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Einzigartige Kundennähe. - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und ...

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8<br />

Geprüfte Betriebe<br />

Betriebe mit Sanktionen bei<br />

der Betriebsprämie (BPR)<br />

<strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Ernährung</strong>, <strong>Landwirtschaft</strong> <strong>und</strong> Forsten Weilheim<br />

Betriebe mit Sanktionen bei<br />

der Ausgleichszulage (AGZ)<br />

Betriebe mit Sanktionen bei<br />

den Agrarumweltmaßnahmen<br />

(AUM) bei den<br />

Flächenangaben<br />

Betriebe mit Sanktionen bei<br />

den AUM Auflagen<br />

Betriebe mit Sanktionen bei<br />

der Weideprämie<br />

850 79 86 64 38 22<br />

Eine Sanktion ist eine Abweichung von mindestens 3%.<br />

Da Abweichungen bei der Fläche immer auf<br />

alle beantragten Programme wirken, kann<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich festgehalten werden, dass bei<br />

ca. 10 – 12 % der Kontrollen in diesem Bereich<br />

Abweichungen im nennenswerten Umfang<br />

festgestellt wurden.<br />

Die Abweichungen <strong>und</strong> Sanktionen könnten<br />

durch korrekte Flächenangaben <strong>und</strong> einer<br />

jährliche Überprüfung der Angaben im Flächen-<br />

<strong>und</strong> Nutzungsnachweis (FNN) vermieden<br />

werden. Oft wurden neu erstellte Gebäude<br />

auf Hofflächen nicht angepasst oder es<br />

wurde die Abgrenzung zum Wald nicht richtig<br />

beantragt. Außerdem werden teils nicht mehr<br />

bewirtschaftete Flächen beantragt. Überprüfen<br />

Sie deshalb Ihre Flächendaten nochmals <strong>und</strong><br />

passen Sie diese spätestens bei der Abgabe<br />

des MFA 2010 an. Bei den Agrarumweltmaßnahmen<br />

(KULAP, VNP) stellen wir bei den<br />

Kontrollen fest, dass häufig Unkenntnis über<br />

die eingegangen Verpflichtung besteht. Überprüfen<br />

Sie auch hier Ihre individuell eingegangenen<br />

Verpflichtungen (Anforderungen an<br />

Streuobstbäume, Schnittzeitpunktauflagen,<br />

Weidezeitraum bei der Weideprämie, usw.).<br />

Bei den Cross Compliance Auflagen sind<br />

im Jahr 2010 folgende Neuerungen zu beachten:<br />

1. Nitratrichtlinie<br />

Ab dem 01.01.2010 dürfen Geräte zur Ausbringung<br />

von Gülle, Jauche <strong>und</strong> Festmist nur<br />

noch verwendet werden wenn sie den allgemeinen<br />

Regeln der Technik entsprechen. Ist<br />

jedoch ein Gerät vor dem 14.01.2006 in Betrieb<br />

gegangen darf es noch bis 31.12.2015<br />

verwendet werden auch wenn es den allgemeinen<br />

Regeln der Technik nicht entspricht.<br />

Geräte die nicht den allgemeinen Regeln der<br />

Technik entsprechen sind<br />

Festmiststreuer ohne gesteuerte Zufuhr zum<br />

Verteiler<br />

Güllewagen <strong>und</strong> Jauchewagen mit freiem<br />

Auslauf zum Verteiler<br />

Zentrale Prallverteiler, mit denen nach oben<br />

abgestrahlt wird<br />

Güllewagen mit senkrecht angeordneter,<br />

offener Schleuderscheibe als Verteiler zur<br />

Ausbringung von unverdünnter Gülle<br />

Drehstrahlregner zur Verregnung von unverdünnter<br />

Gülle<br />

2.Erhaltung der Flächen in einem gutem landwirtschaftlichen<br />

<strong>und</strong> ökologischen Zustand<br />

(Anhang III)<br />

a) Erosionsvermeidung<br />

Bei der Erosionsvermeidung werden im Winter<br />

2009/2010 die Ackerflächen auf die Einhaltung<br />

der 40% Bodenbedeckung wie bisher geprüft.<br />

Das heißt 40% der Ackerfläche muss bestellt<br />

bzw. darf nicht gepflügt sein. Diese Flächen<br />

dürfen frühestens ab 16.02.2010 gepflügt<br />

werden. Flächen, bei denen in keinem Bereich<br />

innerhalb eines Feldstücks eine Hangneigung<br />

von 3% überschritten wird sind von der Verpflichtung<br />

ausgenommen.Nach derzeitigem<br />

Stand werden ab 01.07.2010 zusätzlich Flächen<br />

mit der Einstufung CC-Wasser-2 im Erosionskataster<br />

auf die Auflagen unmittelbare<br />

Aussaat nach Pflügen <strong>und</strong> Pflugverbot vor<br />

Reihenkulturen geprüft. Bei Flächen mit der<br />

Einstufung CC-Wind ist ein Pflugverbot nach<br />

dem 1.März ohne unmittelbare Aussaat einzuhalten<br />

<strong>und</strong> ein Pflugverbot vor Reihenkulturen<br />

nach dem 1.März, wenn keine Grünstreifen<br />

oder Kartoffeldämme quer zur Hauptwindrichtung<br />

vorhanden sind. Sie werden über die Antragsunterlagen<br />

des MFA 2010 über die Einstufung<br />

Ihrer Flächen im Erosionskataster informiert.<br />

b) Erhaltung der Organischen Substanz<br />

(Fruchtfolge):<br />

Bei Nichteinhaltung einer dreigliedrigen<br />

Fruchtfolge zu je 15% sind folgende Alternativen<br />

erlaubt:<br />

- Erstellung einer Humusbilanz (wird nur noch<br />

<strong>für</strong> das aktuelle Jahr geprüft)<br />

- Anbau von humusmehrenden (z.B.Kleegras)<br />

oder von humusneutralen Kulturen<br />

- Bodenhumusuntersuchung<br />

3. Gr<strong>und</strong>wasserrichtlinie:<br />

Nach den Vorgaben des B<strong>und</strong>es ist verstärkt<br />

die Zwischenlagerung von Mist <strong>und</strong> Silage in<br />

der Feldflur zu überprüfen. Der Austritt von<br />

Mistbrühe <strong>und</strong> Silagesickersaft aus dem Zwischenlager<br />

am Feld muss auf geeignete Weise<br />

zuverlässig verhindert werden (Abdeckung

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