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Fortsetzung von Seite 3<br />
EDITORIAL<br />
Die Steuerbefreiung dieser Leistungen wird –aktueller Stand- auf <strong>eine</strong>n jährlichen Höchstbetrag von<br />
500 Euro je Arbeitnehmer beschränkt werden. Steuerfrei gestellt werden sollen auch Barleistungen,<br />
(Zuschüsse) des Arbeitgebers an s<strong>eine</strong> Arbeitnehmer, die diese für extern durchgeführte Maßnahmen<br />
Jetzt werden sich einige Fragen: Wenn Beiträge zu Fitnessclubs nicht unter die Förderung fallen –<br />
was ist die Gute Nachricht?<br />
Es ist die Chance <strong>neue</strong> Angebotsformate dem Arbeitgeber anzubieten und so sinnvolle Kontakte zu<br />
Menschen zu bekommen, die sonst nicht ins Fitnessstudio gekommen wären.<br />
Wenn Sie mehr zum Thema Angebotsformate wissen möchten: Der <strong>VDF</strong> hat diese bereits in verschiedener<br />
Form mit Partnern des <strong>VDF</strong> entwickelt. Sprechen Sie mit dem <strong>VDF</strong> in der Geschäftstelle oder<br />
besser noch: werden Sie Mitglied in <strong>eine</strong>r unserer Arbeitsgruppen – da sind Sie dann mittendrin und<br />
direkt an den Informationen<br />
PS: Der nächste Schritt sollte die Förderung von qualifizierten Fitness- und Gesundheitsclubs sein.<br />
Der <strong>VDF</strong> hat <strong>eine</strong> politische Vorlage erstellt, um die langjährigen Kontakte des <strong>VDF</strong> zur Unterstützung<br />
dieses Themas zu gewinnen – mit Erfolg! Mehr dazu in den nächsten Ausgaben oder direkt beim<br />
<strong>VDF</strong>!<br />
Ihr Kai Schimmelfeder (1. Vorsitzender des <strong>VDF</strong>)<br />
<strong>VDF</strong> CLUB AKTUELL 23.10.2008 Seite 4