Einzigartige Kundennähe. - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und ...
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Geprüfte Betriebe<br />
Betriebe mit Sanktionen bei<br />
der Betriebsprämie (BPR)<br />
<strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Ernährung</strong>, <strong>Landwirtschaft</strong> <strong>und</strong> Forsten Weilheim<br />
Betriebe mit Sanktionen bei<br />
der Ausgleichszulage (AGZ)<br />
Betriebe mit Sanktionen bei<br />
den Agrarumweltmaßnahmen<br />
(AUM) bei den<br />
Flächenangaben<br />
Betriebe mit Sanktionen bei<br />
den AUM Auflagen<br />
Betriebe mit Sanktionen bei<br />
der Weideprämie<br />
850 79 86 64 38 22<br />
Eine Sanktion ist eine Abweichung von mindestens 3%.<br />
Da Abweichungen bei der Fläche immer auf<br />
alle beantragten Programme wirken, kann<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich festgehalten werden, dass bei<br />
ca. 10 – 12 % der Kontrollen in diesem Bereich<br />
Abweichungen im nennenswerten Umfang<br />
festgestellt wurden.<br />
Die Abweichungen <strong>und</strong> Sanktionen könnten<br />
durch korrekte Flächenangaben <strong>und</strong> einer<br />
jährliche Überprüfung der Angaben im Flächen-<br />
<strong>und</strong> Nutzungsnachweis (FNN) vermieden<br />
werden. Oft wurden neu erstellte Gebäude<br />
auf Hofflächen nicht angepasst oder es<br />
wurde die Abgrenzung zum Wald nicht richtig<br />
beantragt. Außerdem werden teils nicht mehr<br />
bewirtschaftete Flächen beantragt. Überprüfen<br />
Sie deshalb Ihre Flächendaten nochmals <strong>und</strong><br />
passen Sie diese spätestens bei der Abgabe<br />
des MFA 2010 an. Bei den Agrarumweltmaßnahmen<br />
(KULAP, VNP) stellen wir bei den<br />
Kontrollen fest, dass häufig Unkenntnis über<br />
die eingegangen Verpflichtung besteht. Überprüfen<br />
Sie auch hier Ihre individuell eingegangenen<br />
Verpflichtungen (Anforderungen an<br />
Streuobstbäume, Schnittzeitpunktauflagen,<br />
Weidezeitraum bei der Weideprämie, usw.).<br />
Bei den Cross Compliance Auflagen sind<br />
im Jahr 2010 folgende Neuerungen zu beachten:<br />
1. Nitratrichtlinie<br />
Ab dem 01.01.2010 dürfen Geräte zur Ausbringung<br />
von Gülle, Jauche <strong>und</strong> Festmist nur<br />
noch verwendet werden wenn sie den allgemeinen<br />
Regeln der Technik entsprechen. Ist<br />
jedoch ein Gerät vor dem 14.01.2006 in Betrieb<br />
gegangen darf es noch bis 31.12.2015<br />
verwendet werden auch wenn es den allgemeinen<br />
Regeln der Technik nicht entspricht.<br />
Geräte die nicht den allgemeinen Regeln der<br />
Technik entsprechen sind<br />
Festmiststreuer ohne gesteuerte Zufuhr zum<br />
Verteiler<br />
Güllewagen <strong>und</strong> Jauchewagen mit freiem<br />
Auslauf zum Verteiler<br />
Zentrale Prallverteiler, mit denen nach oben<br />
abgestrahlt wird<br />
Güllewagen mit senkrecht angeordneter,<br />
offener Schleuderscheibe als Verteiler zur<br />
Ausbringung von unverdünnter Gülle<br />
Drehstrahlregner zur Verregnung von unverdünnter<br />
Gülle<br />
2.Erhaltung der Flächen in einem gutem landwirtschaftlichen<br />
<strong>und</strong> ökologischen Zustand<br />
(Anhang III)<br />
a) Erosionsvermeidung<br />
Bei der Erosionsvermeidung werden im Winter<br />
2009/2010 die Ackerflächen auf die Einhaltung<br />
der 40% Bodenbedeckung wie bisher geprüft.<br />
Das heißt 40% der Ackerfläche muss bestellt<br />
bzw. darf nicht gepflügt sein. Diese Flächen<br />
dürfen frühestens ab 16.02.2010 gepflügt<br />
werden. Flächen, bei denen in keinem Bereich<br />
innerhalb eines Feldstücks eine Hangneigung<br />
von 3% überschritten wird sind von der Verpflichtung<br />
ausgenommen.Nach derzeitigem<br />
Stand werden ab 01.07.2010 zusätzlich Flächen<br />
mit der Einstufung CC-Wasser-2 im Erosionskataster<br />
auf die Auflagen unmittelbare<br />
Aussaat nach Pflügen <strong>und</strong> Pflugverbot vor<br />
Reihenkulturen geprüft. Bei Flächen mit der<br />
Einstufung CC-Wind ist ein Pflugverbot nach<br />
dem 1.März ohne unmittelbare Aussaat einzuhalten<br />
<strong>und</strong> ein Pflugverbot vor Reihenkulturen<br />
nach dem 1.März, wenn keine Grünstreifen<br />
oder Kartoffeldämme quer zur Hauptwindrichtung<br />
vorhanden sind. Sie werden über die Antragsunterlagen<br />
des MFA 2010 über die Einstufung<br />
Ihrer Flächen im Erosionskataster informiert.<br />
b) Erhaltung der Organischen Substanz<br />
(Fruchtfolge):<br />
Bei Nichteinhaltung einer dreigliedrigen<br />
Fruchtfolge zu je 15% sind folgende Alternativen<br />
erlaubt:<br />
- Erstellung einer Humusbilanz (wird nur noch<br />
<strong>für</strong> das aktuelle Jahr geprüft)<br />
- Anbau von humusmehrenden (z.B.Kleegras)<br />
oder von humusneutralen Kulturen<br />
- Bodenhumusuntersuchung<br />
3. Gr<strong>und</strong>wasserrichtlinie:<br />
Nach den Vorgaben des B<strong>und</strong>es ist verstärkt<br />
die Zwischenlagerung von Mist <strong>und</strong> Silage in<br />
der Feldflur zu überprüfen. Der Austritt von<br />
Mistbrühe <strong>und</strong> Silagesickersaft aus dem Zwischenlager<br />
am Feld muss auf geeignete Weise<br />
zuverlässig verhindert werden (Abdeckung