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Haftung und Aufsichtspflicht

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- Dabei ist zu bedenken, daß aus pädagogischer Sicht in einem offenen Jugendtreff<br />

gerade das Einüben von Gruppenregeln <strong>und</strong> demokratischem Verhalten unter<br />

Gleichaltrigen, ohne die ständige Einwirkung von Erwachsenen, durchaus sinnvoll ist<br />

bzw. sein kann. Die Jugendlichen suchen ja gerade den "freien" Treff auf, um dort<br />

nicht von Eltern oder anderen Erwachsenen beaufsichtigt zu werden, oder einer<br />

bestimmten (Vereins-) Tätigkeit nachgehen zu müssen. In den meisten Jugendtreffs<br />

wird daher auch keine <strong>Aufsichtspflicht</strong> im üblichen Sinne, wie z.B. in der<br />

Gruppenst<strong>und</strong>e, ausgeübt.<br />

- Es ist daher empfehlenswert bereits bei der Entscheidung über das zulässige<br />

Mindestalter der Jugendtreffbesucher, die Anforderungen an die Ausübung der<br />

<strong>Aufsichtspflicht</strong> zu berücksichtigen. Wie im ersten Teil der Stellungnahme ausgeführt,<br />

gilt gr<strong>und</strong>sätzlich: je jünger die Besucher, desto höher die Anforderung an die<br />

Beaufsichtigung/ Betreuung der Einrichtung. In Anlehnung an § 7 (1),Nr. 2 SGB VIII,<br />

nachdem "Jugendlicher" ist, "... der 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.", dient das<br />

Lebensalter als Orientierung für die Zuordnung "Kind" oder "Jugendlicher", <strong>und</strong> gibt<br />

damit im allgemeinen auch Hinweise auf die psychische <strong>und</strong> soziale Eigenständigkeit<br />

<strong>und</strong> das Verantwortungsbewußtsein der jungen Menschen. Hier kann es in<br />

Einzelfällen natürlich zu (großen) Abweichungen im Entwicklungsstand kommen.<br />

- Besondere strukturelle Problemlagen in der Gemeinde, wie z.B. Besucher aus sozial<br />

benachteiligten Wohnlagen oder die Existenz konkurrierender Jugendgruppen, sind<br />

ebenso bei der Frage der <strong>Aufsichtspflicht</strong> in einer Jugendeinrichtung zu<br />

berücksichtigen.<br />

- Damit ein selbst verwalteter Jugendraum funktionieren kann, muss vor allem der<br />

organisatorische Rahmen wie z.B. Treffleitung <strong>und</strong> Hausordnung von Anfang an<br />

geklärt sein. Im Sinne der angestrebten, eigenständigen Leitung eines Jugendtreffs<br />

durch die jungen Leute selbst, können organisatorische Aufgaben für dessen Betrieb<br />

(z.B. Putz- <strong>und</strong> Thekendienste) ohne weiteres auf diese übertragen werden. Ich gebe<br />

aber auch zu bedenken, daß die Übertragung regulierender <strong>und</strong>/oder<br />

sanktionierender Funktionen auf junge Menschen in ihrer Gleichaltrigengruppe zu<br />

Problemen führen kann; für den Jugendlichen selbst <strong>und</strong> für die Gruppe an sich (<br />

Kontrolle <strong>und</strong> Akzeptanz unter Fre<strong>und</strong>en ).<br />

- Für die Leitung des Treffs <strong>und</strong> die Beaufsichtigung/Kontrolle der Besucher im Sinne<br />

der Hausordnung, empfehlen wir daher, aus dem Kreise der regelmäßigen Besucher<br />

einen sog. Vorstand wählen zu lassen. Dieser sollte aus einer ungeraden Zahl von<br />

Jugendlichen beiderlei Geschlechts bestehen, welche auch die verschiedenen, im<br />

Jugendtreff vorhandenen, Altersgruppen repräsentieren. Dieser Vorstand kann für<br />

den Träger der Einrichtung Hausrecht ausüben, <strong>und</strong> bildet das Sprachorgan <strong>und</strong> das<br />

Bindeglied des Jugendtreffs in der Gemeinde. In einem gewissen Maße können so<br />

die Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich auch regulierende <strong>und</strong><br />

sanktionierende Funktionen übernehmen.<br />

- Dem Vorstand sollte mindestens ein Ansprechpartner der Gemeinde/ des Trägers für<br />

alle Angelegenheiten des Jugendtreffs (Vollzug der Hausordnung, Finanzen etc.) zur<br />

Verfügung stehen.<br />

- Wir empfehlen weiterhin auch hier, die Eltern im Einzugsbereiches des Jugendtreffs<br />

ausdrücklich darüber zu informieren, in welcher Art <strong>und</strong> Weise der Betrieb der offenen<br />

Einrichtung (Altersgrenze, Hausordnung, Öffnungszeiten, etc.) geregelt sind.

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