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Kinder des Kindergartens in der Bibliothek<br />

ermächtigt die konkrete Planung<br />

und nachfolgende Realisierung in<br />

die Wege zu leiten.<br />

Benennung von<br />

Gemeindestraßen<br />

Der Gemeinderat hat in der Sitzung<br />

vom 24. März 2011 die Straße durch<br />

das Gewerbegebiet südlich der Autobahnausfahrt<br />

neu benannt: sie heißt<br />

jetzt Forch-Straße.<br />

Kindergartenbesuch<br />

der Kinder aus der<br />

Elisabethsiedlung<br />

In den vergangenen Jahren konnten<br />

die Kinder der Elisabethsiedlung<br />

den Kindergarten in der Gemeinde<br />

Vahrn oder Brixen besuchen.<br />

Aufgrund der knappen Verfügbarkeit<br />

an Kindergartenplätzen wurde<br />

vom Stadtrat Brixen mit Beginn des<br />

laufenden Schuljahres beschlossen,<br />

dass die Kinder der umliegenden<br />

Gemeinden in den deutschsprachigen<br />

Kindergärten in Brixen nicht<br />

mehr aufgenommen werden. Der<br />

Gemeinde Vahrn wurde der Vorschlag<br />

unterbreitet, eine gemeinsame<br />

Kindergartenstruktur in Brixen<br />

Nord bzw. Vahrn Süd zu errichten.<br />

In einer Bürgerrunde wurden die<br />

Bewohner der Elisabethsiedlung<br />

darüber informiert. Die Mehrheit der<br />

Anwesenden sprach sich dabei für<br />

Strukturen im Ortskern von Vahrn<br />

aus, die dann auch über genügend<br />

Plätze für die Bewohner der Elisabethsiedlung<br />

verfügen. Gleichzeitig<br />

müssen in diesem Zusammenhang<br />

Überlegungen für die Einführung<br />

eines Schülertransportes angestellt<br />

werden.<br />

Unter diesem Gesichtspunkt hat<br />

sich der Gemeinderat mit großer<br />

Mehrheit grundsätzlich dafür ausgesprochen,<br />

die erforderlichen Kindergartenstrukturen<br />

für die Kinder der<br />

Gemeinde in der Gemeinde Vahrn<br />

zu errichten.<br />

Änderung des Landschaftsplanes<br />

Ingrid Eisenstecken und Günther<br />

Gamper haben gegen die Änderung<br />

des Landschaftsplanes einen Einwand<br />

eingereicht. Dabei bemängeln<br />

sie den zweiten Satz der unter Punkt 2<br />

angeführten Bedingungen: „Eine<br />

Verlängerung der Ableitungsstrecke<br />

muss im Verhältnis eine Reduzierung<br />

der konzessionierten Wassermenge<br />

zur Folge haben“. In ihrem Einwand<br />

schlagen sie die Errichtung eines gemeinsamen<br />

Werkes im Dorfbereich<br />

mit der konzessionierten Wassermenge<br />

eventuell bis zum Löwecenter<br />

vor, wobei ein Großteil des zusätzlich<br />

produzierten Stromes der Gemeinde<br />

als Beteiligung angeboten wird.<br />

In einer eigenen informellen Ratssitzung<br />

wurden die ausgearbeiteten<br />

Studien dem Gemeinderat vorgestellt<br />

und über die Vor- und Nachteile<br />

diskutiert.<br />

In der Sitzung vom 26. Mai hat sich<br />

der Gemeinderat mehrheitlich für<br />

die Streichung des oben angeführten<br />

Satzes aus dem Landschaftsplan<br />

ausgesprochen. Dabei wurde auch<br />

festgehalten, dass im Schaldererbach<br />

Wassermessungen durchgeführt<br />

werden und die Entscheidung<br />

über das Ausmaß des Werkes vom<br />

Gemeinderat erst zu einem späteren<br />

Zeitpunkt getroffen wird. Zudem<br />

wurde festgelegt, dass jedes Projekt<br />

für die Errichtung eines Kraftwerkes<br />

im Gemeinderat behandelt werden<br />

muss. Die so getroffene Entscheidung<br />

beruht auch auf den Umstand,<br />

dass jegliche neue Druckleitung, wie<br />

etwa zu den bestehenden Kraftwerken,<br />

im Bereich Feuerwehrhalle oder<br />

des Löwecenters, die öffentlichen<br />

Grund unter- bzw. durchquert, die<br />

Einwilligung der Gemeinde bindend<br />

vorsieht. Somit kann die Gemeindeverwaltung<br />

jederzeit über das<br />

Ausmaß bzw. die Länge der Ableitungsstrecke<br />

des neuen Werkes im<br />

Dorfbereich bestimmen.<br />

Gemeindegrenze<br />

Die Gemeindegrenze beim Haus<br />

Schmiedhofer in der Elisabeth-<br />

siedlung wird neu festgelegt und zwar<br />

so, dass die gesamte Liegenschaft in<br />

der Gemeinde Vahrn liegt. Sobald<br />

der Gemeinderat von Brixen dieser<br />

Änderung zugestimmt hat, wird<br />

der Antrag um Grenzänderung der<br />

Landesregierung weitergeleitet.<br />

Abschreibung von<br />

Gemeindegrundstücken<br />

aus dem öffentlichen<br />

Gut<br />

Beim Widum in Schalders sollen<br />

29 m² der Gp. 3361/4 aus dem öffentlichen<br />

Gut ausgeschieden und<br />

in das Vermögensgut übertragen<br />

werden. Das Grundstück soll an die<br />

Pfarrei Schalders übertragen werden.<br />

Die Gemeinde erhält dafür die<br />

Gp. 2363/1 und die Bp. 261 im Ge-<br />

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