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Energiekosten senken: Geförderte ... - Zell am Pettenfirst

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F<strong>am</strong>ilienreferent<br />

Franz Hiesl<br />

erhöht die<br />

Schulbeginn-<br />

und Schulveranstaltungshilfe<br />

Schulbeginnhilfe des Landes Oberösterreich<br />

Mit Euro 100,- statt bisher Euro 80,- Schulbeginnhilfe<br />

werden F<strong>am</strong>ilien, deren Kinder erstmalig in die Pflichtschule<br />

eintreten, finanziell unterstützt. Aufgrund der sehr<br />

teuren Erstausstattung von Taferlklasslern wird auf diese<br />

Weise jenen F<strong>am</strong>ilien geholfen, die diese Unterstützung<br />

<strong>am</strong> dringendsten benötigen, erklärt LHStv. Franz Hiesl.<br />

Schulveranstaltungshilfe<br />

des Landes Oberösterreich<br />

„Mehrkindf<strong>am</strong>ilien“ stoßen an ihre finanziellen Grenzen,<br />

wenn gleich zwei Schulveranstaltungen in einem Schuljahr<br />

zus<strong>am</strong>menfallen“, erläutert LHStv. Franz Hiesl die<br />

Beweggründe, warum das Land OÖ. diese F<strong>am</strong>ilienunterstützung<br />

eingeführt hat. Ansuchen können alle F<strong>am</strong>ilien,<br />

bei denen zumindest zwei Kinder in einem Schuljahr an<br />

mehrtägigen Schulveranstaltungen teilnehmen (zus<strong>am</strong>mengefasst<br />

mindestens 8 Schulveranstaltungstage). Anträge<br />

liegen in den Schulen und im Gemeinde<strong>am</strong>t auf und<br />

zum Downloaden zu finden unter: www.f<strong>am</strong>ilienkarte.at/<br />

F<strong>am</strong>ilienservice/Förderungen).<br />

Für beide Förderungen wurde der Sockelbetrag zur Berechnung<br />

der Einkommensobergrenze spürbar von Euro<br />

700,- auf Euro 800,- angehoben. Für eine F<strong>am</strong>ilie mit 2<br />

Kindern bedeutet dies eine Anhebung um Euro 280 auf<br />

ein jährliches Nettoeinkommen von max. Euro 26.880,-.<br />

Info Ferienspaß 2011<br />

Heuer findet wieder in der Gemeinde <strong>Zell</strong> <strong>am</strong> <strong>Pettenfirst</strong><br />

ein Ferienspaß für Kinder im Alter zwischen<br />

6 und 14 Jahren statt. Das Ferienspaßheft bekommen<br />

die Kinder in der letzten Schulwoche ausgeteilt<br />

bzw. zugeschickt.<br />

Das Ferienspaßheft bitte zu jeder Veranstaltung<br />

mitnehmen!<br />

Termine:<br />

16. Juli Musikkapelle<br />

23. Juli SV Grün-Weiß<br />

06. August FF <strong>Zell</strong> <strong>am</strong> <strong>Pettenfirst</strong><br />

13. August SPÖ<br />

20. August Abschluss durch die Gemeinde<br />

Bitte den Anmeldeschluss beachten!<br />

Zu den Veranstaltungen musst du Dich spätestens<br />

eine Woche vor der jeweiligen Veranstaltung beim<br />

Gemeinde<strong>am</strong>t melden (Tel.: 07675/2355).<br />

AKTUELLES<br />

Gemeindenachrichten 7 <strong>Zell</strong> <strong>am</strong> <strong>Pettenfirst</strong><br />

Hunde an die Leine!<br />

Zeigen Sie, dass Sie und Ihr Hund sich verstehen<br />

und gehen Sie in Zukunft an öffentlichen<br />

Orten mit Ihrem Vierbeiner immer mit<br />

Maulkorb oder Leine statt „al-Leine“ durchs Leben!<br />

Wo muss ich meinen Hund anleinen?<br />

An öffentlichen Orten im Ortsgebiet müssen Hunde an<br />

der Leine ODER mit Maulkorb geführt werden. Das betrifft<br />

alle Straßen, Gehsteige, Gehwege und Parks, in Schulen,<br />

Kindergärten, Horten und sonstige Kinderbetreuungseinrichtungen,<br />

auf gekennzeichnete Kinderspielplätze sowie<br />

bei größeren Menschenans<strong>am</strong>mlungen etc. innerhalb der<br />

Ortstafeln „Ortsanfang“ und „Ortsende“ gemäß der Straßenverkehrsordnung<br />

sowie geschlossen gebaute Gebiete<br />

mit mindestens fünf Wohnhäusern.<br />

Wann muss ich mit Strafen rechnen?<br />

Ein Vergehen gegen das OÖ Hundehaltegesetz ist kein<br />

Kavaliersdelikt und kann bis zu Euro 7.000,- Geldstrafe<br />

kosten!<br />

Eine solche Verwaltungsübertretung begeht zum Beispiel,<br />

wer<br />

� der Meldepflicht nicht zeitgerecht oder überhaupt<br />

nicht nachkommt<br />

� einen Nachweis nicht erbringt<br />

� einen Hund entgegen den gesetzlichen Bestimmungen<br />

hält<br />

� seine Verpflichtungen als Hundehalter oder Hundehalterin<br />

nicht nachkommt<br />

� verbotenerweise aggressive Hunde züchtet, ausbildet<br />

oder in Verkehr bringt<br />

� gegen die Leinenpflicht oder Maulkorbpflicht verstößt<br />

� eine Leine oder einen Maulkorb verwendet, die/der<br />

nicht dem Gesetz entspricht<br />

Grenzstreitigkeiten vorbeugen.<br />

Mit Vermessungsurkunden vom Geometer!<br />

Nur ein Geometer ist vom Staat Österreich befugt, Vermessungsurkunden<br />

zu erstellen. Durch solche Vermessungsurkunden können<br />

Grenzänderungen ins Grundbuch eingetragen werden und dadurch<br />

wird Rechtsgültigkeit erlangt.<br />

„Oft kommt es vor, dass unter Nachbarn Grenzvereinbarungen<br />

gertroffen, und diese nicht im Grundbuch eingetragen werden. Im<br />

Streitfall kann es dann zu bösen Überraschungen kommen, denn nur<br />

durch die Eintragung im Grundbuch wird eine Grenzänderung wirks<strong>am</strong>“,<br />

so DI Roland Frischling.<br />

Die Firma Frischling & Partner ZT KG ist nun seit einem halben<br />

Jahr erfolgreich in der Region tätig. Da junge und dyn<strong>am</strong>ische Te<strong>am</strong><br />

besitzt langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Vermessungstechnik.<br />

Das Aufgabengebiet reicht von der Katastervermessung über die<br />

Bestandsdokumentation als Planungsunterlage bis zur vermessungstechnischen<br />

Baubegleitung. Auch beim Hausbau spielt die Vermessung<br />

eine sehr große Rolle, wenn es darum geht, die vorgeschriebenen<br />

Grenzabstände einzuhalten.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie unter 07667/20850

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