HAUS- und SCHULORDNUNG Teil A - Hans-Sachs-Berufskolleg
HAUS- und SCHULORDNUNG Teil A - Hans-Sachs-Berufskolleg
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Haus- <strong>und</strong> Schulordnung <strong>Teil</strong> B<br />
des<br />
<strong>Hans</strong>-<strong>Sachs</strong>-<strong>Berufskolleg</strong>s<br />
Werkstattordnung<br />
Diese Werkstattordnung gilt gr<strong>und</strong>sätzlich auch für Kursteilnehmer <strong>und</strong> Gäste dieser Schule.<br />
Diese Werkstattordnung regelt das Verhalten der Schüler im Bereich der Werkstätten, Labor- <strong>und</strong> Übungsräume.<br />
Ihre Einhaltung sowie die Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind Voraus-setzung für ein<br />
erfolgreiches <strong>und</strong> unfallfreies Lernen <strong>und</strong> Ausbilden. <strong>Teil</strong>nehmer, die gegen diese Werkstatt-ordnung oder die<br />
UVV verstoßen, können von der weiteren <strong>Teil</strong>nahme ausgeschlossen werden.<br />
1. Lehrgangs- <strong>und</strong> Pausenzeiten sind den entsprechenden St<strong>und</strong>enplänen zu entnehmen <strong>und</strong> von den<br />
Schülern pünktlich <strong>und</strong> ohne Aufforderung einzuhalten.<br />
Verläßt ein Schüler während der Ausbildungszeit den Übungsraum, so hat er sich beim Lehrer abzumelden<br />
<strong>und</strong> nach Rückkehr auch wieder anzumelden.<br />
2. Der Schüler hat in den zugewiesenen Räumen Ordnung <strong>und</strong> Sauberkeit zu halten; dies gilt in besonderem<br />
Maße in den Toiletten, Wasch- <strong>und</strong> Umkleideräumen.<br />
Arbeitsplätze <strong>und</strong> Arbeitsräume sind täglich nach Arbeitsende zu säubern.<br />
3. Den Schülern ist nur das Betreten der für den Lehrgangsbetrieb notwendigen Räume gestattet.<br />
Sie arbeiten an den vom Lehrer zugewiesenen Plätzen <strong>und</strong> bedienen die Maschinen <strong>und</strong> Geräte<br />
entsprechend den Anweisungen des Lehrers.<br />
4. Störungen an Anlagen <strong>und</strong> Geräten sind unverzüglich zu melden. Reparaturen dürfen nicht eigenhändig<br />
von Schülern vorgenommen werden.<br />
5. Der Schüler ist verpflichtet, mit den Maschinen, Werkzeugen, Geräten <strong>und</strong> dem Übungsmaterial<br />
sorgfältig umzugehen.<br />
6. Die persönliche Schutzausrüstung (Arbeitsanzug, Augenschutz, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe usw.)<br />
ist entsprechend den Anweisungen des Lehrers zu tragen.<br />
7. Alle Unfälle, auch Wegeunfälle von <strong>und</strong> zur Ausbildungsstelle, sind unverzüglich dem Lehrer mitzuteilen.<br />
8. Der Genuß von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln ist während der Unterrichts- <strong>und</strong> Pausenzeit<br />
nicht erlaubt. Unter Alkohol oder Rauschmitteln stehende <strong>Teil</strong>nehmer werden sofort aus der Ausbildungsstätte<br />
verwiesen.<br />
9. Das Rauchverbot ist einzuhalten.<br />
10.Geräte, wie z.B. Radio <strong>und</strong> Funksprechgeräte dürfen, um Störungen im Betriebsablauf zu vermeiden,<br />
in den Werkstätten, Labor- <strong>und</strong> Übungsräumen nicht eingeschaltet werden.<br />
11.Der zugewiesene Kleiderspind ist - außer beim Umkleiden - geschlossen zu halten. Wertgegenstände <strong>und</strong><br />
Geld dürfen in den Spinden nicht aufbewahrt werden. Bei Diebstahl wird keine Haftung übernommen.<br />
Zum Schuljahresende muß der <strong>Teil</strong>nehmer seinen Spind leer, sauber <strong>und</strong> abgeschlossen hinterlassen.<br />
Die übergebenen Schlüssel sind abzugeben.<br />
12.Der Schüler haftet für ausgehändigte Werkzeuge. Bei Abbruch/Ende der Ausbildungsmaßnahme sind diese<br />
vollständig <strong>und</strong> unbeschädigt zurückzugeben. Fehlende oder mutwillig beschädigte Werkzeuge werden in<br />
Rechnung gestellt. Reparatur-/Neuanschaffungskosten für vorsätzlich oder mutwillig beschädigte<br />
Maschinen, Geräte, Einrichtungen usw. werden ebenfalls in Rechnung gestellt.