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Technische Universität Berlin FAKULTÄT VI ...

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2.6 Hauptstudium<br />

Das Hauptstudium ist in das Grundfach- und das Vertiefungsstudium unterteilt.<br />

Im Hauptstudium befindet sich der Kandidat nach Abgabe der erforderlichen Leistungsnachweise und<br />

Ablegen sämtlicher Prüfungen des Grundstudiums. Laut Studienplanempfehlung sollen die ersten<br />

Vorlesungen des Grundfachstudiums im 3. Semester gehört werden, also vor dem Abschluß des<br />

Grundstudiums. Es besteht auch die Möglichkeit, schon parallel zum Grundstudium weitere<br />

Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums zu besuchen. Die Meldung zu Diplom-Hauptprüfungen kann<br />

jedoch erst nach Abschluß der Diplomvorprüfung erfolgen.<br />

Die in Abschnitt 2.6.1 genannten Fächer des Grundfachstudiums sind für alle Studenten<br />

Pflichtveranstaltungen, d.h. Leistungsnachweise müssen erbracht und Prüfungen abgelegt werden.<br />

Mit dem Vertiefungsstudium sollen die Studenten im 7. Semester beginnen. Aus denen im Abs. 2.6.2<br />

genannten Vertiefungsfächern sind 2 Fächer zu wählen. Zu jedem Vertiefungsfach gehören ein<br />

Wahlpflicht- und ein Pflichtfach.<br />

2.6.1 Fächer im Grundfachstudium<br />

1. Statik der Baukonstruktionen<br />

2. Theoretische Methoden der Bau- und Verkehrstechnik (Bauinformatik)<br />

3. Konstruktiver Ingenieurbau: Stahlbau, Massivbau (Stahlbetonbau), Ingenieurhochbau<br />

4. Grundbau und Bodenmechanik<br />

5. Bauwirtschaft und Baubetrieb<br />

6. Wasserwesen<br />

7. Verkehrswesen<br />

2.6.2 Fächerkatalog für das Vertiefungsstudium<br />

1. Statik der Baukonstruktionen<br />

2. Theoretische Methoden der Bau- und Verkehrstechnik (Bauinformatik)<br />

3. Massivbau (Stahlbetonbau)<br />

4. Stahlbau<br />

5a. Allgemeiner Ingenieurbau/Ingenieurhochbau<br />

5b. Allgemeiner Ingenieurbau/Ingenieurholzbau<br />

6. Baustoffkunde, Baustoffprüfung und Bauchemie<br />

7. Grundbau und Bodenmechanik<br />

8. Bauwirtschaft und Baubetrieb<br />

9. Konstruktiver Wasserbau<br />

10. Wasserwirtschaft und Hydroinformatik<br />

11. Siedlungswasserwirtschaft<br />

13a. Straßenplanung und -betrieb<br />

13b. Straßenbau<br />

13. Eisenbahnwesen<br />

2.6.3 Diplom-Hauptprüfung<br />

Die Diplom-Hauptprüfung umfaßt lt. § 22 und § 23 der Prüfungsordnung<br />

• Prüfungen in den Fächern 1. bis 7. des Grundfachstudiums, davon 4 Prüfungen spätestens im 7.<br />

Semester, die restlichen Prüfungen des Grundfachstudiums spätestens im 8. Semester. Achtung:<br />

Zwei der ersten vier Prüfungen müssen die Fächer Statik der Baukonstruktionen und Theoretische<br />

Methoden der Bau- und Verkehrstechnik sein!<br />

• vertiefte Prüfungen in 2 Vertiefungsfächern (spätestens im 9. Semester)<br />

• Diplomarbeit (in einem der beiden Vertiefungsfächern), Bearbeitungszeit 2 Monate<br />

2.7 Praktikantenbestimmungen<br />

Als Voraussetzung für die Zulassung zum Studium im Studiengang Bauingenieurwesen (also vor<br />

Studienbeginn) müssen mindestens 6 Wochen handwerkliches Praktikum auf einer Baustelle oder in<br />

einer Werkstatt nachgewiesen werden (siehe § 4, Abs. 2 der Studienordnung).<br />

Bei der Meldung zum letzten Fach der Diplom-Vorprüfung ist eine praktische Arbeit von insgesamt 4<br />

Monaten (= 18 Wochen) Dauer nachzuweisen (siehe Prüfungsordnung § 19 (1)).<br />

Der Prüfungsausschuß verlängert die Fristen für den Nachweis der praktischen Tätigkeit bis<br />

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