Großpilze - Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und ...
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WÖLDECKE (1987) postuliert zehn konkret<br />
<strong>für</strong> den Erhalt unserer <strong>Großpilze</strong> wichtige<br />
Gesichtspunkte, die auch <strong>für</strong> Rheinland-<br />
Pfalz uneingeschränkt gelten können (Wiedergabe<br />
im Folgenden leicht verändert).<br />
Aus der Sicht des Pilzschutzes erscheint<br />
es wesentlich, dass die nachfolgend genannten<br />
Beeinträchtigungen der Landschaft<br />
in Zukunft unterb<strong>und</strong>en bzw. rückgängig<br />
gemacht werden:<br />
1. Schadstoffimmissionen aus der Luft, z.B.<br />
durch Düngemittel, Stickoxide, Schwefeloxide,<br />
Schwermetalle, sowie die dadurch<br />
mitverursachte Versauerung <strong>und</strong><br />
Nitrifizierung der Böden.<br />
2. Großflächige Meliorationen, vor allem<br />
die <strong>für</strong> viele Arten sich katastrophal auswirkende<br />
Entwässerung weiter Landstriche<br />
in den vergangenen Jahren, Gewässerbegradigungen<br />
<strong>und</strong> Beseitigung von<br />
Kleinbiotopen.<br />
3. Absenkung des Gr<strong>und</strong>wasserspiegels<br />
durch Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft<br />
<strong>und</strong> Trinkwassergewinnung.<br />
4. Starke Aufdüngung vieler landwirtschaftlich<br />
genutzter Flächen; Umwandlung von<br />
Wiesen, Weiden sowie Bruch- <strong>und</strong> Ödländern<br />
in intensiv genutzte Äcker bei<br />
Aufgabe extensiver Bewirtschaftungsformen.<br />
Ausweisung von landwirtschaftlichen<br />
Grenzertragsböden als Baugebiete,<br />
<strong>für</strong> Ferien- <strong>und</strong> Zweitdomizile (Baulenkung<br />
als Naturschutzaufgabe!).<br />
5. Umwandlung naturnaher, gehölzartenreicher<br />
Laubwaldungen in standortfremde<br />
Wirtschaftsforste (z.B. Nadelholzkulturen<br />
im Bergland, Pappelplantagen in<br />
den Niederungen), die nur mit wenigen<br />
Pilzarten eine Mykorrhiza bilden.<br />
| Rote Liste | <strong>Großpilze</strong> | | 31<br />
6. Kahlschlag von überkommenen Waldbeständen<br />
mit Vernichtung von z.T.<br />
sehr alten Myzelien; fehlende Naturverjüngung<br />
<strong>und</strong> Aufgabe der Nieder-<br />
<strong>und</strong> Mittelwaldnutzung.<br />
7. Vorzeitige Nutzung von Altbeständen<br />
<strong>und</strong> Beseitigung alter <strong>und</strong> absterbender<br />
Stämme.<br />
8. Kalkungen (soweit sie über wissenschaftlich<br />
abgesicherte Bodenschutzkalkungen<br />
hinausgehen) sowie der Einsatz<br />
von Pestiziden, insbesondere Fungiziden.<br />
9. Verschmutzung von Gewässern (auch<br />
unter den Pilzen gibt es Gewässergütezeiger).<br />
10. Bodenverschmutzung <strong>und</strong> Bodenverdichtung<br />
durch Holzernte im Wald.<br />
Die (zu wenigen) Naturschutzgebiete in<br />
Rheinland-Pfalz wären bei verstärkter Ausweisung<br />
geeignet, auch einen Beitrag <strong>für</strong><br />
den Arten- <strong>und</strong> Arealerhalt der Pilze zu<br />
leisten. Ein ausdrückliches Sammelverbot <strong>für</strong><br />
Pilze wird leider in den Rechtsverordnungen<br />
zu den Naturschutzgebieten nicht immer<br />
<strong>und</strong> in den Verhaltenshinweisen <strong>für</strong> Besucher<br />
so gut wie nie ausgesprochen! Außerdem<br />
müsste bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten<br />
mehr auf den Arealbedarf<br />
der Pilze geachtet werden. WINTERHOFF fand<br />
heraus, dass zur Ausprägung einer weitgehend<br />
vollständigen Artengarnitur, z.B. im<br />
Grasland, etwa das Siebenfache an Fläche<br />
notwendig ist wie <strong>für</strong> die sonstigen Pflanzen.<br />
Kleinflächige Naturschutzgebiete sollten<br />
deshalb zumindest eine ausreichend<br />
dimensionierte, sie umgebende Pufferzone<br />
mit eingeschränkter <strong>und</strong> regulierter Nutzung