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Aktuelle Tipp“ zur Ehrenamtspauschale

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Das Bundesfinanzministerium hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehör-<br />

den der Länder entschieden, dass Vereine, die ihren Vorständen trotz einer entge-<br />

genstehenden Satzung eine Vergütung gezahlt haben, negative steuerliche Konse-<br />

quenzen durch eine Änderung ihrer Satzung, die bis spätestens 31. 12. 2010 erfolgen<br />

muss, abwenden können.<br />

Mit diesem aktuellen Tipp soll die derzeitige Rechtslage dargestellt und den Verei-<br />

nen eine Handreichung für eine gegebenenfalls erforderliche Änderung der Satzung<br />

gegeben werden.<br />

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