Gemeinde Aefligen Kehrichtmerkblatt 2009
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AHV-ZWEIGSTELLE AEFLIGEN<br />
MERKBLATT<br />
Neue Versichertennummer AHV-IV<br />
AeNa 4/08<br />
Neue Versichertennummer AHV-IV<br />
Seit 01.07.2008 wird der neue AHV-Ausweis in Kreditkartenformat ausgestellt. Damit wird<br />
die bisherige graue AHV-Karte ersetzt; diese hat nach wie vor Gültigkeit und bleibt im Besitz<br />
des Angestellten. Sämtliche Ausweise sind sorgfältig aufzubewahren und dürfen auf<br />
keinen Fall vernichtet werden.<br />
Bei Verlust oder einer Namensänderung ist ein neuer AHV-Ausweis zu beantragen.<br />
Arbeitnehmende erhalten nach und nach den neuen AHV-Ausweis durch ihren Arbeitgeber<br />
ausgehändigt. Selbständigerwerbenden, Nichterwerbstätigen und Rentenberechtigten<br />
wird er durch die zuständige Ausgleichskasse direkt zugestellt.<br />
Die Arbeitgeber melden neu eintretende Mitarbeitende innerhalb von 30 Tagen der AHV-<br />
Zweigstelle bzw. seiner zuständigen Ausgleichskasse. Aufgrund der Anmeldung durch die<br />
AHV-Zweigstellen/Ausgleichskassen werden die Mitarbeitenden bei der kantonalen Ausgleichskasse<br />
registriert. Diese bestätigt alsdann mittels Versicherungsnachweis die Eintragung.<br />
Bei jedem neuen Arbeitsverhältnis gibt es einen Versicherungsnachweis – sie alle<br />
sind aufzubewahren. Damit entfällt der jeweilige Stempel der Ausgleichskasse auf dem<br />
AHV-Ausweis.<br />
Infos, Merkblätter und Formulare sind unter www.akbern.ch und www.ahv.ch zu finden.<br />
Weitere Auskunft erteilt Ihnen gerne<br />
AHV-Zweigstelle <strong>Aefligen</strong><br />
Zarco Eva<br />
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