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European Pellet Council Handbuch für die Zertifizierung ... - ENplus

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Norm ist <strong>die</strong> Verwendung von chemisch behandeltem Holz <strong>für</strong> B – Qualität nicht<br />

gestattet. Nicht als chemisch behandelt gilt Holz, das vor der Verarbeitung äußerlich<br />

mit Holzschutzmitteln gegen Insektenbefall (z. B. Lineatus) behandelt wurde, so<br />

lange <strong>die</strong> in Tabelle 2 aufgeführten Grenzwerte eingehalten werden. Spuren von<br />

Schmierstoffen, Leim und andere Hilfsstoffen, <strong>die</strong> in Sägewerken im Zuge der<br />

Holzproduktion aus Primärholz verwendet werden sind akzeptabel, wenn alle<br />

chemischen Parameter der <strong>Pellet</strong>s klar innerhalb der Grenzen liegen und es sich um<br />

irrelevante Mengen handelt. Nationale rechtliche Anforderungen an Rohstoffe<br />

müssen eingehalten werden.<br />

Tabelle 1: Holzsortimente, <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Pellet</strong>produktion eingesetzt werden dürfen<br />

(siehe auch Anhang I).<br />

<strong>ENplus</strong> A1 <strong>ENplus</strong> A2 EN B<br />

1.1.3 Stammholz 1.1.1 Vollbäume ohne Wurzeln 1.1 Wald- und Plantagenholz<br />

1.2.1 Chemisch<br />

unbehandelte<br />

Rückstände aus der<br />

Holzindustrie<br />

1.1.3 Stammholz<br />

1.1.4 Waldrestholz<br />

27<br />

sowie anderes<br />

erntefrisches Holz<br />

1.2.1.5 Rinde 1 ) 1.2.1 Chemisch unbehandelte<br />

1.2.1 Chemisch unbehandelte<br />

Rückstände aus der<br />

Holzindustrie<br />

1 ) Aus forstwirtschaftlicher Tätigkeit und Korkabfälle.<br />

2 ) In der Klasse EN-B ist chemisch behandeltes Holz nicht zulässig.<br />

3)<br />

Rückstände aus der<br />

Holzindustrie 2 )<br />

1.3.1 Chemisch unbehandeltes<br />

Altholz 3 )<br />

Abbruchholz ist nicht zulässig. Abbruchholz ist Holz aus dem Abbruch von Gebäuden oder<br />

sonstigen Bauwerken.<br />

9.1 Anforderungen an Pressmittel<br />

Presshilfsmittel oder Zuschlagsstoffe zur Verbesserung der Brennstoffqualität, zur<br />

Minderung der Emissionen oder zur Verbesserung der Effizienz bei der Verbrennung<br />

dürfen maximal 2 % der Gesamtmasse ausmachen. Art (Stoff und Handelsname)<br />

und Menge (in max.-%) der verwendeten Presshilfsmittel und Zuschlagsstoffe<br />

müssen dokumentiert werden. Zuschlagsstoffe, <strong>die</strong> nach der Produktion und noch<br />

vor der Auslieferung an Endkunden Lager verwendet werden, müssen auch

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