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Technische Universität Berlin FAKULTÄT VI ...

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<strong>Technische</strong> <strong>Universität</strong> <strong>Berlin</strong><br />

<strong>FAKULTÄT</strong> <strong>VI</strong><br />

BAUINGENIEURWESEN UND<br />

ANGEWANDTE GEOWISSENSCHAFTEN<br />

STUDIENFÜHRER<br />

BAUINGENIEURWESEN<br />

AUSGABE 2005


Studienführer<br />

für den Studiengang<br />

Bauingenieurwesen<br />

an der Fakultät <strong>VI</strong><br />

Ausgabe 2005<br />

<strong>Technische</strong> <strong>Universität</strong> <strong>Berlin</strong> Fakultät <strong>VI</strong>


Herausgeber<br />

Fakultät <strong>VI</strong> (Bauingenieurwesen und Angewandte Geowissenschaften)<br />

der <strong>Technische</strong>n <strong>Universität</strong> <strong>Berlin</strong><br />

Straße des 17. Juni 136<br />

10623 <strong>Berlin</strong><br />

Redaktion: Halte, Balaouni<br />

Stand: Februar 2005


- I -<br />

Einleitung Seite<br />

1. Organisation der <strong>Universität</strong> 10<br />

1.1 Fakultät <strong>VI</strong> 10<br />

1.1.1 Verwaltung der Fakultät <strong>VI</strong> 10<br />

1.1.2 Fakultätsrat 11<br />

1.1.3 Wahlvorstand 11<br />

1.1.4 Ausbildungskommission der Fakultät <strong>VI</strong> 11<br />

1.2 Institute 11<br />

1.2.1 Institut für Bauingenieurwesen 11<br />

1.2.2 Institut für Geodäsie und Geoinformationstechnik 12<br />

1.2.3 Institut für Angewandte Geowissenschaften 12<br />

1.3 Prüfungsausschuß (PA) 12<br />

1.4 Studienfachberatung 12<br />

1.5 Ausstellung von Eignungsbescheinigungen gem. § 48 BAföG 13<br />

1.6 Praktikantenamt 13<br />

1.7 Frauenbeauftragte der Fakultät <strong>VI</strong> 13<br />

1.8 Studentenschaft 13<br />

1.9 Wichtige Veröffentlichungen 14<br />

1.9.1 Vorlesungsverzeichnis 14<br />

1.9.2 <strong>Universität</strong>sverzeichnis 14<br />

1.9.3 Broschüre: "Wo geht's lang?" 14<br />

1.9.4 Broschüre: "Wo guter Rat nicht teuer ist..." 14<br />

1.9.5 Kurzinformation "Bauingenieurwesen" 14<br />

1.10 <strong>Universität</strong>sbibliothek 15


-II -<br />

1.11 Lagepläne von <strong>Universität</strong>sgebäuden 16<br />

1.11.1 Lageplan des Stammgeländes 16<br />

1.11.2 Lageplan des Technologie- und Innovationsparks <strong>Berlin</strong> (TIB) und der<br />

Ackerstrasse 17<br />

1.11.3 Gebäudeverzeichnis 17<br />

2. Akademische Prüfungen und Hinweise zum Studium 21<br />

2.1 Fristen und Termine 21<br />

2.1.1 Semesterbeginn/ -ende 21<br />

2.1.2 Vorlesungszeiten 21<br />

2.2 Referat für Studienangelegenheiten 21<br />

2.2.1 Immatrikulationsamt 21<br />

2.2.2 Prüfungsamt 21<br />

2.3 Akademisches Auslandsamt 21<br />

2.4 Erläuterungen zur Studien- und Prüfungsordnung 22<br />

2.4.1 Lehrveranstaltungen 22<br />

2.4.2 Prüfungen 22<br />

2.5 Grundstudium 23<br />

2.5.1 Fächer im Grundstudium 23<br />

2.5.2 Diplom-Vorprüfung 24<br />

2.6 Hauptstudium 25<br />

2.6.1 Fächer im Grundfachstudium 25<br />

2.6.2 Fächerkatalog für das Vertiefungsstudium 25<br />

2.6.3 Diplom-Hauptprüfung 25<br />

2.7 Praktikantenbestimmungen 25<br />

2.8 Hinweise für Fachhochschulabsolventen 26<br />

2.9 Hinweise zum Schließsystem 27<br />

3. Studienpläne, Prüfungsfächer und Lehrveranstaltungen 29<br />

3.1 Studienplan für Grund- und Hauptstudium 29<br />

3.1.1 Studienverlaufsplan für das Grundstudium 29<br />

3.1.2 Studienverlaufsplan für das Grundfachstudium 30<br />

3.1.3 Studienverlaufsplan für das Vertiefungsstudium 31<br />

3.2 Fächer des Grundstudiums 32<br />

3.2.1 Mathematik 32<br />

3.2.2 Mechanik 34<br />

3.2.3 Physik 35<br />

3.2.4 Baustoffkunde, Baustoffprüfung, Bauchemie 36<br />

3.2.5 Baukonstruktionen 37<br />

3.2.6 Vermessungskunde und Photogrammetrie 38


- III -<br />

3.2.7 Strömungsmechanik für Bauingenieure 39<br />

3.2.8 Bauphysik 40<br />

3.2.9 Darstellungsmethoden 41<br />

3.2.10 Öffentliches und privates Baurecht 42<br />

3.2.11 Wahlpflichtfach 42<br />

3.3. Fächer des Grundfachstudium 43<br />

3.3.1 Statik der Baukonstruktionen 43<br />

3.3.2 Theoretische Methoden der Bau- und Verkehrstechnik (Bauinformatik) 44<br />

3.3.3 Konstruktiver Ingenieurbau- Stahlbau, Stahlbetonbau, Ingenieurhochbau 45<br />

3.3.4 Grundbau und Bodenmechanik 46<br />

3.3.5 Baubetrieb und Baumaschinen 47<br />

3.3.6 Wasserwesen 48<br />

3.3.7 Verkehrswesen 49<br />

3.4 Fächer des Hauptstudiums (Vertiefungsstudium) 50<br />

3.4.1 Statik der Baukonstruktionen 50<br />

3.4.2 Theoretische Methoden der Bau- und Verkehrstechnik (Bauinformatik) 52<br />

3.4.3 Massivbau (ehemals Stahlbetonbau) 53<br />

3.4.4 Stahlbau 55<br />

3.4.5 Allgemeiner Ingenieurbau 56<br />

3.4.5a Allgemeiner Ingenieurbau/Ingenieurhochbau 56<br />

3.4.5b Allgemeiner Ingenieurbau/Ingenieurholzbau 58<br />

3.4.6 Baustoffkunde, Baustoffprüfung und Bauchemie 59<br />

3.4.7 Grundbau und Bodenmechanik 60<br />

3.4.8 Baubetrieb und Baumaschine 62<br />

3.4.9 Wasserbau 64<br />

3.4.10 Landwirtschaftlicher Wasserbau 65<br />

3.4.11 Wasserwirtschaft und Hydroinformatik 66<br />

3.4.12 Siedlungswasserwirtschaft 68<br />

3.4.13 Straßenwesen 70<br />

3.4.13a Straßenplanung und -betrieb 70<br />

3.4.13b Straßenbau 71<br />

3.4.14 Eisenbahnwesen 72<br />

3.5 Pflicht- und Wahlpflichträcher für das Vertiefungsstudium 74<br />

3.5.1 Statik der Baukonstruktionen 74<br />

3.5.2 Theoretische Methoden der Bau- und Verkehrstechnik (Bauinformatik) 76<br />

3.5.3+4 Konstruktiver Ingenieurbau 74<br />

3.5.5a+b Allgemeiner Ingenieurbau/Hoch- und Holzbau 77<br />

3.5.6 Baustoffkunde, Baustoffprüfung, Bauchemie 78<br />

3.5.7 Grundbau und Bodenmechanik 79<br />

3.5.8a Baubetrieb und Baumaschinen 80<br />

3.5.8b Bauprozessmodellierung 81<br />

3.5.9 Wasserbau 82<br />

3.5.10+11 Wasserwirtschaft und Hydroinformatik 83<br />

3.5.12 Siedlungswasserwirtschaft 84<br />

3.5.13 Straßenwesen 85<br />

3.5.13a Straßenplanung und -betrieb 85<br />

3.5.13b Straßenbau 86<br />

3.5.14 Eisenbahnwesen 87


- IV -<br />

4. Studienordnung 88<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

§ 2 Dauer des Studiums<br />

§ 3 Studienbeginn<br />

§ 4 Studienvoraussetzungen<br />

§ 5 Ziel des Studiums<br />

§ 6 Lehrveranstaltungsformen<br />

§ 7 Aufbau und Inhalt des Studiums<br />

§ 8 Leistungsnachweise (Übungsscheine)<br />

§ 9 Praktikum<br />

§ 10 Studienberatung<br />

§ 11 Inkrafttreten und Übergangsregelung<br />

Anlagen zur Ordnung<br />

1 Studienverlaufsplan der ersten 4 Semester<br />

2 Verlaufsplan des Grundfachstudiums<br />

3 Verlaufsplan des Vertiefungsstudiums<br />

4 Liste der Vertiefungsfächer mit den zugehörigen Fächern des<br />

Grundfachstudiums<br />

5 Matrix der den Vertiefungsfächern zugeordneten Pflicht- und<br />

Wahlpflichtlehrveranstaltungen<br />

6 Inhaltsbeschreibung der Lehrveranstaltungen im Grundstudium<br />

7 Inhaltsbeschreibung der Lehrveranstaltungen im Grundfachstudium<br />

8 Inhaltsbeschreibung der den Vertiefungsfächern zugeordneten Pflicht-<br />

und Wahlpflichtlehrveranstaltungen<br />

9 Lehrveranstaltungen zu den Vertiefungsfächern<br />

10 Inhaltsbeschreibung der Lehrveranstaltungen zu den Vertiefungs-<br />

fächern<br />

11 Angaben über die Studierbarkeit des Lehrangebots


- V -<br />

5. Prüfungsordnung 118<br />

vom 15.Mai 2001<br />

I Allgemeiner Teil<br />

§ 1 Zweck der Prüfungen<br />

§ 2 Diplomgrad<br />

§ 3 Gliederung des Studiums und Studiendauer<br />

§ 4 Prüfungsausschuß<br />

§ 5 Prüfer und Beisitzer<br />

§ 6 Prüfungsformen und Prüfungszeiträume<br />

§ 7 Mündliche Prüfungen<br />

§ 8 Klausuren<br />

§ 9 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen<br />

§ 10 Zusatzfächer<br />

§ 11 Bewertung der Prüfungsleistungen, Gesamtnote und Gesamturteil<br />

§ 12 Wiederholung von Prüfungen<br />

§ 14 Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses<br />

§ 15 Nicht bestandene Diplom-Vor- bzw. Diplom-Hauptprüfung<br />

§ 16 Zeugnisse, Diplomurkunden, Bescheinigungen<br />

§ 17 Einsicht in die Prüfungsakten<br />

§ 18 Ungültigkeit der Diplom-Vorprüfung oder der<br />

Diplom-Hauptprüfung<br />

II Diplom-Vorprüfung<br />

§ 19 Zulassungsvoraussetzungen und –verfahren<br />

§ 20 Umfang der Diplom-Vorprüfung<br />

III Diplom-Hauptprüfung<br />

§ 21 Zulassungsvoraussetzungen und –verfahren<br />

§ 22 Umfang der Diplom-Hauptprüfung<br />

§ 23 Diplomarbeit<br />

IV Schlußbestimmungen<br />

§ 24 Inkrafttreten und Übergangsregelung<br />

1. Anhang zur Prüfungsordnung<br />

2. Anhang zur Prüfungsordnung<br />

Anlagen zur Ordnung


Einleitung<br />

Dieser Studienführer soll die Studierenden ebenso wie die interessierte Öffentlichkeit über<br />

den von der Fakultät <strong>VI</strong> betreuten Studiengang Bauingenieurwesen informieren. Er soll dazu<br />

beitragen, daß insbesondere Studienanfänger ihr Studium zweckmäßig organisieren und somit<br />

eine angemessene Studiendauer erreichen.<br />

Im ersten Teil des Studienführers werden nach allgemeinen Hinweisen zur Organisation der<br />

<strong>Universität</strong>, die Fakultät <strong>VI</strong> mit ihren Kommissionen vorgestellt. Es folgen Regelungen für<br />

die Durchführung von Prüfungen und Hinweise zum Studium.<br />

Das Kernstück des Studienführers bildet der Abschnitt 3 : "Studienpläne, Prüfungsfächer und<br />

Lehrveranstaltungen". Dieser Abschnitt ist entsprechend dem Studienfortschritt gegliedert<br />

und enthält detaillierte Angaben zu den einzelnen Fächern des Grund- und Hauptstudiums.<br />

Diese Angaben wurden von den jeweiligen Fachgebieten, welche die einzelnen Fächer<br />

vertreten, erstellt. Sie wurden redaktionell, soweit sie die Prüfungsordnung nicht abdeckten,<br />

korrigiert.<br />

Der Wortlaut der Studien- und Prüfungsordnung vervollständigt den Studienführer.<br />

Die hier vorliegende Ausgabe des Studienführers ist eine von der studentischen<br />

Studienfachberatung überarbeitete Ausgabe. Da uns nicht in jedem Falle die neuesten<br />

technischen Mittel der Technik zur Verfügung stehen und hier auch keine Profis arbeiten,<br />

bitten wir um Verständnis, wenn sich hier und da mal ein Fehler einschleicht.<br />

FÜR GEFUNDENE FEHLER, KRITIKEN UND VERBESSERUNGSVORSCHLÄGE<br />

SIND WIR JEDERZEIT DANKBAR.<br />

Das Kopieren dieses Buches ist ausdrücklich erlaubt und erwünscht.<br />

<strong>Berlin</strong> , Februar 2005<br />

studentische Studienfachberatung Bauingenieurwesen<br />

Astrid Halte Ahmad Balaouni<br />

E-Mail : bauings@tu-berlin.de


1 Organisation der <strong>Universität</strong><br />

Das Gesetz über die Hochschulen im Land <strong>Berlin</strong> (BerlHG) vom 17. November 1999 schreibt die<br />

Gliederung der <strong>Technische</strong>n <strong>Universität</strong> (TU) in Fachbereiche vor (§ 69), die sich ihrerseits in<br />

Wissenschaftliche Einrichtungen (Institute) gliedern (§ 75). Das Kuratorium der TU <strong>Berlin</strong> hat am 6.<br />

Juli 1999 eine neue Fakultätsgliederung beschlossen. Die acht neuen Fakultäten haben ihre Arbeit am<br />

1. April 2001 aufgenommen. Die Studenten der TU bilden die Studentenschaft als rechtsfähige<br />

Teilkörperschaft der <strong>Technische</strong>n <strong>Universität</strong> (§ 18). Das BerlHG regelt die Angelegenheiten der<br />

<strong>Universität</strong>. Für Studenten sind die Abschnitte Rechte und Pflichten der Studenten, Studium, Lehre<br />

und Prüfung besonders wichtig. Das BerlHG erhält man im Presse- und Informationsreferat,<br />

Hauptgebäude 1. Stock, Raum H 1045, Tel. 314-22919.<br />

Die TUB ist als sog. Gruppenuniversität nach den Prinzipien der Akademischen Selbstverwaltung<br />

organisiert. Die wichtigsten Organe der Akademischen Selbstverwaltung sind die Fakultätsräte und<br />

die Direktorien der wissenschaftlichen Einrichtungen. (Alle vorstehend und nachstehend genannten<br />

Paragraphen beziehen sich, soweit nicht anders vermerkt, auf das BerlHG.)<br />

1.1 Fakultät <strong>VI</strong><br />

Die Organe der Fakultät sind der Fakultätsrat und der Dekan. Der Dekan vertritt die Fakultät, führt<br />

dessen Geschäfte in eigener Zuständigkeit, ist Vorsitzender des Fakultätsrates und vollzieht dessen<br />

Beschlüsse.<br />

Die Aufgaben des Fakultätsrates sind in § 71 benannt. Er besteht lt. § 70 (2) aus 13 Mitgliedern<br />

7 Professoren (Prof.)<br />

2 akademischen Mitarbeitern (aM)<br />

2 Studenten (St)<br />

2 sonstigen Mitarbeiter (sM)<br />

Der Dekan und sein Stellvertreter (Prodekan) werden vom Fakultätsrat aus dem<br />

Kreise der ihnen angehörenden Professoren<br />

für eine Amtszeit von 2 Jahren gewählt.<br />

Gemäß § 73 kann der Fakultätsrat zu seiner Unterstützung und Beratung Kommissionen oder<br />

Beauftragte einsetzen.<br />

1.1.1 Verwaltung der Fakultät <strong>VI</strong><br />

Leiterin: Frau Skusa Tel.: 314-24222 Sekr. BH 5<br />

Sekretariat Frau Neubert Tel.: 314-22227 Sekr. BH 5<br />

Sekretariat: Herr Conrad Tel.: 314-22204 Sekr. BH 5<br />

10


1.1.2 Fakultätsrat<br />

Nach Maßgabe der letzten Wahlen ergibt sich für die Fakultät <strong>VI</strong> die nachfolgend aufgeführte<br />

personelle Zusammensetzung der Gremien (Amtszeit 1.4.01 - 31.3.03).<br />

Dekan : Prof. Yaramanci Tel. 314 -72341 Sekr. TIB1-B7<br />

Prodekan : Prof. Savidis -23659 BH 3<br />

Professoren : Prof. Tröger -24080 ACK 2-1<br />

Prof. Kochendörfer -72330 TIB1-B6<br />

Prof. Gründig -22375 H 20<br />

Prof. Franz -26617 BH 1<br />

Akad.Mitarb. :<br />

Frau Moeck<br />

Herr Rackwitz<br />

Studenten : Herr Thomas Hiller<br />

Herr Jaan Simon<br />

Sonst. Mitarb. : Herr Scholz<br />

Herr Schwarzer<br />

1.1.3 Wahlvorstand<br />

Prof. Wolff -23659 BH 3<br />

Prof. Pahl Tel. 314-72300 Sekr. TIB1-B8<br />

Prof. Harbord Tel. 314-72320 Sekr. TIB1-B5<br />

1.1.4 Ausbildungskommission der Fakultät <strong>VI</strong><br />

Professoren: Prof. Harbord Tel. 314-72320 TIB1-B5<br />

Studenten: Herr Clemens Cwiklinski<br />

1.2 Institute<br />

Die Fakultät <strong>VI</strong> gliedert sich in 3 Institute.<br />

1.2.1 Institut für Bauingenieurwesen<br />

Allgemeiner Ingenieurbau<br />

Baukonstruktionen<br />

Baustoffe & Baustoffprüfung<br />

Bauwirtschaft & Baubetrieb<br />

Grundbau & Bodenmechanik<br />

Internetbasierte Prozessmodellierung für ad-hoc-Organisationen im Bauwesen<br />

Stahlbau<br />

Massivbau ehemals Stahlbetonbau<br />

Statik der Baukonstruktionen<br />

Straßenwesen<br />

Theoretische Methoden der Bau- und Verkehrstechnik<br />

Wasserbau<br />

Wasserwirtschaft & Hydroinformatik<br />

11


1.2.2 Institut für Geodäsie und Geoinformationstechnik<br />

Geodäsie und Ausgleichsrechnung<br />

Photogrammetrie und Kartographie<br />

Astronomische und physikalische Geodäsie<br />

1.2.3 Institut für Angewandte Geowissenschaften<br />

Lagerstättenforschung und Angewandte Geochemie<br />

Rohstoff- und Entsorgungstechnik<br />

Angewandte Mineralogie<br />

FG Bergbaukunde II ( alter Studiengang)<br />

Explorationsgeologie<br />

Hydrogeologie<br />

Ingenieurgeologie<br />

Angewandte Geophysik<br />

1.3 Prüfungsausschuß (PA)<br />

Der Prüfungsausschuß besteht aus 3 Mitgliedern:<br />

2 Professoren, 1 Student, die lt. Prüfungsordnung §4 vom Fakultätsrat bestellt werden. Aufgaben des<br />

Prüfungsausschusses:<br />

1. Organisation der Prüfungen<br />

2. Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen<br />

3. Aufstellung der Prüfer- und Beisitzerlisten<br />

4. Einhaltung der Bestimmungen der Prüfungsordnung<br />

5. Gewährung von Studien- und Prüfungserleichterungen für<br />

Kandidaten mit ärztlich anerkannten körperlichen Behinderungen.<br />

Der Prüfungsausschuß kann durch Beschluß Zuständigkeiten auf seinen Vorsitzenden übertragen.<br />

Entscheidungen, die vom Vorsitzenden getroffen wurden, sind auf Antrag der Betroffenen dem<br />

Prüfungsausschuß zur Entscheidung vorzulegen.<br />

Obmann: N.N.<br />

Stellvertreter: N.N.<br />

Student: Herr Marcel Ney<br />

Stellvertreter: N.N.<br />

Sekretariat: Frau Groß(nur noch bis 31.12.04) Tel. 314-72141 Sekr. TIB1-B3<br />

Sprechzeiten: Mo.- Mi. 11.00 - 13.00 Uhr TIB13b-420<br />

ab 01.01.2005<br />

Sekretariat: Frau Krishna Tel. 314-23961 W306<br />

Sprechzeiten: Di, Mi, Do 11.00 – 15.00 Uhr<br />

1.4 Studienfachberatung<br />

Beauftragter für die Studienfachberatung:<br />

Prof. Huhnt Tel.314-72130<br />

Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung<br />

Studienfachberatung durch Studenten:<br />

Astrid Halte 314-25227 BH 1011a<br />

Ahmad Balaouni 314-72086 TIB13-551<br />

Sprechzeiten: siehe Aushang am Zimmer BH 1011a, TIB13b-<br />

551 und im Internet<br />

http://ifb.bv.tu-berlin.de/BAUINGS<br />

Vertrauensdozent für ausländische Studenten:<br />

Prof. Hillemeier 314-72101 TIB13b-303<br />

12


1.5 Ausstellung von Eignungsbescheinigungen gem. § 48<br />

BAföG<br />

Alle Studenten, die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)<br />

erhalten, müssen bei einem Förderungsantrag ab dem 5. Fachsemester entweder das Zeugnis über<br />

die bestandene Diplom-Vorprüfung oder eine Bescheinigung darüber vorlegen, daß sie die bei<br />

geordnetem Verlauf ihrer Ausbildung bis zum Ende des jeweilig erreichten Fachsemesters üblichen<br />

Leistungen erbracht haben (§ 48 (1) BAföG).<br />

Die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen sind in das dafür vorgesehene Formblatt einzutragen.<br />

Bestandene Prüfungen werden durch das Referat für Studienangelegenheiten bestätigt. Das<br />

Formblatt ist dem zuständigen Mitglied des Lehrkörpers zur Unterschrift vorzulegen.<br />

Nähere Auskünfte über Förderungsmöglichkeiten nach dem Bundesausbildungs-förderungsgesetz<br />

(BAföG) erteilt das<br />

Studentenwerk <strong>Berlin</strong><br />

Förderungsabteilung<br />

Behrenstraße 40/41 , 10117 <strong>Berlin</strong><br />

Tel.: 20245-0, Fax 20245-470 ; e-mail: studw.bln.bafoeg@t-online.de<br />

Sprechzeiten: siehe Aushang<br />

Beauftragter: N.N.<br />

Sprechzeiten:<br />

1.6 Praktikantenamt<br />

Der Praktikantenobmann wird vom Fakultätsrat eingesetzt. Er ist zuständig für die Beratung in allen<br />

Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Durchführung (siehe Praktikantenbestimmungen Abs.<br />

2.6) und der Anerkennung des Praktikums bzw. von Teilleistungen. Die Abgabe der<br />

Firmenbescheinigungen erfolgt beim Praktikantenobmann.<br />

Obmann: Prof. Kochendörfer Tel. 314-72330 Sekr. TIB1-B6<br />

Sprechzeiten: Di. 12.15-13.45 Uhr<br />

Stellvertreter: Dr.-Ing. Liebchen Tel. 314-72335 Sekr. TIB1-B6<br />

Sprechzeiten: Mo. 13.00-15.00 Uhr (auch für ausländische Studierende)<br />

1.7 Frauenbeauftragte der Fakultät <strong>VI</strong><br />

Frauenbeauftragte Annett Ottinger 314-72388 TIB20/21-128<br />

Sprechzeiten: siehe Aushang an den entsprechenden Räumen<br />

Stellvertreterin: Katrin Niemeyer 314-26528 H 6133<br />

1.8 Studentenschaft<br />

Gemäß § 18 (1) BerlHG bilden die immatrikulierten Studenten einer Hochschule die Studentenschaft.<br />

Organe der Studentenschaft sind das Studentenparlament und der Allgemeine Studentenausschuß<br />

(AStA) (§ 19 (1) „Die Studentenschaft gibt sich eine Satzung, über die vom Studentenparlament<br />

beschlossen wird").<br />

Der Allgemeine Studentenausschuß vertritt die Studentenschaft. Er ist nur an die Beschlüsse des<br />

Studentenparlaments gebunden (§ 19 (4)). Das Studentenparlament wird von der Studentenschaft<br />

gewählt. Es wählt den AStA und faßt Beschlüsse, u.a. über die Satzung, den Haushaltsplan und die<br />

Festsetzung der Beiträge (AStA-Beiträge). Das Büro des AStA befindet sich in der 2. Etage der alten<br />

Villa BEL, Marchstr. 6. Unter anderem organisiert der AStA eine Sozialberatung und<br />

Ausländerberatung (im Erdgeschoß der alten Villa BEL) sowie das studentische Koordinationsbüro<br />

(Raum H 2130). Die jeweiligen Öffnungszeiten sind direkt beim AStA (Tel. 25683) oder dem<br />

studentischen Koordinationsbüro (Tel. 22989/22960) zu erfragen.<br />

Geschlossene Arbeitsräume für Studenten des Bauingenieurwesens gibt es zur Zeit in der<br />

Ackerstraße (ACK) .<br />

In jedem dieser 6 Arbeitsräume haben 20 bis 30 Studenten einen Arbeitsplatz. Jeder Arbeitssaal hat<br />

eine feste Belegschaft. Studenten, die an einem Arbeitsplatz in diesen Räumen interessiert sind,<br />

müssen sich an die Studienfachberatung TIB13-551b (Sprechstunden siehe Studienfachberatung)<br />

wenden. Sofern ein Arbeitsplatz frei ist, wird man erst "Saalgast", (d.h. man besitzt noch keinen<br />

13


eigenen Schlüssel und kann dort nur arbeiten, wenn andere Studenten anwesend sind), später<br />

"Saalbürger". Es ist sehr zu empfehlen, sich um einen Arbeitsplatz in einem der Säle zu bemühen. Der<br />

Kontakt zu den "älteren Semestern" bringt häufig gute Tips und Informationen. Außerdem kann der<br />

Student von den "älteren" Kommilitonen alte Unterlagen, Klausuren, usw. erhalten.<br />

Im TIB13b befinden sich im 6. Stock vier offene Arbeitsräume für Studenten, in denen ungestört<br />

gearbeitet werden kann. In diesen Arbeitsräumen, sowie im Raum TIB13b-186 (Garderobe nahe der<br />

Hörsäle im 1. Stock) hat man darüber hinaus die Möglichkeit, Bücher und andere Kleinigkeiten in<br />

Schliessfächern zu verwahren. Die Schlüssel werden von der Studienfachberatung verwaltet und, falls<br />

nicht belegt, für eine festgelegte Kaution vergeben (Verlängerung pro Semester mit gültigem<br />

Studentenausweis). Zur Anfertigung von Zeichnungen bzw. Entwürfen stehen den Studenten auch<br />

gesonderte Räume zur Verfügung, deren Schlüssel von der Studienfachberatung zu erhalten sind,<br />

gegen Kaution.<br />

Zur Unterstützung bei Prüfungsvorbereitungen gibt es eine von Studenten geleitete Prüfungskartei,<br />

die über eine grosse Ansammlung an Gedächtnisprotokollen schriftlicher und mündlicher Prüfungen<br />

aller notwendigen Fächer verfügt. Gegen Kaution können Prüfungsordner ausgeliehen werden.<br />

Öffnungszeiten: siehe Aushang an der Prüfungskartei.<br />

Ein von Studenten eingerichtetes und verwaltetes Café bietet nicht nur Kaffee und Kleines für<br />

Zwischendurch, sondern auch das passende Ambiente für mehr oder weniger angeregte Unterhaltung<br />

zwischen den Studenten. Das Café, sowie auch die Räumlichkeiten der Fachschaft, der<br />

Prüfungskartei und der Studienfachberatung befinden sich im 5. Stock des TIB13 (zugänglich nur über<br />

TIB13b !).<br />

1.9 Wichtige Veröffentlichungen<br />

Die <strong>Technische</strong> <strong>Universität</strong> <strong>Berlin</strong> gibt zur Information eine Reihe von Schriften und Broschüren<br />

heraus. An dieser Stelle sei auf fünf Veröffentlichungen besonders hingewiesen.<br />

1.9.1 Vorlesungsverzeichnis<br />

Im Vorlesungsverzeichnis werden alle Lehrveranstaltungen eines Semesters aufgeführt. Man findet<br />

dort Ort und Zeitpunkt der Veranstaltungen und deren Inhaltsbeschreibungen. Das<br />

Vorlesungsverzeichnis erscheint jedes Semester ca. 4 Wochen vor Vorlesungsbeginn. Es ist erhältlich<br />

• Poststelle im Hauptgebäude<br />

• Buchhandlung J.F. Lehmanns, Hardenbergstr. 11, 10623 <strong>Berlin</strong><br />

•<br />

1.9.2 <strong>Universität</strong>sverzeichnis<br />

Im <strong>Universität</strong>sverzeichnis stehen die Anschriften und Telefonnummern sämtlicher Einrichtungen und<br />

aller Beschäftigten der TU <strong>Berlin</strong>. Das <strong>Universität</strong>sverzeichnis erscheint jährlich und ist an den für das<br />

Vorlesungsverzeichnis genannten Stellen erhältlich.<br />

1.9.3 Broschüre: "Wo geht's lang?"<br />

Diese Broschüre gibt wichtige Tips und Informationen für Studenten. Sie ist insbesondere für<br />

Studienanfänger geeignet, die sich noch nicht in der <strong>Universität</strong> auskennen. Erhältlich ist sie bei der<br />

Allgemeinen Studienberatung (IF) Raum H 70, Sprechzeiten Mo, Di, Do 10.00-13.00 Uhr und 14.00-<br />

16.00 Uhr, Fr 10.00-13.00 Uhr, Tel. 314-25606.<br />

1.9.4 Broschüre: "Wo guter Rat nicht teuer ist ..."<br />

Diese Broschüre enthält Adressen und Sprechzeiten wichtiger Beratungsstellen für Studenten (z.B.<br />

Berufsberatung, Wehrdienst, allgemeine Studienberatung, Akademisches Auslandsamt, soziale<br />

Beratung, usw.). Es ist ebenfalls bei der Allgemeinen Studienberatung erhältlich.<br />

1.9.5 Kurzinformation "Bauingenieurwesen"<br />

Dieses Heft informiert über Aufgaben der Bauingenieure, Berufsaussichten und beschreibt in<br />

Kurzform den Studiengang Bauingenieurwesen. Die drei Institute der Fakultät <strong>VI</strong> stellen ihre Aufgaben<br />

in Lehre und Forschung dar. Die Kurzinformation ist ebenfalls bei der Allgemeinen Studienberatung<br />

erhältlich.<br />

14


1.10 <strong>Universität</strong>sbibliothek<br />

Neubau der <strong>Universität</strong>sbibliothek:<br />

Adresse:<br />

UB im Volkswagenhaus<br />

Fasanenstr. 88<br />

10623 <strong>Berlin</strong><br />

In dem Neubau der UB finden sich ab Mitte Oktober alle wichtigen Anlaufstellen.<br />

Homepage: http://www.ub.tu-berlin.de/Service/index.html<br />

Abteilungsbibliothek<br />

Bauingenieurwesen: TIB 4/442 (Gebäude 17A, Aufgang 1)<br />

aktuelle Öffnungszeiten beachten, Tel.: 314-72885<br />

15


1.11 Lagepläne des <strong>Universität</strong>sgeländes<br />

1.11.1 Lageplan des Stammgeländes<br />

16


1.11.2 Lageplan des Technologie- und Innovationsparks <strong>Berlin</strong> (TIB) und der<br />

Ackerstrasse<br />

1.11.3 Gebäudeverzeichnis<br />

A Architekturgebäude, Straße des 17. Juni 152, 10623 <strong>Berlin</strong><br />

AA Gebäude Agrarpolitik und Agrarstatistik, Albrecht-Thaer-Weg 2, 14195 <strong>Berlin</strong><br />

AB Gebäudekomplex Angewandte Botanik, Rothenburgstr. 12, 12165 <strong>Berlin</strong><br />

ACK Ackerstr. 76, 13355 <strong>Berlin</strong><br />

AL Gebäudekomplex Ausländische Landwirtschaft, Podbielskiallee 64/66, 14195 <strong>Berlin</strong><br />

AM Alte Mineralogie, Hardenbergstr. 38, 10623 <strong>Berlin</strong><br />

AP Gebäudekomplex Acker- und Pflanzenbau, Albrecht-Thaer-Weg 5-7, 14195 <strong>Berlin</strong><br />

AT Gebäude Albrecht-Thaer-Weg 4, 14195 <strong>Berlin</strong><br />

B Bauingenieur Gebäude, Hardenbergstr. 40A, 10623 <strong>Berlin</strong><br />

BA Alter Bauingenieurflügel (im Physikgebäude), Hardenbergstr. 40, 10623 <strong>Berlin</strong><br />

BAM Bundesanstalt für Materialprüfung, Unter den Eichen 87, 12205 <strong>Berlin</strong><br />

BBA Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, Königin-Luise-Str. 19, 14195 <strong>Berlin</strong><br />

BEL Marchstr.6 -8, 10587 <strong>Berlin</strong><br />

BH Gebäude Bergbau und Hüttenwesen, Ernst-Reuter-Platz 1, 10587 <strong>Berlin</strong><br />

BU-B Budapester Straße 44-50, 10787 <strong>Berlin</strong><br />

C Chemiegebäude, Straße des 17. Juni 115, 10623 <strong>Berlin</strong><br />

CAR-A Carnotstr. 1, 10587 <strong>Berlin</strong><br />

CAR-B Carnotstr. 1A, 10587 <strong>Berlin</strong><br />

CR Cranzbau, Jebensstr. 1, 10623 <strong>Berlin</strong><br />

DO Gebäude Dovestraße, Dovestraße 1-5, 10587 <strong>Berlin</strong><br />

E Gebäude der Elektrotechnischen Institute, Einsteinufer 19, 10587 <strong>Berlin</strong><br />

E-N Elektrotechnik Neubau, Einsteinufer 17, 10587 <strong>Berlin</strong><br />

EB Erweiterungsbau, Straße des 17. Juni 145, 10623 <strong>Berlin</strong><br />

EM Teilgebäude vom EMH, Hörsäle erreichbar über Geländeeingang zwischen MA und TC-<br />

Gebäude,<br />

Einsteinufer 11, 10587 <strong>Berlin</strong><br />

EMH Gebäudeteile EM und HT, Hörsäle erreichbar über Geländeeingang zwischen MA und TC-<br />

Gebäude<br />

ER Ernst-Reuter-Haus, Straße des 17. Juni 112, 10623 <strong>Berlin</strong><br />

ES Gebäude Englische Straße 20, 10587 <strong>Berlin</strong><br />

EU Gebäudekomplex Landgut Eule, Kremnitzufer 53, 14109 <strong>Berlin</strong><br />

F Gebäude der Flugtechnischen Institute, Marchstr. 12, 12A, 12B und 14, 10587 <strong>Berlin</strong><br />

17


FG Gebäudekomplex Frucht- und Gemüsetechnologie, Königin-Luise-Str. 22, 14195 <strong>Berlin</strong><br />

FHI Fritz-Haber-Institut, Faradayweg 4/6, 14195 <strong>Berlin</strong><br />

FR Gebäude Franklinstraße 28/29 -Neubau-, 10587 <strong>Berlin</strong><br />

FRA-B Gebäude Franklinstraße 15/15A, 10587 <strong>Berlin</strong><br />

FT Gebäudeteil Fernmeldetechnik, Einsteinufer 25, 10587 <strong>Berlin</strong><br />

G Gebäudekomplex Gemüsebau, Königin-Luise-Str. 22, 14195 <strong>Berlin</strong><br />

GG-B Gebäudekomplex Gärungsgewerbe, Seestr. 12/15, 13353 <strong>Berlin</strong><br />

GM Meßübungsgelände des Geodätischen Instituts, Jagen 11/13 (Clayallee 91), 14195 <strong>Berlin</strong><br />

GOR Gorbatschow-Haus, Salzufer 11/12, 10587 <strong>Berlin</strong><br />

GP Gebäudekomplex General-Pape-Straße, 12101 <strong>Berlin</strong><br />

GV Gebäudekomplex Getreideverarbeitung, mit Inst.Geb. (GV-I) und Technikum (GV-T), Seestr.<br />

11,<br />

13353 <strong>Berlin</strong><br />

H Hauptgebäude der <strong>Technische</strong>n <strong>Universität</strong> <strong>Berlin</strong>, Straße des 17. Juni 135, 10623 <strong>Berlin</strong><br />

HAD Gebäude Hardenbergstraße 4/5, 10623 <strong>Berlin</strong><br />

HE Hörsaalgebäude Elektrotechnik, Straße des 17. Juni 136, 10623 <strong>Berlin</strong><br />

HEL-A Helmholtzstr. 2-9, Haus 3, 10587 <strong>Berlin</strong><br />

HF Hermann-Föttinger-Gebäude, Müller-Breslau-Str. 8, 10623 <strong>Berlin</strong><br />

HFT Gebäudeteil Hochfrequenztechnik, Einsteinufer 25, 10587 <strong>Berlin</strong><br />

HH Hoechst-Haus, Steinplatz 1, 10623 <strong>Berlin</strong><br />

HL Gebäude Heizung und Lüftung, Marchstr. 4, 10587 <strong>Berlin</strong><br />

HMI Hahn-Meitner-Institut für Kernforschung, Glienicke Str. 100, 14109 <strong>Berlin</strong><br />

HS Gebäudekomplex Hellriegelstr. 6, 14195 <strong>Berlin</strong><br />

HT Teilgebäude von EMH, Hörsäle erreichbar über Geländeeingang zwischen MA und TC-<br />

Gebäude<br />

IN-H Gebäudekomplex Invalidenstraße 42, Hauptgebäude, 10115 <strong>Berlin</strong><br />

IN-M Gebäudekomplex Invalidenstraße 42, Mittelbau, 10115 <strong>Berlin</strong><br />

IN-N Gebäudekomplex Invalidenstraße 42, Nordbau, 10115 <strong>Berlin</strong><br />

IN-O Gebäudekomplex Invalidenstraße 42, Ostbau, 10115 <strong>Berlin</strong><br />

IN-W Gebäudekomplex Invalidenstraße 42, Werkstatt- u. Laborgebäude, 10115 <strong>Berlin</strong><br />

J Gebäude Jebensstraße 1, 10623 <strong>Berlin</strong><br />

JS Gebäudekomplex Joachimstaler Str. 31/32, 10719 <strong>Berlin</strong><br />

K Gebäudeteil Kraftfahrzeuge, Straße des 17. Juni 135, 10623 <strong>Berlin</strong><br />

KEP Keplerstr. 4-6, 10589 <strong>Berlin</strong><br />

KF ehm. Fernheizwerk Fasanenstr. 1A, 10623 <strong>Berlin</strong><br />

KG Gebäudekomplex Kulturtechnik und Grünlandschaft, Lentzeallee 76, 14195 <strong>Berlin</strong><br />

KL Gebäudekomplex Königin-Luise-Str. 22, 14195 <strong>Berlin</strong><br />

KPK Kompaktzyklotron-Bunker, Hardenbergstr. 36, 10623 <strong>Berlin</strong><br />

KT Gebäude Kerntechnik, Marchstr. 18, 10587 <strong>Berlin</strong><br />

KWT Gebäude Kraftwerktechnik und Apparatebau, Fasanenstr. 1, 10623 <strong>Berlin</strong><br />

L Gebäude Lebensmittelchemie, Müller-Breslau-Str. 10, 10623 <strong>Berlin</strong><br />

LB Gebäudekomplex Landwirtschaftliche Betriebslehre, Im Dol 27/29, 14195 <strong>Berlin</strong><br />

LT Gebäudekomplex Landtechnik, Zoppoter Str. 35, 14199 <strong>Berlin</strong><br />

M Gebäudeteil Mechanik, Straße des 17. Juni 135, 10623 <strong>Berlin</strong><br />

MA Mathematik-Gebäude, Straße des 17. Juni 136, 10623 <strong>Berlin</strong><br />

MB Gebäude Müller-Breslau-Str. 11/12, 10623 <strong>Berlin</strong><br />

ME Gebäude Maschinenelemente, Helmholtzstr. 13/14, 10587 <strong>Berlin</strong><br />

MHD Gebäude Magnetohydrodynamik, Marchstr. 18, 10587 <strong>Berlin</strong><br />

MO-A Alt-Moabit 91A, 10559 <strong>Berlin</strong><br />

MS Gebäude Mechanische Schwingungslehre, Einsteinufer 5, 10587 <strong>Berlin</strong><br />

NSH Neue Schönhauser Str. 20, 10178 <strong>Berlin</strong><br />

O Gebäudekomplex Obstbau, Albrecht-Thaer-Weg 3, 14195 <strong>Berlin</strong><br />

OE Oetker-Haus, Franklinstr. 29, 10587 <strong>Berlin</strong><br />

OV Gebäudekomplex Obstbau-Versuchsgelände, Namitzer Damm 26, 12277 <strong>Berlin</strong><br />

P Physikgebäude, Hardenbergstr. 36A, 10623 <strong>Berlin</strong><br />

P-N Physik-Neubau, Hardenbergstr. 36, 10623 <strong>Berlin</strong><br />

PC Gebäude Physikalische Chemie, Straße des 17. Juni 135, 10623 <strong>Berlin</strong><br />

PF Gebäudekomplex Pflanzenernährung, Lentzeallee 55/57, 14195 <strong>Berlin</strong><br />

PHI Gebäude Philippstr. 13, 10115 <strong>Berlin</strong><br />

PTZ Produktionstechnisches Zentrum - Doppelinstitut am Spreebogen - , Pascalstr. 8-9, 10587<br />

<strong>Berlin</strong><br />

PTZ-S Seminarteil, Pascalstr. 13-14, 10587 <strong>Berlin</strong><br />

RDH Rudolf-Drawe-Haus, Fasanenstr. 89, 10623 <strong>Berlin</strong><br />

RO Rohrdamm 22 / Wernerwerkdamm 1-2, 13629 <strong>Berlin</strong><br />

SB Satelliten-Beobachtungsstation, Munsterdamm 88, 12169 <strong>Berlin</strong><br />

SE Gebäudeteil Stadtbauwesen, Straßen- und Verkehrswesen, Eisenbahnwesen, Straße des 17.<br />

Juni 135,<br />

10623 <strong>Berlin</strong><br />

SF Schweinfurther Str. 24, 14195 <strong>Berlin</strong><br />

SG Gebäudekomplex Severin-Gelände, Salzufer 17/19, 10587 <strong>Berlin</strong><br />

18


SM Studentenwerk - Mensa -, Hardenbergstr. 34, 10623 <strong>Berlin</strong><br />

SPW Sportgelände an der Waldschulallee 59/71, 14055 <strong>Berlin</strong><br />

SW Studentenwerk - Wohnheim -, Hardenbergstr. 34, 10623 <strong>Berlin</strong><br />

TA Gebäudeteil <strong>Technische</strong> Akustik, Einsteinufer 25, 10587 <strong>Berlin</strong><br />

TAP <strong>Technische</strong> Akustik Prüfhalle, Einsteinufer 31, 10587 <strong>Berlin</strong><br />

TC Gebäude <strong>Technische</strong> Chemie, Straße des 17. Juni 124, 10623 <strong>Berlin</strong><br />

TEL ehemaliges Telefunken-Hochhaus, Ernst-Reuter-Platz 7, 10587 <strong>Berlin</strong><br />

TH Gebäudekomplex Tierzüchtung und Haustiergenetik, Lentzeallee 75, 14195 <strong>Berlin</strong><br />

TIB Gebäudekomplex Humboldthain, Gustav-Meyer-Allee 25, 13355 <strong>Berlin</strong>, mit (siehe<br />

Teillageplan):<br />

TIB1 Technologie- und Innovationspark <strong>Berlin</strong>, Gebäude 13, 13B und 15<br />

TIB2 Technologie- und Innovationspark <strong>Berlin</strong>, Gebäude 20 und 21<br />

TIB3 Technologie- und Innovationspark <strong>Berlin</strong>, Gebäude 25<br />

TIB4 Technologie- und Innovationspark <strong>Berlin</strong>, Gebäude 16, 17, 17a und 17b<br />

TK Gebäude Thermodynamik und Kältetechnik, Straße des 17. Juni 135, 10623 <strong>Berlin</strong><br />

V Gebäudeteil Verformungskunde, Straße des 17. Juni 135, 10623 <strong>Berlin</strong><br />

VWS Versuchsanstalt für Wasserbau und Schiffsbau, Müller-Breslau-Str., 10623 <strong>Berlin</strong><br />

W Gebäude Wasserbau und Wasserwirtschaft, Straße des 17. Juni 144, 10623 <strong>Berlin</strong><br />

WF Gebäude Werkzeugmaschinen und Fertigungstechnik, Fasanenstr. 90, 10623 <strong>Berlin</strong><br />

WG Wassersportgelände der ZE Hochschulsport, Siemenswerderweg, 13559 <strong>Berlin</strong><br />

WIL-B Wilmersdorfer Str.148, 10585 <strong>Berlin</strong><br />

WW Gebäude Wirtschaftswissenschaften, Uhlandstr. 4/5, 10623 <strong>Berlin</strong><br />

Z Gebäudekomplex Zierpflanzenbau, Königin-Luise-Str. 22, 14195 <strong>Berlin</strong><br />

ZI Gebäudekomplex Zuckerindustrie, Amrumerstr. 32, 13353 <strong>Berlin</strong><br />

ZW Gebäudeteil Zentralwerkstatt, Straße des 17. Juni 135, 10623 <strong>Berlin</strong><br />

19


2. Akademische Prüfungen und Hinweise zum<br />

Studium<br />

2.1 Fristen und Termine<br />

Die wichtigsten Fristen und Termine (Vorlesungszeit, Rückmeldefrist, Semesterferien, Beurlaubung)<br />

werden auf den ersten Seiten des Vorlesungsverzeichnisses angegeben. Die Prüfungszeiträume und<br />

Meldeschlusstermine sind beim Referat für Studienangelegenheiten –IBb3 – ausgehängt.<br />

2.1.1 Semesterbeginn/-ende<br />

Sommersemester: jeweils 1. April - 30. September<br />

Wintersemester: jeweils 1. Oktober - 31. März<br />

2.1.2 Vorlesungszeiten<br />

Sommersemester: ca. Mitte April - ca. Mitte Juli<br />

Wintersemester: ca. Mitte Oktober - ca. Mitte Februar<br />

2.2 Referat für Studienangelegenheiten (Referat IB)<br />

2.2.1 Immatrikulationsamt<br />

Das Immatrikulationsamt (IBa) des Referats für Studienangelegenheiten gibt Ihnen Auskünfte über<br />

bzw. ist zuständig für die verwaltungstechnische Abwicklung Ihrer Bewerbung, Zulassung zum<br />

Studium, Einschreibung, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation. Sie finden das<br />

Immatrikulationsamt für den Studiengang Bauingenieurwesen im Raum H 13/14, Tel. 314-21055,<br />

Sprechzeiten: Mo., Do., Fr. 9.30-12.30 Uhr, Di. 13.00-16.00 Uhr.<br />

Telefonische Auskunft: Mo bis Fr 8.00 – 9.00 Uhr<br />

2.2.2 Prüfungsamt<br />

Das Prüfungsamt (IBb) mit seinen verschiedenen Arbeitsgruppen ist zuständig für Ihre Anmeldung zu<br />

Prüfungen und zur Diplomarbeit, sowie für alle mit den Diplomprüfungen zusammenhängenden<br />

Fragen. Dort erfährt man die Anmeldefristen, sowie die Prüfungszeiträume. Der Studiengang<br />

Bauingenieurwesen wird von der Arbeitsgruppe IB25, Raum H 25, Tel. 314-24971, Sprechzeiten Mo.,<br />

Do., Fr. 9.30-12.30 Uhr, Di. 13.00-16.00 Uhr, betreut.<br />

2.3 Akademisches Auslandsamt<br />

Das Akademische Auslandsamt ist die zentrale Anlaufstelle für alle ausländischen Studentinnen und<br />

Studenten sowie für TU-Studenten, die im Ausland studieren wollen. Weitere Informationen enthält die<br />

Broschüre “Wo geht’s lang?”.<br />

Auskünfte zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen und zur Feststellung von<br />

Äquivalenzen erteilt die Arbeitsgruppe ID2, Räume H 47, Tel. 314-24692, Sprechzeiten Di. und Do.<br />

9.30-12.30 Uhr.<br />

21


2.4 Erläuterungen zur Studien- und Prüfungsordnung<br />

Die Studien- und Prüfungsordnung für das Studium im Studiengang Bauingenieurwesen an der<br />

Fakultät “Bauingenieurwesen und Angewandte Geowissenschaften” der <strong>Technische</strong>n <strong>Universität</strong><br />

<strong>Berlin</strong> (in Kraft seit dem 15.5.2001) regelt die Studien- und Prüfungsbedingungen.<br />

In der Studien- und Prüfungsordnung ist festgelegt, in welchen Fächern Leistungsnachweise<br />

(Übungsscheine) erbracht und Prüfungen abgelegt werden müssen. Man findet dort u.a. einen<br />

Studienverlaufsplan, kurze Inhaltsbeschreibungen der Fächer und Angaben zum Praktikum.<br />

Die Studien- und Prüfungsordnung (Pkt. 4 und 5 des Studienführers) ist im Referat für<br />

Studienangelegenheiten und bei der Studienfachberatung erhältlich.<br />

Jeder Student sollte sich mit dem Inhalt der Studien- und Prüfungsordnung vertraut machen, um einen<br />

Überblick über das Studium zu bekommen. Dies ist Voraussetzung für eine sinnvolle Studienplanung.<br />

Fragen zur Studien- und Prüfungsordnung beantworten die Studienfachberatung und die Beauftragten<br />

für die Studienfachberatung.<br />

Da sich die Verhältnisse von Zeit zu Zeit ändern können, wird empfohlen, aktuelle Auskünfte über<br />

Zulassungsmöglichkeiten und Bewerbungstermine bei der Arbeitsgruppe IBa einzuholen.<br />

2.4.1 Lehrveranstaltungen<br />

Das Lehrangebot ist im wesentlichen in Vorlesungen (VL), Übungen (UE) und integrierte<br />

Veranstaltungen (IV) unterteilt. In einigen Fächern werden diese durch Tutorien (TUT) ergänzt.<br />

Vorlesungen sind vortragsorientierte Lehrveranstaltungen und dienen der Vermittlung theoretischer,<br />

weiterführender und vertiefender Kenntnisse über das jeweilige Fach.<br />

In den Übungen (UE), die die Vorlesungen begleiten, sollen die Studenten dazu angeleitet werden,<br />

durch Bearbeitung analytischer und konstruktiver Aufgaben oder Durchführung von Experimenten die<br />

in den Vorlesungen vermittelten Kenntnisse zu vertiefen und die Fähigkeit zur Anwendung des<br />

fachspezifischen Stoffes zu erwerben. Zu den Übungen gehören ferner die in einigen Fächern<br />

anzufertigenden Entwürfe (EW), durch deren Bearbeitung die Studenten lernen sollen, vielfältig<br />

verknüpfte Probleme selbständig zu lösen und darzustellen sowie auf ihre Durchführbarkeit hin kritisch<br />

zu prüfen.<br />

“Integrierte Veranstaltungen” (IV) sind Lehrveranstaltungen, bei denen Vorlesungs- und Übungsanteile<br />

miteinander verknüpft werden.<br />

Tutorien (TUT) die von Studenten (Tutoren) höherer Semester durchgeführt werden, finden in kleinen<br />

Gruppen statt. Die Aufteilung in einzelne Gruppen erfolgt zu Beginn eines jeden Semesters. In den<br />

Tutorien wird der Vorlesungsstoff anhand rechnerischer und praktischer Beispiele noch einmal<br />

ausführlich erklärt und geübt. Hier besteht die Möglichkeit, unter fachkundiger Leitung und aktiver<br />

Beteiligung der Studenten sachliche Schwierigkeiten und Unklarheiten zu besprechen und<br />

Aufgabenlösungen auch in verschiedenen Versionen zu erörtern.<br />

Für die Termine der Tutorien gilt: Das (zeitlich und örtlich) am günstigsten gelegene Tutorium wird von<br />

den meisten Studenten besucht. Möchte man lieber in eine kleine Gruppe, kann man auch mal ein<br />

Tutorium, das zu einer ungünstigen Zeit (z.B. Mo. 8.00-10.00 Uhr, Fr. 16.00-18.00 Uhr) stattfindet,<br />

ausprobieren. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, das Tutorium zu wechseln, wenn man<br />

den Stil eines anderen Tutors kennenlernen möchte.<br />

Zum Besuch von Vorlesungen, Übungen und Tutorien besteht in der Regel keine Pflicht. Zu Beginn<br />

des Semesters werden auch die Kriterien für die Übungsscheinvergabe bekannt gegeben. Die<br />

Professoren haben die Möglichkeit die Übungsscheinkriterien festzulegen. Das kann bedeuten, daß<br />

es Pflichthausaufgaben oder Anwesenheitspflicht gibt.<br />

In jedem Falle ist es dringend zu empfehlen, sich fortlaufend mit dem Vorlesungs- und Übungsstoff zu<br />

beschäftigen, um im Laufe des Semesters nicht den Anschluß zu verlieren. Hierbei sollte man auf die<br />

von den Fachgebieten empfohlenen Lehrbücher zurückgreifen. Fachbücher gibt es leihweise in den<br />

<strong>Universität</strong>sbibliotheken oder in städtischen Büchereien.<br />

Sehr nützlich ist es, die Sprechstunden der wissenschaftlichen Mitarbeiter und der Tutoren der<br />

einzelnen Fachgebiete auszunutzen. Diese sind erfahrungsgemäß besonders vor Klausuren<br />

hoffnungslos überfüllt, also schon im Semester fleißig sein!<br />

Ort und Zeit der Veranstaltungen sind im Vorlesungsverzeichnis angegeben. Angaben zu den<br />

Tutorien erfolgen in den Vorlesungen.<br />

2.4.2 Prüfungen<br />

Prüfungen im Grund- und Hauptstudium können an vier über das Jahr verteilten Prüfungszeiträumen<br />

abgelegt werden.<br />

22


In jedem Semester gibt es zwei Prüfungszeiträume, einen zu Beginn und einen am Ende der<br />

Vorlesungszeit. Diese Zeiträume erstrecken sich jeweils über etwa einen Monat. Zu den einzelnen<br />

Zeiträumen gibt es Meldeschlusstermine, die im Prüfungsamt zu erfahren sind.<br />

Zu jeder Prüfung (auch Wiederholungsprüfung) hat sich der Kandidat beim Referat für<br />

Studienangelegenheiten anzumelden.<br />

Die Prüfung in einem Fach kann erst abgelegt werden, sobald die Übungsscheine für dieses Fach<br />

vorliegen. Prüfungen im Hauptstudium können erst nach Abschluß des Vordiploms abgelegt werden.<br />

Für das Grundstudium kann man jede Prüfung in einem der vier Prüfungszeiträume ablegen. Im<br />

Hauptstudium muß jedes Fachgebiet nur noch einen Prüfungszeitraum pro Semester wahrnehmen.<br />

Deshalb sollte man sich rechtzeitig erkundigen, in welchem Zeitraum ein Fach die Möglichkeit zur<br />

Prüfung anbietet.<br />

Eine nicht bestandene Vordiploms-Prüfung kann bis zu zweimal wiederholt werden<br />

(§ 12 der Prüfungsordnung). Wiederholungsprüfungen, einschließlich Teilprüfungen<br />

sind im nächsten oder spätestens im übernächsten Prüfungszeitraum nach<br />

Nichtbestehen der Prüfung abzulegen. Zu beachten ist ebenfalls § 3 der<br />

Prüfungsordnung. Prüfungsform und -umfang sind in der Prüfungsordnung § 20 und<br />

§ 22 geregelt.<br />

Es wird empfohlen, sich zur Prüfungsvorbereitung mit mehreren Kommilitonen zu einer Arbeitsgruppe<br />

zusammenzuschließen. Probleme bei einer Prüfungsvorbereitungen sowie bei der Nachbereitung des<br />

gehörten Stoffs können von mehreren viel leichter gelöst werden als von einem einzelnen, da man<br />

sich gegenseitig in seinem Wissen und seinen Fähigkeiten aushelfen kann.<br />

Bei Prüfungsvorbereitungen sollte man sich genau nach den Anforderungen erkundigen. Dazu gibt es<br />

mehrere Möglichkeiten:<br />

• Als Zuhörer in eine Prüfung gehen. Dies ist erlaubt, wenn der Prüfungskandidat nicht widerspricht<br />

und der Platz ausreicht.<br />

• Prüfungsfragen aus früheren Prüfungen besorgen (siehe hierzu Angaben über Prüfungskartei auf<br />

Seite 14)<br />

• wissenschaftliche Mitarbeiter oder Professoren befragen.<br />

2.5 Grundstudium<br />

Für das Grundstudium ist ein Studienplan und die Stundenverteilung vorgegeben (siehe Abs. 3.1). Es<br />

ist grundsätzlich zu empfehlen, sich nach diesem Plan zu richten, da die zeitliche Reihenfolge des<br />

“Hörens” der Lehrveranstaltungen sinnvoll zusammengestellt wurde. Studenten, die sich nach der<br />

Studienplanempfehlung richten, brauchen außerdem nicht mit Überschneidungen einzelner Fächer zu<br />

rechnen.<br />

Etwa 1 Woche vor Beginn der Vorlesungszeit findet für Studienanfänger ein Einführungskurs des<br />

Studienganges Bauingenieurwesen statt. Über Ort und Zeit der Veranstaltung erteilen das<br />

Immatrikulationsbüro, die Studienfachberatung und die Allgemeine Studienberatung Auskunft.<br />

Außerdem wird sie auf der ersten Seite im Vorlesungsverzeichnis der Fakultät <strong>VI</strong> angekündigt.<br />

Vor Beginn der Vorlesungszeit eines jeden Semesters findet für Studienanfänger ein Einführungskurs<br />

in die Höhere Mathematik statt, der den Einstieg in die Höhere Mathematik für Ingenieure im<br />

Grundstudium erleichtert. Informationen zum Einführungskurs erhalten Sie im Immatrikulationsbüro,<br />

bei der Studienfachberatung und bei der Allgemeinen Studienberatung.<br />

2.5.1 Fächer im Grundstudium<br />

1. Mathematik<br />

2. Mechanik<br />

3. Physik<br />

4. Baustoffkunde, Baustoffprüfung, Bauchemie<br />

5. Baukonstruktionen<br />

6. Vermessungskunde und Photogrammetrie<br />

7. Strömungsmechanik für Bauingenieure<br />

8. Bauphysik<br />

9. Darstellungsmethoden<br />

10. Öffentliches und privates Baurecht<br />

11. Wahlpflichtfach<br />

23


2.5.2 Diplom-Vorprüfung<br />

Die Diplom-Vorprüfung sollte spätestens im 5. Semester abgelegt werden. In den Fächern 1. bis 6.<br />

sind mündliche Prüfungen abzulegen. Die Voraussetzungen zur Prüfungsmeldung<br />

(Leistungsnachweise) sind den Erläuterungen der einzelnen Fächer des Grundstudiums zu<br />

entnehmen. Zu den Prüfungen (auch Wiederholungsprüfungen) muß man sich anmelden (siehe Abs.<br />

2.4.2). Für die Fächer 7. bis 11. sind unbenotete Leistungsnachweise erforderlich.<br />

24


2.6 Hauptstudium<br />

Das Hauptstudium ist in das Grundfach- und das Vertiefungsstudium unterteilt.<br />

Im Hauptstudium befindet sich der Kandidat nach Abgabe der erforderlichen Leistungsnachweise und<br />

Ablegen sämtlicher Prüfungen des Grundstudiums. Laut Studienplanempfehlung sollen die ersten<br />

Vorlesungen des Grundfachstudiums im 3. Semester gehört werden, also vor dem Abschluß des<br />

Grundstudiums. Es besteht auch die Möglichkeit, schon parallel zum Grundstudium weitere<br />

Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums zu besuchen. Die Meldung zu Diplom-Hauptprüfungen kann<br />

jedoch erst nach Abschluß der Diplomvorprüfung erfolgen.<br />

Die in Abschnitt 2.6.1 genannten Fächer des Grundfachstudiums sind für alle Studenten<br />

Pflichtveranstaltungen, d.h. Leistungsnachweise müssen erbracht und Prüfungen abgelegt werden.<br />

Mit dem Vertiefungsstudium sollen die Studenten im 7. Semester beginnen. Aus denen im Abs. 2.6.2<br />

genannten Vertiefungsfächern sind 2 Fächer zu wählen. Zu jedem Vertiefungsfach gehören ein<br />

Wahlpflicht- und ein Pflichtfach.<br />

2.6.1 Fächer im Grundfachstudium<br />

1. Statik der Baukonstruktionen<br />

2. Theoretische Methoden der Bau- und Verkehrstechnik (Bauinformatik)<br />

3. Konstruktiver Ingenieurbau: Stahlbau, Massivbau (Stahlbetonbau), Ingenieurhochbau<br />

4. Grundbau und Bodenmechanik<br />

5. Bauwirtschaft und Baubetrieb<br />

6. Wasserwesen<br />

7. Verkehrswesen<br />

2.6.2 Fächerkatalog für das Vertiefungsstudium<br />

1. Statik der Baukonstruktionen<br />

2. Theoretische Methoden der Bau- und Verkehrstechnik (Bauinformatik)<br />

3. Massivbau (Stahlbetonbau)<br />

4. Stahlbau<br />

5a. Allgemeiner Ingenieurbau/Ingenieurhochbau<br />

5b. Allgemeiner Ingenieurbau/Ingenieurholzbau<br />

6. Baustoffkunde, Baustoffprüfung und Bauchemie<br />

7. Grundbau und Bodenmechanik<br />

8. Bauwirtschaft und Baubetrieb<br />

9. Konstruktiver Wasserbau<br />

10. Wasserwirtschaft und Hydroinformatik<br />

11. Siedlungswasserwirtschaft<br />

13a. Straßenplanung und -betrieb<br />

13b. Straßenbau<br />

13. Eisenbahnwesen<br />

2.6.3 Diplom-Hauptprüfung<br />

Die Diplom-Hauptprüfung umfaßt lt. § 22 und § 23 der Prüfungsordnung<br />

• Prüfungen in den Fächern 1. bis 7. des Grundfachstudiums, davon 4 Prüfungen spätestens im 7.<br />

Semester, die restlichen Prüfungen des Grundfachstudiums spätestens im 8. Semester. Achtung:<br />

Zwei der ersten vier Prüfungen müssen die Fächer Statik der Baukonstruktionen und Theoretische<br />

Methoden der Bau- und Verkehrstechnik sein!<br />

• vertiefte Prüfungen in 2 Vertiefungsfächern (spätestens im 9. Semester)<br />

• Diplomarbeit (in einem der beiden Vertiefungsfächern), Bearbeitungszeit 2 Monate<br />

2.7 Praktikantenbestimmungen<br />

Als Voraussetzung für die Zulassung zum Studium im Studiengang Bauingenieurwesen (also vor<br />

Studienbeginn) müssen mindestens 6 Wochen handwerkliches Praktikum auf einer Baustelle oder in<br />

einer Werkstatt nachgewiesen werden (siehe § 4, Abs. 2 der Studienordnung).<br />

Bei der Meldung zum letzten Fach der Diplom-Vorprüfung ist eine praktische Arbeit von insgesamt 4<br />

Monaten (= 18 Wochen) Dauer nachzuweisen (siehe Prüfungsordnung § 19 (1)).<br />

Der Prüfungsausschuß verlängert die Fristen für den Nachweis der praktischen Tätigkeit bis<br />

25


spätestens zur Prüfungsmeldung im 1. Vertiefungsfach (siehe § 21 (1) Ziffer 2 der Prüfungsordnung)<br />

nur, wenn der Student die praktische Tätigkeit nachweislich aus einem von ihm nicht zu vertretenden<br />

Grund nicht fristgerecht ableisten konnte. Für die bis zur Diplom Vorprüfung geleistete praktische<br />

Tätigkeit ist in jedem Fall eine Teilanerkennung zu beantragen.<br />

Zur Vermeidung von Schwierigkeiten wird empfohlen, die Zeugnisse bzw.<br />

Praktikantenbescheinigungen frühzeitig, spätestens 6 Wochen vor der Meldung zum letzten Fach der<br />

Diplom-Vorprüfung, beim Obmann für praktische Tätigkeit unter Vorlage des Studienausweises zur<br />

Anerkennung einzureichen. Die Unterlagen über den Nachweis der praktischen Tätigkeit sind im<br />

Original mit einer Kopie vorzulegen.<br />

Über die Anerkennung der praktischen Tätigkeit wird vom Praktikantenobmann eine Bescheinigung<br />

ausgestellt, die der Student dem Referat für Studienangelegenheiten (Prüfungsamt) bis zur Meldung<br />

zum letzten Fach der Diplom-Vorprüfung vorlegen muß.<br />

Sekr. TIB1-B6, Raum TIB13b-408, Telefon: 314-72330.<br />

Sprechzeiten des Praktikantenobmann, Prof. Kochendörfer, s. 1.6 Praktikantenamt-<br />

Als praktische Arbeit gilt die vom Praktikanten selbst ausgeführte handwerkliche Arbeit auf Baustellen<br />

und in Werkstätten, jedoch nicht Büroarbeit, Bauaufsicht oder andere nicht handwerkliche<br />

Beschäftigungen. Der Praktikant hat sich der Arbeitsordnung des jeweiligen Betriebes zu unterwerfen.<br />

Halbtägige oder stundenweise Arbeit kann im allgemeinen nicht anerkannt werden.<br />

Innerhalb der insgesamt 18 Wochen dauernden praktischen Ausbildung müssen mindestens sechs<br />

Wochen Tätigkeit im Betonbau und mindestens sechs Wochen Tätigkeit im Stahlbau oder in einer<br />

Maschinenwerkstatt nachgewiesen werden.<br />

Eine praktische Mitarbeit an einfachsten Bauvorhaben sowie Tätigkeiten als Meßgehilfe können nur<br />

ausnahmsweise und in beschränktem Umfang als Praktikum anerkannt werden. Über die<br />

Anerkennung einer Bauhandwerkslehre oder von Teilen derselben wird im Einzelfall vom<br />

Praktikantenobmann entschieden.<br />

Der Praktikant hat seinen Arbeitgeber bei Beendigung des Praktikums um ein Zeugnis bzw. um eine<br />

Praktikantenbescheinigung zu bitten, in der folgende Angaben enthalten sein müssen:<br />

1. Dauer der Tätigkeit (Beginn und Abschluß mit Angabe der Fehltage, Krankheit, Urlaub, usw.)<br />

2. Zeitliche Angaben über die verschiedenen Arbeitsgebiete, bei denen der Praktikant mitgearbeitet<br />

hat.<br />

3. Besondere Erwähnung, daß der Praktikant nur handwerkliche Arbeit ausgeführt und daß er sich<br />

ohne Ausnahme der Arbeitsordnung unterworfen hat.<br />

Die Führung eines Tage- bzw. Werkbuches ist dem Praktikanten zu empfehlen, wird aber nicht<br />

ausdrücklich gefordert.<br />

Die Beschaffung einer Praktikantenstelle und die rechtzeitige Ableistung der praktischen Arbeit obliegt<br />

dem Praktikanten selbst.<br />

2.8 Hinweise für Fachhochschulabsolventen<br />

Studenten, die ein Studium an einer Fachhochschule in <strong>Berlin</strong> oder in einem anderen Bundesland im<br />

Studiengang Bauingenieurwesen abgeschlossen haben, werden beim Weiterstudium an der<br />

<strong>Technische</strong>n <strong>Universität</strong> <strong>Berlin</strong> im Studiengang Bauingenieurwesen in das 3. Fachsemester eingestuft<br />

und den Studenten mit abgeschlossener Diplom-Vorprüfung gleichgestellt, nachdem sie folgende<br />

Leistungen erfolgreich erbracht haben:<br />

1) Übungsscheine in:<br />

a) Mathematik I und II<br />

b) Mechanik I und II<br />

c) Bauphysik I und II<br />

d) Strömungsmechanik für Bauingenieure<br />

e) Öffentliches und privates Baurecht<br />

2) Prüfungen in den Fächern Mathematik und Mechanik.<br />

Fachhochschüler aus anderen Ingenieurstudiengängen sowie Bewerber mit abgeschlossenem<br />

Grundstudium an einer Fachhochschule werden als Einzelfälle behandelt.<br />

Eine Entscheidung über die angemessene Anrechnung von Studienleistungen und -semestern wird<br />

auf Antrag vom Prüfungsausschuß, Sekr. TIB1-B3, Tel.: 314-72141, getroffen.<br />

Entsprechende Anträge sind im Referat für Studienangelegenheiten (IB25) erhältlich und im<br />

Sekretariat des Prüfungsausschusses mit den entsprechenden Unterlagen einzureichen.<br />

Die Praktikantenbestimmungen (siehe Abs. 2.7) sind auch für Fachhochschüler verbindlich.<br />

26


2.9 Hinweise zum Schließsystem<br />

im TIB Gebäude 13b und zum Computerpool (Raum 180 und Raum<br />

572) des Instituts für Bauingenieurwesen<br />

2.9.1 Zugangsberechtigung<br />

Das Gebäude 13b mit dem Computerpool in den Räumen 180 und 572 ist für<br />

Studierende und Beschäftigte des Instituts für Bauingenieurwesen eingerichtet<br />

worden. Gebäude und Pool können zu jeder Tages- und Nachtzeit sowie an<br />

Wochenenden und Feiertagen genutzt werden. Um diese flexiblen Öffnungszeiten<br />

gewährleisten zu können und eine Fremdnutzung bzw. Mißbrauch zu verhindern,<br />

wurde ein Schließsystem installiert, das den Zutritt zum Gebäude und zu den<br />

Rechnerräumen mit einem elektronischen Code-Schlüssel kontrolliert. Außerdem<br />

werden beide Rechnerräume 7 Tage 24 Stunden mit einer automatischen<br />

Videoanlage überwacht.<br />

2.9.2 Zulassungsverfahren<br />

Jeder Nutzer des Rechnerraumes erhält bei Herrn Cattes (Raum 507) gegen ein<br />

Pfand von 10 Euro (DM 19,56) einen individuellen Code-Schlüssel, der die Tür zum<br />

Gebäude 13b am Treppenhaus 7 und zu den Rechnerräumen automatisch freigibt.<br />

Die Schlüssel werden zeitlimitiert für ein Jahr ausgegeben und können verlängert<br />

werden.<br />

2.9.3 Betreten des Raumes<br />

Um das Gebäude und die Rechnerräume betreten zu können, ist der<br />

Kunststoffschlüssel an den rechts neben der Tür befindlichen Kontaktleser zu halten.<br />

Das Aufleuchten einer grünen Diode am Lesegerät sowie ein<br />

Knacken des Türschließers zeigen an, daß der Eintritt berechtigt<br />

ist. Durch Ziehen am Türknauf kann die Tür geöffnet werden.<br />

Die Tür schließt selbsttätig und das Offenhalten, insbesondere durch<br />

Gegenstände wie z.B. Papierkörbe, ist nicht erlaubt. Sollte die Tür für mehrere<br />

Sekunden offenstehen, so wird ein Warnton ausgelöst, der erst beim Schließen<br />

automatisch wieder aufgehoben wird.<br />

Leuchtet die Diode nicht auf, so ist der Schlüssel gesperrt und<br />

das Öffnen der Tür nicht möglich. In diesem Fall sollte Herr Cattes informiert werden,<br />

damit das Problem umgehend beseitigt werden kann.<br />

2.9.4 Videoanlage<br />

Aus Sicherheitsgründen werden die Rechnerräume videoüberwacht. Es versteht<br />

sich von selbst, daß der Schlüssel nicht zu verleihen und ein Verlust unverzüglich zu<br />

melden ist! Jeder Nutzer sollte sich mit seinem eigenen Code-Schlüssel anmelden<br />

und niemals weitere Personen mit demselben eintreten lassen.<br />

27


3 Studienpläne, Prüfungsfächer und<br />

Lehrveranstaltungen<br />

3.1 Studienplan für Grund- und Hauptstudium<br />

Für das Grund- und Hauptstudium ist der nachfolgend abgedruckte<br />

Studienverlaufsplan vorgesehen, der auf einen Studienbeginn im Wintersemester<br />

zugeschnitten ist. (Abkürzungen siehe Abs. 3.1.3). Die dort zu den einzelnen<br />

Fächern angegebenen Zahlen weisen auf die sog. Semesterwochenstunden (SWS)<br />

hin. Sie geben die Dauer pro Woche einer Lehrveranstaltung während des<br />

betreffenden Semesters an. Bei Lehrveranstaltungen, die nicht wöchentlich<br />

stattfinden, ist die Zahl der Semesterwochenstunden der wöchentliche Mittelwert der<br />

Dauer während eines Semesters.<br />

3.1.1 Studienverlaufsplan für das Grundstudium (Empfehlung der<br />

Studienfachberatung)<br />

Lehrveranstaltungen (Fakultäten) 1. WS 2. SS 3. WS 4. SS<br />

Analysis I für Ingenieure ( II ) 4VL 2UE<br />

Analysis II für Ingenieure ( II ) 4VL 2UE<br />

Lineare Algebra für Ingenieure ( II ) 2VL 2UE<br />

Mechanik I ( V ) 4VL 2UE<br />

2TUT *)<br />

Mechanik II ( V ) 4VL 2UE<br />

2TUT<br />

Physik ( II ) 4IV<br />

Baustoffkunde, Baustoffprüfung, Bauchemie I ( <strong>VI</strong> ) 2VL 2UE<br />

Baustoffkunde, Baustoffprüfung, Bauchemie II ( <strong>VI</strong> ) 4VL 2UE<br />

Baukonstruktionen I ( <strong>VI</strong> ) 2IV<br />

Baukonstruktionen II ( <strong>VI</strong> ) 4IV 4EW<br />

Vermessungskunde und Photogrammetrie I ( <strong>VI</strong> ) 2VL 2UE<br />

Vermessungskunde und Photogrammetrie II ( <strong>VI</strong> ) 2UE<br />

Strömungsmechanik für Bauingenieure ( <strong>VI</strong> ) 2VL 2UE<br />

Bauphysik I ( <strong>VI</strong> ) 2IV<br />

Bauphysik II ( <strong>VI</strong> ) 4IV<br />

Darstellungsmethoden ( <strong>VI</strong> ) 2VL 2TUT<br />

Öffentliches und privates Baurecht ( <strong>VI</strong> ) 2IV<br />

Wahlpflichtfach (innerhalb der ersten 4Semester)<br />

4 IV<br />

29


3.1.2 Studienverlaufsplan für das Grundfachstudium<br />

Lehrveranstaltungen 1. WS 2. SS 3. WS 4. SS 5. WS 6. SS 7. WS 8. SS<br />

Statik der Baukonstruktionen I 4 IV<br />

2 TU<br />

Statik der Baukonstruktionen II 4 IV<br />

2 TU<br />

Statik der Baukonstruktionen III 4 IV<br />

2 TU<br />

Theoretische Methoden der<br />

4 IV<br />

Bau- und Verkehrstechnik I<br />

2 TU<br />

Theoretische Methoden der<br />

4 IV<br />

Bau- und Verkehrstechnik II<br />

2 TU<br />

Theoretische Methoden der<br />

4 IV<br />

Bau- u. Verkehrstechnik IV<br />

2 TU<br />

Konstruktiver Ingenieurbau I 4 IV<br />

Konstruktiver Ingenieurbau II 8 IV 5 EW<br />

Grundbau u. Bodenmechanik I 4 IV<br />

Grundbau u. Bodenmechanik II 2 IV<br />

Baubetrieb u. Baumaschinen I 3 IV<br />

Baubetrieb u. Baumaschinen II 2 IV<br />

Wasserwesen I 4 IV<br />

Wasserwesen II 4 IV<br />

Verkehrswesen I 2 IV<br />

Verkehrswesen II 4 IV<br />

30


3.1.3 Studienverlaufsplan für das Vertiefungsstudium<br />

Lehrveranstaltungen 1. WS 2. SS 3. WS 4. SS 5. WS 6. SS 7. WS 8. SS 9. SS<br />

Vertiefungsfach A<br />

(aus 1-14)<br />

6 IV**<br />

Pflichtfach zum<br />

Vertiefungsfach A<br />

4 IV**<br />

Wahlpflichtfach zum<br />

Vertiefungsfach A<br />

4 IV<br />

Entwurf A 5 EW<br />

Vertiefungsfach B<br />

(aus 1-14)<br />

6 IV**<br />

Pflichtfach zum<br />

Vertiefungsfach B<br />

4 IV**<br />

Wahlpflichtfach zum<br />

Vertiefungsfach B<br />

4 IV<br />

Entwurf B 5 EW<br />

Seminar zu A oder B 2 SE<br />

Exkursion 1 EX<br />

**LV und Pflicht-LV werden im 7. bzw. 8. Semester angeboten<br />

Abkürzungen:<br />

WS Wintersemester<br />

SS Sommersemester<br />

VL Vorlesungen<br />

UE Übungen<br />

TU Tutorien<br />

IV Integrierte Veranstaltungen<br />

EW Entwurf<br />

SE Seminar<br />

EX Exkursion<br />

31


3.2 Fächer des Grundstudiums<br />

3.2.1 Fach: Mathematik<br />

Fakultät: II<br />

Leitung: Thomsen<br />

Prof.: Ferus<br />

Service-Zentrum<br />

Mathematik: Frau Fiebrandt, Frau Ulrich<br />

Raum: MA 708<br />

Telefon: 314-21265<br />

Informationen: http://www.math.tu-berlin.de/HM/<br />

Hier finden Sie alle Informationen zu sämtlichen Veranstaltungen der<br />

Ingenieurmathematik. Über diese Seiten sind Übungsblätter, von den Dozenten<br />

bereitgestellte Begleitmaterialien, Klausurergebnisse etc. abrufbar. Die<br />

wichtigsten Informationen finden Sie ebenfalls am Schwarzen Brett des<br />

Service-Zentrums Mathematik.<br />

Veranstaltungen des Grundstudiums<br />

Das Mathematikangebot für Ingenieurstudenten ist modular aufgebaut. Es besteht im Kern aus<br />

folgenden drei Veranstaltungen (Modulen):<br />

Analysis 1 für Ingenieure (im WS: 4 VL + 2 UE (in Kleingruppen))<br />

Zahlbereiche, Grenzwerte von Folgen, Reihen und Funktionen, Elementare Funktionen,<br />

Differential- und Integralrechnung für Funktionen einer Variablen, Fourierreihen<br />

Analysis 2 für Ingenieure (im SS: 4 VL + 2 UE (in Kleingruppen))<br />

Der mehrdimensionale Raum, Differentiation in mehreren Variablen, Vektoranalysis,<br />

Integration in mehreren Variablen, Integralsätze der Vektoranalyse<br />

Lineare Algebra<br />

(im WS: 2 VL + 2 UE (in Kleingruppen))<br />

Vektoren, Lineare Abbildungen, Lineare Gleichungen, Vektorgeometrie, Matrizenrechnung,<br />

Lineare Differentialgleichungen, Theorie und Anwendungen auf Probleme<br />

der Ingenieurwissenschaften<br />

Übungsleistungen: Es besteht die Pflicht zur regelmäßigen Bearbeitung von<br />

Hausaufgaben. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist das Erreichen einer<br />

ausreichenden Zahl von Punkten aus den Hausaufgaben, vgl. Infoblatt zur jeweiligen<br />

Veranstaltung. Verfehlen Sie dieses Ziel, wird Ihre Prüfungsanmeldung annuliert.<br />

Anmeldung: Das Meldeverfahren<br />

1. Die Registrierung erfolgt über Ihr Mathekonto auf den MOSES- Seiten( www.moses.tuberlin.de/mathematik/).<br />

2. Die Meldezeiträume finden Sie dort und auf den Informationsblättern zu den jeweiligen<br />

Veranstaltungen.<br />

3. Vor der Registrierung zur 1. Fach- oder Modulprüfung müssen Sie bei dem für Sie<br />

zuständigen Prüfungsamt die generelle Zulassung zum Vordiplom beantragt haben. Sie<br />

könne den Zulassungsantrag über die Informationsseite des Prüfungsamtes www.tuberlin.de/zuv/IB/linksunddownloads.htm<br />

bekommen und ihn auf den Postweg oder<br />

durch Einwurf in den Briefkasten Ihres Prüfungsbüros im Hauptgebäude zurücksenden.<br />

Ohne diese Zulassung ist die Teilnahme an Fach- oder Modulprüfungen nicht möglich.<br />

4. Der Rücktritt von Prüfungen ist ebenfalls über das Mathekonto bis zu drei Werktagen<br />

vor der Klausur möglich.<br />

5. Die Anmeldung zu mündlichen Prüfungen( insbesondere zu zweiten Wiederholungen)<br />

ist ausschließlich beim Prüfungsamt möglich.<br />

6. Sie könne in der letzten Vorlesungswoche in ihrem Mathekonto feststellen, ob Sie die<br />

benötigten Hausaufgabenpunkte erreicht haben. Reklamationen sind ggf. nur in dieser<br />

32


Woche per e-mail an abacus@math.tu-berlin.de möglich.<br />

Geben Sie dabei Namen, Matrikel, Studiengang und Tutorium an!<br />

7. Für Wiederholungsklausuren müssen Sie sich unter Wahrung der in Ihrem Studiengang<br />

geltenden Fristen erneut anmelden.<br />

Prüfungen: Nach jedem Modul wird an zwei Terminen eine Prüfungsklausur angeboten<br />

(Februar/April bzw. Juli/Oktober). Eine davon müssen Sie bestehen. Erste<br />

Wiederholungsmöglichkeit beim jeweils nächsten Termin. Wenn Sie nicht bestanden Prüfungen<br />

später als im folgenden Semester wiederholen, müssen Sie erneut die Hausaufgaben<br />

bearbeiten und wieder die 40% erreichen. Für die Prüfungen und ggf. Wiederholungsprüfungen<br />

ist eine Anmeldung im Prüfungsamt IB2 (Raum H 26 ) erforderlich. Die Meldetermine erfahren<br />

Sie dort und in der Veranstaltung.<br />

33


3.2.2 Fach: Mechanik<br />

Fakultät: V<br />

Fachgebiet: Institut für Mechanik<br />

Prof.: Brunk N.N Popov W.H.Müller<br />

Sekretariat: C 8-2 C 8-3 C8-4 MS 2<br />

Zimmer: M 124 M125 M 121 MS 009<br />

Tel: 23345 23454 27682/22332<br />

Anmeldung: Wird im Vorlesungsverzeichnis und an den schwarzen Brettern bekanntgegeben.<br />

Ankündigungen: Schwarze Bretter in den Gebäuden MS, M, und J.<br />

Allgemeines: Besuch der Tutorien wird empfohlen. Für Ausländer gibt es ein<br />

Fachmentorenprogramm.<br />

Lehrveranstaltungen (Anlage 6 StO):<br />

<strong>Technische</strong> Mechanik I, II (je 4 VL + 2 UE im SS und WS)<br />

Mathematische Hilfsmittel. • Grundbegriffe, Einzelkräfte und Einzelmomente.<br />

Spannungen und Kraftdichten. Materialeinfluß, Größen und Einheiten. • Statik:<br />

Resultierende Kräfte und Momente, Schwerpunkt, Schnittprinzip,<br />

Gleichgewicht, Statische Bestimmtheit; Balken: Lagerkräfte und Schnittlasten,<br />

Fachwerke, (Seile). • Begriffe der linearen Elastizitätstheorie: Spannungen,<br />

Verschiebungen und Verzerrungen, HOOKEsches Gesetz, Hauptspannungen<br />

und maximale Schubspannungen. • Elastische Balken und Stäbe: Schnittlasten<br />

und Spannungen, Querschnittsgeometrie, Verformungsproblem und<br />

Spannungsproblem für Biegung und Längsbeanspruchung, Statisch<br />

unbestimmte Lagerung, (Torsion dünnwandiger Querschnitte),<br />

Schubmittelpunkt, Energiemethoden, EULERsche Knickung, Übertragungs- und<br />

Steifigkeitsmatrizen. • Dynamik: Punktkinematik, Kurvengeometrie, Starrkörper-<br />

Bewegung, Grundgleichungen der Dynamik, Mechanische Energiebilanz.<br />

Starrkörperkinetik, einfache Mehrkörpersysteme, Stoß, freie und erzwungene<br />

Schwingungen, (Kontinuums-schwingungen). ( ) Themen die unter Umständen<br />

nicht ausführlich behandelt werden.<br />

Übungsscheine (§ 8 StO und § 19 PO): Der Erwerb der Übungsscheine erfolgt durch zwei<br />

2stündige Klausuren (ggf. eine 2stündige Nachklausur als Ersatz einer nichtbestandenen<br />

Klausur) je Semester. Rücksprachen in Zweifelsfällen.<br />

Prüfung (§ 7 und § 20 PO): Die mündliche Prüfung dauert 15-30 Minuten je Kandidat. Die<br />

Prüfungsfragen werden im allgemeinen im Zusammenhang mit Aufgaben gestellt, welche der<br />

Kandidat im Dialog mit dem Prüfer schriftlich bearbeitet. Die mündliche Prüfung kann durch eine<br />

Klausur ersetzt werden. Lt. § 20 (3) PO besteht das Recht auf eine mündliche Prüfung.<br />

Literatur/ Skripte: Literatur- und Skriptangaben in den Vorlesungen und Übungen.<br />

34


3.2.3 Fach: Physik<br />

Fakultät: II<br />

Fachgebiet: Institut für Festkörperphysik – Physik für Ingenieure<br />

Prof.: Thomsen<br />

Sekretariat: PN 5-4<br />

Zimmer: PN 547<br />

Telefon Nr.: 314-23187<br />

Anmeldung: 1. Vorlesungswoche des jeweiligen Semesters<br />

Ankündigungen: Vorlesungsverzeichnis und schwarzes Brett.<br />

Allgemeines: Die Lehrveranstaltung wird getragen von Tutoren, wissenschaftlichen<br />

Mitarbeitern und dem Hochschullehrer des Lehrgebietes. Die Einteilung in die Tutorien erfolgt<br />

über das Internet.<br />

Lehrveranstaltungen (Anlage 6 StO):<br />

Physik (4 IV im WS)<br />

Mechanik: Punktmechanik. Thermodynamik: Hauptsätze, Kreisprozesse. Elektrizitätslehre:<br />

Elektrostatik, Elektrodynamik, Verknüpfung elektrischer und magnetischer Felder.<br />

Schwingungen und Wellen: synoptisch mechanische, elektrische und optische Schwingungen<br />

und Wellen. Geometrische Optik: optische Bauelemente und Geräte.<br />

Übungsscheine (§ 8 StO und § 19 PO): kein Übungsschein<br />

Prüfung (§ 7 und § 20 PO): Die Prüfung findet (auf Vorschlag der Dozenten) mündlich (max. 30<br />

Minuten je Kandidat) oder in Form einer 2-stündigen Klausur statt. Lt. § 20 (3) PO besteht das<br />

Recht auf eine mündliche Prüfung.<br />

Literatur: C. Thomsen, E., H. Gumlich: Ein Jahr für die Physik: Newton, Feynman und andere ,<br />

2. Auflage (W&T Verlag, <strong>Berlin</strong>, 1998)<br />

C. Thomsen: Ein Jahr für die Physik: Übungen und Lösungen 2.Auflage<br />

(W&T Verlag,<strong>Berlin</strong>, 2004)<br />

35


3.2.4 Fach: Baustoffkunde, Baustoffprüfung, Bauchemie<br />

Fakultät: <strong>VI</strong><br />

Fachgebiet: Baustoffkunde und Baustoffprüfung<br />

Prof.: Hillemeier<br />

Sekretariat: TIB1-B4<br />

Zimmer: TIB13b-303<br />

Telefon-Nr.: 314-72101<br />

Anmeldung: Für die praktische Übung zwecks Gruppeneinteilung in der ersten<br />

Übungsveranstaltung zum Semesterbeginn.<br />

Ankündigungen: Anschlagbrett des Fachgebiets gegenüber vom Raum TIB13b-303 sowie<br />

Homepage des Fachgebiets im Internet unter: http://www.tu-berlin.de/fb9/bt<br />

Allgemeines: Das Fachgebiet Baustoffkunde und Baustoffprüfung vermittelt im Grundstudium<br />

das als Grundlage für andere Bauingenieurfächer notwendige Basiswissen über Gewinnung,<br />

Herstellung, Eigenschaften bzw. Verhalten, Prüfung und Anwendung von Baustoffen.<br />

Lehrveranstaltungen (Anlage 6 StO):<br />

Baustoffkunde, Baustoffprüfung, Bauchemie I (2 VL + 2 UE im WS), II (4 VL + 2 UE im SS)<br />

Charakterisierung wichtiger Werkstoffeigenschaften: Festigkeit, Verformung, Kriechen,<br />

Relaxation, Ermüdung, Härte, Transportphänomene, Herstellung und Formgebung, chemische<br />

Bindung, Mikro- und Grobstruktur von Werkstoffen, Bruchvorgänge, Korrosion, Fügen. Stahl<br />

und andere Metalle im Bauwesen, Keramische Werkstoffe, Ziegel, Gläser, Kunststoffe,<br />

Bindemittel, Beton, Verbundwerkstoffe, Holz, bituminöse Baustoffe. Dauerhaftigkeit,<br />

Umwelteinflüsse, Qualitätssicherung, Recycling von Baustoffen. Übungen im Labor<br />

:Bestimmung von Baustoffeigenschaften, Betonherstellung und Baustoffprüfungen.<br />

Seminarvorträge.<br />

Übungsscheine (§ 8 StO und § 19 PO): Der unbenotete Übungsschein wird für Studierende<br />

des Bauingenieurwesens nach Abgabe der schriftlichen Ausarbeitungen zu den Übungen I und<br />

II und bei Anwesenheit zu den Pflichtterminen erteilt.<br />

Prüfung (§ 7 und § 20 PO): Die Prüfung findet in Form einer 2stündigen Klausur statt. Lt.<br />

§ 20 (3) PO besteht das Recht auf eine mündliche Prüfung. Die zweite Wiederholungsprüfung<br />

ist eine mündliche Prüfung.<br />

Literatur/Skripte: Das Skriptum Baustoffkunde I und II ist in Papierform in den Sprechstunden<br />

oder als pdf-Dokument über die Homepage des Fachgebietes zu erhalten. Das Kennwort zum<br />

Download wird in der ersten UE im Semester bekannt gegeben. Zu den VL und UE werden<br />

Ergänzungsblätter verteilt. Literaturhinweise werden in den Lehrveranstaltungen bekannt<br />

gegeben. Es besteht die Möglichkeit zur Nutzung des internetbasierten, multimedialen<br />

Lernnetzwerks „ Wiba-Ne“ unter www.wiba-net.de. Ein Log-in kann für Studierende am<br />

Fachgebiet beantragt werden. Details zum Wiba-Net werden in einer der ersten VL des<br />

Semesters erläutert.<br />

36


3.2.5 Fach: Baukonstruktionen<br />

Fakultät: <strong>VI</strong><br />

Fachgebiet: Baukonstruktionen<br />

Prof.: N.N.<br />

Sekretariat: TIB1-B11<br />

Zimmer: TIB13b-308<br />

Telefon-Nr.: 314-72162<br />

Fax- Nr.: 314-72160<br />

E-Mail Sekretariat@bauko.bv.tu-berlin.de<br />

Anmeldung: Für Lehrveranstaltungen nicht erforderlich<br />

Ankündigungen: Anschlagbrett des Fachgebietes.<br />

Allgemeines: Das Fachgebiet Baukonstruktionen vermittelt im Grundstudium das als<br />

Grundlage für andere konstruktive Fächer notwendige Basiswissen über Planung, Konstruktion,<br />

Berechnung und Bemessung in den beiden Teilgebieten Mauerwerksbau und Holzbau.<br />

Lehrveranstaltungen (Anlage 6 StO):<br />

Baukonstruktionen I (2 IV im SS), II (4 IV im WS)<br />

Geschichte der Bauingenieurkunst, Bestandteile einer Ingenieurplanung, Bauaufsichtliche<br />

Bestimmungen, Aufbau einer statischen Berechnung, Lastannahmen, Sicherheits- und<br />

Bemessungskonzepte im Bauwesen;<br />

Planung, Entwurf, Bemessung und Konstruktion im Mauerwerks- und Holzbau<br />

Baustoffe, Festigkeiten, Dach-, Decken-, Wandkonstruktionen, Balkone, Treppen, Fundamente,<br />

Pfetten- und Sparrendächer, Fachwerke, Hallen, Tragverhalten, Aussteifung,<br />

Bemessungsverfahren für Bauteile und Anschlüsse<br />

Europäische Normung im Mauerwerks- und Holzbau<br />

Übungsscheine (§ 8 StO und § 19 PO): Zu Baukonstruktionen I und II ist ein Entwurf<br />

anzufertigen. Als Bearbeitungszeit sind 4 SWS = 180 h angesetzt. Der Entwurf kann zu jedem<br />

Zeitpunkt abgeholt werden und ist dann innerhalb von 8 Monaten zu bearbeiten. Nach Korrektur<br />

des Entwurfs erfolgt eine Rücksprache. Für den bestandenen Entwurf wird ein Übungsschein<br />

ausgestellt.<br />

Prüfung (§ 7 und § 20 PO): Die mündliche Prüfung dauert ca. 30 Minuten. Jeder Kandidat<br />

erhält zwei Fragen (Mauerwerksbau, Holzbau), auf die er sich unter Verwendung jeglicher<br />

Unterlagen 30 Minuten vorbereiten kann.<br />

Literatur/Skripte: Skripte zu Baukonstruktionen I und II sind im Sekretariat erhältlich. Hinweise<br />

auf weiterführende Literatur werden in der integrierten Veranstaltung und im Skript angegeben.<br />

37


3.2.6 Fach: Vermessungskunde und Photogrammetrie<br />

Fakultät: <strong>VI</strong><br />

Fachgebiet: Geodäsie und Ausgleichungsrechnung<br />

Prof.: Gründig<br />

Sekretariat: H 20<br />

Zimmer: H 6112<br />

Telefon-Nr.: 314-23315<br />

Anmeldung: Während der ersten Lehrveranstaltung des Wintersemesters<br />

Ankündigungen: http://www.survey.tu-berlin.de/bauings<br />

Allgemeines: Die Vorlesungen und Übungen im Wintersemester sind inhaltlich und zeitlich mit<br />

wechselnden Anteilen integriert. Im Sommersemester findet eine Kompaktübung an<br />

4 Terminen statt ( teilweise ganztägig ).<br />

Lehrveranstaltungen (Anlage 6 StO):<br />

Vermessungskunde und Photogrammetrie I (2 VL + 2 UE im WS), II (2 UE im SS)<br />

Grundsätzliches zur Anlage von Vermessungen, Koordinatensysteme, Winkelmessung,<br />

Theodolit, Elektronische Entfernungsmessung, Polygonzüge, Kleinaufnahme, GPS, Kartierung,<br />

Liegenschaftskataster, Flächenberechnung: Gaußsche Flächenformeln, graphische<br />

Flächenbestimmung, Fehlerlehre, Berechnung und Absteckung von Bauten: Gerade mit<br />

Hindernissen, Kreisbögen, Prinzip komplizierter Absteckungen, Höhenmessung: Nivellement,<br />

Präzisionsnivellement, Flächennivellement, Höhenlinien, Gefälle, Erdmassenberechnung,<br />

Längs- und Querprofile, Trigonometrische Höhenmessung, Tachymetrie, Photogrammetrie,<br />

Bodenordnung, Geoinformationssysteme.<br />

Übungsscheine (§ 8 StO und § 19 PO): Im Wintersemester wird eine Klausur –<br />

erforderlichenfalls eine Ersatzklausur – geschrieben. Ihr Bestehen und die vollständige<br />

Durchführung der Übungen sind Voraussetzung für die abschließende Übung im<br />

Sommersemester. Nach einer Rücksprache wird dann der Übungsschein erteilt.<br />

Prüfung (§ 7 und § 20 PO): Die Prüfung findet als 2stündige Klausur in schriftlicher Form statt.<br />

Lt. § 20 (3) PO besteht das Recht auf eine mündliche Prüfung.<br />

Literatur/Skripte: Zur Vorlesung und zu den Übungen gibt es sehr ausführliche Skripte.<br />

38


3.2.7 Fach: Strömungsmechanik für Bauingenieure<br />

Fakultät: <strong>VI</strong><br />

Fachgebiet: Wasserwirtschaft und Hydroinformatik<br />

Prof.: R: Hinkelmann<br />

Sekretariat: W<br />

Zimmer: W 306<br />

Telefon-Nr.: 314-23961<br />

Anmeldung: nicht erforderlich<br />

Ankündigungen: Homepage und Anschlagbrett des Fachgebietes<br />

Allgemeines: Die Strömungsmechanik im Bauingenieurwesen vermittelt Grundlagen, um<br />

strömungsmechanische Problemstellungen im gesamten Bauingenieurwesen einer Berechnung<br />

zuzuführen. Darüberhinaus sind es elementare Grundlagen für alle weitern Fächer des<br />

Wasserwesens.<br />

Es werden Tutorien angeboten.<br />

Lehrveranstaltungen (Anlage 6 StO):<br />

Strömungsmechanik für Bauingenieure (2 VL + 2 UE im SS)<br />

Fluideigenschaften, ruhende und gleichförmige bewegte Fluide ( Hydrostatik ), Kinnematik und<br />

Kinetik der räumlichen Strömungen, Erhaltungssatz, Potential., Grenzschicht-, Rohr-, Gerinne-<br />

und Sickerströmungen, Ströungskräfte, Ähnlichkeitstheorie<br />

Übungsscheine (§ 8 StO und § 19 PO): Am Ende des Semesters findet eine 1 1/2-stündige<br />

Klausur statt.<br />

Prüfung (§ 7 und § 20 PO): keine<br />

Literatur/Skripte: Skript und weitere Unterlagen zur LV können von der Homepage<br />

heruntergeladen werden und/oder in gebundener Form zur Beginn der LV erworben werden.<br />

39


3.2.8 Fach: Bauphysik<br />

Fakultät: <strong>VI</strong><br />

Fachgebiet: Allgemeiner Ingenieurbau<br />

Prof.: N.N.<br />

Sekretariat: TIB1-B3<br />

Zimmer: TIB13b-420<br />

Telefon-Nr.: 314-7214 0/1<br />

Anmeldung: Für die Teilnahme an Klausuren (siehe Übungsschein).<br />

Ankündigungen: Anschlagbrett des Fachgebietes.<br />

Allgemeines: Die Bauphysik ist die mathematisch- naturwissenschaftliche Grundlage für das<br />

ingenieurmäßige Konstruieren im Bauwesen.<br />

Lehrveranstaltungen:<br />

Bauphysik I (2 IV im SS), Bauphysik II (4 IV im WS)<br />

Wechselwirkungen zwischen Bauphysik und Baustoffen, Konstruktionen sowie Fertigung.<br />

Wärmeschutz: Begriffe und Definitionen, Wärmeaustauschvorgänge im Beharrungszustand<br />

(Wärmeleitung, Konvektion, Strahlung), Fouriersche Differentialgleichung der Wärmeleitung,<br />

Erfassung von Wärmebrücken, Wärmedämmaterialien, Energiebilanz an Gebäuden, Nachweis<br />

des winterlichen und des sommerlichen Wärmeschutzes. Klimabedingter Feuchteschutz:<br />

Ursachen der Feuchtigkeitsbewegung, Experimente zur Verdeutlichung des<br />

Wasserdampfdiffusionsvorganges, Berechnung des Diffusionsvorganges, konstruktive<br />

Maßnahmen. Witterungsbedingter Feuchteschutz: Eindringen von Niederschlag, Methoden des<br />

Feuchteschutzes, konstruktive Maßnahmen. Abdichtung von Hochbauten gegen im Boden<br />

vorhandenes Wasser. Abdichten gegen Erdfeuchte, nichtdrückendes Wasser und<br />

Grundwasser. Schallschutz: Wege der Schallausbreitung, Schallschutzanforderungen,<br />

Schallschutzmaßnahmen im Hochbau, Grundlagen des Schallschutzes gegenüber<br />

Verkehrslärm.<br />

Übungsscheine (§ 8 StO und § 19 PO): Am Ende der Lehrveranstaltung Bauphysik II findet<br />

eine 2stündige Klausur statt. Über die bestandene Klausur wird ein Übungsschein<br />

(Leistungsnachweis) ausgestellt.<br />

Prüfung (§ 7 und § 20 PO): keine<br />

Literatur/Skripte: Lutz u.a.: Lehrbuch der Bauphysik, Teubner-Verlag; Hütte Bd. V:<br />

Konstruktiver Ingenieurbau 2 (Bauphysik), Springer Verlag; Skripte zu Teilgebieten der<br />

Lehrveranstaltung sind erhältlich.<br />

40


3.2.9 Fach: Darstellungsmethoden<br />

Fakultät: <strong>VI</strong><br />

Fachgebiet: Baukonstruktionen<br />

Prof.: N.N.<br />

Sekretariat: TIB1-B11<br />

Zimmer: TIB13b-308<br />

Telefon-Nr.: 314-72162<br />

Fax- Nr.: 314-72160<br />

Anmeldung: Vor Semesterbeginn für die Lehrveranstaltung erforderlich<br />

Ankündigungen: Aushang am Anschlagbrett des Fachgebietes<br />

Allgemeines: Teilnehmerzahl beschränkt<br />

Lehrveranstaltungen (Anlage 6 StO):<br />

Darstellungsmethoden (4 IV im WS)<br />

Einführung in das Entwerfen. Bauzeichnen: Zeichentechnik, Bemaßung, Beschriftung, Formate,<br />

Sinnbilder, Darstellungsarten, Besonderheiten im Mauerwerksbau, Holzbau, Stahlbau und<br />

Stahlbetonbau. Darstellende Geometrie: Parallelprojektion, Axionometrie, Zweitafelprojektion,<br />

Durchdringung von Flächen. Kotierte Projektion.<br />

Übungsscheine (§ 8 StO und § 19 PO)<br />

Während des Semesters finden zwei Tests statt. Nach erfolgreicher Teilnahme wird der<br />

Übungsschein ausgestellt.<br />

Prüfung (§ 7 und § 20 PO): keine<br />

Literatur/Skripte: Skript wird zu Beginn der Lehrveranstaltung verkauft.<br />

41


3.2.10 Fach: Öffentliches und privates Baurecht<br />

Fakultät: <strong>VI</strong><br />

Fachgebiet: Bauwirtschaft und Baubetrieb<br />

Prof.: N.N.; Lehrbeauftragter Prof. Dr. Schäfer<br />

Sekretariat: A 57<br />

Zimmer: A 618<br />

Telefon-Nr.: 314-21829<br />

Anmeldung: Für die Lehrveranstaltungen nicht erforderlich<br />

Ankündigungen: Anschlagbrett des Fachgebietes<br />

Allgemeines: Das Fach "öffentliches und privates Baurecht" vermittelt Basiswissen zum Bau-<br />

und Planungsrecht und den privatrechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit der Ausübung<br />

des Bauingenieurberufs.<br />

Lehrveranstaltungen (Anlage 6 StO):<br />

Öffentliches und privates Baurecht (2 IV im SS)<br />

Einführung: Rechtsordnungen, Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht, Baurecht, Arbeitsrecht.<br />

Öffentliches und privates Recht im Bauwesen: Gliederung, Gerichtsbarkeiten, Bauvertragsrecht,<br />

Öffentliches Baurecht. Rechtliche Verantwortung des Bauingenieurs als Planender und<br />

Ausführender.<br />

Übungsscheine (§ 8 StO und § 19 PO): Für erfolgreiche Teilnahme an der Klausur wird ein<br />

Übungsschein ausgestellt.<br />

Prüfung (§ 7 und § 20 PO): keine<br />

Literatur/Skripte: Vorlesungsskripte werden zu Semesterbeginn ausgegeben.<br />

3.2.11 Fach: Wahlpflichtfach<br />

Das Wahlpflichtfach soll in sinnvoller Weise das Bauingenieurstudium ergänzen<br />

und kann weitestgehend frei gewählt werden.<br />

Wahlpflichtveranstaltungen müssen einen Umfang von mindestens 4 SWS<br />

aufweisen, kann aber auch aus zwei Veranstaltungen von je zwei SWS<br />

zusammengesetzt werden, und es ist ein Leistungsnachweis, Klausur oder<br />

Hausaufgaben, erforderlich. Eine Teilnahmebestätigung reicht zur Anerkennung<br />

als Wahlpflichtfach nicht aus! Prüfungen sind nicht abzulegen. Regelungen<br />

bezüglich der Durchführung der Lehrveranstaltungen, des Erwerbs des<br />

Leistungsnachweises und der empfohlenen Literatur sind am jeweiligen<br />

Fachgebiet zu erfragen.<br />

.<br />

42


3.3 Fächer des Grundfachstudium<br />

3.3.1 Fach: Statik der Baukonstruktionen<br />

Fakultät: <strong>VI</strong><br />

Fachgebiet: Statik der Baukonstruktionen<br />

Prof.: Harbord<br />

Sekretariat: TIB1-B5<br />

Zimmer: TIB13b-560<br />

Telefon-Nr.: 314-72320<br />

E-Mail: Statik@tu-berlin.de<br />

Anmeldung: Für LV nicht erforderlich. Für Klausuren zum Erwerb von Übungsscheinen<br />

erforderlich.<br />

Ankündigungen: Vorlesungsverzeichnis, Anschlagbrett am Fachgebiet und Homepage.<br />

Allgemeines: Das Fachgebiet Statik der Baukonstruktionen vermittelt im Rahmen der<br />

Bauingenieurausbildung theoretische und anwendungsorientierte Kenntnisse von hand- und<br />

rechnergestützten Methoden, um Weg- und Kraftzustände in Baukonstruktionen zu bestimmen,<br />

die sich unter Einwirkungen von Gebrauchs- und Katastrophenlastfällen einstellen. Die<br />

Ausbildung im Grundfachstudium befaßt sich mit statischen Systemen, die aus ebenen und<br />

einfachen räumlichen Stabtragwerken bestehen. Stabtragwerke stellen als Stützen, Träger,<br />

Fachwerke und Rahmen eine wichtige Klasse von Tragsystemen dar, die z. B. im Hoch-,<br />

Industrie- und Brückenbau vorkommen. Am Beispiel ebener Stabtragwerke werden die<br />

Grundlagen der klassischen Baustatik diskutiert und handrechnungsorientierte<br />

Berechnungsverfahren vorgestellt, die vor allem auf anschauliche Vorgehensweisen beruhen.<br />

In sinnvoller Ergänzung dazu werden aber auch die Grundlagen computerorientierter Verfahren<br />

behandelt. Tutorien: Die Lehrveranstaltungen werden jeweils durch 2stündige Tutorien<br />

unterstützt.<br />

Lehrveranstaltungen (Anlage 7 StO):<br />

Statik der Baukonstruktionen I (4 IV im WS), II (4 IV im SS), III (4 IV im WS)<br />

Statik I: Statisch bestimmte Stabtragwerke. Teil 1: Grundlagen. Teil 2: Kraftzustände (DGL,<br />

Schnittprinzip, Prinzip der virtuellen Weggrößen) Teil 3: Wegzustände (DGL, Schnittprinzip nach<br />

der Analogie von Mohr, Prinzip der virtuellen Kraftgrößen). Teil 4: Einflußlinien (Kraftgrößen:<br />

Satz von Land, Weggrößen: Satz von Maxwell-Betti).<br />

Statik II: Statisch unbestimmte Systeme. Teil 1: Problemformulierung mit Kraft- oder<br />

Wegzuständen. Teil 2: Kraftgrößenverfahren. Teil 3: Weggrößenverfahren<br />

(Drehwinkelverfahren). Teil 4: Elastische Bettung.<br />

Statik III: Rechnerorientierte und nichtlineare Statik von Stabtragwerken. Teil 1:<br />

Weggrößenverfahren (Verfahren der Stabsteifigkeiten). Teil 2: Theorie II. Ordnung und<br />

Stabilität. Teil 3: Fließgelenkverfahren.<br />

Übungsscheine (§ 8 StO und § 21 PO): Zur Statik I und II sind jeweils zweistündige Klausuren<br />

zu bestehen. Sie werden am Ende des lfd. Semesters und zu Beginn des Folgesemesters<br />

angeboten. Zum Bestehen müssen 45 von 100 möglichen Punkten erreicht werden. Nach Statik<br />

III ist eine dreistündige Klausur mit Aufgaben aus Statik I-III zu bestehen. Teilnahmeberechtigt<br />

sind Studenten, die die Klausuren Statik I und II bestanden haben. Die Klausur wird zwei bis<br />

drei Wochen vor dem Prüfungszeitraum im April und Oktober angeboten. Es müssen 55 von<br />

100 Punkten erreicht werden, um einen Übungsschein zu erwerben.<br />

Prüfung (§ 7 und § 22 PO): Die Prüfung besteht aus einem mündlichen Teil. Am Ende der<br />

mündlichen Prüfung wird dem Kandidaten die Note bekannt gegeben.<br />

Literatur/Skripte: Zu den LV werden vom Fachgebiet Skripte und Arbeitsblätter<br />

herausgegeben. Literaturhinweise zum Selbststudium erfolgen in den einzelnen LV.<br />

43


3.3.2 Fach: Theoretische Methoden der Bau- und Verkehrstechnik<br />

Fakultät: <strong>VI</strong><br />

Fachgebiet: Theoretische Methoden der Bau- und Verkehrstechnik (Bauinformatik)<br />

Prof.: Pahl<br />

Sekretariat: TIB1-B8<br />

Zimmer: TIB13b-580<br />

Telefon-Nr.: 314-72300<br />

Anmeldung: Für Lehrveranstaltungen nicht erforderlich<br />

Ankündigungen: Vorlesungsverzeichnis und Anschlagbrett am Fachgebiet<br />

Allgemeines: Das Fachgebiet "Theoretische Methoden der Bau- und Verkehrstechnik<br />

(Bauinformatik)" vermittelt im Grundfachstudium die Grundlagen der Bauinformatik. Der in den<br />

Lehrveranstaltungen vermittelte Stoff wird direkt an den Arbeitsplatzrechnern geübt. Hierfür<br />

steht den Studenten ein Pool von Arbeitsplatzrechnern im Raum TIB 571 zur Verfügung.<br />

Lehrveranstaltungen (Anlage 7 StO):<br />

Theoretische Methoden der Bau- und Verkehrstechnik (Bauinformatik)<br />

I(4 IV im WS), II (4 IV im SS), IV (4 IV im WS)<br />

Zu diesem Fach gehören die drei Lehrveranstaltungsteile I, II und IV:<br />

I Aufbau und Einsatz von Rechnern, Endgeräten, Betriebssystemen und<br />

Kommunikationssystemen; Programmiersprachen und Entwicklungsmethoden in der Software-<br />

Technik; Datenmodelle und Datenverwaltung, Informationstechnik; Programms-Systeme im<br />

Bauingenieurwesen.<br />

II Vektor- und Matrizenrechnung; Lösungsverfahren für Gleichungssysteme und<br />

Eigenwertaufgaben; Numerische Interpolation, Differentiation und Integration; Methoden der<br />

graphischen Datenverarbeitung im Bauingenieurwesen.<br />

IV Grundlagen der Approximationsverfahren; Methode der finiten Elemente; Verfahren für<br />

Anfangswertaufgaben; Programm- und Datenstrukturen für die behandelten Verfahren, Graphik<br />

für finite Berechnungsverfahren, Einsatz von Programmsystemen.<br />

Übungsscheine (§ 8 StO und § 21 PO): Für jede Lehrveranstaltung hat der Student<br />

studienbegleitend Übungsaufgaben an einem Arbeitsplatzrechner zu bearbeiten und am Ende<br />

eine Klausur zu schreiben. Der Übungsschein wird ausgestellt, wenn ausreichende Kenntnisse<br />

in der Klausur nachgewiesen sind.<br />

Prüfung (§ 7 und § 22 PO): Die Prüfung besteht aus einem mündlichen Teil, der durch einen<br />

schriftlichen Teil ergänzt wird. Am Ende der mündlichen Prüfung wird dem Kandidaten die Note<br />

bekanntgegeben.<br />

Literatur/Skripte: Zu den Lehrveranstaltungen werden vom Fachgebiet Skripte<br />

herausgegeben. Die für das Studium zweckmäßige Literatur wird in den Lehrveranstaltungen<br />

angegeben.<br />

44


3.3.3 Fach: Konstruktiver Ingenieurbau (Stahlbau, Massivbau<br />

(Stahlbetonbau), Ingenieurhochbau)<br />

Fakultät: <strong>VI</strong><br />

Fachgebiete: Stahlbau Stahlbetonbau Allgemeiner Ingenieurbau<br />

Prof.: N. N. N. N. N. N.<br />

Sekretariat: TIB 1 – B 1 TIB 1 - B 2 TIB 1 - B 3<br />

Zimmer: TIB13B - 416 TIB13B - 316 TIB13B – 420<br />

Telefon-Nr.: 314-72120 314-72130 314-72141<br />

Fax: 314-72123 314-72132 314-72150<br />

Name Stud.: (A-H) (I-R) (S-Z)<br />

Anmeldung: Für Lehrveranstaltungen nicht erforderlich.<br />

Ankündigungen: Anschlagbretter der Fachgebiete<br />

Allgemeines: Die Betreuung und Verwaltung der Studenten wird entsprechend den<br />

Anfangsbuchstaben der Familiennamen in den genannten Fachgebieten vorgenommen.<br />

Lehrveranstaltungen:<br />

Konstruktiver Ingenieurbau I (4 IV im WS), II (8 IV im SS)<br />

Einführung in die Berechnungs- und Konstruktionsprinzipien von Stahl- und Stahlbeton-<br />

Bauwerken unter Berücksichtigung der spezifischen Materialeigenschaften. Stahlbetonbau:<br />

Stoffgesetze, Bemessung von Stahlbetonquerschnitten auf Biegung, Druck, Schub;<br />

Bewehrungsführung, Torsion, Knicksicherheitsnachweis; Stahlbeton-Bauteile des Hochbaus;<br />

Platten, Balken, Rahmen, Gründungskörper; Nachweis der Gebrauchsfähigkeit. Stahlbau:<br />

Bemessung von Stahlquerschnitten und -konstruktionen; Anschlüsse, Verbindungsmittel,<br />

elementare Stabstabilität, Traglastverfahren; Konstruktionen des Hochbaus. Brandschutz:<br />

Begriffe; Beanspruchung von Bauteilen und Gebäuden; brandschutztechnische<br />

Schutzmaßnahmen; brandschutztechnische Bemessung von Bauteilen.<br />

Übungsscheine (§ 8 StO und § 21 PO): Zu KI I und II ist ein Entwurf anzufertigen, der<br />

Elemente aus den 3 Fachgebieten enthält. Als Bearbeitungszeit sind 4 SWS = 180 h<br />

vorgesehen. Die erfolgreiche Bearbeitung des Entwurfs wird in einer Rücksprache festgestellt.<br />

Zusätzlich zum Entwurf müssen ausreichende Kenntnisse in zwei Klausuren nachgewiesen<br />

werden. Eine Klausur im Lehrgebiet Stahlbau und eine Klausur im Lehrgebiet Massivbau<br />

(Stahlbetonbau). Die Klausuren dauern jeweils 90 Minuten. Es werden insgesamt 3<br />

Übungsscheine ausgestellt: Entwurf, Klausur Massivbau (Stahlbetonbau) und Klausur Stahlbau.<br />

Prüfung (§ 7 und § 22 PO): Die mündliche Prüfung dauert ca. 30 Minuten. Die Prüfung erfolgt<br />

durch einen Professor der drei Fachgebiete und erstreckt sich auf den Inhalt der drei<br />

Lehrgebiete.<br />

Literatur/Skripte: Werden in den Lehrveranstaltungen bekannt gegeben.<br />

45


3.3.4 Fach: Grundbau und Bodenmechanik<br />

Fakultät: <strong>VI</strong><br />

Fachgebiet: Grundbau und Bodenmechanik<br />

Prof.: Savidis<br />

Sekretariat: TIB1-B7<br />

Zimmer: TIB13b-402<br />

Telefon-Nr.: 314-72341<br />

Anmeldung: Für Lehrveranstaltungen nicht erforderlich.<br />

Ankündigungen: Anschlagbrett des Fachgebietes<br />

Allgemeines: Das Fachgebiet Grundbau und Bodenmechanik vermittelt im Grundfachstudium<br />

die Grundkenntnisse über die physikalischen und mechanischen Eigenschaften des Bodens<br />

sowie die Grundlagen für die Berechnung und Konstruktion von Gründungen und<br />

Stützbauwerken.<br />

Lehrveranstaltungen (Anlage 7 StO):<br />

Grundbau und Bodenmechanik I (4 IV im WS), II (2 IV im SS)<br />

Einteilung und Benennung der Bodenarten. Physikalische Eigenschaften des Bodens und<br />

Baugrunduntersuchungen. Grundlagen der Untergrundhydraulik. Eigengewichtsspannungen im<br />

Boden, Drucksetzungsverhalten, Scherfestigkeit, Zeitsetzung und Konsolidierungstheorie,<br />

Spannungs- und Sohldruckverteilung im Boden und Verfahren der Setzungsberechnung,<br />

Analytische und graphische Verfahren zur Bestimmung des Erddrucks und Erdwiderstandes,<br />

Grundbruchtheorien und ihre praktische Anwendung. Böschungs- und Geländebruch<br />

einschließlich Standsicherheitsnachweisen an Stützmauern, Wasserhaltung.<br />

Übungsscheine (§ 8 StO und § 21 PO): Zu Grundbau und Bodenmechanik I und II ist eine<br />

2 1/2-stündige Semesterklausur zu schreiben. Außerdem wird eine Nachklausur angeboten.<br />

Prüfung (§ 7 und § 22 PO): Die mündliche Prüfung dauert ca. 20 bis 30 Minuten je Kandidat.<br />

Jeder Kandidat erhält Fragen, auf die er sich unter Verwendung jeglicher Unterlagen 10 bis 15<br />

Minuten vorbereiten kann.<br />

Literatur/Skripte: Die erforderliche Literatur wird in den Vorlesungen bekanntgegeben.<br />

Aufgabenblätter, Übungsblätter und Informationsmaterial werden in den Übungen verteilt. Die<br />

Skripte sind bei der Firma Repro Courier im Gebäude TIB12-3 erhältlich.<br />

46


3.3.5 Fach: Baubetrieb und Baumaschinen<br />

Fakultät: <strong>VI</strong><br />

Fachgebiet: Bauwirtschaft und Baubetrieb<br />

Prof.: Kochendörfer<br />

Sekretariat: TIB1-B6<br />

Zimmer: TIB13b-409<br />

Telefon-Nr.: 314- 72 330<br />

Ankündigungen: Anschlagbrett des Fachgebiets vor Raum 409.<br />

Allgemeines: Das Fach "Baubetrieb und Baumaschinen" ist ein Querschnittsfach, das im<br />

Grundfachstudium die betriebswirtschaftlichen, produktionsplanerischen und<br />

verfahrenstechnischen Grundlagen der Bauausführung vermittelt.<br />

Lehrveranstaltungen (Anlage 7 StO):<br />

Baubetrieb und Baumaschinen I (3 IV im WS), II (2 IV im SS)<br />

Einführung in die Baubetriebslehre im Rahmen der Volkswirtschafts- und<br />

Betriebswirtschaftslehre, Marktstrukturen für Bauprojekte, Rechtsformen, Tätigkeitsspektrum<br />

von Bauingenieuren, Strukturablauf von Bauprojekten und Aufgaben der Projektbeteiligten,<br />

Grundzüge der HOAI, Geräteeinsatz zur Baustoffgewinnung, Betonherstellung, Schalung,<br />

Rüstung. Transporte, Erdbau, Straßendeckenbau, Vergaberecht, Abbruch und Recycling,<br />

Ausschreibung, Leistungsverzeichnisse, VOB, Arbeitsvorbereitung, Baustelleneinrichtung,<br />

Ablaufplanung, Kosten- und Leistungsrechnung, Soll-Ist-Vergleich, Arbeitssicherheit, UVV<br />

Übungsscheine (§ 8 StO und § 21 PO): Nach Bestehen einer zweistündigen Klausur zum<br />

Abschluß der Lehrveranstaltungen I und II wird ein Übungsschein ausgestellt.<br />

Prüfung (§ 7 und § 22 PO): Die mündliche Prüfung dauert 15-30 Minuten je Kandidat.<br />

Literatur/Skripte: Vorlesungsskripte werden zu Semesterbeginn ausgegeben bzw. können im<br />

Sekretariat erworben werden. Zusätzliche Übungsunterlagen werden ggf. vor den aktuellen<br />

Veranstaltungen ausgegeben.<br />

47


3.3.6 Fach: Wasserwesen<br />

Fakultät: <strong>VI</strong> <strong>VI</strong> III<br />

Fachgebiet: Wasserwirtschaft Wasserbau Siedlungs-<br />

und wasserwirtschaft<br />

Hydroinformatik<br />

Prof.: Hinkelmann N.N. N.N.<br />

Sekretariat: W W KF 7<br />

Zimmer: W 306 W 308 KF 413<br />

Telefon-Nr.: 314-23961 314-23323 314-23327<br />

Anmeldung: Für Lehrveranstaltungen nicht erforderlich<br />

Ankündigungen: Im Vorlesungsverzeichnis, auf der Homepage und durch Aushänge an den<br />

Anschlagbrettern der Fachgebiete.<br />

Allgemeines: Die Lehrveranstaltung wird von den oben genannten Fachgebieten gemeinsam<br />

vorbereitet und durchgeführt. Sie umfaßt die wichtigsten Grundlagen des Wasserwesens.<br />

Lehrveranstaltungen:<br />

Wasserwesen I (4 IV im WS)<br />

Hydrologie und Siedlungswirtschaft: Wasserkreislauf, Wasserhaushalt, Niederschlag,<br />

Verdunstung, Versickerung, Grundwasser, Abfluss, Hydrometrie, statistische Verfahren,<br />

Zeitreihenmodelle<br />

Wasserwesen II (4 IV im SS)<br />

Wasserbau: Grundlagen von Planung, Bau und Bemessung von Stauanlagen,<br />

Gewässerausbau für die Binnenschiffahrt, Grundlagen von See- und Hafenbau<br />

Übungsscheine (§ 8 StO und § 21 PO): Zu Wasserwesen I und II ist eine 2 stündige<br />

Klausur zu schreiben. Sie wird in beiden Prüfungszeiträumen angeboten.<br />

Prüfung (§ 7 und § 22 PO): Die mündliche Prüfung dauert 15-30 Minuten je Kandidat. Die<br />

Prüfung erfolgt durch einen Professor der vier Fachgebiete und erstreckt sich auf den Inhalt<br />

aller Lehrgebiete.<br />

Literatur/Skripte: Skript und weitere Unterlagen zur LV können von der Homepage<br />

heruntergeladen werden und/oder in gebundener Form zur Beginn der LV erworben werden.<br />

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3.3.7 Fach: Verkehrswesen<br />

Fakultät: V und <strong>VI</strong><br />

Fachgebiete: Straßenwesen Straßenplanung und<br />

-betrieb<br />

Schienenfahrwege<br />

und<br />

Bahnbetrieb<br />

Prof.: Huschek Richter Siegmann<br />

Sekretariat: TIB 3/2-2 TIB 3/3-3 SG 12<br />

Zimmer: TIB 3/2-209 TIB 3/3-304 SG 310<br />

Telefon-Nr.: 314-72425 314-72421 314-23314<br />

Anmeldung: Für Lehrveranstaltungen nicht erforderlich, für die Betreuung Anmeldung in den<br />

jeweiligen Sekretariaten.<br />

Ankündigungen: Anschlagbretter der Fachgebiete, Homepages des Fachgebiete<br />

Allgemeines: Das Fach Verkehrswesen vermittelt im Grundfachstudium Grundlagen der<br />

Planung, des Entwurfs, des Baus und des Betriebs von Anlagen für den Straßen- und den<br />

Eisenbahnverkehr.<br />

Lehrveranstaltungen:<br />

Verkehrswesen I (2 IV im WS): Straßenwesen<br />

Verkehrswesen II (4 IV im SS): Straßenplanung und -betrieb, Schienenfahrwege und<br />

Bahnbetrieb<br />

Entwurf von Straßenverkehrsanlagen außerhalb bebauter Gebiete (VL): Bedeutung des<br />

Straßenentwurfs in der Netzplanung, Geschwindigkeitsbegriffe, Fahrwiderstände und Zugkräfte,<br />

Kraftschluß zwischen Reifen und Fahrbahn, Anhalteweg und Kurvenfahrt, Linienführung im<br />

Höhen- und Lageplan, Querschnittsgestaltung, Entwurf von Knotenpunkten.<br />

Grundlagen des konstruktiven Straßenbaus: Beanspruchung und Funktion des Straßenkörpers,<br />

Erdbau, Frostprobleme, Standardisierung von Fahrbahnbefestigungen, Entwässerung von<br />

Straßen. Planung, Bau und Betrieb von Bahnen: Planungsgrundlagen, Umwelt- und<br />

Energieaspekte, Trassierungselemente, Grundlagen des Eisenbahnbaus, Grundlagen der<br />

Betriebs- und Sicherungstechnik.<br />

Übungsscheine (§ 8 StO und § 21 PO): Am Ende der Lehrveranstaltung Verkehrswesen II<br />

findet eine 2 1/2 stündige Klausur statt. Über die bestandene Klausur wird ein Übungsschein<br />

ausgestellt. Es wird eine Nachklausur angeboten.<br />

Prüfung (§ 7 und § 22 PO): Die mündliche Prüfung dauert ca. 30 Minuten je Kandidat. Die<br />

Prüfung erfolgt durch einen Professor der drei Fachgebiete. Sie erstreckt sich über das<br />

Lehrgebiet des jeweils prüfenden Professors.<br />

Literatur/Skripte: Skripte werden vorlesungsbegleitend verteilt und sind am jeweiligen<br />

Fachgebiet erhältlich. Ergänzende Literatur kann ebenfalls am jeweiligen Fachgebiet erfragt<br />

werden.<br />

49


3.4 Fächer des Hauptstudiums (Vertiefungsstudium)<br />

3.4.1 Fach: Statik der Baukonstruktionen<br />

Fakultät: <strong>VI</strong><br />

Fachgebiet: Statik der Baukonstruktionen<br />

Prof.: Harbord<br />

Sekretariat: TIB1-B5<br />

Zimmer: TIB13b-560<br />

Telefon-Nr.: 314-72320<br />

Anmeldung: Für Lehrveranstaltungen nicht erforderlich<br />

Ankündigungen: Vorlesungsverzeichnis und Anschlagbrett am Fachgebiet<br />

Allgemeines: Die Vertiefung im Fach Statik der Baukonstruktionen beginnt mit der<br />

Lehrveranstaltung Vertiefung I: Finite-Elemente-Methode in der Baustatik und Baudynamik. Die<br />

Untersuchung von Tragwerken mit finiten Elementen setzt neben konstruktivem Grundwissen<br />

vor allem umfangreiche Kenntnisse in der Baustatik und Bauinformatik voraus. Die<br />

Bereitstellung von intelligenten Oberflächen zur visuell gestützten Datenaufbereitung und<br />

Ergebnisauswertung sowie die Entwicklung von universell einsetzbaren Programmen sind<br />

Aufgaben, die in der Regel zum Bereich der Bauinformatik gehören. Die Baustatik ist dagegen<br />

stärker mit dem physikalisch orientierten Teil der Methode verbunden, der sich vorrangig auf der<br />

Elementebene abspielt. Ein Schwerpunkt der baustatischen Betrachtung liegt z.B. in der<br />

Entwicklung, Erprobung und Anwendung von Diskretisierungsmodellen, um das Tragverhalten<br />

von beliebigen Baukonstruktionen mit finiten Elementen zu erfassen. Im Rahmen der Vertiefung<br />

I werden konsequent die statischen Vorkenntnisse aus dem Grundfachstudium und der<br />

Pflichtvertiefung genutzt, um auf der Grundlage virtueller Arbeitsprinzipien Elementfamilien für<br />

Stab-, Flächen- und Volumentragwerke zu entwickeln und zu erproben. Die baustatischen<br />

Formulierungen werden durch baudynamische Betrachtungen ergänzt, um den Einfluß von<br />

zeitlich veränderlichen Einwirkungen zu erfassen.<br />

Die vertiefte Statikausbildung endet mit der Lehrveranstaltung Vertiefung II: Statik und Dynamik<br />

allgemeiner Stabtragwerke. Diese Veranstaltung baut auf den Veranstaltungen Statik der<br />

Baukonstruktionen III und Vertiefung I auf. Im Mittelpunkt des Interesses steht die<br />

rechnerorientierte Lösung von praktischen Problemen. Die Untersuchungen werden an<br />

statischen und dynamischen Systemen von eindimensionalen (1D), zweidimensionalen (2D)<br />

und dreidimensionalen (3D) Stabtragwerken durchgeführt. Im linear-elastischen Tragbereich<br />

werden im Fall statischer Einwirkungen der Lastfall Vorspannung und im Fall dynamischer<br />

Einwirkungen der Lastfall Erdbeben betrachtet. Berechnungen im nichtlinear-elastischen<br />

Tragbereich sind ebenfalls vorgesehen, um das Grenztragverhalten von Stabtragwerken<br />

abschätzen zu können.<br />

Die Standardveranstaltungen des Vertiefungsstudiums werden ggf. durch die Lehrveranstaltung<br />

Schalentragwerke ergänzt, die auf Wunsch im Sommersemester stattfinden kann. Im Rahmen<br />

dieser Veranstaltung ist vorgesehen, die tensorielle Formulierung gekrümmter<br />

Flächentragwerke zu behandeln sowie analytische und numerische Lösungsmöglichkeiten von<br />

Schalenaufgaben zu diskutieren.<br />

Lehrveranstaltungen (Anlage 10 StO): Statik der Baukonstruktionen<br />

Vertiefung I: Finite-Elemente-Methode in der Baustatik und Baudynamik (4 SWS im WS)<br />

Teil 1: Einführung. Teil 2: Stabtragwerke. Teil 3: Flächentragwerke.<br />

Teil 4: Volumentragwerke. Teil 5: Baudynamik.<br />

Vertiefung II: Statische und dynamische Berechnung von Tragwerken (4 SWS im SS)<br />

Teil 1: Lastfall Vorspannung. Teil 2: Lastfall Erdbeben. Teil 3: Grenzzustände.<br />

Übungsscheine (§ 8 und § 21 PO): Begleitend zu den Lehrveranstaltungen sind<br />

Hausaufgaben zu bearbeiten und eine Klausur zu bestehen. Nach Abschluß der<br />

Lehrveranstaltungen ist eine Studienarbeit anzufertigen (Gesamtumfang 5 EW = 225 h).<br />

50


Über die (in einem Vertiefungsfach erforderliche) Seminararbeit wird eine<br />

Seminarbescheinigung ausgestellt.<br />

Prüfung (§ 7 und § 22 PO): Die Prüfung besteht aus einer 5stündigen Klausur und einer<br />

mündlichen Prüfung (max. 60 Minuten) des Vertiefungsstoffes und des Stoffes des Pflichtfaches<br />

Statik der Baukonstruktionen IV. Das Bestehen der Klausur ist Voraussetzung für die Zulassung<br />

zur mündlichen Prüfung.<br />

Literatur/Skripte: Zu den Lehrveranstaltungen werden vom Fachgebiet Skripte und<br />

Arbeitsblätter herausgegeben. Die für das Selbststudium zweckmäßige Literatur wird in den<br />

Lehrveranstaltungen angegeben.<br />

Zugeordnete Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen (Anlage 5 StO):<br />

Pflichtfach: Statik der Baukonstruktionen IV<br />

Wahlpflichtfächer: Konstruktiver Ingenieurbau III<br />

Grundbau und Bodenmechanik III<br />

Konstruktiver Wasserbau III<br />

51


3.4.2 Fach: Theoretische Methoden der Bau- und Verkehrstechnik<br />

Fakultät: <strong>VI</strong><br />

Fachgebiet: Theoretische Methoden der Bau- und Verkehrstechnik (Bauinformatik)<br />

Prof.: Pahl<br />

Sekretariat: TIB1-B8<br />

Zimmer: TIB13b-580<br />

Telefon-Nr.: 314-72300<br />

Anmeldung: Hörerwünsche für Kurse des Vertiefungsstudiums sind möglichst frühzeitig im<br />

Sekretariat TIB1-B8 anzumelden.<br />

Ankündigungen: Vorlesungsverzeichnis und Anschlagbrett am Fachgebiet<br />

Allgemeines: Das Fachgebiet "Theoretische Methoden der Bau- und Verkehrstechnik<br />

(Bauinformatik)" vermittelt vertiefte Lehrinhalte der Bauinformatik in den Bereichen finite<br />

Elemente und Software-Technik. Der Student bearbeitet Aufgaben aus den aufgeführten<br />

Bereichen unter Einsatz von Arbeitsplatzrechnern.<br />

Lehrveranstaltungen (Anlage 10 StO):<br />

Theoretische Methoden der Bau- und Verkehrstechnik (Bauinformatik)<br />

Finite Elemente (4 SWS im SS)<br />

Koordinatensysteme, Geometrie der finiten Elemente, Physik der finiten Elemente, Integralform<br />

der Bestimmungsgleichungen, Diskretisierung der Integralform Randbedingungen,<br />

Lösungsverfahren, Abgeleitete Größen, Physikalisch nichtlineare Modelle, Geometrisch<br />

nichtlineare Modelle, Programm- und Datenstrukturen, Benutzeroberfläche, Programmsysteme.<br />

Software-Technik (2 SWS im WS)<br />

Relationenalgebra, Graphen, Datenstrukturen, Wegalgebren, Computational Management,<br />

Modelltechnik, Vernetzte Informationstechnik, <strong>Technische</strong> Dokumentation.<br />

Übungsscheine (§ 8 und § 21 PO): Der Student bearbeitet und dokumentiert unter Einsatz von<br />

Arbeitsplatzrechnern die gestellten Aufgaben. Zu jeder Aufgabe findet eine abschließende<br />

Rücksprache statt. Der Übungsschein für das Vertiefungsfach wird ausgestellt, wenn bei der<br />

Bearbeitung, Dokumentation und Rücksprache (Gesamtumfang 5 EW = 225 h) ausreichende<br />

Kenntnisse nachgewiesen sind.<br />

Über die (in einem Vertiefungsfach erforderliche) Seminararbeit wird eine<br />

Seminarbescheinigung ausgestellt.<br />

Prüfung (§ 7 und § 22 PO): Die Prüfung besteht aus einer 3stündigen Klausur und einer<br />

mündlichen Prüfung (max. 45 Minuten) des Vertiefungsstoffes und des Stoffes des<br />

Pflichtfaches. Das Bestehen der Klausur ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen<br />

Prüfung.<br />

Literatur/Skripte: Zu den Lehrveranstaltungen werden vom Fachgebiet teilweise Skripte<br />

herausgegeben. Die für das Studium zweckmäßige Literatur wird in den Lehrveranstaltungen<br />

angegeben.<br />

Zugeordnete Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen (Anlage 5StO):<br />

Pflichtfach: Aushang am FG beachten<br />

Wahlpflichtfächer: Konstruktiver Ingenieurbau III<br />

Grundbau und Bodenmechanik III<br />

Statik IV<br />

Baubetrieb und Baumaschinen III<br />

Wasserwirtschaft und Hydroinformatik<br />

Straßenplanung und -betrieb<br />

Asphalttechnologie/-<br />

Straßenmanagement<br />

Eisenbahnwesen<br />

Wasserbau III<br />

Bauprozessmodellierung<br />

52


3.4.3 Fach: Massivbau (ehemals Stahlbetonbau)<br />

Fakultät: <strong>VI</strong><br />

Fachgebiet: Stahlbetonbau<br />

Prof.: Schlaich<br />

Sekretariat: TIB1-B2<br />

Zimmer: TIB13b–316<br />

Telefon-Nr.: 314-72130<br />

Anmeldung: Hörerwünsche für Kurse des Vertiefungsstudiums sind möglichst frühzeitig im<br />

Sekretariat TIB13B - B 2 anzumelden.<br />

Ankündigungen: Schaukasten des Fachgebietes vor dem Raum TIB13B - 316.<br />

Allgemeines: Für das vertiefte Studium im Stahlbetonbau (Massivbau) bietet das Fachgebiet<br />

eine Reihe von vornehmlich praxisorientierten Spezialthemen an. Aus diesem Angebot sind<br />

Kurse mit insgesamt 6 SWS zu wählen, wobei der Kurs Spannbeton zwingend vorgeschrieben<br />

ist.<br />

Lehrveranstaltungen (Anlage 10 StO): Stahlbetonbau<br />

Spannbeton (4 SWS im WS) obligatorisch<br />

Theoretische Grundlagen zur Berechnung vorgespannter Betonkonstruktionen. Anwendungs-<br />

Beispiele aus dem Hoch- und Brückenbau.<br />

Schalenbau (2 SWS im SS) *)<br />

Schalenbauweise; Theorie zur Berechnung einfach und doppelt gekrümmter Flächentragwerke.<br />

Anwendungsbeispiele aus dem Konstruktiven Ingenieurbau.<br />

Massivbrücken (2 SWS im SS) z.Zt. obligatorisch<br />

Entwurfskriterien, Bauverfahren sowie Bemessungs- und Konstruktionsprinzipien für<br />

Plattenbalken- und Kastenträgerbrücken aus Spannbeton sowie für Bogenbrücken. Details der<br />

Brückenausrüstung und Maßnahmen zu ihrer Unterhaltung.<br />

Höhere Festigkeitslehre (2 SWS im SS) *)<br />

Biegetheorie dünner Platten; Torsion prismatischer Stäbe; erweiterte Materialgesetze von Beton<br />

und Stahlbeton und ihre spezielle Anwendung auf Stahlbetonkonstruktionen.<br />

Ingenieur-Mauerwerk (2 SWS im WS) *)*)<br />

Bemessungsregeln und Konstruktionsprinzipien für ingenieurmäßig bemessene,<br />

hochbeanspruchte Mauerwerksbauten (Ingenieur-Mauerwerk). Anwendung auf ausgewählte<br />

Ausführungsbeispiele des Konstruktiven Ingenieurbaus.<br />

Nichtlineare Verfahren der Schnittgrößenermittlung (2 SWS im WS)<br />

Schnittgrößenermittlung nach EC 2 im Stahlbetonbau - Lehrbeauftragter<br />

*) wird zur Zeit wegen fehlender Nachfrage nicht gelesen<br />

*) wird z.Zt. durch Lehrbeauftragten beim FG Allgemeiner Ingenieurbau angeboten<br />

Übungsscheine (§ 8 und § 21 PO): Entwurf einer Spannbetonbrücke. (5 EW = 225 h).<br />

Übungsschein wird nach erfolgreicher Rücksprache ausgestellt.<br />

Über die (in einem Vertiefungsfach erforderliche) Seminararbeit wird eine<br />

Seminar-Bescheinigung ausgestellt.<br />

Exkursionen (§ 6 (6) sowie Anlage 3 PO) werden für Studierende des<br />

Vertiefungsfaches "Stahlbetonbau" nach gegebenen Möglichkeiten in den<br />

Lehrveranstaltungen zum Vertiefungsfach rechtzeitig angekündigt und zum Teil<br />

tageweise durchgeführt.<br />

Prüfung (§ 7 und § 22 PO): Die Prüfung besteht aus einer 5stündigen Klausur und einer<br />

mündlichen Prüfung (max. 45 Minuten) des gewählten Vertiefungsstoffes und des Stoffes des<br />

Pflichtfaches Konstruktiver Ingenieurbau III bzw. Statik der Baukonstruktionen IV. Das Bestehen<br />

der Klausur ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung.<br />

Literatur/Skripte: Literatur wird in den Lehrveranstaltungen angegeben. Vorlesungs- und<br />

Übungsskripte sind im Sekretariat zum Teil vorrätig und werden zum Selbstkostenpreis<br />

abgegeben.<br />

53


Zugeordnete Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen (Anlage 5StO):<br />

Pflichtfächer: Konstruktiver Ingenieurbau III<br />

Statik der Baukonstruktionen IV<br />

Wahlpflichtfächer: nur bei zweiter Vertiefung aus dem Bereich Konstruktive<br />

Ingenieurbau:<br />

Wasserbau III<br />

Grundbau und Bodenmechanik III<br />

Baubetrieb und Baumaschinen III<br />

54


3.4.4 Fach: Stahlbau<br />

Fakultät: <strong>VI</strong><br />

Fachgebiet: Stahlbau<br />

Prof.: N.N.<br />

Sekretariat: TIB 1 – B 1<br />

Zimmer: TIB13B – 416<br />

Telefon-Nr.: 314-72120<br />

Anmeldung: Hörerwünsche für Kurse des Vertiefungsstudiums sind möglichst frühzeitig im<br />

Sekretariat TIB1 - B 1 anzumelden.<br />

Ankündigungen: Schaukasten des Fachgebietes im Flur gegenüber dem Raum<br />

TIB13B - 416<br />

Allgemeines: –<br />

Lehrveranstaltungen (Anlage 10 StO): Stahlbau<br />

Stabilitätsuntersuchungen (2 SWS im WS) obligatorisch<br />

Federnd gelagerte Druckstäbe, Biegedrillknicken, Spannungstheorie II Ordnung des räumlich<br />

belasteten Stabes.<br />

Verbundkonstruktionen (2 SWS im SS) obligatorisch<br />

Verbundträger und Verbunddecken des Hochbaus. Verbundstützen, Verbundkonstruktionen<br />

des Brückenbaus.<br />

Stahlbrücken (2 SWS im WS)<br />

Brücken mit Stahlfahrbahn (orthotrope Platte, Trägerrost, Konstruktion, Bemessung, Montage),<br />

Bogenbrücken, Fachwerkbrücken, Betriebsfestigkeitsnachweise.<br />

Gerüste (2 SWS im WS)<br />

Gerüste: Arbeits- und Schutzgerüste, Traggerüste, Gerüstbauteile. Schalungen: Verwendung,<br />

Konstruktion, Berechnung.<br />

Sonderkonstruktionen (2 SWS im SS)<br />

Sonderkonstruktionen des Stahlbaus, Stahlwasserbau, Kranbahnen, Behälterbau.<br />

Übungsscheine (§ 8 und § 21 PO): Es ist ein Entwurf (5 EW = 225 h) anzufertigen. Die<br />

erfolgreiche Bearbeitung des Entwurfs wird in einem Kolloquium festgestellt und durch<br />

Ausstellung des Übungsscheines bestätigt.<br />

Über die (in einem Vertiefungsfach erforderliche) Seminararbeit wird eine<br />

Seminar-bescheinigung ausgestellt.<br />

Prüfung (§ 7 und § 22 PO): Die Prüfung besteht aus einer 5stündigen Klausur und einer<br />

mündlichen Prüfung (max. 45 Minuten) über den Stoff der gewählten Vertiefung und des Stoffes<br />

des Pflichtfaches Konstruktiver Ingenieurbau III bzw. Statik der Baukonstruktionen IV. Das<br />

Bestehen der Klausur ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung.<br />

Literatur/Skripte: werden in den Lehrveranstaltungen jeweils bekanntgegeben.<br />

Zugeordnete Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen (Anlage 5 StO):<br />

Pflichtfach: Konstruktiver Ingenieurbau III<br />

Statik der Baukonstruktionen IV<br />

Wahlpflichtfächer nur bei zweiter Vertiefung aus dem Bereich Konstruktiver<br />

Ingenieurbau:<br />

Grundbau und Bodenmechanik III<br />

Konstruktiver Wasserbau III<br />

55


3.4.5 Fach: Allgemeiner Ingenieurbau<br />

3.4.5a Fach: Allgemeiner Ingenieurbau/Ingenieurhochbau<br />

Fakultät: <strong>VI</strong><br />

Fachgebiet: Allgemeiner Ingenieurbau<br />

Prof.: N.N.<br />

Sekretariat: TIB1-B3<br />

Zimmer: TIB13b-420<br />

Telefon-Nr.: 314-7214 0/1<br />

Fax: 314-72150<br />

Anmeldung: Eine Anmeldung für die LV ist nicht erforderlich.<br />

Ankündigungen: Anschlagbrett des Fachgebietes .<br />

Allgemeines: --<br />

Lehrveranstaltungen:<br />

Allgemeiner Ingenieurbau/Ingenieurhochbau<br />

Industrialisiertes Bauen (4 SWS im WS) obligatorisch<br />

Aussteifung von Hochbauten, Dehnungsfugen, Verteilung von Horizontallasten auf die<br />

aussteifenden Bauteile, Konstruktionen aus Stahlbetonfertigteilen: Dach- und Deckenscheiben,<br />

Kippen von Fertigteilbindern, Wände und Wandscheiben, Stützenstöße, Köcherfundamente,<br />

Methoden der Verbindung im Stahlbeton-Fertigteilbau.<br />

Konstruktionen des Ingenieurhochbaues (2 SWS im SS)<br />

Dächer, Dachabdichtungen, Außen- und Innenwände, Industrieböden, Kellerbauwerke aus WU-<br />

Beton, Luftdichtigkeit von Bauwerken.<br />

Ingenieur-Mauerwerksbau (2 SWS im SS) – Lehrauftrag ( Prof.Dipl.-Ing. Irmschler)<br />

Entwicklungsstand der Bauprodukte für den Mauerwerksbau (Steine, Mörtel,<br />

Ergänzungsbauteile); Entwicklungsstand der Mauertechniken (unbewehrtes, vorgefertigtes und<br />

bewehrtes Mauerwerk); Tragverhalten von Mauerwerk (Druck-, Schub- und Zugtragfähigkeit);<br />

Rißverhalten von Mauerwerk (Diagnose und Therapie); umweltbezogene und gesundheitliche<br />

Bewertung von Bauprodukten<br />

Schallschutz im Städtebau ( 2 SWS im WS) – Lehrauftrag ( Dr.-Ing. Krämer)<br />

Übungsscheine (§ 8 und § 21 PO): Anfertigung eines Entwurfs (5 EW = 225 h). Ausgabe der<br />

Aufgabenstellung jederzeit in der Sprechstunde, Abgabe des Entwurfs spätestens 5 Monate<br />

nach Aushändigung der Aufgabenstellung. Eine Diskussion des Entwurfs in der Sprechstunde<br />

während verschiedener Arbeitsphasen wird dringend empfohlen.<br />

Über die (in einem Vertiefungsfach erforderliche) Seminararbeit wird eine<br />

Seminarbescheinigung ausgestellt.<br />

Prüfung (§7 und § 22 PO): Die Prüfung besteht aus einer 5stündigen Klausur und einer<br />

mündlichen Prüfung von 30-45 Minuten Dauer (30 Minuten Vorbereitung unter Verwendung<br />

jeglicher Unterlagen) des Vertiefungsstoffes und des Stoffes des Pflichtfaches Konstruktiver<br />

Ingenieurbau III bzw. Statik der Baukonstruktionen IV. Das Bestehen der Klausur ist<br />

Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung.<br />

Literatur/Skripte: Grundlegende Literatur wird in den Vorlesungen bekanntgegeben. Skripte<br />

werden am Fachgebiet zum Kopieren bereitgehalten.<br />

56


Zugeordnete Pflicht-und Wahlpflichtlehrveranstaltungen (Anlage 5 StO):<br />

Pflichtfach: Konstruktiver Ingenieurbau III<br />

Statik der Baukonstruktionen IV (als Wpf)<br />

Wahlpflichtfächer: nur bei zweiter Vertiefung aus dem Bereich Konstruktiver<br />

Ingenieurbau<br />

Baustoffkunde III<br />

Schallschutz im Städtebau<br />

Grundbau und Bodenmechanik III<br />

Baubetrieb und Baumaschinen III<br />

57


3.4.5b Fach: Allgemeiner Ingenieurbau/Ingenieurholzbau<br />

Fakultät: <strong>VI</strong><br />

Fachgebiet: Baukonstruktionen<br />

Prof.: N.N.<br />

Sekretariat: TIB1-B11<br />

Zimmer: TIB13b-308<br />

Telefon-Nr.: 314-72162<br />

Fax- Nr.: 314-72160<br />

Anmeldung: für Lehrveranstaltung nicht erforderlich<br />

Ankündigungen: Anschlagbrett des Fachgebietes<br />

Allgemeines: –<br />

Lehrveranstaltungen: Allgemeiner Ingenieurbau/Ingenieurholzbau<br />

Theoretische Grundlagen des Ingenieurholzbaues (3 SWS im WS)<br />

Holz und Holzwerkstoffe, Brandschutz, Holzschutz, Ausklinkungen, Durchbrüche,<br />

gekrümmte Träger, Träger veränderlicher Höhe, Stabilität, Theorie II Ordnung,<br />

Verbindungen, Sicherheitstheorien<br />

Ingenieurholzbaukonstruktionen (je 3 SWS im SS)<br />

Tafelbau, Skelettbau, Holzmastenbauweise, Hallen, Brücken, Faltwerke, Trägerroste, Schalen,<br />

Sonderkonstruktionen, Schalungen und Gerüste, ökologischer Holzbau<br />

Übungscheine (§8 und § 21 PO): Entwurf einer Ingenieurholzbaukonstruktion (5 EW = 225 h).<br />

Der Übungsschein wird nach erfolgreicher Rücksprache ausgestellt.<br />

Über die (in einem Vertiefungsfach erforderliche) Seminararbeit wird eine<br />

Seminarbescheinigung ausgestellt.<br />

Prüfung (§ 7 und § 22 PO): Die Prüfung besteht aus einer 5-stündigen Klausur und einer<br />

mündlichen Prüfung (max. 45 Minuten mit Verwendung aller Unterlagen) des Vertiefungsstoffes<br />

und des Stoffes des Pflichtfaches Konstruktiver Ingenieurbau III. Das Bestehen der Klausur ist<br />

Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung.<br />

Literatur/Skripte werden in den Lehrveranstaltungen bekanntgegeben.<br />

Zugeordnete Pflicht-und Wahlpflichtlehrveranstaltungen (Anlage 5 StO):<br />

Pflichtfach: Konstruktiver Ingenieurbau III<br />

Wahlpflichtfächer: Theoretische Methoden IV<br />

Grundbau und Bodenmechanik III<br />

Baubetrieb und Baumaschinen III<br />

Konstruktiver Wasserbau III<br />

58


3.4.6 Fach: Baustoffkunde, Baustoffprüfung, Bauchemie<br />

Fakultät: <strong>VI</strong><br />

Fachgebiet: Baustoffkunde und Baustoffprüfung<br />

Prof.: Hillemeier<br />

Sekretariat: TIB1-B4<br />

Zimmer: TIB13b-303<br />

Telefon-Nr.: 314-72101<br />

Anmeldung: Für die einzelnen Lehrveranstaltungen in der ersten Veranstaltung zum<br />

Semesterbeginn.<br />

Ankündigungen: Anschlagbrett des Fachgebiets gegenüber vom Raum TIB13b-303 sowie<br />

Homepage des Fachgebiets im Internet unter: http://www.tu-berlin.de/fb9/bt<br />

Allgemeines: Die Lehrveranstaltungen werden als Vorlesungen und/oder in Form von<br />

Laborpraktika in kleinen Gruppen durchgeführt.<br />

Lehrveranstaltungen (Anlage 10 StO):<br />

Betontechnologie: (2 SWS im WS) obligatorisch<br />

Herstellung, Verarbeitung und Prüfung von Beton. Betonrezepturen, DIN- und Europanormen;<br />

Zementsteinstruktur; Spritzbeton, Massenbeton, Strahlenschutz- und Leichtbeton,<br />

Hochleistungsbeton (hochfester Beton, säureresistenter Beton).<br />

Bautenschutz (2 SWS im WS) obligatorisch<br />

Baustoffe und Verfahren für Bautenschutz- und Instandsetzungsmaßnahmen. Durchlässigkeit<br />

von Baustoffen gegenüber Gasen und Flüssigkeiten, Schadstoffe – Einwirkungen und<br />

Schutzmaßnahmen, Putze als Fassadenschutz, Außenwandbekleidungen, Estriche und<br />

Industrieböden.<br />

Bauwerkdiagnostik- Einschätzen vorhandener Bausubstanz:<br />

( 2 SWS im SS ) obligatorisch<br />

Meßtechnische Grundlagen, Methoden zur Bestimmung der Baustoffeigenschaften, Prüfung an<br />

Bauteilen; Zerstörungsfreie Prüfverfahren im Bauwesen: Ultraschall, Radar, impact echo,<br />

Faseroptische Meßverfahren, Thermographie; Bauwerkinspektion.<br />

Übungsscheine (§ 8 und § 21 PO): Im Rahmen des in der Studien- und Prüfungsordnung<br />

vorgesehenen Entwurfs sind Untersuchungen an Baustoffen zur Ermittlung spezifischer<br />

Eigenschaften des Festigkeits-, Verformungsverhaltens und der Dauerhaftigkeit durchzuführen<br />

(5 EW = 225 h). Die Untersuchungen beinhalten Versuchsplanung, -aufbau, -durchführung und<br />

-auswertung. Alternativ können analytische Arbeiten oder Literaturrecherchen durchgeführt<br />

werden.<br />

Über die (in einem Vertiefungsfach erforderliche) Seminararbeit wird eine Seminarbescheinigung<br />

ausgestellt.<br />

Prüfung (§ 7 und § 22 PO): Die Prüfung besteht aus einer 5stündigen Klausur und einer<br />

mündlichen Prüfung (max. 45 Minuten) . Das Bestehen der Klausur ist Voraussetzung für die<br />

Zulassung zur mündlichen Prüfung.<br />

Literatur/Skripte: Literaturhinweise werden in der Vorlesung bekanntgegeben. Umdrucke<br />

werden in der Vorlesung ausgeteilt. Es besteht die Möglichkeit zur Nutzung des<br />

internetbasierten, multimedialen Lernnetzwerks „ Wiba-Ne“ unter www.wiba-net.de. Ein Log-in<br />

kann für Studierende am Fachgebiet beantragt werden. Details zum Wiba-Net werden in einer<br />

der ersten VL des Semesters erläutert.<br />

Zugeordnete Pflicht-und Wahlpflichtlehrveranstaltungen (Anlage 5 StO):<br />

Pflichtfach: Baustoffkunde III ( Baustoffmechanik und angewandte<br />

Baustofftechnologie)<br />

Wahlpflichtfächer: Theoretische Methoden III oder IV<br />

Konstruktiver Ingenieurbau III<br />

Grundbau und Bodenmechanik III<br />

Baubetrieb und Baumaschinen III<br />

Bauprozessmodellierung<br />

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3.4.7 Fach: Grundbau und Bodenmechanik<br />

Fakultät: <strong>VI</strong><br />

Fachgebiet: Grundbau und Bodenmechanik<br />

Prof.: Savidis<br />

Sekretariat: TIB1-B7<br />

Zimmer: TIB13b-403<br />

Telefon-Nr.: 314-72341<br />

Anmeldung: Hörerwünsche des Vertiefungsstudiums sind frühzeitig im Sekretariat TIB- B 7<br />

anzumelden.<br />

Ankündigungen: Anschlagbrett des Fachgebiets<br />

Allgemeines: Das Fachgebiet Grundbau und Bodenmechanik vermittelt im Vertiefungsstudium<br />

Kenntnisse über den Entwurf und die Berechnung von Sonderkonstruktionen im Grundbau<br />

sowie Kenntnisse aus den Gebieten des Tunnelbaus, der Geotechnik im Umweltschutz und des<br />

Spezialgrundbaus und der Grundbaudynamik. In einem bodenmechanischen Praktikum werden<br />

vertiefte Kenntnisse aus Laborversuchen und in-situ Versuchen vermittelt. Die<br />

Lehrveranstaltung „ Finite Elemente in der Geotechnik“ vermittelt Grundlagen in der<br />

Berechnung von grundbauspezifischen Aufgabenstellungen.<br />

Lehrveranstaltungen (Anlage 10 StO):<br />

Grundbau und Bodenmechanik IIIa (2SWS im WS), IIIb(2SWS im SS) obligatorisch<br />

Mehrbrunnenanlagen, Spundwandstatik und Standsicherheitsnachweise, Verankerungstechnik,<br />

Mehrfachverankerungen, Trägerbohlwände, Kaimauern, Potentialtheorie, Bohrpfahlnachweis<br />

nach DIN 1054-2003, Pfahlroste, Senkkästen, Plattengründungen, Fangedämme<br />

Sonderkonstruktionen und Spezialgrundbau (2 SWS im WS) obligatorisch<br />

Ermittlung des räumlichen Erddruckes, Plattengründungen, Fangedämme, Schlitzwandkonstruktionen,<br />

Verbundbauwerke, Brückenwiderlager, Mastgründungen. Verankerungs-technik<br />

in Fels- und Lockergestein, mehrfach verankerte Baugruben, Bodenverbesserung, Rohrvortrieb,<br />

Offshore-Gründungen, Unterfangungen.<br />

Grundbau-Dynamik (2 SWS im SS) obligatorisch<br />

Schwingungssysteme mit konzentrierten Massen, homogene Schwingungssysteme,<br />

Wellenausbreitung im Baugrund, dynamische Baugrunduntersuchungen, dynamische<br />

Berechnung von Maschinenfundamenten, Erschütterungsschutz und Schwingungsisolierung.<br />

Bodenmechanisches Versuchswesen mit Praktikum (2 SWS im SS)<br />

Bodenansprache, Bestimmung von Wassergehalt, Lagerungsdichte, Sieblinie des Bodens,<br />

Scherversuche, Drucksetzungs- und Zeitsetzungsverhalten, Bestimmung von Bodenkennwerten<br />

in situ, dynamische Untersuchungen.<br />

Deponiebau (2 SWS im SS)<br />

Grundbegriffe, gesetzliche Rahmenbedingungen, Deponiearten, Multibarrierenkonzept,<br />

Standorterkundung, Dichtungsmaterialien, Abdichtungssysteme, Herstellungsverfahren,<br />

geotechnische Eignungsprüfung, Qualitätskontrollen, Entwurfsgrundsätze, Standsicherheit.<br />

Tunnelbau (2 SWS im WS)<br />

Offene Bauweisen, Unterwassertunnel, Berechnungsverfahren der Felsmechanik, spezielle<br />

bodenmechanische und felsmechanische Untersuchungsmethoden, unterirdische Bauweisen<br />

(u. a. Schildvortrieb, Neue Österreichische Tunnelbauweise).<br />

Finite Elemente in der Geotechnik ( 2 SWS im SS)<br />

Einführung in das Programmsystem Plaxis. Konzepte verschiedener Stoffgesetze, Modellierung<br />

von Bauzuständen. Projektarbeit im Team.<br />

Übungsscheine (§ 8 und § 21 PO): Der Übungsschein zum Vertiefungsstudium wird durch die<br />

Ausarbeitung einer Entwurfsarbeit (5 EW = 225 h) erworben. Die Aufgabenstellung der<br />

Entwurfsarbeit erfolgt wahlweise aus den Gebieten Sonderkonstruktionen, Spezialgrundbau,<br />

Grundbau-Dynamik, Geotechnik im Umweltschutz und Deponiebau.<br />

Über die (in einem Vertiefungsfach erforderliche) Seminararbeit wird eine<br />

Seminarbescheinigung ausgestellt. Die Seminararbeit ist im Rahmen eines<br />

Seminars/Kolloquiums darzustellen.<br />

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Prüfung (§ 7 und § 22 PO): Die Prüfung besteht aus einer 5stündigen Klausur und einer<br />

mündlichen Prüfung (max. 45 Minuten) des Vertiefungsstoffes und des Stoffes des Pflichtfaches<br />

Grundbau und Bodenmechanik III. Die Klausur beinhaltet Stoff der Lehrveranstaltungen<br />

Grundbau und Bodenmechanik III und der Vertiefung. Das Bestehen der Klausur ist<br />

Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung.<br />

Literatur/Skripte: Die erforderliche Literatur sowie die Verfügbarkeit von Skripten wird in den<br />

Vorlesungen bekanntgegeben. Aufgabenblätter, Übungsblätter und Informationsmaterial<br />

werden in den Übungen verteilt.<br />

Zugeordnete Pflicht-und Wahlpflichtlehrveranstaltungen (Anlage 5 StO):<br />

Pflichtfach: Grundbau und Bodenmechanik III<br />

Wahlpflichtfächer: Statik der Baukonstruktionen IV<br />

Wasserbau<br />

Theoretische Methoden IV<br />

Konstruktiver Ingenieurbau III<br />

Wasserwirtschaft<br />

Baubetrieb und Baumaschinen III<br />

Bauprozessmodellierung<br />

Straßenplanung und -betrieb<br />

Asphalttechnologie/-<br />

Straßenmanagement<br />

61


3.4.8 Fach: Baubetrieb und Baumaschinen<br />

Fakultät: <strong>VI</strong><br />

Fachgebiet: Bauwirtschaft und Baubetrieb<br />

Prof.: Kochendörfer<br />

Sekretariat: TIB1-B6<br />

Zimmer: TIB13b-409<br />

Telefon-Nr.: 314- 72 330<br />

Ankündigungen: Anschlagbrett des Fachgebiets.<br />

Allgemeines: Die Lehrveranstaltungen vermitteln im Vertiefungsstudium fortgeschrittene<br />

Kenntnisse zur Arbeitsvorbereitung einschließlich der Maschineneinsatzplanung, zur Bauleitung<br />

einschließlich Kontrolle und Steuerung des Bauablaufs sowie zur Bauvertragsgestaltung und<br />

Abwicklung.<br />

Lehrveranstaltungen (Anlage 10 StO): Baubetrieb und Baumaschinen<br />

Baubetrieb und Baumaschinen (2 SWS im WS) VT (obligatorisch)<br />

Organisation der Bauunternehmung, Arbeitsstudium im Baubetrieb, statische und dynamische<br />

Investitionsrechnung, Finanzierungsarten, Deckungsbeitragsrechnung, Qualitätsmanagement<br />

nach DIN EN ISO 9000ff.)<br />

Projektmanagement (2 SWS im SS)<br />

Projektarten, Projektbeteiligte, Vertragsgrundlagen, Abläufe bei unterschiedlichen<br />

Abwicklungsformen, Phasenorientierte Ablaufplanung, Genehmigungsphase, Ablaufplanung für<br />

Rohbau mit Raumabschluß, Techn. Ausrüstung, Ausbau, Projektorganisation, Vertragswesen,<br />

Termin- und Kostensteuerung als Grundelemente des Projektmanagements, Entsorgung, GU-<br />

Verträge<br />

Deutsches und Internationales Bauvertragsrecht (2 SWS im WS)<br />

Werkvertragsrecht nach dem BGB, Verdingungsordung für Bauleistungen (VOB), Conditions of<br />

Contract (Auslandsbau).<br />

Gebäudemanagement (2 SWS im WS)<br />

Gebäude-/Facility Management als unternehmerischer Prozeß – Integration von Planung,<br />

Kontrolle und Erwirtschaftung – Verbesserung der Nutzungflexibilität – EDV-Systeme für<br />

Gebäudeleittechnik und Gebäudebewirtschaftung.<br />

Finanzierung und Bilanzierung in der Bauwirtschaft (2 SWS im SS)<br />

Objektbezogene Finanzierungen, finanzwirschaftliche Risikoabsicherungen, Liquiditäts- und<br />

Finanzplanung, Asset Management, Bilanzierung, Baueinzelbilanz.<br />

Projektentwicklung und Immobilienmanagement (2 SWS im SS)<br />

Projektentwicklung als Prozess, Risiken der PE, projektbestimmende Faktoren,<br />

Standort- und Marktanalysen, Wirtschaftlichkeitsanalyse, Bewertungsverfahren, Finanzierung,<br />

Rechtsbeziehungen in der PE<br />

Übungsscheine (§ 8 StO und § 21 PO): Der Übungsschein wird für einen erfolgreich<br />

durchgeführten Entwurf (5 EW = 225 h) ausgestellt.<br />

Über die (in einem Vertiefungsfach erforderliche) Seminararbeit (einschl. Vortrag) wird eine<br />

Seminarbescheinigung ausgestellt.<br />

Prüfung (§ 7 und § 22 PO): Die Prüfung besteht aus einer fünfstündigen Klausur und einer<br />

mündlichen Prüfung (max. 45 Minuten) des Vertiefungsstoffes und des Stoffes des Pflichtfaches<br />

Baubetrieb und Baumaschinen III. Das Bestehen der Klausur ist Voraussetzung für die<br />

Zulassung zur mündlichen Prüfung.<br />

Literatur/Skripte: Vorlesungsskripte werden zu Semesterbeginn ausgegeben bzw. können im<br />

Sekretariat erworben werden. Sie enthalten umfangreiche Literaturangaben zu jedem Kapitel.<br />

Zusätzliche Übungsunterlagen werden ggf. vor den aktuellen Veranstaltungen ausgegeben.<br />

62


Zugeordnete Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen (Anlage 5 StO):<br />

Pflichtfach: Baubetrieb und Baumaschinen III<br />

Wahlpflichtfächer: Konstruktiver Ingenieurbau III<br />

Grundbau und Bodenmechanik III<br />

Konstruktiver Wasserbau III<br />

Bauprozessmodellierung<br />

Straßenplanung und -betrieb<br />

Asphalttechnologie/-<br />

Straßenmanagement<br />

63


3.4.9 Fach: Wasserbau<br />

Fakultät: <strong>VI</strong><br />

Fachgebiet: Wasserbau<br />

Prof.: N.N.<br />

Sekretariat: W<br />

Zimmer: W 308<br />

Telefon-Nr. 314-23323<br />

Anmeldung: Hörerwünsche für Kurse des Vertiefungsstudiums sind möglichst frühzeitig im<br />

Sekretariat W anzumelden.<br />

Ankündigungen: Im Vorlesungsverzeichnis und durch Aushänge am Brett des Fachgebietes.<br />

Allgemeines: Die Lehrveranstaltung wird als integrierte Veranstaltung von den Professoren<br />

und wissenschaftlichen Mitarbeitern des Konstruktiven Wasserbaus gemeinsam abgehalten.<br />

Lehrveranstaltungen (Anlage 10 StO): Wasserbau<br />

Talsperrenbau (2 SWS im SS)<br />

Speicherwirtschaft und Hochwasserrückhalt. Bauverfahren, Bemessung von Dämmen und<br />

Betriebseinrichtungen, Dimensionierung von Triebwasserleitungen und Wasserschlössern<br />

Seebau- und Hafenbau (2 SWS im SS)<br />

Energiegewinnung, Offshore-Bauwerke und deren Belastung. Wellenbrecher, Hafeneinfahrten,<br />

Umschlaganlagen für Massengüter und Container.<br />

Anwendung von PC-Programmen im Wasserbau (2 SWS im SS)<br />

Anwendung ausgewählter Softwarepakete zur Strömungsmodellierung im Wasserbau<br />

Übungsscheine (§ 8 und § 21 PO): Es ist ein Entwurf (Gesamtumfang 5 EW = 225 h)<br />

anzufertigen, der sich aus Übungen zu Konstruktiver Wasserbau III und einer darauf<br />

aufbauenden Projektstudie zusammensetzt. Der erste Teil des Entwurfes beinhaltet den Stoff<br />

des Pflichtfaches Konstruktiver Wasserbau III. Nach Korrektur und Rücksprache wird ein<br />

Übungsschein ausgestellt. Es wird angestrebt, die Studenten in kleinen Gruppen unter<br />

Anleitung wissenschaftlicher Mitarbeiter einen gemeinsamen Entwurf erstellen zu lassen, der<br />

durch individuelle häusliche Ausarbeitungen ergänzt wird.<br />

Über den (in einem Vertiefungsfach erforderlichen) Seminarvortrag wird eine<br />

Seminarbescheinigung ausgestellt.<br />

Prüfung (§ 7 und § 22 PO): Die Prüfung besteht aus einer 5stündigen Klausur und einer<br />

mündlichen Prüfung (max. 45 Minuten) des Vertiefungsstoffes und des Stoffes des Pflichtfaches<br />

Konstruktiver Wasserbau III. Das Bestehen der Klausur ist Voraussetzung für die Zulassung zur<br />

mündlichen Prüfung.<br />

Literatur/Skripte: Skript ist im Sekretariat erhältlich. Ergänzende Literaturhinweise werden in<br />

den Lehrveranstaltungen gegeben.<br />

Zugeordnete Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen (Anlage 5 StO):<br />

Pflichtfach: Konstruktiver Wasserbau III<br />

Wahlpflichtfächer: Konstruktiver Ingenieurbau III<br />

Grundbau und Bodenmechanik III<br />

Baubetrieb und Baumaschinen III<br />

Bauprozessmodellierung<br />

Straßenplanung und -betrieb<br />

Asphalttechnologie/-<br />

Straßenmanagement<br />

64


3.4.10 Fach: Landwirtschaftlicher Wasserbau<br />

Derzeit nicht im Angebot!!!!!!<br />

65


3.4.11 Fach: Wasserwirtschaft und Hydroinformatik<br />

Fakultät: <strong>VI</strong><br />

Fachgebiet: Wasserwirtschaft und Hydroinformatik<br />

Prof.: Hinkelmann<br />

Sekretariat: W<br />

Zimmer:<br />

Telefon-Nr.:<br />

W 306<br />

314-23961<br />

Anmeldung: nicht erforderlich<br />

Ankündigungen: Homepage und Anschlagbrett des Fachgebietes<br />

Allgemeines: Das Fach liefert vertiefte Einblicke in moderne Simulationsmethoden<br />

und –technik in Wasserwirtschaft, Wasserbau und Hydroinformatik.<br />

Im Zuge der Wiederbesetzung des Fachgebietes Wasserwirtschaft und Hydroinformatik erhält<br />

das Fach „Hydromechanik und Hydrologie“ neue Lehrinhalte. Diese spiegeln bereits eine<br />

Neuausrichtung wieder, die auch Bestandteil der aktuellen Modularisierung des Studiengangs<br />

Bauingenieurwesens ist und dort in den Spezialmodulen „Hydrosytemmodellierung“ und<br />

„Hydroinformatik“ verankert ist. Da die Modularisierung zum WS 05/06 ungesetzt werden sein<br />

soll, werden die Prüfungs- und Studienordnung nicht mehr geändert. Gewisse Inkonsistenten<br />

zwischen Studienführer ( aktuell ) und Prüfungs- und Studienordnung ( alt ) lassen sich daher<br />

nicht vermeiden.<br />

Lehrveranstaltungen: Wasserwirtschaft und Hydroinformatik<br />

Numerische Modellierung in Wasserwirtschaft und Wasserbau : ( 2 SWS im SS )<br />

Finite-Differenzen, Finite-Elemente-, Finite-Volumen Methoden, Stabilisierungsverfahren,<br />

Strömung und Transport in Fließgewässern, Zweiphasenströmungen im Untergrund,<br />

Modellierungssysteme, Computerübungen.<br />

Hydroinformatik I : ( 2 SWS im SS )<br />

Modellierungssysteme ( CAD, DBMS, GIS, Netzgenerierung, Aufbau von<br />

Programmsystemen, Visualisierung ), Entscheidungsunterstützungs- und<br />

Informationssysteme, Informations- und Kommunikationstechnologien,<br />

Beispiele aus der Hydrosystemmodellierung, Computerübungen.<br />

Hydroinformatik I : ( 2 SWS im SS )<br />

Hochleistungsrechnen, Informationsmodellierung und –managment, Spezialthemen,<br />

Beispiele aus der Hydrosystemmodellierung<br />

Seminar mit Intern. Ntework Lectures: ( 1 SWS im WS + SS )<br />

Ausgewählte Kapitel aus dem Bereich des Wasserwesens, Vorträge nationaler und<br />

internationaler Experten vor Ort oder über Videokonferenz, Vorträge von Doktoranden und<br />

Diplomanden.<br />

Übungsscheine (§ 8 und § 21 PO): Zur Erlangung des Übungsscheins ist eine Entwurfsarbeit (<br />

5 EW = 225 h ) anzufertigen. Die ( in einem Vertiefungsfach erforderliche ) Seminararbeit wird<br />

in Form eines Vortrages, ggf. mit schriftlicher Ausarbeitung, durchgeführt und darüber eine<br />

Seminarbescheinigung ausgestellt.<br />

Prüfung (§ 7 und § 22 PO): Die Prüfung besteht aus einer 3hKlausur und einer mündlichen<br />

Prüfung (max. 45 Minuten) des Vertiefungsstoffes und des Stoffes des Pflichtfaches<br />

Hydromechanik und Hydrologie. Das Bestehen der Klausur ist Voraussetzung für die Zulassung<br />

zur mündlichen Prüfung.<br />

Literatur/Skripte: Skripte und weitere Materialien zur LV können von der Homepage des FG<br />

heruntergeladen werden und/oder werden zu Beginn der LV verkauft.<br />

Zugeordnete Pflicht-und Wahlpflichtlehrveranstaltungen (Anlage 5 StO):<br />

66


Pflichtfach: Hydromechanik und Hydrologie<br />

Wahlpflichtfächer: Theoretische Methoden IV<br />

Konstruktiver Wasserbau III<br />

Siedlungswasserwirtschaft<br />

Bauprozessmodellierung<br />

67


3.4.12 Fach: Siedlungswasserwirtschaft<br />

Fakultät: III<br />

Fachgebiet: Siedlungswasserwirtschaft<br />

Prof.: N.N.<br />

Sekretariat: KF 7<br />

Zimmer: KF 413<br />

Telefon-Nr.: 314-23327<br />

Anmeldung: Hörerwünsche für Kurse (z.B. Praktikum und Colloquium) des<br />

Vertiefungsstudiums sind möglichst frühzeitig im Raum KF 416 anzumelden.<br />

Ankündigungen: Anschlagbretter des Fachgebietes im Gebäude KF (im EG und 4.OG) und im<br />

Internet .<br />

Allgemeines: Das Fach Siedlungswasserwirtschaft befaßt sich mit den planerischen,<br />

verfahrentechnischen und betrieblichen Fragen der Wasserversorgung und Abwassertechnik<br />

und wassergütewirtschaftlichen Problemen einschließlich Abfallwirtschaft.<br />

Lehrveranstaltungen: Siedlungswasserwirtschaft<br />

Wassergütewirtschaftliches Praktikum (2 SWS im WS) obligatorisch für Vertiefer<br />

Wasser- und Abwasseruntersuchung: Bestimmung von Inhaltsstoffen mit physikalischen,<br />

chemischen und biochemischen Methoden; Untersuchung von fließenden und stehenden<br />

Gewässern.<br />

Entwurf Konstruktion, Bau und Betrieb von Anlagen der Siedlungswasserwirtschaft (2 SWS im<br />

SS) obligatorisch für Vertiefer<br />

Weitergehende Abwasserreinigung, Anaerobverfahren, Industrieabwasser, Sonderverfahren der<br />

Abwasserableitung und -reinigung.<br />

Spezielle Verfahren in der Wasserversorgung (2 SWS im WS)<br />

Trinkwasserverordnung, Rohrwerkstoffe, Korrosion, Armaturen, Notversorgung, Auf-bereitung,<br />

Gewässerschutz, Rechtliche Grundlagen und Organisation Wasserversorgung/Abwasserbehandlung.<br />

Colloquium (je 2 SWS im SS und WS)<br />

Im Rahmen des Colloquiums werden Besichtigungen durchgeführt, für die eine<br />

Exkursionsbescheinigung ausgestellt werden (Anmeldung erforderlich)<br />

Bemessung von wasserwirtschaftl. Anlagen in der Trinkwasserversorgung (2 SWS im SS)<br />

Rechenübung zu den Themen Grundwasseranreicherung, Bemessung von Pumpen,<br />

Druckerhöhungsanlagen, Druckstoß, Wirtschaftlichkeitsberechnungen.<br />

Bemessung von wasserwirtschaftlichen Anlagen in der Abwasserentsorgung<br />

Rechenübung zu den Themen weitergehende Abwasserreinigung, neue Verfahren der<br />

Abwasserreinigung, ländlicher Raum, Kanalbemessung.<br />

Planung von Abfallbehandlungsanlagen (2 SWS im SS)<br />

Planungsschritte, Standortwahl, Vorplanung, Ausführungsplanung, Ausschreibung,<br />

Angebotsauswertung, Planfeststellungsverfahren, Abnahme, Kosten, Finanzierung,<br />

Vermarktung, Produkte, Planungsverfahren, Systemtechnik, Bearbeitung von Aufgaben z.B.<br />

Erstellung der Ausschreibung einer Müllverbrennungsanlage, Auswahl eines Rauchgasreinigungsverfahrens,<br />

Bilanzierung Stoffströme und Schadstofffrachten, Optimierung.<br />

Technik der Abfallbehandlung I – Mechanische und Chem.-phys. Verfahren (2 SWS im SS)<br />

Sammlung, Umschlag, Transport, Behandlung von festen Abfällen (mechan. Verfahren):<br />

Zerkleinern, Kompaktieren, Klassieren, Sortieren; Grundoperationen, Apparate, Anwen-dungen;<br />

Behandlung von Sonderabfällen (chem.-phys. Verfahren): Entgiftung, Neutralisation, Apparate,<br />

Anwendungen. Chem.-phys. Verfahren der Altlastensanierung (Bodenwasch-verfahren).<br />

Einführung in die Limnologie (2 SWS im WS)<br />

Entstehung von Seen, physikalische Eigenschaften des Wassers, hydrologische Zyklen,<br />

hydrogeochemische Zyklen ökologisch wichtiger Elemente, angewandte Limnologie,<br />

Restaurierung und Sanierung von Gewässern, limnologische Arbeitsmethoden.<br />

Städtebau/Stadt- und Regionalplanung (Erschließung und Versorgung) (2 SWS im WS)<br />

68


Einführung in die Grundlagen zur Erschließung und Versorgung (Straßen, Wege und<br />

Leitungen) und ihre Anwendung auf den Vorentwurf für einen Bebauungsplan. Übungsaufgabe:<br />

Vorentwurf für ein gegebenes Gebiet.<br />

(Die letzten vier Lehrveranstaltungen werden nicht vom FG Siedlungswasserwirtschaft<br />

angeboten, bitte im Vorlesungsverzeichnis informieren)<br />

Übungsscheine (§ 8 und § 21 PO): Es ist ein Entwurf (5 EW = 225 h) anzufertigen. Nach<br />

Korrektur und Rücksprache wird ein Übungsschein ausgestellt.<br />

Über die (in einem Vertiefungsfach erforderliche) Seminararbeit wird eine<br />

Seminarbescheinigung ausgestellt.<br />

Prüfung (§ 7 und § 22 PO): Die Prüfung besteht aus einer 5stündigen Klausur und einer<br />

mündlichen Prüfung (max. 45 Minuten) des Vertiefungsstoffes und des Stoffes des Pflichtfaches<br />

Siedlungswasserwirtschaft. Das Bestehen der Klausur ist Voraussetzung für die Zulassung zur<br />

mündlichen Prüfung.<br />

Literatur/Skripte: Literaturangaben werden in den Lehrveranstaltungen gemacht. Skripte sind<br />

in den Lehrveranstaltungen und während der Sprechzeiten am Fachgebiet erhältlich.<br />

Zugeordnete Pflicht-und Wahlpflichtlehrveranstaltungen (Anlage 5 StO):<br />

Pflichtfach: Siedlungswasserwirtschaft<br />

Wahlpflichtfächer: Grundbau und Bodenmechanik III<br />

Konstruktiver Wasserbau III<br />

Hydromechanik und Hydrologie<br />

Straßenplanung und -betrieb<br />

Asphalttechnologie/- Straßenmanagement<br />

69


3.4.13 Straßenwesen<br />

3.4.13a Fach: Straßenplanung und -betrieb<br />

Fakultät: V<br />

Fachgebiet: Straßenplanung und –betrieb<br />

Prof.: Richter<br />

Sekretariat: TIB 3/3-3<br />

Zimmer: TIB 3/3-304<br />

Telefon-Nr.: 314-72421<br />

Anmeldung: Für Lehrveranstaltungen nicht erforderlich; Sprechzeiten für Hochschullehrer und<br />

Wissenschaftliche Mitarbeiter nach Vereinbarung.<br />

Ankündigungen: Am Anschlagbrett des Fachgebietes (TIB 3/3-3), Homepage:<br />

www.straßenplanung.tu-berlin.de<br />

Allgemeines: Alle Veranstaltungen sind für Vertiefer obligatorisch<br />

Lehrveranstaltungen (Anlage 10 StO): Straßenplanung und -betrieb<br />

Entwurf von Straßenverkehrsanlagen innerhalb bebauter Gebiete( 4SWS im WS):<br />

Straßenhierarchie und Nutzungsfunktionen in bebauten Gebieten, Netzgestalltung, Entwurf und<br />

Gestalltung von Straßenräumen, Entwurfskonzepte für Erschließungs- , Hauptverkehrs- und<br />

Hochleistungsstraßen, Entwurf von Anlagen des Fußgänger- , Fahrrad- und des ruhenden<br />

Verkehrs, Knotenpunktentwurf und – Gestaltung, Lärmschutz an Straßen<br />

Betrieb von Straßenverkehrsanlagen- Verkehrsbeeinflussung(nur VL, 2 SWS im WS):<br />

Verkehrsleit- , Verkehrsbeeinflussungs- und Verkehrsmanagementsysteme (Überblick),<br />

Steuerung von Lichtsignalanlagen an Knotenpunkten, Leitsysteme für den öffentlichen<br />

Personennahverkehr, Parkleitsysteme, Fahrstreifensignalisierung, Zufahrtsdosierung in<br />

Einfahrrampen planfreier Knotenpunkte, Gefahrenanlagen, Streckenbeeinflussungsanlagen,<br />

Wechselwegweisunganlagen, Verkehrswarnfunk, integrierte Verkehrsbeeinflussungsanlagen<br />

Übungsscheine (§ 8 und § 21 PO): Zu den Veranstaltungen sind Übungsarbeiten<br />

(5 EW = 225 h) anzufertigen. Für die bestandenen Übungsarbeiten wird ein Übungsschein<br />

ausgestellt.<br />

Über die (in einem Vertiefungsfach erforderliche) Seminararbeit wird eine Seminarbescheinigung<br />

ausgestellt.<br />

Prüfung (§ 7 und § 22 PO): Die Prüfung besteht aus einer 5-stündigen Klausur und einer<br />

mündlichen Prüfung (max. 45 Minuten) des Vertiefungsstoffes und des Stoffes des Pflichtfaches<br />

Straßenwesen. Das Bestehen der Klausur ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen<br />

Prüfung.<br />

Literatur/Skripte: Skripte sind im Internet herunter zu laden. Ergänzende Literatur kann am<br />

Fachgebiet erfragt werden.<br />

Zugeordnete Pflicht-und Wahlpflichtlehrveranstaltungen (Anlage 5 StO):<br />

Pflichtfach: Straßenplanung und- betrieb<br />

Wahlpflichtfächer: Konstruktiver Ingenieurbau III<br />

Grundbau und Bodenmechanik III<br />

Baubetrieb und Baumaschinen III<br />

Eisenbahnwesen<br />

Asphalttechnologie/-<br />

Straßenmanagement<br />

70


3.4.13b Fach: Straßenbau<br />

Fakultät: <strong>VI</strong><br />

Fachgebiet: Straßenbau<br />

Prof.: Huschek<br />

Sekretariat: TIB 3/2-2<br />

Zimmer: TIB 3/2-209<br />

Telefon-Nr.: 314-72425<br />

Anmeldung: Hörerwünsche für Kurse des Vertiefungsstudiums sind möglichst frühzeitig im<br />

Sekretariat anzumelden.<br />

Ankündigungen: Am Anschlagbrett des Fachgebietes (TIB 3/2-2), Homepage: www.tuberlin.de/fb9/straßenbau/<br />

Allgemeines: Die Vorlesung "Straßenerhaltung" ist für Vertiefer obligatorisch.<br />

Lehrveranstaltungen (Anlage 10 StO): Straßenbau<br />

Straßenerhaltung (4 SWS im SS) obligatorisch<br />

Straßenschäden, Zustandsbewertung, Kennzeichnung der Oberflächeneigenschaften,<br />

Meßverfahren, Reparaturen, Dünnschichtbeläge, Recyclingverfahren, Oberbauverstärkung,<br />

Pavement Management, Straßenverkehrslärm und Lärmschutz.<br />

Straßenbau in tropischen Ländern (2 SWS im WS)<br />

Besondere Bedingungen in tropischen Ländern: Klima, Verkehr, Achslasten, Eigenschaften<br />

tropischer Böden, hydrologische Bedingungen, Baubetrieb, Dimensionierung, CBR-Verfahren,<br />

Bodenstabilisierungen, arbeitsintensive/kapitalintensive Baumethoden, Organisation der<br />

Straßenerhaltung.<br />

Flugbetriebsflächen (2 SWS im WS)<br />

Besondere Beanspruchung von Flugbetriebsflächen, Dimensionierungsmethoden,<br />

Sicherheitsaspekte, Oberflächengestaltung, Betrieb und Erhaltung.<br />

Übungsscheine (§ 8 und § 21 PO): Straßenerhaltung: Der Besuch von 5 Laborübungen/Exkursionen<br />

ist obligatorisch. Außerdem ist eine ausreichende Leistung in einer<br />

Projektstudie nachzuweisen. Straßenbau in tropischen Ländern: Der Besuch von 3<br />

Laborübungen und die Bearbeitung einer Projektstudie sind obligatorisch. Flugbetriebs-flächen:<br />

Die Bearbeitung einer Projektstudie ist obligatorisch. Der Aufwand für die Auswertung der<br />

Laborübungen und die Beurteilung des Projektes entspricht 5 EW = 225 h.<br />

Über die (in einem Vertiefungsfach erforderliche) Seminararbeit wird eine Seminarbescheinigung<br />

ausgestellt.<br />

Prüfung (§ 7 und § 22 PO): Die Prüfung besteht aus einer 5stündigen Klausur und einer<br />

mündlichen Prüfung (max. 45 Minuten) des Vertiefungsstoffes und des Stoffes des Pflichtfaches<br />

Straßenwesen. Das Bestehen der Klausur ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen<br />

Prüfung.<br />

Literatur/Skripte: Skripte können am Fachgebiet erworben werden. Ergänzende Literatur kann<br />

dort ebenfalls erfragt werden.<br />

Zugeordnete Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen (Anlage 5 StO):<br />

Pflichtfach: Asphalttechnologie/<br />

Straßenmanagement<br />

Wahlpflichtfächer: Konstruktiver Ingenieurbau III<br />

Grundbau und Bodenmechanik III<br />

Eisenbahnwesen<br />

Baubetrieb und Baumaschinen III<br />

Bauprozessmodellierung<br />

Straßenplanung und- betrieb<br />

71


3.4.14 Fach: Eisenbahnwesen<br />

Fakultät: V<br />

Fachgebiet: Schienenfahrwege und Bahnbetrieb<br />

Prof.: Siegmann<br />

Sekretariat: SG 18<br />

Zimmer: SG 310<br />

Telefon-Nr.: 314-23314<br />

Anmeldung: Eintragung in Teilnehmerlisten während der ersten Lehrveranstaltung.<br />

Ankündigungen: Am Anschlagbrett des Fachgebietes.<br />

Allgemeines: Vertiefer müssen von den vier angebotenen Lehrveranstaltungen eine 4-stündige<br />

(VL + UE) und eine 2-stündige (VL) Lehrveranstaltung belegen.<br />

Lehrveranstaltungen (Anlage 10 StO): Eisenbahnwesen<br />

Konstruktion von Schienenfahrwegen (2 oder 4 SWS im WS)<br />

Spurführungssysteme. Wechselbeziehungen Fahrzeug/Fahrweg. Konstruktive Durchbildung<br />

herkömmlicher und neuartiger Fahrbahnkonstruktionen (Querschwellenoberbau, schotterloser<br />

Oberbau) unter Berücksichtigung von Erdbau, Brücken und Tunnelbau. Beurteilung<br />

verschiedener Oberbauarten. Dimensionierung der Fahrbahnelemente unter Berücksichtigung<br />

der quasistatischen und dynamischen Beanspruchung. Ermittlung der durch<br />

Temperaturänderungen erzeugten Kräfte in den Schienen. Stabilitätsprobleme des Gleises<br />

(Gleisverdrückungen und Gleisverwerfungen). Standardisierte Eisenbahnbrücken,<br />

Tunnelkonstruktionen und -bauweisen. Bauen im Betrieb.<br />

Bahnbetrieb (2 oder 4 SWS im SS)<br />

Organisation des Betriebsdienstes, Planung, Durchführung und Überwachung der<br />

Betriebsabwicklung, Fahrzeugeinsatz, Sicherungstechnik (mechanisch, elektromechanisch,<br />

elektronisch), Steuerungstechnik, Fahrdynamik ( Grundlagen, Ermittlung der Fahrzeit und<br />

Reisezeit), Fahrplankonstruktionen, Umlaufdisposition, Leistungsfähigkeit von Strecken und<br />

Knoten, betriebliche Untersuchungen als Grundlage für die Bemessung von Gleisplänen und<br />

Optimierung von Fahrplänen, Baubetriebsplanung, neue Betriebsleitsysteme, Betriebszentralen,<br />

EDV-Handwerkszeuge; Praktische Übungen in der Betriebssimulationsanlage,<br />

Beispiele zur Ermittlung der Fahrzeit und der Leistungsfähigkeit, Konzeption des<br />

Betriebsablaufs eines Schnellbahnnetzes (darin: Anwendung der Betriebssimulations-Software<br />

SIMU++).<br />

Schienengüterverkehr (2 oder 4 SWS im WS)<br />

Gesetzliche Grundlagen, Organisation der Güterbeförderung. Angebots- und Kostenstruktur des<br />

Eisenbahngüterverkehrs, Rationalisierung der Betriebsabwicklung (Knotenpunktsystem,<br />

neuartige Betriebskonzeptionen - Inter Cargo, KLV), Fahrzeuge für den Güterverkehr.<br />

Güterbahnhöfe und Güterverkehrsanlagen, Rangierbahnhöfe. Rangiertechnik und ihre<br />

Automatisierung; Kybernetik im Güterverkehr. Integrierte Transportsteuerung. Kombinierter<br />

Verkehr.<br />

Planung spurgeführter Verkehrssysteme (2 oder 4 SWS im SS)<br />

Planungsphilosophie, Verkehrsplanung als Teil der Raumplanung (Regional- und<br />

Stadtplanung). Interdependenzen zwischen Verkehrs- und Raumplanung. Allgemeine<br />

Planungsgrundlagen; Verkehrsermittlung (Verkehrserzeugung, Verkehrsprognosen) beim<br />

öffentlichen Verkehr (Nahverkehr und Fernverkehr). Charakterisierung der konkurrierenden<br />

Verkehrssysteme. Leistungsfähigkeit. Netzstrukturen für Personennahverkehr, Personenfernverkehr<br />

und Güterverkehr. Integrierte Netze (spurgeführt, Bus) für den ÖPNV in<br />

Ballungsräumen. Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zum Nachweis der Bauwürdigkeit von<br />

Strecken. Neuartige Verkehrstechnologien für den Nah- und Fernverkehr. Umweltschutz beim<br />

Planen und Betreiben von Bahnen. Planungsrecht, Ausschreibung und Vergabe der<br />

Bauarbeiten.<br />

Übungsscheine (§ 8 und § 21 PO): Die Art der Leistungsnachweise der 4-stündigen<br />

Lehrveranstaltungen variiert je nach Lehrveranstaltungsthema. Es ist eine Projektübung und ein<br />

72


Eisenbahnentwurf (5 EW = 225 h) anzufertigen. Nach erfolgreicher Rücksprache<br />

wird ein Übungsschein ausgestellt.<br />

Über die (in einem Vertiefungsfach erforderliche) Seminararbeit wird eine Seminarbescheinigung<br />

ausgestellt.<br />

Prüfung (§ 7 und § 22 PO): Die Prüfung besteht aus einer ca. 4-stündigen Klausur und einer<br />

mündlichen Prüfung (max. 45 Minuten) des Vertiefungsstoffes und des Stoffes des Pflichtfaches<br />

Eisenbahnwesen.<br />

Literatur/Skripte: Skripte sind am Semesterbeginn während der ersten Vorlesungen erhältlich,<br />

ansonsten im Sekretariat. Ergänzende Literatur kann ebenfalls am Fachgebiet erfragt werden.<br />

Zugeordnete Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen (Anlage 5 StO):<br />

Pflichtfach: Eisenbahnwesen<br />

Baubetrieb und Baumaschinen III<br />

Wahlpflichtfächer: Konstruktiver Ingenieurbau III<br />

Grundbau und Bodenmechanik III<br />

Straßenplanung und -betrieb<br />

Asphalttechnologie/-<br />

Straßenmanagement<br />

73


3.5 Pflicht- und Wahlpflichtfächer für das<br />

Vertiefungsstudium<br />

3.5.1 Fach: Statik der Baukonstruktionen<br />

Fakultät: <strong>VI</strong><br />

Fachgebiet: Statik der Baukonstruktionen<br />

Prof.: Harbord<br />

Sekretariat: TIB1-B5<br />

Zimmer: TIB13b-560<br />

Telefon-Nr.: 314-72320<br />

Anmeldung: Für Lehrveranstaltungen nicht erforderlich<br />

Ankündigungen: Vorlesungsverzeichnis und Anschlagbrett am Fachgebiet<br />

Allgemeines: Die Lehrveranstaltung Statik der Baukonstruktionen IV setzt sich mit dem<br />

Tragverhalten von Flächentragwerken auseinander. Einen Schwerpunkt bilden die ebenen<br />

Flächentragwerke Scheibe und Platte. Wandscheiben und Deckenplatten sind z.B. in fast allen<br />

Hochbauten anzutreffen, da sie wichtige Tragelemente zur Aussteifung von Gebäuden<br />

darstellen. Wandscheiben verteilen aber auch konzentrierte Lasten und Deckenplatten tragen<br />

Flächenlasten ab. Die statischen Modelle Scheibe und Platte kommen natürlich auch in den<br />

Tragwerken des Industrie- und Brückenbaus vor. Sie sind daher als wesentlicher Bestandteil<br />

einer vertieften statisch-konstruktiven Ausbildung anzusehen. Von den gekrümmten<br />

Flächentragwerken ist das statische Modell Rotationsschale von besonderer Wichtigkeit, da es<br />

u.a. den Bereich der Behälterkonstruktion abdeckt. Es werden analytische und baustatische<br />

Lösungsmethoden, baustatische Lösungen mit Gitterrostmodellen und numerischen Lösungen<br />

mit finiten Elementen behandelt.<br />

Pflicht- bzw. Wahlpflichtlehrveranstaltungen (Anlage 8 StO):<br />

Statik der Baukonstruktionen IV (4 IV im SS)<br />

Teil 1: Flächentragwerke. Teil 2: Bezeichnungen. Teil 3: Scheibentheorie. Teil 4: Plattentheorie.<br />

Teil 5: Schalentheorie. Teil 6: Baustatische Lösungen mit Gitterrostmodellen. Teil 7: Einführung<br />

in die Finite-Elemente-Methode.<br />

Übungsscheine (§ 8 StO und § 21 PO):<br />

für Pflichtfach: kein Übungsschein<br />

für Wahlpflichtfach: Begleitend zur Lehrveranstaltung werden Hausaufgaben angeboten. Es ist<br />

eine Klausur zu bestehen.<br />

Prüfung (§ 7 und § 22 PO):<br />

für Pflichtfach: Prüfung erfolgt zusammen mit der jeweiligen<br />

Vertiefungsprüfung<br />

für Wahlpflichtfach: Klausur im Prüfungszeitraum Oktober und April<br />

Literatur/Skripte: Zu den Lehrveranstaltungen werden vom Fachgebiet Skripte und ggf.<br />

Arbeitsblätter herausgegeben. Literaturhinweise zum Selbststudium erfolgen in der<br />

Lehrveranstaltung.<br />

74


3.5.2 Fach: Theoretische Methoden der Bau- und Verkehrstechnik<br />

Wird derzeit nicht angeboten !!!!!!!<br />

75


3.5.3+4 Fach: Konstruktiver Ingenieurbau<br />

Fakultät: <strong>VI</strong><br />

Fachgebiete: Stahlbau Massivbau Allgemeiner Ingenieurbau<br />

Prof.: N. N. Schlaich N. N.<br />

Sekretariat: TIB 1 - B 1 TIB 1 – B 2 TIB 1 - B 3<br />

Zimmer: TIB13B – 416 TIB13B – 316 TIB13B – 420<br />

Telefon-Nr.: 314-72120 314-72130 314-72141<br />

Fax-Nr.: 314-72123 314-72132 314-72150<br />

Name Stud.: (A-H) (I-R) (S-Z)<br />

Anmeldung: Für Lehrveranstaltungen nicht erforderlich, für die Betreuung Anmeldung in den<br />

Sekretariaten<br />

Ankündigungen: Anschlagbretter der Fachgebiete<br />

Pflicht- bzw. Wahlpflichtlehrveranstaltungen (Anlage 8 StO):<br />

Konstruktiver Ingenieurbau III (4 IV im WS)<br />

Konstruktive Gestaltung von Hochbauten, Knicken, räumliche Steifigkeit und System-Stabilität,<br />

Kraftverteilung auf die aussteifenden Bauteile (einschließlich Kernbemessung); wandartige<br />

Träger, Wandscheiben, gegliederte Wandscheiben; Kippen von Trägern, Beulen. Gründung von<br />

Hochbauten: Fundamentplatten (Bettungszifferverfahren, Steifmodul-verfahren);<br />

Pfahlgründungen.<br />

Übungsscheine (§ 8 StO und § 21 PO):<br />

für Pflichtfach: kein Übungsschein<br />

für Wahlpflichtfach: Übungsschein wird nach erfolgreicher Rücksprache erteilt.<br />

Prüfung (§ 7 und § 22 PO):<br />

für Pflichtfach: Prüfung erfolgt zusammen mit der jeweiligen Vertiefungsprüfung<br />

für Wahlpflichtfach: keine Prüfung<br />

Literatur/Skripte: werden in den Lehrveranstaltungen jeweils bekanntgegeben.<br />

76


3.5.5a Allgemeiner Ingenieurbau / Ingenieurhochbau<br />

3.5.5b Allgemeiner Ingenieurbau / Ingenieurholzbau<br />

In Bearbeitung!!!!!!!<br />

77


3.5.6 Fach: Baustoffkunde, Baustoffprüfung, Bauchemie<br />

Fakultät: <strong>VI</strong><br />

Fachgebiet: Baustoffkunde und Baustoffprüfung<br />

Prof.: Hillemeier<br />

Sekretariat: TIB1-B4<br />

Zimmer: TIB13b-303<br />

Telefon-Nr.: 314-72101<br />

Anmeldung: Für die einzelnen Lehrveranstaltungen in der ersten Veranstaltung zum<br />

Semesterbeginn.<br />

Ankündigungen: Anschlagbrett des Fachgebiets gegenüber vom Raum TIB13b-303 sowie<br />

Homepage des Fachgebiets.<br />

Pflicht- bzw. Wahlpflichtlehrveranstaltungen (Anlage 8 StO):<br />

Baustoffkunde III:<br />

IIIa: Baustoffmechanik: (2 SWS im WS) obligatorisch<br />

Ausgewählte Kapitel der Baustofftechnologie- Bruchmechanik bei Beton, Bruchhypothesen,<br />

Ermüdung von Stahl und Beton, Faserbetontechnologie, Verstärkung vorhandener Bauwerke<br />

mit Fasern; Sicherheit und Zuverlässigkeit, Statistik.<br />

IIIb: Angewandte Baustofftechnologie: (2SWS im SS) obligatorisch<br />

Instandhaltung, Instandhaltungstechniken; Korrosion von Stahl und Beton, Dauerhaftigkeit,<br />

Durchlässigkeit von Baustoffen gegenüber Gasen und Flüssigkeiten, Stoffgesetze für Beton,<br />

chemischer Widerstand von Beton, Festigkeits- und Verformungsverhalten; Zuverlässigkeitseinschätzung<br />

bestehender Bausubstanz, Sicherheitstheorie; Statistische Methoden der<br />

Qualitätssicherung. Sensible Bauwerke: Parkhäuser, Kläranlagen<br />

Übungsscheine (§ 8 StO und § 21 PO):<br />

für Pflichtfach: kein Übungsschein<br />

für Wahlpflichtfach: nach erfolgreicher Rücksprache und der Anfertigung und Vorstellung einer<br />

Seminararbeit wird ein Übungsschein erteilt.<br />

Prüfung (§ 7 und § 22 PO):<br />

für Pflichtfach: Prüfung erfolgt zusammen mit der jeweiligen Vertiefungsprüfung<br />

für Wahlpflichtfach: keine Prüfung<br />

Literatur/Skripte: Literaturhinweise und Ergänzungsblätter werden in den Lehrveranstaltungen<br />

ausgegeben. Es besteht die Möglichkeit zur Nutzung des internetbasierten, multimedialen<br />

Lernnetzwerks „ Wiba-Net“ unter www.wiba-net.de. Ein Log-in kann für Studierende am<br />

Fachgebiet beantragt werden. Details zum Wiba-Net werden in einer der ersten VL des<br />

Semesters erläutert.<br />

78


3.5.7 Fach: Grundbau und Bodenmechanik<br />

Fakultät: <strong>VI</strong><br />

Fachgebiet: Grundbau und Bodenmechanik<br />

Prof.: Savidis<br />

Sekretariat: TIB1-B7<br />

Zimmer: TIB13b-402<br />

Telefon-Nr.: 314-72341<br />

Anmeldung: Für Lehrveranstaltungen nicht erforderlich<br />

Ankündigungen: Anschlagbrett des Fachgebietes.<br />

Pflicht- bzw. Wahlpflichtlehrveranstaltungen (Anlage 8 StO):<br />

Grundbau und Bodenmechanik III (2 IV im SS, 2 IV im WS)<br />

Abfangung von Geländesprüngen mit wandartigen Stützbauwerken. (Trägerbohlwände,<br />

Schlitzwände, Bohrpfahlwände, Baugrubenverbau und Verbundbauwerke.) Tragverhalten und<br />

statischer Nachweis von Spundwandsystemen. Tragverhalten und Berechnung von<br />

Tiefgründungen, Senkkasten- und Schwimmkastengründungen, Wasserhaltungsverfahren<br />

durch Mehrbrunnenanlagen. Filtergesetze und Potentialtheorie, Entwurf und Berechnung von<br />

Kaimauern, Plattengündungen, Fangedamm<br />

Übungsscheine (§ 8 StO und § 21 PO):<br />

für Pflichtfach: kein Übungsschein<br />

für Wahlpflichtfach: Es ist eine 2 1/2-stündige Klausur zu schreiben. Außerdem wird eine<br />

Nachklausur angeboten. Für die bestandene Klausur wird ein Übungsschein ausgestellt.<br />

Prüfung (§ 7 und § 22 PO):<br />

für Pflichtfach: Prüfung erfolgt zusammen mit der jeweiligen Vertiefungsprüfung<br />

für Wahlpflichtfach: keine Prüfung<br />

Literatur/Skripte: Die erforderliche Literatur wird in den Vorlesungen bekanntgegeben.<br />

Aufgabenblätter, Übungsblätter und Informationsmaterial werden in den Übungen verteilt. Die<br />

Skripte sind bei der Firma Repro Courier im Gebäude TIB12-3 erhältlich.<br />

79


3.5.8a Fach: Baubetrieb und Baumaschinen<br />

Fakultät: <strong>VI</strong><br />

Fachgebiet: Bauwirtschaft und Baubetrieb<br />

Prof.: Kochendörfer<br />

Sekretariat: TIB1-B6<br />

Zimmer: TIB13b-409<br />

Telefon-Nr.: 314-72330<br />

Anmeldung: Es wird um Anmeldung zwecks Eintragung in die Kartei gebeten.<br />

Ankündigungen: Anschlagbrett des Fachgebiets.<br />

Pflicht- bzw. Wahlpflichtlehrveranstaltungen (Anlage 8 StO):<br />

Baubetrieb und Baumaschinen III (2 IV im SS, 2 IV im WS)<br />

Spezialtiefbau, Wasserhaltung, Herstellung von Massivbrücken, Erdbau, Untertage- und<br />

Rohrleitungsbau, Tunnel- und Stollenbau, Planung und Betrieb von Fertigteilwerken,<br />

Einheitspreise bei unterschiedlichen Umlagen, Fremdleistungen in der Kalkulation, Änderung<br />

des Bauvertrages und der Kalkulationsgrundlagen, Behinderung der Bauausführung,<br />

Kalkulation im Fertigteilwerk, Kalkulatorische Verfahrenvergleiche, Logistikzentrum,<br />

Kostencontrolling<br />

Übungsscheine (§ 8 StO und § 21 PO):<br />

für Pflichtfach: kein Übungsschein<br />

für Wahlpflichtfach: Der Übungsschein wird nach Rücksprache zum Abschluß der<br />

Lehrveranstaltung ausgestellt.<br />

Prüfung (§ 7 und § 22 PO):<br />

für Pflichtfach: Prüfung erfolgt zusammen mit der jeweiligen Vertiefungsprüfung.<br />

für Wahlpflichtfach: Rücksprache<br />

Literatur/Skripte: Vorlesungsskripte werden zu Semesterbeginn ausgegeben bzw. können im<br />

Sekretariat erworben werden. Zusätzliche Übungsunterlagen werden ggf. vor den aktuellen<br />

Veranstaltungen ausgegeben.<br />

80


3.5.8b Fach : Bauprozessmodellierung<br />

Fakultät: <strong>VI</strong><br />

Fachgebiet: Internetbasierte Prozessmodellierung für ad-hoc-Organisationen im Bauwesen<br />

Prof.: Huhnt<br />

Sekretariat: TIB 1 - B 13<br />

Zimmer: TIB 13b-315<br />

Telefon-Nr.: 314-72133<br />

Homepage http://bpm10.bv.tu-berlin.de/<br />

Anmeldung: Für Lehrveranstaltungen nicht erforderlich<br />

Ankündigungen: Vorlesungsverzeichnis, Anschlagbrett am Fachgebiet und auf der Homepage<br />

des Fachgebiets.<br />

Allgemeines:<br />

Die angebotenen Lehrveranstaltungen gliedern sich in zwei Themengebiete: „Prozesse der<br />

Planung und Ausführung“ und „Prozesse in Bauunternehmen“. Jeweils im Wechsel wird pro<br />

Semester ein Themengebiet behandelt. Jede Veranstaltung stellt eine eigenständige Einheit<br />

dar, die unabhängig voneinander besucht werden kann. Für ausgewiesene Vertiefungsfächer<br />

können die Lehrveranstaltungen als Wahlpflichtfach anerkannt werden.<br />

Pflicht- bzw. Wahlpflichtveranstaltungen (Anlage 8 StO):<br />

Prozesse der Planung und Ausführung: Teil Planung (2 SWS im SS)<br />

Prozesse der Planung und Ausführung: Teil Ausführung (2 SWS im SS)<br />

Verständnis des komplexen Zusammenspiels bei Planungs- und Ausführungsprojekten, der<br />

erforderlichen Vorbereitung und der unterstützenden Informationsverarbeitung sowie vertiefte<br />

Kenntnisse und Erfahrungen beim pilothaften Einsatz von Informations- und<br />

Kommunikationstechnologien für die Unterstützung von Aufgaben bei der Vorbereitung und<br />

Durchführung von Planungs- und Ausführungsprojekten.<br />

Prozesse in Bauunternehmen: Modellieren der Abläufe (2 SWS im WS)<br />

Prozesse in Bauunternehmen: Managen der Informationen (2 SWS im WS)<br />

Verständnis multi-disziplinärer Arbeitsabläufe in Bauunternehmen, der verschiedenartigen<br />

Informationen und der zur Unterstützung der Abläufe erforderlichen Informationsverarbeitung<br />

sowie vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen beim pilothaften Einsatz von Informations- und<br />

Kommunikationstechnologien für die Unterstützung von Aufgaben in Bauunternehmen.<br />

Übungsscheine:<br />

Es werden Hausaufgaben ausgegeben, deren erfolgreiche Bearbeitung Voraussetzung für die<br />

Teilnahme an einer Rücksprache ist. Der Erwerb des Übungsscheins ist von der Rücksprache<br />

abhängig.<br />

Prüfung:<br />

Im Rahmen des Vertiefungsfachs Bauwirtschaft und Baubetrieb mündliche Prüfung (max.<br />

2SWS).<br />

Literatur/Skripte:<br />

Skripte und Unterlagen werden über die Homepage semesterbegleitend zur Verfügung gestellt.<br />

81


3.5.9 Fach: Wasserbau<br />

Fakultät: <strong>VI</strong><br />

Fachgebiet: Wasserbau<br />

Prof.: N.N.<br />

Sekretariat: W<br />

Zimmer: W 308<br />

Telefon-Nr.: 314-23323<br />

Anmeldung: Für Lehrveranstaltungen nicht erforderlich<br />

Ankündigungen: Im Vorlesungsverzeichnis und durch Aushänge am Brett des Fachgebietes.<br />

Pflicht- bzw. Wahlpflichtlehrveranstaltungen (Anlage 8 StO):<br />

Konstruktiver Wasserbau III (4 IV im WS)<br />

Stauanlagen (Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken, Wehre): Planung, hydrologische<br />

Bestimmungsgrößen, Bauteile, Betriebseinrichtungen. Wasserkraftanlagen (Nieder- und<br />

Hochdruckkraftwerke, Pumpspeicherwerke): Planung, hydrologische und energie-wirtschaftliche<br />

Bestimmungsgrößen, Bauteile, Betriebseinrichtungen. Verkehrswasserbau: Beispielhafter<br />

Entwurf eines Seehafens (Verkehrstechnik, Küsteningenieurwesen, Berechnung einzelner<br />

Küstenbauwerke, Bauausführung, Betrieb).<br />

Übungsscheine (§ 8 StO und § 21 PO):<br />

für Pflichtfach: kein Übungsschein<br />

für Wahlpflichtfach: Zum Erwerb des Übungsscheines ist eine Übung aus dem Themenkreis der<br />

Lehrveranstaltung anzufertigen, an die sich eine Rücksprache zur korrigierten Übung<br />

anschließt.<br />

Prüfung (§ 7 und § 22 PO):<br />

für Pflichtfach: Prüfung erfolgt zusammen mit der jeweiligen Vertiefungsprüfung<br />

für Wahlpflichtfach: keine Prüfung<br />

Literatur/Skripte: Skript ist im Sekretariat erhältlich. Literaturhinweise werden in der<br />

Lehrveranstaltung gegeben.<br />

82


3.5.10+11 Fach: Wasserwirtschaft und Hydroinformatik<br />

Fakultät: <strong>VI</strong><br />

Fachgebiet: Wasserwirtschaft und Hydroinformatik<br />

Prof.: Hinkelmann<br />

Sekretariat: W<br />

Zimmer: W 306<br />

Telefon-Nr.: 314-23961<br />

Anmeldung: nicht erforderlich<br />

Ankündigungen: Homepage und Anschlagbrett des Fachgebietes<br />

Allgemeines: Im Zuge der Wiederbesetzung des Fachgebietes Wasserwirtschaft und<br />

Hydroinformatik erhält das Fach „Hydromechanik und Hydrologie“ neue Lehrinhalte. Diese<br />

spiegeln bereits eine Neuausrichtung wieder, die auch Bestandteil de aktuellen Modularisierung<br />

des Studiengangs Bauingenieurwesens ist und dort in den Spezialmodulen<br />

„Hydrosystemmodellierung“ und „Hydroinformatik“ verankert ist. Da die Modularisierung zum<br />

WS 05/06 ungesetzt werden sein soll, werden die Prüfungs- und Studienordnung nicht mehr<br />

geändert. Gewisse Inkonsistenzen zwischen Studienführer ( aktuell ) und Prüfungs- und<br />

Studienordnung ( alt ) lassen sich daher nicht vermeiden.<br />

Wasserwirtschaft – Grundlagen und Modellierung ( 2 * 2 IV im WS )<br />

Grundlagen : Speicherwirtschaft, Niederschlag-Abfluss-, Fließgewässer- und<br />

Flussgebietsmodelle, Feststofftransport, Wärmebelastung von Gewässern, Gewässergüte,<br />

wasserwirtschaftliche Rahmenplanung, Wasserrecht<br />

Modellierung: Modellkonzepte, Finite Differenzen, Finite-Elemente-, Finiten-Volumen-<br />

Methoden, Strömung und Transport im Grundwasser, Modellierungssysteme,<br />

Computerübungen<br />

Übungsscheine (§ 8 StO und § 21 PO):<br />

für Pflichtfach: kein Übungsschein<br />

für Wahlpflichtfach: Zum Erwerb des Übungsscheins ist eine Übung aus dem Themenkreis der<br />

Lehrveranstaltung anzufertigen, an die sich eine Rücksprache zur korrigierten Lösung<br />

anschließt.<br />

Prüfung (§ 7 und § 22 PO):<br />

für Pflichtfach: Prüfung erfolgt zusammen mit der jeweiligen Vertiefungsprüfung<br />

für Wahlpflichtfach: keine Prüfung<br />

Literatur/Skripte: Skripte und weiter Materialien zur LV können von der<br />

Homepage des FG heruntergeladen werden und/oder werden zu Beginn der LV<br />

verkauft.<br />

83


3.5.12 Fach: Siedlungswasserwirtschaft<br />

Fakultät: III<br />

Fachgebiet: Siedlungswasserwirtschaft<br />

Prof.: N.N.<br />

Sekretariat: KF 7<br />

Zimmer: KF 413<br />

Telefon-Nr.: 314 - 23327<br />

Anmeldung: Für Lehrveranstaltungen nicht erforderlich<br />

Ankündigungen: Anschlagbretter des Fachgebietes im Gebäude KF (im EG und 4.OG) und im<br />

Internet.<br />

Pflicht- bzw. Wahlpflichtlehrveranstaltungen (Anlage 8 StO):<br />

Siedlungswasserwirtschaft (4 IV im WS)<br />

Wasserversorgung: Grundlagen der Planung, Wasserbedarf, Wasservorkommen, Wassergewinnung,<br />

Wasseraufbereitung, Wasserspeicherung, Wasserförderung. Abwassertechnik:<br />

Entwässerungsplanung, Abwasseranfall, Kanalisation, Regenentlastungen, Gewässerschutz,<br />

Abwasserreinigung, Schlammbehandlung.<br />

Übungsscheine (§ 8 StO und § 21 PO):<br />

für Pflichtfach: kein Übungsschein<br />

für Wahlpflichtfach: Es werden Hausaufgaben ausgegeben. Nach Korrektur und Rücksprache<br />

wird ein Übungsschein ausgestellt.<br />

Prüfung (§ 7 und § 22 PO):<br />

für Pflichtfach: Prüfung erfolgt zusammen mit der jeweiligen Vertiefungsprüfung<br />

für Wahlpflichtfach: keine Prüfung<br />

Literatur/Skripte: Literaturangaben erfolgen in den Lehrveranstaltungen. Skripte sind in den<br />

Lehrveranstaltungen und während der Sprechzeiten am Fachgebiet erhältlich.<br />

84


3.5.13a Fach: Straßenplanung und -betrieb<br />

Fakultät: V<br />

Fachgebiete: Straßenplanung und –betrieb<br />

Prof.: Richter<br />

Sekretariat: TIB 3/3-3<br />

Zimmer: TIB 3/3-304<br />

Telefon-Nr.: 314-72421<br />

Anmeldung: Für Lehrveranstaltungen nicht erforderlich, für Betreuung Anmeldung im<br />

Sekretariat<br />

Ankündigungen: Am Anschlagbrett Fachgebiets, Homepages des Fachgebiets.<br />

Pflicht- bzw. Wahlpflichtlehrveranstaltungen (Anlage 8 StO):<br />

Grundlagen des Betriebs von Straßenverkehrsanlagen(4IV im SS):<br />

Grundlagen der Fahrzeugfolgetheorie und der Kontinuumtheorie,<br />

Leistungsfähigkeitsberechnung für Knotenpunkte ohne Lichtsignalanlagen und bei Engpässen,<br />

Grundlagen der Stochastischen Simulation von Verkehrsabläufen<br />

.<br />

Übungsscheine (§ 8 StO und § 21 PO):<br />

für Pflichtfach: Anfertigung von Hausübungen<br />

für Wahlpflichtfach: Anfertigung von Hausübungen und Semesterklausur ( 3 Stunden )<br />

Prüfung (§ 7 und § 22 PO):<br />

für Pflichtfach: Prüfung erfolgt zusammen mit der jeweiligen Vertiefungsprüfung<br />

für Wahlpflichtfach: keine Prüfung<br />

Literatur/Skripte: Skripte können von der Homepage heruntergeladen werden.<br />

85


3.5.13b Fach: Straßenbau<br />

Fakultät: <strong>VI</strong><br />

Fachgebiete: Straßenbau<br />

Prof.: Huschek<br />

Sekretariat: TIB 3/2-2<br />

Zimmer: TIB 3/2-209<br />

Telefon-Nr.: 314-72425<br />

Anmeldung: Für Lehrveranstaltungen nicht erforderlich, für Betreuung Anmeldung im<br />

Sekretariat<br />

Ankündigungen: Am Anschlagbrett des Fachgebiets, Homepages des Fachgebiets.<br />

Pflicht- bzw. Wahlpflichtlehrveranstaltungen (Anlage 8 StO):<br />

Straßenoberbau/Straßenmanagement (4 IV im WS)<br />

Straßenoberbau: Beanspruchung durch Verkehr und Temperatur, Funktion der Schichten,<br />

Oberbauweisen, bituminöse Baustoffe, Bemessungstheorien, Materialprüfung, Laborbetrieb.<br />

Straßenmanagement: Gesamtkostenbetrachtungen, Straßennutzerkosten, Wirtschaftlichkeitsindikatoren,<br />

Kosten/Nutzer-Analyse.<br />

Übungsscheine (§ 8 StO und § 21 PO):<br />

für Pflichtfach: kein Übungsschein<br />

für Wahlpflichtfach: Teilnahme an 4 Laborübungen und Semesterklausur (3 Stunden)<br />

Prüfung (§ 7 und § 22 PO):<br />

für Pflichtfach: Prüfung erfolgt zusammen mit der jeweiligen Vertiefungsprüfung<br />

für Wahlpflichtfach: keine Prüfung<br />

Literatur/Skripte: Skripte werden vorlesungsbegleitend verteilt und sind am jeweiligen<br />

Fachgebiet erhältlich. Ergänzende Literatur kann ebenfalls am jeweiligen Fachgebiet erfragt<br />

werden.<br />

86


3.5.14 Fach: Eisenbahnwesen<br />

Fakultät: V<br />

Fachgebiet: Schienenfahrzeuge und Bahnbetrieb<br />

Prof.: Siegmann<br />

Sekretariat: SG 18<br />

Zimmer: SG 310<br />

Telefon-Nr.: 314-23314<br />

Anmeldung: Eintragung in Teilnehmerlisten während der ersten Lehrveranstaltung.<br />

Ankündigungen: Am Anschlagbrett des Fachgebietes im SG-Gebäude 12<br />

Pflicht- bzw. Wahlpflichtlehrveranstaltungen (Anlage 8 StO):<br />

Eisenbahnwesen (4 IV im WS)<br />

Entwurf von Schienenfahrwegen: Trassierungsregeln, Gleispläne für verschiedene<br />

Bahnhofsarten, Gestaltung von Verknüpfungspunkten, Einsatz der EDV beim Trassieren und<br />

Entwerfen von Spurplänen.<br />

Übungsscheine (§ 8 StO und § 21 PO):<br />

für Pflichtfach: kein Übungsschein<br />

für Wahlpflichtfach: kleine Trassierungsübung<br />

Prüfung (§ 7 und § 22 PO):<br />

für Pflichtfach: Prüfung erfolgt zusammen mit der jeweiligen Vertiefungsprüfung<br />

für Wahlpflichtfach: keine Prüfung<br />

Literatur/Skripte: Skripte sind am Semesterbeginn während der ersten Vorlesungen erhältlich,<br />

ansonsten im Sekretariat. Ergänzende Literatur kann ebenfalls am Fachgebiet erfragt werden.<br />

87


Studienordnung<br />

Neufassung der Studienordnung für den Studiengang Bauingenieurwesen am<br />

Fachbereich Bauingenieurwesen und Angewandte Geowissenschaften der<br />

<strong>Technische</strong>n <strong>Universität</strong> <strong>Berlin</strong><br />

Vom 15. Mai 2001<br />

Aufgrund der nachstehenden Änderungen wird folgende Neufassung der<br />

Studienordnung für den Studiengang Bauingenieurwesen am Fachbereich<br />

Bauingenieurwesen und Angewandte Geowissenschaften veröffentlicht:<br />

Diese Neufassung berücksichtigt:<br />

1. Studienordnung für das Studium des Studienganges<br />

"Bauingenieurwesen" am Fachbereich "Bauingenieur- und<br />

Vermessungswesen" der <strong>Technische</strong>n<br />

<strong>Universität</strong> <strong>Berlin</strong> vom 22. Juni 1988 und 26. Oktober 1988<br />

2. Änderungen der Studienordnung für den Studiengang<br />

Bauingenieurwesen am Fachbereich Bauingenieurwesen und<br />

Vermessungswesen der <strong>Technische</strong>n <strong>Universität</strong> <strong>Berlin</strong> vom 7.<br />

Februar 1990, vom 6. November 1991 und vom<br />

15. Januar 1992<br />

Gliederung der Ordnung<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

§ 2 Dauer des Studiums<br />

§ 3 Studienbeginn<br />

§ 4 Studienvoraussetzungen<br />

§ 5 Ziel des Studiums<br />

§ 6 Lehrveranstaltungsformen<br />

§ 7 Aufbau und Inhalt des Studiums<br />

§ 8 Leistungsnachweise (Übungsscheine)<br />

§ 9 Praktikum<br />

§ 10 Studienberatung<br />

§ 11 Inkrafttreten und Übergangsregelung<br />

Anlagen zur Ordnung<br />

1 Studienverlaufsplan der ersten 4 Semester<br />

2 Verlaufsplan des Grundfachstudiums<br />

3 Verlaufsplan des Vertiefungsstudiums<br />

4 Liste der Vertiefungsfächer mit den zugehörigen Fächern des<br />

Grundfachstudiums<br />

5 Matrix der den Vertiefungsfächern zugeordneten Pflicht- und<br />

Wahlpflichtlehrveranstaltungen<br />

6 Inhaltsbeschreibung der Lehrveranstaltungen im Grundstudium<br />

7 Inhaltsbeschreibung der Lehrveranstaltungen im Grundfachstudium<br />

8 Inhaltsbeschreibung der den Vertiefungsfächern zugeordneten Pflicht- und<br />

Wahlpflichtlehrveranstaltungen<br />

9 Lehrveranstaltungen zu den Vertiefungsfächern<br />

88


10 Inhaltsbeschreibung der Lehrveranstaltungen zu den Vertiefungsfächern<br />

11 Angaben über die Studierbarkeit des Lehrangebots<br />

§ 1 - Geltungsbereich<br />

Diese Studienordnung regelt in Verbindung mit der Prüfungsordnung vom 22.<br />

Juni 1988 und 26. Oktober 1988 Ziel, -Inhalt, Aufbau und Ablauf des Studiums<br />

für den Studiengang Bauingenieurwesen an der <strong>Technische</strong>n <strong>Universität</strong> <strong>Berlin</strong>.<br />

§ 2 - Dauer des Studiums<br />

(1) Das Studium ist so angelegt, daß es in 9 Semestern durchgeführt werden<br />

kann (Regelstudienzeit).<br />

(2) Die Studiendauer ergibt sich aus der zeitlichen Gliederung des Grund- und<br />

Hauptstudiums. Sie beträgt einschließlich der Prüfungszeit und der Anfertigung<br />

der Diplomarbeit 9 Semester. Teile eines nach Studienbeginn abgeleisteten<br />

Praktikums und Urlaubssemester werden nicht auf die Studiendauer<br />

angerechnet.<br />

§ 3 - Studienbeginn<br />

Das Studium soll im Wintersemester begonnen werden, da sich der<br />

Studienverlaufsplan an diesem Beginn orientiert.<br />

§ 4 - Studienvoraussetzungen<br />

(1) Studienvoraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife oder ein vom<br />

zuständigen Mitglied des Senats von <strong>Berlin</strong> als gleichwertig anerkanntes<br />

Zeugnis.<br />

(2) Darüber hinaus müssen für die Zulassung zum ersten Studiensemester<br />

mindestens sechs Wochen handwerkliches Praktikum auf einer Baustelle oder<br />

in einer Werkstatt nachgewiesen werden. Der Prüfungsausschuß kann auf<br />

begründeten Antrag Ausnahmen zulassen.<br />

§ 5 - Ziel des Studiums<br />

(1) Das Bauingenieurwesen ist eine praxisorientierte technisch<br />

-wissenschaftliche Disziplin. Das Berufsbild ist geprägt durch die vielschichtigen<br />

Tätigkeitsfelder in den Bauunternehmungen, den Bauverwaltungen und den<br />

Ingenieurbüros sowie durch Lehre und Forschung im Bauingenieurwesen.<br />

(2) Das Studium bildet die Grundlage für die berufliche Tätigkeit, die wegen<br />

ihrer vielfältigen Möglichkeiten eine breite Grundlagenausbildung mit nur<br />

exemplarischer Vertiefung verlangt. Durch das Studium wird der Student /die<br />

Studentin*) in die Methoden der wissenschaftlichen Problembehandlung<br />

eingeführt, wobei er die Fähigkeit zu selbständigem, ingenieurmäßigem<br />

Denken und Arbeiten erwerben soll. Darüber hinaus sollte er lernen, sein<br />

Wirken in einen gesellschaftlichen Bezug zu bringen und seine fachliche<br />

Verantwortung in einem solchen Zusammenhang sehen.<br />

(3) Die Studieninhalte entsprechen dem jeweiligen Stand der Technik und der<br />

Wissenschaft Sie basieren auf dem Prinzip der Einheit von Lehre und<br />

Forschung.<br />

*) Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird im folgenden Text die<br />

männliche Form gewählt.<br />

89


§ 6 - Lehrveranstaltungsformen<br />

(1) Die den Prüfungsfächern zugeordneten Lehrveranstaltungen bestehen in<br />

der Regel aus Vorlesungen (VL) und Übungen. In den Vorlesungen werden die<br />

theoretischen Kenntnisse für das betreffende Fach vermittelt.<br />

(2) In den Übungen (UE) wird der Vorlesungsstoff durch Bearbeitung<br />

analytischer und konstruktiver Aufgaben oder Durchführung von Experimenten<br />

vertieft. Zu den Übungen gehören ferner die in einigen Fächern anzufertigenden<br />

Entwürfe (EW), durch deren Bearbeitung die Studenten lernen sollen, vielfältig<br />

verknüpfte Probleme selbständig zu lösen und darzustellen sowie auf ihre<br />

Durchführbarkeit hin, kritisch zu prüfen.<br />

(3) Daneben werden Lehrveranstaltungen angeboten, bei denen VL- und UE<br />

-Anteile ineinander übergehen, die als "Integrierte Veranstaltungen" (IV)<br />

bezeichnet werden.<br />

(4) Zur Erläuterung des Stoffes werden in einigen Fächern zusätzlich zu den<br />

Übungen Tutorien (Übungen in kleinen Gruppen) durchgeführt (Tut).<br />

(5) In den Seminaren (SE) sollen die Studenten die Fähigkeit erwerben, zu<br />

einem bestimmten, selbständig erarbeiteten wissenschaftlichen Thema (z. B. zu<br />

einem vertieften Entwurf oder der Diplomarbeit) Stellung zu beziehen und ihre<br />

Auffassung in einer Diskussion zu vertreten.<br />

(6) Die Exkursionen (EX) vermitteln Einblicke in die Praxis. Sie stehen unter der<br />

Leitung eines Prüfungsberechtigten und sollen mindestens eine Woche dauern.<br />

(7) Alle genannten Lehrveranstaltungsformen erfordern zum Erreichen des<br />

Lernziels ein intensives, begleitendes Selbststudium.<br />

§ 7 - Aufbau und Inhalt des Studiums<br />

(1) Das Studium gliedert sich in Grund- und Hauptstudium. Das Hauptstudium<br />

ist unterteilt in ein Grundfach - und ein Vertiefungsstudium.<br />

(2) Im Grundstudium werden die theoretischen ingenieurwissenschaftlichen<br />

Grundlagen vermittelt, die als Voraussetzung für das weitere Studium<br />

erforderlich sind. Es umfaßt folgende Fächer mit den zugehörigen<br />

Lehrveranstaltungen gemäß Anlage 1:<br />

1. Mathematik<br />

2. Mechanik<br />

3. Physik<br />

4. Baustoffkunde<br />

5. Baukonstruktionen<br />

6. Vermessungskunde und Photogrammetrie<br />

7. Strömungsmechanik für Bauingenieure<br />

8. Bauphysik<br />

9. Darstellungsmethoden<br />

10. Öffentliches und privates Baurecht.<br />

Zum Grundstudium gehört ferner ein Wahlpflichtfach (Nr. 11 der Anlage 1 und<br />

§20 Prüfungsordnung) mit Lehrveranstaltungen im Umfang von vier<br />

Semesterwochen-stunden (SWS).<br />

In den ersten vier Semestern sind ferner Lehrveranstaltungen der beiden<br />

Fächer<br />

- Statik der Baukonstruktionen<br />

- Theoretische Methoden der Bau- und Verkehrstechnik (Bauinformatik)<br />

90


zu besuchen; geprüft werden diese aber erst innerhalb der Diplom-<br />

Hauptprüfung.<br />

(3) Der Pflichtstundenumfang des Grundstudiums und der genannten Teile des<br />

Hauptstudiums beträgt in vier Semestern insgesamt 90 SWS. Der<br />

Studienverlauf ist in Anlage 1 dargestellt.<br />

(4) Das Grundstudium schließt mit der Diplomvorprüfung ab. Die zu<br />

erbringenden Prüfungsleistungen für die Diplomvorprüfung ergeben sich aus<br />

der Prüfungsordnung.<br />

(5) Das Grundfachstudium enthält alle wesentlichen Fachgebiete des<br />

Bauingenieurwesens, also sowohl der konstruktiven wie der planerischen<br />

Bereiche. Es umfaßt sieben Prüfungsfächer und ist für alle Studenten<br />

verbindlich. In fünf Fällen sind einander ergänzende Lehrveranstaltungen<br />

blockartig zusammengefaßt, für die die prüfungsberechtigten Professoren<br />

gemeinsam verantwortlich sind. Die Lehrveranstaltungen liegen im 5. und 6.<br />

Semester. Ein Teil des siebenten Semesters wird für die Anfertigung des<br />

konstruktiven Entwurfs benötigt. Der Stundenumfang im 5. und 6. Semester<br />

beträgt insgesamt 45 SWS.<br />

(6) Der Verlauf des Grundfachstudiums ist in Anlage 2 aufgeführt.<br />

(7) Das Vertiefungsstudium beginnt im 7. Semester. Jeder Student muß sich<br />

einer vertieften Ausbildung in zwei Fächern unterziehen, die aus den in Anlage<br />

4 genannten Fächern zu wählen sind.<br />

(8) Der Verlauf des Vertiefungsstudiums ist in Anlage 3 aufgeführt. Der<br />

Stundenumfang für jedes der beiden Vertiefungsfächer beträgt 11 SWS (6 IV +<br />

5 EW). Dazu kommen noch je 8 SWS für die Pflicht- bzw.<br />

Wahlpflichtlehrveranstaltungen gemäß Anlage 5, die auf das<br />

Vertiefungsstudium vorbereiten bzw. als eine Ergänzung anzusehen sind. 1<br />

SWS ist für die Teilnahme an einer Exkursion und 2 SWS sind für ein Seminar<br />

vorgesehen.<br />

(9) Auf Antrag des Studenten darf das zweite Vertiefungsfach gegen ein<br />

gleichwertiges Fach aus dem Lehrangebot der TU ausgetauscht werden. Hierzu<br />

sind die Zustimmungen des für die erste Vertiefung zuständigen Professors und<br />

des Prüfungsausschusses erforderlich.<br />

(10) Wählt der Student eine andere als die für die jeweiligen Vertiefungsfächer<br />

im Studienplan vorgeschlagene Fächerkombination (Anlage 5), so bedarf dies<br />

der Zustimmung des für das jeweilige Vertiefungsfach zuständigen Professors.<br />

(11) Der zeitliche Gesamtaufwand für das Studium ergibt sich bei Beachtung<br />

der Vor- und Nachbereitungszeit und der Prüfungsvorbereitung im Mittel als der<br />

dreifache Wert der Semesterwochenstunden (SWS). Bei den Entwürfen<br />

entspricht 1 SWS einer Bearbeitungszeit von 45 Stunden.<br />

(12) Das Grundfach- und das Vertiefungsstudium schließen mit der<br />

Diplom-Hauptprüfung ab. Die zu erbringenden Leistungsnachweise ergeben<br />

sich aus der Prüfungsordnung. Zur Diplom-Hauptprüfung gehört eine<br />

Diplomarbeit, die zeigen soll, daß der Student in der Lage ist, ein Problem aus<br />

dem Bauingenieurwesen selbständig zu bearbeiten. Die Bearbeitungszeit<br />

beträgt zwei Monate (vgl. § 23 Abs. 9 Prüfungsordnung).<br />

§ 8 - Leistungsnachweise (Übungsscheine)<br />

(1) Für die Zulassung zu allen Prüfungen der Diplomvorprüfung gemäß § 19 (1)<br />

Nr. 2 Prüfungsordnung und der Diplom-Hauptprüfung gemäß § 21 (1) Nr. 2<br />

Prüfungsordnung sind bei der zuständigen Stelle der Zentralen<br />

91


<strong>Universität</strong>sverwaltung unbenotete Leistungsnachweise (Übungsscheine)<br />

einzureichen, in denen die in den Übungen, Entwürfen, Integrierten<br />

Veranstaltungen oder anderen Arten von Lehrveranstaltungen erbrachten<br />

Leistungen bescheinigt werden.<br />

(2) Das Verfahren und die Bedingungen für die Vergabe eines<br />

Leistungsnachweises sind zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntzugeben.<br />

Die Festlegung der Kriterien für die Vergabe obliegt den für die<br />

Lehrveranstaltung Verantwortlichen. Dabei ist § 7 Absatz 11 zu beachten.<br />

§ 9 - Praktikum<br />

(1) Vor und während des Studiums ist ein handwerkliches Praktikum auf einer<br />

Baustelle oder in einer Werkstatt abzuleisten, das den Studenten über die<br />

wesentlichen Arbeitsvorgänge bei der Bauausführung unterrichten und mit<br />

seiner künftigen Berufssituation sowie den technischen, ökonomischen und<br />

sozialen Bedingungen der verschiedenen Arbeitsstätten vertraut machen soll (s.<br />

hierzu § 19 (1) Nr. 3 und § 21 (1) Nr. 2 Prüfungsordnung).<br />

(2) Das Praktikum hat einen Gesamtumfang von mindestens 18 Wochen, von<br />

denen ein Teil (6Wochen) vor Studienbeginn abzuleisten ist. Das Praktikum soll<br />

vor Abschluß der Diplomvorprüfung abgeschlossen sein und muß mindestens<br />

je sechs Wochen Tätigkeiten im Betonbau und im Stahlbau oder in einer<br />

Maschinenwerkstatt enthalten.<br />

(3) Für die Anerkennung der nachzuweisenden praktischen Tätigkeit ist ein vom<br />

Fachbereichsrat eingesetzter Praktikantenobmann zuständig.<br />

§ 10 - Studienberatung<br />

(1) Die allgemeine Studienberatung obliegt den zentralen Stellen der<br />

<strong>Universität</strong>.<br />

(2) Für eine fachliche Beratung der Studienbewerber und Studenten in<br />

Studienfragen des Bauingenieurwesens organisiert der Fachbereich eine<br />

Studienfachberatung. Als Beauftragter der Studienfachberatung wird vom<br />

Fachbereichsrat ein Professor benannt zu seiner Unterstützung werden<br />

studentische Hilfskräfte eingesetzt.<br />

(3) Für Studienanfänger wird eine Einführungsveranstaltung durchgeführt.<br />

(4) Zur Information und Orientierung über das Studium im Studiengang<br />

"Bauingenieurwesen" wird ein Studienführer herausgegeben.<br />

§ 11 - Inkrafttreten und Übergangsregelung<br />

(1) Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtlichen<br />

Mitteilungsblatt der <strong>Technische</strong>n <strong>Universität</strong> <strong>Berlin</strong> in Kraft.<br />

(2) Studenten, die das Hauptstudium vor Inkrafttreten dieser Studienordnung<br />

begonnen haben, können die Diplom-Hauptprüfung entweder nach der in Abs.<br />

2 genannten Prüfungsordnung oder nach den in Abs. 2 genannten vorläufigen<br />

Sonderbestimmungen ablegen.<br />

92


Anlage 1: Studienverlaufsplan der ersten 4 Semester<br />

(Grundstudium und Teile des Grundfachstudiums)<br />

Umfang in SWS pro Semester<br />

Fächer Lehrveranstaltung 1. 2. 3. 4.<br />

1.Mathematik* Analysis I, II f.Ing. 4 VL 4 VL<br />

2 UE 2 UE<br />

Lineare Algebra f. Ing. 2VL,2UE<br />

2.Mechanik* <strong>Technische</strong> 4 VL 4 VL<br />

Mechanik I, II 2 UE 2 UE<br />

2 Tut 2 Tut<br />

3.Physik* Physik 4 IV<br />

4.Baustoffkunde* Baustoffkunde,<br />

Baustoffprüfung<br />

2 VL 4 VL<br />

u. Bauchemie I, II 2 UE 2 UE<br />

5.Baukonstruktionen* Baukonstruktionen<br />

I, II<br />

2 IV 4 IV 4 EW<br />

6.Vermessungskunde Vermessungskunde 2 VL 2 UE<br />

und<br />

und<br />

Photogrammetrie* Photogrammetrie I, II 2 UE<br />

7.Strömungsmechanik Strömungsmechanik 2 VL<br />

für Bauingenieure** für Bauingenieure 2 UE<br />

8.Bauphysik** Bauphysik I, II 2 IV 4 IV<br />

9.Darstellungs- Darstellungs- 4 IV<br />

Methoden** methoden<br />

10.Öffentliches und Öffentliches und<br />

privates Baurecht** privates Baurecht 2 IV<br />

11.Wahlpflichtfach** 1) 4 IV<br />

Summe SWS je<br />

Schein.<br />

22 24 18 10<br />

Zwischensumme (SWS) Σ<br />

74<br />

1.Statik der Baukon- Statik der Baukon- 4 IV 4 IV<br />

struktionen *** struktionen I, II 2 Tut 2 Tut<br />

2.Theoretische<br />

Theoretische<br />

4 IV 4 IV<br />

Methoden<br />

Methoden<br />

der Bau-und Verkehrs- d. Bau- und Verkehrs- 2 Tut 2 Tut<br />

technik (Bauinf) *** technik I, II<br />

Summe je Semester 22 24 26 18<br />

Gesamtsumme (SWS) Σ<br />

90<br />

* Prüfungsfächer des Grundstudiums<br />

** Fächer des Grundstudiums mit Leistungsnachweisen<br />

*** Prüfungsfächer des Grundfachstudiums<br />

1) Frei wählbar aus allen Instituten der TU-<strong>Berlin</strong>. Leistungsnachweis ist<br />

erforderlich,<br />

kein Anwesenheitsnachweis.<br />

93


Anlage 2: Verlaufsplan des Grundfachstudiums<br />

Prüfungsfächer Lehrveranstaltunge<br />

n<br />

Umfang (in SWS)<br />

und Art der LV<br />

5. 6. 7.<br />

WS SS WS<br />

1. Statik der Baukon- Statik der Baukon- 4 IV<br />

Struktionen struktionen III 2 Tut<br />

2. Theoretische Metho- Theoretische<br />

Metho-<br />

den der Bau- und den der Bau- und 4 IV 4 IV<br />

Verkehrstechnik Verkehrstechnik 2 Tut 2 Tut<br />

(Bauinformatik) (Bauinformatik) *) **)<br />

III oder IV<br />

3. Konstruktiver Inge-<br />

nieurbau, Konstruktiver Inge-<br />

Stahlbau, Stahl- nieurbau I, II 4 IV 8 IV 4 EW<br />

betonbau, Ingenieur-<br />

hochbau<br />

4. Grundbau und Boden-<br />

Grundbau und 4 IV 2 IV<br />

mechanik<br />

Bodenmechanik I, II<br />

5. Baubetrieb und Bau- Baubetrieb und<br />

Bau-<br />

3 IV 2 IV<br />

maschinen maschinen I, II<br />

6. Wasserwesen Wasserwesen I, II 4 IV 4 IV<br />

7. Verkehrswesen Verkehrswesen I, II 2 IV 4 IV<br />

Summe je Semester 25 [21] 20 [24] 5<br />

Zwischensumme (SWS) Σ<br />

50<br />

Gesamtsumme Grundfachstudium Σ<br />

66 ***<br />

*) TM IV liegt im 5. Semester (WS)<br />

**) TM III läge im 6. Semester (SS), wird zur Zeit jedoch nicht angeboten.<br />

***) In der Gesamtsumme Grundfachstudium sind 16 SWS aus dem 3. und 4.<br />

Semester<br />

enthalten (siehe Anlage 1).<br />

94


Anlage 3: Verlaufsplan des Vertiefungsstudiums<br />

* LV + Pflicht-LV je Vertiefungsfach dürfen im 7. Sem. bzw. 8. Sem. 6 SWS<br />

nicht<br />

übersteigen.<br />

Umfang(in SWS)<br />

und Art der LV<br />

Lehrveranstaltungen<br />

7. 8. 9.<br />

WS SS WS<br />

V LV zum Fach A (gemäß Anlage 9)*<br />

E<br />

6 IV<br />

R Pflicht-LV zum Fach A (gemäß Anlage 5)* 4 IV D<br />

T i<br />

Wahlpflicht-LV zum Fach A (gem. Anl. 5) 4 IV p<br />

l<br />

A Entwurf zum Fach A 5 EW o<br />

m<br />

a<br />

V LV zum Fach B (gemäß Anlage 9)* 6 IV r<br />

E b<br />

R Pflicht-LV zum Fach B (gemäß Anlage 5)* 4 IV e<br />

T i<br />

Wahlpflicht-LV zum Fach B (gem. Anl. 5)<br />

4 IV t<br />

B Entwurf zum Fach B 5 EW<br />

Zwischensumme SWS je Semester Summe 28 + 5 5<br />

Seminar zu einem der beiden Vertiefungsfächer 2 SE<br />

Exkursion 1 EX<br />

Summe SWS je Semester 28 + 8 5<br />

Gesamtsumme Vertiefungsstudium (SWS) Σ 41<br />

GS + GFS + VS 74 + 66 + 41 = 181 SWS<br />

95


Anlage 4: Liste der Vertiefungsfächer mit den zugehörigen Fächern des<br />

Grundfachstudiums<br />

Vertiefungsfächer Zugehörige Fächer des<br />

Grundfachstudiums<br />

1. Statik der Baukonstruktionen Statik der Baukonstruktionen<br />

2. Theoretische Methoden der Bau- Theoretische Methoden<br />

und<br />

Verkehrstechnik (Bauinformatik) der Bau- und Verkehrstechnik<br />

3. Konstruktiver Ingenieurbau<br />

4. Konstruktiver Ingenieurbau<br />

5a.Allgemeiner Ingenieurbau<br />

Ingenieurhochbau<br />

5b.Allgemeiner Ingenieurbau<br />

Ingenieurholzbau<br />

6. Baustoffkunde, Baustoffprüfung und<br />

Bauchemie<br />

Konstruktiver Ingenieurbau:<br />

Stahlbau,<br />

Stahlbetonbau,<br />

Ingenieurhochbau<br />

Baustoffkunde, Baustoffprüfung und<br />

Bauchemie<br />

7. Grundbau und Bodenmechanik Grundbau und Bodenmechanik<br />

8a. Baubetrieb und Baumaschinen Baubetrieb und Baumaschinen<br />

8b. Bauprozessmodelierung Baubetrieb und Baumaschinen<br />

9. Wasserbau<br />

10. Landwirtschaftlicher Wasserbau<br />

11. Wasserwirtschaft und<br />

Hydroinformatik<br />

12. Siedlungswasserwirtschaft<br />

13a.Straßenplanung und –betrieb<br />

13b.Straßenbau<br />

14. Eisenbahnwesen<br />

Wasserwesen<br />

Verkehrswesen<br />

96


Anlage 5: Matrix der den Vertieferfächern zugeordneten Pflicht- und<br />

Wahlpflichtveranstaltungen<br />

Lehrveranstaltungen<br />

der den<br />

Vertiefungsfächern<br />

zugeordneten<br />

Pflicht- (P)<br />

und<br />

Wahlpflicht- (WP)<br />

Fächer<br />

1. Statik der Baukonstruktionen<br />

2. Theoretische Methoden<br />

3. Konstruktiver Ingenieurbau<br />

4. Konstruktiver Ingenieurbau<br />

5a. IHB / Ingenieurhochbau<br />

5b. IHB / Ingenieurholzbau<br />

6. Baustoffkunde<br />

7. Grundbau und Bodenmechanik<br />

8. Baubetrieb und Baumaschinen<br />

9. Wasserbau<br />

10+11. Wasserwirtschaft und<br />

Hydroinformatik<br />

12. Siedlungswasserwirtschaft<br />

Statik der Baukon- P W P* P* P* P* W<br />

struktionen IV<br />

P<br />

P<br />

Theoretische<br />

P W W W<br />

W<br />

Methoden IV **<br />

P P P<br />

P<br />

Konstruktiver W W P P P P W W W W<br />

W W<br />

Ingenieurbau III P P<br />

P P P P<br />

P P<br />

Baustoffkunde III W<br />

P<br />

P<br />

Grundbau und W W W W W W W P W W W W W W W<br />

Bodenmechanik III P P P P P P P P P P P P P P<br />

Baubetrieb und<br />

W W W W W W P W<br />

W W W<br />

Baumaschinen III<br />

P P P P P P P<br />

P P P<br />

Bauprozessmodellierung<br />

w w w w w w w<br />

Wasserbau W W W W W W W P W W W<br />

Landwirtschaftlicher<br />

Wasserbau<br />

P P P P P P P P P P<br />

Wasserwirtschaft & W<br />

W W W P W<br />

Hydroinformatik<br />

P<br />

P P P P<br />

Siedlungs-<br />

W<br />

W P<br />

Wasserwirtschaft<br />

P<br />

P<br />

Straßenplanung<br />

W<br />

W W<br />

W P W W<br />

und -betrieb<br />

P<br />

P P<br />

P P P<br />

Straßenbau W<br />

W W<br />

W W P W<br />

P<br />

P P<br />

P P P<br />

Eisenbahnwesen<br />

W<br />

W W P<br />

P<br />

P P<br />

*Bei nur einer Vertiefung aus dem Bereich Konstruktiver Ingenieurbau ist ein<br />

Leistungsnachweis wie für ein WP-Fach (Übungsschein) zu erbringen.<br />

** Für Vertiefer im Vertiefungsfach Theoretische Methoden ist als Pflichtfach<br />

Statik der Baukonstruktionen IV vorgesehen. Für Studenten, die die Fächer<br />

"Statik der Baukonstruktionen" und "Theoretische Methoden" vertiefen, ist in<br />

Absprache mit Herrn Prof. Pahl ein anderes Pflichtfach festzulegen.<br />

13a.Straßenplanung und -betrieb<br />

13b.Straßenbau<br />

14. Eisenbahnwesen<br />

97


*** Das Pflichtfach für die Vertiefung 15 Straßenbau wird zum WS 2001/2002<br />

geändert, wir bitten, die aktuellen Aushänge am FG zu beachten.<br />

Weitere Wahlpflichtfächer können beispielsweise aus folgenden<br />

Lehrveranstaltungen gewählt werden:<br />

- Ergänzung zur Mathematik<br />

- Hydromechanik<br />

- Flächentragwerke<br />

- Modellstatik<br />

- Stadt- und Regionalplanung<br />

- Wasserreinhaltung<br />

- Wassergütewirtschaft<br />

- Meßtechnik im Bauwesen.<br />

Andere Wahlpflichtfächer z.B. aus Anlage 9 sind mit Zustimmung der Vertreter<br />

der Vertiefungsfächer möglich.<br />

98


Anlage 6: Inhaltsbeschreibung der Lehrveranstaltungen im Grundstudium<br />

1. Analysis I, II, Lineare Algebra f. Ingenieure<br />

Grundlagen, Zahlen, Mengen, Abbildungen, Vektorrechnung, anschauliche<br />

Darstellung von Vektoren, Vektoralgebra, Vektorprodukte, Matrizen und<br />

Determinanten, Analytische Geometrie, Lösung linearer Gleichungssysteme,<br />

Eigenwerte. Analysis: Differentiation und Integration gebräuchlicher Funktionen<br />

einer Veränderlichen, Zwischenwertsatz, vollständiges Differential, Folgen,<br />

Reihen, Taylorsche Reihe, Mittelwertsatz der Integralrechnung. Komplexe<br />

Zahlen, Gewöhnliche lineare Differentialgleichungen, Grundbegriffe der<br />

Differential und Integralrechnung von Funktionen mehrerer Veränderlicher.<br />

2. <strong>Technische</strong> Mechanik I, II<br />

Mathematische Hilfsmittel. - Grundbegriffe, Einzelkräfte und Einzelmomente,<br />

Spannungen und Kraftdichten, Materialeinfluß, Größen und Einheiten - Statik:<br />

Resultierende Kräfte und Momente, Schwerpunkt, Schnittprinzip,<br />

Gleichgewicht, Statische Bestimmtheit, Balken, Lagerkräfte und Schnittlasten,<br />

Fachwerke, Seile. - Begriffe der linearen Elastizitätstheorie, Spannungen,<br />

Verschiebungen und Verzerrungen, HOOKEsches Gesetz, Hauptspannungen<br />

und maximale Schubspannungen. - Elastische Balken und Stäbe, Schnittlasten<br />

und Spannungen, Querschnittsgeometrie, Verformungsproblem und<br />

Spannungsproblem für Biegung und Längsbeanspruchung, statisch<br />

unbestimmte Lagerung, Torsion dünnwandiger Querschnitte, Schubmittelpunkt,<br />

Energiemethoden, EULERsche Knickung, Übertragungs- und<br />

Steifigkeitsmatrizen. - Dynamik: Punktkinematik, Kurvengeometrie, Starrkörperbewegung,<br />

Grundgleichungen der Dynamik, Mechanische Energiebilanz.<br />

Starrkörperkinetik, einfache Mehrkörpersysteme, Stoß, freie und erzwungene<br />

Schwingungen, Kontinuums-schwingungen.<br />

3. Physik<br />

Mechanik: Punktmechanik. Thermodynamik: Hauptsätze, Kreisprozesse.<br />

Elektrizitätslehre: Elektrostatik Elektrodynamik, Verknüpfung elektrischer und<br />

magnetischer Felder. Schwingungen und Wellen: synoptisch mechanische,<br />

elektrische und optische Schwingungen und Wellen. Geometrische Optik:<br />

optische Bauelemente und Geräte.<br />

4. Baustoffkunde, Baustoffprüfung, Bauchemie I, II<br />

Naturwissenschaftliche Grundlagen der Baustoffe, Mineralische Bindemittel,<br />

Mörtel und Beton. Natürliche und künstliche Steine, Glas, Eisen und Stahl,<br />

Nichteisenmetalle, Verbundwerkstoffe, Baustoffprüfung, Grundbegriffe der<br />

Bauchemie.<br />

5. Baukonstruktionen I,II<br />

Geschichte der Bauingenieurkunst, Bauwerke unserer Zeit, bauaufsichtliche<br />

Bestimmungen, Mauerwerksbau, Aussteifung, Verformung, Rißsicherheit.<br />

Mauerwerksbau: Dach-, Decken-, Wandkonstruktionen, Treppen, Gründungen,<br />

mehrgeschossige Bauwerke. Holzbau: Holzschutz, Verbindungen,<br />

Pfettenkonstruktionen, Verbände, Steildächer, Fachwerke,<br />

Hallenkonstruktionen.<br />

99


6. Vermessungskunde und Photogrammetrie I,II<br />

Grundsätzliches zur Anlage von Vermessungen. Koordinatensysteme,<br />

Winkelmessung, Theodolit, Elektronische Entfernungsmessung, Polygonzüge,<br />

Kleinaufnahme, Kartierung, Liegenschaftskataster. Flächenberechnung:<br />

Gaußsche Flächenformeln, graphische Flächenbestimmung, Polarplanimeter.<br />

Berechnung und Absteckung von Bauten: Gerade mit Hindernissen,<br />

Kreisbögen, Prinzip komplizierter Absteckungen. Höhenmessung: Nivellement,<br />

Präzisionsnivellement, Flächennivellement, Höhenlinien, Gefälle,<br />

Erdmassenberechnung, Längs und Querprofile, Trigonometrische<br />

Höhenmessung, Tachymetrie, Photogrammetrie, Bodenordnung.<br />

7. Strömungsmechanik für Bauingenieure<br />

Eigenschaften der Fluide, Maßeinheiten. Hydrostatik: Gleichgewicht,<br />

Spannungen und Verformungen. Kinematik: Geschwindigkeitsfeld, Stromlinien,<br />

Bahnlinien, Cauchy - Helmholtz Theorem. Dynamik: Massen-, Impuls- und<br />

Energieerhaltungsgesetz. Ähnlichkeit und Dimensionsanalyse. Reibungsfreie<br />

Strömungen: Geschwindigkeitspotential, Stromfunktion, Potentialtheorie.<br />

Turbulente Strömungen: Reynoldsgleichungen, Reynoldsspannungen,<br />

turbulente Rohrströmung. Strömung mit freier Oberfläche: Reibungswiderstand,<br />

Impuls- und Energiebeziehungen, stationärer Abfluß, Überfall und Ausfluß.<br />

Instationärer Abfluß und Ausfluß.<br />

8. Bauphysik I, II<br />

Wechselwirkungen zwischen Bauphysik und Baustoffen, Konstruktionen und<br />

Fertigung. Wärmeschutz: Begriffe und Definitionen, Wärmeaustauschvorgänge<br />

im Beharrungszustand (Wärmeleitung, Konvektion, Strahlung),<br />

Wärmedämmaterialien, Energiebilanz an Gebäuden, Nachweis des winterlichen<br />

und des sommerlichen Wärmeschutzes. Klimabedingter Feuchteschutz<br />

Ursachen der Feuchtigkeitsbewegung, Experimente zur Verdeutlichung des<br />

Wasserdampfdiffusionsvorganges, Berechnung des Diffusionsvorganges,<br />

konstruktive Maßnahmen. Witterungsbedingter Feuchteschutz: Eindringen von<br />

Niederschlag, Methoden des Feuchteschutzes, konstruktive Maßnahmen.<br />

Schallschutz: Wege der Schallausbreitung, Schallschutzanforderungen,<br />

Schallschutzmaßnahmen im Hochbau, Grundlagen des Schallschutzes<br />

gegenüber Verkehrslärm.<br />

9. Darstellungsmethoden<br />

Einführung in das Entwerfen. Bauzeichnen: Zeichentechnik, Bemaßung,<br />

Beschriftung, Formate, Sinnbilder, Darstellungsarten, Besonderheiten im<br />

Mauerwerksbau, Holzbau, Stahlbau und Stahlbetonbau. Darstellende<br />

Geometrie: Parallelprojektion, Axionometrie, Zweitafelprojektion, Durchdringung<br />

von Flächen. Kotierte Projektion.<br />

10. Öffentliches und privates Baurecht<br />

Einführung: Rechtsordnungen, Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht,<br />

Baurecht, Arbeitsrecht. Öffentliches und privates Recht im Bauwesen:<br />

Gliederung, Gerichtsbarkeiten, Bauvertragsrecht, Öffentliches Baurecht.<br />

Rechtliche Verantwortung des Bauingenieurs als Planender und Ausführender.<br />

11. Wahlpflichtfach (s. Fußnote zu Anlage 1)<br />

100


Anlage 7: Inhaltsbeschreibung der Lehrveranstaltungen im<br />

Grundfachstudium<br />

1. Statik der Baukonstruktionen I, II, III<br />

Statische und kinematische Grundlagen, Prinzip der virtuellen Arbeit,<br />

Berechnung der Kraftgrößen: Differentialgleichung, Schnittmethode, Prinzip der<br />

virtuellen Verschiebungen, Einflußlinien. Berechnung der<br />

Verschiebungsgrößen: Differentialgleichung, Mohrsche Analogie, Prinzip der<br />

virtuellen Kräfte, Einflußlinien. Differentialgleichungen - Übertragungsverfahren.<br />

Statische Grundsysteme - Kraftgrößenverfahren. Geometrische Grundsysteme<br />

Verschiebungsgrößenverfahren. Elastische Bettung. Tragverhalten von<br />

Stabwerken. Theorie II. Ordnung, Fließgelenkverfahren und kombinierte<br />

Anwendung dieser nichtlinearen Verfahren.<br />

2. Theoretische Methoden der Bau- und Verkehrstechnik (Bauinformatik) I, II, IV<br />

Zu diesem Fach gehören die vier Lehrveranstaltungsteile I bis IV, von denen I<br />

und II obligatorisch und III oder IV wahlweise Bestandteil der Prüfung sind:<br />

I Aufbau und Einsatz von Rechnern, Endgeräten, Betriebssystemen und<br />

Kommunikationssystemen, Programmiersprachen und Entwicklungsmethoden<br />

in der Softwaretechnik; Datenmodelle und Datenverwaltung, Datenbanken,<br />

Informationstechnik, Programmsysteme im Bauingenieurwesen.<br />

II Vektoren - und Matrizenrechnung, Übungsverfahren für Gleichungssysteme<br />

und Eigenwertaufgaben, Numerische Interpolation, Differentiation und<br />

Integration; Methoden der Graphischen Datenverarbeitung im<br />

Bauingenieurwesen.<br />

III Grundlagen der Wahrscheinlichkeitstheorie, Wahrscheinlichkeitsmodelle und<br />

-verteilungen, Sicherheitstheorie im Bauingenieurwesen; Statistik,<br />

Entscheidungstheorie und Nutzwertanalyse; Einsatz von Programmsystemen.<br />

IV Grundlagen der Approximationsverfahren, Methode der finiten Elemente;<br />

Differenzverfahren, Verfahren für Anfangswertaufgaben, Programm- und<br />

Datenstrukturen für die behandelten Verfahren, Graphik für finite<br />

Berechnungsverfahren, Einsatz von Programmsystemen.<br />

3. Konstruktiver Ingenieurbau I, II<br />

Einführung in die Berechnungs- und Konstruktionsprinzipien von Stahl- und<br />

Stahlbetonbauwerken unter Berücksichtigung der spezifischen<br />

Materialeigenschaften. Stahlbetonbau: Stoffgesetze, Bemessung von<br />

Stahlbetonquerschnitten auf Biegung, Druck, Schub; Bewehrungsführung,<br />

Torsion, Knicksicherheitsnachweis; Stahlbetonbauteile des Hochbaus; Platten,<br />

Balken, Rahmen, Gründungskörper; Nachweis der Gebrauchsfähigkeit.<br />

Stahlbau: Bemessung von Stahlquerschnitten und -konstruktionen; Anschlüsse,<br />

Verbindungsmittel, elementare Stabstabilität, Traglastverfahren;<br />

Konstruktionen des Hochbaus: Aussteifung von Geschoßbauten, hallen,<br />

Brücken, Verteilung von Horizontallasten. Brandschutz: Begriffe;<br />

Beanspruchung von Bauteilen und Gebäuden; brandschutztechnische<br />

Schutzmaßnahmen; brandschutztechnische Bemessung von Bauteilen.<br />

101


4. Grundbau und Bodenmechanik I, II<br />

Einteilung und Benennung der Bodenarten. Physikalische Eigenschaften des<br />

Bodens und Baugrunduntersuchungen. Grundlagen der Untergrundhydraulik.<br />

Eigengewichtsspannungen im Boden, Drucksetzungsverhalten, Scherfestigkeit,<br />

Zeitsetzung und Konsolidierungstheorie. Spannungs- und Sohldruckverteilung<br />

im Boden und Verfahren der Setzungsberechnung. Analytische und graphische<br />

Verfahren zur Bestimmung des Erddrucks und Erdwiderstandes.<br />

Grundbruchtheorien und ihre praktische Anwendung. Böschungs- und<br />

Geländebruch einschließlich Standsicherheitsnachweis an Stützmauern,<br />

Wasserhaltung.<br />

Baubetrieb und Baumaschinen I, II<br />

Grundlagen aus den Wirtschaftswissenschaften, der Industriebetriebslehre und<br />

der Produktionstheorie (Fertigungsverfahren). Rahmenbedingungen der<br />

Bauwirtschaft und Einsatzformen. Das Bauprojekt von der Planung bis zur<br />

Ausführung. Organisation der Bauunternehmung und des Baubetriebs.<br />

Bauablaufplanung und Arbeitsvorbereitung. Einsatz von Baumaschinen und<br />

Gerätewirtschaft. Kosten- und Leistungsrechnung einschl. Kalkulation.<br />

Bauvertragsrecht und VOB. Unfallverhütung und Sicherheitsfragen.<br />

6. Wasserwesen I, II<br />

Grundlagen der Ingenieurhydrologie, hydrologischer Kreislauf: Meteorologische<br />

Daten, Verdunstung, Grundwasserabfluß, Oberflächenabfluß, Hydrometrie.<br />

Gewässerausbau und -unterhaltung, Stauanlagen und Wasserkraftanlagen, Be-<br />

und Entwässerung, Küsteningenieurwesen einschließlich Hafenbau.<br />

Wasserversorgung (Wassergewinnung, -speicherung, -verteilung).<br />

Abwasserentsorgung (Entwässerungssysteme), Wasseraufbereitung und<br />

Abwasserreinigung.<br />

7. Verkehrswesen I, II<br />

Grundlagen des Straßenentwurfs: Linienführung im Höhen- und Lageplan,<br />

Leistungsfähigkeit und Querschnittsgestaltung, Knotenpunktsentwurf.<br />

Grundlagen des konstruktiven Straßenbaus: Beanspruchung und Funktion des<br />

Straßenkörpers, Erdbau, Frostprobleme, Standardisierung von<br />

Fahrbahnbefestigungen, Entwässerung von Straßen. Planung, Bau und Betrieb<br />

von Bahnen: Planungsgrundlagen, Umwelt- und Energieaspekte,<br />

Trassierungselemente, Grundlagen des Eisenbahnbaus, Grundlagen der<br />

Betriebs- und Sicherungstechnik.<br />

102


Anlage 8: Inhaltsbeschreibung der den Vertiefungsflächern zugeordneten<br />

Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen<br />

Statik der Baukonstruktionen IV<br />

Ergänzungen zur Statik der Stabwerke: Steifigkeitsmatrizen, räumliche<br />

Rahmensysteme, spezielle Einwirkungen, z. B. Vorspannung und Erdbeben.<br />

Einführung in die Theorie, die Berechnung und das Tragverhalten ebener<br />

Flächentragwerke: Scheiben, Platten und Faltwerke. Entwicklung der<br />

Grundgleichungen, analytische und baupraktische Lösungsverfahren.<br />

Theoretische Methoden der Bau- und Verkehrstechnik IV<br />

(siehe Anlage 7).<br />

Konstruktiver Ingenieurbau III<br />

Konstruktive Gestaltung von Hochbauten, Knicken, räumliche Steifigkeit und<br />

System- Stabilität, Kraftverteilung auf die aussteifenden Bauteile (einschließlich<br />

Kernbemessung); wandartige Träger, Wandscheiben, gegliederte<br />

Wandscheiben; Kippen von Trägern, Beulen.<br />

Baustoffkunde III<br />

Ausgewählte Kapitel der Baustofftechnologie: Bruchmechanik, Ermüdung,<br />

Stahlfaserbeton, Zuverlässigkeit von Bauwerken, Instandhaltung,<br />

Dauerhaftigkeit, Festigkeits- und Verfor-mungsverhalten, Sensible Bauwerke.<br />

Schäden aus bauphysikalischer und -chemischer Sicht, ihre Ursachen und<br />

Vermeidung.<br />

Grundbau und Bodenmechanik III<br />

Abfangung von Geländesprüngen durch Stützmauern, Spundwände.<br />

Trägerbohlwände, Schlitzwände, Bohrpfahlwände, Baugrubenverbau und<br />

Verbundbauwerke. Tragverhalten und statischer Nachweis von<br />

Spundwandsysternen. Tragverhalten und Berechnung von Tiefgründungen.<br />

Wasserhaltungsverfahren durch offene Wasserhaltung, Einzelbrunnen,<br />

Mehrbrunnenanlagen. Filtergesetze, Grundlagen der Potentialtheorie zur<br />

Berechnung von Grundwasserströmungen. Einführung in die Verfahren des<br />

Spezialgrundbaus.<br />

Baubetrieb und Baumaschinen III<br />

Betriebs- und Verfahrenstechnik einschließlich Maschineneinsatz im Betonbau,<br />

Grundbau, Erdbau, Tunnelbau, Brückenbau, städtischen Tiefbau, Fertigteil- und<br />

Montagebau, See- und Hafenbau. Kalkulatorische Verfahrensvergleiche.<br />

Planung der Baustelleneinrichtung.<br />

Konstruktiver Wasserbau<br />

Stauanlagen (Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken, Wehre): Planung,<br />

hydrologische Bestimmungsgrößen, Bauteile, Betriebseinrichtungen.<br />

Wasserkraftanlagen (Nieder- und Hochdruckkraftwerke, Pumpspeicherwerke):<br />

Planung, hydrologische und energiewirtschaftliche Bestimmungsgrößen,<br />

Bauteile, Betriebseinrichtungen. Verkehrswasserbau (Binnen- und Seeverkehr):<br />

103


Natürliche und künstliche Wasserstraßen, Schleusen und Hebewerke,<br />

Hafenbau. Seebau: Tide und Wellen, Küstenschutz, Seebauwerke.<br />

Hydromechanik und Hydrologie(jetzt Wasserwirtschaft und Hydroinformatik)<br />

Die Geomorphologie der Einzugsgebiete, Geomorphologischer Kreislauf,<br />

Erosionsprozess und Oberfächenform. Einzugsgebiet-Charakteristiken.<br />

Flußmorphologie, Abflußform und Abflußprozess. Die hydraulische Geometrie<br />

der Abflußgerinne, Sedimenttransport, Geschiebetransport,<br />

Schwebstofftransport, Sedimenttransportmessungen, Hydrometrie.<br />

Primärstatistik. Extremwertstatistik. Einführung in die deterministische<br />

Speicherwirtschaft.<br />

Siedlungswasserwirtschaft<br />

Wasserversorgung: Grundlagen der Planung, Wasserbedarf,<br />

Wasservorkommen, Wassergewinnung, Wasseraufbereitung,<br />

Wasserspeicherung, Wasserförderung. Abwassertechnik:<br />

Entwässerungsplanung, Abwasseranfall, Kanalisation, Regenentlastungen,<br />

Gewässerschutz, Abwasserreinigung, Schlammbehandlung.<br />

Straßenplanung und –betrieb<br />

Grundlagen des Betriebs von Straßenverkehrsanlagen: Grundlagen der<br />

Fahrzeugfolgetheorie und der Kontinumtheorie, Leistungsfähigkeitsberechnung<br />

für Knotenpunkte ohne Lichtsignalanlagen und bei Engpässen, Grundlagen der<br />

stochastischen Simulation von Verkehrsabläufen<br />

Straßenbau<br />

Straßenoberbau: Beanspruchung durch Verkehr und Temperatur, Funktion der<br />

Schichten, Oberbauweisen, bituminöse Baustoffe, Bemessungstheorien,<br />

Materialprüfung, Laborbetrieb.<br />

Straßenmanagement: Gesamtkostenbetrachtungen, Straßennutzerkosten,<br />

Wirtschaftlichkeits-indikatoren, Kosten/Nutzer-Analyse<br />

Eisenbahnwesen<br />

Entwurf von Anlagen spurgebundener Verkehrssysteme: Trassierungsregeln,<br />

Gleispläne für verschiedene Bahnhofsarten, Gestaltung von<br />

Verknüpfungspunkten, Einsatz der EDV beim Trassieren und Entwerfen von<br />

Spurplänen.<br />

Ergänzungen zur Mathematik (Höhere Mathematik III)<br />

Differentialrechnung: Funktionen mehrerer Variabler. Integralrechnung:<br />

Mehrfachintegrale, Leibnizsche Regel. Differentialgleichungen:<br />

Differentialgleichungen höherer Ordnungen. Randwertaufgaben. Fourier-<br />

Reihen. Vektoranalysis. Partielle Differentialgleichungen.<br />

104


Anlage 9: Lehrveranstaltungen der Vertiefungsfächer<br />

Mit *) versehene Lehrveranstaltungen sind obligatorisch, insgesamt sind 6 SWS<br />

je Vertiefungsfach zu belegen.<br />

Nr.<br />

Vertiefungsfach<br />

Lehrveranstaltungen<br />

1. Statik der Baukon-<br />

Vertiefung I: Finite-Elementestruktionen<br />

Methode in der Baustatik und<br />

Baudynamik<br />

4<br />

Vertiefung II: Statische und<br />

dynamische Berechnung von<br />

Tragwerken<br />

Membran- und Biegetheorie<br />

gekrümmter Flächentragwerke<br />

2. Theoretische Methoden der<br />

Bau- u. Verkehrstechnik<br />

Finite Elemente 4<br />

(Bauinformatik) <strong>Technische</strong> Optimierung 2<br />

Bauwerksdynamik 2<br />

Softwaretechnik<br />

4<br />

3. Konstruktiver Ingenieurbau Spannbeton 4<br />

Schalenbau 2<br />

Massivbrücken 2<br />

Höhere Festigkeitslehre 2<br />

Ingenieur-Mauerwerk<br />

2<br />

4. Konstruktiver Ingenieurbau Stabilitätsuntersuchungen 2<br />

Verbundkonstruktionen 2<br />

Stahlbrücken 2<br />

Gerüste 2<br />

Sonderkonstruktionen<br />

2<br />

5a. Allgemeiner Ingenieurbau Industrialisiertes Bauen*) 4<br />

Ingenieurhochbau Konstruktionen des Ingenieur-<br />

hochbaus 2<br />

Ingenieur-Mauerwerksbau 2<br />

5b. Allgemeiner Ingenieurbau Theoretische Grundlagen des<br />

Ingenieurholzbau Ingenieurholzbaues 4<br />

Ingenieurholzbaukonstruktionen<br />

Teil 1 2<br />

105<br />

SWS<br />

4<br />

2


6.<br />

Baustoffkunde,<br />

Baustoffprüfung<br />

und Bauchemie<br />

7. Grundbau und<br />

Bodenmechanik<br />

Betontechnologie<br />

Bautenschutz<br />

Bauwerkdiagnostik<br />

Sonderkonstruktionen von<br />

Gründungen<br />

und Stützbauwerken 2<br />

Grundbau-Dynamik 2<br />

Bodenmechanisches Praktikum 2<br />

Spezialgrundbau 2<br />

Geotechnik im Umweltschutz 2<br />

Tunnelbau 2<br />

Finite Elemente in der Geotechnik 2<br />

2<br />

8a. Baubetrieb und Bau- Baubetrieb und Baumaschinen<br />

VT<br />

maschinen Projektmanagement<br />

2<br />

Gebäudemanagement<br />

Deutsches und Internationales<br />

2<br />

Bauvertragsrecht 2<br />

Finanzierung und Bilanzierung<br />

2<br />

PPP<br />

2<br />

Prozesse der Planung und<br />

Ausführung: Teil Planung<br />

2<br />

Prozesse der Planung und<br />

Ausführung: Teil Ausführung<br />

2<br />

Prozesse in Bauunternehmen:<br />

Modellieren der Abläufe<br />

Prozesse in Bauunternehmen:<br />

Managen der Informationen<br />

9. Wasserbau Stauanlagen 2<br />

Wasserkraftanlagen 2<br />

Seebau 2<br />

Küsteningenieurwesen 2<br />

Hafenbau 2<br />

Umweltschutz im Wasserbau 2<br />

10. Landwirtschaftlicher Bewässerungslandbau 4<br />

Wasserbau Entwässerung 2<br />

Be- und Entwässerung in ariden<br />

Gebieten 2<br />

<strong>Technische</strong> Zusammenarbeit auf<br />

dem<br />

Gebiet des landwirtschaftlichen<br />

Wasserbaus mit den Ländern der<br />

Dritten Welt 2<br />

106<br />

2<br />

2<br />

2<br />

2<br />

2


10.+11. Wasserwirtschaft und<br />

Hydroinformatik<br />

Deterministische Hydrologie 2<br />

Stochastische Hydrologie 2<br />

Grundwassermodelle 2<br />

Sydromechanik 4<br />

12. Siedlungswasserwirt- Wassergütewirtschaftliches<br />

schaft Praktikum *)<br />

Entwurf, Konstruktion, Bau und<br />

Betrieb von Anlagen der<br />

2<br />

Siedlungswasserwirtschaft<br />

Spezielle Verfahren in der Wasser-<br />

2<br />

versorgung und Abwassertechnik 2<br />

Abfallwirtschaft 2<br />

Wasserreinhaltung<br />

Limnologische Grundlagen<br />

2<br />

für den Gewässerschutz 2<br />

Verfahrenstechnik<br />

2<br />

(Abwasserreinigung)<br />

Städtebau/Stadt- und Regional-<br />

planung (Erschließung und<br />

Versorgung) 2<br />

13a. Straßenplanung und -betrieb Entwurf von<br />

Straßenverkehrsanlagen innerhalb<br />

bebauter Gebiete *)<br />

Betrieb von<br />

Straßenverkehrsanlagen-<br />

Verkehrsbeeinflussung (VL)<br />

2<br />

13b. Straßenbau Straßenerhaltung *) 4<br />

Straßenbau in Entwicklungsländern 2<br />

Flugbetriebsflächen 2<br />

14. Eisenbahnwesen Konstruktion von Anlagen,<br />

spurgebundene Verkehrssysteme 4 oder 2<br />

Betrieb spurgebundener<br />

Verkehrssysteme 4 oder 2<br />

Güterverkehr und<br />

Rangiertechnik 4 oder 2<br />

Planung von Anlagen spur-<br />

gebundener Verkehrssysteme 4 oder 2<br />

107<br />

4


Anlage 10: Inhaltsbeschreibung der Lehrveranstaltungen zu den<br />

Vertiefungsfächern<br />

1. Statik der Baukonstruktionen<br />

Vertiefung I: Finite-Elemente-Methode in der Baustatik und Baudynamik<br />

Teil 1: Einführung, Teil 2: Stabtragwerke, Teil 3: Flächentragwerke, Teil 4:<br />

Volumentragwerke, Teil 5: Baudynamik<br />

Vertiefung II: Statische und dynamische Berechnung von Tragwerken<br />

Teil 1: Statischer Lastfall Verspannung, Teil 2: Dynamischer Lastfall Erdbeben,<br />

Teil 3: Grenzzustände von Tragwerken<br />

Membran- und Biegetheorie gekrümmter Flächentragwerke<br />

Differentialgeometrie der Schalenmittelfläche. Grundgleichungen der<br />

allgemeinen Schalenbiegetheorie. Analytische Betrachtungen zur<br />

Membrantheorie und zum Biegestörungsproblem zusammengesetzter<br />

Rotationsschalen (Behälter). Phänomene des Schalenbeulens.<br />

2. Theoretische Methoden der Bau- und Verkehrstechnik (Bauinformatik)<br />

Finite Elemente<br />

Koordinatensysteme, Geometrie der finiten Elemente, Physik der finiten<br />

Elemente, Integralform der Bestimmungsgleichungen, Diskretisierung der<br />

Integralform, Randbedingungen, Lösungsverfahren, Abgeleitete Größen,<br />

Physikalisch nichtlineare Modelle, Geometrisch nichtlineare Modelle,<br />

Programm- und Datenstrukturen, Benutzeroberfläche, Programmsysteme.<br />

<strong>Technische</strong> Optimierung<br />

Formulierung von Optimierungsaufgaben, Uneingeschränkte<br />

Optimierungsverfahren, Theorie der nichtlinearen Optimierung, Eingeschränkte<br />

Optimierungsverfahren, Lineare Optimierung, Schrittweise<br />

Linearisierungsverfahren, Numerische Simulation, Systemanalyse; Programm-<br />

und Datenstruktur, Benutzeroberfläche, Programmsysteme.<br />

Bauwerksdynamik<br />

Schwingungen einer Punktmasse, eines Systems von Punktmassen und eines<br />

Systems mit kontinuierlicher Massenbelegung; Wellenausbreitung,<br />

Wechselwirkung Bauwerksuntergrund; Periodische Lasten, Stoßlasten,<br />

Bewegte Lasten, Erdbeben, Wind; Programm- und Datenstrukturen,<br />

Benutzeroberfläche, Programmsysteme.<br />

Software-Technik<br />

Methodik der Software-Entwicklung; Graphische Kernsysteme, Datenbanken,<br />

Modellbanken, Informationssysteme, Expertensysteme; Bildschirmdialog,<br />

<strong>Technische</strong> Dokumentation, <strong>Technische</strong> Zeichnungen, Anwendungen.<br />

108


3.Konstruktiver Ingenieurbau<br />

Spannbeton<br />

Theoretische Grundlagen zur Berechnung vorgespannter Betonkonstruktionen.<br />

Anwendungsbeispiele aus dem Hoch- und Brückenbau.<br />

Schalenbau<br />

Schalenbauweise; Theorie zur Berechnung einfach und doppelt gekrümmter<br />

Flächentragwerke. Anwendungsbeispiele aus dem Konstruktiven Ingenieurbau.<br />

Massivbrücken<br />

Entwurfskriterien, Bauverfahren sowie Bemessungs- und<br />

Konstruktionsprinzipien für Plattenbalken- und Hohlkastenbrücken aus<br />

Spannbeton sowie für Bogenbrücken. Details der Brückenausrüstung und<br />

Maßnahmen zu ihrer Unterhaltung.<br />

Höhere Festigkeitslehre<br />

Biegetheorie dünner Platten; Torsion prismatischer Stäbe; erweiterte<br />

Materialgesetze von Beton und Stahlbeton und ihre spezielle Anwendung auf<br />

Stahlbetonkonstruktionen.<br />

Ingenieur -Mauerwerk<br />

Bemessungsregeln und Konstruktionsprinzipien für ingenieurmäßig<br />

bemessene, hochbeanspruchte Mauerwerksbauten (Ingenieur -Mauerwerk).<br />

Anwendung auf ausgewählte Ausführungsbeispiele des Konstruktiven<br />

Ingenieurbaus.<br />

4. Konstruktiver Ingenieurbau<br />

Stabilitätsuntersuchungen<br />

Federnd gelagerte Druckstäbe, Biegedrillknicken, Spannungstheorie II.<br />

Ordnung des räumlich belasteten Stabes.<br />

Verbundkonstruktionen<br />

Verbundträger und Verbunddecken des Hochbaus. Verbundstützen,<br />

Verbundkonstruktionen des Brückenbaus, brandschutztechnische Bemessung<br />

Stahlbrücken<br />

Brücken mit Stahlfahrbahn (orthotrophe Platte, Trägerrost, Konstruktion,<br />

Bemessung, Montage), Bogenbrücken, Fachwerkbrücken,<br />

Betriebsfestigkeitsnachweise.<br />

Gerüste<br />

Gerüste: Arbeits- und Schutzgerüste, Traggerüste, Gerüstbauteile. Schalungen:<br />

Verwendung, Konstruktion, Berechnung.<br />

Sonderkonstruktionen<br />

Sonderkonstruktionen des Stahlbaus, Stahlwasserbau, Kranbahnen,<br />

Behälterbau.<br />

109


5a. Allgemeiner Ingenieurbau / Ingenieurhochbau<br />

Konstruktionen des Ingenieurhochbaues<br />

Dächer, Dachabdichtungen, Außen- und Innenwände, Abdichtungen.<br />

Industrialisiertes Bauen<br />

Stahlbetonfertigteile,Aussteifung von Hochbauten.<br />

Ingenieur-Mauerwerksbau<br />

Mauertechniken, Tragverhalten von Mauerwerk.<br />

5b. Allgemeiner Ingenieurbau / Ingenieurholzbau<br />

Theoretische Grundlagen des Ingenieurholzbaues<br />

Technologie von Holz und Holzwerkstoffen; Ingenieur-Holzverbindungen;<br />

Verbundkonstruktionen; gekrümmte Träger; Knick- und Kippaussteifung;<br />

Theorie II. Ordnung im Holzbau; Sicherheitstheorien im Holzbau.<br />

Ingenieurholzbaukonstruktionen<br />

Teil 1: Holzhäuser in Tafelbauart; Holzskelettbau; Holzmastenbau;<br />

weitgespannte Tragwerke.<br />

Teil 2: Brücken; räumliche Stabwerke; Faltwerke; Trägerrost, Schalen,<br />

Sonderkonstruktionen<br />

6. Baustoffkunde, Baustoffprüfung, Bauchemie<br />

Betontechnologie<br />

Herstellung, Verarbeitung und Prüfung von Betonen für besondere<br />

Anforderungen.<br />

Bautenschutz<br />

Baustoffe und Verfahren für Bautenschutz- und Instandsetzungsmaßnahmen.<br />

Bauwerkdiagnostik<br />

Durchführung von Prüfungen zur Ermittlung besonderer Baustoffeigenschaften.<br />

7. Grundbau und Bodenmechanik<br />

Sonderkonstruktionen von Gründungen und Stützbauwerken<br />

Ermittlung des räumlichen Erddruckes. Plattengründungen. Pfahlroste,<br />

Senkkastengründungen, Fangedämme, Schlitzwandkonstruktionen,<br />

Verbundbauwerke, Brückenwiderlager, Mastgründungen. Verankerungstechnik<br />

in Fels- und Lockergestein, mehrfach verankerte Baugruben.<br />

Grundbau -Dynamik<br />

Schwingungssysteme mit konzentrierten Massen, homogene<br />

Schwingungssysteme, Wellenausbreitung im Baugrund, dynamische<br />

110


Baugrunduntersuchungen, dynamische Berechnung von<br />

Maschinenfundamenten, Erschütterungsschutz und Schwingungsisolierung.<br />

Bodenmechanisches Praktikum<br />

Bodenansprache, Bestimmung von Wassergehalt, Lagerungsdichte, Sieblinie<br />

des Bodens, Scherversuche, Drucksetzungs- und Zeitsetzungsverhalten,<br />

Bestimmung von Bodenkennwerten in situ, dynamische Untersuchungen.<br />

Spezialgrundbau<br />

Bodenverbesserung (Tiefenrüttlung, Intensivverdichtung, Entwässerung,<br />

Geotextilien, thermische Verfahren, Injektionstechnik), Rohrvortrieb,<br />

Offshore-Gründungen, Unter-fangungen.<br />

Geotechnik im Umweltschutz<br />

Abdichtung von Deponien, Deponietechnik, Schadstofftransport im<br />

Grundwasser, kontaminierte Standorte.<br />

Tunnelbau<br />

Offene Bauweisen, Unterwassertunnel, Berechnungsverfahren der<br />

Felsmechanik, spezielle bodenmechanische und felsmechanische<br />

Untersuchungsmethoden, unterirdische Bauweisen (u. a. Schildvortrieb, Neue<br />

Österreichische Tunnelbauweise).<br />

Finite Elemente in der Geotechnik:<br />

Einführung in das Programmsystem Plaxis, Konzepte verschiedener<br />

Stoffgesetze, Modellierung von Bauzuständen und Bearbeitung geotechnischer<br />

Fragestellungen, Projektarbeit im Team.<br />

8a. Baubetrieb und Baumaschinen<br />

Baubetrieb und Baumaschinen III<br />

Baugruben, Untertagebau, Wasserbau, Erdbau, Massivbrückenbau,<br />

Logistikzentren, Sonderprobleme der Kalkulation<br />

VT<br />

Organisation der Bauunternehmung, Arbeitsstudien, Investitionsrechnung,<br />

Deckungs-beitragsrechnung, Finanzierungsarten, Qualitätsmanagement.<br />

Deutsches und Internationales Bauvertragsrecht<br />

Werkvertragsrecht nach dem BGB, Verdingungsordnung für Bauleistungen<br />

(VOB), Conditions of Contract (Auslandsbau).<br />

Projektmanagement<br />

HOAI, Aufbau- und Ablauforganisation, Projektphasen, Terminplanung,<br />

technische Gebäudeausrüstung, Kostensteuerung, PM-Tools,<br />

Qualitätsmanagement, Leistungsbild PS und PM<br />

111


Finanzierung und Bilanzierung<br />

Objektbezogene Finanzierung (Mobilien, Immobilien, Infrastruktur),<br />

Finanzwirtschaftliche Risikoabsicherung (Kreditsicherheiten, Sicherheiten über<br />

Mieteinnahmen, Absicherung von Währungsrisiken und politischen Risiken).<br />

Gebäudemanagement<br />

Bedeutung von Facility- und Gebäudemanagement, Organisationsfragen,<br />

Kostenrechnung, TGA, Gebäudeautomation, Instandhaltung,<br />

Energiemanagement, Gebäude-Informationssysteme, Outsourcing,<br />

Unternehmensführung.<br />

Projektentwicklung<br />

Projektentwicklung als Prozess, Risiken der PE, projektbestimmende Faktoren,<br />

Standort- und Marktanalysen, Wirtschaftlichkeitsanalyse, Bewertungsverfahren,<br />

Finanzierung, Rechtsbeziehungen in der PE<br />

Prozesse der Planung und Ausführung<br />

Verständnis des komplexen Zusammenspiels bei Planungs- und<br />

Ausführungsprojekten, der erforderlichen Vorbereitung und der unterstützenden<br />

Informationsverarbeitung sowie vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen beim<br />

pilothaften Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien für die<br />

Unterstützung von Aufgaben bei der Vorbereitung und Durchführung von<br />

Planungs- und Ausführungsprojekten.<br />

Prozesse in Bauunternehmen<br />

Verständnis multi-disziplinärer Arbeitsabläufe in Bauunternehmen, der<br />

verschiedenartigen Informationen und der zur Unterstützung der Abläufe<br />

erforderlichen Informationsverarbeitung sowie vertiefte Kenntnisse und<br />

Erfahrungen beim pilothaften Einsatz von Informations- und<br />

Kommunikationstechnologien für die Unterstützung von Aufgaben in<br />

Bauunternehmen.<br />

9. Wasserbau<br />

Stauanlagen<br />

Konstruktive Ausbildung von Staudämmen und Staumauern, Wehren und<br />

Stauhal-tungsdämmen. Hydraulische Bemessung der Entlastungs- und<br />

Entnahmeanlagen. Wechselnde Fallstudien ausgeführter Anlagen.<br />

Wasserkraftanlagen<br />

Konstruktive Ausbildung der Bauteile von Flußkraftwerken, Speicherkraftwerken<br />

und Pumpspeicherwerken. Hydraulische Bemessung der Einlaufbauwerke,<br />

Triebwasserleitungen einschließlich Wasserschlössern und<br />

Strömungsmaschinen. Energiewirtschaft. Wechselnde Fallstudien ausgeführter<br />

Anlagen.<br />

Seebau<br />

112


Fluterzeugende Kräfte, Tidebewegung. Tidewasserstände und<br />

Tideströmungen. Windstau. Windwellen, Refraktion, Diffraktion. Wellenkräfte.<br />

Brandung. Erdbebenwellen, langperiodisehe Schwingungen. Planung und<br />

Ausführung von Seebauwerken.<br />

Küsteningenieurwesen<br />

Küstenformen und ihre Dynamik. Küstenschutz durch Deiche, Sperrwerke,<br />

Strandvorspülungen, Längs- und Querbauwerke. Veränderungen der Küste<br />

durch Bauwerke. Baggerungen für Fahrrinnen und Häfen.<br />

Hafenbau<br />

Häfen an geschützter und ungeschützter Küste. Hafeneinfahrten,<br />

Wendebecken, Anleger und Liegeplätze, Wellenbrecher, Umschlaganlagen für<br />

Massengut, Stückgut, Container.<br />

Umweltschutz im Wasserbau<br />

Umweltverschmutzung und Weltbevölkerung. Verteilungs- und<br />

Kreislaufprozesse bei Schmutzstoffen. Verschmutzung von Meeren.<br />

10.+11. Wasserwirtschaft und Hydroinformatik<br />

Deterministische Hydrologie<br />

Speicher- und Gebietsmodelle, Flood-Routing, Muskingum- Verfahren, Kalinin-<br />

Miljukov- Verfahren, Charakteristiken- Verfahren. Isochronen- Linearspeicher-<br />

Modelle, Speicher-kaskaden Modelle, Hyreun- Modell.<br />

Stochastische Hydrologie<br />

Wahrscheinlichkeitsanalysen, Hochwasser- Niedrigwasseranalysen. Empirische<br />

und analytische Anpassung, parametrische und parameterfreie<br />

Anpassungstests. Kurvenanpassung und Regression, Mehrfachregression.<br />

Korrelation, Autokorrelation, stochastische Prozesse und Zeitreihen, Analyse<br />

hydrologischer Zeitreihen, periodische Zeitreihen, multivariate Zeitreihen.<br />

Modelle hydrologischer Zeitreihen, autoregressive (AR)-Modelle, autoregressive<br />

moving-average (ARMA)-Modelle.<br />

Grundwassermodelle<br />

Mechanik der Srömungen in porösen Medien, Darcygesetz,<br />

Erhaltungsgleichungen, Transport- und Sorptionsprozesse im Grundwasser,<br />

Ficksches Gesetz, Henrysches Gesetz; Modellkonzeption Aufbereitung<br />

hydrologischer und geologischer Daten, Differenzverhalten, Finite Elemente<br />

und Integrierte Finite Differenzen, Modellgleichung; Anwendung von Soft.<br />

Hydromechanik<br />

Instationäre Strömungen, Ideale Strömungen, Potentialtheorie, Turbulente<br />

Strömungen, Reynolds-Gleichungen, laminare und turbulente Grenzschichten,<br />

turbulente Aus-breitungsvorgänge, turbulenter Impuls-, Massen- und<br />

Wärmeaustausch, Transportmodelle in Oberflächengewässern und im<br />

Grundwasserleiter, Mehrphasenströmungen.<br />

113


12. Siedlungswasserwirtschaft<br />

Wassergütewirtschaftliches Praktikum<br />

Wasser- und Abwasseruntersuchung, Bestimmung von Inhaltsstoffen mit<br />

physikalischen, chemischen und biochernischen Methoden; Untersuchung von<br />

fließenden und stehenden Gewässern.<br />

Entwurf, Konstruktion, Bau und Betrieb von Anlagen der<br />

Siedlungswasserwirtschaft<br />

Konstruktion und Bau von Wasserfassungsanlagen,<br />

Wasseraufbereitungsanlagen, Behältern und Becken; Fernwasserversorgung;<br />

Meerwasserentsalzung; Pumpanlagen; Druck- und Vakuumentwässerung; dritte<br />

Reinigungsstufe bei Kläranlagen; Industriekläranlagen;<br />

Wirtschaftlichkeitsberechnung bei Wasseraufbereitungs- und Kläranlagen.<br />

Spezielle Verfahren in der Wasserversorgung und Abwassertechnik<br />

Grundwasseranreicherung; Korrosionsschutz; Kanalsanierung; dezentrale<br />

Abwasser-behandlung (Kleinkläranlagen, Pflanzenkläranlagen);<br />

Phosphatelimination.<br />

Abfallwirtschaft<br />

Planung der Abfallbehandlung: Übersicht, Abfallaufkommen und Abfallanalyse.<br />

Abfallbehandlung: Einfluß der Sammelsysteme, Möglichkeiten der<br />

Abfallbehandlung und deren Verwertung, Aufgaben des Bundes, der Länder,<br />

der Regierungspräsidenten, der Kreise und Gemeinden. Ausschreibung:<br />

technische und rechtliche Aspekte, Verfahrensauswahl, Finanzierung,<br />

Vermarktung.<br />

Wasserreinhaltung<br />

Physikalisch-chemische Eigenschaften des Wassers: Zustandsdiagramm,<br />

Dichteanomalie; Osmose, Lösungsmitteleigenarten. Verfahren der<br />

Wasseraufbereitung: Sedimentation, Filtration, Flockung, Adsorption,<br />

chemische und physikalische Entkeimung, Ionenaustausch, Belüftung und<br />

Entgasung.<br />

Limnologische Grundlagen für den Gewässerschutz<br />

Stoffkreisläufe in limnischen Systemen: Kopplung, Struktur, Funktion,<br />

ökologische Grundlagen für Selbstreinigungsprozesse; Steuerung von<br />

biologischen Prozessen in Vorflutern; Sanierung und Rehabilitierung von<br />

Gewässerökosystemen; Voraussetzungen für die Mehrzwecknutzung und<br />

Bewirtschaftung von Gewässern, künstliche Gewässerökosysteme.<br />

Verfahrenstechnik (Abwasserreinigung)<br />

Gewässerzustand und Schutzmaßnahmen, grundsätzliche Möglichkeiten der<br />

Reduzierung von Emissionen; Überblick über die Verfahren der<br />

Abwasserreinigung; Entfernung ungelöster Schadstoffe durch mechanische<br />

Trennverfahren: Sedimentation, Zentrifugation, Flotation, Filtration. Grundlagen<br />

der Abwasserbiologie; Gewässerschutz; Belebtschlammverfahren Belüfter und<br />

Reaktorbauarten, Maßstabsvergrößerung und Leistungsvergleich von Belüftern,<br />

114


Methoden der Reaktorbemessung; Tropfkörperverfahren;<br />

Reaktorbauarten, Betriebsweisen und Bemessungsmethoden.<br />

Städtebau./Stadt- und Regionalplanung (Erschließung und Versorgung)<br />

Einführung in die Grundlagen zur Erschließung und Versorgung (Straßen,<br />

Wege und Leitungen) und ihre Anwendung auf den Vorentwurf für einen<br />

Bebauungsplan. Übungsaufgabe: Vorentwurf für ein gegebenes Gebiet.<br />

13a.Straßenplanung und -betrieb<br />

Entwurf von Straßenverkehrsanlagen innerhalb bebauter Gebiete<br />

Straßenhierarchie und Nutzungsfunktionen in bebauten Gebieten,<br />

Netzgestalltung, Entwurf und Gestaltung von Straßenräumen,<br />

Entwurfskonzepte für Erschließungs- , Hauptverkehrs- und<br />

Hochleistungsstraßen, Entwurf von Anlagen des Fußgänger- , Fahrad- und des<br />

ruhenden Verkehrs, Knotenpunktentwurf und – Gestaltung, Lärmschutz an<br />

Straßen<br />

Betrieb von Straßenverkehrsanlagen- Verkehrsbeeinflussung<br />

Verkehrsleit- , Verkehrsbeeinflussungs- und Verkehrsmanagementsysteme<br />

(Überblick), Steuerung von Lichtsignalanlagen an Knotenpunkten, Leitsysteme<br />

für den öffentlichen Personennahverkehr, Parkleitsysteme,<br />

Fahrstreifensignalisierung, Zufahrtsdosierung in Einfahrrampen planfreier<br />

Knotenpunkte, Gefahrenanlagen, Streckenbeeinflussungsanlagen,<br />

Wechselwegweisunganlagen, Verkehrswarnfunk, integrierte<br />

Verkehrsbeeinflussungsanlagen<br />

13b.Straßenbau<br />

Straßenerhaltung<br />

Straßenschäden, Zustandsbewertung, Kennzeichnung der<br />

Oberflächeneigenschaften, Meßverfahren, Reparaturen, Dünnschichtbeläge,<br />

Recyclingverfahren, Oberbauverstärkung, Pavement Management,<br />

Straßenverkehrslärm und Lärmschutz.<br />

Straßenbau in Entwicklungsländern<br />

Besondere Bedingungen in Entwicklungsländern: Klima, Verkehr, Achslasten,<br />

Eigenschaften tropischer Böden, hydrologische Bedingungen, Baubetrieb,<br />

Dimensionierung, CBR-Verfahren, Bodenstabilisierungen, arbeitsintensive /<br />

kapitalintensive Baumethoden, Organisation der Straßenerhaltung.<br />

Flugbetriebsflächen<br />

Besondere Beanspruchung von Flugbetriebsflächen,<br />

Dimensionierungsmethoden, Sicherheitsaspekte, Oberflächengestaltung,<br />

Betrieb und Erhaltung.<br />

115


14. Eisenbahnwesen<br />

Konstruktion von Schinenfahrwegen<br />

Spurführungssysteme. Wechselbeziehungen Fahrzeug/Fahrweg. Konstruktive<br />

Durchbildung herkömmlicher und neuartiger Fahrbahnkonstruktionen<br />

(Querschwellenoberbau, schotterloser Oberbau) unter Berücksichtigung von<br />

Erdbau, Brücken und Tunnelbau. Beurteilung verschiedener Oberbauarten.<br />

Dimensionierung der Fahrbahnelemente unter Berücksichtigung der<br />

quasistatischen und dynamischen Beanspruchung. Ermittlung der durch<br />

Temperaturänderungen erzeugten Kräfte in den Schienen. Stabilitätsprobleme<br />

des Gleises (Gleisverdrückungen und Gleisverwerfungen). Standardisierte<br />

Eisenbahnbrücken, Tunnelkonstruktionen und -bauweisen. Bauen im Betrieb.<br />

Betrieb spurgebundener Verkehrssysteme<br />

Rechtliche Grundlagen. Organisation des Betriebsdienstes. Planung und<br />

Überwachung der Betriebsabwicklung. Fahrzeugeinsatz. Sicherungstechnik und<br />

ihre Weiterentwicklung (mechanisch, elektromechanisch, elektrisch,<br />

elektronisch). Kybernetik bei Bahnen. Fahrdynamik (Grundlagen, Ermittlung der<br />

Fahrzeit und Reisezeit, Fahrplankonstruktionen). Leistungsfähigkeit von<br />

Strecken und Knoten. Betriebliche Untersuchungen als Grundlage für die<br />

Bemessung von Gleisplänen. Spezielle betriebliche Probleme des<br />

spurgebundenen öffentlichen Personennahverkehrs. Praktische Übungen an<br />

der Betriebssimulationsanlage.<br />

Güterverkehr und Rangiertechnik<br />

Gesetzliche Grundlagen, Organisation der Güterbeförderung. Angebots- und<br />

Kostenstruktur des Eisenbahngüterverkehrs, Rationalisierung der<br />

Betriebsabwicklung (Knotenpunktsystern, neuartige Betriebskonzeptionen -<br />

Inter Cargo, KLV), Fahrzeuge für den Güterverkehr. Güterbahnhöfe und<br />

Güterverkehrsanlagen, Rangierbahnhöfe. Rangiertechnik und ihre<br />

Automatisierung; Kybernetik im Güterverkehr. Integrierte Transportsteuerung.<br />

Kombinierter Verkehr.<br />

Planung von Anlagen spurgebundener Verkehrssysteme<br />

Planungsphilosophie, Verkehrsplanung als Teil der Raumplanung (Regional-<br />

und Stadtplanung). Interdependenzen zwischen Verkehrs- und Raumplanung.<br />

Allgemeine Planungsgrundlagen; Verkehrsermittlung (Verkehrserzeugung,<br />

Verkehrsprognosen) beim öffentlichen Verkehr (Nahverkehr und Fernverkehr).<br />

Charakterisierung der konkurrierenden Verkehrssysteme. Leistungsfähigkeit.<br />

Netzstrukturen für Personennahverkehr, Personenfernverkehr und<br />

Güterverkehr. Integrierte Netze (spurgeführt, Bus) für den ÖPNV in<br />

Ballungsräumen. Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zum Nachweis der<br />

Bauwürdigkeit von Strecken. Neuartige Verkehrstechnologien für den Nah- und<br />

Fernverkehr. Umweltschutz beim Planen und Betreiben von Bahnen.<br />

Planungsrecht, Ausschreibung und Vergabe der Bauarbeiten.<br />

116


Anlage 11: Angaben zur Studierbarkeit des Lehrangebots<br />

In neun Semestern (4,5 Jahre) stehen unter Berücksichtigung von 45 Stunden<br />

wöchentlicher Arbeitszeit und jährlich 6 Wochen für Urlaub, Krankheit usw.<br />

insgesamt zur Verfügung:<br />

4,5 x (52 - 6) x 45 = 9315 Arbeitsstunden<br />

Das Studium erfordert in neun Semestern gemäß Anlage 1 bis 3 zur<br />

Studienordnung in den Uhrveranstaltungen eine Anwesenheitszeit von:<br />

1. - 4. Semester 90<br />

5. - 6. Semester 45<br />

7. - 9. Semester 46<br />

181 Semesterwochenstunden,<br />

d. h. im Mittel (181 - 5) : 8 = 22,0 Semesterwochenstunden je<br />

Vorlesungssemester (l. bis 8. Semester).<br />

Damit erfordern durchschnittlich 14 Wochen Vorlesungszeit je Semester 308<br />

Stunden Anwesenheit. Für die Vor- und Nachbereitung einschließlich aller<br />

Arbeiten für die Leistungsnachweise zur Vor- und Hauptprüfung werden je<br />

Anwesenheitsstunde zwei weitere Stunden angesetzt. Daraus ergibt sich für<br />

das lehrveranstaltungsbezogene Studium gemäß Studienplan ein Bedarf von:<br />

308 x 3 x 8 7.392 Arbeitsstunden.<br />

Dazu kommen:<br />

1 Entwurf (5 EW) im 9. Semester 225 Arbeitsstunden<br />

Prüfungsvorbereitung für<br />

die Vorprüfung 6 Wochen 270<br />

Diplomarbeit 2 Monate 400<br />

Hauptprüfung<br />

(l. und 2. Teil) 12 Wochen 540<br />

Neben diesen insgesamt erforderlichen 8.827 Arbeitsstunden<br />

verbleiben noch 488 Stunden, d. h. gut 5 % der Gesamtarbeitsstunden oder 11<br />

Wochen für die Teilnahme an zusätzlichen Lehrveranstaltungen, die nicht durch<br />

den Studienplan vorgeschrieben sind.<br />

117


Prüfungsordnung<br />

Neufassung der Prüfungsordnung für den Studiengang<br />

Bauingenieurwesen am Fachbereich Bauingenieurwesen und Angewandte<br />

Geowissenschaften der <strong>Technische</strong>n <strong>Universität</strong> <strong>Berlin</strong><br />

Vom 15. Mai 2001<br />

Aufgrund der nachstehenden Änderungen wird folgende Neufassung der Prüfungsordnung für<br />

den Studiengang Bauingenieurwesen am Fachbereich Bauingenieurwesen und Angewandte<br />

Geowissenschaften veröffentlicht:<br />

Diese Neufassung berücksichtigt:<br />

1. Prüfungsordnung für den Studiengang Bauingenieurwesen am<br />

Fachbereich Bauingenieurwesen- und Vermessungswesen der<br />

<strong>Technische</strong>n <strong>Universität</strong> <strong>Berlin</strong> vom 22. Juni und 26. Oktober 1988<br />

2. Änderungen der Prüfungsordnung für den Studiengang Bauingenieurwesen am<br />

Fachbereich Bauingenieur- und Vermessungswesen der <strong>Technische</strong>n <strong>Universität</strong> <strong>Berlin</strong><br />

vom 18. April 1990, vom 28. November 1990, vom 23. Oktober und 6. November 1991 und<br />

am Fachbereich Bauingenieurwesen und Angewandte Geowissenschaften der<br />

<strong>Technische</strong>n <strong>Universität</strong> <strong>Berlin</strong> vom 28. Januar 1998<br />

Gliederung der Ordnung<br />

I Allgemeiner Teil<br />

§ 1 – Zweck der Prüfungen<br />

§ 2 – Diplomgrad<br />

§ 3 – Gliederung des Studiums und Studiendauer<br />

§ 4 – Prüfungsausschuß<br />

§ 5 – Prüfer und Beisitzer<br />

§ 6 – Prüfungsformen und Prüfungszeiträume<br />

§ 7 – Mündliche Prüfungen<br />

§ 8 – Klausuren<br />

§ 9 – Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen<br />

§ 10 – Zusatzfächer<br />

§ 11 – Bewertung der Prüfungsleistungen, Gesamtnote und Gesamturteil<br />

§ 12 – Wiederholung von Prüfungen<br />

§ 13 – Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß<br />

§ 14 – Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses<br />

§ 15 – Nicht bestandene Diplom-Vor- bzw. Diplom-Hauptprüfung<br />

§ 16 – Zeugnisse, Diplomurkunden, Bescheinigungen<br />

§ 17 – Einsicht in die Prüfungsakten<br />

§ 18 – Ungültigkeit der Diplom-Vorprüfung oder der Diplom-Hauptprüfung<br />

II Diplom-Vorprüfung<br />

§ 19 – Zulassungsvoraussetzungen und -verfahren<br />

§ 20 – Umfang der Diplom-Vorprüfung<br />

118


III Diplom-Hauptprüfung<br />

§ 21 – Zulassungsvoraussetzungen und -verfahren<br />

§ 22 – Umfang der Diplom-Hauptprüfung<br />

§ 23 – Diplomarbeit<br />

IV Schlußbestimmungen<br />

§ 24 – Inkrafttreten und Übergangsregelung<br />

I Allgemeiner Teil<br />

§ 1 - Zweck der Prüfungen<br />

(1) Durch die Diplom-Vorprüfung soll der Kandidat/die Kandidatin 1 nachweisen, daß er die<br />

inhaltlichen Grundlagen seines Studienganges, ein methodisches Instrumentarium und eine<br />

systematische Orientierung erworben hat, die erforderlich sind, um das weitere Studium mit<br />

Erfolg zu betreiben.<br />

(2) Die Diplom-Hauptprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluß des Studiums. Durch<br />

die Diplom-Hauptprüfung soll festgestellt werden, ob der Kandidat die für den Übergang in die<br />

Berufspraxis notwendigen gründlichen Kenntnisse erworben hat, die Zusammenhänge seines<br />

Faches überblickt und die Fähigkeit besitzt, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse<br />

anzuwenden, sowie über dasjenige Wissen verfügt, das ihn zu verantwortlichem Handeln<br />

befähigt.<br />

§ 2 - Diplomgrad<br />

Aufgrund der Diplom-Hauptprüfung verleiht die <strong>Technische</strong> <strong>Universität</strong> <strong>Berlin</strong> durch den<br />

Fachbereich „Bauingenieur- und Vermessungswesen“ den akademischen Grad „Diplom-<br />

Ingenieur(in)“, abgekürzt „Dipl.-Ing.“.<br />

§ 3 - Gliederung des Studiums und Studiendauer<br />

(1) Das Studium gliedert sich in Grund- und Hauptstudium. Das Hauptstudium teilt sich auf in<br />

ein Grundfachstudium und in ein Vertiefungsstudium. Das Grundstudium wird durch die Diplom-<br />

Vorprüfung, das Hauptstudium durch die Diplom-Hauptprüfung abgeschlossen.<br />

(2) Die Regelstudienzeit beträgt 9 Semester. Eine nach Studienbeginn durchgeführte<br />

berufspraktische Ausbildung und Urlaubssemester werden auf die Regelstudienzeit nicht<br />

angerechnet.<br />

(3) Die Prüfungen in den einzelnen Prüfungsfächern der Diplom-Vorprüfung und der Diplom-<br />

Hauptprüfung können in jedem Prüfungszeitraum abgelegt werden. Sie können in einem<br />

Prüfungszeitraum oder auf mehrere Prüfungszeiträume verteilt abgelegt werden.<br />

(4) Die Meldung zur letzten Einzelprüfung im Rahmen der Diplom-Vorprüfung soll spätestens zu<br />

dem Prüfungszeitraum im 5. Semester erfolgen.<br />

(5) Die Meldung zu den Einzelprüfungen von mindestens vier Fächern des Grundfachstudiums<br />

im Rahmen der Diplom-Hauptprüfung soll spätestens zu dem Prüfungszeitraum im 7. Semester<br />

erfolgen. Zwei dieser vier Prüfungen müssen die Fächer Statik der Baukonstruktionen und<br />

Theoretische Methoden der Bau- und Verkehrstechnik (Bauinformatik) sein.<br />

(6) Die Meldung zur letzten Einzelprüfung der Fächer des Grundfachstudiums im Rahmen der<br />

Diplom-Hauptprüfung soll spätestens zu dem Prüfungszeitraum im 8. Semester, die Meldung zu<br />

den Prüfungen in den Vertiefungsfächern soll zu dem Prüfungszeitraum im 9. Semester<br />

erfolgen.<br />

(7) Wird die Diplom-Vorprüfung nicht spätestens mit Ablauf von zwei Fachsemestern nach der<br />

für das Grundstudium festgelegten Zeit in allen Teilen erfolgreich abgeschlossen, so ist die<br />

Studentin bzw. der Student verpflichtet, an einer besonderen Prüfungsberatung für die Diplom-<br />

Vorprüfung teilzunehmen. Studierende, die die für den erfolgreichen Abschluß der Diplom-<br />

Vorprüfung erforderlichen Leistungen nicht spätestens bis zum Ablauf zweier weiterer<br />

1<br />

Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird im folgenden Text die männliche Form gewählt.<br />

119


Fachsemester nachgewiesen haben, sind verpflichtet, erneut an einer besonderen<br />

Prüfungsberatung teilzunehmen.<br />

(8) Hat sich eine Studentin bzw. ein Student nicht spätestens nach Ablauf von zwei<br />

Fachsemestern des für das Hauptstudium festgelegten Teils der Regelstudienzeit zur Diplom-<br />

Hauptprüfung angemeldet, so ist sie bzw. er verpflichtet, an einer besonderen<br />

Prüfungsberatung für die Diplom-Hauptprüfung teilzunehmen.<br />

(9) Die besondere Prüfungsberatung wird gemäß § 13a der Ordnung der <strong>Technische</strong>n<br />

<strong>Universität</strong> <strong>Berlin</strong> über Rechte und Pflichten der Studentinnen und Studenten durchgeführt.<br />

Studierende, die der Verpflichtung zur besonderen Prüfungsberatung nicht nachkommen,<br />

werden gemäß § 15 Satz 3 Nr. 1 BerlHG von Amts wegen exmatrikuliert.<br />

(10) Die Prüfungen können vor Ablauf der für die Meldung festgelegten Frist abgelegt werden,<br />

sofern die für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Leistungen nachgewiesen sind.<br />

(11) Der Prüfungsanspruch bleibt bis Ende des 6. Semesters bestehen, das auf dasjenige folgt,<br />

indem die Exmatrikulation ausgesprochen wurde, sofern die für das jeweilige Fach<br />

erforderlichen Prüfungsvoraussetzungen vor der Exmatrikulation erbracht worden sind.<br />

§ 4 - Prüfungsausschuß<br />

(1) Der Fachbereichsrat bestellt den Prüfungsausschuß, der aus drei<br />

Mitgliedern und deren Stellvertretern besteht und sich wie folgt zusammensetzt:<br />

2 Professoren<br />

1 Student<br />

Das studentische Mitglied des Prüfungsausschusses muß das Grundstudium abgeschlossen<br />

haben. Das Vorschlagsrecht für die Mitglieder des Prüfungsausschusses steht den Vertretern<br />

der jeweiligen Gruppe des Fachbereichsrates zu.<br />

(2) Der Prüfungsausschuß wählt aus dem Kreis der ihm angehörenden Professoren einen zu<br />

seinem Vorsitzenden und einen zu dessen Vertreter. Der Prüfungsausschuß trifft seine<br />

Entscheidungen mit Stimmenmehrheit seiner Mitglieder.<br />

(3) Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre; Wiederwahl ist möglich. Die Mitglieder des<br />

Prüfungsausschusses üben ihr Amt nach Ablauf einer Amtsperiode weiter aus, bis Nachfolger<br />

gewählt worden sind und diese ihr Amt angetreten haben. Der Fachbereichsrat kann mit der<br />

Mehrheit seiner Mitglieder vor Ablauf der Amtszeit einen neuen Prüfungsausschuß bestellen.<br />

(4) Der Prüfungsausschuß ist insbesondere zuständig für<br />

1. die Organisation der Prüfungen<br />

2. die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen<br />

3. die Aufstellung der Prüfer- und Beisitzerlisten<br />

4. die Einhaltung der Bestimmungen der Prüfungsordnung<br />

5. die Gewährung von Studien- und Prüfungserleichterungen für<br />

Kandidaten mit ärztlich anerkannter körperlicher Behinderung.<br />

Der Prüfungsausschuß kann durch Beschluß Zuständigkeiten auf seinen Vorsitzenden<br />

übertragen. Entscheidungen, die vom Vorsitzenden getroffen wurden, sind auf Antrag der<br />

Betroffenen dem Prüfungsausschuß zur Entscheidung vorzulegen.<br />

(5) Der Prüfungsausschuß berichtet regelmäßig dem Fachbereichsrat über die Entwicklung der<br />

Prüfungen und Studienzeiten und gibt Anregungen zur Reform der Studienordnung und der<br />

Prüfungsordnung. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, den Prüfungen<br />

beizuwohnen und sich von der Einhaltung der Prüfungsordnung zu überzeugen.<br />

(6) Entscheidungen des Prüfungsausschusses werden vom Vorsitzenden der zuständigen<br />

Stelle der Zentralen <strong>Universität</strong>sverwaltung mitgeteilt, soweit es für deren Arbeit erforderlich ist<br />

oder die Rechte Dritter berührt werden.<br />

(7) Ablehnende Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind dem Kandidaten unverzüglich<br />

schriftlich mitzuteilen und zu begründen. Dem Kandidaten ist Gelegenheit zum rechtlichen<br />

Gehör zu geben.<br />

(8) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses, deren Stellvertreter, die Prüfer und Beisitzer<br />

unterliegen der Amtsverschwiegenheit. Sofern sie nicht im öffentlichen Dienst stehen, sind sie<br />

durch den Vorsitzenden zur Verschwiegenheit zu verpflichten.<br />

§ 5 - Prüfer und Beisitzer<br />

(1) Prüfungsberechtigt sind die Professoren und die habilitierten akademischen Mitarbeiter<br />

sowie, nach Maßgabe des § 32 Absatz 3 BerIHG, nichthabilitierte akademische Mitarbeiter und<br />

120


Lehrbeauftragte, soweit sie zu selbständiger Lehre berechtigt sind und wenn Professoren<br />

oder habilitierte akademische Mitarbeiter für Prüfungen nicht zur Verfügung stehen.<br />

Honorarprofessoren und Privatdozenten können vom Prüfungsausschuß in angemessenem<br />

Umfang zur Abnahme von Prüfungen herangezogen werden.<br />

(2) Beisitzer müssen sachverständig auf dem Gebiet sein, das Prüfungsgegenstand ist. Sie<br />

werden vom Prüfungsausschuß bestellt. Sie haben keine Entscheidungsbefugnis. Zum Beisitzer<br />

darf nur bestellt werden, wer die entsprechende Diplom-Hauptprüfung oder eine vergleichbare<br />

Prüfung abgelegt hat.<br />

(3) Sind in einem Prüfungsfach Lehrveranstaltungen von mehreren Prüfern enthalten, so prüft<br />

nur ein Prüfer, der vom Prüfungsausschuß festgelegt wird, den gesamten Stoff des<br />

Prüfungsfaches.<br />

(4) Der Prüfungsausschuß bestellt die Prüfer, indem er sie einer bestimmten Prüfung zuweist.<br />

Sind mehrere Prüfungsberechtigte für ein Prüfungsfach vorhanden, hat der Kandidat das Recht,<br />

unter diesen einen als Prüfer für die mündliche Prüfung vorzuschlagen. Aus wichtigem Grund,<br />

insbesondere wegen übermäßiger Prüferbelastung des vorgeschlagenen Prüfers, kann der<br />

Prüfungsausschuß von dem Vorschlag des Kandidaten abweichen. Die Namen der jeweils für<br />

die einzelnen Fächer zur Verfügung stehenden Prüfer werden vom Prüfungsausschuß über die<br />

zuständige Stelle der Zentralen <strong>Universität</strong>sverwaltung rechtzeitig durch Anschlag<br />

bekanntgegeben; sollte ein Prüfer aus zwingenden und nicht vorhersehbaren Gründen<br />

Prüfungen nicht oder nur mit erheblichen Terminverschiebungen abnehmen können, kann der<br />

Prüfungsausschuß einen anderen Prüfer bestellen.<br />

§ 6 - Prüfungsformen und Prüfungszeiträume<br />

(1) Prüfungsformen sind mündliche Prüfungen (§ 7), Klausuren (§ 8) und die Diplomarbeit (§<br />

23).<br />

(2) Die Prüfungszeiträume umfassen den gesamten Zeitraum der vorlesungfreien Zeiten der<br />

Winter- und Sommersemester. Sie beginnen jeweils am Montag in der Woche, die dem Ende<br />

der Vorlesungszeit eines Semesters folgt und enden jeweils am Samstag in der Woche, die vor<br />

Beginn der Vorlesungszeit eines Semesters liegt. Für jedes Fach ist mindestens eine Prüfung<br />

pro Semester anzubieten. Die Termine zu den Klausuren sind vom Prüfungsausschuß<br />

festzulegen. Dabei sind unter Beachtung von erforderlichen Vorbereitungszeiten ein weitgehend<br />

überschneidungsfreier Prüfungsablauf zwischen den Fächern zu gewährleisten. Die Anmeldung<br />

zur Teilnahme muß spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen. Prüfungen<br />

außerhalb der Prüfungszeiträume können auf Antrag im Einverständnis mit dem Prüfer vom<br />

Prüfungsausschuß genehmigt werden.<br />

§ 7 - Mündliche Prüfungen<br />

(1) Die mündlichen Prüfungen werden als Einzel- oder Gruppenprüfungen von einem Prüfer in<br />

Gegenwart eines Beisitzers abgenommen. An Gruppenprüfungen können bis zu vier<br />

Kandidaten teilnehmen. Im Rahmen von mündlichen Prüfungen können auch Aufgaben in<br />

angemessenem Umfang zur schriftlichen Bearbeitung gestellt werden, wenn dadurch der<br />

Charakter der mündlichen Prüfung nicht aufgehoben wird.<br />

(2) Eine Prüfung soll je Kandidat mindestens 15 Minuten und höchstens 30 Minuten, in der<br />

Vertiefung mindestens 30 und höchstens 45 Minuten dauern. Die Prüfung kann aus wichtigem<br />

Grund unterbrochen werden. Ein neuer Prüfungstermin ist so festzusetzen, daß die Prüfung<br />

unverzüglich nach Wegfall des Unterbrechungsgrundes - spätestens aber nach 14 Tagen<br />

stattfindet. Die bereits vorliegenden Prüfungsergebnisse sind anzurechnen. Eine erneute<br />

Anmeldung zur Prüfung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Die Gründe, die zur Unterbrechung<br />

einer Prüfung führt haben, werden dem Prüfungsausschuß mitgeteilt.<br />

(3) Wesentliche Inhalte und Ergebnisse der Prüfung sind in einem Protokoll festzuhalten, das<br />

vom Beisitzer geführt wird. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Kandidaten unmittelbar im<br />

Anschluß an die Prüfung bekanntzugeben.<br />

(4) Die Noten zu den einzelnen Prüfungsfächern werden unmittelbar nach der Prüfung in das<br />

Prüfungsprotokoll eingetragen und von dem Prüfungsberechtigten durch Unterschrift bestätigt.<br />

Das Prüfungsprotokoll wird Bestandteil der Prüfungsakten. Der Prüfer trägt die Prüfungsnote<br />

und die Note der Diplomarbeit in den Prüfungsbogen, der von der zuständigen Stelle der<br />

Zentralen <strong>Universität</strong>sverwaltung geführt wird, ein.<br />

(5) Die Prüfungen finden universitätsöffentlich statt, solange und soweit die Durchführung nicht<br />

beeinträchtigt wird. Eine Fortsetzung oder Wiederholung findet in diesem Fall unter Ausschluß<br />

121


der Öffentlichkeit statt. Die Zulassung der Öffentlichkeit erstreckt sich nicht auf die<br />

Beratung und Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse. Auf Antrag des Kandidaten ist die<br />

Öffentlichkeit auszuschließen.<br />

§ 8- Klausuren<br />

(1) Klausuren sind schriftliche Prüfungen, die unter Aufsicht in begrenzter Zeit mit zugelassenen<br />

Hilfsmitteln durchgeführt werden. Sie sind in der Regel von mindestens zwei Prüfern zu<br />

bewerten.<br />

(2) Über Hilfsmittel, die bei einer Klausur benutzt werden dürfen, entscheidet der Prüfer und gibt<br />

sie mit dem Prüfungstermin bekannt.<br />

(3) Die Dauer einer Klausur darf drei Stunden, in einem Vertiefungsfach fünf Stunden nicht<br />

überschreiten.<br />

§ 9 - Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen<br />

(1) Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen werden vom Prüfungsausschuß aufgrund<br />

der Übereinstimmung der Prüfungsfächer bzw. der Stellungnahme des fachlich zuständigen<br />

Prüfungsberechtigten nach der Maßgabe der folgenden Absätze angerechnet.<br />

(2) Einschlägige Studienzeiten an anderen wissenschaftlichen Hochschulen im Geltungsbereich<br />

des Hochschulrahmengesetzes und dabei erbrachte Studienleistungen im gleichen oder einem<br />

verwandten Studiengang sind anzurechnen.<br />

(3) Studienzeiten in anderen Studiengängen an Hochschulen im Geltungsbereich des<br />

Hochschulrahmengesetzes sowie dabei erbrachte Studienleistungen werden angerechnet,<br />

soweit ein fachlich gleichwertiges Studium vorliegt.<br />

(4) Für die Anrechnung von Studienzeiten und Studien- und Prüfungsleistungen, die an<br />

Hochschulen außerhalb des Geltungsbereiches des Hochschulrahmengesetzes erbracht<br />

wurden, sind – sofern ein Antrag gestellt wird – die von der Kultusministerkonferenz und der<br />

Westdeutschen Rektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen maßgebend; wenn<br />

diese nicht vorliegen, entscheidet der Prüfungsausschuß. Hierbei wird die zuständige Stelle der<br />

Zentralen <strong>Universität</strong>sverwaltung beteiligt. Im übrigen kann bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit<br />

die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden.<br />

(5) Die Diplom-Vorprüfung (Gesamtprüfung) bzw. einzelne, gleichwertige Prüfungsleistungen,<br />

die der Kandidat an wissenschaftlichen Hochschulen im Geltungsbereich des<br />

Hochschulrahmengesetzes im gleichen oder einem verwandten Studiengang mit oder ohne<br />

Erfolg abgelegt hat ist/sind anzurechnen. Diplom-Vorprüfungen und einzelne<br />

Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen, die nicht oder ohne Erfolg abgelegt wurden,<br />

sind anzurechnen, soweit die Gleichwertigkeit vorliegt. Anstelle der Diplom-Vorprüfung können<br />

in begründeten Ausnahmefällen andere Prüfungsleistungen angerechnet werden, soweit die<br />

Gleichwertigkeit nachgewiesen wird. Absatz 4 gilt entsprechend.<br />

(6) In staatlich anerkannten Fernstudien erbrachte Leistungen werden, soweit sie gleichwertig<br />

sind, als Studien- oder Prüfungsleistungen sowie auf die Studienzeit angerechnet; Absatz 4 gilt<br />

entsprechend.<br />

(7) Nach Inhalt und Umfang gleichwertige, anderweitig erbrachte Leistungen, wie z.B. EDV-<br />

Kurse in der gewerblichen Wirtschaft, können als Studienleistungen angerechnet werden.<br />

(8) Kann die Gleichwertigkeit von Leistungen nicht festgestellt werden, so bestimmt der<br />

Prüfungsausschuß, ob eine Ergänzungsprüfung gemäß Absatz 9 oder eine Ausgleichsprüfung<br />

gemäß Absatz 10 abzulegen ist. Hierüber erteilt die zuständige Stelle der Zentralen<br />

<strong>Universität</strong>sverwaltung auf Veranlassung des Prüfungsausschusses dem Studenten einen<br />

schriftlichen Bescheid mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung.<br />

(9) Ergänzungsprüfungen dienen allein der Feststellung, ob ein Student die zu fordernden<br />

Mindestkenntnisse besitzt (Kenntnisprüfung mit mindestens ausreichendem Erfolg). Sie werden<br />

dann auferlegt, wenn die Gleichwertigkeit gemäß Absatz 5 nicht festgestellt werden kann.<br />

Ergänzungsprüfungen erfordern keine Übungsleistungen. Eine Ergänzungsprüfung wird<br />

„positiv“ bewertet wenn die Leistungen mindestens ausreichend gemäß § 11 sind, sonst<br />

„negativ“; in diesem Fall ist die Prüfung als Ausgleichsprüfung gemäß Absatz 10 abzulegen.<br />

(10) Ausgleichsprüfungen sind reguläre, zu benotende, gegebenenfalls nach § 12 zu<br />

wiederholende Prüfungen mit im Einzelfall festzulegenden Übungsleistungen.<br />

Ausgleichsprüfungen werden in der Regel dann auferlegt, wenn bei einem Wechsel des<br />

Studienganges mit abgeschlossenem Grund- bzw. Hauptstudium eine oder mehrere im neuen<br />

Studiengang vorgeschriebene Prüfung(en) noch nachzuholen ist (sind). Ein Zeugnis darüber<br />

wird nicht ausgestellt, vielmehr erhält der Kandidat über erfolgreich abgelegte<br />

122


Ausgleichsprüfungen von der zuständigen Stelle der Zentralen <strong>Universität</strong>sverwaltung<br />

eine Bescheinigung darüber, daß er den Absolventen der entsprechenden Gesamtprüfung<br />

(Diplom-Vorprüfung bzw. Diplom-Hauptprüfung) gleichgestellt wird. Die Bescheinigung wird vom<br />

Vorsitzenden des Prüfungsausschusses oder dessen Vertreter unterzeichnet.<br />

(11) Zu Ergänzungsprüfungen und Ausgleichsprüfungen hat sich der Student - wie zu regulären<br />

Prüfungen - bei der zuständigen Stelle der Zentralen <strong>Universität</strong>sverwaltung anzumelden; die<br />

Prüfungen sind mit Beisitzer und Protokoll gemäß § 7 Absatz 3 durchzuführen.<br />

Ergänzungsprüfungen können auch außerhalb der normalen Prüfungszeiträume abgelegt<br />

werden.<br />

§ 10 - Zusatzfächer<br />

(1) Der Kandidat kann sich im Rahmen der Diplom-Vorprüfung bzw. der Diplom-Hauptprüfung<br />

außer in den durch diese Prüfungsordnung vorgeschriebenen Fächern noch in weiteren an der<br />

<strong>Technische</strong>n <strong>Universität</strong> <strong>Berlin</strong> angebotenen Prüfungsfächern (Zusatzfächern) prüfen lassen.<br />

(2) Die Ergebnisse dieser Prüfungen in Zusatzfächern werden auf Antrag des Kandidaten in das<br />

Zeugnis eingetragen, jedoch bei der Berechnung der Gesamtnote gemäß § 11 nicht<br />

berücksichtigt. Eine Prüfungsanmeldung für ein Zusatzfach hat spätestens vor Abschluß der<br />

letzten vorgeschriebenen Prüfungsleistung zu erfolgen.<br />

§ 11 - Bewertung- der Prüfungsleistungen, Gesamtnote und Gesamturteil<br />

(1) Die Bewertung der in den einzelnen Prüfungen (einschließlich Diplomarbeit) erbrachten<br />

Leistungen erfolgt durch folgende Noten, die vom Prüfer festgesetzt werden:<br />

Note Urteil Verbale Beschreibung<br />

1,0 1,3 sehr gut eine hervorragende Leistung<br />

1,7 2,0 2,3 gut eine Leistung, die erheblich über den<br />

durchschnittlichen Anforderungen liegt<br />

2,7 3,0 3,3 befriedigend eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen<br />

entspricht<br />

3,7 4,0 ausreichend eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den<br />

Anforderungen genügt<br />

5,0 nicht ausreichend eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den<br />

Anforderungen nicht mehr genügt<br />

(2) Die Diplom-Vorprüfung bzw. die Diplom-Hauptprüfung ist bestanden, wenn jede<br />

Einzelprüfung mindestens mit der Note 4,0 bewertet worden ist.<br />

(3) Wird in einem Fach nur eine einzige Prüfungsleistung erbracht, so ist die Note über diese<br />

Prüfungsleistung identisch mit der Note über das Fach (= Fachnote). Wird eine Prüfung mit<br />

„nicht ausreichend“ bewertet, so ist die Fachnote 5,0 (nicht ausreichend).<br />

(4) Setzt sich die Prüfung in einem Fach aus mehreren Teilprüfungen (z.B. Klausur und<br />

mündliche Prüfung) zusammen, so ist aus den Ergebnissen dieser Teilprüfungen, sofern sie<br />

mindestens mit 4,0 benotet wurden, das arithmetische Mittel, die Fachnote, zu bilden. Dabei<br />

wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden<br />

ohne Rundung gestrichen. Jeder so berechneten Fachnote wird ein entsprechendes Urteil nach<br />

folgender Tabelle zugeordnet:<br />

123


Fachnote Urteil<br />

bis 1,5 sehr gut<br />

über 1,5 bis 2,5 Gut<br />

über 2,5 bis 3,5 Befriedigend<br />

über 3,5 bis 4,0 Ausreichend<br />

5,0 nicht ausreichend<br />

Wird eine Teilprüfung mit "nicht ausreichend" bewertet, so ist die Fachnote 5,0 (nicht ausreichend).<br />

(5) Die „Gesamtnote“ über die Diplom-Vorprüfung bzw. die Diplom-Hauptprüfung wird als<br />

arithmetisches Mittel aus den einzelnen Noten (einschließlich der Note für die Diplomarbeit bei der<br />

Diplom-Hauptprüfung) von der zuständigen Stelle der Zentralen <strong>Universität</strong>sverwaltung errechnet und<br />

aktenkundig gemacht. Die Noten der Fächer „Mathematik“ und „Mechanik“ in der Diplom-Vorprüfung<br />

sowie die Noten in den beiden Vertiefungsfächern und die Note der Diplomarbeit in der Diplom-<br />

Hauptprüfung sind dabei doppelt zu werten. Dieser Gesamtnote wird vom Vorsitzenden des<br />

Prüfungsausschusses ein Gesamturteil nach folgender Tabelle zugeordnet:<br />

Gesamtnote Gesamturteil<br />

bis 1,5 sehr gut<br />

über 1,5 bis 2,5 Gut<br />

über 2,5 bis 3,5 Befriedigend<br />

über 3,5 bis 4,0 Ausreichend<br />

124


In der Diplom-Hauptprüfung wird das Gesamturteil „mit Auszeichnung“ erteilt, wenn die Gesamtnote<br />

mindestens 1,2 beträgt. Das Gesamturteil lautet „nicht bestanden“, wenn mindestens eine<br />

Einzelprüfung mit „nicht ausreichend“ bewertet wurde.<br />

(6) Bei der Bildung der Gesamtnote wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt;<br />

alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.<br />

§ 12 - Wiederholung von Prüfungen<br />

(1) Prüfungen, die im Rahmen der Diplom-Vorprüfung stattfinden, können in den Fächern, in denen<br />

sie nicht bestanden wurden oder die gemäß § 13 als nicht bestanden gelten, zweimal wiederholt<br />

werden. Prüfungen, die im Rahmen der Diplom-Hauptprüfungen stattfinden, können in den Fächern,<br />

in denen sie nicht bestanden wurden oder gemäß § 13 als nicht bestanden gelten grundsätzlich nur<br />

einmal wiederholt werden.<br />

(2) Wiederholungsprüfungen sind, wenn möglich, im gleichen, spätestens im übernächsten<br />

Prüfungszeitraum abzulegen. Bei Versäumnis der rechtzeitigen Anmeldung der<br />

Wiederholungsprüfung wird vom Prüfungsausschuß ein Prüfungszeitraum festgelegt, für den die<br />

Wiederholungsprüfung als verbindlich angemeldet gilt. Der Prüfungsausschuß kann in begründeten<br />

Fällen auf Antrag des Kandidaten oder des Prüfers Fristverlängerung gewähren. Für den vom<br />

Prüfungsausschuß dann festgelegten Prüfungszeitraum gilt die Wiederholungsprüfung als verbindlich<br />

angemeldet.<br />

(3) Erstmals nicht bestandene Fachprüfungen der Diplom-Hauptprüfung gelten als nicht<br />

unternommen, wenn sie innerhalb der Regelstudienzeit unternommen wurden. Diese Regelung findet<br />

nur Anwendung, wenn sämtliche Prüfungsleistungen innerhalb der Regelstudienzeit erbracht werden.<br />

Im Rahmen des Freiversuchs bestandene Fachprüfungen können zur Notenverbesserung innerhalb<br />

des nächsten Prüfungszeitraumes einmal wiederholt werden; dabei zählt das jeweils bessere<br />

Ergebnis. In Hinblick auf die Einhaltung des Zeitpunkts für den Freiversuch werden längere<br />

Krankheitszeiten und Studienzeiten im Ausland nicht angerechnet; andere Gründe müssen im<br />

Einzelfall vom Prüfungsausschuß anerkannt werden.<br />

(4) Die Diplomarbeit kann bei „nicht ausreichender“ Leistung nur einmal wiederholt werden.<br />

(5) Wurde eine Diplomarbeit mit „nicht ausreichend“ bewertet oder wurde das Thema gemäß § 23<br />

Absatz 9 zurückgegeben, so ist innerhalb von drei Monaten ein neuer Antrag für ein neues Thema zu<br />

stellen. Der Prüfungsausschuß kann in begründeten Fällen auf Antrag des Kandidaten oder des<br />

Prüfers Fristverlängerung gewähren. Die zu wiederholende Diplomarbeit gilt für den dann festgelegten<br />

Termin als verbindlich angemeldet.<br />

(6) Hat sich der Kandidat fristgemäß einer Wiederholungsprüfung unterzogen, gelten die bei der<br />

Wiederholung erteilten Noten.<br />

(7) Zweite Wiederholungsprüfungen können nur als mündliche Prüfungen durchgeführt werden. Von<br />

dieser Regelung sind die Vertiefungsfächer nach § 22 Absatz 3 ausgenommen.<br />

§ 13 - Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß<br />

(1) Der Student kann die Anmeldung zu einer Prüfung ohne Angabe von Gründen zurückziehen,<br />

sofern er dieses der zuständigen Stelle der Zentralen <strong>Universität</strong>sverwaltung als auch dem Prüfer<br />

spätestens drei Werktage vor der Prüfung mitteilt. Sofern der Student die Mitteilung an eine der<br />

beiden Stellen versäumt, gilt die Prüfung als nicht bestanden.<br />

(2) Versäumt ein Kandidat den Prüfungstermin ohne triftigen Grund oder tritt er nach erfolgter<br />

Meldung nach Ablauf der Rücktrittsfrist oder nach Beginn der Prüfung ohne triftigen Grund zurück<br />

oder wird die Diplomarbeit nicht fristgemäß abgegeben, so gilt die Prüfung in diesem Fach bzw. die<br />

Diplomarbeit als nicht bestanden und kann gemäß § 12 wiederholt werden.<br />

Die für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachten Gründe sind dem Prüfungsausschuß<br />

unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Prüfungsausschuß entscheidet über die Anerkennung der<br />

Gründe. Werden die Gründe anerkannt, so wird ein neuer Termin festgesetzt. Die bereits<br />

vorliegenden Prüfungsergebnisse sind in diesem Falle anzurechnen.<br />

(3) Für die Anerkennung einer Krankheit als triftiger Grund ist diese durch die Vorlage eines ärztlichen<br />

Attests innerhalb von 5 Werktagen nach dem Prüfungstag glaubhaft zu machen.<br />

Eine Verlängerung der Frist kann durch den Prüfungsausschuß gewährt werden, wenn die<br />

rechtzeitige Abgabe des Attests nachweislich unmöglich war. Der Prüfungsausschuß kann vom<br />

Studenten die Vorlage eines amtsärztlichen Attests fordern. Der Prüfungsausschuß unterrichtet den<br />

zuständigen Amtsarzt über die Anforderungen des Attests.<br />

(4) Versucht der Kandidat, das Ergebnis seiner Prüfungsleistung durch Täuschung oder Benutzung<br />

nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung als mit „nicht<br />

ausreichend“ (5,0) bewertet. Ein Kandidat der den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stört, kann<br />

von dem jeweiligen Prüfer oder Aufsichtsführenden von der Fortsetzung der Prüfungsleistungen<br />

121


ausgeschlossen werden; in diesem Fall gilt die betreffende Prüfungsleistung als mit „nicht<br />

ausreichend“ (5,0) bewertet. Wird der Kandidat von der weiteren Erbringung der Prüfungsleistungen<br />

ausgeschlossen, kann er verlangen, daß diese Entscheidung vom Prüfungsausschuß überprüft wird.<br />

§ 14 - Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses<br />

Das Ergebnis einer Prüfung ist dem Kandidaten unverzüglich bekanntzugeben. Ist eine Prüfung nicht<br />

bestanden oder gilt sie als nicht bestanden, so erteilt die zuständige Stelle der Zentralen<br />

<strong>Universität</strong>sverwaltung auf Veranlassung des Prüfungsausschusses einen schriftlichen Bescheid. Der<br />

Bescheid ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.<br />

Auf die Satzung über das Gegenvorstellungsverfahren bei Prüfungsbewertungen vom 29. Mai und 23.<br />

Oktober 1996 wird verwiesen.<br />

§ 15 - Nicht bestandene Diplom-Vor- bzw. Diplom-Hauptprüfung<br />

(1) Werden die in einer zweiten Wiederholungsprüfung (einschließlich der wiederholten Diplomarbeit<br />

bei der Diplom-Hauptprüfung) erbrachten Leistungen mit „nicht ausreichend“ bewertet, so ist die<br />

Diplom-Vorprüfung bzw. Diplom-Hauptprüfung endgültig nicht bestanden.<br />

(2) Entscheidungen, die den Erfolg des Abschlusses der Diplom-Vorprüfung oder der Diplom-<br />

Hauptprüfung verneinen, sind dem Kandidaten unverzüglich schriftlich mit der Begründung und<br />

Rechtsbehelfsbelehrung von der zuständigen Stelle der Zentralen <strong>Universität</strong>sverwaltung mitzuteilen.<br />

(3) Bei nicht bestandener Diplom-Vorprüfung oder Diplom- Hauptprüfung wird dem Kandidaten auf<br />

Antrag und gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise sowie der Exmatrikulationsbescheinigung<br />

von der zuständigen Stelle der Zentralen <strong>Universität</strong>sverwaltung eine schriftliche Bescheinigung<br />

ausgestellt, die die erbrachten Prüfungsleistungen und deren Noten sowie die zur Diplom-Vorprüfung<br />

bzw. Diplom-Hauptprüfung noch fehlenden Prüfungsleistungen enthält und erkennen läßt, daß die<br />

Diplom-Vorprüfung bzw. Diplom-Hauptprüfung nicht bzw. endgültig nicht bestanden ist.<br />

§ 16 - Zeugnisse, Diplomurkunden, Bescheinigungen<br />

(1) Über die bestandene Diplom-Vorprüfung bzw. die bestandene Diplom-Hauptprüfung ist innerhalb<br />

von vier Wochen ein Zeugnis auszustellen. Das Zeugnis enthält die in den Einzelfächern erzielten<br />

Noten, die Gesamtnote und das Gesamturteil. Im Zeugnis werden auch die Fächer genannt, in denen<br />

nur Leistungsnachweise (Übungsscheine) gemäß § 19 Abs. 1 bzw. § 21 Abs. 1 zu erbringen sind. Bei<br />

der Diplom-Hauptprüfung enthält das Zeugnis außerdem das Thema, die Note der Diplomarbeit und<br />

die Bezeichnung des Fachgebiets, das das Thema der Diplomarbeit gestellt hat. Wurden im Zeugnis<br />

anzugebende Leistungen nicht im Studiengang Bauingenieurwesen oder nicht an der TU <strong>Berlin</strong><br />

erzielt, wird die Anrechnung der betreffenden Leistung im Zeugnis vermerkt.<br />

(2) Das Zeugnis trägt das Datum des Tages, an dem die letzte Prüfungsleistung erbracht worden ist,<br />

und ist vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses oder dessen Vertreter zu unterzeichnen. Es trägt<br />

das Siegel der <strong>Technische</strong>n <strong>Universität</strong> <strong>Berlin</strong>.<br />

(3) Gleichzeitig mit dem Zeugnis über die Diplom-Hauptprüfung wird mit gleichem Datum eine<br />

Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades „Diplom-Ingenieur(in)“, ausgestellt. Die<br />

Urkunde wird vom Präsidenten der <strong>Technische</strong>n <strong>Universität</strong> <strong>Berlin</strong> und dem Dekan des Fachbereichs<br />

Bauingenieurwesen und Angewandte Geowissenschaften oder deren Vertreter unterzeichnet und<br />

trägt das Siegel der <strong>Technische</strong>n <strong>Universität</strong> <strong>Berlin</strong>.<br />

(4) Das Zeugnis über die Diplom-Hauptprüfung enthält die Angabe der gewählten Vertiefungsfächer<br />

und die Angabe, daß die Prüfung entsprechend den Bestimmungen dieser Prüfungsordnung abgelegt<br />

wurde.<br />

(5) Über den erfolgreichen Abschluß von Zusatz- und Ausgleichsprüfungen wird eine Bescheinigung<br />

ausgestellt, die vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen ist.<br />

(6) Bescheinigungen über den erfolgreichen Abschluß von Prüfungsleistungen werden von der<br />

zuständigen Stelle der Zentralen <strong>Universität</strong>sverwaltung ausgestellt. Bescheinigungen über den<br />

erfolgreichen Abschluß von Studienleistungen werden vom Prüfungsberechtigten unterschrieben.<br />

§ 17 - Einsicht in die Prüfungsakten<br />

(1) Nach Abschluß des Prüfungsverfahrens wird dem Kandidaten auf Antrag Einsicht in seine<br />

schriftlichen Prüfungsarbeiten, die darauf bezogenen Gutachten der Prüfer und in die<br />

Prüfungsprotokolle gewährt. Die Einsichtnahme umfaßt nicht die Anfertigung von Kopien.<br />

(2) Der Antrag ist binnen eines Monats nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses bzw. nach<br />

Abschluß der betreffenden Einzelprüfung beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu stellen.<br />

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bestimmt im Einvernehmen mit der zuständigen Stelle der<br />

Zentralen <strong>Universität</strong>sverwaltung Ort und Zeit der Einsichtnahme und unterrichtet den<br />

Prüfungsberechtigten. Im übrigen gilt das Verwaltungsverfahrensgesetz von <strong>Berlin</strong>.<br />

122


§ 18 - Ungültigkeit der Diplom-Vorprüfung oder der Diplom-Hauptprüfung<br />

(1) Hat der Kandidat bei einer Prüfung getäuscht und wird diese Tatsache erst nach der<br />

Aushändigung des Zeugnisses bekannt, so kann der Prüfungsausschuß im Benehmen mit dem<br />

Fachbereichsrat nachträglich die Noten für diejenigen Prüfungsleistungen, bei deren Erbringung der<br />

Kandidat getäuscht hat, entsprechend berichtigen und die Prüfung ganz oder teilweise für nicht<br />

bestanden erklären.<br />

(2) Waren die Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Prüfung nicht erfüllt, ohne daß der<br />

Kandidat hierüber täuschen wollte, und wird diese Tatsache erst nach Aushändigung des Zeugnisses<br />

bekannt, so wird dieser Mangel durch das Bestehen der Prüfung geheilt. Hat der Kandidat die<br />

Zulassung vorsätzlich zu Unrecht erwirkt, so entscheidet der Prüfungsausschuß im Benehmen mit<br />

dem Fachbereichsrat unter Beachtung des Verwaltungsverfahrensgesetzes von <strong>Berlin</strong>.<br />

(3) Dem Kandidaten ist vor einer Entscheidung Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben.<br />

(4) Das unrichtige Prüfungszeugnis, sowie entsprechend Bescheinigungen sind einzuziehen und<br />

gegebenenfalls durch neue zu ersetzen. Eine Entscheidung nach Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 ist<br />

nach einer Frist von fünf Jahren - vom Datum des Zeugnisses an gerechnet - ausgeschlossen.<br />

(5) Die Bestimmungen über die Entziehung eines akademischen Grades bleiben unberührt.<br />

(6) Gegen die Entscheidung des Prüfungsausschusses ist die Klage beim Verwaltungsgericht <strong>Berlin</strong><br />

gegeben.<br />

II Diplom-Vorprüfung<br />

§ 19 - Zulassungsvoraussetzungen und -verfahren<br />

(1) Als Voraussetzung für die Zulassung zur Diplom-Vorprüfung sind folgende Unterlagen zusammen<br />

mit dem Zulassungsantrag bei der zuständigen Stelle der Zentralen <strong>Universität</strong>sverwaltung<br />

einzureichen:<br />

1. Eine Erklärung des Kandidaten, daß ihm diese Prüfungsordnung bekannt ist,<br />

2. eine Erklärung darüber, ob der Kandidat bereits eine Diplom-Vorprüfung oder eine Diplom-<br />

Hauptprüfung im Studiengang Bauingenieurwesen an einer wissenschaftlichen Hochschule im<br />

Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes nicht bestanden oder endgültig nicht bestanden<br />

hat oder er sich in einem schwebenden Prüfungsverfahren befindet,<br />

3. eine Bescheinigung des Praktikantenamtes über das handwerkliche Praktikum (§ 9 der<br />

Studienordnung). Der Nachweis ist spätestens bis zum Abschluß der Diplom-Vorprüfung<br />

einzureichen,<br />

4. das Studienbuch,<br />

5. den Nachweis, daß der Kandidat in dem Semester, in dem er sich zur Prüfung meldet, an der<br />

<strong>Technische</strong>n <strong>Universität</strong> <strong>Berlin</strong> im Studiengang Bauingenieurwesen immatrikuliert ist.<br />

(2) Die Zulassung zur Diplom-Vorprüfung ist vom Studenten mit der Anmeldung zur ersten Prüfung<br />

der Diplom-Vorprüfung zu beantragen. Ist der Student zur Diplom-Vorprüfung zugelassen, so erfolgt<br />

die Anmeldung zu den weiteren Prüfungen jeweils bei der zuständigen Stelle der Zentralen<br />

<strong>Universität</strong>sverwaltung.<br />

Die Anmeldung zu einer Prüfung kann erfolgen, wenn für die jeweiligen in § 20 Absatz 1 genannten<br />

Prüfungsfächer die erforderlichen Leistungsnachweise (für Prüfungsfächer 1, 2, 4, 6 Übungsscheine,<br />

für das Prüfungsfach 5 den Nachweis über die erfolgreiche Bearbeitung des „Entwurfs“) sowie,<br />

spätestens bei der Meldung zum letzten Prüfungsfach der Diplom-Vorprüfung, unbenotete<br />

Leistungsnachweise (Übungsscheine) in den Fächern<br />

7. Strömungsmechanik für Bauingenieure<br />

8. Bauphysik<br />

9. Darstellungsmethoden<br />

10. Öffentliches und privates Baurecht<br />

11. Wahlpflichtfach<br />

eingereicht werden.<br />

(3) Ist es dem Kandidaten nicht möglich, eine nach Absatz 1 Satz 2 erforderliche Unterlage in der<br />

vorgeschriebenen Weise beizufügen, kann der Prüfungsausschuß gestatten, den Nachweis auf<br />

andere Art zu führen.<br />

(4) Mit der Meldung zur ersten Prüfung der Diplom-Vorprüfung stellt der Kandidat den Antrag auf<br />

Zulassung zur Diplom-Vorprüfung gemäß Absatz 1.<br />

§ 20 - Umfang der Diplom-Vorprüfung<br />

(1) Im Rahmen der Diplom-Vorprüfung sind mündliche Prüfungen in den folgenden sechs<br />

Prüfungsfächern abzulegen<br />

123


1. Mathematik<br />

2. Mechanik<br />

3. Physik<br />

4. Baustoffkunde<br />

5. Baukonstruktionen<br />

6. Vermessungskunde und Photogrammetrie<br />

(2) Der Prüfungsstoff umfaßt den Inhalt der in der Studienordnung den einzelnen Prüfungsfächern<br />

zugeordneten Lehrveranstaltungen.<br />

(3) Auf Vorschlag aller Prüfungsberechtigten eines Faches kann der Prüfungsausschuß eine<br />

mündliche Prüfung durch eine Klausur ersetzen, deren Form und Inhalt der Prüfer bestimmt. Dabei<br />

muß gewährleistet sein, daß dies den Kandidaten rechtzeitig mitgeteilt wird. Will ein Kandidat<br />

mündlich geprüft werden, so ist seinem entsprechenden Antrag stattzugeben.<br />

III Diplom-Hauptprüfung<br />

§ 21 - Zulassungsvoraussetzungen und -verfahren<br />

(1) Als Voraussetzung für die Zulassung zur Diplom-Hauptprüfung sind folgende Nachweise<br />

zusammen mit dem Zulassungsantrag bei der zuständigen Stelle der Zentralen <strong>Universität</strong>sverwaltung<br />

einzureichen:<br />

1. daß die Diplom-Vorprüfung im Studiengang „Bauingenieurwesen“ an einer wissenschaftlichen<br />

Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder mit einer gemäß § 9 Abs. 5 als<br />

gleichwertig anerkannten Prüfungsleistung bestanden ist,<br />

2. eine Bescheinigung des Praktikantenamtes über das handwerkliche Praktikum (§ 9 der<br />

Studienordnung), sofern es nicht schon zur Diplom-Vorprüfung nachgewiesen wurde.<br />

3. den Nachweis über die Teilnahme an einer Exkursion.<br />

4. für die jeweiligen in § 22 Absatz 2 genannten Prüfungsfächer und in zwei Wahlpflichtfächern die<br />

Leistungsnachweise (Übungsscheine) sowie je einen erfolgreich durchgeführten Entwurf im<br />

Prüfungsfach 3 und in den beiden Vertiefungsfächer A und B. Es ist ferner ein Seminar in einem<br />

der Vertiefungsfächer zu erbringen. Alle erforderlichen Leistungsnachweise sind spätestens bei der<br />

Meldung zur jeweiligen Einzelprüfung der Diplom-Hauptprüfung einzureichen.<br />

(2) Im übrigen gilt § 19 entsprechend.<br />

§ 22 - Umfang der Diplom-Hauptprüfung<br />

(1) Die Diplom-Hauptprüfung besteht aus neun Prüfungen in sieben Fächern des Grundfachstudiums<br />

und zwei Vertiefungsfächern A und B sowie der Diplomarbeit (§ 23).<br />

(2) Die Prüfungen in den sieben Fächern des Grundfachstudiums:<br />

1. Statik der Baukonstruktionen (Baustatik)<br />

2. Theoretische Methoden der Bau- und Verkehrstechnik (Bauinformatik)<br />

3. Konstruktiver Ingenieurbau: Stahlbau, Stahlbetonbau,<br />

Ingenieurhochbau<br />

4. Grundbau und Bodenmechanik<br />

5. Baubetrieb und Baumaschinen<br />

6. Wasserwesen<br />

7. Verkehrswesen<br />

sind für alle Studenten verbindlich. Die Fachprüfungen werden als mündliche Prüfungen durchgeführt.<br />

(3) Die zwei Prüfungen in den Vertiefungsfächern, die je eine Klausur und eine mündliche Prüfung<br />

umfassen und aus einer Liste (Anlage 4 der Studienordnung) zu wählen sind, dürfen erst abgelegt<br />

werden, nachdem die zu diesen Vertiefungsfächern gehörenden Fächer des Grundfachstudiums<br />

durch Prüfungen abgeschlossen sind. Das Bestehen der Klausur in den beiden Vertiefungsfächern ist<br />

Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung.<br />

(4) Der Stoff der zu den beiden Vertiefungsfächern gehörenden Pflichtlehrveranstaltungen lt. Anlage 5<br />

der Studienordnung wird in den jeweiligen Vertiefungsfächern geprüft.<br />

(5) Mit der Meldung zum ersten Vertiefungsfach der Diplom-Hauptprüfung legt der Kandidat einen<br />

Prüfungsplan vor, der mit den für die Vertiefungsfächer zuständigen Professoren abgestimmt sein<br />

muß, sofern er von den Empfehlungen lt. Anlage 5 der Studienordnung abweicht.<br />

124


§ 23 - Diplomarbeit<br />

(1) Die Diplomarbeit ist eine Prüfungsarbeit und zugleich Teil der wissenschaftlichen Ausbildung. In ihr<br />

soll der Kandidat zeigen, daß er in der Lage ist, ein Problem aus seinem Fach in begrenzter Frist<br />

selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.<br />

(2) Die Diplomarbeit ist in einem Vertiefungsfach (s. Anlage 4 der Studienordnung) anzufertigen. Über<br />

Ausnahmen hiervon befindet der Prüfungsausschuß mit Zustimmung der für die beiden<br />

Vertiefungsfächer zuständigen Professoren. Die Aufgabe muß von einem Prüfungsberechtigten<br />

dieses Faches gestellt werden. Dabei hat der Kandidat das Recht, Themen und Betreuer<br />

vorzuschlagen. Die Diplomarbeit ist in deutscher Sprache abzufassen.<br />

(3) Die Voraussetzungen für die Aufgabenstellung zur Diplomarbeit sind erfüllt, wenn alle<br />

Leistungsnachweise (einschließlich der Entwürfe) für die Prüfungsfächer erbracht sind. Ausnahmen<br />

kann der Prüfungsausschuß auf Antrag genehmigen.<br />

(4) Der Antrag auf Stellung der Aufgabe für die Diplomarbeit wird von der zuständigen Stelle der<br />

Zentralen <strong>Universität</strong>sverwaltung entgegengenommen und nach Prüfung der Voraussetzungen über<br />

den Prüfungsausschuß dem gewählten Aufgabensteller zugewiesen.<br />

(5) Die Aufgabe für die Diplomarbeit wird mit Angabe der vom Prüfungsausschuß festgelegten<br />

Termine für Beginn und Abgabe von der zuständigen Stelle der Zentralen <strong>Universität</strong>sverwaltung dem<br />

Antragsteller ausgehändigt.<br />

(6) Die zuständige Stelle der Zentralen <strong>Universität</strong>sverwaltung überwacht die Einhaltung der<br />

Abgabefrist, nimmt die fertige Diplomarbeit entgegen und stellt sie dem Aufgabensteller zu, bei dem<br />

sie verbleibt.<br />

(7) Die Diplomarbeit ist mit einer schriftlichen Erklärung des Kandidaten darüber zu versehen, daß er<br />

die Arbeit ohne unerlaubte fremde Hilfe angefertigt und keine anderen als die angegebenen Quellen<br />

benutzt hat. Entlehnungen aus anderen Arbeiten sind an den betreffenden Stellen kenntlich zu<br />

machen.<br />

(8) Die Diplomarbeit ist in der Regel vom Aufgabensteller und einem zweiten Gutachter zu beurteilen.<br />

Dieser wird vom Prüfungsausschuß im Benehmen mit dem Aufgabensteller bestimmt. Einer der<br />

Gutachter muß Professor oder habilitierter akademischer Mitarbeiter sein. Die Note ist umgehend der<br />

zuständigen Stelle der Zentralen <strong>Universität</strong>sverwaltung schriftlich mitzuteilen oder in die dort<br />

geführten Prüfungsunterlagen einzutragen.<br />

(9) Für die Diplomarbeit beträgt die Bearbeitungszeit zwei Monate. Das Thema kann nur einmal und<br />

nur innerhalb des ersten Monats der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.<br />

(10) Wird die Diplomarbeit ohne einen vom Prüfungsausschuß anerkannten Grund nicht fristgemäß<br />

abgegeben, so gilt sie als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.<br />

(11) Die Arbeit darf dem Verfasser nach Abschluß der Diplom-Hauptprüfung auf begründeten Antrag<br />

zeitweilig zur Verfügung gestellt werden. Nach Ablauf von drei Jahren (gerechnet vom Tag der<br />

Abgabe) wird das Prüfungsexemplar oder eine Kopie davon dem Verfasser auf Antrag<br />

zurückgegeben. Eine frühere Rückgabe ist nur auf besonders begründeten Antrag mit Zustimmung<br />

des Prüfungsausschusses möglich. Hat der Verfasser innerhalb der drei Jahre keinen Antrag auf<br />

Rückgabe gestellt, verfügt die <strong>Technische</strong> <strong>Universität</strong> <strong>Berlin</strong> über die begutachtete Arbeit nach<br />

eigenem Ermessen.<br />

IV Schlußbestimmungen<br />

§ 24 - Inkrafttreten und Übergangsregelung<br />

(1) Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der<br />

<strong>Technische</strong>n <strong>Universität</strong> <strong>Berlin</strong> in Kraft. Gleichzeitig treten die Vorläufigen Sonderbestimmungen für<br />

die Diplomprüfungen des Studiengangs „Bau- und Verkehrswesen“ im Fachbereich „Bauingenieur-<br />

und Vermessungswesen“ der <strong>Technische</strong>n <strong>Universität</strong> <strong>Berlin</strong> in der Neufassung vom 15. Juni 1977<br />

(ABI. S. 1338) außer Kraft.<br />

(2) Studenten, die das Grundstudium vor Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung begonnen, aber noch<br />

nicht abgeschlossen haben, können die Diplom-Vorprüfung entweder nach dieser oder nach der in<br />

Absatz 1 genannten Neufassung der Vorläufigen Sonderbestimmungen ablegen. Das Votum für die<br />

jeweilige Prüfungsordnung muß mit der Meldung zur ersten Prüfung der Diplom-Vorprüfung nach<br />

Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung abgegeben werden. Die Diplom-Hauptprüfung ist nach dieser<br />

Prüfungsordnung abzulegen.<br />

(3) Studenten, die das Hauptstudium vor Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung begonnen haben,<br />

können die Diplom-Hauptprüfung entweder nach dieser oder nach der in Absatz 1 genannten<br />

Neufassung der Vorläufigen Sonderbestimmungen ablegen. Das Votum für die jeweilige<br />

Prüfungsordnung muß mit der Meldung zur ersten Prüfung der Diplom-Hauptprüfung nach dem<br />

Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung abgegeben werden.<br />

125


(4) In begründeten Fällen kann der Prüfungsausschuß Ausnahmen von den Regelungen der Absätze<br />

2 und 3 zulassen. Er veranlaßt in begründeten Fällen den Fachbereichsrat zur Benennung von Ersatz-<br />

Lehrveranstaltungen für solche, die nach Inkrafttreten der neuen Studienordnung nicht mehr<br />

angeboten werden.<br />

(5) Für alle weiteren Entscheidungen, die sich für die Diplom-Hauptprüfung durch das Inkrafttreten der<br />

vorliegenden Prüfungsordnung ergeben, ist der Prüfungsausschuß zuständig.<br />

126


Anlagen zur Ordnung<br />

1. Anhang zur Prüfungsordnung<br />

Auszug aus der Ordnung der <strong>Technische</strong>n <strong>Universität</strong> <strong>Berlin</strong> über Rechte und<br />

Pflichten der Studentinnen und Studenten<br />

Vom 6. Februar 1991<br />

§ 6 – Anrechnung von Studien- und Prüfungszeiten sowie Anerkennung von<br />

Studien- und Prüfungsleistungen<br />

(1) Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen werden vom<br />

Prüfungsausschuß aufgrund der Übereinstimmung der Prüfungsfächer nach<br />

Maßgabe der folgenden Absätze anerkannt.<br />

(2) Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in demselben<br />

Studiengang an einer <strong>Universität</strong> oder einer gleichgestellten Hochschule im<br />

Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes werden ohne<br />

Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt. Nur solche Studiengänge, die derselben<br />

Rahmenordnung unterliegen, gelten als dieselben Studiengänge. Dasselbe gilt für<br />

die Diplom-Vorprüfung (Gesamtprüfung). Soweit die Diplom-Vorprüfung Fächer nicht<br />

enthält, die im Studiengang Gegenstand der Diplom-Vorprüfung, nicht aber der<br />

Diplom-Hauptprüfung sind, ist eine Anerkennung mit Auflagen möglich. Die<br />

Anerkennung von Teilen der Diplom-Hauptprüfung kann versagt werden, wenn mehr<br />

als die Hälfte der Prüfungen oder die Diplomarbeit anerkannt werden soll. Nicht<br />

bestandene Prüfungsleistungen sind bezüglich der Wiederholbarkeit von<br />

Prüfungsleistungen anzurechnen.<br />

(3) Studienzeiten, Studienleistungen in anderen Prüfungsleistungen in anderen<br />

Studiengängen an einer <strong>Universität</strong> oder einer Hochschule im Geltungsbereich des<br />

Hochschulrahmengesetzes werden anerkannt, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt<br />

ist. Gleichwertigkeit ist festzustellen, wenn Studienzeiten, Studienleistungen und<br />

Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denen des<br />

entsprechenden Studiengangs im wesentlichen entsprechen. Hierbei ist kein<br />

schematischer Vergleich sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung<br />

vorzunehmen. Anstelle der Diplom-Vorprüfung können in begründeten<br />

Ausnahmefällen andere Prüfungen anerkannt werden, soweit die Gleichwertigkeit<br />

nachgewiesen wird.<br />

Absatz 4 gilt entsprechend. Nicht bestandene Prüfungsleistungen sind bezüglich der<br />

Wiederholbarkeit von Prüfungsleistungen anzurechnen.<br />

(4) Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungen, die an Hochschulen außerhalb<br />

des Geltungsbereichs des Hochschulrahmengesetzes erbracht wurden, sind auf<br />

Antrag nach Maßgabe der von der Kultusministerkonferenz und der<br />

Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen anzuerkennen;<br />

wenn solche nicht vorliegen, entscheidet der Prüfungsausschuß im Benehmen mit<br />

der zuständigen Stelle der Zentralen <strong>Universität</strong>sverwaltung. Im übrigen kann bei<br />

Zweifeln an der Gleichwertigkeit die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen<br />

gehört werden.<br />

(5) Für Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in staatlich<br />

anerkannten Fernstudien gelten die Absätze 2 und 3 entsprechend.<br />

(6) Werden Studienleistungen und Prüfungsleistungen anerkannt, sind die Noten –<br />

soweit die Systeme vergleichbar sind – zu übernehmen und nach Maßgabe der<br />

Prüfungsordnung in die Berechnung der Gesamtnote einzubeziehen. Bei<br />

unvergleichbaren Notensystemen wird der Vermerk „bestanden“ aufgenommen.<br />

127


(7) Einschlägige berufspraktische Tätigkeiten werden anerkannt.<br />

(8) Bei Vorliegen der Voraussetzungen der Absätze 2 bis 5 besteht ein<br />

Rechtsanspruch auf Anerkennung. Die Anerkennung von Studienzeiten,<br />

Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die im Geltungsbereich des<br />

Hochschulrahmengesetzes erbracht wurden, erfolgt von Amts wegen. Die<br />

Anerkennung einer Prüfungsleistung in einem Wahlpflichtfach oder einem Wahlfach<br />

gemäß Absätze 2 und 3 erfolgt dann, wenn das Wahlpflichtfach bzw. das Wahlfach<br />

nach Studiengang- bzw. Hochschulwechsel beigehalten wird.<br />

Die für die Anerkennung gemäß Sätze 2 und 3 erforderlichen Unterlagen sind von<br />

der Studentin oder dem Studenten vorzulegen.<br />

2. Anhang zur Prüfungsordnung<br />

Satzung über die Wiederholung von Fachprüfungen der Diplom-Hauptprüfung<br />

und der Magisterprüfung an der <strong>Technische</strong>n <strong>Universität</strong> <strong>Berlin</strong><br />

Vom 14. Februar 1996<br />

Der Akademische Senat der <strong>Technische</strong>n <strong>Universität</strong> <strong>Berlin</strong> hat gemäß § 61 Abs. 1<br />

Nr. 5 i.V. mit § 30 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land <strong>Berlin</strong><br />

(<strong>Berlin</strong>er Hochschulgesetz – BerlHG) vom 12. Oktober 1990 in der Neufassung vom<br />

5. Oktober 1995 die folgende Satzung erlassen: 1) 2)<br />

§ 1 – Wiederholung von Fachprüfungen der Diplom-Hauptprüfung bzw.<br />

Magister-prüfung<br />

(1) Jede nicht bestandene Fachprüfung der Diplom-Hauptprüfung bzw.<br />

Magisterprüfung darf grundsätzlich nur einmal wiederholt werden.<br />

(2) Auf begründeten Antrag kann der Prüfungsausschuß eine zweite Wiederholung<br />

der nicht bestandenen Fachprüfung zulassen. Zu den Gründen gehören<br />

insbesondere Umstände, die nicht von dem Studierenden zu vertreten sind.<br />

§ 2 – Übergangsvorschrift<br />

Für Studierende, die sich bis zum Inkrafttreten dieser Satzung zur Diplom-<br />

Hauptprüfung bzw. Magisterprüfung gemeldet haben, gelten die<br />

Wiederholungsregelungen der jeweiligen Prüfungsordnung.<br />

§ 3 – Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt<br />

der <strong>Technische</strong>n <strong>Universität</strong> <strong>Berlin</strong> in Kraft.<br />

1) Bestätigt von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur am<br />

7. März 1996<br />

2) Inkrafttreten der Satzung: 1. Juni 1996<br />

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