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Großpilze - Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und ...

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WÖLDECKE (1987) postuliert zehn konkret<br />

<strong>für</strong> den Erhalt unserer <strong>Großpilze</strong> wichtige<br />

Gesichtspunkte, die auch <strong>für</strong> Rheinland-<br />

Pfalz uneingeschränkt gelten können (Wiedergabe<br />

im Folgenden leicht verändert).<br />

Aus der Sicht des Pilzschutzes erscheint<br />

es wesentlich, dass die nachfolgend genannten<br />

Beeinträchtigungen der Landschaft<br />

in Zukunft unterb<strong>und</strong>en bzw. rückgängig<br />

gemacht werden:<br />

1. Schadstoffimmissionen aus der Luft, z.B.<br />

durch Düngemittel, Stickoxide, Schwefeloxide,<br />

Schwermetalle, sowie die dadurch<br />

mitverursachte Versauerung <strong>und</strong><br />

Nitrifizierung der Böden.<br />

2. Großflächige Meliorationen, vor allem<br />

die <strong>für</strong> viele Arten sich katastrophal auswirkende<br />

Entwässerung weiter Landstriche<br />

in den vergangenen Jahren, Gewässerbegradigungen<br />

<strong>und</strong> Beseitigung von<br />

Kleinbiotopen.<br />

3. Absenkung des Gr<strong>und</strong>wasserspiegels<br />

durch Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft<br />

<strong>und</strong> Trinkwassergewinnung.<br />

4. Starke Aufdüngung vieler landwirtschaftlich<br />

genutzter Flächen; Umwandlung von<br />

Wiesen, Weiden sowie Bruch- <strong>und</strong> Ödländern<br />

in intensiv genutzte Äcker bei<br />

Aufgabe extensiver Bewirtschaftungsformen.<br />

Ausweisung von landwirtschaftlichen<br />

Grenzertragsböden als Baugebiete,<br />

<strong>für</strong> Ferien- <strong>und</strong> Zweitdomizile (Baulenkung<br />

als Naturschutzaufgabe!).<br />

5. Umwandlung naturnaher, gehölzartenreicher<br />

Laubwaldungen in standortfremde<br />

Wirtschaftsforste (z.B. Nadelholzkulturen<br />

im Bergland, Pappelplantagen in<br />

den Niederungen), die nur mit wenigen<br />

Pilzarten eine Mykorrhiza bilden.<br />

| Rote Liste | <strong>Großpilze</strong> | | 31<br />

6. Kahlschlag von überkommenen Waldbeständen<br />

mit Vernichtung von z.T.<br />

sehr alten Myzelien; fehlende Naturverjüngung<br />

<strong>und</strong> Aufgabe der Nieder-<br />

<strong>und</strong> Mittelwaldnutzung.<br />

7. Vorzeitige Nutzung von Altbeständen<br />

<strong>und</strong> Beseitigung alter <strong>und</strong> absterbender<br />

Stämme.<br />

8. Kalkungen (soweit sie über wissenschaftlich<br />

abgesicherte Bodenschutzkalkungen<br />

hinausgehen) sowie der Einsatz<br />

von Pestiziden, insbesondere Fungiziden.<br />

9. Verschmutzung von Gewässern (auch<br />

unter den Pilzen gibt es Gewässergütezeiger).<br />

10. Bodenverschmutzung <strong>und</strong> Bodenverdichtung<br />

durch Holzernte im Wald.<br />

Die (zu wenigen) Naturschutzgebiete in<br />

Rheinland-Pfalz wären bei verstärkter Ausweisung<br />

geeignet, auch einen Beitrag <strong>für</strong><br />

den Arten- <strong>und</strong> Arealerhalt der Pilze zu<br />

leisten. Ein ausdrückliches Sammelverbot <strong>für</strong><br />

Pilze wird leider in den Rechtsverordnungen<br />

zu den Naturschutzgebieten nicht immer<br />

<strong>und</strong> in den Verhaltenshinweisen <strong>für</strong> Besucher<br />

so gut wie nie ausgesprochen! Außerdem<br />

müsste bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten<br />

mehr auf den Arealbedarf<br />

der Pilze geachtet werden. WINTERHOFF fand<br />

heraus, dass zur Ausprägung einer weitgehend<br />

vollständigen Artengarnitur, z.B. im<br />

Grasland, etwa das Siebenfache an Fläche<br />

notwendig ist wie <strong>für</strong> die sonstigen Pflanzen.<br />

Kleinflächige Naturschutzgebiete sollten<br />

deshalb zumindest eine ausreichend<br />

dimensionierte, sie umgebende Pufferzone<br />

mit eingeschränkter <strong>und</strong> regulierter Nutzung

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