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Gemeinde Aefligen Kehrichtmerkblatt 2009

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AeNa 4/08<br />

10<br />

Bestandesrechnung (Bilanz)<br />

Der verbleibende Ertragsüberschuss von Fr. 6’330 wird dem Eigenkapital gutgeschrieben.<br />

Das Verwaltungsvermögen wird nach dem Rechnungsabschluss <strong>2009</strong> voraussichtlich noch<br />

Fr. 735’800 betragen. Die Schulden sollten trotz den Investitionen per Ende Rechnung <strong>2009</strong><br />

auf 1,2 Mio. gesenkt sein.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beantrag einstimmig das Budget zu genehmigen.<br />

4. Genehmigung Reglement der Kommunikationsanlage <strong>2009</strong><br />

Das von 1980 stammende Reglement entspricht nicht mehr den heutigen Gegebenheiten.<br />

Anstelle punktueller Anpassungen wurde das Reglement neu abgefasst. Das neue Reglement<br />

kann auf der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung eingesehen oder bezogen werden, es ist auch auf der<br />

Homepage der <strong>Gemeinde</strong> abrufbar. Ziel der Neufassung ist die Vereinfachung des Gebühreninkassos<br />

der wiederkehrenden Benützungsgebühren. Neu sollen diese beim Eigentümer und<br />

nicht mehr bei den Mietern kassiert werden. Der Eigentümer kann die Gebühr dann über die<br />

Nebenkosten mit seinen Mietern abrechnen. Der Tarifrahmen erfährt keine Änderung.<br />

Mit der Inkraftsetzung wird das alte Reglement aufgehoben.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beantragt einstimmig die Genehmigung des neuen Reglements.<br />

5. Wahlen Rechnungsrevisoren<br />

Die Wahlvorschläge werden an der Versammlung bekannt gemacht.<br />

6. Genehmigung 2. Teilrevision Organisationsreglement <strong>Gemeinde</strong>verband<br />

Kirchberg per 1.01.<strong>2009</strong><br />

Das heute noch gültige OgR wurde auf den 1. Januar 1998 in Kraft gesetzt. Eine erste Teilrevision<br />

erfolgte auf den 1. Januar 2002. Die Abgeordnetenversammlung des <strong>Gemeinde</strong>verbandes<br />

Kirchberg vom 27. August 2008 beantragt zuhanden der Verbandsgemeinden einstimmig<br />

die Genehmigung der nachstehend aufgeführten Anpassungen der 2. Teilrevision per<br />

1. Januar <strong>2009</strong>.<br />

- Art. 21b, Art. 25 und Art. 27 3 : Erhöhung der abschliessenden Finanzbefugnisse des Verbandsrats<br />

von CHF 50'000.00 auf CHF 100'000.00 bei einmaligen Ausgaben und auf CHF<br />

20'000.00 (fünfmal kleiner) bei wiederkehrenden Ausgaben.<br />

� Begründung: Die Erhöhung der Finanzbefugnisse entspricht der Grösse des Verbands<br />

und berücksichtigt die Teuerung seit 1998.<br />

- Art. 27 1 : Kompetenz an den Verbandsrat, die Organisation der Verbandsverwaltung mittels<br />

Verordnung zu regeln .<br />

� Begründung: Die Neuregelung entspricht dem heutigen Stand der modernen Verwaltungsführung<br />

und wird vom AGR empfohlen.<br />

- Art. 73a: Die Übernahme der Betriebskosten der Öffentlichen Sicherheit in einem separaten<br />

Reglement zu regeln.<br />

� Begründung: Die Zivilschutzorganisation Kirchbergplus wurde zuletzt per 01.01.2008 um<br />

die <strong>Gemeinde</strong>n Hindelbank und Mötschwil erweitert und umfasst mittlerweilen 18 <strong>Gemeinde</strong>n.<br />

Das Reglement für die öffentliche Sicherheit wurde an der Abgeordnetenversammlung<br />

vom 01.06.2005 genehmigt. Sämtliche angeschlossenen <strong>Gemeinde</strong>n (ohne<br />

Verbandsgemeinden) haben die darin vorgesehene Finanzierung nach Einwohnerzahl un-

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