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09spiezinfo september10 - in Spiez

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OFFIZIELLER TEIL<br />

Vorsicht mit giftigen Chemikalien<br />

Chemikalien und Gifte im Haushalt können tödlich se<strong>in</strong><br />

Im Haushalt vorhandene Chemikalien und<br />

Gifte können töten. Vergiftungen kosten <strong>in</strong> der<br />

Schweiz jährlich rund 30 Menschen das Leben.<br />

Im Schnitt 4400 Personen müssen wegen Vergiftungen<br />

ärztlich behandelt werden. In über<br />

90 Prozent der Fälle s<strong>in</strong>d K<strong>in</strong>der betroffen.<br />

Viele dieser Unfälle könnten vermieden werden.<br />

Die Tipps der bfu für e<strong>in</strong>en sicheren Umgang<br />

mit Giftstoffen im Haushalt:<br />

• Gifte und Chemikalien möglichst durch biologische<br />

oder zum<strong>in</strong>dest giftklassefreie Produkte<br />

ersetzen: Das senkt das Unfallrisiko und schont<br />

die Umwelt.<br />

• Gifthaltige Produkte wegschliessen und für<br />

K<strong>in</strong>der unerreichbar aufbewahren. Dazu gehören:<br />

Medikamente, Zigaretten, Kosmetika (z.B.<br />

Nagellack), Gartenchemikalien wie Dünger<br />

oder Pestizide, Lampenöl und Anzündhilfen,<br />

Putzmittel, Farben, Lösungsmittel und Klebstoffe.<br />

• Bei Medikamenten immer auf das Verfallsdatum<br />

achten.<br />

• Bei der Verwendung von giftigen Chemikalien<br />

immer die Gebrauchsanweisung befolgen und<br />

auf Warnaufschriften achten.<br />

• Giftige Substanzen gehören weder <strong>in</strong> den Haushaltsabfall<br />

noch <strong>in</strong> die Kanalisation oder <strong>in</strong>s<br />

Grundwasser. Entsorgungsh<strong>in</strong>weise beachten<br />

und möglichst nichts verschütten.<br />

• Beim Umgang mit potentiell gefährlichen Produkten<br />

entsprechende Schutzmassnahmen ergreifen:<br />

– Versprühen von Gartenchemikalien: Handschuhe,<br />

Staubmaske und Kopfbedeckung tragen.<br />

– Ätzende Substanzen: lösungsmittelbeständige<br />

Handschuhe und Schutzbrille tragen.<br />

GEMEINDE 20 SEPTEMBER 2010<br />

– Lösungsmittel: Achtung Explosionsgefahr!<br />

Nur <strong>in</strong> gut belüfteten Räumen verwenden,<br />

nicht rauchen, lösungsmittelbeständige<br />

Handschuhe und Schutzbrille tragen.<br />

Wenn trotzdem etwas passiert:<br />

• Ist das Opfer bewusstlos: In Seitenlage br<strong>in</strong>gen<br />

und sofort den Sanitätsnotruf 144 wählen.<br />

• Bei Vergiftungen: Sofort die Hotl<strong>in</strong>e des Tox-<br />

Zentrums 145 anrufen.<br />

• Bei Verätzungen: Nackte Haut 15 M<strong>in</strong>uten lang<br />

kräftig mit Wasser abspülen und Trockenverband<br />

anlegen. Geöffnete Augen mit mässigem<br />

Wasserstrahl 15 M<strong>in</strong>uten lang von der Nasenseite<br />

her spülen und Trockenverband anlegen.<br />

Danach unbed<strong>in</strong>gt e<strong>in</strong>en Arzt aufsuchen.<br />

L<strong>in</strong>ks<br />

Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum<br />

TOX: www.toxi.ch<br />

oder<br />

www.chem<strong>in</strong>fo.ch<br />

Giftig T<br />

Ätzend C<br />

Gesundheitsschädlich Xn<br />

Umweltgefährlich N<br />

Abteilung Sicherheit <strong>Spiez</strong><br />

Leichtentzündlich F<br />

Brandfördernd O<br />

Explosionsgefährlich E<br />

OFFIZIELLER TEIL<br />

Was ist bei e<strong>in</strong>em Todesfall zu tun?<br />

E<strong>in</strong> Todesfall stellt die Angehörigen sehr oft<br />

vor grosse Probleme. Sie stehen vielleicht unter<br />

Schock, kämpfen mit ihrer Trauer und sollten<br />

just <strong>in</strong> diesen ersten Tagen nach dem Verlust<br />

e<strong>in</strong>es nahen Menschen so Vieles organisieren.<br />

Doch Manches darf und soll im Voraus geregelt<br />

und beachtet werden.<br />

Die Angehörigen werden bei e<strong>in</strong>em Todesfall<br />

nicht nur mit ihrem Leid, sondern sehr oft auch<br />

mit unvorhergesehenen Problemen konfrontiert.<br />

Weil es zu Lebzeiten e<strong>in</strong>es nahestehenden Menschen<br />

für viele e<strong>in</strong> Tabu ist, über den Tod zu<br />

sprechen, bestehen nach e<strong>in</strong>em Todesfall oftmals<br />

Unsicherheiten. Deshalb erweisen sich folgende<br />

Massnahmen als sehr nützlich.<br />

Zu Lebzeiten<br />

• E<strong>in</strong>en Lebenslauf schreiben oder die wichtigsten<br />

Lebensereignisse zuhanden des Pfarrers<br />

festhalten.<br />

• Von auswärtigen Verwandten und Bekannten,<br />

Vere<strong>in</strong>en etc., die im Todesfall sofort benachrichtigt<br />

werden müssen, e<strong>in</strong> Verzeichnis erstellen.<br />

• Den Nachlass durch Testament, Ehevertrag oder<br />

Erbvertrag regeln. Notare helfen gerne.<br />

• Für die Aufbewahrung des Testamentes sollte<br />

unbed<strong>in</strong>gt e<strong>in</strong> Notar oder die Geme<strong>in</strong>deschreiberei<br />

beigezogen werden.<br />

• Bestattungswünsche können bei der Abteilung<br />

Sicherheit deponiert werden. Für e<strong>in</strong>e Beisetzung<br />

<strong>in</strong> die Geme<strong>in</strong>schaftsgräber <strong>Spiez</strong>, E<strong>in</strong>igen<br />

und Faulensee gibt es vorgedruckte Formulare.<br />

Regelung im Voraus ist s<strong>in</strong>nvoll<br />

Nach E<strong>in</strong>tritt e<strong>in</strong>es Todesfalles<br />

• Mit der Erledigung sämtlicher Formalitäten und<br />

Anordnungen (ausser Siegelungsprotokoll)<br />

können Bestattungs<strong>in</strong>stitute beauftragt werden.<br />

• Wenn der Todesfall zu Hause erfolgt, unverzüglich<br />

e<strong>in</strong>en Arzt für die Todesbesche<strong>in</strong>igung beiziehen.<br />

• E<strong>in</strong>er der nächsten Angehörigen oder Verwandten<br />

meldet den Todesfall beim Zivilstandsamt<br />

jener Geme<strong>in</strong>de, <strong>in</strong> der die Person gestorben ist.<br />

Bei der Meldung s<strong>in</strong>d die Todesbesche<strong>in</strong>igung<br />

des Arztes, das Familienbüchle<strong>in</strong> und sofern<br />

auff<strong>in</strong>dbar der Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis<br />

vorzuweisen.<br />

• Mit der vom Zivilstandsamt ausgestellten Todesanzeigebesche<strong>in</strong>igung<br />

meldet sich der Anzeigende<br />

bei der Abteilung Sicherheit (Erdgeschoss<br />

der Geme<strong>in</strong>deverwaltung) zwecks Vere<strong>in</strong>barung<br />

der Abdankung/Bestattung.<br />

• Die Abdankungszeit kann bereits vorher mit<br />

der Abteilung Sicherheit telefonisch vere<strong>in</strong>bart<br />

werden. Der Zeitpunkt der Bestattung wird<br />

ebenfalls mit der Abteilung Sicherheit vere<strong>in</strong>bart,<br />

welche auch das Pfarramt orientiert.<br />

• Seitens der Geme<strong>in</strong>deschreiberei meldet sich<br />

e<strong>in</strong>e Mitarbeiter<strong>in</strong> oder e<strong>in</strong> Mitarbeiter bei den<br />

H<strong>in</strong>terbliebenen, um e<strong>in</strong> Siegelungsprotokoll<br />

auszufüllen. Dabei werden die Adressen der gesetzlichen<br />

Erben, die f<strong>in</strong>anziellen Verhältnisse<br />

sowie Angaben, ob e<strong>in</strong> Testament oder e<strong>in</strong>e<br />

Ehe- bzw. Erbvertrag vorliegt, festgehalten.<br />

Bei Fragen stehen Ihnen die Geme<strong>in</strong>deschreiberei<br />

oder die Abteilung Sicherheit gerne zur Verfügung.<br />

GEMEINDE 21 SEPTEMBER 2010<br />

Geme<strong>in</strong>deschreiberei und<br />

Abteilung Sicherheit <strong>Spiez</strong>

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