AISTERSHEIM - Lawog
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foto: iStockphoto<br />
Förderungsvoraussetzungen des Landes OÖ.<br />
• Volljährigkeit<br />
• Die Wohnung ist ausschließlich zur Befriedigung des dauernden<br />
Wohnbedürfnisses zu verwenden.<br />
• Einkommensgrenzen (in etwa jährl. Nettoeinkommen inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld<br />
exkl. ev. Alimentationszahlungen des vor Zuweisung vorangegangenen Kalenderjahres)<br />
bei einer Person: € 37.000,–<br />
bei zwei Personen: € 55.000,–<br />
für jede weitere Person: € 5.000,–<br />
• Die Wohnrechte an der bisherigen Wohnung sind binnen 6 Monaten<br />
nach Bezug der neuen Wohnung aufzugeben.<br />
• Nicht-EWR-Bürger müssen mindestens durchgehend seit 5 Jahren in<br />
Österreich ihren Hauptwohnsitz haben.<br />
• Unter bestimmten Voraussetzungen besteht zusätzlich die Möglichkeit<br />
zum Bezug einer Wohnbeihilfe.<br />
Ausschließlich die Wohnbauförderung errechnet die exakte Höhe der WBH – nicht<br />
die LAWOG!<br />
Die nebenstehenden Informationen stellen nur eine grundsätzliche Orientierungshilfe für<br />
unsere KundInnen dar, die LAWOG kann daher bei etwaigen Abweichungen keine Haftung<br />
übernehmen!<br />
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Weitere Informationen über Förderungen und Beihilfen des Landes OÖ erhalten Sie unter:<br />
Abteilung Wohnbauförderung, Tel.: 0 732 . 77 20, Internet: www.land-oberoesterreich.gv.at >> [Themen] >> [Bauen und Wohnen] >> [Förderungen]