Gemeinde Aefligen Kehrichtmerkblatt 2009
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AeNa 4/08<br />
10<br />
Bestandesrechnung (Bilanz)<br />
Der verbleibende Ertragsüberschuss von Fr. 6’330 wird dem Eigenkapital gutgeschrieben.<br />
Das Verwaltungsvermögen wird nach dem Rechnungsabschluss <strong>2009</strong> voraussichtlich noch<br />
Fr. 735’800 betragen. Die Schulden sollten trotz den Investitionen per Ende Rechnung <strong>2009</strong><br />
auf 1,2 Mio. gesenkt sein.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beantrag einstimmig das Budget zu genehmigen.<br />
4. Genehmigung Reglement der Kommunikationsanlage <strong>2009</strong><br />
Das von 1980 stammende Reglement entspricht nicht mehr den heutigen Gegebenheiten.<br />
Anstelle punktueller Anpassungen wurde das Reglement neu abgefasst. Das neue Reglement<br />
kann auf der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung eingesehen oder bezogen werden, es ist auch auf der<br />
Homepage der <strong>Gemeinde</strong> abrufbar. Ziel der Neufassung ist die Vereinfachung des Gebühreninkassos<br />
der wiederkehrenden Benützungsgebühren. Neu sollen diese beim Eigentümer und<br />
nicht mehr bei den Mietern kassiert werden. Der Eigentümer kann die Gebühr dann über die<br />
Nebenkosten mit seinen Mietern abrechnen. Der Tarifrahmen erfährt keine Änderung.<br />
Mit der Inkraftsetzung wird das alte Reglement aufgehoben.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beantragt einstimmig die Genehmigung des neuen Reglements.<br />
5. Wahlen Rechnungsrevisoren<br />
Die Wahlvorschläge werden an der Versammlung bekannt gemacht.<br />
6. Genehmigung 2. Teilrevision Organisationsreglement <strong>Gemeinde</strong>verband<br />
Kirchberg per 1.01.<strong>2009</strong><br />
Das heute noch gültige OgR wurde auf den 1. Januar 1998 in Kraft gesetzt. Eine erste Teilrevision<br />
erfolgte auf den 1. Januar 2002. Die Abgeordnetenversammlung des <strong>Gemeinde</strong>verbandes<br />
Kirchberg vom 27. August 2008 beantragt zuhanden der Verbandsgemeinden einstimmig<br />
die Genehmigung der nachstehend aufgeführten Anpassungen der 2. Teilrevision per<br />
1. Januar <strong>2009</strong>.<br />
- Art. 21b, Art. 25 und Art. 27 3 : Erhöhung der abschliessenden Finanzbefugnisse des Verbandsrats<br />
von CHF 50'000.00 auf CHF 100'000.00 bei einmaligen Ausgaben und auf CHF<br />
20'000.00 (fünfmal kleiner) bei wiederkehrenden Ausgaben.<br />
� Begründung: Die Erhöhung der Finanzbefugnisse entspricht der Grösse des Verbands<br />
und berücksichtigt die Teuerung seit 1998.<br />
- Art. 27 1 : Kompetenz an den Verbandsrat, die Organisation der Verbandsverwaltung mittels<br />
Verordnung zu regeln .<br />
� Begründung: Die Neuregelung entspricht dem heutigen Stand der modernen Verwaltungsführung<br />
und wird vom AGR empfohlen.<br />
- Art. 73a: Die Übernahme der Betriebskosten der Öffentlichen Sicherheit in einem separaten<br />
Reglement zu regeln.<br />
� Begründung: Die Zivilschutzorganisation Kirchbergplus wurde zuletzt per 01.01.2008 um<br />
die <strong>Gemeinde</strong>n Hindelbank und Mötschwil erweitert und umfasst mittlerweilen 18 <strong>Gemeinde</strong>n.<br />
Das Reglement für die öffentliche Sicherheit wurde an der Abgeordnetenversammlung<br />
vom 01.06.2005 genehmigt. Sämtliche angeschlossenen <strong>Gemeinde</strong>n (ohne<br />
Verbandsgemeinden) haben die darin vorgesehene Finanzierung nach Einwohnerzahl un-