European Pellet Council Handbuch für die Zertifizierung ... - ENplus
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Dem Vertreter der akkreditierten Überwachungsstelle ist der Zugang zu allen<br />
Betriebsbereichen zu ermöglichen, alle benötigten Informationen sind ihm<br />
vorzulegen.<br />
Der Prüfer muss <strong>die</strong> gezogenen Proben verpacken, versiegeln und den Versand zum<br />
Prüflabor veranlassen oder <strong>die</strong> Proben persönlich mitnehmen.<br />
Der Bericht über <strong>die</strong> Erstprüfung (einschließlich der Laborergebnisse) ist dem<br />
Unternehmen und in Kopie dem Systemträger / der <strong>Zertifizierung</strong>sstelle zu übermitteln.<br />
Werden bei der Überwachungs- oder bei der Laborprüfung geringfügige<br />
Abweichungen gefunden, setzt <strong>die</strong> akkreditierte Überwachungsstelle eine<br />
angemessene Nachfrist, in der der Antragsteller geeignete Korrekturmaßnahmen<br />
gegenüber der akkreditierten Überwachungsstelle nachzuweisen hat.<br />
Bei schweren Mängeln ist eine komplette neue Prüfung nach Behebung der Mängel<br />
durchzuführen. Unter schweren Mängeln, <strong>die</strong> dauerhaft <strong>die</strong> Produktqualität beeinflussen<br />
können, sind vor allem ungeeigneter Rohstoff sowie mangelhafte<br />
Produktions- und Lagereinrichtungen zu verstehen. Schwere Mängel können<br />
unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf das funktionstechnische Verhalten haben.<br />
4.2.3 Ausstellung des Zertifikats<br />
Der Systemträger / <strong>die</strong> <strong>Zertifizierung</strong>sstelle prüft <strong>die</strong> Konformität mit den <strong>ENplus</strong>-<br />
<strong>Zertifizierung</strong>srichtlinien auf Grundlage der Informationen<br />
� im Zulassungsantrag<br />
� im Prüfbericht der akkreditierten Überwachungsstelle (inkl. der<br />
Ergebnisse der Laboruntersuchung einer Probe)<br />
Bei einer positiven Entscheidung über den Antrag informiert der Systemträger / <strong>die</strong><br />
<strong>Zertifizierung</strong>sstelle den Antragsteller, übersendet den Lizenzvertrag und fordert den<br />
Antragsteller auf, das Lizenzentgelt zu entrichten. Bei Nachweis der Bezahlung des<br />
Lizenzentgeltes und nach Rücksendung des unterzeichneten Vertrages erfolgt <strong>die</strong><br />
<strong>Zertifizierung</strong> durch Zusendung der <strong>Zertifizierung</strong>surkunde mit der<br />
Identifikationsnummer und der Dauer der Gültigkeit des Zertifikats.<br />
Das Unternehmen wird in ein Register mit allen Zertifikatnehmern aufgenommen,<br />
das auf geeignete Weise auf den Webseiten der nationalen Verbände und des EPC<br />
zu veröffentlichen ist.<br />
4.2.4 Überwachungsprüfungen der Produktion<br />
Jede Produktionsstätte ist jährlich von der akkreditierten Überwachungsstelle gemäß<br />
den in <strong>die</strong>sem <strong>Handbuch</strong> aufgeführten Anforderungen zu überprüfen. Die<br />
Überwachungsprüfung kann unangemeldet erfolgen. Neuerungen und Änderungen<br />
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