vorgangsweise:<br />

Die jüngste Siedlungsentwicklung hat gezeigt, dass gerade jene<br />

Baulanderweiterungen, welche im Rahmen zwischenzeitlicher Änderungen festgelegt<br />

werden, großteils umgehend konsumiert werden und daher die Baulandmobilität nicht<br />

wesentlich belasten. Zwischenzeitliche Änderungen des Flächenwidmungsplans bieten<br />

die Möglichkeit, bedarfsgerecht und punktuell auf Planungsinteressen zu reagieren,<br />

insbesondere wenn eine Baulandeignung laut ROG gegeben ist.<br />

Zur Abminderung der Baulandmobilität werden daher folgende Maßnahmen<br />

erforderlich sein:<br />

(1) Bebauungsplanung für das Aufschließungsgebiet im Ortszentrum, um den<br />

Beginn der Bebauungsfrist sicher zu stellen.<br />

(2) Evaluierung jener bis dato unbebauten Grundflächen, welche in der<br />

Vergangenheit mittels privatwirtschaftlicher Maßnahmen –<br />

Veräußerungsinteresse gemäß §26a ROG74 mobilisiert wurden.<br />

(3) Abstimmung mit den betroffenen Grundstückseigentümern hinsichtlich einer<br />

Bebauung bzw. Veräußerung.<br />

(4) Andernfalls käuflicher Erwerb dieser Grundstücksflächen oder Weitergabe an<br />

Dritte.<br />

(5) Evaluierung jener bis dato unbebauten Grundflächen, welche in der<br />

Vergangenheit mittels privatwirtschaftlicher Maßnahmen –<br />

Veräußerungsinteresse gemäß §26b ROG74 mobilisiert wurden.<br />

(6) Bewusstseinsbildung hinsichtlich der erforderlichen Veräußerung / Bebauung<br />

dieser Baulandreserven.<br />

� Beschluss: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig die Berichtigung zum Einwand<br />

der FA 13B, Herrn Mag. Sommer vom 07.04.2011.<br />

Zur Einwendung der FA 17A, DI Schubert<br />

1) Betreffend Orts- und Landschaftsbild<br />

führt der <strong>Gemeinde</strong>rat wie folgt aus:<br />

1) Durch die vorliegende Ausweisung, aber auch bereits die bestehende<br />

wegüberschreitende Festlegung eines Entwicklungsbereiches im Süden der<br />

<strong>St</strong>raße, wird ein bisher unbebauter Landschaftsteilraum angeschnitten, sodass<br />

jedenfalls negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild gegeben sind. Der<br />

Siedlungsbereich nördlich des Weges steht durch Topografie, Vegetation und<br />

Sichtbeziehungen zwar in einem gewissen visuellen Zus<strong>am</strong>menhang mit der<br />

Kuppenbebauung im Osten, nicht jedoch mit der abgeschirmt und<br />

landschaftsräumlich differenziert gelegenen Hofstruktur im Süden. Aus einer<br />

Verbindung der beiden voneinander unabhängigen und auch in ihrer<br />

Charakteristik unterschiedlichen Baubestände eine „zweckmäßige Auffüllung“<br />

und eine „Verbesserung des Orts- und <strong>St</strong>raßenbildes“ abzuleiten und diese als<br />

Begründung für die vorliegende Änderung des Entwicklungskonzeptes<br />

heranzuziehen, ist aus unserer Fachsicht nicht möglich.<br />

Grundsätzlich wird festgehalten, dass eine Inanspruchnahme des Freiraumes südlich<br />

der <strong>Gemeinde</strong>straße in Form einer einzeiligen Bebauung entlang der <strong>St</strong>raße bereits<br />

durch die Bestimmungen des Örtlichen Entwicklungsplans 4.00 ermöglicht wird. Die<br />

Frage, ob dieser bisher unbebaute Landschaftsteilraum in Anspruch genommen<br />

werden soll, ist daher nicht Gegenstand der vorliegenden Änderung.<br />

11.07.2011 11:03 Seite 9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!