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European Pellet Council Handbuch für die Zertifizierung ... - ENplus

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Im Falle eines Entzugs der Lizenz oder des Zertifikats kann das Unternehmen nach<br />

Ablauf eines Jahres <strong>die</strong> <strong>Zertifizierung</strong> und <strong>die</strong> Lizenz erneut beantragen.<br />

Der Lizenzgeber (nationale Verband / EPC) ist zudem berechtigt, im Internet auf<br />

geeignete Weise über <strong>die</strong> Missstände zu informieren und dabei den betroffenen<br />

Zertifikatnehmer zu benennen.<br />

4.6 Wesentliche Änderungen<br />

Wesentliche Änderungen muss der Zertifikatnehmer dem Systemträger / der<br />

<strong>Zertifizierung</strong>sstelle unverzüglich melden. Wesentliche Änderungen sind alle<br />

Änderungen der technischen Einrichtungen sowie der Betriebsabläufe oder der<br />

Betriebsorganisation, über <strong>die</strong> bei der <strong>ENplus</strong>-Antragstellung Angaben gemacht<br />

werden müssen.<br />

4.7 Nutzung des <strong>Zertifizierung</strong>szeichens<br />

Mit der Erteilung des Zertifikats erwirbt der Zertifikatnehmer das Recht, das<br />

<strong>Zertifizierung</strong>szeichen <strong>für</strong> <strong>die</strong> jeweilige Qualitätsklasse zur Kennzeichnung seiner<br />

Produkte und zu Werbezwecken einzusetzen. Das Zeichen darf ausschließlich in<br />

direkter Verbindung mit dem zertifizierten Produkt bzw. der zertifizierten<br />

Dienstleistung (Transport, Lagerung) verwendet werden. Zertifikatnehmer, <strong>die</strong><br />

zertifizierte und nicht zertifizierte Ware herstellen bzw. damit handeln, müssen den<br />

Eindruck ausschließen, dass <strong>die</strong> gesamte Produktions- bzw. Handelsmenge<br />

zertifiziert sei. Das <strong>Zertifizierung</strong>szeichen darf auf Rechnungen nur aufgeführt<br />

werden, wenn <strong>die</strong>se <strong>für</strong> <strong>ENplus</strong>-zertifizierte Ware ausgestellt werden. Bei<br />

Rechnungen mit <strong>ENplus</strong>-zertifizierten und nicht <strong>ENplus</strong>-zertifizierten <strong>Pellet</strong>s müssen<br />

zertifizierte <strong>Pellet</strong>s separat ausgewiesen werden.<br />

Das <strong>Zertifizierung</strong>szeichen wird mit der Identifikationsnummer des Unternehmens<br />

verknüpft. Eine Nutzung des Zeichens ohne Verknüpfung mit der<br />

Identifikationsnummer ist nur mit Genehmigung des Lizenzgebers (nationalen<br />

Verbandes / des EPC) möglich.<br />

Händler, <strong>die</strong> nicht gemäß den <strong>ENplus</strong>-Richtlinien zertifiziert sind und keinen<br />

physischen Kontakt zu <strong>ENplus</strong>-zertifizierten <strong>Pellet</strong>s haben, dürfen das<br />

<strong>Zertifizierung</strong>szeichen nicht verwenden. Der Handel mit <strong>ENplus</strong> gekennzeichneter<br />

Sackware ist ohne <strong>Zertifizierung</strong> zulässig. Kombiniert mit der Identifikationsnummer<br />

eines <strong>ENplus</strong>-zertifizierten Vorlieferanten, können Händler <strong>die</strong> Ware als <strong>ENplus</strong>zertifizierte<br />

<strong>Pellet</strong>s auf ihre Rechnungen und Lieferscheine in geschriebener Form<br />

anführen.<br />

In den Jahren 2011 und 2012 können Händler bis zu 30 % DINplus zertifizierte<br />

<strong>Pellet</strong>s mit mind. 70% <strong>ENplus</strong>-zertifizierten <strong>Pellet</strong>s mischen und ihre Ware trotzdem<br />

als <strong>ENplus</strong>-zertifiziert deklarieren.<br />

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