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Technische Universität Berlin FAKULTÄT VI ...

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3.4.13b Fach: Straßenbau<br />

Fakultät: <strong>VI</strong><br />

Fachgebiet: Straßenbau<br />

Prof.: Huschek<br />

Sekretariat: TIB 3/2-2<br />

Zimmer: TIB 3/2-209<br />

Telefon-Nr.: 314-72425<br />

Anmeldung: Hörerwünsche für Kurse des Vertiefungsstudiums sind möglichst frühzeitig im<br />

Sekretariat anzumelden.<br />

Ankündigungen: Am Anschlagbrett des Fachgebietes (TIB 3/2-2), Homepage: www.tuberlin.de/fb9/straßenbau/<br />

Allgemeines: Die Vorlesung "Straßenerhaltung" ist für Vertiefer obligatorisch.<br />

Lehrveranstaltungen (Anlage 10 StO): Straßenbau<br />

Straßenerhaltung (4 SWS im SS) obligatorisch<br />

Straßenschäden, Zustandsbewertung, Kennzeichnung der Oberflächeneigenschaften,<br />

Meßverfahren, Reparaturen, Dünnschichtbeläge, Recyclingverfahren, Oberbauverstärkung,<br />

Pavement Management, Straßenverkehrslärm und Lärmschutz.<br />

Straßenbau in tropischen Ländern (2 SWS im WS)<br />

Besondere Bedingungen in tropischen Ländern: Klima, Verkehr, Achslasten, Eigenschaften<br />

tropischer Böden, hydrologische Bedingungen, Baubetrieb, Dimensionierung, CBR-Verfahren,<br />

Bodenstabilisierungen, arbeitsintensive/kapitalintensive Baumethoden, Organisation der<br />

Straßenerhaltung.<br />

Flugbetriebsflächen (2 SWS im WS)<br />

Besondere Beanspruchung von Flugbetriebsflächen, Dimensionierungsmethoden,<br />

Sicherheitsaspekte, Oberflächengestaltung, Betrieb und Erhaltung.<br />

Übungsscheine (§ 8 und § 21 PO): Straßenerhaltung: Der Besuch von 5 Laborübungen/Exkursionen<br />

ist obligatorisch. Außerdem ist eine ausreichende Leistung in einer<br />

Projektstudie nachzuweisen. Straßenbau in tropischen Ländern: Der Besuch von 3<br />

Laborübungen und die Bearbeitung einer Projektstudie sind obligatorisch. Flugbetriebs-flächen:<br />

Die Bearbeitung einer Projektstudie ist obligatorisch. Der Aufwand für die Auswertung der<br />

Laborübungen und die Beurteilung des Projektes entspricht 5 EW = 225 h.<br />

Über die (in einem Vertiefungsfach erforderliche) Seminararbeit wird eine Seminarbescheinigung<br />

ausgestellt.<br />

Prüfung (§ 7 und § 22 PO): Die Prüfung besteht aus einer 5stündigen Klausur und einer<br />

mündlichen Prüfung (max. 45 Minuten) des Vertiefungsstoffes und des Stoffes des Pflichtfaches<br />

Straßenwesen. Das Bestehen der Klausur ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen<br />

Prüfung.<br />

Literatur/Skripte: Skripte können am Fachgebiet erworben werden. Ergänzende Literatur kann<br />

dort ebenfalls erfragt werden.<br />

Zugeordnete Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen (Anlage 5 StO):<br />

Pflichtfach: Asphalttechnologie/<br />

Straßenmanagement<br />

Wahlpflichtfächer: Konstruktiver Ingenieurbau III<br />

Grundbau und Bodenmechanik III<br />

Eisenbahnwesen<br />

Baubetrieb und Baumaschinen III<br />

Bauprozessmodellierung<br />

Straßenplanung und- betrieb<br />

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