FENSTERANSCHLUSS- & KOMPRIBÄNDER - Harrer GmbH
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Um ein Fenster in eine Wandöffnung einzubauen, muß diese<br />
größer sein, als das Fenster selbst. Es bleibt also eine Fuge.<br />
Wie wird aus dieser Fuge ein fachgerechter Anschluss?<br />
Diese Frage wird im folgenden Beitrag näher behandelt.<br />
Fuge und Anschluss im Baurecht<br />
Baurechtlich unterliegen heute alle Produkte im Hochbau den Vorgaben<br />
der europäischen Bauproduktenrichtlinie, welche an Bauprodukte<br />
die so genannten sechs wesentlichen Anforderungen stellt:<br />
1. Mechanische Festigkeit und Standsicherheit<br />
2. Brandschutz<br />
3. Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz<br />
4. Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit<br />
5. Schallschutz<br />
6. Energieeinsparung und Wärmeschutz<br />
Mit der zukünftigen neuen Bauprodukteverordnung, die in Teilen<br />
bereits 2011 in Kraft gesetzt wurde, werden diese noch durch eine<br />
siebente wesentliche Anforderung erweitert:<br />
7. Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen<br />
<strong>FENSTERANSCHLUSS</strong>- UND <strong>KOMPRIBÄNDER</strong><br />
DER BAUANSCHLUSS DES FENSTERS<br />
HAT DIE SELBEN ANFORDERUNGEN<br />
ZU ERFÜLLEN, WIE DAS FENSTER<br />
SELBST!<br />
Das Bauwerk kann seine Funktion nur dann erfüllen, wenn dies auch<br />
alle seine Teile können. Dazu gehört auch das ordnungsgemäße<br />
Schließen der Fugen bzw. das Herstellen der Anschlüsse.<br />
In der Praxis kann die Erfüllung der wesentlichen Anforderungen<br />
auch als berechtigte Erwartungen der Nutzer an das fertige Bauwerk<br />
und seine Teile gesehen werden.<br />
Vinzenz <strong>Harrer</strong> <strong>GmbH</strong> • +43 (0) 3127 20945 • Alle Preise exkl. USt.<br />
Fenstereinbaufibel<br />
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