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Technische Universität Berlin FAKULTÄT VI ...

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3.3.2 Fach: Theoretische Methoden der Bau- und Verkehrstechnik<br />

Fakultät: <strong>VI</strong><br />

Fachgebiet: Theoretische Methoden der Bau- und Verkehrstechnik (Bauinformatik)<br />

Prof.: Pahl<br />

Sekretariat: TIB1-B8<br />

Zimmer: TIB13b-580<br />

Telefon-Nr.: 314-72300<br />

Anmeldung: Für Lehrveranstaltungen nicht erforderlich<br />

Ankündigungen: Vorlesungsverzeichnis und Anschlagbrett am Fachgebiet<br />

Allgemeines: Das Fachgebiet "Theoretische Methoden der Bau- und Verkehrstechnik<br />

(Bauinformatik)" vermittelt im Grundfachstudium die Grundlagen der Bauinformatik. Der in den<br />

Lehrveranstaltungen vermittelte Stoff wird direkt an den Arbeitsplatzrechnern geübt. Hierfür<br />

steht den Studenten ein Pool von Arbeitsplatzrechnern im Raum TIB 571 zur Verfügung.<br />

Lehrveranstaltungen (Anlage 7 StO):<br />

Theoretische Methoden der Bau- und Verkehrstechnik (Bauinformatik)<br />

I(4 IV im WS), II (4 IV im SS), IV (4 IV im WS)<br />

Zu diesem Fach gehören die drei Lehrveranstaltungsteile I, II und IV:<br />

I Aufbau und Einsatz von Rechnern, Endgeräten, Betriebssystemen und<br />

Kommunikationssystemen; Programmiersprachen und Entwicklungsmethoden in der Software-<br />

Technik; Datenmodelle und Datenverwaltung, Informationstechnik; Programms-Systeme im<br />

Bauingenieurwesen.<br />

II Vektor- und Matrizenrechnung; Lösungsverfahren für Gleichungssysteme und<br />

Eigenwertaufgaben; Numerische Interpolation, Differentiation und Integration; Methoden der<br />

graphischen Datenverarbeitung im Bauingenieurwesen.<br />

IV Grundlagen der Approximationsverfahren; Methode der finiten Elemente; Verfahren für<br />

Anfangswertaufgaben; Programm- und Datenstrukturen für die behandelten Verfahren, Graphik<br />

für finite Berechnungsverfahren, Einsatz von Programmsystemen.<br />

Übungsscheine (§ 8 StO und § 21 PO): Für jede Lehrveranstaltung hat der Student<br />

studienbegleitend Übungsaufgaben an einem Arbeitsplatzrechner zu bearbeiten und am Ende<br />

eine Klausur zu schreiben. Der Übungsschein wird ausgestellt, wenn ausreichende Kenntnisse<br />

in der Klausur nachgewiesen sind.<br />

Prüfung (§ 7 und § 22 PO): Die Prüfung besteht aus einem mündlichen Teil, der durch einen<br />

schriftlichen Teil ergänzt wird. Am Ende der mündlichen Prüfung wird dem Kandidaten die Note<br />

bekanntgegeben.<br />

Literatur/Skripte: Zu den Lehrveranstaltungen werden vom Fachgebiet Skripte<br />

herausgegeben. Die für das Studium zweckmäßige Literatur wird in den Lehrveranstaltungen<br />

angegeben.<br />

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