05.01.2013 Aufrufe

Großpilze - Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und ...

Großpilze - Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und ...

Großpilze - Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

32 | | Rote Liste | <strong>Großpilze</strong> |<br />

haben. Bei den im Walde liegenden Naturschutzgebieten<br />

könnten dies beispielsweise<br />

Flächen mit standorttypischer Bestockung<br />

<strong>und</strong> stark eingeschränkter Nutzung sein.<br />

Die im Lande bestehenden Naturwaldreservate<br />

<strong>und</strong> Naturwaldzellen erfüllen gegenwärtig<br />

einen positiven Zweck <strong>für</strong> den<br />

Pilzschutz, da in ihnen keine Nutzung mehr<br />

stattfindet <strong>und</strong> vermutlich zahlreiche waldbewohnende<br />

Pilze, insbesondere Derbholz<br />

abbauende Arten, nur in ungenutzten (<strong>und</strong><br />

nicht betretbaren) Wäldern ausreichend<br />

geschützt werden können. In diesem Zusammenhang<br />

sollte auch in Erwägung gezogen<br />

werden, innerhalb geschlossener Forsten<br />

so genannte Pilzschutzareale auszuweisen.<br />

Es müsste sich dabei um Bestände handeln,<br />

die gegenwärtig noch einen typischen,<br />

artenreichen <strong>und</strong> vor allem schützenswerten<br />

Pilzaspekt aufweisen. Das Einsammeln von<br />

Speisepilzen müsste auf diesen Flächen dann<br />

selbstverständlich untersagt werden. Die<br />

forstliche Bewirtschaftung könnte durchaus<br />

schonend weiter erfolgen, wenn Kahlschlag<br />

unterbleibt <strong>und</strong> die Verjüngung mit denselben<br />

Baumarten geschieht, so dass die<br />

Myzelien überdauern können.<br />

Es wäre aber ein Irrtum zu glauben, Pilze<br />

könnten allein durch die Ausweisung von<br />

Schutzgebieten umfassend geschützt werden.<br />

Was den Schutz von Speisepilzarten<br />

anbelangt, so ist davon abzuraten, generell<br />

großflächige Sammelverbote zu erlassen.<br />

Viele der heute bekannten Pilzkenner haben<br />

die Gr<strong>und</strong>lagen ihres Wissens in der Jugend<br />

beim Sammeln von Speisepilzen erworben.<br />

Mit dem Verbot des Pilzsammelns ginge<br />

auch die Kenntnis der Arten in der Bevölkerung<br />

verloren <strong>und</strong> damit auch das Interesse<br />

am Schutz der Pilze überhaupt. Untersagt<br />

werden sollte lediglich das Sammeln von<br />

Speisepilzen zu gewerblichen Zwecken. Die<br />

Beobachtung der weiteren Entwicklung der<br />

Arten muss ggf. weitere Schutzregelungen<br />

nach sich ziehen. Sammelverbote allein können,<br />

wenn überhaupt, nur in Einzelfällen<br />

gefährdete Arten schützen. Entscheidend<br />

ist, das Überleben der Pilze in unserer <strong>Umwelt</strong><br />

durch den Erhalt ihrer Biotope zu<br />

garantieren. In diesem Sinne ist Pilzschutz<br />

auch Waldschutz!

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!