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Technische Universität Berlin FAKULTÄT VI ...

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1.5 Ausstellung von Eignungsbescheinigungen gem. § 48<br />

BAföG<br />

Alle Studenten, die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)<br />

erhalten, müssen bei einem Förderungsantrag ab dem 5. Fachsemester entweder das Zeugnis über<br />

die bestandene Diplom-Vorprüfung oder eine Bescheinigung darüber vorlegen, daß sie die bei<br />

geordnetem Verlauf ihrer Ausbildung bis zum Ende des jeweilig erreichten Fachsemesters üblichen<br />

Leistungen erbracht haben (§ 48 (1) BAföG).<br />

Die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen sind in das dafür vorgesehene Formblatt einzutragen.<br />

Bestandene Prüfungen werden durch das Referat für Studienangelegenheiten bestätigt. Das<br />

Formblatt ist dem zuständigen Mitglied des Lehrkörpers zur Unterschrift vorzulegen.<br />

Nähere Auskünfte über Förderungsmöglichkeiten nach dem Bundesausbildungs-förderungsgesetz<br />

(BAföG) erteilt das<br />

Studentenwerk <strong>Berlin</strong><br />

Förderungsabteilung<br />

Behrenstraße 40/41 , 10117 <strong>Berlin</strong><br />

Tel.: 20245-0, Fax 20245-470 ; e-mail: studw.bln.bafoeg@t-online.de<br />

Sprechzeiten: siehe Aushang<br />

Beauftragter: N.N.<br />

Sprechzeiten:<br />

1.6 Praktikantenamt<br />

Der Praktikantenobmann wird vom Fakultätsrat eingesetzt. Er ist zuständig für die Beratung in allen<br />

Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Durchführung (siehe Praktikantenbestimmungen Abs.<br />

2.6) und der Anerkennung des Praktikums bzw. von Teilleistungen. Die Abgabe der<br />

Firmenbescheinigungen erfolgt beim Praktikantenobmann.<br />

Obmann: Prof. Kochendörfer Tel. 314-72330 Sekr. TIB1-B6<br />

Sprechzeiten: Di. 12.15-13.45 Uhr<br />

Stellvertreter: Dr.-Ing. Liebchen Tel. 314-72335 Sekr. TIB1-B6<br />

Sprechzeiten: Mo. 13.00-15.00 Uhr (auch für ausländische Studierende)<br />

1.7 Frauenbeauftragte der Fakultät <strong>VI</strong><br />

Frauenbeauftragte Annett Ottinger 314-72388 TIB20/21-128<br />

Sprechzeiten: siehe Aushang an den entsprechenden Räumen<br />

Stellvertreterin: Katrin Niemeyer 314-26528 H 6133<br />

1.8 Studentenschaft<br />

Gemäß § 18 (1) BerlHG bilden die immatrikulierten Studenten einer Hochschule die Studentenschaft.<br />

Organe der Studentenschaft sind das Studentenparlament und der Allgemeine Studentenausschuß<br />

(AStA) (§ 19 (1) „Die Studentenschaft gibt sich eine Satzung, über die vom Studentenparlament<br />

beschlossen wird").<br />

Der Allgemeine Studentenausschuß vertritt die Studentenschaft. Er ist nur an die Beschlüsse des<br />

Studentenparlaments gebunden (§ 19 (4)). Das Studentenparlament wird von der Studentenschaft<br />

gewählt. Es wählt den AStA und faßt Beschlüsse, u.a. über die Satzung, den Haushaltsplan und die<br />

Festsetzung der Beiträge (AStA-Beiträge). Das Büro des AStA befindet sich in der 2. Etage der alten<br />

Villa BEL, Marchstr. 6. Unter anderem organisiert der AStA eine Sozialberatung und<br />

Ausländerberatung (im Erdgeschoß der alten Villa BEL) sowie das studentische Koordinationsbüro<br />

(Raum H 2130). Die jeweiligen Öffnungszeiten sind direkt beim AStA (Tel. 25683) oder dem<br />

studentischen Koordinationsbüro (Tel. 22989/22960) zu erfragen.<br />

Geschlossene Arbeitsräume für Studenten des Bauingenieurwesens gibt es zur Zeit in der<br />

Ackerstraße (ACK) .<br />

In jedem dieser 6 Arbeitsräume haben 20 bis 30 Studenten einen Arbeitsplatz. Jeder Arbeitssaal hat<br />

eine feste Belegschaft. Studenten, die an einem Arbeitsplatz in diesen Räumen interessiert sind,<br />

müssen sich an die Studienfachberatung TIB13-551b (Sprechstunden siehe Studienfachberatung)<br />

wenden. Sofern ein Arbeitsplatz frei ist, wird man erst "Saalgast", (d.h. man besitzt noch keinen<br />

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