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AISTERSHEIM - Lawog

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foto: iStockphoto<br />

Förderungsvoraussetzungen des Landes OÖ.<br />

• Volljährigkeit<br />

• Die Wohnung ist ausschließlich zur Befriedigung des dauernden<br />

Wohnbedürfnisses zu verwenden.<br />

• Einkommensgrenzen (in etwa jährl. Nettoeinkommen inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld<br />

exkl. ev. Alimentationszahlungen des vor Zuweisung vorangegangenen Kalenderjahres)<br />

bei einer Person: € 37.000,–<br />

bei zwei Personen: € 55.000,–<br />

für jede weitere Person: € 5.000,–<br />

• Die Wohnrechte an der bisherigen Wohnung sind binnen 6 Monaten<br />

nach Bezug der neuen Wohnung aufzugeben.<br />

• Nicht-EWR-Bürger müssen mindestens durchgehend seit 5 Jahren in<br />

Österreich ihren Hauptwohnsitz haben.<br />

• Unter bestimmten Voraussetzungen besteht zusätzlich die Möglichkeit<br />

zum Bezug einer Wohnbeihilfe.<br />

Ausschließlich die Wohnbauförderung errechnet die exakte Höhe der WBH – nicht<br />

die LAWOG!<br />

Die nebenstehenden Informationen stellen nur eine grundsätzliche Orientierungshilfe für<br />

unsere KundInnen dar, die LAWOG kann daher bei etwaigen Abweichungen keine Haftung<br />

übernehmen!<br />

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Mehr als gewohnt<br />

Weitere Informationen über Förderungen und Beihilfen des Landes OÖ erhalten Sie unter:<br />

Abteilung Wohnbauförderung, Tel.: 0 732 . 77 20, Internet: www.land-oberoesterreich.gv.at >> [Themen] >> [Bauen und Wohnen] >> [Förderungen]

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