05.01.2013 Aufrufe

ASC richtet Saarlandmeister- schaft im Boxen aus! - artntec

ASC richtet Saarlandmeister- schaft im Boxen aus! - artntec

ASC richtet Saarlandmeister- schaft im Boxen aus! - artntec

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Nachtrag zum Artikel „Parkplatz unter neuer Verwaltung“<br />

<strong>aus</strong> der Februar-Ausgabe 2011.<br />

Dudo-Parkplatz bleibt <strong>im</strong> Gespräch<br />

(ck) Kurz nach Drucklegung der Februar-Ausgabe erreichte<br />

uns folgende Stellungnahme der KBS zu den Behindertenparkplätzen<br />

auf dem Dudoplatz:<br />

Mit der Verpachtung des Dudoplatzes durch die Landeshauptstadt<br />

Saarbrücken an uns zum 1.1.2011 haben wir<br />

dessen Bewirt<strong>schaft</strong>ung übernommen. Damit ist der Dudoplatz<br />

seit Jahresbeginn ein kostenpflichtiger Privatparkplatz<br />

und auch als solcher durch eindeutige Beschilderung<br />

an beiden Einfahrten kenntlich gemacht. Die Kostenpflicht<br />

gilt auch für die Behindertenparkplätze. Diese Plätze sind<br />

besonders kenntlich gemacht und so gelegen, dass ihre<br />

Benutzer möglichst kurze Wege haben.<br />

Wir haben für eine "Eingewöhnungszeit" von rund zwei<br />

Wochen das von uns beauftragte Kontrollunternehmen<br />

Sachs & Klein angewiesen, Parker mit Behinderten<strong>aus</strong>weis,<br />

die auf den Behindertenplätzen ohne Ticket geparkt hatten,<br />

lediglich auf die geänderte Situation hinzuweisen. "Strafzettel"<br />

wurden in dieser Zeit nicht <strong>aus</strong>gestellt.<br />

Wir haben allerdings auch nach dieser "Eingewöhnungszeit"<br />

feststellen müssen, dass viele behinderte Verkehrsteilnehmer<br />

die Beschilderung an den Einfahrten entweder<br />

nicht gesehen oder nicht zur Kenntnis genommen haben<br />

oder aber der Meinung waren, sie habe für sie als Behinderte<br />

keine Gültigkeit. Wie uns mitgeteilt wurde, ist der<br />

Parkplatz Dudoplatz vor der Übernahme durch uns wie<br />

öffentlicher Verkehrsraumbehandelt<br />

worden,<br />

d.h. das Parken<br />

für Behinderte<br />

war kostenfrei.<br />

Wir haben daraufhin<br />

- auf<br />

entsprechende<br />

Anforderung -<br />

teilweise noch<br />

bis zum Beginn<br />

der 4. JanuarwocheStrafzettel<br />

storniert, soweit<br />

es sich um<br />

das berühmte -<br />

erste Mal-, sprich:<br />

den ersten Strafzettel<br />

dieser Art<br />

handelte. Wir<br />

bieten an, dies<br />

für einen begrenztenZeitraum<br />

auch weiterhin<br />

zu tun<br />

bzw. bereits bezahlte<br />

Strafen<br />

auf Anforderungzurückzuerstatten.<br />

(Tel.:<br />

0681-3016400,<br />

E-Mail:<br />

kbs@ig-sb.de).<br />

Die KBS weist zusätzlich darauf hin, dass die an den beiden<br />

Einfahrten zum Parkplatz Dudoplatz aufgestellten Hinweisschilder<br />

für alle Verkehrsteilnehmer, die den Platz<br />

befahren, Gültigkeit haben.<br />

Der Behindertenbeauftrage, Herr Michael Wagner ist<br />

ebenfalls mit der Angelegenheit befasst.<br />

Auch der Behindertenbeauftrage für den Stadtbezirk Dudweiler,<br />

Herr Michael Wagner, hatte sich mit der Geschäftsleitung<br />

der KBS in Verbindung gesetzt. Herr Wagner hatte<br />

an den Geschäftführer der KBS, Dipl.-Kfm. Manfred Dörr<br />

folgende E-Mail gesandt:<br />

Guten Tag Herr Dörr,<br />

seit dem 1.1.2011 wird der Dudoparkplatz in Dudweiler<br />

durch die KBS (Gesell<strong>schaft</strong> für Kommunalanlagen und<br />

Beratung Saarbrücken mbH) bewirt<strong>schaft</strong>et.<br />

Im Rahmen der vorangegangenen Beratung <strong>im</strong> Bezirksrat<br />

Dudweiler wurde <strong>im</strong>mer davon <strong>aus</strong>gegangen, dass sich<br />

durch die neue Bewirt<strong>schaft</strong>ung keine Änderungen z.B.<br />

hinsichtlich der Parkgebühren für die Parkplatzbenutzer/innen<br />

ergeben werden.<br />

In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass die Behindertenparkplätze<br />

seit dem 1.1.11 kostenpflichtig sind. Zu dieser<br />

Änderung wurde ich als Behindertenbeauftragter nicht<br />

gehört, obwohl dies gesetzlich vorgesehen ist und eine entsprechende<br />

Dienstanweisung der Oberbürgermeisterin dies<br />

vorsieht.<br />

Zwischenzeitlich häufen sich bei mir Beschwerden erboster<br />

"Behindertenparkplatznutzer/innen", die folgende Aspekte<br />

bemängeln:<br />

Vor Ort in Dudweiler – März 2011<br />

5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!