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Einzigartige Kundennähe. - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und ...

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<strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Ernährung</strong>, <strong>Landwirtschaft</strong> <strong>und</strong> Forsten Weilheim<br />

K51, K55, A28 nicht vorher gemäht werden<br />

können.<br />

Nicht angerechnet werden können Flächen,<br />

die in VNP oder EA einbezogen sind!<br />

Cross Compliance<br />

Der Zentrale Prüfdienst der <strong>Landwirtschaft</strong>sverwaltung<br />

in Bayern besteht nun seit fünf<br />

Jahren. In Bayern werden jährlich bei 5% aller<br />

landwirtschaftlichen Betriebe die Förderauflagen<br />

<strong>und</strong> Flächengrößen vor Ort überprüft.<br />

Überprüfungen bei den Cross Complaince<br />

Auflagen werden bei ca. 1% der landwirtschaftlichen<br />

Betriebe durchgeführt. Die Kontrollen<br />

sind Voraussetzung da<strong>für</strong>, dass alle<br />

Landwirte in Bayern ihre Prämienzahlungen<br />

von EU, B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Länder erhalten. Erfolgen<br />

diese Kontrollen nicht oder nicht korrekt, fließen<br />

keine oder weniger Fördergelder nach<br />

Bayern oder es drohen dem B<strong>und</strong> bzw. Bayern<br />

Rückzahlungen an die EU. Die Prüfungen<br />

finden über das ganze Jahr verteilt statt.<br />

Das <strong>für</strong> Sie zuständige Pürfteam 1 ist bisher<br />

<strong>für</strong> die Landkreise Berchtesgadener Land,<br />

Traunstein, Rosenheim, Miesbach, Bad-Tölz,<br />

Weilheim, Starnberg <strong>und</strong> Garmisch-Partenkirchen<br />

zuständig. Ab 01.01.2010 wurde der<br />

Zuständigkeitsbereich um die Landkreise<br />

München, Ebersberg, Erding <strong>und</strong> Freising<br />

vergrößert. Im Prüfgebiet liegen nun 19000<br />

landwirtschaftliche Betriebe. Im bisherigen<br />

Teamgebiet liegen ca. 13000 landwirtschaftliche<br />

Betriebe von denen im Jahr 2009 ca.<br />

1000 Betriebe bei den Förderauflagen <strong>und</strong><br />

Flächenangaben oder bei Cross Compliance<br />

geprüft wurden. Ein Teil der Betriebe war<br />

gleichzeitig in beiden Bereichen in die Kontrolle<br />

einbezogen.<br />

Kontrolle der Cross Compliance Anforderungen<br />

Bei den CC Anforderungen werden vom Zentralen<br />

Prüfdienst die Vogelschutzrichtlinie, die<br />

FFH-Richtlinie, die Gr<strong>und</strong>wasserrichtlinie, die<br />

Nitratrichtlinie, die Klärschlammrichtlinie, die<br />

Pflanzenschutzmittelrichtlinie, die Gr<strong>und</strong>sätze<br />

bei der Anwendung phoshpathaltiger<br />

Düngemitttel <strong>und</strong> die Erhaltung der Flächen in<br />

einem guten landwirtschaftlichen Zustand<br />

(nach dem Anhang III der Direktzahlungen-<br />

Verpflichtungen-VO) überprüft.<br />

Bei den einzelnen CC Anforderungen wurde<br />

eine unterschiedliche Anzahl von Betrieben<br />

geprüft (siehe Abbildung). Verstöße wurden<br />

nur bei den nachfolgend aufgeführten Standards<br />

festgestellt. Es zeigt sich dass insbesondere<br />

bei der Nitratrichtlinie <strong>und</strong> bei der<br />

Anwendung der phosphathaltigen Düngemittel<br />

Verstöße bei ca. 15% der Betriebe festgestellt<br />

wurden.<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

247<br />

39<br />

197 183 197<br />

13 27 14<br />

Geprüft<br />

Verstoß<br />

Fehlender Nährstoffvergleich, fehlende Beratungsempfehlungen<br />

<strong>für</strong> die Stickstoffdüngung<br />

<strong>und</strong> die Überschreitung der 170 kg Stickstoff<br />

je ha LN aus organischen Düngern sind bei<br />

der Nitratrichtlinie die Hauptursachen <strong>für</strong> die<br />

hohe Anzahl von Verstößen. Bei der Anwendung<br />

phosphathaltiger Düngemittel (ApD) waren<br />

fehlende Bodenuntersuchungen auf Phosphat<br />

<strong>und</strong> der fehlende Nährstoffvergleich der<br />

Gr<strong>und</strong> <strong>für</strong> die Verstöße. Somit kamen die häufigsten<br />

Verstöße bei Cross Compliance durch<br />

fehlende Aufzeichnungen zustande <strong>und</strong> könnten<br />

durch die nötige Sorgfalt kostengünstig<br />

vermieden werden. Auch bei der Erhaltung der<br />

Flächen in einem guten landwirtschaftlichen<br />

Zustand (Anhang III) <strong>und</strong> bei der Pflanzenschutzmittelrichtlinie<br />

fehlte es vorwiegend<br />

an der Aufzeichnung der Pflanzenschutzmittelanwendungen<br />

<strong>und</strong> an der Berechnung der<br />

Humusbilanzen.<br />

In den Bereichen Vogelschutz, FFH, Gr<strong>und</strong>wasser<br />

<strong>und</strong> Klärschlamm wurden in unserem<br />

Gebiet im Jahr 2009 keine Verstöße festgestellt.<br />

Jede Sanktion bei CC ist mit einem Abzug bei<br />

den Fördermaßnahmen um 1%, 3% oder 5%<br />

verb<strong>und</strong>en. Die Höhe ist je nach schwere des<br />

Verstoßes gestaffelt.<br />

Kontrolle der Förderauflagen <strong>und</strong> Flächengrößen<br />

Bei den 850 Vor-Ort kontrollierten Betrieben<br />

die auf Flächengrößen <strong>und</strong> Förderauflagen<br />

kontrolliert wurden gab es nachfolgend aufgeführte<br />

Abweichungen zu beanstanden:<br />

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