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Technische Universität Berlin FAKULTÄT VI ...

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3.4.4 Fach: Stahlbau<br />

Fakultät: <strong>VI</strong><br />

Fachgebiet: Stahlbau<br />

Prof.: N.N.<br />

Sekretariat: TIB 1 – B 1<br />

Zimmer: TIB13B – 416<br />

Telefon-Nr.: 314-72120<br />

Anmeldung: Hörerwünsche für Kurse des Vertiefungsstudiums sind möglichst frühzeitig im<br />

Sekretariat TIB1 - B 1 anzumelden.<br />

Ankündigungen: Schaukasten des Fachgebietes im Flur gegenüber dem Raum<br />

TIB13B - 416<br />

Allgemeines: –<br />

Lehrveranstaltungen (Anlage 10 StO): Stahlbau<br />

Stabilitätsuntersuchungen (2 SWS im WS) obligatorisch<br />

Federnd gelagerte Druckstäbe, Biegedrillknicken, Spannungstheorie II Ordnung des räumlich<br />

belasteten Stabes.<br />

Verbundkonstruktionen (2 SWS im SS) obligatorisch<br />

Verbundträger und Verbunddecken des Hochbaus. Verbundstützen, Verbundkonstruktionen<br />

des Brückenbaus.<br />

Stahlbrücken (2 SWS im WS)<br />

Brücken mit Stahlfahrbahn (orthotrope Platte, Trägerrost, Konstruktion, Bemessung, Montage),<br />

Bogenbrücken, Fachwerkbrücken, Betriebsfestigkeitsnachweise.<br />

Gerüste (2 SWS im WS)<br />

Gerüste: Arbeits- und Schutzgerüste, Traggerüste, Gerüstbauteile. Schalungen: Verwendung,<br />

Konstruktion, Berechnung.<br />

Sonderkonstruktionen (2 SWS im SS)<br />

Sonderkonstruktionen des Stahlbaus, Stahlwasserbau, Kranbahnen, Behälterbau.<br />

Übungsscheine (§ 8 und § 21 PO): Es ist ein Entwurf (5 EW = 225 h) anzufertigen. Die<br />

erfolgreiche Bearbeitung des Entwurfs wird in einem Kolloquium festgestellt und durch<br />

Ausstellung des Übungsscheines bestätigt.<br />

Über die (in einem Vertiefungsfach erforderliche) Seminararbeit wird eine<br />

Seminar-bescheinigung ausgestellt.<br />

Prüfung (§ 7 und § 22 PO): Die Prüfung besteht aus einer 5stündigen Klausur und einer<br />

mündlichen Prüfung (max. 45 Minuten) über den Stoff der gewählten Vertiefung und des Stoffes<br />

des Pflichtfaches Konstruktiver Ingenieurbau III bzw. Statik der Baukonstruktionen IV. Das<br />

Bestehen der Klausur ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung.<br />

Literatur/Skripte: werden in den Lehrveranstaltungen jeweils bekanntgegeben.<br />

Zugeordnete Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen (Anlage 5 StO):<br />

Pflichtfach: Konstruktiver Ingenieurbau III<br />

Statik der Baukonstruktionen IV<br />

Wahlpflichtfächer nur bei zweiter Vertiefung aus dem Bereich Konstruktiver<br />

Ingenieurbau:<br />

Grundbau und Bodenmechanik III<br />

Konstruktiver Wasserbau III<br />

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