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Ortsgemeinde Diepoldsau Jahresrechnung 2006 Budget 2007

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JAHRESRECHNUNG <strong>2006</strong><br />

Ergänzendes Recht Art. 25<br />

Im Übrigen gilt sachgemäss das Gesetz über Referendum und Initiative.<br />

4<br />

III. VERWALTUNGSRAT<br />

Zusammensetzung Art. 26<br />

Der Verwaltungsrat besteht aus dem Präsidenten oder der Präsidentin<br />

und vier weiteren Mitgliedern.<br />

Aufgaben<br />

a) im allgemeinen Art. 27<br />

Der Verwaltungsrat ist das oberste Leitungs- und Verwaltungsorgan<br />

der Gemeinde.<br />

Er erfüllt insbesondere die Aufgaben nach dem Gemeindegesetz. 5<br />

b) Rechtsetzung Art. 28<br />

Der Verwaltungsrat erlässt Reglemente und schliesst Vereinbarungen<br />

ab.<br />

Das fakultative Referendum bleibt vorbehalten.<br />

Gebührentarife und Vollzugsvorschriften des Verwaltungsrates sind<br />

vom Referendum ausgenommen.<br />

c) Finanzbefugnisse Art. 29<br />

Die Finanzbefugnisse des Verwaltungsrates sowie das Verfahren für<br />

die Beschlussfassung über neue Ausgaben und Grundstückgeschäfte<br />

richten sich nach dem Anhang.<br />

IV. GESCHÄFTSPRÜFUNGSKOMMISSION<br />

Zusammensetzung Art. 30<br />

Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus fünf Mitgliedern.<br />

Aufgaben Art. 31<br />

Die Geschäftsprüfungskommission erfüllt die gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Aufgaben und prüft namentlich:<br />

a) die Amtsführung des Verwaltungsrates und der Verwaltung im<br />

abgelaufenen Jahr;<br />

b) die Führung des Gemeindehaushaltes im abgelaufenen Jahr;<br />

c) den Antrag des Verwatungsrates über den Voranschlag für das<br />

kommende Jahr.<br />

V. SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />

Aufhebung bisherigen Rechts Art. 32<br />

Die Gemeindeordnung vom 11. Februar 1983 wird aufgehoben.<br />

Vollzugsbeginn Art. 33<br />

Die Gemeindeordnung wird mit Annahme durch die Bürgerschaft und<br />

Genehmigung durch das Departement des Innern rechtsgültig.<br />

Sie wird ab 1. Mai <strong>2007</strong> angewendet.<br />

4 sGS 125.1.<br />

5 Art. 136 GG, sGS 151.2.<br />

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