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AISTERSHEIM - Lawog

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Ihre ganz persönliche Note<br />

In Abhängigkeit des Zeitpunktes der Wohnungszuweisung ist eine Ausführung von<br />

Sonderwünschen, nach schriftlichem Ansuchen bei der LAWOG grundsätzlich<br />

möglich. Nach erfolgter Genehmigung dürfen diese in Auftrag gegeben werden.<br />

Zwecks Garantieleistung sind Sonderwünsche nur von den vor Ort tätigen Firmen<br />

auszuführen. Entstehende Mehrkosten sind vom Wohnungswerber / Auftraggeber<br />

direkt an die ausführende Firma zu bezahlen.<br />

Küche | Lageänderung von Wasser- oder Stromanschluss<br />

Elektroinstallation | Lage- und Anzahländerung von Strom-, TV- bzw. Tele-<br />

fondosen oder Deckenauslässen, zusätzl. Leerverrohrung für Medien-Kabel<br />

Bad/WC | Verfliesen bis zur Decke, Einfügen von Bordüren und Dekorfliesen –<br />

keine Änderung des Fliesenmaterials<br />

Malerarbeiten | Farbänderungen von Wänden, Decken und Türzargen<br />

Fußböden | Wahl der Belagsart bei Klebeparkettböden; Farbänderung bei<br />

PVC-Böden oder ev. Verfliesung<br />

Sonnenschutz | Nach Schlüsselübergabe Einbau möglich<br />

Stiegenabgänge | bei Wohnung 1, 2, 4 und 5 auf Sonderwunsch<br />

Beispiel: Sonderwunsch Stiegenabgang<br />

WOHNEN IN GASPOLTSHOFEN | Hochwertige Mietwohnungen<br />

Mehr als gewohnt<br />

WOHNEN IN <strong>AISTERSHEIM</strong> | Hochwertige Mietwohnungen

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