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HAUS- und SCHULORDNUNG Teil A - Hans-Sachs-Berufskolleg

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<strong>HAUS</strong>- <strong>und</strong> <strong>SCHULORDNUNG</strong> <strong>Teil</strong> A<br />

des<br />

<strong>Hans</strong>-<strong>Sachs</strong>-<strong>Berufskolleg</strong>s<br />

Schüler, Erziehungsberechtigte <strong>und</strong> Lehrer sind mitverantwortlich für ein geordnetes Schulleben.<br />

Deshalb geben sich Lehrer, Elternvertreter <strong>und</strong> Schüler des <strong>Hans</strong>-<strong>Sachs</strong>-<strong>Berufskolleg</strong>s folgende Haus- <strong>und</strong><br />

Schulordnung:<br />

1. Die Stadt Oberhausen ist Eigentümerin des Mobiliars <strong>und</strong> der Lehrmittel. Schüler haften für fahrlässige<br />

oder vorsätzliche Sachbeschädigungen in Schulen <strong>und</strong> sonstigen schulischen Einrichtungen. Sofern<br />

mehrere Schüler bei der Verursachung eines Schadens gemeinsam beteiligt sind, haften sie gesamtschuldnerisch.<br />

2. Klassenräume, Werkstätten, Toiletten, Treppenhäuser <strong>und</strong> der Schulhof sind sauberzuhalten. Schüler<br />

können daher von Lehrkräften zu Ordnungsdiensten herangezogen werden.<br />

Essen <strong>und</strong> Trinken sind in Klassenräumen, Werkstätten, Labor- <strong>und</strong> Computerräumen nicht erlaubt.<br />

3. Für Werkstätten, Labors <strong>und</strong> Computerräume, etc gelten besondere Bestimmungen (siehe Anlagen).<br />

Diese besonderen Bestimmungen <strong>und</strong> die jeweiligen Sicherheitsvorschriften sind strikt einzuhalten.<br />

4. Das Schulgesetz (SCHULG) <strong>und</strong> die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sind von Schülern,<br />

Erziehungsberechtigten <strong>und</strong> Ausbildenden zu beachten. Bei Erkrankungen <strong>und</strong> anderen Fehlgründen<br />

erhält der Klassenleiter umgehend eine telefonische <strong>und</strong> anschließend eine schriftliche Entschuldigung.<br />

Änderungen der Personalien (Wohnungswechsel) <strong>und</strong> des Ausbildungsverhältnisses müssen schriftlich<br />

dem Klassenleiter mitgeteilt werden.<br />

Sollte 10 Minuten nach dem planmäßigen Unterrichtsbeginn kein Lehrer im Klassenraum erschienen<br />

sein, hat der Klassensprecher (Vertreter) der Schulleitung über das Schulsekretariat Mitteilung zu<br />

machen.<br />

5. Das Rauchen im Schulgebäude ist aus feuerpolizeilichen <strong>und</strong> hygienischen Gründen nicht erlaubt.<br />

Das Handeln mit Rauschmitteln (Drogen) <strong>und</strong> konsumieren sind nicht erlaubt <strong>und</strong> werden strafrechtlich<br />

verfolgt.<br />

6. Die Schüler verlassen in den Pausen das Schulgebäude (Ausnahmen: Vorhalle <strong>und</strong> Kantinenräume).<br />

Das Verlassen des Schulgr<strong>und</strong>stücks durch Schüler ist nur unter der Voraussetzung erlaubt, dass sie<br />

rechtzeitig zum Unterricht zurück sind. Die Unterrichtsräume sind während der Pausen zu verschließen.<br />

Der Schulträger haftet nicht für den Verlust von Wertsachen.<br />

F<strong>und</strong>sachen werden eine begrenzte Zeit vom Hausmeister aufbewahrt.<br />

7. Das Abstellen von Fahrrädern, Motorrädern <strong>und</strong> Mopeds auf dem Schulhof ist nur an den vorgesehenen<br />

Stellen zulässig. Der Schulträger übernimmt jedoch keine Haftung. Schülern ist das Parken ihrer<br />

Autos auf dem Schulhof gr<strong>und</strong>sätzlich nicht gestattet (Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden<br />

kostenpflichtig abgeschleppt).<br />

8. Das Verteilen von schulfremden Druckerzeugnissen (u. Vervielfältigungen), Aushänge, Sammlungen u.ä.<br />

bedürfen der Genehmigung durch den Schulleiter (Ausnahme:Aushänge der Schulmitwirkungsorgane).<br />

9. Im übrigen hat sich jeder so zu verhalten, dass er andere nicht gefährdet oder schädigt.<br />

10. Das Lernen/Arbeiten in den Räumen des HSBK erfordert ein Höchstmaß an Aufmerksamkeit <strong>und</strong><br />

gegenseitiger Rücksichtnahme, deshalb sind:<br />

die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten, um Unfälle zu vermeiden; das mutwillige Verletzen von<br />

Personen; das Beschädigen von Einrichtungen; absichtliches Stören des Unterrichtes (auch durch<br />

Handys,…) <strong>und</strong> Bummeln zu unterlassen. Zuwiderhandlungen führen unmittelbar zum Ausschluss des<br />

oder der Betroffenen vom Unterricht. Das Lehrpersonal ist berechtigt, Handys für einen bestimmten<br />

Zeitraum einzusammeln.<br />

11. Die im HSBK benutzten Software-Programme dienen ausschließlich dem schulinternen Gebrauch.<br />

Die Rechte an den Software-Programmen liegen bei den Vertreibern bzw. den Herstellern dieser<br />

Programme. Aus diesem Gr<strong>und</strong> ist ihre Vervielfältigung oder ihr Kopieren -gleich welcher Art- untersagt.<br />

Ein Zuwiderhandeln kann unter Umständen eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.<br />

Das Einspielen privater Programme in die schuleigenen Computer ist nicht gestattet, da gegebenenfalls<br />

Computerviren in die Geräte gelangen könnten. Zuwiderhandelnde haften für eventuell auftretende<br />

Schäden.<br />

Das Nähere regelt die Haus- <strong>und</strong> Schulordnung <strong>Teil</strong> C<br />

12. Diese Ordnung gilt gr<strong>und</strong>sätzlich auch für Kursteilnehmer <strong>und</strong> Gäste dieser Schule.<br />

13. Die Kenntnisnahme <strong>und</strong> Anerkennung der gesamten Haus- <strong>und</strong> Schulordnung wird auf einem dem<br />

Klassenbuch beigefügten Formblatt per Unterschrift des Schülers bestätigt.


Haus- <strong>und</strong> Schulordnung <strong>Teil</strong> B<br />

des<br />

<strong>Hans</strong>-<strong>Sachs</strong>-<strong>Berufskolleg</strong>s<br />

Werkstattordnung<br />

Diese Werkstattordnung gilt gr<strong>und</strong>sätzlich auch für Kursteilnehmer <strong>und</strong> Gäste dieser Schule.<br />

Diese Werkstattordnung regelt das Verhalten der Schüler im Bereich der Werkstätten, Labor- <strong>und</strong> Übungsräume.<br />

Ihre Einhaltung sowie die Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind Voraus-setzung für ein<br />

erfolgreiches <strong>und</strong> unfallfreies Lernen <strong>und</strong> Ausbilden. <strong>Teil</strong>nehmer, die gegen diese Werkstatt-ordnung oder die<br />

UVV verstoßen, können von der weiteren <strong>Teil</strong>nahme ausgeschlossen werden.<br />

1. Lehrgangs- <strong>und</strong> Pausenzeiten sind den entsprechenden St<strong>und</strong>enplänen zu entnehmen <strong>und</strong> von den<br />

Schülern pünktlich <strong>und</strong> ohne Aufforderung einzuhalten.<br />

Verläßt ein Schüler während der Ausbildungszeit den Übungsraum, so hat er sich beim Lehrer abzumelden<br />

<strong>und</strong> nach Rückkehr auch wieder anzumelden.<br />

2. Der Schüler hat in den zugewiesenen Räumen Ordnung <strong>und</strong> Sauberkeit zu halten; dies gilt in besonderem<br />

Maße in den Toiletten, Wasch- <strong>und</strong> Umkleideräumen.<br />

Arbeitsplätze <strong>und</strong> Arbeitsräume sind täglich nach Arbeitsende zu säubern.<br />

3. Den Schülern ist nur das Betreten der für den Lehrgangsbetrieb notwendigen Räume gestattet.<br />

Sie arbeiten an den vom Lehrer zugewiesenen Plätzen <strong>und</strong> bedienen die Maschinen <strong>und</strong> Geräte<br />

entsprechend den Anweisungen des Lehrers.<br />

4. Störungen an Anlagen <strong>und</strong> Geräten sind unverzüglich zu melden. Reparaturen dürfen nicht eigenhändig<br />

von Schülern vorgenommen werden.<br />

5. Der Schüler ist verpflichtet, mit den Maschinen, Werkzeugen, Geräten <strong>und</strong> dem Übungsmaterial<br />

sorgfältig umzugehen.<br />

6. Die persönliche Schutzausrüstung (Arbeitsanzug, Augenschutz, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe usw.)<br />

ist entsprechend den Anweisungen des Lehrers zu tragen.<br />

7. Alle Unfälle, auch Wegeunfälle von <strong>und</strong> zur Ausbildungsstelle, sind unverzüglich dem Lehrer mitzuteilen.<br />

8. Der Genuß von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln ist während der Unterrichts- <strong>und</strong> Pausenzeit<br />

nicht erlaubt. Unter Alkohol oder Rauschmitteln stehende <strong>Teil</strong>nehmer werden sofort aus der Ausbildungsstätte<br />

verwiesen.<br />

9. Das Rauchverbot ist einzuhalten.<br />

10.Geräte, wie z.B. Radio <strong>und</strong> Funksprechgeräte dürfen, um Störungen im Betriebsablauf zu vermeiden,<br />

in den Werkstätten, Labor- <strong>und</strong> Übungsräumen nicht eingeschaltet werden.<br />

11.Der zugewiesene Kleiderspind ist - außer beim Umkleiden - geschlossen zu halten. Wertgegenstände <strong>und</strong><br />

Geld dürfen in den Spinden nicht aufbewahrt werden. Bei Diebstahl wird keine Haftung übernommen.<br />

Zum Schuljahresende muß der <strong>Teil</strong>nehmer seinen Spind leer, sauber <strong>und</strong> abgeschlossen hinterlassen.<br />

Die übergebenen Schlüssel sind abzugeben.<br />

12.Der Schüler haftet für ausgehändigte Werkzeuge. Bei Abbruch/Ende der Ausbildungsmaßnahme sind diese<br />

vollständig <strong>und</strong> unbeschädigt zurückzugeben. Fehlende oder mutwillig beschädigte Werkzeuge werden in<br />

Rechnung gestellt. Reparatur-/Neuanschaffungskosten für vorsätzlich oder mutwillig beschädigte<br />

Maschinen, Geräte, Einrichtungen usw. werden ebenfalls in Rechnung gestellt.


Haus- <strong>und</strong> Schulordnung TEIL C<br />

des<br />

<strong>Hans</strong>-<strong>Sachs</strong>-<strong>Berufskolleg</strong>s<br />

Sicherheitsvorschriften <strong>und</strong> Nutzungsbedingungen für das Arbeiten an Computern des <strong>Hans</strong>-<strong>Sachs</strong>-BK<br />

1. Allgemeine Vorbemerkung<br />

Die unterrichtliche Nutzung von PC-Systemen setzt neben Kenntnissen insbesondere Verant-wortungsbewusstsein<br />

<strong>und</strong> Regelungen voraus.<br />

Entscheidend ist die Eigenverantwortlichkeit jeder einzelnen Person.<br />

Bitte unterstützen Sie durch ihr Verhalten, dass die Ausbildung an PC-Systemen nicht beein-trächtigt wird.<br />

Die Ihnen in den Schulungsräumen <strong>und</strong> Klassenräumen zur Verfügung gestellte Technik muss zu jeder Zeit<br />

betriebsbereit für Unterrichtszwecke zur Verfügung stehen.<br />

Unsachgemäße Behandlungen können zu großen Schäden führen. Schadensbehebungen sind oft sehr zeitintensiv<br />

<strong>und</strong> stören daher empfindlich den Unterrichtsbetrieb.<br />

Darüber hinaus müssen Sie sich folgende Nutzungsbedingungen intensiv durchlesen <strong>und</strong> durch Ihre<br />

Unterschrift anerkennen <strong>und</strong> bestätigen, dass Sie diese auch einhalten werden.<br />

2. Nutzungsbedingungen<br />

2.1 Es dürfen nur die vom Lehrpersonal zur Verfügung gestellten Datenträger in den PC eingesetzt werden.<br />

2.2 Die Nutzung jeglicher privater Datenträger ist aus Virenschutzgründen untersagt.<br />

2.3 Die im <strong>Hans</strong>-<strong>Sachs</strong>-BK eingesetzte lizenzierte Software darf nicht kopiert bzw. vervielfältigt werden.<br />

2.4 Essen <strong>und</strong> Trinken ist in den PC-Räumen nicht gestattet.<br />

2.5 Räumen Sie Ihren Arbeitsplatz nach dem Unterricht bitte auf!<br />

2.6 Alle nicht mit dem Lehrpersonal abgesprochenen Veränderungen der Software- <strong>und</strong> Hardwareeinstellungen<br />

bzw. die Installation zusätzlicher Software sind verboten.<br />

2.7 Der Zugang zum Internet darf nur für Ausbildungszwecke genutzt werden.<br />

Mir ist bekannt, dass es verboten <strong>und</strong> strafbar ist, Dateien mit menschenverachtendem, sexistischem<br />

(pornografischem) oder rechtsradikalem Inhalt zu besitzen oder zu vertreiben. Bereits das Herunterladen<br />

von Dateien mit dem oben beschriebenen Inhalt gilt rechtlich als Besitz. Auch der Verweis (Link)<br />

auf solche Seiten kann strafbar sein.<br />

Das Anschauen dieser Seiten im Unterricht ist nicht erlaubt.<br />

Die private Nutzung des Internet <strong>und</strong> der E-Mail ist nicht gestattet.<br />

3. Folgen einer Nichteinhaltung<br />

Mutwillige Zerstörung oder Beschädigung werden auf meine Kosten beseitigt.<br />

Diebstahl wird strafrechtlich verfolgt oder führt zum Ausschluss aus der Schule.<br />

Ein Verstoß gegen Punkt 2.7 wird mindestens nach § 53 SchulG geahndet.<br />

Durch Unterschrift bestätigt der/die Unterzeichner/in, von den obengenannten Allg. Bemerkungen,<br />

Nutzungsbedingungen <strong>und</strong> Folgen bei Nichteinhaltung (1. bis 3.) unterrichtet zu sein.<br />

Gleichzeitig bestätigt er/sie, diese anzuerkennen <strong>und</strong> keinerlei Handlungen zu unternehmen, die dem entgegenstehen.<br />

Name: .....................................................................................<br />

Klasse: .....................................................................................<br />

Datum: ..................................................<br />

Unterschrift: ......................................................................................

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