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Rechnungsabschluss 2008 - Stadtgemeinde Mannersdorf

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mannersdorfer<br />

einblicke<br />

Informationen und Berichte<br />

INFORMATIONEN AN<br />

ALLE HUNDEBESITZER<br />

bürgerservice<br />

Jede Person die im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, ist<br />

abgabepflichtig.<br />

Der Erwerb eines Hundes bzw. der Zuzug eines Hundes ist innerhalb von einem Monat<br />

anzuzeigen. Ebenfalls ist das Abgeben oder der Tod ihres Hundes am Stadtamt<br />

zu melden (solange diese Abmeldung nicht gemacht wird, besteht die Abgabepflicht<br />

weiter!).<br />

Leinen- bzw. Maulkorbzwang:<br />

An öffentlichen Orten im Ortsbereich (das ist ein baulich oder funktional zusammenhängender<br />

Teil eines Siedlungsgebietes) sowie bei Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen,<br />

in Parkanlagen, Freizeitparks, Siedlungen mit Ein- und Mehrfamilienhäusern<br />

usw. müssen Hunde unbedingt an der Leine geführt werden.<br />

Hundekot:<br />

Die Besitzer von Hunden haben dafür zu sorgen, dass die Hunde Gehsteige und<br />

Grünflächen der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Mannersdorf</strong> am Leithagebirge nicht verunreinigen.<br />

Irrtümlicherweise wird angenommen, dass die Hundeabgabe dazu dient, den Hundekot<br />

zu beseitigen.<br />

Kurzfassung der wichtigsten Punkte:<br />

• An-, Um- und Abmeldung immer im Stadtamt <strong>Mannersdorf</strong> bekannt geben.<br />

• Leinenzwang für Hunde außerhalb von umzäunten oder abgeschlossenen<br />

Grundstücken und Häusern in Wohngebieten.<br />

• Hunde im Grünland sind an der Leine zu halten oder haben einen Maulkorb zu<br />

tragen.<br />

• Verbot des Mitführens auf Kinderspielplätzen<br />

• Verpflichtung zur Beseitigung der Hundeexkremente.<br />

Als Bürgermeister der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Mannersdorf</strong> am Leithagebirge<br />

bedanke ich mich im Voraus für die gute Zusammenarbeit<br />

mit den „Hundebesitzern“.<br />

ausgabe april 2009 seite 13

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