Rechnungsabschluss 2008 - Stadtgemeinde Mannersdorf
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mannersdorfer<br />
einblicke<br />
Informationen und Berichte<br />
INFORMATIONEN AN<br />
ALLE HUNDEBESITZER<br />
bürgerservice<br />
Jede Person die im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, ist<br />
abgabepflichtig.<br />
Der Erwerb eines Hundes bzw. der Zuzug eines Hundes ist innerhalb von einem Monat<br />
anzuzeigen. Ebenfalls ist das Abgeben oder der Tod ihres Hundes am Stadtamt<br />
zu melden (solange diese Abmeldung nicht gemacht wird, besteht die Abgabepflicht<br />
weiter!).<br />
Leinen- bzw. Maulkorbzwang:<br />
An öffentlichen Orten im Ortsbereich (das ist ein baulich oder funktional zusammenhängender<br />
Teil eines Siedlungsgebietes) sowie bei Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen,<br />
in Parkanlagen, Freizeitparks, Siedlungen mit Ein- und Mehrfamilienhäusern<br />
usw. müssen Hunde unbedingt an der Leine geführt werden.<br />
Hundekot:<br />
Die Besitzer von Hunden haben dafür zu sorgen, dass die Hunde Gehsteige und<br />
Grünflächen der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Mannersdorf</strong> am Leithagebirge nicht verunreinigen.<br />
Irrtümlicherweise wird angenommen, dass die Hundeabgabe dazu dient, den Hundekot<br />
zu beseitigen.<br />
Kurzfassung der wichtigsten Punkte:<br />
• An-, Um- und Abmeldung immer im Stadtamt <strong>Mannersdorf</strong> bekannt geben.<br />
• Leinenzwang für Hunde außerhalb von umzäunten oder abgeschlossenen<br />
Grundstücken und Häusern in Wohngebieten.<br />
• Hunde im Grünland sind an der Leine zu halten oder haben einen Maulkorb zu<br />
tragen.<br />
• Verbot des Mitführens auf Kinderspielplätzen<br />
• Verpflichtung zur Beseitigung der Hundeexkremente.<br />
Als Bürgermeister der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Mannersdorf</strong> am Leithagebirge<br />
bedanke ich mich im Voraus für die gute Zusammenarbeit<br />
mit den „Hundebesitzern“.<br />
ausgabe april 2009 seite 13