Energiekosten senken: Geförderte ... - Zell am Pettenfirst
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F<strong>am</strong>ilienreferent<br />
Franz Hiesl<br />
erhöht die<br />
Schulbeginn-<br />
und Schulveranstaltungshilfe<br />
Schulbeginnhilfe des Landes Oberösterreich<br />
Mit Euro 100,- statt bisher Euro 80,- Schulbeginnhilfe<br />
werden F<strong>am</strong>ilien, deren Kinder erstmalig in die Pflichtschule<br />
eintreten, finanziell unterstützt. Aufgrund der sehr<br />
teuren Erstausstattung von Taferlklasslern wird auf diese<br />
Weise jenen F<strong>am</strong>ilien geholfen, die diese Unterstützung<br />
<strong>am</strong> dringendsten benötigen, erklärt LHStv. Franz Hiesl.<br />
Schulveranstaltungshilfe<br />
des Landes Oberösterreich<br />
„Mehrkindf<strong>am</strong>ilien“ stoßen an ihre finanziellen Grenzen,<br />
wenn gleich zwei Schulveranstaltungen in einem Schuljahr<br />
zus<strong>am</strong>menfallen“, erläutert LHStv. Franz Hiesl die<br />
Beweggründe, warum das Land OÖ. diese F<strong>am</strong>ilienunterstützung<br />
eingeführt hat. Ansuchen können alle F<strong>am</strong>ilien,<br />
bei denen zumindest zwei Kinder in einem Schuljahr an<br />
mehrtägigen Schulveranstaltungen teilnehmen (zus<strong>am</strong>mengefasst<br />
mindestens 8 Schulveranstaltungstage). Anträge<br />
liegen in den Schulen und im Gemeinde<strong>am</strong>t auf und<br />
zum Downloaden zu finden unter: www.f<strong>am</strong>ilienkarte.at/<br />
F<strong>am</strong>ilienservice/Förderungen).<br />
Für beide Förderungen wurde der Sockelbetrag zur Berechnung<br />
der Einkommensobergrenze spürbar von Euro<br />
700,- auf Euro 800,- angehoben. Für eine F<strong>am</strong>ilie mit 2<br />
Kindern bedeutet dies eine Anhebung um Euro 280 auf<br />
ein jährliches Nettoeinkommen von max. Euro 26.880,-.<br />
Info Ferienspaß 2011<br />
Heuer findet wieder in der Gemeinde <strong>Zell</strong> <strong>am</strong> <strong>Pettenfirst</strong><br />
ein Ferienspaß für Kinder im Alter zwischen<br />
6 und 14 Jahren statt. Das Ferienspaßheft bekommen<br />
die Kinder in der letzten Schulwoche ausgeteilt<br />
bzw. zugeschickt.<br />
Das Ferienspaßheft bitte zu jeder Veranstaltung<br />
mitnehmen!<br />
Termine:<br />
16. Juli Musikkapelle<br />
23. Juli SV Grün-Weiß<br />
06. August FF <strong>Zell</strong> <strong>am</strong> <strong>Pettenfirst</strong><br />
13. August SPÖ<br />
20. August Abschluss durch die Gemeinde<br />
Bitte den Anmeldeschluss beachten!<br />
Zu den Veranstaltungen musst du Dich spätestens<br />
eine Woche vor der jeweiligen Veranstaltung beim<br />
Gemeinde<strong>am</strong>t melden (Tel.: 07675/2355).<br />
AKTUELLES<br />
Gemeindenachrichten 7 <strong>Zell</strong> <strong>am</strong> <strong>Pettenfirst</strong><br />
Hunde an die Leine!<br />
Zeigen Sie, dass Sie und Ihr Hund sich verstehen<br />
und gehen Sie in Zukunft an öffentlichen<br />
Orten mit Ihrem Vierbeiner immer mit<br />
Maulkorb oder Leine statt „al-Leine“ durchs Leben!<br />
Wo muss ich meinen Hund anleinen?<br />
An öffentlichen Orten im Ortsgebiet müssen Hunde an<br />
der Leine ODER mit Maulkorb geführt werden. Das betrifft<br />
alle Straßen, Gehsteige, Gehwege und Parks, in Schulen,<br />
Kindergärten, Horten und sonstige Kinderbetreuungseinrichtungen,<br />
auf gekennzeichnete Kinderspielplätze sowie<br />
bei größeren Menschenans<strong>am</strong>mlungen etc. innerhalb der<br />
Ortstafeln „Ortsanfang“ und „Ortsende“ gemäß der Straßenverkehrsordnung<br />
sowie geschlossen gebaute Gebiete<br />
mit mindestens fünf Wohnhäusern.<br />
Wann muss ich mit Strafen rechnen?<br />
Ein Vergehen gegen das OÖ Hundehaltegesetz ist kein<br />
Kavaliersdelikt und kann bis zu Euro 7.000,- Geldstrafe<br />
kosten!<br />
Eine solche Verwaltungsübertretung begeht zum Beispiel,<br />
wer<br />
� der Meldepflicht nicht zeitgerecht oder überhaupt<br />
nicht nachkommt<br />
� einen Nachweis nicht erbringt<br />
� einen Hund entgegen den gesetzlichen Bestimmungen<br />
hält<br />
� seine Verpflichtungen als Hundehalter oder Hundehalterin<br />
nicht nachkommt<br />
� verbotenerweise aggressive Hunde züchtet, ausbildet<br />
oder in Verkehr bringt<br />
� gegen die Leinenpflicht oder Maulkorbpflicht verstößt<br />
� eine Leine oder einen Maulkorb verwendet, die/der<br />
nicht dem Gesetz entspricht<br />
Grenzstreitigkeiten vorbeugen.<br />
Mit Vermessungsurkunden vom Geometer!<br />
Nur ein Geometer ist vom Staat Österreich befugt, Vermessungsurkunden<br />
zu erstellen. Durch solche Vermessungsurkunden können<br />
Grenzänderungen ins Grundbuch eingetragen werden und dadurch<br />
wird Rechtsgültigkeit erlangt.<br />
„Oft kommt es vor, dass unter Nachbarn Grenzvereinbarungen<br />
gertroffen, und diese nicht im Grundbuch eingetragen werden. Im<br />
Streitfall kann es dann zu bösen Überraschungen kommen, denn nur<br />
durch die Eintragung im Grundbuch wird eine Grenzänderung wirks<strong>am</strong>“,<br />
so DI Roland Frischling.<br />
Die Firma Frischling & Partner ZT KG ist nun seit einem halben<br />
Jahr erfolgreich in der Region tätig. Da junge und dyn<strong>am</strong>ische Te<strong>am</strong><br />
besitzt langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Vermessungstechnik.<br />
Das Aufgabengebiet reicht von der Katastervermessung über die<br />
Bestandsdokumentation als Planungsunterlage bis zur vermessungstechnischen<br />
Baubegleitung. Auch beim Hausbau spielt die Vermessung<br />
eine sehr große Rolle, wenn es darum geht, die vorgeschriebenen<br />
Grenzabstände einzuhalten.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie unter 07667/20850