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Gemeinde Aefligen Kehrichtmerkblatt 2009

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AHV-ZWEIGSTELLE AEFLIGEN<br />

MERKBLATT<br />

Neue Versichertennummer AHV-IV<br />

AeNa 4/08<br />

Neue Versichertennummer AHV-IV<br />

Seit 01.07.2008 wird der neue AHV-Ausweis in Kreditkartenformat ausgestellt. Damit wird<br />

die bisherige graue AHV-Karte ersetzt; diese hat nach wie vor Gültigkeit und bleibt im Besitz<br />

des Angestellten. Sämtliche Ausweise sind sorgfältig aufzubewahren und dürfen auf<br />

keinen Fall vernichtet werden.<br />

Bei Verlust oder einer Namensänderung ist ein neuer AHV-Ausweis zu beantragen.<br />

Arbeitnehmende erhalten nach und nach den neuen AHV-Ausweis durch ihren Arbeitgeber<br />

ausgehändigt. Selbständigerwerbenden, Nichterwerbstätigen und Rentenberechtigten<br />

wird er durch die zuständige Ausgleichskasse direkt zugestellt.<br />

Die Arbeitgeber melden neu eintretende Mitarbeitende innerhalb von 30 Tagen der AHV-<br />

Zweigstelle bzw. seiner zuständigen Ausgleichskasse. Aufgrund der Anmeldung durch die<br />

AHV-Zweigstellen/Ausgleichskassen werden die Mitarbeitenden bei der kantonalen Ausgleichskasse<br />

registriert. Diese bestätigt alsdann mittels Versicherungsnachweis die Eintragung.<br />

Bei jedem neuen Arbeitsverhältnis gibt es einen Versicherungsnachweis – sie alle<br />

sind aufzubewahren. Damit entfällt der jeweilige Stempel der Ausgleichskasse auf dem<br />

AHV-Ausweis.<br />

Infos, Merkblätter und Formulare sind unter www.akbern.ch und www.ahv.ch zu finden.<br />

Weitere Auskunft erteilt Ihnen gerne<br />

AHV-Zweigstelle <strong>Aefligen</strong><br />

Zarco Eva<br />

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